Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />
Artikel 4<br />
<strong>Bau</strong>behörde<br />
a) Zusammensetzung <strong>und</strong> Wahl<br />
Alt Art. 4 <strong>und</strong> 5, Abs. 1 BZO<br />
Die <strong>Bau</strong>kommission ist die <strong>Bau</strong>behörde.<br />
1Die <strong>Bau</strong>behörde ist die <strong>Bau</strong>kommission. Die <strong>Bau</strong>kommission wird für eine Amtsdauer von 2 Jahren<br />
an der Urne gewählt.<br />
2Die <strong>Bau</strong>kommission besteht aus dem Präsidium <strong>und</strong> 4 Mitgliedern. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestimmt<br />
das Sekretariat. Im Übrigen konstituiert sich die <strong>Bau</strong>kommission selbst.<br />
Artikel 5<br />
b) Aufgaben<br />
1Die <strong>Bau</strong>behörde vollzieht das übergeordnete <strong>und</strong> das gemeindliche <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Planungsrecht,<br />
soweit nicht ausdrücklich eine andere Behörde zuständig ist.<br />
2Sie kann Fachexpertinnen oder Fachexperten beiziehen <strong>und</strong> Gutachten einholen, wenn ein<br />
<strong>Bau</strong>vorhaben das erfordert. Die <strong>Bau</strong>herrschaft ist vorher anzuhören.<br />
Alt Art. 4, Abs. 2 BZO<br />
Gemäss bisheriger BZO beträgt die Amtsdauer der <strong>Bau</strong>kommissionsmitglieder<br />
2 Jahre. Dies soll auch künftig nicht geändert werden.<br />
Formulierung gemäss MBO.<br />
Bereits bisher war der Beizug von Fachexperten für die Beurteilung<br />
der Gestaltung möglich (Alt Art. 30 BZO).<br />
3. KAPITEL NUTZUNGSPLAN<br />
1. Abschnitt: Zonenarten<br />
Artikel 6<br />
Gliederung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />
Alt Art. 70 BZO<br />
1Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet gliedert sich in <strong>Bau</strong>zonen <strong>und</strong> in Nichtbauzonen. Hinzu kommen weitere<br />
Zonen im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 PBG.<br />
2Die Zonen sind im Kernzonenplan 1:1000 sowie in den Zonenplänen 1:2'000 <strong>und</strong> 1:10'000 festgesetzt.<br />
Die Nutzungspläne sind Bestandteil der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong>.<br />
Formulierung entspricht der alten BZO<br />
3Nutzungsplanwiedergaben in verkleinertem Massstab sind nicht rechtsverbindlich.<br />
X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 8