CVJM Stuttgart e.V.
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Sommerfreizeiten<br />
2013<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Im Herzen der Stadt - die Stadt im Herzen
Editorial<br />
In diesem Heft finden Sie die Freizeitangebote des<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>.<br />
Für uns sind die Freizeiten ein wichtiger Bereich in unserer<br />
Arbeit, da es auf Freizeiten möglich ist intensiv<br />
miteinander zu leben.<br />
Freizeiten bieten Räume für Gemeinschaftserfahrungen.<br />
Freizeiten helfen in Ruhe über Alltag nachzudenken.<br />
Schon oft haben wir erfahren, dass Menschen auf Freizeiten<br />
die heilsame Nähe Gottes in besonderer Weise<br />
erfahren können.<br />
Viele gute Freundschaften, die im Alltag tragen, sind<br />
auf Freizeiten entstanden.<br />
Freizeiten sind Auszeiten zum Leben.<br />
Wir würden uns freuen, Sie auf einer unserer Freizeiten<br />
begrüßen zu können.<br />
Pfarrer Andreas Schäffer<br />
(leitender Referent des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.)<br />
PS: Selbstverständlich finden Sie unsere Angebote<br />
auch im Internet unter http://www.cvjm-stuttgart.de/<br />
reisen.html. Dort können Sie Ihre Reise online buchen.
Freizeitenübersicht<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Ferienbetreuung Pfingstferein 2013<br />
Waldheim Möhringen ........................................ 4<br />
Ferienbetreuung Herbstferien 2013<br />
Schulgelände der FES <strong>Stuttgart</strong> .................5<br />
Familienfreizeit an der ligurischen Küste<br />
Camogli / Italien .......................................... 6<br />
Italien für Junge Erwachsene<br />
Camogli / Italien ......................................... 7<br />
Jungscharlager Mädchen (9-13 Jahre)<br />
Hörschhof / Deutschland ............................. 8<br />
Jungscharlager Jungen (9-13 Jahre)<br />
Hörschhof/ Deutschland .............................. 9<br />
Freizeit für Jugendliche (12-15 Jahre)<br />
Waterland / Niederlande ............................ 10<br />
Erlebnisreise für Jugendliche (15-18 Jahre)<br />
Unter Brücken .............................................. 11<br />
Geistliche Intensivwoche<br />
Hörschhof / Deutschland ............................ 12<br />
FußballCamp<br />
Sechselberg / Deutschland .......................... 13<br />
Freitzeit der CBKV<br />
Texel ............................................................. 14<br />
Weitere Reise und Angebote finden Sie unter<br />
http://www.ejw-reisen.de und http://www.ejwbildung.de.<br />
Nutzen Sie die weiterführenden Angebote des<br />
Evangelischen Jugendwerks Württemberg.
Schulkinder 1. -6. Klasse<br />
vom 21.5. - 31.5.2013<br />
Ferienbetreuung Pfingstferien<br />
Waldheim <strong>Stuttgart</strong>-Möhringen<br />
Freizeit Nr. 1:<br />
Ort:<br />
Waldheim <strong>Stuttgart</strong>-Möhringen<br />
Zeit: 20. - 31.5.2013<br />
Montag bis Freitag außer an<br />
Feiertagen<br />
8:00 - 15.30 Uhr<br />
Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse)<br />
Leitung: Michael Kehrberger und Team<br />
Leistungen: Mittagessen und<br />
Zwischenmahlzeit,<br />
Programm und Leitung<br />
Anreise: Private Anreise, Koordination<br />
von Mitfahrgelegenheiten über<br />
den <strong>CVJM</strong> ist möglich<br />
Preis:<br />
150 € pro Teilnehmer<br />
Anzahlung 20 €<br />
Sommerfreizeiten | 4<br />
Gemeinsam mit der Freien<br />
Evangelischen Schule bietet<br />
der <strong>CVJM</strong> wieder eine Ferienbetreuung<br />
für Kinder der<br />
Klassen 1-6 im Möhringer<br />
Waldheim an.<br />
Es erwartet euch eine coole<br />
Zeit mit viel Gemeinschaft<br />
aber auch Zeit für Dich zum<br />
Spielen und „Ferien genießen“.<br />
Unser Mitarbeiterteam hat sich für euch wieder ein spannendes<br />
Thema ausgedacht, das sich durch die ganzen Tage ziehen<br />
wird. Neben Aktionen, Spielen, Basteleien und vielem anderen,<br />
wollen wir auch auf Geschichten der Bibel hören und fragen,<br />
was sie für unser Leben bedeuten können.<br />
Also, bei Langeweile in den Ferien melde<br />
Dich doch einfach an, egal an welcher<br />
Schule Du bist.<br />
Wir freuen uns darauf mit Dir in den<br />
Pfingstferien Abenteuer erleben und eine<br />
gute Zeit zu verbringen.
