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CVJM Stuttgart e.V.

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Sommerfreizeiten<br />

2013<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Im Herzen der Stadt - die Stadt im Herzen


Editorial<br />

In diesem Heft finden Sie die Freizeitangebote des<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>.<br />

Für uns sind die Freizeiten ein wichtiger Bereich in unserer<br />

Arbeit, da es auf Freizeiten möglich ist intensiv<br />

miteinander zu leben.<br />

Freizeiten bieten Räume für Gemeinschaftserfahrungen.<br />

Freizeiten helfen in Ruhe über Alltag nachzudenken.<br />

Schon oft haben wir erfahren, dass Menschen auf Freizeiten<br />

die heilsame Nähe Gottes in besonderer Weise<br />

erfahren können.<br />

Viele gute Freundschaften, die im Alltag tragen, sind<br />

auf Freizeiten entstanden.<br />

Freizeiten sind Auszeiten zum Leben.<br />

Wir würden uns freuen, Sie auf einer unserer Freizeiten<br />

begrüßen zu können.<br />

Pfarrer Andreas Schäffer<br />

(leitender Referent des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.)<br />

PS: Selbstverständlich finden Sie unsere Angebote<br />

auch im Internet unter http://www.cvjm-stuttgart.de/<br />

reisen.html. Dort können Sie Ihre Reise online buchen.


Freizeitenübersicht<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Ferienbetreuung Pfingstferein 2013<br />

Waldheim Möhringen ........................................ 4<br />

Ferienbetreuung Herbstferien 2013<br />

Schulgelände der FES <strong>Stuttgart</strong> .................5<br />

Familienfreizeit an der ligurischen Küste<br />

Camogli / Italien .......................................... 6<br />

Italien für Junge Erwachsene<br />

Camogli / Italien ......................................... 7<br />

Jungscharlager Mädchen (9-13 Jahre)<br />

Hörschhof / Deutschland ............................. 8<br />

Jungscharlager Jungen (9-13 Jahre)<br />

Hörschhof/ Deutschland .............................. 9<br />

Freizeit für Jugendliche (12-15 Jahre)<br />

Waterland / Niederlande ............................ 10<br />

Erlebnisreise für Jugendliche (15-18 Jahre)<br />

Unter Brücken .............................................. 11<br />

Geistliche Intensivwoche<br />

Hörschhof / Deutschland ............................ 12<br />

FußballCamp<br />

Sechselberg / Deutschland .......................... 13<br />

Freitzeit der CBKV<br />

Texel ............................................................. 14<br />

Weitere Reise und Angebote finden Sie unter<br />

http://www.ejw-reisen.de und http://www.ejwbildung.de.<br />

Nutzen Sie die weiterführenden Angebote des<br />

Evangelischen Jugendwerks Württemberg.


Schulkinder 1. -6. Klasse<br />

vom 21.5. - 31.5.2013<br />

Ferienbetreuung Pfingstferien<br />

Waldheim <strong>Stuttgart</strong>-Möhringen<br />

Freizeit Nr. 1:<br />

Ort:<br />

Waldheim <strong>Stuttgart</strong>-Möhringen<br />

Zeit: 20. - 31.5.2013<br />

Montag bis Freitag außer an<br />

Feiertagen<br />

8:00 - 15.30 Uhr<br />

Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse)<br />

Leitung: Michael Kehrberger und Team<br />

Leistungen: Mittagessen und<br />

Zwischenmahlzeit,<br />

Programm und Leitung<br />

Anreise: Private Anreise, Koordination<br />

von Mitfahrgelegenheiten über<br />

den <strong>CVJM</strong> ist möglich<br />

Preis:<br />

150 € pro Teilnehmer<br />

Anzahlung 20 €<br />

Sommerfreizeiten | 4<br />

Gemeinsam mit der Freien<br />

Evangelischen Schule bietet<br />

der <strong>CVJM</strong> wieder eine Ferienbetreuung<br />

für Kinder der<br />

Klassen 1-6 im Möhringer<br />

Waldheim an.<br />

Es erwartet euch eine coole<br />

Zeit mit viel Gemeinschaft<br />

aber auch Zeit für Dich zum<br />

Spielen und „Ferien genießen“.<br />

Unser Mitarbeiterteam hat sich für euch wieder ein spannendes<br />

Thema ausgedacht, das sich durch die ganzen Tage ziehen<br />

wird. Neben Aktionen, Spielen, Basteleien und vielem anderen,<br />

wollen wir auch auf Geschichten der Bibel hören und fragen,<br />

was sie für unser Leben bedeuten können.<br />

Also, bei Langeweile in den Ferien melde<br />

Dich doch einfach an, egal an welcher<br />

Schule Du bist.<br />

Wir freuen uns darauf mit Dir in den<br />

Pfingstferien Abenteuer erleben und eine<br />

gute Zeit zu verbringen.


