Infodienst Juli / August 2009 - Caritasverband für das Bistum Aachen
Infodienst Juli / August 2009 - Caritasverband für das Bistum Aachen
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<strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong> e.V.<br />
Bereich Facharbeit und Sozialpolitik<br />
Kapitelstraße 3, 52066 <strong>Aachen</strong><br />
Telefon 0241/431-133<br />
im <strong>August</strong> <strong>2009</strong><br />
<strong>Infodienst</strong><br />
Soziale Sicherung<br />
und Integration<br />
<strong>Juli</strong>/<strong>August</strong> <strong>2009</strong><br />
• Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik<br />
• Armut<br />
• Allgemeine Sozialberatung<br />
• Migration / Integration<br />
• Prekäre Lebenslagen<br />
• Schuldnerberatung<br />
• Sucht<br />
• Kombilohn-Projekt<br />
• Existenzsicherung zwischen Suppenküche<br />
und Rechtsanspruch<br />
Soziale Sicherung & Integration 1
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
„Die im Dunkeln sieht man nicht“ schreibt Brecht in der Dreigroschenoper über die Bettler in<br />
London und <strong>das</strong> kalkulierte Elend als Ware.<br />
Die immer größer werdende Zahl von Menschen am Rande unserer Gesellschaft sehen wir nur<br />
vereinzelt. Die meisten verstecken sich, richten sich in den Nischen der so genannten belasteten<br />
Stadtbezirke ein und werden verwaltet. Es entwickeln sich Subkulturen mit eigenen Gesetzen,<br />
Werten und Normen. Die Kinder aus den Milieus erleben diesen Alltag als normal und streben<br />
danach es ihren Eltern oder den Vorbildern aus den nachmittäglichen Soapserien gleich zu tun.<br />
Auf die Frage, was willst du mal werden, antworten sie schon mal mit einem lausbübischen<br />
Grinsen, „Hartz 4 Empfänger, was denn sonst“. Dahinter verbergen sich jedoch viele versteckte<br />
Sehnsüchte, Hoffnungen und wie aus der Resilienzforschung wissen, Mengen von Ressourcen<br />
und Kompetenzen.<br />
Das Londoner Umfeld aus der Dreigroschenoper lässt sich leider auf viele Bezirke im Lande<br />
übertragen. Auch hier ist die Unterscheidung zwischen gut und schlecht nicht einfach. Ist der<br />
Haifisch gut oder böse, der seine Zähne offen zeigt oder ist es Mackie Messer, dessen Messer<br />
wir nicht sehen, aber der Profite macht? Täter oder Opfer? Was wir als Normverstoß verstehen,<br />
gilt mancherorts vielleicht als notwendig, um <strong>das</strong> Überleben zu sichern. In der Moritat von Brecht<br />
ist nachher aber allein die Minderjährige, <strong>das</strong> Kind geschändet, weil sich alle anderen mit den<br />
Verhältnissen arrangieren.<br />
Haben wir, die in der Wohlfahrtspflege Tätigen, uns nicht auch schon zu sehr mit den Gegebenheiten<br />
arrangiert? Versorgen, verpflegen und verwalten, ist allein <strong>das</strong> unsere Aufgabe? Aus gutem<br />
Grund betreibt die Wohlfahrtspflege Suppenküchen, Notübernachtungen und bietet Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
an. Die Armut aber zu verwalten und Menschen von einer Maßnahme<br />
in die Nächste zu begleiten und dabei teilweise auch die Sinnlosigkeit mancher Resozialisierungsaktion<br />
zu erkennen, fällt aber nicht nur uns auf. Die Betreuten funktionieren und gehorchen<br />
vordergründig, erkennen aber, <strong>das</strong>s sie häufig nur gebraucht werden, um Programme zu<br />
füllen, die wiederum <strong>das</strong> Feigenblatt unserer Gesellschaft sind. Und hier sind auch wir, die in der<br />
sozialen Arbeit Tätigen, mit im Spiel und akzeptieren diese Regeln. Erlauben sie mir an der<br />
Stelle bitte aus einer Kriminalkomödie Danny De Vito als geläuterten Gangsterboss zu zitieren,<br />
der, nachdem er mit seiner Macht und seinem Geld nur noch Gutes tut, sagt: „Wenn ich die Regeln<br />
verändere, verändere ich <strong>das</strong> Spiel.“ Meiner Meinung nach ist es auch unsere Aufgabe die<br />
