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Antrag auf Leistungen Bildung und Teilhabe Stand März 2012

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Leistungen</strong> für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong><br />

Bitte beachten Sie die Hinweise <strong>auf</strong> der Rückseite, insbesondere zum Datenschutz!<br />

Tag der <strong>Antrag</strong>stellung<br />

Stadt Castrop-Rauxel<br />

Bereich Soziales<br />

Aktenzeichen:<br />

Eingangsstempel<br />

Name, Vorname <strong>und</strong> Anschrift<br />

der/des <strong>Antrag</strong>stellers/<strong>Antrag</strong>stellerin<br />

Tagesüber telefonisch zu erreichen:<br />

(________) ________________<br />

Name, Vorname des Kindes<br />

Geburtsdatum<br />

Das Kind besucht eine allgemein-/berufsbildende Schule eine Kindertageseinrichtung<br />

Einrichtung:<br />

Ich habe einen Anspruch <strong>auf</strong> Kindergeld für das Kind für das die Leistung beantragt wird <strong>und</strong><br />

das Kind lebt mit mir in einem gemeinsamen Haushalt <strong>und</strong> ich erhalte Kinderzuschlag<br />

nach § 6a B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz (BKGG) für das Kind.<br />

oder<br />

ich erhalte Wohngeld <strong>und</strong> sowohl ich als auch das Kind sind bei der Wohngeldgewährung<br />

berücksichtigte Haushaltsmitglieder.<br />

oder<br />

ich selbst <strong>und</strong> das Kind erhalten <strong>Leistungen</strong> zur Sicherung des Lebensunterhalts nach<br />

dem Zweiten (SGB II) oder Zwölften (SGB XII) Buch Sozialgesetzbuch (Gr<strong>und</strong>sicherung für<br />

Arbeitssuchende, Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung, Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt).<br />

oder<br />

ich selbst <strong>und</strong> das Kind erhalten <strong>Leistungen</strong> nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz<br />

(AsylbLG) analog dem SGB XII<br />

oder<br />

ich selbst erhalte <strong>Leistungen</strong> zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder<br />

SGB XII. Das Kind erhält jedoch <strong>Leistungen</strong> nach gem. § 2 AsylbLG analog dem SGB XII.<br />

oder<br />

ich selbst erhalte <strong>Leistungen</strong> zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder<br />

SGB XII. Das Kind ist jedoch bei der Gewährung von Wohngeld berücksichtigtes<br />

Haushaltsmitglied.<br />

oder<br />

ich selbst erhalte <strong>Leistungen</strong> zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder<br />

SGB XII. Das Kind ist jedoch durch eigenes Einkommen oder Vermögen nicht<br />

leistungsberechtigt <strong>und</strong> wohnt weiterhin in meiner Wohnung.<br />

Entsprechende Bescheide (Wohngeld, Kindergeldzuschlag, SGB II-<strong>Leistungen</strong>/SGB XII-<br />

<strong>Leistungen</strong>, <strong>Leistungen</strong> nach dem AsylbLG) füge ich bei.<br />

Ich selbst bin nicht kindergeldberechtigt. Die beantragten <strong>Leistungen</strong> stehen aber mir bzw.<br />

dem Kind zu, da das Kindergeld gemäß § 74 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) oder §<br />

48 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) ausgezahlt wird <strong>und</strong> ich dem Kind<br />

Unterhalt gewähre (§ 6b Abs. 1 Satz 3 BKGG).


2<br />

Es werden folgende <strong>Leistungen</strong> für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> beantragt:<br />

Eintägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung<br />

Bitte legen sie Nachweise über die Teilnahme <strong>und</strong> die Höhe der Kosten vor.<br />

Mehrtägige Klassenfahrten (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen)<br />

Schülerbeförderung<br />

Es entstehen Kosten für den Schulweg in Höhe von Euro monatlich.<br />

Es werden Zuschüsse von Dritten (z.B. Kreis oder Land) zu den Beförderungskosten in<br />

Höhe von Euro monatlich gewährt.<br />

Bitte jeweils Nachweise beifügen, z.B. Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide,<br />

Rechnungen, Quittungen, Ablehnungsbescheid durch die nächstgelegene Schule, falls eine<br />

weiter entfernt liegende Schule besucht wird.<br />

Lernförderung (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen)<br />

Mittagsverpflegung<br />

Das Kind nimmt regelmäßig am gemeinschaftlichen Mittagessen teil.<br />

Das Kind besucht im Zeitraum vom bis eine Kindertageseinrichtung <strong>und</strong><br />

nimmt im Monat durchschnittlich an Tagen am gemeinschaftlichen Mittagessen teil.<br />

Soweit vorhanden, bitte Nachweis über monatliche Kosten beifügen. Möglich ist aber auch die unmittelbare<br />

Abrechnung mit dem Träger des Mittagessens.<br />

<strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben<br />

Folgende Aktivität wird gewünscht:<br />

Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur <strong>und</strong> Geselligkeit<br />

Unterricht in künstlerischen Fächern<br />

Teilnahme an Freizeiten<br />

Name des Leistungsanbieters (Verein, Musikschule o.ä.):<br />

Kosten: Euro<br />

im Jahr im Monat im Quartal im Halbjahr<br />

Bitte fügen Sie einen Nachweis über die Kosten bei.<br />

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf<br />

Ich versichere, dass die Angaben zutreffend sind.<br />

Die umseitigen Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift<br />

<strong>Antrag</strong>steller/in<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des gesetzl.<br />

