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Infodienst - Caritasverband für das Bistum Aachen

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<strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong> e.V.<br />

Bereich Facharbeit und Sozialpolitik<br />

Kapitelstraße 3, 52066 <strong>Aachen</strong><br />

Telefon 0241/431-133<br />

im Dezember 2009<br />

<strong>Infodienst</strong><br />

Soziale Sicherung<br />

und Integration<br />

November/Dezember 2009<br />

• Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik<br />

• Armut<br />

• Allgemeine Sozialberatung<br />

• Migration / Integration<br />

• Prekäre Lebenslagen<br />

• Schuldnerberatung<br />

• Sucht<br />

• Existenzsicherung zwischen Suppenküche<br />

und Rechtsanspruch<br />

Soziale Sicherung & Integration 1


Liebe Leserinnen und Leser,<br />

ein eigentümliches Jahr geht zu Ende. Im Januar standen wir vor dem Höhepunkt der Bankenkrise<br />

und erwarteten eine Wirtschaftskrise, die nach den damaligen Prognosen <strong>das</strong> wirtschaftliche<br />

Elend der 20er und 30er-Jahre unseres Jahrhunderts in den Schatten stellen sollte. So<br />

schlimm ist es bisher nicht gekommen – weil Geschichte sich nicht wiederholt, weil unsere Medien<br />

von Dramatisierungen leben, weil die Politik einigermaßen erfolgreich gegengesteuert hat –<br />

oder weil es vor allem diejenigen getroffen hat, die sich nicht bemerkbar machen (können)?<br />

Stattdessen hören wir nun, <strong>das</strong>s nach der Krise der große Schuldenabbau bevor stehe und<br />

dann wieder einmal alle Ausgaben – auch oder gerade im Bereich des Sozialen – auf dem Prüfstand<br />

stehen sollten. Aber vor der Landtagswahl in NRW bleibt höchst unklar, wo denn die in der<br />

Krise großzügig ausgeteilten Milliarden wieder eingesammelt werden sollen …<br />

„Menschen am Rande“ haben im Blickpunkt der Jahreskampagne des <strong>Caritasverband</strong>es gestanden.<br />

Neben großen Diskussionen mit Politikern vor der Wahl haben wir manche kleinen Aktionen<br />

angeregt, mit denen wir Aufmerksamkeit <strong>für</strong> alle diejenigen erregen wollten, die trotz allem<br />

Sozialstaatgetöse von der Gemeinschaft aufgegeben wurden, ihrerseits den Glauben an<br />

diesen Staat und oft genug auch an sich selbst aufgegeben haben. Besonders gut konnten wir<br />

die Botschaft mit unseren „Respekt-Tüten“ transportieren: Jeder Mensch gehört dazu, auch<br />

wenn er oder sie uns mit seiner Lebensweise verstört oder sich selbst lieber am Rand aufhält.<br />

Dass es Zentren und Ränder in unserer Gesellschaft gibt (dies sich je nach Blickwinkel übrigens<br />

durchaus verschieben können), wird sich nicht verhindern lassen; wo wir uns zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt in unserem Leben wieder finden, ist einem höchst komplexen Zusammenspiel<br />

von Zuweisung und eigener Wahl geschuldet. Dass aber niemand den Respekt, die Achtung,<br />

die Würde vor seinem Leben verliert, <strong>das</strong>s ein Lächeln und ein Gruß jedem Menschen gut<br />

tut (wenn <strong>das</strong> auch keine materielle Sicherung ersetzen kann), darauf haben uns die Tüten aufmerksam<br />

gemacht, und es ließ sich bei mancher der Begegnungen mit den Menschen am<br />

Rande erfahren.<br />

Im nächsten Jahr wird weiterhin Wachsamkeit gefordert sein hinsichtlich der Weichenstellungen,<br />

die die konservativ-liberale Regierung <strong>für</strong> unseren Sozialstaat stellt. Und gleichzeitig werden wir<br />