Schulkinder 1.-6. Klasse<br />

Ferienbetreuung Herbstferien<br />

Gelände der FES <strong>Stuttgart</strong> vom 28.10. - 31.10.2013<br />

Spielen, Lachen und Toben?<br />

Hast du davon geträumt einmal<br />

die ganze Schule für Dich zu<br />

haben?<br />

Hast Du davon geträumt einmal<br />

in die Schule zu gehen und nichts<br />

lernen zu müssen?<br />

Hast Du schon einmal geträumt,<br />

in der Schule nur Spaß zu haben<br />

und gaaaanz viel Zeit zum<br />

Wenn Du das geträumt hast, kann Dein Traum schnell wahr<br />

werden. Wir laden Dich ein, mit unserem Mitarbeiterteam tolle<br />

Herbstferien auf dem Gelände der FES in <strong>Stuttgart</strong>-Möhringen<br />

zu verbringen. Da die Lehrer zu Hause bleiben, haben wir die<br />

Schule für uns und werden die Zeit richtig genießen.<br />

Wir spielen, singen und lachen. Wir toben und freuen uns<br />

an coolen biblischen Geschichten.<br />

Sicher werden wir auch einen Ausflug<br />

Freizeit Nr. 2:<br />

machen und gemeinsam einige<br />

Ort:<br />

FES <strong>Stuttgart</strong><br />

Zeit: 28.10. - 31.10.2013<br />

Abenteuer erleben.<br />

Montag bis Donnerstag<br />

jeweils 8:00 - 15:30 Uhr<br />

Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse)<br />

Leitung: Michael Kehrberger und Team<br />

Leistungen: Mittagessen und Zwischenmahlzeit,<br />

Programm und Leitung<br />

Anreise: Private Anreise, Koordination<br />

von Mitfahrgelegenheiten über<br />

den <strong>CVJM</strong> ist möglich<br />

Preis:<br />

75 € pro Teilnehmer<br />

Anzahlung 20 €<br />

Wir freuen uns mit Dir auf schöne, erholsame und aktionsreiche<br />

Herbstferien.<br />

Sommerfreizeiten | 5


Familien, Ehepaare...<br />

vom 18.5. - 25.5.2013<br />

Familien , Ehepaare, Alleinstehende<br />

Camogli, ligurische Küste, Italien<br />

Freizeit Nr. 3:<br />

Ort:<br />

Feriendorf Camogli , Italien<br />

Zeit: 18.5. - 25.5.2013<br />

Alter:<br />

für alle Altergruppen offen<br />

Leitung: Andreas Schäffer und Team<br />

Teilnehmer: ab 45 Teilnehmer<br />

Leistungen: Unterkunft in Apertements<br />

verschiedener Größe bitte bei<br />

Anmeldung Zimmerwunsch<br />

angeben, Halbpension,<br />

Programm und Leitung<br />

Anreise: Eigene Anreise<br />

Preis: Erwachsene 290 €<br />

Jugendliche bis 17 Jahre:160 €<br />

Kinder bis 12 Jahre: 130 €<br />

Kinder bis 6 Jahre: 50 €<br />

Kinder bis 3 Jahre frei<br />

Anzahlung 100 €<br />

20% Rabat für Familien über 4 Personen<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />

6 | Sommerfreizeiten<br />

Die ligurische Küste zwischen<br />

La Spezia und<br />

Genua gehört zu den<br />

landschaftlich schönsten<br />

Küsten des Mittelmeeres.<br />

Romantische Hafenstädtchen,<br />

schöne Strände und<br />

einmalige Naturschutzgebiete<br />

bieten eine ideale<br />

Umgebung für unsere<br />

Freizeit. Familien, Alleinerziehende, jüngere und ältere Ehepaare,<br />

Alleinstehende - alle können hier erholsame Tage erleben.<br />

Untergebracht sind wir im Feriendorf Camogli in kleinen Apartements<br />

mitten in einem Bambuswäldchen. Ein besonderer Höhepunkt<br />

ist das italienische 4 GängeMenu, mit dem wir am Abend<br />

verwöhnt werden.<br />

Ausflugsziele der näheren Umgebung sind etwa das einmalige<br />

Wandergebiet Cinque Terre, die Stadt Genua mit einem sehenswertem<br />

Aquarium und das Fischerdorf<br />

Portofino. Alle Ziele sind von Camogli aus<br />

bequem mit dem Zug zu erreichen.<br />

Inhaltlich werden wir uns mit Texten aus<br />

dem Johannes-Evangelium beschäftigen<br />

und entdecken, wie die biblischen Texte<br />

für unseren Alltag relevant sein können.<br />

Die Verlängerung im Feriendorf ist möglich.