Schulkinder 1.-6. Klasse<br />
Ferienbetreuung Herbstferien<br />
Gelände der FES <strong>Stuttgart</strong> vom 28.10. - 31.10.2013<br />
Spielen, Lachen und Toben?<br />
Hast du davon geträumt einmal<br />
die ganze Schule für Dich zu<br />
haben?<br />
Hast Du davon geträumt einmal<br />
in die Schule zu gehen und nichts<br />
lernen zu müssen?<br />
Hast Du schon einmal geträumt,<br />
in der Schule nur Spaß zu haben<br />
und gaaaanz viel Zeit zum<br />
Wenn Du das geträumt hast, kann Dein Traum schnell wahr<br />
werden. Wir laden Dich ein, mit unserem Mitarbeiterteam tolle<br />
Herbstferien auf dem Gelände der FES in <strong>Stuttgart</strong>-Möhringen<br />
zu verbringen. Da die Lehrer zu Hause bleiben, haben wir die<br />
Schule für uns und werden die Zeit richtig genießen.<br />
Wir spielen, singen und lachen. Wir toben und freuen uns<br />
an coolen biblischen Geschichten.<br />
Sicher werden wir auch einen Ausflug<br />
Freizeit Nr. 2:<br />
machen und gemeinsam einige<br />
Ort:<br />
FES <strong>Stuttgart</strong><br />
Zeit: 28.10. - 31.10.2013<br />
Abenteuer erleben.<br />
Montag bis Donnerstag<br />
jeweils 8:00 - 15:30 Uhr<br />
Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse)<br />
Leitung: Michael Kehrberger und Team<br />
Leistungen: Mittagessen und Zwischenmahlzeit,<br />
Programm und Leitung<br />
Anreise: Private Anreise, Koordination<br />
von Mitfahrgelegenheiten über<br />
den <strong>CVJM</strong> ist möglich<br />
Preis:<br />
75 € pro Teilnehmer<br />
Anzahlung 20 €<br />
Wir freuen uns mit Dir auf schöne, erholsame und aktionsreiche<br />
Herbstferien.<br />
Sommerfreizeiten | 5
Familien, Ehepaare...<br />
vom 18.5. - 25.5.2013<br />
Familien , Ehepaare, Alleinstehende<br />
Camogli, ligurische Küste, Italien<br />
Freizeit Nr. 3:<br />
Ort:<br />
Feriendorf Camogli , Italien<br />
Zeit: 18.5. - 25.5.2013<br />
Alter:<br />
für alle Altergruppen offen<br />
Leitung: Andreas Schäffer und Team<br />
Teilnehmer: ab 45 Teilnehmer<br />
Leistungen: Unterkunft in Apertements<br />
verschiedener Größe bitte bei<br />
Anmeldung Zimmerwunsch<br />
angeben, Halbpension,<br />
Programm und Leitung<br />
Anreise: Eigene Anreise<br />
Preis: Erwachsene 290 €<br />
Jugendliche bis 17 Jahre:160 €<br />
Kinder bis 12 Jahre: 130 €<br />
Kinder bis 6 Jahre: 50 €<br />
Kinder bis 3 Jahre frei<br />
Anzahlung 100 €<br />
20% Rabat für Familien über 4 Personen<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />
6 | Sommerfreizeiten<br />
Die ligurische Küste zwischen<br />
La Spezia und<br />
Genua gehört zu den<br />
landschaftlich schönsten<br />
Küsten des Mittelmeeres.<br />
Romantische Hafenstädtchen,<br />
schöne Strände und<br />
einmalige Naturschutzgebiete<br />
bieten eine ideale<br />
Umgebung für unsere<br />
Freizeit. Familien, Alleinerziehende, jüngere und ältere Ehepaare,<br />
Alleinstehende - alle können hier erholsame Tage erleben.<br />
Untergebracht sind wir im Feriendorf Camogli in kleinen Apartements<br />
mitten in einem Bambuswäldchen. Ein besonderer Höhepunkt<br />
ist das italienische 4 GängeMenu, mit dem wir am Abend<br />
verwöhnt werden.<br />
Ausflugsziele der näheren Umgebung sind etwa das einmalige<br />
Wandergebiet Cinque Terre, die Stadt Genua mit einem sehenswertem<br />
Aquarium und das Fischerdorf<br />
Portofino. Alle Ziele sind von Camogli aus<br />
bequem mit dem Zug zu erreichen.<br />
Inhaltlich werden wir uns mit Texten aus<br />
dem Johannes-Evangelium beschäftigen<br />
und entdecken, wie die biblischen Texte<br />
für unseren Alltag relevant sein können.<br />
Die Verlängerung im Feriendorf ist möglich.