Menschen begegnen, die sich über ein Zeichen der Mitmenschlichkeit freuen.<br />

Wir danken Ihnen, die Sie sich mit uns im vergangenen Jahr engagiert haben – und hoffen auf<br />

Ihr Engagement auch im kommenden Jahr.<br />

“… dort, wo man Besitzlose findet und Arme in unserer Welt –<br />

nein, nicht in Palästen und Domen, im Stalle kam er zur Welt …“ schreibt Lothar Zenetti.<br />

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr<br />

– <strong>für</strong> den Bereich Facharbeit und Sozialpolitik<br />

Ihr<br />

Andreas Wittrahm<br />

Soziale Sicherung & Integration 2


* * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS<br />

• Überweisung auch ins grenznahe Ausland<br />

Der Wohnsitz im Ausland schließt nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) den Anspruch<br />

auf Arbeitslosengeld nicht zwingend aus. Die Richter gaben damit einem deutschen<br />

Arbeitslosen recht, der – in <strong>Aachen</strong> arbeitslos geworden – mit seiner Familie in einen<br />

Grenzort in den Niederlanden gezogen war. Das von ihm bei der deutschen Arbeitsagentur<br />

beantragte Arbeitslosengeld wurde mit Verweis auf den niederländischen Wohnsitz abgelehnt.<br />

Auch die Instanzgerichte urteilten: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehe nur <strong>für</strong><br />

Personen mit inländischem Wohnsitz; auch nach gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen<br />

könne der Kläger kein Arbeitslosengeld beanspruchen.<br />

Dem Urteil des BSG zufolge steht hingegen der grenznahe Auslandswohnsitz dem Anspruch<br />

eines zuvor in Deutschland wohnhaften, beitragspflichtigen Arbeitnehmers nicht entgegen,<br />

wenn die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Auf <strong>das</strong> Gemeinschaftsrecht<br />

komme es nicht an (Bundessozialgericht, Urteil vom 7.10.2009, B 11 AL 25/08 R).<br />

(aus neue caritas 19/2009)<br />

Gegen Armut handeln!<br />

Startschuss <strong>für</strong> <strong>das</strong> Europäische Jahr 2010<br />

2010 ist <strong>das</strong> Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. In<br />

diesem Jahr stehen die 80 Millionen EU-Bürger im Mittelpunkt, die unter der Armutsgrenze<br />

leben. Die Caritas weist dabei besonders auf die Situation von 19 Millionen Kindern hin, deren<br />

Start ins Leben massiv durch Armut behindert wird. Jede fünfte Kindheit in Europa wird<br />

durch Ausgrenzung und Benachteiligung geprägt.<br />

Die Europäische Kommission hat die Europäer zum Thema Armut befragt und kommt zu<br />

interessanten Ergebnissen. In Deutschland halten 72 % Armut <strong>für</strong> ein weit verbreitetes<br />

Problem. Ursache sind hohe Arbeitslosigkeit und niedrige Löhne. 60 % sind überzeugt, <strong>das</strong>s<br />

Arme keine Chance auf eine gute Bildung haben.<br />

Die Bürger sehen also Handlungsbedarf in Sachen Armut und erwarten zu 89 %, <strong>das</strong>s ihre<br />

nationale Regierung aktiv wird.<br />

Europa stellt sich an der Wende zum Jahr 2010 hinter <strong>das</strong> Motto der Caritas „Not sehen und<br />

handeln“ und fügt dem ein deutliches Ausrufezeichen hinzu. Nun ist die Politik gefordert,<br />

dieses Mandat auch einzulösen und Solidarität (wieder) zu einer Prämisse der Sozialpolitik<br />

zu machen.<br />

Nähere Infos zum Europäischen Jahr 2010 erhalten Sei bei rschlag@caritas-ac.de.<br />

(Werner Schumacher, <strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong> e.V., 06.11.2009)<br />

• Migrationshintergrund verschlechtert Perspektiven<br />

Laut einer Studie der Organisation <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(OECD) haben Nachkommen von Migrant(inn)en in Deutschland deutlich schlechtere Perspektiven<br />

auf dem Arbeitsmarkt als junge Menschen mit zumindest einem im Inland geborenen<br />

