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Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...

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Letztendlich werden auch Leistungsverweigerungsrechte gemäß § 320 BGB des Erwerbers<br />

unterlaufen. Damit ist die Klausel auch gemäß § 309 Nr. 2 BGB unwirksam.<br />

III. Auswirkungen für den Verbraucher<br />

Der rechtlich nicht vorgebildete Erwerber wird mit dieser Vertragsgestaltung gezwungen, die<br />

letzte Rate an den Notar zu zahlen, obwohl ihm unter Umständen Leistungsverweigerungsrechte<br />

oder das Recht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen zusteht.<br />

Nr. 4: Fehlende Regelung der Vertragserfüllungssicherheit gemäß § 632a Abs. 3 BGB<br />

I. Klausel<br />

Ratenzahlungsvere<strong>in</strong>barung ohne H<strong>in</strong>weis auf § 632a BGB<br />

II. Rechtliche Stellungnahme<br />

E<strong>in</strong>e Klausel <strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>es Unternehmers ist unwirksam, die<br />

Fälligkeit und die Höhe von Abschlagszahlungen gegenüber e<strong>in</strong>em Verbraucher regelt, ohne<br />

auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers<br />

e<strong>in</strong>zugehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2012, Az.: VII ZR 191/12).<br />

III. Auswirkungen für den Verbraucher<br />

Der Verbraucher wird bei e<strong>in</strong>er solchen Vertragsgestaltung davon abgehalten, se<strong>in</strong> gesetzlich<br />

normiertes Recht auf Sicherheitsleistung geltend zu machen.<br />

8. § 7 MaBV-Bürgschaft<br />

Nr. 1: Verwahrklausel<br />

I. Klausel:<br />

„Soweit e<strong>in</strong>e Bürgschaft nach § 7 MaBV gestellt wird, verzichtet der Käufer auf e<strong>in</strong>e Aushändigung<br />

der Bürgschaftsurkunde an sich und weist den Notar hiermit unwiderruflich an, diese<br />

für ihn zu übernehmen, treuhänderisch zu verwahren und ausschließlich nach den getroffenen<br />

vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen entsprechend weiter- oder zurückzugeben. …“<br />

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