Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />
Artikel 85<br />
d) Ersatzabgabe<br />
Alt Art. 60 BZO<br />
1 Ist die Erstellung der erforderlichen Abstellplätze auf privatem Gr<strong>und</strong> nicht möglich, nicht zulässig<br />
oder nicht zumutbar, hat der <strong>Bau</strong>herr der Einwohnergemeinde eine Ablösungssumme zu entrichten.<br />
2 Die der Einwohnergemeinde zu entrichtende Ablösungssumme beträgt pro abzugeltenden<br />
Abstellplatz Fr. 6'200.—. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem Zürcher <strong>Bau</strong>kostenindex vom<br />
1.4.2011 (101.7 Punkte) <strong>und</strong> wird jeweils auf den 1. April jeden Jahres angepasst.<br />
3 Werden innert 5 Jahren nach Festsetzung der Beitragspflicht Abstellplätze erstellt, für die eine<br />
Abgeltung bezahlt wurde, erstattet die Einwohnergemeinde die entsprechende Ablösungssumme<br />
zinslos zurück.<br />
4 Die Gebühren werden dem "<strong>Gemeinde</strong>fonds für öffentliche Parkplätze" zugewiesen, der zur<br />
Schaffung, Verbesserung <strong>und</strong> zum Unterhalt von Parkierungsmöglichkeiten verwendet wird.<br />
5 Die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren bleibt trotzdem anwendbar.<br />
Die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren bleibt auch<br />
ohne Erwähnung in Kraft.<br />
6. KAPITEL AUSNAHMEN<br />
Artikel 86<br />
Hinweis auf das PBG<br />
Alt Art. 26 <strong>und</strong> 87 BZO<br />
Die <strong>Bau</strong>behörde kann Ausnahmen von einzelnen Vorschriften <strong>und</strong> Nutzungsplänen bewilligen,<br />
wenn die Voraussetzungen nach Artikel 96 ff. PBG erfüllt sind.<br />
7. KAPITEL BAUBEWILLIGUNG<br />
Artikel 87 Hinweis auf das PBG<br />
Die folgenden Bestimmungen ergänzen jene nach Artikel 100 ff. PBG.<br />
X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 34