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Euro beteiligt, wenn diese Räumlichkeiten im Gegenzug der Allgemeinheit<br />
zur Verfügung gestellt werden. Der Bewegungsraum<br />
kann für den stets wachsenden Bedarf an Bewegungsangeboten<br />
hauptsächlich für die ältere Bevölkerung genutzt werden. Die<br />
KoRa ist als Anlaufstelle für soziale Belange der gesamten Bevölkerung<br />
gedacht. Mit der Einrichtung dieser Stelle trägt die Gemeinde<br />
dem Umstand Rechnung, dass die Bevölkerung immer<br />
älter wird und gleichzeitig immer weniger Angehörige am Ort<br />
sind. Ziel soll es sein, dass wir die Voraussetzungen schafen, um<br />
unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern bis zum Schluss ein Leben<br />
in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Die Gemeinde<br />
inanziert neben den Gestehungskosten auch eine 450-Euro-<br />
Stelle für diesen Zweck. Weitere inanzielle Leistungen für den<br />
Betrieb der Wohnanlage hat der Gemeinderat nicht in Aussicht<br />
gestellt.<br />
Den Beschluss der Projektgruppe Wohnpark, zunächst das Angebot<br />
der Firma Reisch aus Bad Saulgau weiter zu verfolgen, hat der<br />
Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
gemeinderatssitzung zu landwirtschaftlichen<br />
ställen<br />
Immer wieder erreichen die gemeindeverwaltung Beschwerden<br />
wegen geruchsbelästigungen durch landwirtschaftliche<br />
Betriebe. grund genug, dieses thema im Rahmen einer öffentlichen<br />
sondersitzung des gemeinderats am vergangenen<br />
donnerstag mit namhaften experten zu erörtern.<br />
Zur Sitzung, die ausschließlich dem Thema Stallbau bzw. -betrieb<br />
gewidmet war, konnte Bürgermeister Pfaf zahlreiche ausgewiesene<br />
Experten zum Thema Baurecht und Immissionsschutz<br />
begrüßen. Im Einzelnen waren dies: Hermann Schick von der<br />
Stadt Laupheim (für <strong>Burgrieden</strong> zuständige Baurechtsbehörde),<br />
Dr. Bernhard Obert vom Immissionsschutzamt des Landkreises,<br />
Albert Basler und Gertrud Wenz vom Landwirtschaftsamt sowie<br />
mit Ewald Grimm vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in<br />
der Landwirtschaft (Darmstadt) der führende Experte in Süddeutschland<br />
zum Thema technischer Immissionsschutz.<br />
Gegenstand der Sitzung war zum einen die grundlegende Darstellung<br />
der mehr als komplizierten Rechtslage in Sachen Bau<br />
bzw. Betrieb landwirtschaftlicher Ställe sowie die Einlussmöglichkeiten<br />
der Gemeinde. Daneben ging es aber auch um die<br />
praktische Seite, nämlich wie Emissionen efektiv und trotzdem<br />
möglichst wirtschaftlich gemindert werden können.<br />
ein abgrenzungsproblem<br />
Im Kern des Problems steht die Frage, ob die von landwirtschaftlichen<br />
Ställen ausgehenden Gerüche „schädliche Umwelteinwirkungen“<br />
(Immissionen) sind oder bloße Belästigungen, welche<br />
zwar lästig sein können, aber hingenommen werden müssen.<br />
Dabei kommt es nicht auf die subjektive Empindung an, sondern<br />
nur auf objektiv messbare Größen.<br />
Daher entwickelte die Wissenschaft höchst komplexe und exakte<br />
Berechnungsmodelle für die Intensität und Ausbreitung von<br />
Gerüchen – übrigens abhängig von der Tierart. So konnte u.a.<br />
nachgewiesen werden, dass Gelügel deutlich stärkere Gerüche<br />
emittiert als Schweine, und diese wiederum intensiver „riechen“<br />
als Rinder. Eine wichtige Rolle spielt freilich auch die Frage, aus<br />
welchen Richtungen der Wind wie oft weht. Diese und viele weitere<br />
Faktoren ließen in die Berechnung der erforderlichen Abstände<br />
