Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />
Artikel 89<br />
Bewilligungsfreie <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />
1Keiner <strong>Bau</strong>bewilligung bedürfen die Tatbestände, die in Artikel 101 PBG aufgeführt sind.<br />
2Es sind dies:<br />
a) <strong>Bau</strong>vorhaben, die nach der Gesetzgebung des B<strong>und</strong>es nicht der kantonalen <strong>Bau</strong>hoheit<br />
unterliegen;<br />
b) <strong>Bau</strong>vorhaben, die durch andere Gesetze umfassend geregelt sind;<br />
c) reine Unterhalts- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten;<br />
d) geringfügige <strong>Bau</strong>vorhaben, die weder öffentliche noch private Interessen merklich berühren;<br />
e) für kurze Dauer erstellte <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen, d.h. provisorische <strong>Bau</strong>ten oder Fahrnisbauten<br />
die nicht länger als drei Monate bestehen.<br />
Artikel 90<br />
Meldepflicht<br />
<strong>Bau</strong>vorhaben nach Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe d <strong>und</strong> e sind in jedem Fall vor der Ausführung<br />
der <strong>Bau</strong>behörde zu melden. Diese entscheidet über die Bewilligungspflicht.<br />
Artikel 91<br />
Bewilligungsverfahren<br />
Alt Abschnitt C. BZO<br />
1Das <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren richtet sich nach Artikel 102 ff. PBG.<br />
2Die <strong>Bau</strong>behörde kann Richtlinien erlassen, die die erforderlichen Angaben <strong>und</strong> Unterlagen zu<br />
einem <strong>Bau</strong>gesuch näher beschreiben.<br />
Artikel 92<br />
Projektänderungen<br />
Alt Art. 123 BZO<br />
1Projektänderungen, die <strong>Bau</strong>vorschriften berühren, sind der <strong>Bau</strong>behörde rechtzeitig vor der Ausführung<br />
zu beantragen.<br />
2Die <strong>Bau</strong>behörde entscheidet, ob <strong>und</strong> in welchem Verfahren sie die Projektänderung bewilligen<br />
kann.<br />
Artikel 93<br />
Formlose Anfrage<br />
Alt Art. 15 BZO<br />
1Die oder der <strong>Bau</strong>willige kann der <strong>Bau</strong>behörde Fragen zur Anwendung der BZO vorlegen.<br />
2Die Antwort darauf ist unverbindlich. Sie gibt keinen Anspruch auf eine <strong>Bau</strong>bewilligung.<br />
Artikel 94<br />
Vorentscheid<br />
Der Vorentscheid richtet sich nach Art. 114 PBG.<br />
X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 36