Junge Erwachsene<br />
Me[e/h]r Leben - Camogli, Italien<br />
Junge Erwachsene<br />
vom 18.5. - 25.5. 2013<br />
Urlaub in himmlischer Atmosphäre:<br />
Wir laden dich ein, mit uns über<br />
Pfingsten an den Strand Italiens zu<br />
fahren um miteinander eine Woche<br />
lang Sonne und Leben zu tanken.<br />
Ob du lieber dem Meer lauschst<br />
oder dich zu neuen Ufern aufmachst,<br />
entscheidest du.<br />
Mit touristischen und landschaftlich<br />
beeindruckenden Zielen wie der<br />
Hafenstadt Genua oder sehenswerten<br />
Naturschutzgebieten ist eine gute Mischung aus Erholung und Abwechslung<br />
super möglich.<br />
Nur 300 Meter von den schönsten Küsten des Mittelmeers entfernt liegt<br />
unser Feriendorf, in dem wir auf einem separaten Gelände in einfachen<br />
Mehrbettzimmern zwischen Bambussträuchern untergebracht sind.<br />
Als besonderer Leckerbissen erwartet uns jeden Abend ein mediteranes<br />
4-Gänge-Menü.<br />
Freizeit Nr. 4:<br />
Was das Leben sonst noch zu bieten hat, wollen<br />
wir gemeinsam in der Bibel entdecken.<br />
Ort:<br />
Camogli / Italien<br />
Zeit: 18.5. - 25.5. 2013<br />
Alter:<br />
Junge Erwachsene ab 18 Jahre<br />
Wir werden die Mahlzeiten (Halbpension) mit<br />
den Familien und Erwachsenen der paralell<br />
stattfindenden <strong>CVJM</strong>-Freizeit genießen und<br />
haben die Gelegenheit uns bei Ausflügen und<br />
ausgewählten Programmpunkten einzuklinken.<br />
Leitung:<br />
Leistungen:<br />
Anreise:<br />
Markus Witzgall und Team<br />
Unterkunft in Holzhäuschen<br />
mit Zeltdach, Halbpension,<br />
Krankenversicherung,<br />
Programm und Leitung.<br />
Eigene Anreise oder<br />
Fahrgemeinschaften<br />
Preis : 180 €<br />
50 € Anzahlung<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />
Sommerfreizeiten | 7
Mädchen 9-13 Jahre<br />
vom 27.7. - 3.8.2013<br />
Jungscharlager Mädchen<br />
Hörschhof, Althütte<br />
Endlich Ferien. Die Schule macht Pause. Du kannst das Leben<br />
in vollen Zügen genießen.<br />
Was gibt es Besseres als das<br />
mit anderen Mädels auf dem<br />
Hörschhof zu tun?<br />
Lagerfeuer, Spielwiese, Wasserschlachten,<br />
Duschpartys,<br />
Ausflüge zum Baden, coole<br />
Spiele und Basteleien bieten<br />
genug Abwechslung für die erste Ferienwoche.<br />
Selbstverständlich steht auch ein Ausflug auf dem Programm.<br />
Ein echter Höhepunkt ist natürlich wieder unser bewährtes Küchenteam,<br />
das keine Mühe scheut und sich schon richtig auf<br />
euch freut.<br />
Freizeit Nr. 5:<br />
Ort:<br />
Hörschhof, Althütte<br />
Zeit: 27.7. - 3.8.2013<br />
Leitung: Melanie Reuter und Team<br />
Teilnehmer: Mädchen 9-13 Jahre<br />
mind. 12<br />
Leistungen Unterkunft, Vollverpflegung,<br />
Programm und Leitung<br />
Anreise: eigene Anreise.<br />
Der <strong>CVJM</strong> ist bei der Bildung von<br />
Fahrgemeinschaften<br />
gerne behilflich<br />
Preis: 180 €, Anzahlung 50 €<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />
Selbstverständllich gehören auch Geschichten<br />
aus und rund um die Bibel<br />
zu unserem Programm. Wir entdecken<br />
dabei immer wieder neu, dass diese Geschichten<br />
nicht nur spannend sind, sondern<br />
uns im Leben<br />
eine gute Hilfe<br />
sein können.<br />
Na? Lust mitzukommen?<br />
Wir freuen uns<br />
in jedem Fall auf<br />
Dich.<br />
Und - wenn du Lust hast, bring doch<br />
einfach deine Freundinnen mit.<br />
8 | Sommerfreizeiten
Jungs 9-13 Jahre<br />
Jungscharlager Jungen<br />
Coole Action und spannende Geschichten<br />
vom 4.8. - 10.8. 2013<br />
Was? Du kennst den Hörschhof nicht?<br />
Schade, denn wenn Du den Hörschhof kennen würdest, wäre<br />
Dir eines klar. Du bist dabei.<br />
Was ist das besondere<br />
