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Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />

Artikel 85<br />

d) Ersatzabgabe<br />

Alt Art. 60 BZO<br />

1 Ist die Erstellung der erforderlichen Abstellplätze auf privatem Gr<strong>und</strong> nicht möglich, nicht zulässig<br />

oder nicht zumutbar, hat der <strong>Bau</strong>herr der Einwohnergemeinde eine Ablösungssumme zu entrichten.<br />

2 Die der Einwohnergemeinde zu entrichtende Ablösungssumme beträgt pro abzugeltenden<br />

Abstellplatz Fr. 6'200.—. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem Zürcher <strong>Bau</strong>kostenindex vom<br />

1.4.2011 (101.7 Punkte) <strong>und</strong> wird jeweils auf den 1. April jeden Jahres angepasst.<br />

3 Werden innert 5 Jahren nach Festsetzung der Beitragspflicht Abstellplätze erstellt, für die eine<br />

Abgeltung bezahlt wurde, erstattet die Einwohnergemeinde die entsprechende Ablösungssumme<br />

zinslos zurück.<br />

4 Die Gebühren werden dem "<strong>Gemeinde</strong>fonds für öffentliche Parkplätze" zugewiesen, der zur<br />

Schaffung, Verbesserung <strong>und</strong> zum Unterhalt von Parkierungsmöglichkeiten verwendet wird.<br />

5 Die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren bleibt trotzdem anwendbar.<br />

Die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren bleibt auch<br />

ohne Erwähnung in Kraft.<br />

6. KAPITEL AUSNAHMEN<br />

Artikel 86<br />

Hinweis auf das PBG<br />

Alt Art. 26 <strong>und</strong> 87 BZO<br />

Die <strong>Bau</strong>behörde kann Ausnahmen von einzelnen Vorschriften <strong>und</strong> Nutzungsplänen bewilligen,<br />

wenn die Voraussetzungen nach Artikel 96 ff. PBG erfüllt sind.<br />

7. KAPITEL BAUBEWILLIGUNG<br />

Artikel 87 Hinweis auf das PBG<br />

Die folgenden Bestimmungen ergänzen jene nach Artikel 100 ff. PBG.<br />

X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 34

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