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Infodienst Juli / August 2009 - Caritasverband für das Bistum Aachen

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<strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong> e.V.<br />

Bereich Facharbeit und Sozialpolitik<br />

Kapitelstraße 3, 52066 <strong>Aachen</strong><br />

Telefon 0241/431-133<br />

im <strong>August</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Infodienst</strong><br />

Soziale Sicherung<br />

und Integration<br />

<strong>Juli</strong>/<strong>August</strong> <strong>2009</strong><br />

• Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik<br />

• Armut<br />

• Allgemeine Sozialberatung<br />

• Migration / Integration<br />

• Prekäre Lebenslagen<br />

• Schuldnerberatung<br />

• Sucht<br />

• Kombilohn-Projekt<br />

• Existenzsicherung zwischen Suppenküche<br />

und Rechtsanspruch<br />

Soziale Sicherung & Integration 1


Liebe Leserinnen und Leser,<br />

„Die im Dunkeln sieht man nicht“ schreibt Brecht in der Dreigroschenoper über die Bettler in<br />

London und <strong>das</strong> kalkulierte Elend als Ware.<br />

Die immer größer werdende Zahl von Menschen am Rande unserer Gesellschaft sehen wir nur<br />

vereinzelt. Die meisten verstecken sich, richten sich in den Nischen der so genannten belasteten<br />

Stadtbezirke ein und werden verwaltet. Es entwickeln sich Subkulturen mit eigenen Gesetzen,<br />

Werten und Normen. Die Kinder aus den Milieus erleben diesen Alltag als normal und streben<br />

danach es ihren Eltern oder den Vorbildern aus den nachmittäglichen Soapserien gleich zu tun.<br />

Auf die Frage, was willst du mal werden, antworten sie schon mal mit einem lausbübischen<br />

Grinsen, „Hartz 4 Empfänger, was denn sonst“. Dahinter verbergen sich jedoch viele versteckte<br />

Sehnsüchte, Hoffnungen und wie aus der Resilienzforschung wissen, Mengen von Ressourcen<br />

und Kompetenzen.<br />

Das Londoner Umfeld aus der Dreigroschenoper lässt sich leider auf viele Bezirke im Lande<br />

übertragen. Auch hier ist die Unterscheidung zwischen gut und schlecht nicht einfach. Ist der<br />

Haifisch gut oder böse, der seine Zähne offen zeigt oder ist es Mackie Messer, dessen Messer<br />

wir nicht sehen, aber der Profite macht? Täter oder Opfer? Was wir als Normverstoß verstehen,<br />

gilt mancherorts vielleicht als notwendig, um <strong>das</strong> Überleben zu sichern. In der Moritat von Brecht<br />

ist nachher aber allein die Minderjährige, <strong>das</strong> Kind geschändet, weil sich alle anderen mit den<br />

Verhältnissen arrangieren.<br />

Haben wir, die in der Wohlfahrtspflege Tätigen, uns nicht auch schon zu sehr mit den Gegebenheiten<br />

arrangiert? Versorgen, verpflegen und verwalten, ist allein <strong>das</strong> unsere Aufgabe? Aus gutem<br />

Grund betreibt die Wohlfahrtspflege Suppenküchen, Notübernachtungen und bietet Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

an. Die Armut aber zu verwalten und Menschen von einer Maßnahme<br />

in die Nächste zu begleiten und dabei teilweise auch die Sinnlosigkeit mancher Resozialisierungsaktion<br />

zu erkennen, fällt aber nicht nur uns auf. Die Betreuten funktionieren und gehorchen<br />

vordergründig, erkennen aber, <strong>das</strong>s sie häufig nur gebraucht werden, um Programme zu<br />

füllen, die wiederum <strong>das</strong> Feigenblatt unserer Gesellschaft sind. Und hier sind auch wir, die in der<br />

sozialen Arbeit Tätigen, mit im Spiel und akzeptieren diese Regeln. Erlauben sie mir an der<br />

Stelle bitte aus einer Kriminalkomödie Danny De Vito als geläuterten Gangsterboss zu zitieren,<br />

der, nachdem er mit seiner Macht und seinem Geld nur noch Gutes tut, sagt: „Wenn ich die Regeln<br />

verändere, verändere ich <strong>das</strong> Spiel.“ Meiner Meinung nach ist es auch unsere Aufgabe die<br />

Regeln des Zusammenlebens in unserem Land zu hinterfragen und gegebenenfalls neu zu formulieren.<br />

