Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />
2. Unterabschnitt: Wohnzonen<br />
Artikel 20<br />
Wohnzonen W1, W2, W3, WL<br />
1 Die Wohnzonen dienen in erster Linie dem Wohnen.<br />
Alt Art. 88 BZO<br />
2 Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.<br />
3 Die Zahlen W1 bis W3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren<br />
Vollgeschosse.<br />
4 Die Wohnzone W1 ist für Wohnbauten sowie nicht störende Betriebe bestimmt.<br />
Zulässige Gebäudelänge<br />
13.50 m<br />
Zulässige Gebäudebreite<br />
11.50 m<br />
Zulässige Gesamthöhe<br />
8.50 m<br />
Minimaler Grenzabstand<br />
5.00 m<br />
4 In der Wohnzone im Landschaftsgebiet (WL) ist der bisherige Bestand der bestehenden Ausnützung<br />
für Renovationen <strong>und</strong> Ersatzbauten gewährleistet. Die <strong>Bau</strong>kommission kann eine angemessene<br />
Erweiterung des bestehenden <strong>Bau</strong>volumens bewilligen.<br />
(WEITERE ZONE)<br />
Alt Art. 95 BZO<br />
Alt Art. 89 BZO<br />
"Wohnzone W1" ist eine neue Zonenbezeichnung für die bisherige<br />
Wohnzone W1-HB<br />
=> Nutzungsplanlegende anpassen<br />
Die entsprechenden Werte werden in der Tabelle im Anhang dargestellt.<br />
"Wohnzone im Landschaftsgebiet" ist eine neue Zonenbezeichnung<br />
für die bisherige "Sonderzone <strong>Bau</strong>gruppen". Diese Zone umfasst<br />
einzelne Liegenschaften im Landwirtschaftsgebiet, die nicht mehr<br />
landwirtschaftlich genutzt werden. Die Zone wurde vom Regierungsrat<br />
im Rahmen der letzten Nutzungsplanrevision genehmigt.<br />
Sie bewirkt einen grösseren Spielraum im Rahmen von Umnutzungen<br />
<strong>und</strong> Erweiterungen.<br />
3. Unterabschnitt: Gemischte Zonen<br />
Artikel 21<br />
Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezonen<br />
1 In der Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone sind Wohnbauten <strong>und</strong> mässig störende Betriebe zulässig.<br />
2 Die Zahlen WG2 bis WG4 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren<br />
Vollgeschosse.<br />
3 Der Gewerbebonus dient zur Förderung <strong>und</strong> Erhaltung des Gewerbeanteils in der Wohn- <strong>und</strong><br />
Gewerbezone. Der Gewerbebonus kann beansprucht werden, wenn mindestens 10 % der anrechenbaren<br />
Bruttogeschossfläche gewerblich genutzt werden. Der Gewerbebonus beträgt 0.05<br />
bei einem Gewerbeanteil von mind. 10 % <strong>und</strong> erhöht sich linear bis max. 0.20 bei einem Gewerbeanteil<br />
von 30 % <strong>und</strong> grösser.<br />
Alt Art. 90 BZO<br />
Gr<strong>und</strong>nutzungen werden den Wohnzonen angepasst; Gewerbebonus<br />
kann zusätzlich konsumiert werden.<br />
X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 13