Elternteil. Dies gilt selbst dann, wenn sie <strong>das</strong> gleiche Bildungsniveau erreichen. Der<br />

Anteil der Geringqualifizierten ohne Abitur oder abgeschlossene Berufsausbildung ist in<br />

Deutschland unter den 20- bis 29-Jährigen mit Migrationshintergrund doppelt so hoch wie in<br />

der gleichen Altersgruppe ohne Migrationshintergrund. Download der Studie unter:<br />

www.oecd.org<br />

(aus neue caritas 20/2009)<br />

Soziale Sicherung & Integration 3


• Verspätet abgegebener ALG-II-Antrag ist wirksam<br />

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger Anfang<br />

Juni einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt, <strong>das</strong> Antragsformular aber erst im<br />

Januar des Folgejahres abgegeben hatte. Er habe in dieser Zwischenzeit von ALG I und<br />

Darlehen der Eltern gelebt. Der Grundsicherungsträger gewährte <strong>das</strong> ALG II erst ab Januar:<br />

Der Kläger habe seinen Anspruch auf Leistungen ab Juni des Vorjahres verwirkt, weil er<br />

nichts getan habe, um seine Ansprüche weiter zu verfolgen. Das BSG weist in seiner Entscheidung<br />

zugunsten des Klägers auf Vorschriften des SGB I hin, wonach der Grundsicherungsträger<br />

darauf hinwirken muss, <strong>das</strong>s der Antragsteller unverzüglich klare und sachdienliche<br />

Anträge stellt und unvollständige Angaben ergänzt. Hierbei trifft den Antragsteller auch<br />

eine Mitwirkungspflicht, <strong>das</strong> heißt, er muss bestimmte Beweismittel bezeichnen und auf<br />

Verlangen vorlegen. Verletzt er diese Pflicht, kann gemäß § 66 SGB I die Leistung versagt<br />

werden, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BSG, Entscheidung vom<br />

28. Oktober 2009 – B 14 AS 56/08 R).<br />

(aus neue caritas 20/2009)<br />

• Zum pfändbaren Betrag bei Abtretung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf<br />

Leistungen nach SGB<br />

Die vollstreckungsrechtliche Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen<br />

und Ansprüchen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist bei der Bestimmung des<br />

pfändbaren Betrages im Rahmen der Abtretung derartiger Forderungen entsprechend anzuwenden.<br />

BGH, Beschluss vom 19.05.2009, IX ZR 37/06<br />

• Internetversteigerungsverordnung in NRW verkündet<br />

AM 16.10.2009 ist die Verordnung zur Regelung der Versteigerung im Internet gemäß § 814<br />

Abs. 3 ZPO und § 979 Abs. 1b BGG vom 22.09.2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt <strong>für</strong><br />

<strong>das</strong> Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW S. 508) verkündet worden. Sie wird gemäß ihrem<br />

§ 9 am 01.01.2010 in Kraft treten.<br />

Demnach können ab dem 01.01.2010 von Gerichtsvollziehern gepfändete Gegenstände auf<br />

der Plattform www.justiz-auktion.de versteigert werden. Hintergrund ist <strong>das</strong> am 05.08.2009<br />

in Kraft getretene „Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung“, <strong>das</strong>s<br />

den Ländern erlaubt, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.<br />

(Forum Schuldnerberatung)<br />

• Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtzahlung der Treuhändervergütung<br />

ohne Hinweis in der Zahlungsaufforderung<br />

Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Restschuldbefreiung<br />

dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung<br />

auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat. Der<br />

erforderliche Hinweis des Treuhänders auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung<br />

kann nicht durch einen späteren gerichtlichen Hinweis im Versagungsverfahren<br />

ersetzt werden. Der im Aufforderungsschreiben aufzunehmende Hinweis des Treuhänders<br />

auf die Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung ist ein zwingendes Formerfordernis,<br />

