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Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />

Artikel 4<br />

<strong>Bau</strong>behörde<br />

a) Zusammensetzung <strong>und</strong> Wahl<br />

Alt Art. 4 <strong>und</strong> 5, Abs. 1 BZO<br />

Die <strong>Bau</strong>kommission ist die <strong>Bau</strong>behörde.<br />

1Die <strong>Bau</strong>behörde ist die <strong>Bau</strong>kommission. Die <strong>Bau</strong>kommission wird für eine Amtsdauer von 2 Jahren<br />

an der Urne gewählt.<br />

2Die <strong>Bau</strong>kommission besteht aus dem Präsidium <strong>und</strong> 4 Mitgliedern. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestimmt<br />

das Sekretariat. Im Übrigen konstituiert sich die <strong>Bau</strong>kommission selbst.<br />

Artikel 5<br />

b) Aufgaben<br />

1Die <strong>Bau</strong>behörde vollzieht das übergeordnete <strong>und</strong> das gemeindliche <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Planungsrecht,<br />

soweit nicht ausdrücklich eine andere Behörde zuständig ist.<br />

2Sie kann Fachexpertinnen oder Fachexperten beiziehen <strong>und</strong> Gutachten einholen, wenn ein<br />

<strong>Bau</strong>vorhaben das erfordert. Die <strong>Bau</strong>herrschaft ist vorher anzuhören.<br />

Alt Art. 4, Abs. 2 BZO<br />

Gemäss bisheriger BZO beträgt die Amtsdauer der <strong>Bau</strong>kommissionsmitglieder<br />

2 Jahre. Dies soll auch künftig nicht geändert werden.<br />

Formulierung gemäss MBO.<br />

Bereits bisher war der Beizug von Fachexperten für die Beurteilung<br />

der Gestaltung möglich (Alt Art. 30 BZO).<br />

3. KAPITEL NUTZUNGSPLAN<br />

1. Abschnitt: Zonenarten<br />

Artikel 6<br />

Gliederung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />

Alt Art. 70 BZO<br />

1Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet gliedert sich in <strong>Bau</strong>zonen <strong>und</strong> in Nichtbauzonen. Hinzu kommen weitere<br />

Zonen im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 PBG.<br />

2Die Zonen sind im Kernzonenplan 1:1000 sowie in den Zonenplänen 1:2'000 <strong>und</strong> 1:10'000 festgesetzt.<br />

Die Nutzungspläne sind Bestandteil der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong>.<br />

Formulierung entspricht der alten BZO<br />

3Nutzungsplanwiedergaben in verkleinertem Massstab sind nicht rechtsverbindlich.<br />

X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 8

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