Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />
Artikel 16<br />
Quartiergestaltungsplanpflicht (QGP)<br />
Alt Art. 81 BZO<br />
Für die im Plan bezeichneten Bereiche gilt die Pflicht zur Ausarbeitung eines Quartiergestaltungsplanes<br />
(QGP).<br />
Absatz 1 überflüssig<br />
Die QGP haben folgende Bedingungen zu erfüllen:<br />
• Die Überbauung des Areals ist gesamthaft zu planen. Sie muss einheitlich gestaltet sein <strong>und</strong><br />
mit der umliegenden Bebauung in guter Beziehung stehen.<br />
• Für die Dach- <strong>und</strong> Fassadengestaltung gelten die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
• Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind zusammenzufassen <strong>und</strong> nach Möglichkeit unterirdisch<br />
anzulegen. Sie dürfen das Ortsbild nicht beeinträchtigen (Umgebungsgestaltung).<br />
Artikel 17<br />
Dachgestaltung<br />
Alt Art. 83 BZO<br />
Heute gilt gr<strong>und</strong>sätzlich Artikel 18 a des RPG<br />
1 Dachneigung <strong>und</strong> Dachform müssen sich dem vorhandenen Gesamtbild anpassen. Die Dächer<br />
sind mit Tonziegeln oder Eternitschiefer einzudecken.<br />
2 Für eingeschossige Anbauten können Flachdächer ausnahmsweise bewilligt werden, sofern sie<br />
das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.<br />
3 Dachaufbauten <strong>und</strong> Dacheinschnitte können bei guter architektonischer Einpassung in das<br />
Ortsbild bewilligt werden. Sie dürfen zusammen 1/3 der entsprechenden Fassadenlänge nicht<br />
überschreiten. Lukarnen sind mit Sattel-, Walm- oder Schleppdach auszubilden <strong>und</strong> mit Ziegeln<br />
oder Enternitschiefer einzudecken.<br />
4 Dachflächenfenster dürfen nicht störend in Erscheinung treten. Insbesondere müssen sich Einfassungen,<br />
Rahmen <strong>und</strong> allfällige Lamellenstoren in der Farbe dem Ziegelmaterial anpassen.<br />
Artikel 18<br />
Umgebungsgestaltung<br />
Alt Art. 85 BZO<br />
1 Stützmauern sind möglichst zu vermeiden. Wo sie unumgänglich sind, sind sie in Ausmass, Form<br />
<strong>und</strong> Material so zu gestalten, dass sie das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.<br />
2 Strassen, Wege, Plätze <strong>und</strong> daran anschliessende Vorplätze sind der Geländeform anzupassen.<br />
3 Wege, Plätze <strong>und</strong> daran anschliessende Vorplätze müssen in Naturstein oder Betonpflästerung<br />
ausgeführt werden.<br />
Artikel 20<br />
Abbruch von Gebäuden<br />
Gebäude dürfen weder ganz noch teilweise abgebrochen werden, bevor eine rechtskräftige<br />
Bewilligung für einen Neubau oder einen Abbruch vorliegt.<br />
Alt Art. 86 BZO<br />
Kann ersatzlos gestrichen werden, da andernorts bereits enthalten.<br />
Artikel 19<br />
Ausnahmen<br />
Ausnahmen von einzelnen <strong>Bau</strong>vorschriften <strong>und</strong> Plänen des Kantons oder der <strong>Gemeinde</strong>n können<br />
bewilligt werden, wenn:<br />
a) wichtige Gründe das rechtfertigen; <strong>und</strong><br />
b) keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen<br />
Anpassung an PBG Uri<br />
X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 12