<strong>das</strong> der Treuhänder als Antragsvoraussetzung im Versagungsverfahren nachzuweisen<br />

hat.<br />

BGH, Beschluss vom 22.10.2009, IX ZB 43/07<br />

Soziale Sicherung & Integration 4


• Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizungskosten ist getrennt zu ermitteln<br />

Nach den Regelungen des SGB II werden die tatsächlichen Aufwendungen <strong>für</strong> die Unterkunft<br />

und Heizung erstattet, soweit sie angemessen sind. Dabei müssen Angemessenheit<br />

des Mietpreises und der Heizkosten getrennt voneinander geprüft werden.<br />

Die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze würde voraussetzen, <strong>das</strong>s ein abstrakt<br />

angemessener Heizkostenpreis pro Quadratmeter <strong>für</strong> eine „einfache“ Wohnung festgelegt<br />

wird. Das Bundessozialgericht bezweifelt, <strong>das</strong>s ein solcher Wert verlässlich ermittelt werden<br />

kann, da zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden müssten. Datenmaterial hierzu sei<br />

weder vorhanden noch könne es ermittelt werden, so <strong>das</strong> BSG in seiner Entscheidung vom<br />

2. Juli 2009 (AZ B 14 AS 36/08 R).<br />

(aus neue caritas 21/2009)<br />

• Insolvenzgericht darf Schuldner zu einer Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse<br />

ungeachtet eines Vorhalts zur Änderung auffordern<br />

Das Insolvenzgericht kann vom Schuldner eine Erklärung über seine Verhältnisse verlangen,<br />

um zu prüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners verbessert haben<br />

und die Entscheidung über eine Stundung deshalb zu ändern ist. Die Erklärungspflicht<br />

wird nicht davon abhängig gemacht, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Gericht der Partei zuvor eine Änderung ihrer<br />

Verhältnisse vorgehalten hat. Beruft sich der Schuldner als Partei auf Prozessunfähigkeit,<br />

so muss er Tatsachen darlegen, aus denen sich ausreichende Anhaltspunkte hier<strong>für</strong> ergeben<br />

(BGH, Beschluss vom 05.11.2009, IX ZB 91/09).<br />

(Forum Schuldnerberatung)<br />

• BGH zur Kostenstundung in Insolvenzverfahren<br />

Die Stundung der Kosten des Verfahrens kann nicht deshalb aufgehoben werden, weil der<br />

beschäftigungslose Schuldner sich nicht um eine Beschäftigung bemüht, wenn er nicht in<br />

der Lage ist, Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu erzielen, und die Befriedigung<br />

der Insolvenzgläubiger somit nicht beeinträchtigt ist.<br />

BGH, Beschluss vom 22.10.2009, IX ZB 160/09<br />

I m p r e s s u m<br />

Arbeit, Arbeitslosigkeit, Heinz Liedgens 0241/431-124 hliedgens@caritas-ac.de<br />

Arbeitsmarktpolitik<br />

Armut Roman Schlag 0241/431-133 rschlag@caritas-ac.de<br />

Allgemeine Sozialberatung<br />

/ Schuldnerberatung<br />

Prekäre Lebenslagen /<br />

Sucht<br />

Migration / Integration<br />

Verwaltung<br />

Roman Schlag 0241/431-133 rschlag@caritas-ac.de<br />

Oskar Knops 0241/431-130 oknops@caritas-ac.de<br />

Susanne Antunes<br />

Thomas Kley<br />

Beate Knuppertz<br />

Elfriede Winand<br />

0241/431-118<br />

0241/431-123<br />

0241/431-121<br />

0241/431-127<br />

santunes@caritas-ac.de<br />

tkley@caritas-ac.de<br />

bknuppertz@caritas-ac.de<br />

ewinand@caritas-ac.de<br />

Den <strong>Infodienst</strong> und weitere Informationen finden Sie auch unter<br />

www.caritas-ac.de !<br />

<strong>Aachen</strong>, im Dezember 2009<br />

Soziale Sicherung & Integration 5

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