Regeln des Zusammenlebens in unserem Land zu hinterfragen und gegebenenfalls neu zu formulieren.<br />
Vielleicht ist die Besinnung auf unsere christlichen Wurzeln eine Möglichkeit an der Veränderung<br />
der kalten Regeln mit zu wirken. Caritas zeigt am 9. September <strong>2009</strong> abends unter der Düsseldorfer<br />
Kniebrücke Flagge <strong>für</strong> Menschen am Rande. Diese Haltung <strong>für</strong> den Menschen kommt<br />
zunächst nicht aus dem Kopf und hat gar nichts mit irgendeinem materiellen Mehrwert zu tun.<br />
Diese Zuwendung kommt aus dem Herzen, <strong>das</strong> Gott bei uns anspricht. Gottes Wort am Menschen<br />
Ort ist da wo wir gerade sind und dort ist auch Gott, wenn wir zulassen ihn zu hören, zu<br />
fühlen und zu vertrauen, um in seinem Sinne Menschen vom Rand in unsere Mitte zu holen.<br />
Das ist Mehrwert.<br />
Ich grüße Sie herzlich<br />
Ihr<br />
Oskar Knops<br />
* * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS<br />
• Basiszinssatz auf Rekordtief<br />
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt<br />
und beträgt ab dem 01.07.<strong>2009</strong> nur noch 0,12 % (bisher 1,62 %). Somit beläuft sich<br />
der Verzugszinssatz <strong>für</strong> Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 5,12 % (bisher<br />
6,62 %). Dies ist der niedrigste Basiszinssatz seit der Einführung zum 01.07.2002.<br />
Soziale Sicherung & Integration 2
• Keine Observation mehr im Auftrag der BA<br />
Die Dienstanweisung der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (BA) sah vor, <strong>das</strong>s bei Verdacht auf besonders<br />
schweren Leistungsmissbrauch länger dauernde, heimliche Beobachtungen von<br />
Personen oder Objekten (Observationen) möglich sind. Nach öffentlicher Kritik hat die BA<br />
nun mitgeteilt, <strong>das</strong>s Observationen im Auftrag der Bundesagentur nicht mehr stattfinden.<br />
Der entsprechende Passus werde künftig aus der Dienstanweisung gestrichen. Die Bekämpfung<br />
von Leistungsmissbrauch sei und bleibe jedoch gesetzlicher Auftrag der Bundesagentur.<br />
Sie habe aber <strong>das</strong> Ziel, im persönlichen Gespräch Verdachtsmomente abschließend<br />
zu recherchieren.<br />
(aus neue caritas 12/<strong>2009</strong>)<br />
• Umzug nur bei konkretem Angebot<br />
Vor einem Wohnungswechsel verlang § 22 Abs. 2 SGB II vom Leistungsberechtigten, die<br />
Zusicherung des Leistungsträgers einzuholen, <strong>das</strong>s dieser die Aufwendungen <strong>für</strong> die neue<br />
Wohnung übernimmt. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, <strong>das</strong>s<br />
die Erteilung der Zusicherung die Vorlage eines konkreten Mietvertragsangebots über eine<br />
bestimmte Wohnung mit einem bezifferten Mietzins voraussetzt. Es bestehe keine Verpflichtung<br />
des Grundsicherungsträgers, abstrakt die Erforderlichkeit eines Auszugs festzustellen<br />
(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni <strong>2009</strong> – L 13 AS 3036/07).<br />
(aus neue caritas 13/<strong>2009</strong>)<br />
• LSG Nordrhein-Westfalen: ARGE muss Kosten <strong>für</strong> vorbeugende Schuldnerberatung<br />
eines von Arbeitslosigkeit bedrohten Erwerbstätigen tragen<br />
Wer wegen Schulden seine Arbeit zu verlieren droht, kann nach dem SGB II gegen die zuständige<br />
ARGE einen Anspruch auf Übernahme der Kosten <strong>für</strong> eine Schuldnerberatung haben.<br />
Das hat <strong>das</strong> Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am 13.07.<strong>2009</strong> mitgeteilten<br />
Urteil entschieden. Zwar habe die Neufassung des früheren Bundessozialhilfegesetzes<br />
und des darin enthaltenen Anspruchs auf vorbeugende Schuldnerberatung zu Regelungslücken<br />
und Ungereimtheiten geführt, dies dürfe aber nicht zu Lasten der Betroffenen<br />
gehen und dazu führen, <strong>das</strong>s Erwerbstätigen ein Anspruch auf Kostenerstattung <strong>für</strong> die<br />