Junge Erwachsene<br />

Me[e/h]r Leben - Camogli, Italien<br />

Junge Erwachsene<br />

vom 18.5. - 25.5. 2013<br />

Urlaub in himmlischer Atmosphäre:<br />

Wir laden dich ein, mit uns über<br />

Pfingsten an den Strand Italiens zu<br />

fahren um miteinander eine Woche<br />

lang Sonne und Leben zu tanken.<br />

Ob du lieber dem Meer lauschst<br />

oder dich zu neuen Ufern aufmachst,<br />

entscheidest du.<br />

Mit touristischen und landschaftlich<br />

beeindruckenden Zielen wie der<br />

Hafenstadt Genua oder sehenswerten<br />

Naturschutzgebieten ist eine gute Mischung aus Erholung und Abwechslung<br />

super möglich.<br />

Nur 300 Meter von den schönsten Küsten des Mittelmeers entfernt liegt<br />

unser Feriendorf, in dem wir auf einem separaten Gelände in einfachen<br />

Mehrbettzimmern zwischen Bambussträuchern untergebracht sind.<br />

Als besonderer Leckerbissen erwartet uns jeden Abend ein mediteranes<br />

4-Gänge-Menü.<br />

Freizeit Nr. 4:<br />

Was das Leben sonst noch zu bieten hat, wollen<br />

wir gemeinsam in der Bibel entdecken.<br />

Ort:<br />

Camogli / Italien<br />

Zeit: 18.5. - 25.5. 2013<br />

Alter:<br />

Junge Erwachsene ab 18 Jahre<br />

Wir werden die Mahlzeiten (Halbpension) mit<br />

den Familien und Erwachsenen der paralell<br />

stattfindenden <strong>CVJM</strong>-Freizeit genießen und<br />

haben die Gelegenheit uns bei Ausflügen und<br />

ausgewählten Programmpunkten einzuklinken.<br />

Leitung:<br />

Leistungen:<br />

Anreise:<br />

Markus Witzgall und Team<br />

Unterkunft in Holzhäuschen<br />

mit Zeltdach, Halbpension,<br />

Krankenversicherung,<br />

Programm und Leitung.<br />

Eigene Anreise oder<br />

Fahrgemeinschaften<br />

Preis : 180 €<br />

50 € Anzahlung<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />

Sommerfreizeiten | 7


Mädchen 9-13 Jahre<br />

vom 27.7. - 3.8.2013<br />

Jungscharlager Mädchen<br />

Hörschhof, Althütte<br />

Endlich Ferien. Die Schule macht Pause. Du kannst das Leben<br />

in vollen Zügen genießen.<br />

Was gibt es Besseres als das<br />

mit anderen Mädels auf dem<br />

Hörschhof zu tun?<br />

Lagerfeuer, Spielwiese, Wasserschlachten,<br />

Duschpartys,<br />

Ausflüge zum Baden, coole<br />

Spiele und Basteleien bieten<br />

genug Abwechslung für die erste Ferienwoche.<br />

Selbstverständlich steht auch ein Ausflug auf dem Programm.<br />

Ein echter Höhepunkt ist natürlich wieder unser bewährtes Küchenteam,<br />

das keine Mühe scheut und sich schon richtig auf<br />

euch freut.<br />

Freizeit Nr. 5:<br />

Ort:<br />

Hörschhof, Althütte<br />

Zeit: 27.7. - 3.8.2013<br />

Leitung: Melanie Reuter und Team<br />

Teilnehmer: Mädchen 9-13 Jahre<br />

mind. 12<br />

Leistungen Unterkunft, Vollverpflegung,<br />

Programm und Leitung<br />

Anreise: eigene Anreise.<br />

Der <strong>CVJM</strong> ist bei der Bildung von<br />

Fahrgemeinschaften<br />

gerne behilflich<br />

Preis: 180 €, Anzahlung 50 €<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />

Selbstverständllich gehören auch Geschichten<br />

aus und rund um die Bibel<br />

zu unserem Programm. Wir entdecken<br />

dabei immer wieder neu, dass diese Geschichten<br />

nicht nur spannend sind, sondern<br />

uns im Leben<br />

eine gute Hilfe<br />

sein können.<br />

Na? Lust mitzukommen?<br />

Wir freuen uns<br />

in jedem Fall auf<br />

Dich.<br />

Und - wenn du Lust hast, bring doch<br />

einfach deine Freundinnen mit.<br />

8 | Sommerfreizeiten


Jungs 9-13 Jahre<br />

Jungscharlager Jungen<br />

Coole Action und spannende Geschichten<br />

vom 4.8. - 10.8. 2013<br />

Was? Du kennst den Hörschhof nicht?<br />

Schade, denn wenn Du den Hörschhof kennen würdest, wäre<br />

Dir eines klar. Du bist dabei.<br />

Was ist das besondere<br />

am Hörschhof?<br />

Der Hörschhof bietet<br />

Lagerfeuer, Wasserfall,<br />

Kick- und Spielwiese,<br />

Ausflugsmöglichkeiten ,<br />

Wasserschlachten und<br />

und und ...<br />

Was erwartet Dich auf<br />

unserer Freizeit?<br />

Wir werden zunächst gemeinsam vom <strong>CVJM</strong> aus zum Hörschhof<br />

radeln (keine Angst wir haben ein Begleitfahrzeug für alle,<br />

die keine geübten Radler sind). Am<br />

Hörschhof warten Axel und Siggi<br />

mit der besten Freizeitküche aller<br />

Zeiten.<br />

Dazu natürlich viele Spiele, tägliche<br />

Versteigerungen und spannende<br />

Geschichten aus der Bibel.<br />

Selbstverständlich werden wir<br />

auch ausnutzen, dass wir unsere<br />

Fahrräder<br />

dabei haben<br />

und<br />

einen Badesee<br />

besuchen.<br />

Freizeit Nr. 6:<br />

Ort:<br />

Hörschhof, Althütte<br />

Zeit : 4.8. - 10.8.2013<br />

Leitung: Andreas Schäffer und Team<br />

Teilnehmer: Jungs 9-13 Jahre<br />

min. 12<br />

Anreise: Vom <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> aus mit<br />

