PDF-Dokument - Stadt Castrop-Rauxel
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<strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Bereich <strong>Stadt</strong>planung und Bauordnung<br />
- Untere Denkmalbehörde -<br />
Eingang B, 3. Etage<br />
Europaplatz 1<br />
44575 <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />
Eingangsstempel<br />
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW<br />
Antrag Nr.:<br />
Lfd. Nr. des Denkmals:<br />
(Die oben grau dargestellten Felder werden von den<br />
Mitarbeitern der <strong>Stadt</strong>verwaltung ausgefüllt.)<br />
Der Antrag ist für die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchG<br />
NRW (Erlaubnispflichtige Maßnahmen) zu verwenden, für die in die<br />
Denkmalliste eingetragenen Denkmäler (vgl. § 3 DSchG NRW), für<br />
vorläufig geschützte Denkmäler (vgl. § 4 DSchG NRW) sowie für<br />
Denkmalbereiche (vgl. § 5 DSchG NRW).<br />
Gemäß § 9 (1) DSchG NRW ist für Baudenkmäler oder ortsfeste<br />
Bodendenkmäler, die beseitigt, verändert, an einen anderen Ort<br />
verbracht oder in der Nutzung geändert werden sollen, eine Erlaubnis<br />
der Unteren Denkmalbehörde erforderlich. Eine Erlaubnis ist<br />
ebenfalls erforderlich, wenn in der engeren Umgebung von Baudenkmälern<br />
oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichtet,<br />
verändert oder beseitigt werden, wenn hierdurch das Erscheinungsbild<br />
des Denkmals beeinträchtigt wird oder wenn bewegliche Denkmäler<br />
beseitigt oder verändert werden.<br />
Angaben zum Denkmal (vgl. Begriffsbestimmungen nach § 2 DSchG NRW)<br />
Baudenkmal<br />
Bewegliches Denkmal<br />
ortsfestes Bodendenkmal<br />
Denkmalbereich*<br />
Kurzbezeichnung des Denkmals:<br />
Lagemäßige Beschreibung des Denkmals (Koordinatenbezeichnung oder Grundbuchbezeichnung; falls abweichend):<br />
Straße:<br />
Haus-Nr.:<br />
Gemarkung: Flur: Flurstücks-Nr.:<br />
* Denkmalbereiche, die durch Satzung, Bebauungsplan oder ordnungsbehördliche Verordnung den Vorschriften des Denkmalschutzes unterliegen.<br />
Bei Denkmalbereichen kann anstelle der folgenden Angaben auf die Satzung, den Bebauungsplan oder die Verordnung Bezug<br />
genommen werden.<br />
Antragsteller/In<br />
Name Vorname Telefon<br />
Straße, Hausnummer PLZ Ort<br />
Antragssteller/In ist Eigentümer/In des Denkmals<br />
ja<br />
nein<br />
Stellungnahme des Eigentümers liegt vor:<br />
ja<br />
nein<br />
Name des Vertreters / des Bevollmächtigten des/der<br />
Antragstellers/In:<br />
Vorname<br />
Telefon<br />
Erlaubnispflichtige Maßnahme<br />
Beseitigung des Denkmals<br />
Veränderung des Denkmals (z.B. Fassade)<br />
1<br />
Stand: 12/2012
Verbringung des Denkmals an einen anderen Ort<br />
Nutzungsänderung<br />
Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung des Denkmals<br />
Ergänzende Beschreibung der erlaubnispflichtigen Maßnahme (ggf. gesondertes Blatt verwenden):<br />
Anlagen<br />
Auszug aus dem Liegenschaftskataster Lageplan (mind. Maßstab 1:500)<br />
<strong>Dokument</strong>ation derzeitiger Zustand / Nutzung<br />
Darstellung der geplanten Maßnahme<br />
Bauzeichnungen Fotografien Bauzeichnungen Fotografien<br />
Sonstige Anlagen: ____________________________<br />
___________________________________________<br />
___________________________________________<br />
___________________________________________<br />
Soweit zur Beurteilung erforderlich, sind zur geplanten<br />
Ausführung im Maßstab 1:100 oder 1:200 Grundrisse,<br />
Schnitte und Ansichten mit Angabe der Maße, der wesentlichen<br />
Baustoffe und Bauarten, der Materialwahl<br />
und Farbe der Außenhaut unter Einbeziehung der umgebenden<br />
Bebauung vorzulegen. Eine vollständige<br />
Fassadendarstellung ist bei Änderungen der baulichen<br />
Hülle zwingend notwendig.<br />
Unterschrift<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Antragsteller/In<br />
2<br />
Stand: 12/2012