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3022774_WBW-Giessen-Protokoll-Preisgericht ... - Competitionline

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WETTBEWERB LANDESGARTENSCHAU GIESSEN 2014 PROTOKOLL ZUR PREISGERICHTSSITZUNG VOM 28./29.01.2010<br />

Ergebnis und Empfehlungen der Vorprüfung<br />

Für die Vorbereitung der <strong>Preisgericht</strong>ssitzung wurden alle 27 Arbeiten in die Vorprüfung einbezogen und sind<br />

im vorliegenden Vorprüfbericht dokumentiert. Die Vorprüfung wurde im Zeitraum vom 07.12.2009 bis zum<br />

13.01.2010 im Stadtplanungsamt der Universitätsstadt Gießen und im Büro Herbstreit Landschaftsarchitekten<br />

in Hildesheim durchgeführt.<br />

In Bezug auf die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten empfiehlt die Vorprüfung:<br />

Formale Abweichungen<br />

Die Vorprüfer empfehlen alle Arbeiten mit den aufgeführten formalen Abweichungen zuzulassen, da die<br />

festgestellten Abweichungen als geringfügig einzuschätzen sind. Die genannte Verwendung des alten<br />

Formblattes für den Kostennachweis führt zu keiner Einschränkung der Prüffähigkeit der betreffenden Arbeiten.<br />

Mehr- bzw. Minderleistungen<br />

Bei den genannten Überschreitungen der Seitenvorgaben für die Erläuterungstexte handelt es sich um<br />

marginale Mehrleistungen von eher formaler Natur. Die Vorprüfer empfehlen daher eine Zulassung der<br />

betreffenden Arbeiten.<br />

Bei der Arbeit 1026 fehlen Erläuterungen zu den Verbindungen zwischen Bereich Wieseckaue und Bereich<br />

Lahnaue. Auch den Plänen konnten diesbezüglich keine Aussagen entnommen werden. Gleichwohl<br />

empfiehlt die Vorprüfung eine Zulassung dieser Arbeit, da es sich hierbei um einen Nebenaspekt der<br />

Wettbewerbsaufgabe handelt. Über die Zulassungsrelevanz dieser Minderleistung muss jedoch das <strong>Preisgericht</strong><br />

entscheiden.<br />

Bei der Arbeit 1019 fehlt die Seite 5 von 6 des Kostennachweises. Damit fehlen differenzierte Kostendarstellungen<br />

zu den Teilräumen Freibad Ringallee sowie Kindergarten und Turnhalle Th.-Litt-Schule. In der<br />

Summendarstellung auf Seite 6 des Kostennachweises dokumentieren die Verfasser hingegen, dass für<br />

diesen Teilraum ohnehin keine Kostenansätze vorgesehen sind. Es fehlen somit keine Informationen zur<br />

Kostendarstellung. Es liegt also keine tatsächliche Minderleistung vor, die einer Zulassung dieser Arbeit<br />

entgegenstünde.<br />

Bei der Arbeit 1026 fehlt die Seite 4 von 6 des Kostennachweises. Damit fehlen differenzierte Kostendarstellungen<br />

zum Teilraum Kleingärten. Der in der Summendarstellung auf Seite 6 des Kostennachweises<br />

ausgewiesene Investitionsanteil für diesen Teilraum konnte also nicht im Einzelnen geprüft werden. Über<br />

die Zulassungsrelevanz dieser Minderleistung muss das <strong>Preisgericht</strong> entscheiden.<br />

Bei den Arbeiten 1002, 1004, 1007, 1009, 1019 und 1026 fehlt das Formblatt „Funktionsflächen und Infrastrukturen<br />

für die Ausstellung“. Die mit der Arbeit 1026 eingereichte Plangrafik „Flächennachweis“ kann<br />

nach Einschätzung der Vorprüfung das Fehlen des Formblattes nicht kompensieren.<br />

Gemäß der Auslobung dienen diese Angaben zur Information über die Konzeption. In der Auslobung sind<br />

zu den Ausstellungskomponenten keine zwingenden Vorgaben enthalten, die quantitativ nachzuweisen<br />

wären. Die Vorprüfer haben Informationen zu diesem Aspekt indirekt aus den Plandarstellungen entnehmen<br />

können. Inwieweit diese Minderleistung Einfluss auf die Zulassung dieser Arbeiten hat, muss jedoch<br />

das <strong>Preisgericht</strong> entscheiden.<br />

Zulassung der Wettbewerbsarbeiten<br />

Das <strong>Preisgericht</strong> schließt sich der Einschätzung der Vorprüfung an, die festgestellten Abweichungen sind nicht<br />

wesentlich und verhindern auch nicht eine objektive Einschätzung der Entwürfe. Das <strong>Preisgericht</strong> beschließt<br />

daher einstimmig, alle Arbeiten für das weitere Wettbewerbsverfahren zuzulassen.<br />

WETTBEWERBSBETREUUNG HERBSTREIT LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 5 von 13

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