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Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...

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Neben e<strong>in</strong>em vollständigen Fehlen aller wichtigen Eckdaten (essentialia) geht es zwangsläufig<br />

um Massenverträge mit AGB-<strong>Klauseln</strong> und damit um e<strong>in</strong> unkalkulierbares Risiko für den<br />

Erwerber. Die E<strong>in</strong>schränkung, dass von der e<strong>in</strong>geräumten "Generalvollmacht" nur vor dem<br />

beurkundenden Notar Gebrauch gemacht werden darf, reicht bei Weitem nicht aus.<br />

5. Erschließungs- und Anschlusskosten<br />

Nr. 1: Unzureichende Sicherheit für den Erwerber<br />

I. Klausel:<br />

1.<br />

„Im Kaufpreis, der e<strong>in</strong> Festpreis ist, s<strong>in</strong>d, neben dem Anteil für Grund und Boden enthalten,<br />

die Kosten für die schlüsselfertige Herstellung des Kaufgegenstandes gemäß dieser Urkunde,<br />

e<strong>in</strong>schließlich aller Baunebenkosten, wie Architekten-, Statiker- und Baugenehmigungsgebühren<br />

sowie etwaige Kosten für die Vermessung und Aufteilung des Grundbesitzes,<br />

sämtliche Kosten für die Herstellung der öffentlichen und privaten Anlagen zur Erschließung<br />

(Straßenherstellung mit Entwässerung und Beleuchtung), zur Ableitung von Abwasser und<br />

zur Versorgung des Vertragsobjektes, soweit die nach dem Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz,<br />

den derzeit geltenden örtlichen Erschließungssatzungen oder der Baugenehmigung<br />

nach der für die Baumaßnahme derzeit maßgeblichen Planung der Geme<strong>in</strong>de … im<br />

Erschließungsabrechnungsgebiet vorgesehen s<strong>in</strong>d.“<br />

2.<br />

„Alle Erschließungsbeiträge im S<strong>in</strong>ne von § 127 BauGB, soweit die Bescheide vom Verkäufer<br />

im Rahmen des Vertrages jetzt herzustellende Erschließungsanlagen betreffen, Abgaben<br />

für Anlagen im S<strong>in</strong>ne des § 127 Abs. 4 BauGB … und Infrastrukturfolgekosten, werden vom<br />

Verkäufer bezahlt und s<strong>in</strong>d im Kaufpreis enthalten. Soweit Rückzahlungen auf diese Beiträge<br />

und Abgaben erfolgen, stehen diese Verkäufer zu.“<br />

II. Rechtliche Stellungnahme:<br />

Die Regelungen s<strong>in</strong>d verbraucherfe<strong>in</strong>dlich und führen zu e<strong>in</strong>er ungesicherten Vorleistung des<br />

Erwerbers. Haben die Vertragsparteien vere<strong>in</strong>bart, dass Erschließungs- und Anschlusskosten<br />

vom Bauträger übernommen werden und s<strong>in</strong>d die Erschließungskosten nicht gesondert<br />

ausgewiesen, so werden sie Teil der 1. Rate des § 3 Abs. 2 MaBV (vgl. Marcks, MaBV,<br />

7. Auflage, § 3, Rz. 31 m. w. N.).<br />

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