dem Fahrrad. Eigene<br />

Rückreise, Begleitfahrzeug<br />

ist vorhanden.<br />

Leistungen: Unterkunft, Verpflegung,<br />

Programm und Leitung<br />

Preis: 160 €, Anzahlung 50€<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />

Was jetzt noch fehlt bist einfach Du!<br />

Wir freuen uns auf dich und deine Freunde.<br />

9 | Sommerfreizeiten


Jugendliche 12-15 Jahre<br />

vom 9.8. - 17.8. 2013<br />

Waterland<br />

Chillen - Leben - Gemeinschaft<br />

Freizeit Nr. 7:<br />

Ort:<br />

Waterland, Niederlande<br />

Zeit: 9.8. - 17.8.2013<br />

Leitung: Melanie Reuter, Michael<br />

Kehrberger und Team<br />

Teilnehmer: Jugendliche 12-15 Jahre<br />

Mindestens 15 Personen<br />

Leistungen<br />

Stell dir vor es sind Sommerferien!<br />

Was wäre dein Traum?<br />

Gemeinschaft mit anderen?<br />

Eine Großstadt erleben?<br />

Gemütlich Chillen?<br />

Das ist Waterland!<br />

Es wird traumhaft schön,<br />

die perfekte Mischung aus<br />

chilliger Natur und pulsierender<br />

Großstadt warten<br />

auf dich.<br />

Unterkunft, Vollpension, Anfahrt<br />

per Bus, Auslandskrankenversicherung,<br />

Programm, und Leitung<br />

Preis: 380 €<br />

50 € Anzahlung bei Anmeldung<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />

Wir fahren dieses Jahr nach Waterland.<br />

Waterland ist nur 10 min von einer der aufregendsten Städte<br />

Europas entfernt. In Amsterdam warten Fritten, Flüsse und<br />

Fahrräder auf dich.<br />

Unser Haus steht mitten in der Natur.<br />

Die Umgebung bietet viel Platz<br />

und Raum um Volleyball zu spielen,<br />

Kanu zu fahren oder einfach auf der<br />

eigenen Terrasse zu chillen.<br />

Dort wollen wir gemeinsam das Leben<br />

teilen, Glauben leben und andere<br />

kennen lernen. Und gemeinsam<br />

erfahren<br />

wer Gott ist<br />

und was er<br />

mit dir und<br />

deinem Leben zu tun hat.<br />

Lust mitzukommen? Melde Dich<br />

einfach an und bringe deine Freunde<br />

mit.<br />

10 | Sommerfreizeiten


Jugendliche 15-18 Jahre<br />

Unter Brücken<br />

Erlebe das Leben, spontan und pur<br />

vom 24.8. - 2.9. 2013<br />

Hast du dir schon mal überlegt, wie es wäre, einfach so durch<br />

Deutschland zu tingeln? Den Schlafsack genau dort auszurollen,<br />

wo du müde wirst? Ganz spontan zu entscheiden, wo du<br />

bleiben willst und wo nicht, ohne lästige Suche nach Hotels<br />

und dem Warten auf ein Taxi, nur weil man das angeblich so<br />

macht?<br />

Wenn du dich fragst, wie es sich<br />

anfühlt, wenn man sich von den<br />

gängigen Vorstellungen löst,<br />

dann bist du bei „Unter Brücken“<br />

goldrichtig.<br />

Wir erleben auf dieser außergewöhnlichen<br />

Freizeit, wie es ist,<br />

mit sehr wenig Gepäck und ohne Luxus bei Wind und Sonnenschein<br />

zu leben und zu reisen.<br />

Dazu gelten folgende Grundsätze: Wir laufen und fahren soweit<br />

wir kommen. Der perfekte Ort ist der, an dem wir sind. Wohin<br />

es geht und wann wir essen, schlafen, reden,<br />

trinken, träumen: Wir entscheiden<br />

alle gemeinsam.<br />

Denn „Unter Brücken“ ist nicht nur eine<br />

Freizeit, sondern auch ein basisdemokratisches<br />

Experiment. Wir sind das Volk!<br />

Wir bestimmen gemeinsam, was wir<br />

wann tun und was nicht. Bei „Unter Brücken“<br />

erwarten dich viele einzigartige Erlebnisse.<br />

Unsere gemeinsame Zeit wollen wir nutzen,<br />

um mal wirklich abzuklären, was<br />

im Leben zählt. Dazu gehören Brückengespräche,<br />

Bibelzeiten und die persönliche<br />

Checkliste von Lebensinhalt und<br />

Lebensziel. Bist du dabei? Dann steig ein<br />

ins günstige Abenteuer!<br />

Am 20.07.2013 findet in <strong>Stuttgart</strong> im<br />

<strong>CVJM</strong> ein verbindliches Vortreffen statt.<br />

Freizeit Nr. 8:<br />

Ort:<br />

Unter Brücken<br />

Zeit : 24.8. - 2.9.2013<br />

Leitung: Michael Kehrberger und<br />

Team<br />

Alter:<br />

15-18 Jahre<br />

Unterkunft: Deutschlands Wiesen,<br />

Brücken und Plätze,<br />

Züge oder oder oder<br />

Leistungen: Übernachtungen im Freien<br />

und einige Fahrten<br />

(abhängig vom Reiseziel,<br />

das sich die Gruppe wählt),<br />

Verpflegung muss selbst<br />

bezahlt werden<br />

Preis: 121 €, Anzahlung 20 €<br />

Nichtmitgleider bezahlen 10 € mehr<br />

11 | Sommerfreizeiten


Junge Erwachsene<br />

vom 18. - 24.8. 2013<br />

Geistliche Intensivwoche<br />

Hörschhof / Althütte<br />

Freizeit Nr. 9:<br />

Ort:<br />

Hörschhof / Althütte<br />

Zeit: 18. - 24.8.2013<br />

Alter:<br />

Junge Erwachsene ab 18 Jahre<br />

Leitung: Markus Witzgall und Team<br />

Leistungen: Unterkunft im Haus,<br />

Vollverpflegung, Programm<br />

und Leitung<br />

Anreise:<br />

Mit eigenem PKW,<br />

Fahrgemeinschaften oder<br />

S-Bahn bis Maubach<br />

Preis: 60 €<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />

Du wünschst dir eine Auszeit vom Alltag? Du möchtest eine Zeit<br />

mit Gott und anderen Christen verbringen? Im Glauben weiterkommen?<br />

Dich mehr mit deinem Leben als Christ auseinander<br />

setzen und dich von Gott herausfordern lassen? Dann ist die Geistliche<br />

Intensivwoche auf dem<br />

Hörschhof genau das Richtige<br />

für dich.<br />

Im August wollen wir uns eine<br />

Woche Zeit nehmen um uns<br />

über sinnvolle Themen auszutauschen,<br />

in Gemeinschaft mit<br />

anderen Christen zu leben und<br />

uns auf Gott auszurichten.<br />

In bis zu drei thematischen Einheiten<br />

am Tag wollen wir uns von<br />

biblischen und aktuellen Vorbildern<br />

inspirieren lassen, wie wir<br />

heute<br />

unser Christsein authentisch leben und<br />

gestalten können. Was kannst du von<br />

solchen herausfordernden Lebensstilen<br />

für dich lernen?<br />

Darüber hinaus dürfen wir intensive<br />

Begegnungen mit Gott erwarten und<br />

können gespannt sein, wie er uns durch<br />

diese Woche in Bewegung bringt. Gutes<br />

Stichwort: Ausgedehnte Spaziergänge,<br />

Kicken und Wasserschlachten sind nur<br />

ein paar Beispiele für unsere vielfältigen<br />

Möglichkeiten, eine geniale gemeinsame<br />

Zeit zu gestalten.<br />

12 | Sommerfreizeiten<br />

Die Freizeit beginnt am Sonntag-Abend mit dem Abendessen um<br />

18.30 Uhr und endet am darauf folgenden Samstag nach dem Mittagessen<br />

und Putzen gegen 15.30 Uhr. Für unser leibliches Wohl<br />

sorgt ein Küchenteam, das von uns unterstützt wird.<br />

Untergebracht sind wir in Mehrbettzimmern (oder auf dem Trampolin).