Vielleicht ist die Besinnung auf unsere christlichen Wurzeln eine Möglichkeit an der Veränderung<br />

der kalten Regeln mit zu wirken. Caritas zeigt am 9. September <strong>2009</strong> abends unter der Düsseldorfer<br />

Kniebrücke Flagge <strong>für</strong> Menschen am Rande. Diese Haltung <strong>für</strong> den Menschen kommt<br />

zunächst nicht aus dem Kopf und hat gar nichts mit irgendeinem materiellen Mehrwert zu tun.<br />

Diese Zuwendung kommt aus dem Herzen, <strong>das</strong> Gott bei uns anspricht. Gottes Wort am Menschen<br />

Ort ist da wo wir gerade sind und dort ist auch Gott, wenn wir zulassen ihn zu hören, zu<br />

fühlen und zu vertrauen, um in seinem Sinne Menschen vom Rand in unsere Mitte zu holen.<br />

Das ist Mehrwert.<br />

Ich grüße Sie herzlich<br />

Ihr<br />

Oskar Knops<br />

* * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS<br />

• Basiszinssatz auf Rekordtief<br />

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt<br />

und beträgt ab dem 01.07.<strong>2009</strong> nur noch 0,12 % (bisher 1,62 %). Somit beläuft sich<br />

der Verzugszinssatz <strong>für</strong> Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 5,12 % (bisher<br />

6,62 %). Dies ist der niedrigste Basiszinssatz seit der Einführung zum 01.07.2002.<br />

Soziale Sicherung & Integration 2


• Keine Observation mehr im Auftrag der BA<br />

Die Dienstanweisung der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (BA) sah vor, <strong>das</strong>s bei Verdacht auf besonders<br />

schweren Leistungsmissbrauch länger dauernde, heimliche Beobachtungen von<br />

Personen oder Objekten (Observationen) möglich sind. Nach öffentlicher Kritik hat die BA<br />

nun mitgeteilt, <strong>das</strong>s Observationen im Auftrag der Bundesagentur nicht mehr stattfinden.<br />

Der entsprechende Passus werde künftig aus der Dienstanweisung gestrichen. Die Bekämpfung<br />

von Leistungsmissbrauch sei und bleibe jedoch gesetzlicher Auftrag der Bundesagentur.<br />

Sie habe aber <strong>das</strong> Ziel, im persönlichen Gespräch Verdachtsmomente abschließend<br />

zu recherchieren.<br />

(aus neue caritas 12/<strong>2009</strong>)<br />

• Umzug nur bei konkretem Angebot<br />

Vor einem Wohnungswechsel verlang § 22 Abs. 2 SGB II vom Leistungsberechtigten, die<br />

Zusicherung des Leistungsträgers einzuholen, <strong>das</strong>s dieser die Aufwendungen <strong>für</strong> die neue<br />

Wohnung übernimmt. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, <strong>das</strong>s<br />

die Erteilung der Zusicherung die Vorlage eines konkreten Mietvertragsangebots über eine<br />

bestimmte Wohnung mit einem bezifferten Mietzins voraussetzt. Es bestehe keine Verpflichtung<br />

des Grundsicherungsträgers, abstrakt die Erforderlichkeit eines Auszugs festzustellen<br />

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni <strong>2009</strong> – L 13 AS 3036/07).<br />

(aus neue caritas 13/<strong>2009</strong>)<br />

• LSG Nordrhein-Westfalen: ARGE muss Kosten <strong>für</strong> vorbeugende Schuldnerberatung<br />

eines von Arbeitslosigkeit bedrohten Erwerbstätigen tragen<br />

Wer wegen Schulden seine Arbeit zu verlieren droht, kann nach dem SGB II gegen die zuständige<br />

ARGE einen Anspruch auf Übernahme der Kosten <strong>für</strong> eine Schuldnerberatung haben.<br />

Das hat <strong>das</strong> Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am 13.07.<strong>2009</strong> mitgeteilten<br />

Urteil entschieden. Zwar habe die Neufassung des früheren Bundessozialhilfegesetzes<br />

und des darin enthaltenen Anspruchs auf vorbeugende Schuldnerberatung zu Regelungslücken<br />

und Ungereimtheiten geführt, dies dürfe aber nicht zu Lasten der Betroffenen<br />

gehen und dazu führen, <strong>das</strong>s Erwerbstätigen ein Anspruch auf Kostenerstattung <strong>für</strong> die<br />

dringend benötigte vorbeugende Schuldnerberatung generell verwehrt werde. Die Revision<br />

zum Bundessozialgericht wurde zugelassen (Urteil vom 25.05.<strong>2009</strong>, Az.: L 20 SO 54/07,<br />

nicht rechtskräftig).<br />

(Pressemitteilung des LSG NRW vom 13.07.<strong>2009</strong>)<br />

• Beim Umzug zerstörte Möbel sind zu ersetzen<br />

Neben den durch die pauschale Regelleistung abgegoltenen Bedarfen sieht § 23 Abs. 3<br />

