Rundbrief Mecklenburg-Vorpommern - BUND Landesverband

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30.12.2013 Aufrufe

Mecklenburg-Vorpommern Übersichtsvortrag befasst sich mit den Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft in die Ostsee und ein sehr aufschlussreicher Beitrag mit dem unsinnigen Ausbau der Agrarenergie. 50 Seiten, Unkostenpreis 3 Euro plus Porto, zu bestellen über Dr. B. Roloff 0385 52133913 oder bund.mv@bund.net Neue Broschüre zum Alleenschutz Die Erneuerung der historischen und unter Denkmalschutz stehenden Baumreihen und Alleen des geschmückten Landgutes Basedow im Landkreis Demmin ist hauptsächlich dem ehrenamtlichen Engagement der Alleenfreunde in Gessin zu verdanken. In der Broschüre wird der Werdegang von der Idee bis zur erfolgreichen Pflege und Lückenbepflanzung der geschützten Alleen in diesem Park nach den historischen Plänen des Landschaftsarchitekten Peter Josef Lenné dokumentiert und soll auf diesem Weg einer breiten Öffentlichkeit als Anregung und Information für weitere Projekte dieser Art dienen. Bestellung über Katharina Brückmann 0385 52133914, oder bund-mv@bund.net Gericht verhängt Stopp für neue Mastanlage Die Intensiv-Hähnchenmastanlage für 131.500 Broiler je Durchgang in Kuppentin bei Plau am See muß ihren Betrieb vorläufig wieder einstellen. Sie war trotz Widerspruchsverfahren des BUND und Protesten der Anwohner in Betrieb genommenen worden. So urteilte das Greifswalder Oberverwaltungsgericht am 6. November 2012 im dem durch den BUND geführten Rechtsstreit. Das Unterlassen der gesetzlich vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfung muß nachgeholt werden. Seit 2009, dem beginn der Planung, hat der BUND darauf hingewiesen, dass durch den Ausbau der Anlage von 29.500 auf 131.500 Broilerplätze negative Auswirkungen auf ein umgebendes europäisches Naturschutzgebiet sowie eine Vielzahl anderer negativer Wirkungen für die Anwohner entstehen. So kann es zum Ausstoß von mehr als sechs Tonnen Ammoniak kommen. Dies führt zu Schäden im Schutzgebiet der Alten Elde bei Kuppentin. Die Genehmigungsbehörde setzte sich über die Einwände hinweg und genehmigte die Anlage im Mai 2011. Insbesondere das Beharren der Behörde und der Anlagenbetreiber darauf, dass die bestehende Anlage keine Vorbelastung darstellt, wurde vom Gericht als falsch beurteilt. 6 Rundbrief BUNDmagazin 1-13 Urteil mit Folgen Das Urteil hat Folgen für eine Vielzahl anderer Planungen für Intensivtierhaltungsanlagen, weil in mehreren Fällen die Überprüfung von Wirkungen auf die umgebenden geschützten Naturräume unterlassen wurden. Insbesondere die nur in 1000 Meter Entfernung geplante weitere Hähnchenmastanlage für 300.000 Mastplätze je Durchgang in Gallin muss neu überprüft werden, weil auch hier von keiner Vorbelastung ausgegangen wurde. Ebenso muss die in Wattmannshagen geplante Hähnchenmastanlage für 200.000 Tier je Durchgang überprüft werden. Der BUND legte im November Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin ein, weil auch hier die Prüfung nach der EU-Fauna Flora Habitatrichtlinie unterlassen wurde. Die wichtigsten Aussagen des OVG-Urteils sind zu finden unter http://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/presse (Marginalspalte) Existenzgefahr für wen? Anlagenbetreiber von Intensivtierhaltungsanlagen bauen und produzieren auf eigenes Risiko, sobald es Widerspruch oder Klage gegen eine Genehmigung gibt, weil die Umweltverträglichkeit nicht nachgewiesen ist. In den Genehmigungsbescheiden für die Hähnchenmastanlagen Kuppentin und Wattmannshagen kann man nachlesen, dass die Anlagenbetreiber den Sofortvollzug der Genehmigung selber beantragt haben. Damit soll die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage außer Kraft gesetzt werden. Der Bau und Betrieb der Anlage erfolgt dann aber auf eigenes Risiko. Das ist den Investoren auch klar, denn die Anträge werden durch beauftragte Anwälte gestellt. Mit einer gerichtlichen Betriebsuntersagung wie im Fall der Broilerfabrik Kuppentin muss der Betreiber rechnen. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern forderte jedoch den Weiterbetrieb trotz der gerichtlich festgestellten Gesetzeswidrigkeit und wirft dem BUND Fahrlässigkeit vor, weil so die Existenz von Landwirten gefährdet sei. Im Fall der Hähnchenmastanlage Kuppentin hat die Behörde den Antrag des Anlagenbetreibers auf Vollzug der Baugenehmigung nach dem Widerspruch des BUND genehmigt und der Anlagenbetreiber hat während des laufenden Klageverfahrens auch den Betrieb der Anlage aufgenommen und Küken eingestallt. Damit gefährdet er mit der Großanlage eher die Existenz der benachbarten Anwohner und des Gemeingutes Natur und Umwelt. Selbst im Genehmigungsbescheid ist zu lesen, dass es erhebliche

Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt gebe (Absterbeerscheinungen bei Wäldern bis hin zur Grundwasserverunreinigung). Neben der zu erwartenden gesundheitlichen Gefährdung, die durch Studien belegt ist, müssen die Anwohner auch eine enorme Wertminderung ihrer Wohnimmobilien und Grundstücke in Kauf nehmen. Für viele Menschen ist dies der einzige Wert, den sie für ihre Alterssicherung besitzen. Der BUND wendet sich dagegen, dass die privaten Interessen der Anlagenbetreiber vor die Interessen der Bürger gestellt werden. Weil die Rechte der Bürger in den Genehmigungsverfahren stark eingeschränkt sind kann nur der BUND die Interessen der Anwohner an einer intakten Umwelt vertreten. Das ist satzungsgemäßer Auftrag des BUND, der so auch gesetzlich verankert ist. Neue BUND-Gruppen in der Region BUND Wattmannshagen Im September 2012 gründete sich die BUND-Gruppe Wattmannshagen. Sie will sich für den Erhalt der Natur um Wattmannshagen einsetzen. So ist zum Beispiel das Erholungsgebiet „Kahles Bruch“ durch die geplante Hähnchenmastanlage mit je 200.000 Tierplätzen je Durchgang in Gefahr. Über die Abluft der Anlage werden auch gesundheitsgefährdende Schadsstoffe verteilt und über Gräben und Vorflut auch in nahegelegene Gewässer geführt. Der Krumme See ist FFH-Schutzgebiet und hat Verbindung zum Warinsee bis hin zur Nebel. BUND Bresenitz Im November 2012 gründete sich die BUND-Gruppe Bresenitz. (Naturpark Nossentiner-Schwinzer Heide) Die Bresenitz ist FFH- Schutzgebiet und als Zufluß der Warnow auch Trinkwassereinzugsgebiet für die Stadt Rostock. Ein Schwerpunkt ist daher auch der Schutz des Wassers, aber auch die zukunftsfähige Entwicklung der Region als Gesundheitsregion. Der Radwegeausbau wird unterstützt sowie ein Bio-Hof- Laden gefördert. Momentan geht es jedoch um die Auseinandersetzung mit einer geplanten Schweinemastanlage für 7900 Mastschweine. Mehr unter www.suckwitz.eu Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Lubmin Konflikt am Greifswalder Bodden Obwohl es zunächst keinen Betreiber gibt, soll den Energiewerken Nord GmbH (EWN) die Genehmigung für ein drittes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD), bestehend aus drei baugleichen Kraftwerksblöcken mit einer maximalen Gesamtfeuerungswärmeleistung von 3450 MW am Standort Lubmin am Greifswalder Bodden erteilt werden. Der Antragsteller hat dabei im Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz einen grundsätzlichen Genehmigungsanspruch. Das heißt die Behörde hat nur Mecklenburg-Vorpommern Ansprechpartnerin für die BUND-Gruppe Wattmannshagen ist Carola Schwarz, Kontakt über BUND- Landesgeschäftsstelle. Ansprechpartner vor für den BUND vor Ort ist Andy Münzer, Kontakt über BUND Landesgeschäftsstelle. 1-13 Rundbrief BUNDmagazin 7

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

Übersichtsvortrag befasst sich mit den Nährstoffeinträgen<br />

aus der Landwirtschaft in die Ostsee<br />

und ein sehr aufschlussreicher Beitrag mit dem<br />

unsinnigen Ausbau der Agrarenergie.<br />

50 Seiten, Unkostenpreis 3 Euro plus Porto, zu bestellen<br />

über Dr. B. Roloff 0385 52133913 oder<br />

bund.mv@bund.net<br />

Neue Broschüre zum Alleenschutz<br />

Die Erneuerung der historischen und unter Denkmalschutz<br />

stehenden Baumreihen und Alleen des<br />

geschmückten Landgutes Basedow im Landkreis<br />

Demmin ist hauptsächlich dem ehrenamtlichen<br />

Engagement der Alleenfreunde in Gessin zu verdanken.<br />

In der Broschüre wird der Werdegang<br />

von der Idee bis zur erfolgreichen Pflege und<br />

Lückenbepflanzung der geschützten Alleen in<br />

diesem Park nach den historischen Plänen des<br />

Landschaftsarchitekten Peter Josef Lenné dokumentiert<br />

und soll auf diesem Weg einer breiten<br />

Öffentlichkeit als Anregung und Information für<br />

weitere Projekte dieser Art dienen.<br />

Bestellung über Katharina Brückmann 0385<br />

52133914, oder bund-mv@bund.net<br />

Gericht verhängt Stopp für neue Mastanlage<br />

Die Intensiv-Hähnchenmastanlage für 131.500<br />

Broiler je Durchgang in Kuppentin bei Plau am<br />

See muß ihren Betrieb vorläufig wieder einstellen.<br />

Sie war trotz Widerspruchsverfahren des<br />

<strong>BUND</strong> und Protesten der Anwohner in Betrieb<br />

genommenen worden. So urteilte das Greifswalder<br />

Oberverwaltungsgericht am 6. November 2012 im<br />

dem durch den <strong>BUND</strong> geführten Rechtsstreit. Das<br />

Unterlassen der gesetzlich vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfung<br />

