Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern
Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern
Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ausschluss vorbefasster Anbietender nicht geregelt<br />
Anbietender muss in der Regel nur <strong>die</strong> Selbstdeklaration einreichen<br />
Ausschluss vorbefasster Anbieter geregelt<br />
Anbietender muss neben der Selbstdeklaration Nachweise über <strong>die</strong><br />
Erfüllung der Pflichten gegenüber der <strong>öffentlichen</strong> Hand, der Sozialversicherung<br />
und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einreichen<br />
bei wirtschaftlich annähernd gleich günstigen Angeboten können<br />
be<strong>im</strong> Zuschlag weitere obejktive Umstände (Lehrlingsausbildung,<br />
Förderung Gleichstellung <strong>von</strong> Mann und Frau, Beachtung ökologischer<br />
Kriterien) berücksichtigt werden ("3%-Klausel")<br />
Wegfall der "3%-Klausel"; dasjenige Angebot erhält den Zuschlag, welches<br />
<strong>die</strong> Zuschlagskriterien am Besten erfüllt<br />
Rechtsschutz:<br />
anfechtbare Verfügungen (wenn Schwellenwert erreicht):<br />
* Auswahl der Teilnehmenden <strong>im</strong> selektiven Verfahren<br />
* Ablehnung der Aufnahme <strong>von</strong> Anbietenden in ständige Listen<br />
* Streichung <strong>von</strong> Anbietenden aus ständigen Listen<br />
* Ausschluss <strong>von</strong> Anbietenden während des Verfahrens<br />
* Abbruch des Verfahrens<br />
* Zuschlag<br />
* Widerruf des Zuschlags<br />
Einsprache-/Beschwerdeverfahren<br />
unterschiedliche Verfahrensbest<strong>im</strong>mungen <strong>Kanton</strong>/Gemeinden<br />
(Rechtsmittelfristen, aufschiebende Wirkung, Schadenersatz)<br />
Rechtsschutz:<br />
anfechtbare Verfügungen:<br />
a) unabhängig <strong>von</strong> einem Beschaffungsverfahren:<br />
* Ausschluss <strong>von</strong> künftigen Beschaffungsverfahren<br />
* freihändige <strong>Vergabe</strong> nach Art. 6 Abs. 1 Bst. a ÖBG<br />
b) während eines Beschaffungsverfahrens (wenn Schwellenwert erreicht)<br />
ist zusätzlich <strong>die</strong> Ausschreibung des Auftrags neu selbständig<br />
anfechtbar; <strong>die</strong> anfechtbaren Verfügungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit ständigen<br />
Listen fallen weg<br />
zweistufiges Beschwerdeverfahren<br />
gleiche Verfahrensbest<strong>im</strong>mungen <strong>Kanton</strong>/Gemeinden (Rechtsmittelfristen,<br />
aufschiebende Wirkung, Schadenersatz)<br />
Seite 5 <strong>von</strong> 31