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Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

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BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />

Artikel 13<br />

Gr<strong>und</strong>masse<br />

1 Für die im Kernzonenplan besonders bezeichneten Objekte (3 VG) gelten die Gr<strong>und</strong>masse für<br />

die W3; für die übrigen Objekte gelten die Gr<strong>und</strong>masse für die W2:<br />

Vollgeschosszahl 3 2<br />

Fassadenhöhe 11.00 m 8.00 m<br />

Gesamthöhe 15.00 m 12.00 m<br />

minimaler Grenzabstand (Gr<strong>und</strong>abstand) 3 m* 3 m*<br />

* Resp. die im Kernzonenplan festgelegte <strong>Bau</strong>begrenzungslinie.<br />

2 Der Ausbau des Dachgeschosses ist innerhalb des Volumens gestattet.<br />

Alt Art. 77 BZO<br />

Die bisherige "Gebäudehöhe" wird zur "Fassadenhöhe" <strong>und</strong> die<br />

bisherige "Firsthöhe" wird zur "Gesamthöhe". Die Messweise ist jedoch<br />

nicht identisch, daher müssen die Masse angepasst werden.<br />

Artikel 14<br />

Massgebendes Strassenniveau<br />

Alt Art. 78 BZO<br />

Bei dem im Kernzonenplan besonders bezeichneten, massgebenden Strassenniveau werden die<br />

Fassaden- <strong>und</strong> Gesamthöhen für die betreffende Parzelle vom Strassenniveau aus in Fassadenmitte<br />

gemessen.<br />

Artikel 15<br />

Grössere An- <strong>und</strong> Nebenbauten<br />

Alt Art. 79 BZO<br />

1 Im Kernzonenplan sind die bestehenden grösseren An- <strong>und</strong> Nebenbauten bezeichnet. Die bezeichneten<br />

<strong>Bau</strong>ten dürfen innerhalb der bisherigen Gr<strong>und</strong>rissabmessungen neu- <strong>und</strong> umgebaut<br />

werden. Bei Neubauten dürfen die Überbauungsmasse gemäss Abs. 2 nicht überschritten werden.<br />

2 Weitere An- <strong>und</strong> Nebenbauten sind innerhalb der Kernzone gestattet, wenn sie:<br />

• zum Hauptbau in untergeordneter Stellung stehen;<br />

• sich gut in das Orts- <strong>und</strong> Strassenbild einfügen;<br />

• die Freiräume nicht ungebührend beeinträchtigen;<br />

• maximal die folgende Grösse aufweisen:<br />

- Gr<strong>und</strong>fläche 60 m 2<br />

- Fassadenhöhe 4 m<br />

- Gesamthöhe 5 m<br />

Die bisherige "Gebäudehöhe" wird zur "Fassadenhöhe" <strong>und</strong> die<br />

bisherige "Firsthöhe" wird zur "Gesamthöhe". Die Messweise ist jedoch<br />

nicht identisch, daher müssen die Masse angepasst werden.<br />

Artikel 16<br />

Obligatorische <strong>Bau</strong>flucht<br />

Alt Art. 80 BZO<br />

Bei der obligatorischen <strong>Bau</strong>flucht sind Hochbauten auf diese oder höchstens 1 m hinter diese zu<br />

stellen. Die entsprechende Fassade soll parallel zur obligatorischen <strong>Bau</strong>flucht verlaufen.<br />

Nicht als Bestandteil der BZO erlaubt<br />

X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 11

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