SGB II ausnahmsweise zusätzliche einmalige Leistungen <strong>für</strong> Ausnahmefälle vor. Hierzu gehört<br />

auch die Erstausstattung einer Wohnung. Wird vom Grundsicherungsträger ein Umzug<br />

veranlasst und werden infolge des Umzugs Möbel unbrauchbar, weil sie sich nicht zerstörungsfrei<br />

abbauen ließen, sind hier<strong>für</strong> ausnahmsweise erneut Leistungen nach § 23 SGB II<br />

zu gewähren, urteilte <strong>das</strong> Bundessozialgericht. Zwar fällt eine Ersatzbeschaffung grundsätzlich<br />

nicht unter diese einmaligen Leistungen. Vielmehr sind Möbel, die dem Leistungsempfänger<br />

nicht mehr gefallen oder unbrauchbar werden, grundsätzlich von ihm neu zu beschaffen.<br />

Im geschilderten Zusammenhang des veranlassten Umzugs liegt jedoch ein Ausnahmefall<br />

vor (BSG, Urteil vom 1.7.<strong>2009</strong> – B 4 AS 77/08 R).<br />

(aus neue caritas 14/<strong>2009</strong>)<br />

Soziale Sicherung & Integration 3


• „Angemessene Wohnung“: Heizkosten voll zu erstatten<br />

Bei einer sehr großen, aber dank eines niedrigen Quadratmeterpreises angemessenen<br />

Wohnung könne nicht – unter Berufung auf die Wohnungsgröße – bei den Heizkosten pauschal<br />

im Verhältnis gekürzt werden, urteilte <strong>das</strong> Bundessozialgericht. Die angemessenen<br />

Heizkosten seien lediglich dann nicht erstattungsfähig, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher<br />

Beheizung als der Höhe nach nicht erforderlich erscheinen. Als ein Indiz hier<strong>für</strong><br />

kann ein Überschreiten der oberen Grenzwerte des lokalen beziehungsweise gegebenenfalls<br />

bundesweiten Heizspiegels <strong>für</strong> eine vergleichbare Wohnung mit angemessener Größe<br />

angesehen werden (BSG, Urteil vom 2.7.<strong>2009</strong> – B 14 AS 36/08 R).<br />

(aus neue caritas 14/<strong>2009</strong>)<br />

• Unterkunftskosten beim selbst genutzten Eigenheim<br />

Wer sein Eigenheim bewohnt, erhält Leistungen nach dem SGB II nur, wenn es wegen seiner<br />

angemessenen Größe als Schonvermögen im Sinne von § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II<br />

zu behandeln ist und daher nicht verkauft werden muss. Daraus folgt aber nicht zwangsläufig,<br />

<strong>das</strong>s auch die Kosten der Unterkunft – hier die Finanzierungskosten des Hauses – angemessen<br />

und vom Grundsicherungsträger zu übernehmen sind. Vielmehr ist die Frage der<br />

Angemessenheit der Unterkunftskosten <strong>für</strong> Mieter und Hauseigentümer nach einheitlichen<br />

Kriterien zu beantworten. Folglich ist hier die Rechtsprechung zur Angemessenheit der<br />

Kosten von Mietwohnungen im örtlichen Bereich anzuwenden (BSG, Urteil vom 2.7.<strong>2009</strong> –<br />

B 14 AS 32/07 R).<br />

(aus neue caritas 14/<strong>2009</strong>)<br />

• Neue Studie: Wie sozial ist Europa?<br />

Das Forschungsinstitut Berlinpolis veröffentlichte unter dem Titel „Wie sozial ist Europa?“<br />

eine Studie zu einer vergleichenden Darstellung der sozialen Lage in den Mitgliedsstaaten<br />

der EU. Die Studie ergab, <strong>das</strong>s es in Deutschland mehr soziale Ungerechtigkeit gibt als in<br />

den meisten anderen Mitgliedstaaten der EU.<br />

Anhand von 35 Einzelindikatoren wurden fünf sozialpolitische Kriterien untersucht:<br />

