Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
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Die Klausel wird dem Gebot der Transparenz und Angemessenheit nicht gerecht. Umsatzsteueranpassungsklauseln<br />
müssen die Umstände der Preiserhöhung h<strong>in</strong>reichend klar umschreiben<br />
und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen Verhältnis zu der Mehrbelastung stehen, die sich für<br />
den Bauträger aufgrund der Umsatzsteuererhöhung ergibt. Die Preiserhöhung darf nicht zu<br />
e<strong>in</strong>er zusätzlichen Gew<strong>in</strong>nerzielung beim Bauträger führen. Der Erwerber kann der verwendeten<br />
Formulierung nicht entnehmen, welche genauen Kosten auf ihn zukommen und ob<br />
diese Kosten angemessen s<strong>in</strong>d. Die E<strong>in</strong>beziehung der ersten Rate ist nicht sachgerecht und<br />
unangemessen, da sie die Gegenleistung für das Grundstück enthält, das der Bauträger umsatzsteuerfrei<br />
erworben hat. Damit ist e<strong>in</strong>e Preisanpassung für die erste Rate von vornhere<strong>in</strong><br />
nicht sachgerecht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2011, Az.: 23 U 87/09)<br />
III. Auswirkungen für den Verbraucher:<br />
Zwar s<strong>in</strong>d Umsatzsteueranpassungsklauseln <strong>in</strong> <strong>Bauträgerverträgen</strong> nicht per se unzulässig.<br />
Sie müssen aber den Anforderungen der Rechtsprechung (u. a. BGH, Urteil vom<br />
20.05.1985, Az.: VII 198/84) entsprechen. Für den Verbraucher s<strong>in</strong>d derartige <strong>Klauseln</strong> <strong>in</strong><br />
jedem Falle wirtschaftlich nachteilig, da er ke<strong>in</strong>e Preissicherheit hat.<br />
7. Fälligkeit und Raten<br />
Nr.1: Fälligkeit nach Bautenstandsmitteilung<br />
I. Klausel:<br />
1.<br />
„Der Verkäufer ruft die fälligen Teilbeträge jeweils nach Erreichen des jeweiligen<br />
Bautenstandes beim Käufer ab. Die Zahlung ist fällig <strong>in</strong>nerhalb von 14 Tagen nach E<strong>in</strong>gang<br />
dieser Bautenstandsmitteilung beim Käufer ... Der Käufer kommt ohne Weiteres - <strong>in</strong>sbesondere<br />
ohne Mahnung - <strong>in</strong> Verzug, wenn er nach Zugang der Mitteilung ... nicht fristgemäß<br />
zahlt. Der Zugang der vorgenannten Mitteilungen ist Fälligkeitsereignis im S<strong>in</strong>ne des § 286<br />
Abs. 2 Nr. 2 BGB."<br />
2.<br />
„Die jeweilige Rate ist <strong>in</strong> jedem Fall nur fällig, soweit sie dem Wert der dazugehörigen Bauleistung<br />
entspricht. Die Beteiligten s<strong>in</strong>d sich darüber e<strong>in</strong>ig, dass die jeweiligen Raten nach<br />
dem vorstehenden Ratenplan dem Wert der dazugehörigen Bauleistung entsprechen. Die …<br />
teilt die Fälligkeit der Raten, jeweils verbunden mit e<strong>in</strong>er Kopie der Bautenstandsbestätigung<br />
des TÜV, dem Erwerber schriftlich mit und fordert ihn zur Zahlung b<strong>in</strong>nen 14 Kalendertagen<br />
auf.<br />
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