Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
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Neben e<strong>in</strong>em vollständigen Fehlen aller wichtigen Eckdaten (essentialia) geht es zwangsläufig<br />
um Massenverträge mit AGB-<strong>Klauseln</strong> und damit um e<strong>in</strong> unkalkulierbares Risiko für den<br />
Erwerber. Die E<strong>in</strong>schränkung, dass von der e<strong>in</strong>geräumten "Generalvollmacht" nur vor dem<br />
beurkundenden Notar Gebrauch gemacht werden darf, reicht bei Weitem nicht aus.<br />
5. Erschließungs- und Anschlusskosten<br />
Nr. 1: Unzureichende Sicherheit für den Erwerber<br />
I. Klausel:<br />
1.<br />
„Im Kaufpreis, der e<strong>in</strong> Festpreis ist, s<strong>in</strong>d, neben dem Anteil für Grund und Boden enthalten,<br />
die Kosten für die schlüsselfertige Herstellung des Kaufgegenstandes gemäß dieser Urkunde,<br />
e<strong>in</strong>schließlich aller Baunebenkosten, wie Architekten-, Statiker- und Baugenehmigungsgebühren<br />
sowie etwaige Kosten für die Vermessung und Aufteilung des Grundbesitzes,<br />
sämtliche Kosten für die Herstellung der öffentlichen und privaten Anlagen zur Erschließung<br />
(Straßenherstellung mit Entwässerung und Beleuchtung), zur Ableitung von Abwasser und<br />
zur Versorgung des Vertragsobjektes, soweit die nach dem Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz,<br />
den derzeit geltenden örtlichen Erschließungssatzungen oder der Baugenehmigung<br />
nach der für die Baumaßnahme derzeit maßgeblichen Planung der Geme<strong>in</strong>de … im<br />
Erschließungsabrechnungsgebiet vorgesehen s<strong>in</strong>d.“<br />
2.<br />
„Alle Erschließungsbeiträge im S<strong>in</strong>ne von § 127 BauGB, soweit die Bescheide vom Verkäufer<br />
im Rahmen des Vertrages jetzt herzustellende Erschließungsanlagen betreffen, Abgaben<br />
für Anlagen im S<strong>in</strong>ne des § 127 Abs. 4 BauGB … und Infrastrukturfolgekosten, werden vom<br />
Verkäufer bezahlt und s<strong>in</strong>d im Kaufpreis enthalten. Soweit Rückzahlungen auf diese Beiträge<br />
und Abgaben erfolgen, stehen diese Verkäufer zu.“<br />
II. Rechtliche Stellungnahme:<br />
Die Regelungen s<strong>in</strong>d verbraucherfe<strong>in</strong>dlich und führen zu e<strong>in</strong>er ungesicherten Vorleistung des<br />
Erwerbers. Haben die Vertragsparteien vere<strong>in</strong>bart, dass Erschließungs- und Anschlusskosten<br />
vom Bauträger übernommen werden und s<strong>in</strong>d die Erschließungskosten nicht gesondert<br />
ausgewiesen, so werden sie Teil der 1. Rate des § 3 Abs. 2 MaBV (vgl. Marcks, MaBV,<br />
7. Auflage, § 3, Rz. 31 m. w. N.).<br />
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