Fußballbegeisterte von 9-16 Jahre<br />

FußballCamp 2013<br />

Sechselberg / Althütte<br />

vom 23.5. - 29.5. 2013<br />

Schon zum 8. Mal findet<br />

das FußballCamp in<br />

Sechselberg statt.<br />

Im Freizeitzentrum in<br />

Sechselberg finden wir<br />

optimale Unterbringung<br />

und das Fußball-<br />

Vereinsgelände bietet<br />

gute Trainingsmöglichkeiten.<br />

Unser großes Trainerteam möchte euch auch in diesem Jahr<br />

wieder herausfordern.<br />

Damit das gelingen kann, haben wir<br />

das Camp in zwei Altersgruppen aufgeteilt:<br />

Talentschmiede von 9 bis 12 Jahren und<br />

Profi-Anwärter von 13 bis 16 Jahren!<br />

Was dich erwartet: viel Training, Fußballspiele,<br />

Freundschaftsspiele, Geländespiele,<br />

Ausflüge, Fangesänge, Aktionen<br />

und viel Spaß!<br />

Eure geistliche Fitness wollen wir durch<br />

die Kabinenpredigten trainieren und<br />

mit auf den Fußballplatz nehmen.<br />

Freizeit Nr. 10:<br />

Ort:<br />

Sechselberg / Althütte<br />

Zeit: 23. - 29.5.2013<br />

Leitung: Stefan Kuhn, Sophie Wolfrum,<br />

Simeon Spahr, Doro Kuhn<br />

und Team<br />

Leistungen: Unterkunft im Haus oder Zelt<br />

(bitte auf der Anmeldung<br />

angeben), Vollverpflegung,<br />

Programm, Leitung<br />

Anreise: private Anreise<br />

Teilnehmer: min. 40 (Kinder 9-16 Jahre)<br />

Preis: im Zelt 160 €<br />

im Haus 190 €<br />

Anzahlung: 25 €<br />

Wir freuen uns schon riesig,<br />

mit dir zusammen<br />

diese Woche in einer<br />

coolen Gemeinschaft zu<br />

verbringen.<br />

13 | Sommerfreizeiten


Familien und Ehepaare<br />

vom 16.8. - 6.9. 2013<br />

Familienfreizeit der CBKV<br />

Insel Texel, Holland<br />

Wir laden Familien und Ehepaare<br />

jeden Alters herzlich ein, gemeinsam<br />

mit uns auf der Insel<br />

Texel Urlaub zu machen.<br />

Sommerfreizeiten | 14<br />

In einem der schönsten Gebiete<br />

der Insel bewohnt jede Familie<br />

Ihren eigenen Bungalow<br />

und versorgt sich dort selbst.<br />

Die Tage kann jeder nach<br />

seinen persönlichen<br />

Bedürf-<br />

Freizeit des CBKV<br />

Ort:<br />

Insel Texel, Holland<br />

nissen gestalten<br />

Zeit : 16.8. - 6.9.2013<br />

und planen.<br />

Leitung: Gerhard und Margret Lieb,<br />

Johannes Lieb<br />

Die weitläufigen<br />

Kosten: 1650 € bis 1800 €; je nach<br />

Sandstrände,<br />

Ausstattung des Bungalows die gemütlichen<br />

Leistungen: Unterbringung in<br />

Dörfer, die Wälder,<br />

die Dünen-<br />

Ferienbungalows<br />

Anreise: privat<br />

landschaft - Texel<br />

Anmeldung: Gerhard und Margret Lieb bietet für jeden<br />

Wagenburgstr. 118<br />

Geschmack etwas.<br />

70186 <strong>Stuttgart</strong><br />

Tel. 0711-487712<br />

E-Mail: mg@liebnet.de<br />

Für diese Freizeit gelten nicht die Reisebedingungen<br />

des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>, da sie von der Christlichen<br />

Bäckervereinigung Landesverband Württemberg<br />

angeboten wird.<br />

Die Anmeldung ist nur über die oben genannte<br />

Adresse möglich.<br />

Das Zentrum der<br />

gemeinsamen<br />

Urlaubstage ist<br />

das Hören auf<br />

das Wort Gottes<br />

in den Bibelarbeiten.


Wichtige Hinweise zu Ihrer Reise beim <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,<br />

wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten<br />

und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch<br />

die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die<br />

beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden<br />

Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend<br />

„TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter)<br />

genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der<br />

§§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und<br />

füllen diese Vorschriften aus.<br />

1. Reiseveranstalter (RV)<br />

1.1 Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen <strong>Stuttgart</strong> e.V., Büchsenstr. 37,<br />

70174, <strong>Stuttgart</strong>.<br />

2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)<br />

Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm<br />

keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe<br />

angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es<br />

wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen<br />

Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.<br />

3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung<br />

Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung,<br />

die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir<br />

Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer<br />

Reisebedingungen festgelegt.<br />

4. Umfang der Leistungen<br />

Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft,<br />

Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben,<br />

in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung.<br />

Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren<br />

Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />

Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und<br />

bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen<br />

(siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.<br />

5. Versicherungen<br />

Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der<br />

Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils<br />

vorgesehen ist.<br />

6. Fahrt<br />

Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab <strong>Stuttgart</strong> durch. Wird bei<br />

Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als<br />

Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.<br />

15 | Sommerfreizeiten


Reisebedingungen<br />

Reisebedingungen<br />

für Freizeiten des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

7. Reiseausweis<br />

Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis<br />

für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise<br />

noch für mindestens sechs Monate gültig sein.<br />

8. Zuschüsse<br />

Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche<br />

zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln<br />

beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils<br />

bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung<br />

angefordert werden.<br />

9. Reisepreissicherung<br />

Die Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Kundengeldabsicherung,<br />

also eine Versicherung des vom Kunden bezahlten Reisepreises, durchzuführen, und durch<br />

Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Durch den RV erfolgt deshalb die<br />

Reisepreisabsicherung.<br />

Reisebedingungen<br />

1. Anmeldung/Vertragsschluss<br />

1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann (soweit dieser minderjährig ist durch<br />

seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen), bietet der Teilnehmer (TN) dem<br />

