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Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />

Artikel 95<br />

Einsprachen<br />

Alt Art. 20 BZO<br />

1 Einsprachen, die sich auf die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> bzw. auf das kantonale <strong>Bau</strong>gesetz stützen<br />

(öffentlich-rechtliche Einsprachen), sind schriftlich bei der <strong>Bau</strong>kommission einzureichen.<br />

2 Einsprachen, die sich auf das Privatrecht stützen (ZGB, EG zum ZGB, privat-rechtliche Verträge),<br />

sind beim Landgericht Uri zu erheben mit Kopie an die <strong>Bau</strong>kommission. Die <strong>Bau</strong>kommission entscheidet<br />

in diesem Falle darüber, ob das <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren bis zur Erledigung der privaten<br />

Streitpunkte stillzustehen hat oder weitergeführt werden kann.<br />

3 Bei der unrichtigen Instanz eingegangene Einsprachen sind ohne Verzug an die <strong>Bau</strong>kommission<br />

weiterzugeben.<br />

4 Die Einsprache hat bestimmte Anträge <strong>und</strong> die Begründung zu enthalten.<br />

8. KAPITEL KONTROLLE<br />

Artikel 96<br />

<strong>Bau</strong>kontrolle (Art. 72 MBO)<br />

Alt Art. 122 BZO<br />

In Art. 115 ff. PBG sinngemäss geregelt.<br />

1Die baupolizeilichen Massnahmen, Rechte <strong>und</strong> Pflichten richten sich nach Artikel 115 PBG.<br />

2Die <strong>Bau</strong>herrschaft hat der <strong>Bau</strong>behörde rechtzeitig <strong>und</strong> vorgängig die wichtigen Etappen des<br />

<strong>Bau</strong>fortschritts zu melden, wie <strong>Bau</strong>beginn, Schnurgerüst, Fertigstellung des Rohbaus <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>vollendung.<br />

9. KAPITEL RECHTSPFLEGE UND GEBÜHREN<br />

Artikel 97<br />

Rechtspflege<br />

Verfügungen <strong>und</strong> Pläne, die sich auf die BZO stützen, sind nach den Bestimmungen der Verordnung<br />

über die Verwaltungsrechtspflege 1 anfechtbar, sofern das PBG nichts anderes bestimmt.<br />

1 RB 2.2345<br />

X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 37

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