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Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />

2. Unterabschnitt: Wohnzonen<br />

Artikel 20<br />

Wohnzonen W1, W2, W3, WL<br />

1 Die Wohnzonen dienen in erster Linie dem Wohnen.<br />

Alt Art. 88 BZO<br />

2 Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.<br />

3 Die Zahlen W1 bis W3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren<br />

Vollgeschosse.<br />

4 Die Wohnzone W1 ist für Wohnbauten sowie nicht störende Betriebe bestimmt.<br />

Zulässige Gebäudelänge<br />

13.50 m<br />

Zulässige Gebäudebreite<br />

11.50 m<br />

Zulässige Gesamthöhe<br />

8.50 m<br />

Minimaler Grenzabstand<br />

5.00 m<br />

4 In der Wohnzone im Landschaftsgebiet (WL) ist der bisherige Bestand der bestehenden Ausnützung<br />

für Renovationen <strong>und</strong> Ersatzbauten gewährleistet. Die <strong>Bau</strong>kommission kann eine angemessene<br />

Erweiterung des bestehenden <strong>Bau</strong>volumens bewilligen.<br />

(WEITERE ZONE)<br />

Alt Art. 95 BZO<br />

Alt Art. 89 BZO<br />

"Wohnzone W1" ist eine neue Zonenbezeichnung für die bisherige<br />

Wohnzone W1-HB<br />

=> Nutzungsplanlegende anpassen<br />

Die entsprechenden Werte werden in der Tabelle im Anhang dargestellt.<br />

"Wohnzone im Landschaftsgebiet" ist eine neue Zonenbezeichnung<br />

für die bisherige "Sonderzone <strong>Bau</strong>gruppen". Diese Zone umfasst<br />

einzelne Liegenschaften im Landwirtschaftsgebiet, die nicht mehr<br />

landwirtschaftlich genutzt werden. Die Zone wurde vom Regierungsrat<br />

im Rahmen der letzten Nutzungsplanrevision genehmigt.<br />

Sie bewirkt einen grösseren Spielraum im Rahmen von Umnutzungen<br />

<strong>und</strong> Erweiterungen.<br />

3. Unterabschnitt: Gemischte Zonen<br />

Artikel 21<br />

Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezonen<br />

1 In der Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone sind Wohnbauten <strong>und</strong> mässig störende Betriebe zulässig.<br />

2 Die Zahlen WG2 bis WG4 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren<br />

Vollgeschosse.<br />

3 Der Gewerbebonus dient zur Förderung <strong>und</strong> Erhaltung des Gewerbeanteils in der Wohn- <strong>und</strong><br />

Gewerbezone. Der Gewerbebonus kann beansprucht werden, wenn mindestens 10 % der anrechenbaren<br />

Bruttogeschossfläche gewerblich genutzt werden. Der Gewerbebonus beträgt 0.05<br />

bei einem Gewerbeanteil von mind. 10 % <strong>und</strong> erhöht sich linear bis max. 0.20 bei einem Gewerbeanteil<br />

von 30 % <strong>und</strong> grösser.<br />

Alt Art. 90 BZO<br />

Gr<strong>und</strong>nutzungen werden den Wohnzonen angepasst; Gewerbebonus<br />

kann zusätzlich konsumiert werden.<br />

X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 13

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