Deutscher Caritasverband
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<strong>Deutscher</strong><br />
<strong>Caritasverband</strong><br />
stellung überführt werden, gelten die Überleitungs- und Besitzstandsregelungen der neuen Anlagen<br />
1a, 1b und 7a zu den AVR.<br />
III.<br />
Beschlusskompetenz<br />
Die Regionalkommission Baden-Württemberg hat gemäß § 10 Absatz 2 und 3 AK-Ordnung eine<br />
umfassende Regelungszuständigkeit für die Festlegung der Höhe aller Vergütungsbestandteile,<br />
des Umfangs der regelmäßigen Arbeitszeit und des Umfangs des Erholungsurlaubes im Rahmen<br />
der von Bundesebene vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten sowie die Zuständigkeit für Regelungen<br />
der Beschäftigungssicherung.<br />
Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg vom 08.09.2008<br />
Datum: 08.09.2008<br />
Thema:<br />
Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Vergütungshöhe und zum Umfang der regelmäßigen<br />
Arbeitszeit 2008 und 2009<br />
Seite: 29