muß nachgeholt werden.<br />

Seit 2009, dem beginn der Planung, hat der <strong>BUND</strong><br />

darauf hingewiesen, dass durch den Ausbau der<br />

Anlage von 29.500 auf 131.500 Broilerplätze<br />

negative Auswirkungen auf ein umgebendes europäisches<br />

Naturschutzgebiet sowie eine Vielzahl<br />

anderer negativer Wirkungen für die Anwohner<br />

entstehen. So kann es zum Ausstoß von mehr<br />

als sechs Tonnen Ammoniak kommen. Dies führt<br />

zu Schäden im Schutzgebiet der Alten Elde bei<br />

Kuppentin. Die Genehmigungsbehörde setzte sich<br />

über die Einwände hinweg und genehmigte die<br />

Anlage im Mai 2011. Insbesondere das Beharren<br />

der Behörde und der Anlagenbetreiber darauf,<br />

dass die bestehende Anlage keine Vorbelastung<br />

darstellt, wurde vom Gericht als falsch beurteilt.<br />

6 <strong>Rundbrief</strong> <strong>BUND</strong>magazin 1-13<br />

Urteil mit Folgen<br />

Das Urteil hat Folgen für eine Vielzahl anderer<br />

Planungen für Intensivtierhaltungsanlagen,<br />

weil in mehreren Fällen die Überprüfung von<br />

Wirkungen auf die umgebenden geschützten<br />

Naturräume unterlassen wurden. Insbesondere die<br />

nur in 1000 Meter Entfernung geplante weitere<br />

Hähnchenmastanlage für 300.000 Mastplätze je<br />

Durchgang in Gallin muss neu überprüft werden,<br />

weil auch hier von keiner Vorbelastung ausgegangen<br />

wurde. Ebenso muss die in Wattmannshagen<br />

geplante Hähnchenmastanlage für 200.000 Tier<br />

je Durchgang überprüft werden. Der <strong>BUND</strong> legte<br />

im November Klage beim Verwaltungsgericht<br />

Schwerin ein, weil auch hier die Prüfung nach<br />

der EU-Fauna Flora Habitatrichtlinie unterlassen<br />

wurde. Die wichtigsten Aussagen des OVG-Urteils<br />

sind zu finden unter http://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/presse<br />

(Marginalspalte)<br />

Existenzgefahr für wen?<br />

Anlagenbetreiber von Intensivtierhaltungsanlagen<br />

bauen und produzieren auf eigenes Risiko,<br />

sobald es Widerspruch oder Klage gegen eine<br />

Genehmigung gibt, weil die Umweltverträglichkeit<br />

nicht nachgewiesen ist. In den Genehmigungsbescheiden<br />

für die Hähnchenmastanlagen Kuppentin<br />

und Wattmannshagen kann man nachlesen,<br />

dass die Anlagenbetreiber den Sofortvollzug der<br />

Genehmigung selber beantragt haben. Damit soll<br />

die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und<br />

Klage außer Kraft gesetzt werden. Der Bau und<br />

Betrieb der Anlage erfolgt dann aber auf eigenes<br />

Risiko. Das ist den Investoren auch klar, denn<br />

die Anträge werden durch beauftragte Anwälte<br />

gestellt. Mit einer gerichtlichen Betriebsuntersagung<br />

wie im Fall der Broilerfabrik Kuppentin<br />

muss der Betreiber rechnen. Der Bauernverband<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> forderte jedoch den<br />

Weiterbetrieb trotz der gerichtlich festgestellten<br />

Gesetzeswidrigkeit und wirft dem <strong>BUND</strong> Fahrlässigkeit<br />

vor, weil so die Existenz von Landwirten<br />

gefährdet sei.<br />

Im Fall der Hähnchenmastanlage Kuppentin hat<br />

die Behörde den Antrag des Anlagenbetreibers<br />

auf Vollzug der Baugenehmigung nach dem<br />

Widerspruch des <strong>BUND</strong> genehmigt und der<br />

Anlagenbetreiber hat während des laufenden<br />

Klageverfahrens auch den Betrieb der Anlage<br />

aufgenommen und Küken eingestallt.<br />

Damit gefährdet er mit der Großanlage eher die<br />

Existenz der benachbarten Anwohner und des<br />

Gemeingutes Natur und Umwelt. Selbst im Genehmigungsbescheid<br />

ist zu lesen, dass es erhebliche

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