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Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />

Artikel 16<br />

Quartiergestaltungsplanpflicht (QGP)<br />

Alt Art. 81 BZO<br />

Für die im Plan bezeichneten Bereiche gilt die Pflicht zur Ausarbeitung eines Quartiergestaltungsplanes<br />

(QGP).<br />

Absatz 1 überflüssig<br />

Die QGP haben folgende Bedingungen zu erfüllen:<br />

• Die Überbauung des Areals ist gesamthaft zu planen. Sie muss einheitlich gestaltet sein <strong>und</strong><br />

mit der umliegenden Bebauung in guter Beziehung stehen.<br />

• Für die Dach- <strong>und</strong> Fassadengestaltung gelten die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

• Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind zusammenzufassen <strong>und</strong> nach Möglichkeit unterirdisch<br />

anzulegen. Sie dürfen das Ortsbild nicht beeinträchtigen (Umgebungsgestaltung).<br />

Artikel 17<br />

Dachgestaltung<br />

Alt Art. 83 BZO<br />

Heute gilt gr<strong>und</strong>sätzlich Artikel 18 a des RPG<br />

1 Dachneigung <strong>und</strong> Dachform müssen sich dem vorhandenen Gesamtbild anpassen. Die Dächer<br />

sind mit Tonziegeln oder Eternitschiefer einzudecken.<br />

2 Für eingeschossige Anbauten können Flachdächer ausnahmsweise bewilligt werden, sofern sie<br />

das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.<br />

3 Dachaufbauten <strong>und</strong> Dacheinschnitte können bei guter architektonischer Einpassung in das<br />

Ortsbild bewilligt werden. Sie dürfen zusammen 1/3 der entsprechenden Fassadenlänge nicht<br />

überschreiten. Lukarnen sind mit Sattel-, Walm- oder Schleppdach auszubilden <strong>und</strong> mit Ziegeln<br />

oder Enternitschiefer einzudecken.<br />

4 Dachflächenfenster dürfen nicht störend in Erscheinung treten. Insbesondere müssen sich Einfassungen,<br />

Rahmen <strong>und</strong> allfällige Lamellenstoren in der Farbe dem Ziegelmaterial anpassen.<br />

Artikel 18<br />

Umgebungsgestaltung<br />

Alt Art. 85 BZO<br />

1 Stützmauern sind möglichst zu vermeiden. Wo sie unumgänglich sind, sind sie in Ausmass, Form<br />

<strong>und</strong> Material so zu gestalten, dass sie das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.<br />

2 Strassen, Wege, Plätze <strong>und</strong> daran anschliessende Vorplätze sind der Geländeform anzupassen.<br />

3 Wege, Plätze <strong>und</strong> daran anschliessende Vorplätze müssen in Naturstein oder Betonpflästerung<br />

ausgeführt werden.<br />

Artikel 20<br />

Abbruch von Gebäuden<br />

Gebäude dürfen weder ganz noch teilweise abgebrochen werden, bevor eine rechtskräftige<br />

Bewilligung für einen Neubau oder einen Abbruch vorliegt.<br />

Alt Art. 86 BZO<br />

Kann ersatzlos gestrichen werden, da andernorts bereits enthalten.<br />

Artikel 19<br />

Ausnahmen<br />

Ausnahmen von einzelnen <strong>Bau</strong>vorschriften <strong>und</strong> Plänen des Kantons oder der <strong>Gemeinde</strong>n können<br />

bewilligt werden, wenn:<br />

a) wichtige Gründe das rechtfertigen; <strong>und</strong><br />

b) keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen<br />

Anpassung an PBG Uri<br />

X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 12

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