30.12.2013 Aufrufe

PDF herunterladen - Burgrieden

PDF herunterladen - Burgrieden

PDF herunterladen - Burgrieden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3 <br />

Euro beteiligt, wenn diese Räumlichkeiten im Gegenzug der Allgemeinheit<br />

zur Verfügung gestellt werden. Der Bewegungsraum<br />

kann für den stets wachsenden Bedarf an Bewegungsangeboten<br />

hauptsächlich für die ältere Bevölkerung genutzt werden. Die<br />

KoRa ist als Anlaufstelle für soziale Belange der gesamten Bevölkerung<br />

gedacht. Mit der Einrichtung dieser Stelle trägt die Gemeinde<br />

dem Umstand Rechnung, dass die Bevölkerung immer<br />

älter wird und gleichzeitig immer weniger Angehörige am Ort<br />

sind. Ziel soll es sein, dass wir die Voraussetzungen schafen, um<br />

unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern bis zum Schluss ein Leben<br />

in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Die Gemeinde<br />

inanziert neben den Gestehungskosten auch eine 450-Euro-<br />

Stelle für diesen Zweck. Weitere inanzielle Leistungen für den<br />

Betrieb der Wohnanlage hat der Gemeinderat nicht in Aussicht<br />

gestellt.<br />

Den Beschluss der Projektgruppe Wohnpark, zunächst das Angebot<br />

der Firma Reisch aus Bad Saulgau weiter zu verfolgen, hat der<br />

Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

gemeinderatssitzung zu landwirtschaftlichen<br />

ställen<br />

Immer wieder erreichen die gemeindeverwaltung Beschwerden<br />

wegen geruchsbelästigungen durch landwirtschaftliche<br />

Betriebe. grund genug, dieses thema im Rahmen einer öffentlichen<br />

sondersitzung des gemeinderats am vergangenen<br />

donnerstag mit namhaften experten zu erörtern.<br />

Zur Sitzung, die ausschließlich dem Thema Stallbau bzw. -betrieb<br />

gewidmet war, konnte Bürgermeister Pfaf zahlreiche ausgewiesene<br />

Experten zum Thema Baurecht und Immissionsschutz<br />

begrüßen. Im Einzelnen waren dies: Hermann Schick von der<br />

Stadt Laupheim (für <strong>Burgrieden</strong> zuständige Baurechtsbehörde),<br />

Dr. Bernhard Obert vom Immissionsschutzamt des Landkreises,<br />

Albert Basler und Gertrud Wenz vom Landwirtschaftsamt sowie<br />

mit Ewald Grimm vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in<br />

der Landwirtschaft (Darmstadt) der führende Experte in Süddeutschland<br />

zum Thema technischer Immissionsschutz.<br />

Gegenstand der Sitzung war zum einen die grundlegende Darstellung<br />

der mehr als komplizierten Rechtslage in Sachen Bau<br />

bzw. Betrieb landwirtschaftlicher Ställe sowie die Einlussmöglichkeiten<br />

der Gemeinde. Daneben ging es aber auch um die<br />

praktische Seite, nämlich wie Emissionen efektiv und trotzdem<br />

möglichst wirtschaftlich gemindert werden können.<br />

ein abgrenzungsproblem<br />

Im Kern des Problems steht die Frage, ob die von landwirtschaftlichen<br />

Ställen ausgehenden Gerüche „schädliche Umwelteinwirkungen“<br />

(Immissionen) sind oder bloße Belästigungen, welche<br />

zwar lästig sein können, aber hingenommen werden müssen.<br />

Dabei kommt es nicht auf die subjektive Empindung an, sondern<br />

nur auf objektiv messbare Größen.<br />

Daher entwickelte die Wissenschaft höchst komplexe und exakte<br />

Berechnungsmodelle für die Intensität und Ausbreitung von<br />

Gerüchen – übrigens abhängig von der Tierart. So konnte u.a.<br />

nachgewiesen werden, dass Gelügel deutlich stärkere Gerüche<br />

emittiert als Schweine, und diese wiederum intensiver „riechen“<br />

als Rinder. Eine wichtige Rolle spielt freilich auch die Frage, aus<br />

welchen Richtungen der Wind wie oft weht. Diese und viele weitere<br />

Faktoren ließen in die Berechnung der erforderlichen Abstände<br />

bzw. der höchst zulässigen Immissionen ein.<br />

mit Gerüchen gerechnet werden muss. Es gibt – kurz gesagt –<br />

keine „Null-Immission“.<br />

Keine einlussmöglichkeiten der gemeinde<br />

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten<br />

der Gemeinde, Neubauten von Ställen zu verhindern.<br />

Oftmals wird von Anwohnerseite gefordert, die Gemeinde solle<br />

ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben versagen. Im Rahmen<br />

