Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Darüber h<strong>in</strong>aus liegt e<strong>in</strong> Verstoß gegen § 3 Abs. 3 Satz 2 MaBV vor. Der gesetzliche Zahlungsplan<br />
ist nicht von (auch fälschlich) behaupteten, sondern von tatsächlichen<br />
Bautenständen abhängig. Die Bautenstandsmitteilung der Bauträger<strong>in</strong> bietet ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />
dafür, dass ihre Besche<strong>in</strong>igung mit den Tatsachen übere<strong>in</strong>stimmt. Aus ihrer subjektiven Interessenlage<br />
heraus ist sie ke<strong>in</strong>e objektive Instanz. Die Vorlage der Bautenstandsbesche<strong>in</strong>igung<br />
kann daher die Fälligkeit der e<strong>in</strong>zelnen Kaufpreisraten und erst recht nicht<br />
e<strong>in</strong>en Zahlungsverzug bewirken.<br />
III. Auswirkungen für den Verbraucher:<br />
Der verständige, aber kaufmännisch und rechtlich unerfahrene Verbraucher muss davon<br />
ausgehen, dass schon die Übersendung der Besche<strong>in</strong>igung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen<br />
Bauleistungsstand die Ratenzahlungspflicht auslöst. Der Bauträger ist damit bei der<br />
Beurteilung der Fälligkeit der e<strong>in</strong>zelnen Kaufpreisraten Richter <strong>in</strong> eigener Sache. Es könnte<br />
zu unzulässigen Vorauszahlungen kommen, wenn der Bauträger durch unrichtige<br />
Bautenstandsfeststellungen die Fälligkeit der e<strong>in</strong>zelnen Raten und damit e<strong>in</strong>en asymmetrischen<br />
Leistungsaustausch durchsetzen könnte. E<strong>in</strong> äquivalenter Leistungsaustausch <strong>in</strong> <strong>Bauträgerverträgen</strong><br />
ist jedoch unverzichtbar, um den Schaden im Insolvenzfall für den Erwerber<br />
ger<strong>in</strong>g zu halten.<br />
Nr. 2: Kaufpreisfälligkeitsbed<strong>in</strong>gung<br />
I. Klausel:<br />
„Zur Klarstellung der Fälligkeitsbed<strong>in</strong>gungen vere<strong>in</strong>baren die Beteiligten Folgendes:<br />
Ger<strong>in</strong>gfügige Sachmängel und ger<strong>in</strong>gfügige Restarbeiten, die nicht so schwerwiegend s<strong>in</strong>d,<br />
dass sie die Bezugsfertigkeit ausschließen, h<strong>in</strong>dern den E<strong>in</strong>tritt der Fälligkeit nicht. Die Verpflichtung<br />
des Verkäufers zur unverzüglichen Leistung bleibt unberührt. Stehen nur noch<br />
unbedeutende Restarbeiten aus, so steht dies der Fälligkeit des Kaufpreises mit Ausnahme<br />
e<strong>in</strong>es für die Durchführung der Restarbeiten erforderlichen angemessenen Restbetrages<br />
nicht entgegen. Die Höhe des angemessenen Restbetrages ist im Übrigen bei der Abnahme<br />
des Vertragsgegenstandes festzulegen.“<br />
II. Rechtliche Stellungnahme:<br />
Die Klausel ist jedenfalls <strong>in</strong>transparent und damit gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.<br />
Durch die Formulierung „ger<strong>in</strong>gfügige Restarbeiten“ ist die Klausel für Erwerber nicht<br />
klar und verständlich formuliert.<br />
16