dringend benötigte vorbeugende Schuldnerberatung generell verwehrt werde. Die Revision<br />
zum Bundessozialgericht wurde zugelassen (Urteil vom 25.05.<strong>2009</strong>, Az.: L 20 SO 54/07,<br />
nicht rechtskräftig).<br />
(Pressemitteilung des LSG NRW vom 13.07.<strong>2009</strong>)<br />
• Beim Umzug zerstörte Möbel sind zu ersetzen<br />
Neben den durch die pauschale Regelleistung abgegoltenen Bedarfen sieht § 23 Abs. 3<br />
SGB II ausnahmsweise zusätzliche einmalige Leistungen <strong>für</strong> Ausnahmefälle vor. Hierzu gehört<br />
auch die Erstausstattung einer Wohnung. Wird vom Grundsicherungsträger ein Umzug<br />
veranlasst und werden infolge des Umzugs Möbel unbrauchbar, weil sie sich nicht zerstörungsfrei<br />
abbauen ließen, sind hier<strong>für</strong> ausnahmsweise erneut Leistungen nach § 23 SGB II<br />
zu gewähren, urteilte <strong>das</strong> Bundessozialgericht. Zwar fällt eine Ersatzbeschaffung grundsätzlich<br />
nicht unter diese einmaligen Leistungen. Vielmehr sind Möbel, die dem Leistungsempfänger<br />
nicht mehr gefallen oder unbrauchbar werden, grundsätzlich von ihm neu zu beschaffen.<br />
Im geschilderten Zusammenhang des veranlassten Umzugs liegt jedoch ein Ausnahmefall<br />
vor (BSG, Urteil vom 1.7.<strong>2009</strong> – B 4 AS 77/08 R).<br />
(aus neue caritas 14/<strong>2009</strong>)<br />
Soziale Sicherung & Integration 3
• „Angemessene Wohnung“: Heizkosten voll zu erstatten<br />
Bei einer sehr großen, aber dank eines niedrigen Quadratmeterpreises angemessenen<br />
Wohnung könne nicht – unter Berufung auf die Wohnungsgröße – bei den Heizkosten pauschal<br />
im Verhältnis gekürzt werden, urteilte <strong>das</strong> Bundessozialgericht. Die angemessenen<br />
Heizkosten seien lediglich dann nicht erstattungsfähig, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher<br />
Beheizung als der Höhe nach nicht erforderlich erscheinen. Als ein Indiz hier<strong>für</strong><br />
kann ein Überschreiten der oberen Grenzwerte des lokalen beziehungsweise gegebenenfalls<br />
bundesweiten Heizspiegels <strong>für</strong> eine vergleichbare Wohnung mit angemessener Größe<br />
angesehen werden (BSG, Urteil vom 2.7.<strong>2009</strong> – B 14 AS 36/08 R).<br />
(aus neue caritas 14/<strong>2009</strong>)<br />
• Unterkunftskosten beim selbst genutzten Eigenheim<br />
Wer sein Eigenheim bewohnt, erhält Leistungen nach dem SGB II nur, wenn es wegen seiner<br />
angemessenen Größe als Schonvermögen im Sinne von § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II<br />
zu behandeln ist und daher nicht verkauft werden muss. Daraus folgt aber nicht zwangsläufig,<br />
<strong>das</strong>s auch die Kosten der Unterkunft – hier die Finanzierungskosten des Hauses – angemessen<br />
und vom Grundsicherungsträger zu übernehmen sind. Vielmehr ist die Frage der<br />
Angemessenheit der Unterkunftskosten <strong>für</strong> Mieter und Hauseigentümer nach einheitlichen<br />
Kriterien zu beantworten. Folglich ist hier die Rechtsprechung zur Angemessenheit der<br />
Kosten von Mietwohnungen im örtlichen Bereich anzuwenden (BSG, Urteil vom 2.7.<strong>2009</strong> –<br />
B 14 AS 32/07 R).<br />
(aus neue caritas 14/<strong>2009</strong>)<br />
• Neue Studie: Wie sozial ist Europa?<br />
Das Forschungsinstitut Berlinpolis veröffentlichte unter dem Titel „Wie sozial ist Europa?“<br />
eine Studie zu einer vergleichenden Darstellung der sozialen Lage in den Mitgliedsstaaten<br />
der EU. Die Studie ergab, <strong>das</strong>s es in Deutschland mehr soziale Ungerechtigkeit gibt als in<br />
den meisten anderen Mitgliedstaaten der EU.<br />
Anhand von 35 Einzelindikatoren wurden fünf sozialpolitische Kriterien untersucht:<br />
- Bildungschancen,<br />
- Generationengerechtigkeit,<br />
- Jobaussichten,<br />
- Gleichstellung von Mann und Frau und<br />
