30.12.2013 Aufrufe

Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />

Artikel 9<br />

Kernzonenplan<br />

Alt Art. 73 BZO<br />

1 Der Kernzonenplan Mst. 1:1 000 mit den dazugehörigen Bestimmungen in dieser <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Zonenordung<br />

zeigt die zulässige bauliche Nutzung auf.<br />

2 Der Kernzonenplan ist Bestandteil des Nutzungsplans <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>eigentümerverbindlich.<br />

Artikel 10<br />

<strong>Bau</strong>typ A<br />

Alt Art. 74 BZO<br />

1 Die im Kernzonenplan als <strong>Bau</strong>typ A bezeichneten Gebäude dürfen unter Beibehaltung des<br />

Gebäudeprofils (Lage, äussere Gr<strong>und</strong>rissabmessungen, kubische Gestaltung, ortstypische Ausbildung<br />

der Fassaden <strong>und</strong> des Daches) umgebaut oder ersetzt werden. Vorbehalten bleiben<br />

Schutzobjekte.<br />

2 Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse<br />

der Hygiene <strong>und</strong> des Ortsbildschutzes liegt.<br />

Artikel 11<br />

<strong>Bau</strong>typ B<br />

Alt Art. 75 BZO<br />

1 Die im Kernzonenplan als <strong>Bau</strong>typ B bezeichneten Gebäude dürfen unter Beibehaltung des bisherigen<br />

Gebäudeprofils umgebaut, renoviert oder durch Neubauten ersetzt werden.<br />

2 Für Neubauten mit Volumenvergrösserung sind die im Kernzonenplan bezeichneten Gebäudegr<strong>und</strong>flächen<br />

<strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>masse nach Art. 13 einzuhalten.<br />

Artikel 12<br />

<strong>Bau</strong>typ C<br />

Alt Art. 76 BZO<br />

1 Die im Kernzonenplan als <strong>Bau</strong>typ C bezeichneten Gebäude umfassen die übrigen Gebäude<br />

sowie zusätzlich erwünschte <strong>und</strong> erlaubte Neubauten (Neubauten <strong>und</strong> Ersatz bestehender Gebäude).<br />

2 Die ungefähre Lage für Neubauten ergibt sich durch die im Kernzonenplan dargestellte Kreissignatur.<br />

3 Die maximale Gebäudegr<strong>und</strong>fläche ist durch die Masszahl innerhalb der im Kernzonenplan<br />

dargestellten Kreissignatur festgelegt.<br />

4 Die <strong>Bau</strong>ten haben sich in Form <strong>und</strong> Erscheinung gut ins traditionelle Strassen- <strong>und</strong> Ortsbild einzufügen.<br />

X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!