Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
Neue Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Bürglen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BZO <strong>Bürglen</strong> neu (gemäss Vorlage MBO Uri) Verweis/Hinweis Kommentar<br />
Artikel 9<br />
Kernzonenplan<br />
Alt Art. 73 BZO<br />
1 Der Kernzonenplan Mst. 1:1 000 mit den dazugehörigen Bestimmungen in dieser <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Zonenordung<br />
zeigt die zulässige bauliche Nutzung auf.<br />
2 Der Kernzonenplan ist Bestandteil des Nutzungsplans <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>eigentümerverbindlich.<br />
Artikel 10<br />
<strong>Bau</strong>typ A<br />
Alt Art. 74 BZO<br />
1 Die im Kernzonenplan als <strong>Bau</strong>typ A bezeichneten Gebäude dürfen unter Beibehaltung des<br />
Gebäudeprofils (Lage, äussere Gr<strong>und</strong>rissabmessungen, kubische Gestaltung, ortstypische Ausbildung<br />
der Fassaden <strong>und</strong> des Daches) umgebaut oder ersetzt werden. Vorbehalten bleiben<br />
Schutzobjekte.<br />
2 Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse<br />
der Hygiene <strong>und</strong> des Ortsbildschutzes liegt.<br />
Artikel 11<br />
<strong>Bau</strong>typ B<br />
Alt Art. 75 BZO<br />
1 Die im Kernzonenplan als <strong>Bau</strong>typ B bezeichneten Gebäude dürfen unter Beibehaltung des bisherigen<br />
Gebäudeprofils umgebaut, renoviert oder durch Neubauten ersetzt werden.<br />
2 Für Neubauten mit Volumenvergrösserung sind die im Kernzonenplan bezeichneten Gebäudegr<strong>und</strong>flächen<br />
<strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>masse nach Art. 13 einzuhalten.<br />
Artikel 12<br />
<strong>Bau</strong>typ C<br />
Alt Art. 76 BZO<br />
1 Die im Kernzonenplan als <strong>Bau</strong>typ C bezeichneten Gebäude umfassen die übrigen Gebäude<br />
sowie zusätzlich erwünschte <strong>und</strong> erlaubte Neubauten (Neubauten <strong>und</strong> Ersatz bestehender Gebäude).<br />
2 Die ungefähre Lage für Neubauten ergibt sich durch die im Kernzonenplan dargestellte Kreissignatur.<br />
3 Die maximale Gebäudegr<strong>und</strong>fläche ist durch die Masszahl innerhalb der im Kernzonenplan<br />
dargestellten Kreissignatur festgelegt.<br />
4 Die <strong>Bau</strong>ten haben sich in Form <strong>und</strong> Erscheinung gut ins traditionelle Strassen- <strong>und</strong> Ortsbild einzufügen.<br />
X:\RP\311 <strong>Bürglen</strong>\02 OP\BZO\Entwurf\BZO.docx 10