- Einkommensverteilung.<br />
Insgesamt belegt Deutschland Platz 19 von den 27 EU-Ländern (bei der gleichen Studie im<br />
Jahr 2006 landete es auf Platz 23). Weit vorne liegen Schweden, Dänemark, die Niederlande,<br />
Finnland und Slowenien. Zu den Schlusslichtern gehören v. a. die EU-Mitgliedstaaten<br />
im Süden Europas.<br />
Deutschland konnte sich bei den Themen Einkommensverteilung und soziale Absicherung<br />
hervorheben. In der Bundesrepublik fließt ein großer Anteil des Bruttoinlandsprodukts in<br />
Sozialleistungen.<br />
Ebenfalls gute Ergebnisse wurden bei der Gleichstellung von Mann und Frau erzielt.<br />
Gründe da<strong>für</strong> sind laut Studie die vergleichsweise hohe Akzeptanz berufstätiger Mütter und<br />
die Verbesserung der Jobchancen.<br />
Eher schlecht hingegen schnitt Deutschland bei dem Verhältnis von Jungen und Alten in der<br />
Bevölkerung ab. Hauptgründe sind nach der Studie v. a. die niedrige Geburtenrate und die<br />
damit einhergehende demographische Alterung.<br />
Soziale Sicherung & Integration 4
Bei Jobchancen und Ausbildung schnitt Deutschland auch eher schlecht ab, hier landete es<br />
im Mittelfeld. Während Deutschland zwar bei der generellen Erwerbsquote und bei der Jugendarbeitslosigkeit<br />
gut abschneidet, bleibt die Beschäftigung von Zuwanderern und gering<br />
Qualifizierten ein großes Manko. Auch auf dem Bildungsmarkt haben in Deutschland diejenigen<br />
mit einer weniger privilegierten Herkunft oder Zuwanderer, weiterhin schlechte Chancen.<br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.berlinpolis.de/aktuelles/details/article/neue-studie-wie-sozial-ist-europa.html<br />
(Auszug aus dem EU-Newsletter des Europabüros des DCV in Brüssel vom <strong>Juli</strong> <strong>2009</strong>)<br />
• Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft:<br />
Verbraucherschutz verbessert<br />
Am 4. <strong>August</strong> <strong>2009</strong> tritt <strong>das</strong> Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur<br />
Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz<br />
verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre<br />
Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken.<br />
Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. <strong>August</strong> <strong>2009</strong> – anders als bisher –<br />
mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von<br />
Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüsseln erweitert.<br />
(BMJ Newsletter vom 3. <strong>August</strong> <strong>2009</strong>)<br />
• Verzicht auf Pflichterbteilanspruch während der Wohlverhaltensphase<br />
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase<br />
stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.<br />
(BGH, Beschluss vom 25. Juni <strong>2009</strong> – IX ZB 196/08)<br />
• Auch bestrittene Forderungen sind im Insolvenzantrag anzugeben<br />
Der Schuldner muss im Verzeichnis er gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen<br />
angeben, deren Bestehen er bestreitet. Verschweigt er solche Forderungen vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig, ist ihm die Restschuldbefreiung regelmäßig zu versagen.<br />
(BGH, Beschluss vom 02.07.<strong>2009</strong> – IX ZB 63/08)<br />
• Viele Daten von Auskunfteien nicht korrekt<br />
Datensammlungen über die Bonität von Konsumenten weisen eine sehr hohe Fehlerquote<br />
auf. Dies ergab eine Untersuchung des Instituts <strong>für</strong> Grundlagen und Programmforschung im<br />
Auftrag des Bundesverbraucherministeriums.<br />
Dabei wurden die vier größten Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, Bürgel und Arvato) in<br />
hunderten von Stichproben untersucht. Das Ergebnis: Einträge etwa bei der Wirtschaftsauskunftei<br />
Schufa basierten in 46 Prozent aller Fälle auf fehlerhaften Daten. Teils seien die<br />
