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Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern

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Wann darf der Vertrag abgeschlossen werden?<br />

Der Vertrag mit der Zuschlagsempfängerin oder dem Zuschlagsempfänger darf abgeschlossen<br />

werden, wenn<br />

> <strong>die</strong> Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist<br />

> <strong>im</strong> Fall einer Beschwerde mit Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung<br />

feststeht, dass <strong>die</strong> Beschwerdeinstanz der Beschwerde <strong>die</strong> aufschiebende Wirkung<br />

nicht erteilt hat<br />

> <strong>im</strong> Fall einer Beschwerde kein Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung<br />

gestellt wurde und feststeht, dass <strong>die</strong> Beschwerdeinstanz der Beschwerde<br />

nicht <strong>von</strong> Amtes wegen <strong>die</strong> aufschiebende Wirkung erteilt hat<br />

> das Beschwerdeverfahren rechtskräftig zu Gunsten des <strong>Vergabe</strong>entscheids abgeschlossen<br />

ist<br />

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