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Deutscher Caritasverband

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<strong>Deutscher</strong><br />

<strong>Caritasverband</strong><br />

II.<br />

Anlage 7a AVR<br />

Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt in § 2 Absatz 1 der Anlage 7a zu den AVR<br />

ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Besitzstandszulage fest:<br />

㤠2 Zulage aufgrund des Wegfalls des Verheiratetenzuschlags in Abschnitt D der Anlage 7<br />

zu den AVR<br />

(1) Praktikanten, die bis zum 30. Juni 2008 einen Anspruch auf Verheiratetenzuschlag gemäß Abschnitt<br />

D der Anlage 7 zu den AVR gehabt haben, erhalten ab dem 1. Januar 2008 stattdessen<br />

eine monatliche Zulage in Höhe von 65,45 Euro und ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von<br />

68,26 Euro.“<br />

D. Anhang C<br />

Höhe der Vergütung für Einrichtungen, die unter Anhang C zu den AVR und die<br />

Sonderregelung Berlin fallen<br />

Abschnitt III A der Anlage 1 zu den AVR<br />

1. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR<br />

fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Höhe der Regelvergütung nach der<br />

im Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen<br />

gemäß Anhang C fest.<br />

2. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR<br />

fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. Juli 2008 die Höhe der Regelvergütung nach der im<br />

Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen gemäß<br />

Anhang C fest.<br />

3. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR<br />

fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. September 2008 die Höhe der Regelvergütung nach<br />

der im Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen<br />

gemäß Anhang C fest.<br />

4. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR<br />

fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Höhe der Regelvergütung nach der<br />

im Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen<br />

gemäß Anhang C fest.<br />

Datum: 08.09.2008<br />

Thema:<br />

Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Vergütungshöhe und zum Umfang der regelmäßigen<br />

Arbeitszeit 2008 und 2009<br />

Seite: 20

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