der Ausführungen der Sachverständigen wurde jedoch deutlich:<br />

ein solches Veto ist unmöglich aufrecht zu erhalten.<br />

Hinsichtlich des Hauptproblems – der Gerüche – kann sich die<br />

Gemeinde nämlich nicht über die wissenschaftlich fundierten<br />

Immissionsberechnungen hinweg setzen. Sind alle erforderlichen<br />

Abstände und sonstigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten,<br />

hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der<br />

Baugenehmigung. Egal, ob die Gemeinde damit einverstanden<br />

ist oder nicht.<br />

Andererseits – auch das wurde deutlich – haben Anwohner<br />

Abwehrrechte, sollten beim Betrieb die zulässigen Werte überschritten<br />

werden. Dies fällt in die Zuständigkeit von Baurechtsbzw.<br />

Immissionsschutzbehörde, je nach Größe der Anlage.<br />

technische Möglichkeiten zur Reduzierung von emissionen<br />

Als zweiter großer Aspekt wurden auch technische Möglichkeiten<br />

zur Minderung der Emissionen betrachtet. Ewald Grimm<br />

führte dazu detailliert aus, dass es zwar Möglichkeiten der abluftreinigung<br />

gebe, dass diese jedoch angesichts hoher Investitionskosten<br />

nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können und<br />

daher (noch) nicht Stand der Technik seien. Denn solange Discounter<br />

sich gegenseitig bei den Lebensmittelpreisen unterbieten,<br />

wird auf dem Markt kein Preis erzielt werden können, der die<br />

immens hohen Ausgaben kompensieren kann.<br />

In Frage kommen daher lediglich technisch weniger kostspielige<br />

Möglichkeiten, wie etwa die Abdeckung der Güllegrube oder<br />

höhere Schornsteine für die Abluft. Aber auch solche Minderungsmaßnahmen<br />

können von den Bau- bzw. Immissionsschutzbehörden<br />

nicht vorgeschrieben werden, wenn der vorgeschriebene<br />

Mindestabstand, etwa zu Wohngebieten, eingehalten wird.<br />

Modus vivendi suchen<br />

Insgesamt wurde deutlich, dass es in einem dicht besiedelten<br />

Land wie Deutschland zwangsläuig zu Nutzungskonlikten<br />

kommt, hier zwischen Nahrungsmittelproduktion und Wohnen.<br />

Und es wurde deutlich, dass wissenschaftlich errechnete – objektive<br />

– Mindestabstände zu Ställen und ähnlichen Anlagen helfen,<br />

diese Nutzungskonlikte zu regeln.<br />

Klar wurde in der Diskussion mit Gemeinderat und Bürgern aber<br />

auch, dass bei aller rechtsstaatlich gebotenen Objektivität die<br />

subjektive Wahrnehmung von Gerüchen durch den Einzelnen<br />

sehr unterschiedlich ist. Mancher steht ihnen gleichgültig gegenüber,<br />

andere aber empinden sie als Einschränkung ihrer Lebensqualität.<br />

Bürgermeister Pfaf appellierte daher abschließend an die Vertreter<br />

der Landwirtschaft, im Interesse des Friedens in der Gemeinde<br />

auch weiterhin den rechtlich möglichen Spielraum für weitere<br />

Stallbauten nicht auszureizen.<br />

Die Sachverständigen machten dabei sehr deutlich, dass auch<br />

außerhalb der errechneten Immissionsabstände immer wieder<br />

Gemeindeblatt <strong>Burgrieden</strong> Rot Bühl Freitag, den 27. September 2013 Nr. 39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!