am Hörschhof?<br />
Der Hörschhof bietet<br />
Lagerfeuer, Wasserfall,<br />
Kick- und Spielwiese,<br />
Ausflugsmöglichkeiten ,<br />
Wasserschlachten und<br />
und und ...<br />
Was erwartet Dich auf<br />
unserer Freizeit?<br />
Wir werden zunächst gemeinsam vom <strong>CVJM</strong> aus zum Hörschhof<br />
radeln (keine Angst wir haben ein Begleitfahrzeug für alle,<br />
die keine geübten Radler sind). Am<br />
Hörschhof warten Axel und Siggi<br />
mit der besten Freizeitküche aller<br />
Zeiten.<br />
Dazu natürlich viele Spiele, tägliche<br />
Versteigerungen und spannende<br />
Geschichten aus der Bibel.<br />
Selbstverständlich werden wir<br />
auch ausnutzen, dass wir unsere<br />
Fahrräder<br />
dabei haben<br />
und<br />
einen Badesee<br />
besuchen.<br />
Freizeit Nr. 6:<br />
Ort:<br />
Hörschhof, Althütte<br />
Zeit : 4.8. - 10.8.2013<br />
Leitung: Andreas Schäffer und Team<br />
Teilnehmer: Jungs 9-13 Jahre<br />
min. 12<br />
Anreise: Vom <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> aus mit<br />
dem Fahrrad. Eigene<br />
Rückreise, Begleitfahrzeug<br />
ist vorhanden.<br />
Leistungen: Unterkunft, Verpflegung,<br />
Programm und Leitung<br />
Preis: 160 €, Anzahlung 50€<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />
Was jetzt noch fehlt bist einfach Du!<br />
Wir freuen uns auf dich und deine Freunde.<br />
9 | Sommerfreizeiten
Jugendliche 12-15 Jahre<br />
vom 9.8. - 17.8. 2013<br />
Waterland<br />
Chillen - Leben - Gemeinschaft<br />
Freizeit Nr. 7:<br />
Ort:<br />
Waterland, Niederlande<br />
Zeit: 9.8. - 17.8.2013<br />
Leitung: Melanie Reuter, Michael<br />
Kehrberger und Team<br />
Teilnehmer: Jugendliche 12-15 Jahre<br />
Mindestens 15 Personen<br />
Leistungen<br />
Stell dir vor es sind Sommerferien!<br />
Was wäre dein Traum?<br />
Gemeinschaft mit anderen?<br />
Eine Großstadt erleben?<br />
Gemütlich Chillen?<br />
Das ist Waterland!<br />
Es wird traumhaft schön,<br />
die perfekte Mischung aus<br />
chilliger Natur und pulsierender<br />
Großstadt warten<br />
auf dich.<br />
Unterkunft, Vollpension, Anfahrt<br />
per Bus, Auslandskrankenversicherung,<br />
Programm, und Leitung<br />
Preis: 380 €<br />
50 € Anzahlung bei Anmeldung<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />
Wir fahren dieses Jahr nach Waterland.<br />
Waterland ist nur 10 min von einer der aufregendsten Städte<br />
Europas entfernt. In Amsterdam warten Fritten, Flüsse und<br />
Fahrräder auf dich.<br />
Unser Haus steht mitten in der Natur.<br />
Die Umgebung bietet viel Platz<br />
und Raum um Volleyball zu spielen,<br />
Kanu zu fahren oder einfach auf der<br />
eigenen Terrasse zu chillen.<br />
Dort wollen wir gemeinsam das Leben<br />
teilen, Glauben leben und andere<br />
kennen lernen. Und gemeinsam<br />
erfahren<br />
wer Gott ist<br />
und was er<br />
mit dir und<br />
deinem Leben zu tun hat.<br />
Lust mitzukommen? Melde Dich<br />
einfach an und bringe deine Freunde<br />
mit.<br />
10 | Sommerfreizeiten
Jugendliche 15-18 Jahre<br />
Unter Brücken<br />
Erlebe das Leben, spontan und pur<br />
vom 24.8. - 2.9. 2013<br />
Hast du dir schon mal überlegt, wie es wäre, einfach so durch<br />
Deutschland zu tingeln? Den Schlafsack genau dort auszurollen,<br />
wo du müde wirst? Ganz spontan zu entscheiden, wo du<br />
bleiben willst und wo nicht, ohne lästige Suche nach Hotels<br />
und dem Warten auf ein Taxi, nur weil man das angeblich so<br />
macht?<br />
Wenn du dich fragst, wie es sich<br />
anfühlt, wenn man sich von den<br />
gängigen Vorstellungen löst,<br />
dann bist du bei „Unter Brücken“<br />
goldrichtig.<br />
Wir erleben auf dieser außergewöhnlichen<br />
Freizeit, wie es ist,<br />
