Deutscher Caritasverband
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<strong>Deutscher</strong><br />
<strong>Caritasverband</strong><br />
II.<br />
Anlage 7a AVR<br />
Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt in § 2 Absatz 1 der Anlage 7a zu den AVR<br />
ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Besitzstandszulage fest:<br />
„§ 2 Zulage aufgrund des Wegfalls des Verheiratetenzuschlags in Abschnitt D der Anlage 7<br />
zu den AVR<br />
(1) Praktikanten, die bis zum 30. Juni 2008 einen Anspruch auf Verheiratetenzuschlag gemäß Abschnitt<br />
D der Anlage 7 zu den AVR gehabt haben, erhalten ab dem 1. Januar 2008 stattdessen<br />
eine monatliche Zulage in Höhe von 65,45 Euro und ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von<br />
68,26 Euro.“<br />
D. Anhang C<br />
Höhe der Vergütung für Einrichtungen, die unter Anhang C zu den AVR und die<br />
Sonderregelung Berlin fallen<br />
Abschnitt III A der Anlage 1 zu den AVR<br />
1. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR<br />
fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Höhe der Regelvergütung nach der<br />
im Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen<br />
gemäß Anhang C fest.<br />
2. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR<br />
fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. Juli 2008 die Höhe der Regelvergütung nach der im<br />
Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen gemäß<br />
Anhang C fest.<br />
3. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR<br />
fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. September 2008 die Höhe der Regelvergütung nach<br />
der im Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen<br />
gemäß Anhang C fest.<br />
4. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR<br />
fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Höhe der Regelvergütung nach der<br />
im Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen<br />
gemäß Anhang C fest.<br />
Datum: 08.09.2008<br />
Thema:<br />
Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Vergütungshöhe und zum Umfang der regelmäßigen<br />
Arbeitszeit 2008 und 2009<br />
Seite: 20