Reiseveranstalter (RV) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und<br />

aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular<br />

vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.<br />

1.2 Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern, kommt<br />

durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande.<br />

1.3 Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese Eingangsbestätigung<br />

stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen<br />

des Reisevertrages.<br />

2. Leistungen<br />

2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung<br />

in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung<br />

im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den<br />

„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen<br />

Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.<br />

2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen<br />

sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus<br />

Beweisgründen schriftlich getroffen werden.<br />

Sommerfreizeiten | 16


Anmeldung für Einzelpersonen<br />

Zur Freizeit Nr.<br />

in<br />

Vorname<br />

Familienname<br />

Geb.-datum<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste<br />

erscheinen: ja nein<br />

Vegetarier ja nein<br />

Unterkunft ggf. Zelt Haus<br />

Besondere Hinweise:<br />

Tel.<br />

E-Mail<br />

Abweichende Rechnungsadresse hier angeben:<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein<br />

Stgt. Bonuscard-Nr.:<br />

E-Mail<br />

Anmeldung für Familien<br />

Zur Freizeit Nr. in<br />

Bitte geben Sie Rechnungsadresse an<br />

Straße<br />

Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste<br />

erscheinen: ja nein<br />

Besondere Hinweise<br />

PLZ / Ort<br />

Tel.<br />

E-Mail<br />

Vegetarier ja nein<br />

Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein<br />

Stgt. Bonuscard-Nr.:<br />

Familienname Vorname m/w Geb.-datum Beruf / Schule


Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet<br />

damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich<br />

mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung<br />

festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu<br />

berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete<br />

Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit<br />

Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.<br />

Bitte freimachen!<br />

Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins<br />

überwiesen.<br />

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene<br />

Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne<br />

und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen<br />

Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Unterschrift des Teilnehmers<br />

An den<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Büchsenstraße 37<br />

70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im <strong>CVJM</strong> verwendet und<br />

nicht weitergegeben.<br />

Bitte trennen<br />

Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet<br />

damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich<br />

mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung<br />

festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu<br />

berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete<br />

Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit<br />

Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.<br />

Bitte freimachen!<br />

Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheinsüberwiesen.<br />

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Person,<br />

deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und<br />

den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen<br />

Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Erziehungsberechtigten<br />

Unterschrift des Teilnehmers<br />

Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im <strong>CVJM</strong> verwendet und<br />

nicht weitergegeben.<br />

An den<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Büchsenstraße 37<br />

70174 <strong>Stuttgart</strong>


Reisebedingungen<br />

2.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter<br />

sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,<br />

die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch<br />

dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.<br />

2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben<br />

werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.<br />

3. Zahlung<br />

3.1 Soweit der Reiseveranstalter der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung<br />

gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt,<br />

sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben<br />

ist.<br />

3.2 Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Teilnahmebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins<br />

ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Teilnahmepreises (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung<br />