- Bildungschancen,<br />

- Generationengerechtigkeit,<br />

- Jobaussichten,<br />

- Gleichstellung von Mann und Frau und<br />

- Einkommensverteilung.<br />

Insgesamt belegt Deutschland Platz 19 von den 27 EU-Ländern (bei der gleichen Studie im<br />

Jahr 2006 landete es auf Platz 23). Weit vorne liegen Schweden, Dänemark, die Niederlande,<br />

Finnland und Slowenien. Zu den Schlusslichtern gehören v. a. die EU-Mitgliedstaaten<br />

im Süden Europas.<br />

Deutschland konnte sich bei den Themen Einkommensverteilung und soziale Absicherung<br />

hervorheben. In der Bundesrepublik fließt ein großer Anteil des Bruttoinlandsprodukts in<br />

Sozialleistungen.<br />

Ebenfalls gute Ergebnisse wurden bei der Gleichstellung von Mann und Frau erzielt.<br />

Gründe da<strong>für</strong> sind laut Studie die vergleichsweise hohe Akzeptanz berufstätiger Mütter und<br />

die Verbesserung der Jobchancen.<br />

Eher schlecht hingegen schnitt Deutschland bei dem Verhältnis von Jungen und Alten in der<br />

Bevölkerung ab. Hauptgründe sind nach der Studie v. a. die niedrige Geburtenrate und die<br />

damit einhergehende demographische Alterung.<br />

Soziale Sicherung & Integration 4


Bei Jobchancen und Ausbildung schnitt Deutschland auch eher schlecht ab, hier landete es<br />

im Mittelfeld. Während Deutschland zwar bei der generellen Erwerbsquote und bei der Jugendarbeitslosigkeit<br />

gut abschneidet, bleibt die Beschäftigung von Zuwanderern und gering<br />

Qualifizierten ein großes Manko. Auch auf dem Bildungsmarkt haben in Deutschland diejenigen<br />

mit einer weniger privilegierten Herkunft oder Zuwanderer, weiterhin schlechte Chancen.<br />

Weitere Informationen:<br />

http://www.berlinpolis.de/aktuelles/details/article/neue-studie-wie-sozial-ist-europa.html<br />

(Auszug aus dem EU-Newsletter des Europabüros des DCV in Brüssel vom <strong>Juli</strong> <strong>2009</strong>)<br />

• Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft:<br />

Verbraucherschutz verbessert<br />

Am 4. <strong>August</strong> <strong>2009</strong> tritt <strong>das</strong> Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur<br />

Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz<br />

verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre<br />

Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken.<br />

Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. <strong>August</strong> <strong>2009</strong> – anders als bisher –<br />

mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von<br />

Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüsseln erweitert.<br />

(BMJ Newsletter vom 3. <strong>August</strong> <strong>2009</strong>)<br />

• Verzicht auf Pflichterbteilanspruch während der Wohlverhaltensphase<br />

Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase<br />

stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.<br />

(BGH, Beschluss vom 25. Juni <strong>2009</strong> – IX ZB 196/08)<br />

• Auch bestrittene Forderungen sind im Insolvenzantrag anzugeben<br />

Der Schuldner muss im Verzeichnis er gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen<br />

angeben, deren Bestehen er bestreitet. Verschweigt er solche Forderungen vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig, ist ihm die Restschuldbefreiung regelmäßig zu versagen.<br />

(BGH, Beschluss vom 02.07.<strong>2009</strong> – IX ZB 63/08)<br />

• Viele Daten von Auskunfteien nicht korrekt<br />

Datensammlungen über die Bonität von Konsumenten weisen eine sehr hohe Fehlerquote<br />

auf. Dies ergab eine Untersuchung des Instituts <strong>für</strong> Grundlagen und Programmforschung im<br />

Auftrag des Bundesverbraucherministeriums.<br />

Dabei wurden die vier größten Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, Bürgel und Arvato) in<br />

hunderten von Stichproben untersucht. Das Ergebnis: Einträge etwa bei der Wirtschaftsauskunftei<br />

Schufa basierten in 46 Prozent aller Fälle auf fehlerhaften Daten. Teils seien die<br />

Daten falsch oder veraltet gewesen, teils habe die Auskunftei nur über die Daten verfügt,<br />

die die Testpersonen selbst angegeben habe. Beispielsweise habe es Namensverwechslungen<br />

gegeben, oder ein getilgter Kredit sie als ungetilgt aufgeführt gewesen.<br />

“Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten<br />

Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar“, sagte Ministerin Aigner. „Ich kann nur die<br />

