Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />
Artikel 13<br />
Gr<strong>und</strong>masse<br />
1 Für die im Kernzonenplan besonders bezeichneten Objekte (3 VG) gelten die Gr<strong>und</strong>masse für<br />
die W3; für die übrigen Objekte gelten die Gr<strong>und</strong>masse für die W2:<br />
Vollgeschosszahl 3 2<br />
Fassadenhöhe 11.00 m 8.00 m<br />
Gesamthöhe 15.00 m 12.00 m<br />
minimaler Grenzabstand (Gr<strong>und</strong>abstand) 3 m* 3 m*<br />
* Resp. die im Kernzonenplan festgelegte <strong>Bau</strong>begrenzungslinie.<br />
2 Der Ausbau des Dachgeschosses ist innerhalb des Volumens gestattet.<br />
Alt Art. 77 BZO<br />
Die bisherige "Gebäudehöhe" wird zur "Fassadenhöhe" <strong>und</strong> die<br />
bisherige "Firsthöhe" wird zur "Gesamthöhe". Die Messweise ist jedoch<br />
nicht identisch, daher müssen die Masse angepasst werden.<br />
Artikel 14<br />
Massgebendes Strassenniveau<br />
Alt Art. 78 BZO<br />
Bei dem im Kernzonenplan besonders bezeichneten, massgebenden Strassenniveau werden die<br />
Fassaden- <strong>und</strong> Gesamthöhen für die betreffende Parzelle vom Strassenniveau aus in Fassadenmitte<br />
gemessen.<br />
Artikel 15<br />
Grössere An- <strong>und</strong> Nebenbauten<br />
Alt Art. 79 BZO<br />
1 Im Kernzonenplan sind die bestehenden grösseren An- <strong>und</strong> Nebenbauten bezeichnet. Die bezeichneten<br />
<strong>Bau</strong>ten dürfen innerhalb der bisherigen Gr<strong>und</strong>rissabmessungen neu- <strong>und</strong> umgebaut<br />
werden. Bei Neubauten dürfen die Überbauungsmasse gemäss Abs. 2 nicht überschritten werden.<br />
2 Weitere An- <strong>und</strong> Nebenbauten sind innerhalb der Kernzone gestattet, wenn sie:<br />
• zum Hauptbau in untergeordneter Stellung stehen;<br />
• sich gut in das Orts- <strong>und</strong> Strassenbild einfügen;<br />
• die Freiräume nicht ungebührend beeinträchtigen;<br />
• maximal die folgende Grösse aufweisen:<br />
- Gr<strong>und</strong>fläche 60 m 2<br />
- Fassadenhöhe 4 m<br />
- Gesamthöhe 5 m<br />
Die bisherige "Gebäudehöhe" wird zur "Fassadenhöhe" <strong>und</strong> die<br />
bisherige "Firsthöhe" wird zur "Gesamthöhe". Die Messweise ist jedoch<br />
nicht identisch, daher müssen die Masse angepasst werden.<br />
Artikel 16<br />
Obligatorische <strong>Bau</strong>flucht<br />
Alt Art. 80 BZO<br />
Bei der obligatorischen <strong>Bau</strong>flucht sind Hochbauten auf diese oder höchstens 1 m hinter diese zu<br />
stellen. Die entsprechende Fassade soll parallel zur obligatorischen <strong>Bau</strong>flucht verlaufen.<br />
Nicht als Bestandteil der BZO erlaubt<br />
X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 11