besteht, jedoch maximal € 300 pro TN) zu leisten.<br />

3.3 Die Restzahlung ist (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein<br />

übergeben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die<br />

Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.<br />

3.4 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung<br />

des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung<br />

des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist.<br />

3.5 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder<br />

vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises<br />

kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung<br />

des Veranstalters.<br />

3.6 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß<br />

innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten<br />

nach Ziffer 4 belasten.<br />

4. Rücktritt der/des TN<br />

4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag<br />

zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung<br />

beim RV.<br />

4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter<br />

Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende<br />

pauschale Entschädigung zu:<br />

Eigenanreise<br />

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €)<br />

vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50%<br />

ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%<br />

Bus- und Bahnreisen<br />

Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %<br />

vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %<br />

vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

19 | Sommerfreizeiten


Reisebedingungen<br />

vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />

vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />

ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %<br />

jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.<br />

4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere<br />

Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung<br />

der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.<br />

4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu<br />

fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />

Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die<br />

geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen<br />

Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />

4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen<br />

Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.<br />

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen,<br />

nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige<br />

Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie<br />

von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.<br />

6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN<br />

6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt<br />

zugehen, verpflichtet.<br />

6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem<br />

RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem<br />

vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN<br />

entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />

6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen.<br />

Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren<br />

Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten<br />

(Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben<br />

verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe<br />

unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung<br />

des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.<br />

6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV<br />

sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.<br />

6.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats<br />

nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />

kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen<br />

Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />

an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von<br />

Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />

aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein<br />

Sommerfreizeiten | 20


Reisebedingungen<br />

Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />

wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.<br />

7. Rücktritt und Kündigung durch den RV<br />

7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer<br />

Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig<br />

stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen<br />

Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen<br />

vom RV bevollmächtigt und berechtigt.<br />

7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige<br />

Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter<br />

Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach<br />

z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung<br />

erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten,<br />

gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.<br />

7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den<br />

Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen<br />

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von<br />

den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.<br />

7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl<br />

nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:<br />

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden<br />

Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.<br />

b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,<br />

dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.<br />

c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.<br />

d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,<br />

wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot<br />

anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise<br />

gegenüber dem RV geltend zu machen.<br />

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen<br />

8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in<br />

dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss<br />

sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer<br />

Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten<br />

in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)<br />

vorliegen.<br />

8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,<br />

eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,<br />

die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,<br />

gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.<br />

8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige<br />

diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV<br />

eigene Pflichten verletzt hat.<br />

21 | Sommerfreizeiten


Reisebedingungen<br />

9. Haftung<br />

9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die<br />

Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

soweit<br />

a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder<br />

b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,<br />

die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />

Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und<br />

Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />

und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden,<br />

so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch<br />

a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum<br />

ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während<br />

der Reise beinhalten,<br />

b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />

des RV ursächlich geworden sind.<br />

10. Verjährung, Datenschutz<br />

10.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für<br />

Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.<br />

10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />

10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes<br />

folgt.<br />

10.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den<br />

Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung<br />

der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />

Hemmung ein.<br />

10.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst<br />

und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.<br />

11. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich<br />

deutsches Recht Anwendung.<br />

11.2 Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht<br />

deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art,<br />

Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />

11.3 Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.<br />

11.4 Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw.<br />

Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />

Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,<br />

Sommerfreizeiten | 22


Reisebedingungen<br />

oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt<br />

ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.<br />

11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<br />

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen,<br />

die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes<br />

zugunsten des TN ergibt oder<br />

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im<br />

Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden<br />

Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<br />

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, <strong>Stuttgart</strong> 2000-2011<br />

Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen <strong>Stuttgart</strong> e.V. (abgekürzt: <strong>CVJM</strong><br />

<strong>Stuttgart</strong>). Der <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht<br />

<strong>Stuttgart</strong><br />

Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Christlicher Verein Junger Menschen<br />

<strong>Stuttgart</strong> e.V. ,Büchsenstr. 37, 70174 <strong>Stuttgart</strong>.<br />

23 | Sommerfreizeiten


Der Christliche Verein Junger Menschen<br />

Heute sind in 125 Nationalverbänden<br />

30 Millionen Mitglieder<br />

weltweit miteinander<br />

verbunden.<br />

1844 wurde der Christliche<br />

Verein Junger Menschen -<br />

<strong>CVJM</strong> - von George Williams<br />

in London gegründet. Er hatte<br />

das Ziel, jungen Menschen<br />

in der Großstadt Lebensorientierung<br />

zu geben. Im eigenen<br />

Vereinshaus erfuhren sie Lebenshilfe<br />

und Unterweisung<br />

durch die Bibel. Aus dieser<br />

Idee entstand in wenigen<br />

Jahren eine weltweite Bewegung.<br />

1855 trafen sich in Paris<br />

junge Männer aus verschiedenen<br />

Verbänden und legten<br />

die einheitliche Grundlage für<br />

alle <strong>CVJM</strong>s fest.<br />

Vor über 150 Jahren, 1861<br />

wurde der <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

gegründet. Das Anliegen war<br />

auch hier, jungen Menschen<br />

Gemeinschaft und christliche<br />

Prägung zu geben. Der<br />

<strong>CVJM</strong> ist offen für Menschen<br />

aus allen sozialen und konfessionellen<br />

Richtungen. Er<br />

ist ein freies Werk mit ca. 550<br />

Mitglieder und Freunden, die<br />

seine Arbeit mittragen und<br />

finanzieren.<br />

Der <strong>CVJM</strong> bietet ein umfangreiches<br />

Angebot für alle Alters-<br />

und Interessengruppen.<br />

Die Aktivitäten werden weitgehend<br />

von ehrenamtlichen<br />

Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen<br />

durchgeführt.<br />

Leitender Referent<br />

Pfr. Andreas Schäffer<br />

1. Vorsitzender Thomas Willmann<br />

Stellvertretender Vorsitzender<br />

Michael Reyer<br />

Bürozeiten der Verwaltung<br />

Mo–Fr: 9.30- 12.00 Uhr<br />

13.30 - 17.00 Uhr<br />

Bankverbindung<br />

BW-Bank<br />

Konto-Nr. 2 025 461<br />

BLZ: 600 501 01<br />

E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner<br />

Claudia Repky/Zentrale Tel. 0711 162 58-0 claudia.repky@cvjm-stuttgart.de<br />

Michael Kehrberger Tel. 0711 162 58-54 michael.kehrberger@cvjm-stuttgart.de<br />

Pfr. Andreas Schäffer Tel. 0711 162 58-40 andreas.schaeffer@cvjm-stuttgart.de<br />

Melanie Reuter Tel. 0711 162 58-41 melanie.reuter@cvjm-stuttgart.de<br />

Markus Witzgall Tel. 0711 162 58-45 markus.witzgall@cvjm-stuttgart.de<br />

Impressum<br />

Herausgegeben von:<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Büchsenstraße 37, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Telefon 07 11 162 58-0<br />

Fax 07 11 162 58-55<br />

E-Mail info@cvjm-stuttgart.de<br />

Homepage www.cvjm-stuttgart.de<br />

Redaktion Andreas Schäffer<br />

Gestaltung Benjamin Obländer<br />

und Andreas Schäffer<br />

Titelbild: Anna Boschmann<br />

(medienREHvier.de)<br />

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