mit sehr wenig Gepäck und ohne Luxus bei Wind und Sonnenschein<br />
zu leben und zu reisen.<br />
Dazu gelten folgende Grundsätze: Wir laufen und fahren soweit<br />
wir kommen. Der perfekte Ort ist der, an dem wir sind. Wohin<br />
es geht und wann wir essen, schlafen, reden,<br />
trinken, träumen: Wir entscheiden<br />
alle gemeinsam.<br />
Denn „Unter Brücken“ ist nicht nur eine<br />
Freizeit, sondern auch ein basisdemokratisches<br />
Experiment. Wir sind das Volk!<br />
Wir bestimmen gemeinsam, was wir<br />
wann tun und was nicht. Bei „Unter Brücken“<br />
erwarten dich viele einzigartige Erlebnisse.<br />
Unsere gemeinsame Zeit wollen wir nutzen,<br />
um mal wirklich abzuklären, was<br />
im Leben zählt. Dazu gehören Brückengespräche,<br />
Bibelzeiten und die persönliche<br />
Checkliste von Lebensinhalt und<br />
Lebensziel. Bist du dabei? Dann steig ein<br />
ins günstige Abenteuer!<br />
Am 20.07.2013 findet in <strong>Stuttgart</strong> im<br />
<strong>CVJM</strong> ein verbindliches Vortreffen statt.<br />
Freizeit Nr. 8:<br />
Ort:<br />
Unter Brücken<br />
Zeit : 24.8. - 2.9.2013<br />
Leitung: Michael Kehrberger und<br />
Team<br />
Alter:<br />
15-18 Jahre<br />
Unterkunft: Deutschlands Wiesen,<br />
Brücken und Plätze,<br />
Züge oder oder oder<br />
Leistungen: Übernachtungen im Freien<br />
und einige Fahrten<br />
(abhängig vom Reiseziel,<br />
das sich die Gruppe wählt),<br />
Verpflegung muss selbst<br />
bezahlt werden<br />
Preis: 121 €, Anzahlung 20 €<br />
Nichtmitgleider bezahlen 10 € mehr<br />
11 | Sommerfreizeiten
Junge Erwachsene<br />
vom 18. - 24.8. 2013<br />
Geistliche Intensivwoche<br />
Hörschhof / Althütte<br />
Freizeit Nr. 9:<br />
Ort:<br />
Hörschhof / Althütte<br />
Zeit: 18. - 24.8.2013<br />
Alter:<br />
Junge Erwachsene ab 18 Jahre<br />
Leitung: Markus Witzgall und Team<br />
Leistungen: Unterkunft im Haus,<br />
Vollverpflegung, Programm<br />
und Leitung<br />
Anreise:<br />
Mit eigenem PKW,<br />
Fahrgemeinschaften oder<br />
S-Bahn bis Maubach<br />
Preis: 60 €<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />
Du wünschst dir eine Auszeit vom Alltag? Du möchtest eine Zeit<br />
mit Gott und anderen Christen verbringen? Im Glauben weiterkommen?<br />
Dich mehr mit deinem Leben als Christ auseinander<br />
setzen und dich von Gott herausfordern lassen? Dann ist die Geistliche<br />
Intensivwoche auf dem<br />
Hörschhof genau das Richtige<br />
für dich.<br />
Im August wollen wir uns eine<br />
Woche Zeit nehmen um uns<br />
über sinnvolle Themen auszutauschen,<br />
in Gemeinschaft mit<br />
anderen Christen zu leben und<br />
uns auf Gott auszurichten.<br />
In bis zu drei thematischen Einheiten<br />
am Tag wollen wir uns von<br />
biblischen und aktuellen Vorbildern<br />
inspirieren lassen, wie wir<br />
heute<br />
unser Christsein authentisch leben und<br />
gestalten können. Was kannst du von<br />
solchen herausfordernden Lebensstilen<br />
für dich lernen?<br />
Darüber hinaus dürfen wir intensive<br />
Begegnungen mit Gott erwarten und<br />
können gespannt sein, wie er uns durch<br />
diese Woche in Bewegung bringt. Gutes<br />
Stichwort: Ausgedehnte Spaziergänge,<br />
Kicken und Wasserschlachten sind nur<br />
ein paar Beispiele für unsere vielfältigen<br />
Möglichkeiten, eine geniale gemeinsame<br />
Zeit zu gestalten.<br />
12 | Sommerfreizeiten<br />
Die Freizeit beginnt am Sonntag-Abend mit dem Abendessen um<br />
18.30 Uhr und endet am darauf folgenden Samstag nach dem Mittagessen<br />
und Putzen gegen 15.30 Uhr. Für unser leibliches Wohl<br />
sorgt ein Küchenteam, das von uns unterstützt wird.<br />
Untergebracht sind wir in Mehrbettzimmern (oder auf dem Trampolin).
