30.12.2013 Aufrufe

Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />

ANHANG 2<br />

Richtlinien zu <strong>Bau</strong>gesuchen<br />

R 1 Inhalt<br />

Alt Art. 7 BZO<br />

1 Für alle <strong>Bau</strong>vorhaben ist der <strong>Bau</strong>kommission ein schriftliches <strong>Bau</strong>gesuch einzureichen.<br />

2 Dieses hat zu enthalten:<br />

a) die genaue Bezeichnung des <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stückes (Orts-, Flur-, <strong>und</strong> Strassenname, gr<strong>und</strong>buchamtliche<br />

Kennzeichnung);<br />

b) kurze Beschreibung der geplanten baulichen Massnahmen;<br />

c) genaue Angaben über die Benützungsart <strong>und</strong> den Zweck der <strong>Bau</strong>te;<br />

d) mutmassliche <strong>Bau</strong>kosten (ohne Landkosten);<br />

e) Unterschrift des Gesuchstellers (<strong>Bau</strong>herr bzw. sein Vertreter) sowie des Projektverfassers <strong>und</strong><br />

des Gr<strong>und</strong>eigentümers.<br />

3 Die <strong>Bau</strong>kommission erlässt eine Kontrolliste, worin die für ein vollständiges <strong>Bau</strong>gesuch notwendigen<br />

Pläne <strong>und</strong> Unterlagen aufgeführt sind.<br />

R 2 Beilagen<br />

Alt Art. 8 BZO<br />

1 Auf das <strong>Bau</strong>gesuch wird nur eingetreten, wenn diesem folgende Beilagen in genügender Form<br />

hinzugefügt sind:<br />

a) die Vollmacht des Gesuchstellers, wenn er durch einen Vertreter handelt;<br />

b) die schriftliche Zustimmung des Gr<strong>und</strong>eigentümers, wenn der Gesuchsteller nicht oder nicht<br />

alleiniger Eigentümer ist.<br />

c) die nach Art des <strong>Bau</strong>vorhabens erforderlichen Pläne.<br />

2 Sofern es zur Beurteilung des <strong>Bau</strong>vorhabens notwendig ist, hat die <strong>Bau</strong>behörde die Behandlung<br />

des Gesuches von der Beibringung weiterer Unterlagen abhängig zu machen, wie: Detailpläne,<br />

Modelle, Lärmschutznachweise, Energienachweise, Begründung zur Ausnahmebewilligung usw..<br />

X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!