Verbraucher auffordern, auch nachzufragen und gegebenenfalls eine Korrektur der Daten<br />

zu fordern“. In diesem Zusammenhang verwies sie auf <strong>das</strong> geänderte Datenschutzgesetz<br />

nach dem Verbraucher ab dem 01.04.2010 einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose jährliche<br />

Selbstauskunft haben.<br />

(Forum Schuldnerberatung)<br />

Soziale Sicherung & Integration 5


• Urteil: Jobcenter müssen <strong>für</strong> Möbelerstausstattung aufkommen<br />

Kassel (epd). Jobcenter müssen Arbeitslosengeld-II-Beziehern die Kosten <strong>für</strong> Möbel erstatten,<br />

auch wenn diese sich zu einem späteren Zeitpunkt erstmals eine Wohnungseinrichtung<br />

anschaffen. Die Behörde sei verpflichtet, die Wohnungserstausstattung als Zuschuss zu finanzieren,<br />

entschied <strong>das</strong> Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel (AZ: B 14 AS 45/08<br />

R). Wie <strong>das</strong> Jobcenter den Anspruch erfüllt, liegt nach dem Urteil der Kasseler Richter jedoch<br />

in deren Ermessen. So sei beispielsweise auch die Zahlung eines Pauschalbetrages<br />

möglich.<br />

Im konkreten Fall bezog ein Arbeitsloser aus Berlin bis Ende 2004 erst Arbeitslosenhilfe und<br />

danach Arbeitslosengeld II. Eine Wohnungseinrichtung hatte sich der Mann nicht angeschafft,<br />

da er erst seine Schulden bezahlen wollte. Er besaß nur eine 15 Jahre alte Matratze.<br />

Als er im November 2005 beim zuständigen Jobcenter Steglitz-Zehlendorf die Kostenübernahme<br />

<strong>für</strong> eine Erstausstattung mit Möbeln beantragte, lehnte die Behörde ab. Sie<br />

gewährte nur einen Zuschuss von 50 Euro <strong>für</strong> eine neue Matratze. Für den weiteren Bedarf<br />

an Möbeln zahlte sie ein Darlehen in Höhe von 344 Euro, welches der Arbeitslose monatlich<br />

abstottern musste.<br />

Nach Auffassung der Behörde hätte der Mann sich schon während des Arbeitslosenhilfebezuges<br />

Möbel anschaffen müssen. Der 14. Senat hielt diese Praxis jedoch <strong>für</strong> rechtswidrig.<br />

Die Jobcenter seien nach dem Gesetz verpflichtet, Hartz-IV-Beziehern die erstmalige Anschaffung<br />

von Möbeln zu bezahlen. Es spiele keine Rolle, <strong>das</strong>s der Kläger sehr spät die<br />

Kostenübernahme <strong>für</strong> die Erstausstattung beantragt habe.<br />

(epd, 21.08.<strong>2009</strong>)<br />

I m p r e s s u m<br />

Arbeit, Arbeitslosigkeit, Heinz Liedgens 0241/431-124 hliedgens@caritas-ac.de<br />

Arbeitsmarktpolitik<br />

Armut Roman Schlag 0241/431-133 rschlag@caritas-ac.de<br />

Allgemeine Sozialberatung Roman Schlag 0241/431-133 rschlag@caritas-ac.de<br />

/ Schuldnerberatung<br />

Prekäre Lebenslagen / Oskar Knops 0241/431-130 oknops@caritas-ac.de<br />

Sucht<br />

Migration / Integration Paolo Miribung<br />

Thomas Kley<br />

0241/431-124<br />

0241/431-123<br />

pmiribung@caritas-ac.de<br />

tkley@caritas-ac.de<br />

Modellprojekt zum Kombilohn<br />

„Gut kombiniert“<br />

Verwaltung<br />

Thomas Kley<br />

Elisabeth Kremer-<br />

Kerschgens<br />

Beate Knuppertz<br />

Elfriede Winand<br />

0241/431-123<br />

0241/431-101<br />

0241/431-121<br />

0241/431-127<br />

tkley@caritas-ac.de<br />

ekremerkerschgens@caritas-ac.de<br />

bknuppertz@caritas-ac.de<br />

ewinand@caritas-ac.de<br />

Den <strong>Infodienst</strong> und weitere Informationen finden Sie auch unter<br />

www.caritas-ac.de !<br />

<strong>Aachen</strong>, im <strong>August</strong> <strong>2009</strong><br />

Soziale Sicherung & Integration 6

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