Fußballbegeisterte von 9-16 Jahre<br />
FußballCamp 2013<br />
Sechselberg / Althütte<br />
vom 23.5. - 29.5. 2013<br />
Schon zum 8. Mal findet<br />
das FußballCamp in<br />
Sechselberg statt.<br />
Im Freizeitzentrum in<br />
Sechselberg finden wir<br />
optimale Unterbringung<br />
und das Fußball-<br />
Vereinsgelände bietet<br />
gute Trainingsmöglichkeiten.<br />
Unser großes Trainerteam möchte euch auch in diesem Jahr<br />
wieder herausfordern.<br />
Damit das gelingen kann, haben wir<br />
das Camp in zwei Altersgruppen aufgeteilt:<br />
Talentschmiede von 9 bis 12 Jahren und<br />
Profi-Anwärter von 13 bis 16 Jahren!<br />
Was dich erwartet: viel Training, Fußballspiele,<br />
Freundschaftsspiele, Geländespiele,<br />
Ausflüge, Fangesänge, Aktionen<br />
und viel Spaß!<br />
Eure geistliche Fitness wollen wir durch<br />
die Kabinenpredigten trainieren und<br />
mit auf den Fußballplatz nehmen.<br />
Freizeit Nr. 10:<br />
Ort:<br />
Sechselberg / Althütte<br />
Zeit: 23. - 29.5.2013<br />
Leitung: Stefan Kuhn, Sophie Wolfrum,<br />
Simeon Spahr, Doro Kuhn<br />
und Team<br />
Leistungen: Unterkunft im Haus oder Zelt<br />
(bitte auf der Anmeldung<br />
angeben), Vollverpflegung,<br />
Programm, Leitung<br />
Anreise: private Anreise<br />
Teilnehmer: min. 40 (Kinder 9-16 Jahre)<br />
Preis: im Zelt 160 €<br />
im Haus 190 €<br />
Anzahlung: 25 €<br />
Wir freuen uns schon riesig,<br />
mit dir zusammen<br />
diese Woche in einer<br />
coolen Gemeinschaft zu<br />
verbringen.<br />
13 | Sommerfreizeiten
Familien und Ehepaare<br />
vom 16.8. - 6.9. 2013<br />
Familienfreizeit der CBKV<br />
Insel Texel, Holland<br />
Wir laden Familien und Ehepaare<br />
jeden Alters herzlich ein, gemeinsam<br />
mit uns auf der Insel<br />
Texel Urlaub zu machen.<br />
Sommerfreizeiten | 14<br />
In einem der schönsten Gebiete<br />
der Insel bewohnt jede Familie<br />
Ihren eigenen Bungalow<br />
und versorgt sich dort selbst.<br />
Die Tage kann jeder nach<br />
seinen persönlichen<br />
Bedürf-<br />
Freizeit des CBKV<br />
Ort:<br />
Insel Texel, Holland<br />
nissen gestalten<br />
Zeit : 16.8. - 6.9.2013<br />
und planen.<br />
Leitung: Gerhard und Margret Lieb,<br />
Johannes Lieb<br />
Die weitläufigen<br />
Kosten: 1650 € bis 1800 €; je nach<br />
Sandstrände,<br />
Ausstattung des Bungalows die gemütlichen<br />
Leistungen: Unterbringung in<br />
Dörfer, die Wälder,<br />
die Dünen-<br />
Ferienbungalows<br />
Anreise: privat<br />
landschaft - Texel<br />
Anmeldung: Gerhard und Margret Lieb bietet für jeden<br />
Wagenburgstr. 118<br />
Geschmack etwas.<br />
70186 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tel. 0711-487712<br />
E-Mail: mg@liebnet.de<br />
Für diese Freizeit gelten nicht die Reisebedingungen<br />
des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>, da sie von der Christlichen<br />
Bäckervereinigung Landesverband Württemberg<br />
angeboten wird.<br />
Die Anmeldung ist nur über die oben genannte<br />
Adresse möglich.<br />
Das Zentrum der<br />
gemeinsamen<br />
Urlaubstage ist<br />
das Hören auf<br />
das Wort Gottes<br />
in den Bibelarbeiten.
Wichtige Hinweise zu Ihrer Reise beim <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,<br />
wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten<br />
und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch<br />
die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die<br />
beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden<br />
Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend<br />
„TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter)<br />
genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der<br />
§§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und<br />
füllen diese Vorschriften aus.<br />
1. Reiseveranstalter (RV)<br />
1.1 Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen <strong>Stuttgart</strong> e.V., Büchsenstr. 37,<br />
70174, <strong>Stuttgart</strong>.<br />
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)<br />
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm<br />
keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe<br />
angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es<br />
wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen<br />
Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.<br />
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung<br />
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung,<br />
die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir<br />
Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer<br />
Reisebedingungen festgelegt.<br />
4. Umfang der Leistungen<br />
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft,<br />
Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben,<br />
in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung.<br />
Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren<br />
Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />
Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und<br />
bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen<br />
(siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.<br />
5. Versicherungen<br />
Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der<br />
Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils<br />
vorgesehen ist.<br />
6. Fahrt<br />
Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab <strong>Stuttgart</strong> durch. Wird bei<br />
Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als<br />
Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.<br />
15 | Sommerfreizeiten
Reisebedingungen<br />
Reisebedingungen<br />
für Freizeiten des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
7. Reiseausweis<br />
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis<br />
für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise<br />
noch für mindestens sechs Monate gültig sein.<br />
8. Zuschüsse<br />
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche<br />
zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln<br />
beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils<br />
bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung<br />
angefordert werden.<br />
9. Reisepreissicherung<br />
Die Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Kundengeldabsicherung,<br />
also eine Versicherung des vom Kunden bezahlten Reisepreises, durchzuführen, und durch<br />
Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Durch den RV erfolgt deshalb die<br />
Reisepreisabsicherung.<br />
Reisebedingungen<br />
1. Anmeldung/Vertragsschluss<br />
1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann (soweit dieser minderjährig ist durch<br />
seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen), bietet der Teilnehmer (TN) dem<br />
Reiseveranstalter (RV) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und<br />
aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular<br />
vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.<br />
1.2 Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern, kommt<br />
durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande.<br />
1.3 Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese Eingangsbestätigung<br />
stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen<br />
des Reisevertrages.<br />
2. Leistungen<br />
2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung<br />
in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung<br />
im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den<br />
„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen<br />
Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.<br />
2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen<br />
sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus<br />
Beweisgründen schriftlich getroffen werden.<br />
Sommerfreizeiten | 16
Anmeldung für Einzelpersonen<br />
Zur Freizeit Nr.<br />
in<br />
Vorname<br />
Familienname<br />
Geb.-datum<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste<br />
erscheinen: ja nein<br />
