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Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern

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Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?<br />

a International GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche<br />

Beschaffungswesen vom 15. April 1994 (Government<br />

Procurement Agreement [GPA]; SR 0.632.231.422)<br />

b National Bundesgesetz über den Binnenmarkt vom 6. Oktober<br />

1995 (BGBM; SR 943.02)<br />

c Interkantonal revi<strong>die</strong>rte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche<br />

Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB /<br />

Konkordat; SR 172.056.4)<br />

d <strong>Kanton</strong>al Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom<br />

11. Juni 2002 (ÖBG; BSG 731.2)<br />

Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen<br />

vom 16. Oktober 2002 (ÖBV; BSG 731.21)<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

Wer <strong>die</strong> Best<strong>im</strong>mungen des ÖBG und der ÖBV einhält, handelt in Einklang mit dem<br />

übergeordneten Recht (GATT/WTO-Übereinkommen, BGBM, IVöB). Das Beschaffungsrecht<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> ist so konzipiert, dass <strong>die</strong> Rechtsuchenden <strong>die</strong> sich stellenden<br />

Fragen entweder <strong>im</strong> ÖBG oder in der ÖBV finden, ohne dass da<strong>für</strong> <strong>die</strong> übergeordneten<br />

Erlasse beigezogen werden müssen.<br />

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