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Deutscher Caritasverband

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<strong>Deutscher</strong><br />

<strong>Caritasverband</strong><br />

stellung überführt werden, gelten die Überleitungs- und Besitzstandsregelungen der neuen Anlagen<br />

1a, 1b und 7a zu den AVR.<br />

III.<br />

Beschlusskompetenz<br />

Die Regionalkommission Baden-Württemberg hat gemäß § 10 Absatz 2 und 3 AK-Ordnung eine<br />

umfassende Regelungszuständigkeit für die Festlegung der Höhe aller Vergütungsbestandteile,<br />

des Umfangs der regelmäßigen Arbeitszeit und des Umfangs des Erholungsurlaubes im Rahmen<br />

der von Bundesebene vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten sowie die Zuständigkeit für Regelungen<br />

der Beschäftigungssicherung.<br />

Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg vom 08.09.2008<br />

Datum: 08.09.2008<br />

Thema:<br />

Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Vergütungshöhe und zum Umfang der regelmäßigen<br />

Arbeitszeit 2008 und 2009<br />

Seite: 29

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