bzw. der höchst zulässigen Immissionen ein.<br />
mit Gerüchen gerechnet werden muss. Es gibt – kurz gesagt –<br />
keine „Null-Immission“.<br />
Keine einlussmöglichkeiten der gemeinde<br />
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten<br />
der Gemeinde, Neubauten von Ställen zu verhindern.<br />
Oftmals wird von Anwohnerseite gefordert, die Gemeinde solle<br />
ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben versagen. Im Rahmen<br />
der Ausführungen der Sachverständigen wurde jedoch deutlich:<br />
ein solches Veto ist unmöglich aufrecht zu erhalten.<br />
Hinsichtlich des Hauptproblems – der Gerüche – kann sich die<br />
Gemeinde nämlich nicht über die wissenschaftlich fundierten<br />
Immissionsberechnungen hinweg setzen. Sind alle erforderlichen<br />
Abstände und sonstigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten,<br />
hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der<br />
Baugenehmigung. Egal, ob die Gemeinde damit einverstanden<br />
ist oder nicht.<br />
Andererseits – auch das wurde deutlich – haben Anwohner<br />
Abwehrrechte, sollten beim Betrieb die zulässigen Werte überschritten<br />
werden. Dies fällt in die Zuständigkeit von Baurechtsbzw.<br />
Immissionsschutzbehörde, je nach Größe der Anlage.<br />
technische Möglichkeiten zur Reduzierung von emissionen<br />
Als zweiter großer Aspekt wurden auch technische Möglichkeiten<br />
zur Minderung der Emissionen betrachtet. Ewald Grimm<br />
führte dazu detailliert aus, dass es zwar Möglichkeiten der abluftreinigung<br />
gebe, dass diese jedoch angesichts hoher Investitionskosten<br />
nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können und<br />
daher (noch) nicht Stand der Technik seien. Denn solange Discounter<br />
sich gegenseitig bei den Lebensmittelpreisen unterbieten,<br />
wird auf dem Markt kein Preis erzielt werden können, der die<br />
immens hohen Ausgaben kompensieren kann.<br />
In Frage kommen daher lediglich technisch weniger kostspielige<br />
Möglichkeiten, wie etwa die Abdeckung der Güllegrube oder<br />
höhere Schornsteine für die Abluft. Aber auch solche Minderungsmaßnahmen<br />
können von den Bau- bzw. Immissionsschutzbehörden<br />
nicht vorgeschrieben werden, wenn der vorgeschriebene<br />
Mindestabstand, etwa zu Wohngebieten, eingehalten wird.<br />
Modus vivendi suchen<br />
Insgesamt wurde deutlich, dass es in einem dicht besiedelten<br />
Land wie Deutschland zwangsläuig zu Nutzungskonlikten<br />
kommt, hier zwischen Nahrungsmittelproduktion und Wohnen.<br />
Und es wurde deutlich, dass wissenschaftlich errechnete – objektive<br />
– Mindestabstände zu Ställen und ähnlichen Anlagen helfen,<br />
diese Nutzungskonlikte zu regeln.<br />
Klar wurde in der Diskussion mit Gemeinderat und Bürgern aber<br />
auch, dass bei aller rechtsstaatlich gebotenen Objektivität die<br />
subjektive Wahrnehmung von Gerüchen durch den Einzelnen<br />
sehr unterschiedlich ist. Mancher steht ihnen gleichgültig gegenüber,<br />
andere aber empinden sie als Einschränkung ihrer Lebensqualität.<br />
Bürgermeister Pfaf appellierte daher abschließend an die Vertreter<br />
der Landwirtschaft, im Interesse des Friedens in der Gemeinde<br />
auch weiterhin den rechtlich möglichen Spielraum für weitere<br />
Stallbauten nicht auszureizen.<br />
Die Sachverständigen machten dabei sehr deutlich, dass auch<br />
außerhalb der errechneten Immissionsabstände immer wieder<br />
Gemeindeblatt <strong>Burgrieden</strong> Rot Bühl Freitag, den 27. September 2013 Nr. 39