Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen - Bauherren ...
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Die Planung des Bauträgers muss dauerhaft und genehmigungsfähig se<strong>in</strong>. Der Erwerber<br />
kann e<strong>in</strong>e vollständige Leistung erwarten. Dieser berechtigten Erwartung widerspricht die<br />
vorliegende Klausel. Sie ist damit nicht klar und verständlich, sondern <strong>in</strong>transparent.<br />
III. Auswirkungen für den Verbraucher:<br />
Der Erwerber kann darauf vertrauen, dass er die zugesagte Vertragsleistung erhält. Der Bauträger<br />
hat das Bauvorhaben so zu planen, dass sich Änderungen erübrigen. Er kann sich<br />
<strong>in</strong>sbesondere nicht auf e<strong>in</strong> "Planungsfehlerprivileg" berufen. Härten kann der Bauträger dadurch<br />
vermeiden, dass er sich "triftige Gründe" <strong>in</strong> konkret beschriebener Form im Vertrag<br />
vorbehält.<br />
Nr. 3: Festlegung der Bauleistung<br />
I. Klausel:<br />
„Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Lieferungen und Leistungen zu erbr<strong>in</strong>gen, die <strong>in</strong> diesem<br />
Vertrag und se<strong>in</strong>en Bestandteilen nicht erfasst s<strong>in</strong>d. Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten<br />
wird klargestellt, dass sich die zu erbr<strong>in</strong>genden Leistungen auf diejenigen beschränken, die<br />
<strong>in</strong> den o. g. Urkunden (Grundlagenurkunde u. a.) aufgeführt s<strong>in</strong>d und der Verkäufer darüber<br />
h<strong>in</strong>aus ke<strong>in</strong>erlei Arbeiten an den Gebäudeteilen durchführen wird bzw. schuldet."<br />
II. Rechtliche Stellungnahme:<br />
Die Klausel ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Sie verstößt gegen das gesetzliche<br />
Leitbild des § 633 BGB. Ist das Bauvorhaben schlüsselfertig zu liefern, so ist die Funktionsfähigkeit<br />
<strong>in</strong> jedem Falle sicherzustellen, ohne dass der vere<strong>in</strong>barte Pauschalfestpreis zu erhöhen<br />
ist (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14 Aufl., Rdn. 1533).<br />
Lücken <strong>in</strong> der Baubeschreibung s<strong>in</strong>d durch Leistungen mittlerer Art und Güte dem Standard<br />
des Bauwerks entsprechend auszufüllen.<br />
III. Auswirkungen für den Verbraucher:<br />
Der Erwerber darf sich darauf verlassen, dass er bei e<strong>in</strong>em schlüsselfertigen Haus zum vere<strong>in</strong>barten<br />
Pauschalfestpreis e<strong>in</strong> voll funktionsfähiges Bauwerk erhält. Der Bauträger trägt bei<br />
Schlüsselfertigkeit grundsätzlich die Nachteile e<strong>in</strong>er mangelhaften Planung. Das entspricht<br />
dem M<strong>in</strong>destmaß an Kalkulierbarkeit, das der Erwerber für sich <strong>in</strong> Anspruch nehmen kann.<br />
Der Erwerber braucht nicht die Mehrkosten e<strong>in</strong>es lückenhaften Bauleistungsverzeichnisses<br />
zu tragen.<br />
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