Daten falsch oder veraltet gewesen, teils habe die Auskunftei nur über die Daten verfügt,<br />
die die Testpersonen selbst angegeben habe. Beispielsweise habe es Namensverwechslungen<br />
gegeben, oder ein getilgter Kredit sie als ungetilgt aufgeführt gewesen.<br />
“Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten<br />
Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar“, sagte Ministerin Aigner. „Ich kann nur die<br />
Verbraucher auffordern, auch nachzufragen und gegebenenfalls eine Korrektur der Daten<br />
zu fordern“. In diesem Zusammenhang verwies sie auf <strong>das</strong> geänderte Datenschutzgesetz<br />
nach dem Verbraucher ab dem 01.04.2010 einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose jährliche<br />
Selbstauskunft haben.<br />
(Forum Schuldnerberatung)<br />
Soziale Sicherung & Integration 5
• Urteil: Jobcenter müssen <strong>für</strong> Möbelerstausstattung aufkommen<br />
Kassel (epd). Jobcenter müssen Arbeitslosengeld-II-Beziehern die Kosten <strong>für</strong> Möbel erstatten,<br />
auch wenn diese sich zu einem späteren Zeitpunkt erstmals eine Wohnungseinrichtung<br />
anschaffen. Die Behörde sei verpflichtet, die Wohnungserstausstattung als Zuschuss zu finanzieren,<br />
entschied <strong>das</strong> Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel (AZ: B 14 AS 45/08<br />
R). Wie <strong>das</strong> Jobcenter den Anspruch erfüllt, liegt nach dem Urteil der Kasseler Richter jedoch<br />
in deren Ermessen. So sei beispielsweise auch die Zahlung eines Pauschalbetrages<br />
möglich.<br />
Im konkreten Fall bezog ein Arbeitsloser aus Berlin bis Ende 2004 erst Arbeitslosenhilfe und<br />
danach Arbeitslosengeld II. Eine Wohnungseinrichtung hatte sich der Mann nicht angeschafft,<br />
da er erst seine Schulden bezahlen wollte. Er besaß nur eine 15 Jahre alte Matratze.<br />
Als er im November 2005 beim zuständigen Jobcenter Steglitz-Zehlendorf die Kostenübernahme<br />
<strong>für</strong> eine Erstausstattung mit Möbeln beantragte, lehnte die Behörde ab. Sie<br />
gewährte nur einen Zuschuss von 50 Euro <strong>für</strong> eine neue Matratze. Für den weiteren Bedarf<br />
an Möbeln zahlte sie ein Darlehen in Höhe von 344 Euro, welches der Arbeitslose monatlich<br />
abstottern musste.<br />
Nach Auffassung der Behörde hätte der Mann sich schon während des Arbeitslosenhilfebezuges<br />
Möbel anschaffen müssen. Der 14. Senat hielt diese Praxis jedoch <strong>für</strong> rechtswidrig.<br />
Die Jobcenter seien nach dem Gesetz verpflichtet, Hartz-IV-Beziehern die erstmalige Anschaffung<br />
von Möbeln zu bezahlen. Es spiele keine Rolle, <strong>das</strong>s der Kläger sehr spät die<br />
Kostenübernahme <strong>für</strong> die Erstausstattung beantragt habe.<br />
(epd, 21.08.<strong>2009</strong>)<br />
I m p r e s s u m<br />
Arbeit, Arbeitslosigkeit, Heinz Liedgens 0241/431-124 hliedgens@caritas-ac.de<br />
Arbeitsmarktpolitik<br />
Armut Roman Schlag 0241/431-133 rschlag@caritas-ac.de<br />
Allgemeine Sozialberatung Roman Schlag 0241/431-133 rschlag@caritas-ac.de<br />
/ Schuldnerberatung<br />
Prekäre Lebenslagen / Oskar Knops 0241/431-130 oknops@caritas-ac.de<br />
Sucht<br />
Migration / Integration Paolo Miribung<br />
Thomas Kley<br />
0241/431-124<br />
0241/431-123<br />
pmiribung@caritas-ac.de<br />
tkley@caritas-ac.de<br />
Modellprojekt zum Kombilohn<br />
„Gut kombiniert“<br />
Verwaltung<br />
Thomas Kley<br />
Elisabeth Kremer-<br />
Kerschgens<br />
Beate Knuppertz<br />
Elfriede Winand<br />
0241/431-123<br />
0241/431-101<br />
0241/431-121<br />
0241/431-127<br />
tkley@caritas-ac.de<br />
ekremerkerschgens@caritas-ac.de<br />
bknuppertz@caritas-ac.de<br />
ewinand@caritas-ac.de<br />
Den <strong>Infodienst</strong> und weitere Informationen finden Sie auch unter<br />
www.caritas-ac.de !<br />
<strong>Aachen</strong>, im <strong>August</strong> <strong>2009</strong><br />
Soziale Sicherung & Integration 6