Vertreters des/der<br />

Leistungsberechtigten


3<br />

Hinweise zum Ausfüllen des <strong>Antrag</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Leistungen</strong> für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong><br />

Wichtige Hinweise:<br />

<strong>Leistungen</strong> werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der <strong>Antrag</strong> gestellt wird.<br />

Die <strong>Leistungen</strong> zur <strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben (Punkt E.) können für Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Die übrigen<br />

<strong>Leistungen</strong> können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine<br />

Kindertageseinrichtung bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird.<br />

Bitte geben Sie an, für welches Kind, welchen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die <strong>Leistungen</strong><br />

beantragt werden. Mit dem <strong>Antrag</strong> können mehrere <strong>Leistungen</strong> beansprucht werden. Bitte beachten Sie: Für<br />

jedes Kind oder Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener <strong>Antrag</strong> zu stellen.<br />

Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung/Hort:<br />

Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld <strong>auf</strong>gebracht werden (z.B.<br />

Sportschuhe, Badezeug).<br />

Ergänzende angemessene Lernförderung:<br />

Ohne die Bestätigung der Schule (Lehrer/Lehrerin), welcher Lernförderbedarf zur Erreichung des<br />

Klassenziels besteht, kann über den <strong>Antrag</strong> nicht positiv entschieden werden.<br />

Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung/Hort:<br />

Bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass der Schüler/die Schülerin regelmäßig am Angebot des<br />

gemeinschaftlichen Mittagessens teilnimmt.<br />

Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, reichen Sie bitte ein Schreiben der Einrichtung als<br />

Nachweis ein, aus dem die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen hervorgehen. Geben Sie<br />

zusätzlich mit an, an wie vielen Tagen im Monat das Kind durchschnittlich in der Kindertageseinrichtung die<br />

Mahlzeit einnimmt. Die Angaben sind erforderlich, damit der Bedarf berechnet werden kann.<br />

Bitte beachten Sie: Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in Höhe<br />

von 1,00 Euro selbst zu erbringen (Kosten der Haushaltsersparnis).<br />

<strong>Teilhabe</strong> am sozialen Leben<br />

Mit dieser Leistung soll es Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- <strong>und</strong><br />

Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren <strong>und</strong> insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen <strong>auf</strong>zubauen. Die<br />

Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur <strong>und</strong> Geselligkeit (z.B. Fußballverein),<br />

Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),<br />

Angeleitete Aktivitäten der kulturellen <strong>Bildung</strong> (z.B. Museumsbesuche),<br />

die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).<br />

Als Nachweis kann die Zahlungs<strong>auf</strong>forderung, der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche<br />

Bestätigung des Anbieters/ Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.<br />

Schülerbeförderung<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen <strong>und</strong> diese nicht zu Fuß oder mit<br />

dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die<br />

Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.<br />

Nachweise über die besuchte Schule <strong>und</strong> den <strong>Bildung</strong>sgang sowie die entstehenden Kosten der<br />

Schülerbeförderung sind vorzulegen.<br />

Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um<br />

den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt<br />

werden kann. Dieser Eigenanteil des Kindes beträgt je nach Altersstufe ca. 13,00 – 18,00 Euro. Zuschüsse<br />

Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung ebenfalls.<br />

Pauschale für persönlichen Schulbedarf<br />

Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern 70 Euro zum<br />

1. August <strong>und</strong> 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt. Dieser Bedarf wird erstmals<br />

zum 1. August 2011 anerkannt


4<br />

Wichtige Hinweise zum Datenschutz<br />

Wichtige Hinweise zum Datenschutz<br />

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden <strong>auf</strong>gr<strong>und</strong> der §§ 60 bis 65<br />

SGB I <strong>und</strong> der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die<br />

<strong>Leistungen</strong> nach dem SGB II/SGB XII bzw. den entsprechenden Bestimmungen des BKGG <strong>und</strong> des<br />

AsylbLG erhoben.<br />

Mit meiner Unterschrift willige ich ein, dass der Bereich Soziales die personenbezogenen Daten der<br />

leistungsberechtigten Person(en) zum Zwecke der Abrechnung der Kosten der <strong>Bildung</strong>s- <strong>und</strong><br />

<strong>Teilhabe</strong>leistungen im Sinne der jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches <strong>und</strong><br />

des BKGG an den Anbieter dieser <strong>Leistungen</strong> (Leistungsanbieter) übermittelt.<br />

Der jeweilige Leistungsanbieter ist berechtigt, die Sozialdaten ausschließlich für vorgenannte<br />

Zwecke zu nutzen <strong>und</strong> hat dabei die Bestimmungen zum Schutze der Sozialdaten zu beachten.<br />

Übermittelt werden ausschließlich der Name der Leistungsberechtigten Person, die K<strong>und</strong>ennummer<br />

bzw. die Nummer der Bedarfsgemeinschaft <strong>und</strong> der Zeitraum, innerhalb dessen eine Abrechnung mit<br />

dem Bereich Soziales zu erfolgen hat.<br />

Mir ist bewusst, dass die Erteilung dieser Einwilligung freiwillig ist <strong>und</strong> jederzeit mit Wirkung für die<br />

Zukunft widerrufen werden kann. Sofern sie verweigert wird, können <strong>Leistungen</strong> zur <strong>Teilhabe</strong> an<br />

gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nicht mit dem Leistungsanbieter abgerechnet werden.

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