Vegetarier ja nein<br />
Unterkunft ggf. Zelt Haus<br />
Besondere Hinweise:<br />
Tel.<br />
E-Mail<br />
Abweichende Rechnungsadresse hier angeben:<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein<br />
Stgt. Bonuscard-Nr.:<br />
E-Mail<br />
Anmeldung für Familien<br />
Zur Freizeit Nr. in<br />
Bitte geben Sie Rechnungsadresse an<br />
Straße<br />
Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste<br />
erscheinen: ja nein<br />
Besondere Hinweise<br />
PLZ / Ort<br />
Tel.<br />
E-Mail<br />
Vegetarier ja nein<br />
Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein<br />
Stgt. Bonuscard-Nr.:<br />
Familienname Vorname m/w Geb.-datum Beruf / Schule
Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet<br />
damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich<br />
mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung<br />
festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu<br />
berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete<br />
Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit<br />
Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.<br />
Bitte freimachen!<br />
Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins<br />
überwiesen.<br />
Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene<br />
Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne<br />
und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen<br />
Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Unterschrift des Teilnehmers<br />
An den<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Büchsenstraße 37<br />
70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im <strong>CVJM</strong> verwendet und<br />
nicht weitergegeben.<br />
Bitte trennen<br />
Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet<br />
damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich<br />
mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung<br />
festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu<br />
berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete<br />
Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit<br />
Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.<br />
Bitte freimachen!<br />
Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheinsüberwiesen.<br />
Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Person,<br />
deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und<br />
den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen<br />
Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Erziehungsberechtigten<br />
Unterschrift des Teilnehmers<br />
Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im <strong>CVJM</strong> verwendet und<br />
nicht weitergegeben.<br />
An den<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Büchsenstraße 37<br />
70174 <strong>Stuttgart</strong>
Reisebedingungen<br />
2.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter<br />
sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,<br />
die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch<br />
dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.<br />
2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben<br />
werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.<br />
3. Zahlung<br />
3.1 Soweit der Reiseveranstalter der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung<br />
gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt,<br />
sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben<br />
ist.<br />
3.2 Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Teilnahmebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins<br />
ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Teilnahmepreises (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung<br />
besteht, jedoch maximal € 300 pro TN) zu leisten.<br />
3.3 Die Restzahlung ist (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein<br />
übergeben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die<br />
Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.<br />
3.4 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung<br />
des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung<br />
des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist.<br />
3.5 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder<br />
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises<br />
kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung<br />
des Veranstalters.<br />
3.6 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß<br />
innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten<br />
nach Ziffer 4 belasten.<br />
4. Rücktritt der/des TN<br />
4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag<br />
zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung<br />
beim RV.<br />
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter<br />
Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende<br />
pauschale Entschädigung zu:<br />
Eigenanreise<br />
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €)<br />
vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50%<br />
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%<br />
Bus- und Bahnreisen<br />
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %<br />
vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %<br />
vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />
19 | Sommerfreizeiten
Reisebedingungen<br />
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %<br />
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.<br />
4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere<br />
Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung<br />
der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.<br />
4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu<br />
fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />
Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die<br />
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen<br />
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />
4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen<br />
Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.<br />
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen,<br />
nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige<br />
Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie<br />
von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.<br />
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN<br />
6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt<br />
zugehen, verpflichtet.<br />
6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem<br />
RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem<br />
vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN<br />
entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />
6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen.<br />
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren<br />
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten<br />
(Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben<br />
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe<br />
unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung<br />
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.<br />
6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV<br />
sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.<br />
6.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats<br />
nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />
kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen<br />
Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von<br />
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />
aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein<br />
Sommerfreizeiten | 20
Reisebedingungen<br />
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.<br />
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV<br />
7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer<br />
Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig<br />
stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen<br />
Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen<br />
vom RV bevollmächtigt und berechtigt.<br />
7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige<br />
Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter<br />
Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach<br />
z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung<br />
erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten,<br />
gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.<br />
7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den<br />
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen<br />
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von<br />
den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.<br />
7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl<br />
nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:<br />
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden<br />
Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.<br />
b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,<br />
dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.<br />
c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.<br />
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,<br />
wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot<br />
anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise<br />
gegenüber dem RV geltend zu machen.<br />
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen<br />
8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in<br />
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss<br />
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer<br />
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten<br />
in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)<br />
vorliegen.<br />
8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,<br />
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,<br />
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,<br />
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.<br />
8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige<br />
diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV<br />
eigene Pflichten verletzt hat.<br />
21 | Sommerfreizeiten
Reisebedingungen<br />
9. Haftung<br />
9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die<br />
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
soweit<br />
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder<br />
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist.<br />
9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,<br />
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und<br />
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden,<br />
so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch<br />
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum<br />
ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während<br />
der Reise beinhalten,<br />
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />
des RV ursächlich geworden sind.<br />
10. Verjährung, Datenschutz<br />
10.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für<br />
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.<br />
10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />
10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes<br />
folgt.<br />
10.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den<br />
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung<br />
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />
Hemmung ein.<br />
10.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst<br />
und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.<br />
11. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich<br />
deutsches Recht Anwendung.<br />
11.2 Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht<br />
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art,<br />
Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />
11.3 Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.<br />
11.4 Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw.<br />
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />
Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,<br />
Sommerfreizeiten | 22
Reisebedingungen<br />
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt<br />
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.<br />
11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<br />
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen,<br />
die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes<br />
zugunsten des TN ergibt oder<br />
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im<br />
Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden<br />
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<br />
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, <strong>Stuttgart</strong> 2000-2011<br />
Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen <strong>Stuttgart</strong> e.V. (abgekürzt: <strong>CVJM</strong><br />
<strong>Stuttgart</strong>). Der <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht<br />
<strong>Stuttgart</strong><br />
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Christlicher Verein Junger Menschen<br />
<strong>Stuttgart</strong> e.V. ,Büchsenstr. 37, 70174 <strong>Stuttgart</strong>.<br />
23 | Sommerfreizeiten
Der Christliche Verein Junger Menschen<br />
Heute sind in 125 Nationalverbänden<br />
30 Millionen Mitglieder<br />
weltweit miteinander<br />
verbunden.<br />
1844 wurde der Christliche<br />
Verein Junger Menschen -<br />
<strong>CVJM</strong> - von George Williams<br />
in London gegründet. Er hatte<br />
das Ziel, jungen Menschen<br />
in der Großstadt Lebensorientierung<br />
zu geben. Im eigenen<br />
Vereinshaus erfuhren sie Lebenshilfe<br />
und Unterweisung<br />
durch die Bibel. Aus dieser<br />
Idee entstand in wenigen<br />
Jahren eine weltweite Bewegung.<br />
1855 trafen sich in Paris<br />
junge Männer aus verschiedenen<br />
Verbänden und legten<br />
die einheitliche Grundlage für<br />
alle <strong>CVJM</strong>s fest.<br />
Vor über 150 Jahren, 1861<br />
wurde der <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />
gegründet. Das Anliegen war<br />
auch hier, jungen Menschen<br />
Gemeinschaft und christliche<br />
Prägung zu geben. Der<br />
<strong>CVJM</strong> ist offen für Menschen<br />
aus allen sozialen und konfessionellen<br />
Richtungen. Er<br />
ist ein freies Werk mit ca. 550<br />
Mitglieder und Freunden, die<br />
seine Arbeit mittragen und<br />
finanzieren.<br />
Der <strong>CVJM</strong> bietet ein umfangreiches<br />
Angebot für alle Alters-<br />
und Interessengruppen.<br />
Die Aktivitäten werden weitgehend<br />
von ehrenamtlichen<br />
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen<br />
durchgeführt.<br />
Leitender Referent<br />
Pfr. Andreas Schäffer<br />
1. Vorsitzender Thomas Willmann<br />
Stellvertretender Vorsitzender<br />
Michael Reyer<br />
Bürozeiten der Verwaltung<br />
Mo–Fr: 9.30- 12.00 Uhr<br />
13.30 - 17.00 Uhr<br />
Bankverbindung<br />
BW-Bank<br />
Konto-Nr. 2 025 461<br />
BLZ: 600 501 01<br />
E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner<br />
Claudia Repky/Zentrale Tel. 0711 162 58-0 claudia.repky@cvjm-stuttgart.de<br />
Michael Kehrberger Tel. 0711 162 58-54 michael.kehrberger@cvjm-stuttgart.de<br />
Pfr. Andreas Schäffer Tel. 0711 162 58-40 andreas.schaeffer@cvjm-stuttgart.de<br />
Melanie Reuter Tel. 0711 162 58-41 melanie.reuter@cvjm-stuttgart.de<br />
Markus Witzgall Tel. 0711 162 58-45 markus.witzgall@cvjm-stuttgart.de<br />
Impressum<br />
Herausgegeben von:<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Büchsenstraße 37, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Telefon 07 11 162 58-0<br />
Fax 07 11 162 58-55<br />
E-Mail info@cvjm-stuttgart.de<br />
Homepage www.cvjm-stuttgart.de<br />
Redaktion Andreas Schäffer<br />
Gestaltung Benjamin Obländer<br />
und Andreas Schäffer<br />
Titelbild: Anna Boschmann<br />
(medienREHvier.de)<br />
Druck: Gemeindebrief Druckerei