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Vorlesungsnotizen Handelsrechtliche Verträge

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<strong>Handelsrechtliche</strong> <strong>Verträge</strong><br />

Buttliger, Minnier<br />

§ 5 <strong>Verträge</strong> im Zusammenhang mit Unternehmens übernahmen und -<br />

zusammenschlüssen<br />

I. Einleitung<br />

1. Gründe für Übernahmen und Zusammenschlüsse<br />

- Betriebswirtschaftliche Gründe (Kosten senken, Erträge steigern). Produktionsunternehmen und<br />

Betriebsunternehmen schliessen sich zusammen, Stillstandskosten können vermieden werden.<br />

Auf vertikaler Ebene geht es vor allem darum, Zwischenkosten auszuschalten.<br />

Auf horizontaler Ebene stehen Rationalisierungsmöglichkeiten im Vordergrund. „economy of<br />

scale“, Umfangsvorteile „economy of scope“.<br />

Ausnutzen von Synergien, z.B. bei Forschung und Entwicklung, im IT-Bereich…<br />

„Spillover-effect“ von identischer Werbung in verschiedenen Ländern, in welchen man präsent<br />

ist.<br />

- Wirtschaftspolitische Gründe: nationale Handelsbarrieren überwinden durch Gründung von<br />

Tochterfirmen in fremden Ländern. Weltweit Standortvorteile ausnützen: Forschung in Ländern<br />

mit hohem Bildungsstand, Produktion in Niedriglohn-Ländern.<br />

- Kartellrechtliche Gründe: Gewisse Abreden sind kartellrechtlich unzulässig. Stehen verschiedene<br />

Unternehmen unter gleicher wirtschaftlicher Leistung, gelten sie nicht als Konkurrenten und unter<br />

ihnen kann kein Wettbewerb bestehen. Folglich sind auch keine kartellrechtlich relevanten<br />

Abreden möglich.<br />

- Steuerrechtliche Gründe: Man schliesst mit Steuerbehörden Steuerabkommen ab.<br />

- Spekulationsgründe: Ein Unternehmen kaufen, um es möglichst lukrativ weiter zu verkaufen.<br />

- Konkurrenten ausschalten: Konkurrenz schlucken und dann verschwinden lassen.<br />

- Prestigeüberlegungen: Häufig übernehmen Grossunternehmen kleine Unternehmen mit prestigeträchtiger<br />

Marke. Es kann auch um das Prestige des CEO gehen, der sich mit Unternehmensübernahmen<br />

brüsten will.<br />

2. Beteiligte Parteien und ihre Aufgaben<br />

a. Eigentliche Zusammenschlussparteien<br />

Die erwerbende und übertragende Unternehmung.<br />

b. Revisionsgesellschaft(en)<br />

Bei Unternehmen die eine gewisse Grösse haben und der Buchführungspflicht unterstehen. Der Kaufpreis<br />

muss sich irgendwie auf die Bilanz und die Erfolgsrechnung abstützen, diese werden durch eine<br />

Revisionsstelle gemacht. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages werden sie audit vorgelegt.<br />

c. Vermittler<br />

Institutionen oder Personen die den Markt beobachten und Unternehmen auf günstige Zusammenschlussmöglichkeiten<br />

aufmerksam machen (investment advisor).<br />

Betreuung von Zusammenschlüssen (fairness-opinions). Schauen, dass weder die Aktionäre der einen<br />

noch der anderen Gesellschaft zu kurz kommen.<br />

Professionelle Mäkler unterstehen den Obligationenrecht Art. 412ff.<br />

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