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Begründung - Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen

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Gemeinde Asendorf<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Bruchhausen</strong>-<strong>Vilsen</strong><br />

Landkreis Diepholz<br />

Bebauungsplan Nr. 1 (9/22) "Hohenmoorer Straße"<br />

1. Änderung<br />

mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Entwurf<br />

Stand: 18.11.2013<br />

a r g e p l a n<br />

Stadtplaner und Architekten<br />

Hannover<br />

Verfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis der <strong>Begründung</strong><br />

Seite<br />

1.)<br />

2.)<br />

3.)<br />

4.)<br />

4.1)<br />

4.2)<br />

4.3)<br />

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5.)<br />

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8.)<br />

8.1)<br />

8.2)<br />

8.3)<br />

9.)<br />

Teil 1: Ziele und Inhalte des Bebauungsplans<br />

Zwecke und Ziele des Bebauungsplans, Geltungsbereich<br />

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />

Städtebauliches Konzept<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

Art und Maß der Nutzung<br />

Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche<br />

Verkehrsflächen<br />

Grünflächen, Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

Kinderspielplätze<br />

Sonstige Festsetzungen<br />

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung<br />

Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Sonstige Hinweise<br />

Durchführung des Bebauungsplans<br />

Bodenordnende Maßnahmen<br />

Grundsätze für soziale Maßnahmen<br />

Überschläglich ermittelte Kosten<br />

Verfahren, Darstellung der Abwägung<br />

Teil 2: Umweltbericht<br />

1.) Umweltbericht zum Ursprungsbebauungsplan<br />

2.) Ergänzung des Umweltberichts zur 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

3<br />

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4<br />

5<br />

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10<br />

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20<br />

Verfahrensvermerke zur <strong>Begründung</strong><br />

22<br />

Anlagen:<br />

Gehölzliste<br />

Plan Bestand Biotoptypen<br />

Plan Grünordnerische Maßnahmen<br />

Plan Städtebauliches Konzept


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 3<br />

Teil 1: Ziele und Inhalte des Bebauungsplans<br />

1.) Allgemeine Zwecke und Ziele des Bebauungsplans, Geltungsbereich<br />

Der Rat der Gemeinde Asendorf hat in seiner Sitzung vom 16.04.2002 den Bebauungsplans<br />

Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ als Satzung beschlossen, der Bebauungsplan<br />

ist mit Bekanntmachung am 29.05.2002 rechtsverbindlich geworden.<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde erforderlich zur Schaffung der planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebiets am westlichen Ortsrand<br />

der Gemeinde Asendorf und zur Sicherstellung einer sinnvollen städtebaulichen<br />

Ordnung dieses Gebiets.<br />

Das Festhalten an diesem Planungsziel ist auch im Jahr 2012 städtebaulich sinnvoll, da<br />

bestehende Erschließungsanlagen und Versorgungseinrichtungen genutzt werden können<br />

und da die mit den Bebauungsplänen 1(9/16) „Gerke II“ und 1(9/19) „Westlich<br />

Steinweg“ begonnene Siedlungsentwicklung im Westen des Ortskerns fortgesetzt wird<br />

und so langfristig ein geschlossener Ortsrand im Westen von Asendorf ausgebildet wird.<br />

In der Zeit zwischen dem Inkrafttreten im Jahr 2002 und 2012 hat sich gezeigt, dass die<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans den sich ändernden Wünschen der Bauherren in<br />

Bezug auf zulässige Haustypen und –formen und sowie den Anforderungen von regenerativen<br />

Energieformen nicht mehr entsprechen.<br />

Um diesen zeitgemäßen Anforderungen an den Bebauungsplan zu entsprechen, hat<br />

der Rat der Gemeinde Asendorf in seiner Sitzung am 27.03.2012 die Aufstellung der 1.<br />

Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ beschlossen. Die<br />

Änderungen betreffen die Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen in Teilbereichen mit<br />

Festsetzung der höchstzulässigen Geschossfläche in diesen Bereichen, die Zulässigkeit<br />

auch von Doppelhäusern und die Änderung der zulässigen Dachneigung bei Regelung<br />

der Trauf- und Firsthöhen.<br />

Änderungen von Festsetzungen bezüglich der Erschließung, der überbaubaren Flächen<br />

und der Grün- und Ausgleichsflächen erfolgen nicht, sodass die ursprünglich vorgesehene<br />

städtebauliche Struktur erhalten bleibt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist in der Planzeichnung<br />

festgesetzt, er entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplans.<br />

2.) Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Bruchhausen</strong>-<strong>Vilsen</strong> ist von der Bezirksregierung<br />

Hannover mit Verfügung vom 09.10.1980 – Az. 309.3 – 21101.2 – 51/2/80 –<br />

mit Ausnahmen und Auflage genehmigt worden. Durch Beschluß vom 27.11.1980 ist<br />

der Rat der <strong>Samtgemeinde</strong> der Auflage beigetreten.<br />

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der angestrebten<br />

Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer<br />

Straße“ hat der Rat der <strong>Samtgemeinde</strong> in seiner Sitzung vom 14.12.2000 die Aufstellung<br />

der 47. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 4<br />

In dieser Änderung ist der im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellte Bereich, der mit der 47. Änderung für eine Bebauung vorgesehen<br />

wird, als Wohnbauflächen dargestellt. Die im Geltungsbereich dieser 47. Flächennutzungsplanänderung<br />

weiterhin gelegenen, bislang als gemischte Bauflächen dargestellten<br />

Bereiche sind ebenfalls als Wohnbauflächen dargestellt, da eine gemischte Nutzung<br />

nicht realisiert und auch nicht mehr angestrebt wurde.<br />

Der Rat der <strong>Samtgemeinde</strong> hat am 14.02.2002 den Feststellungsbeschluss für die 47.<br />

Änderung gefasst, die Bezirksregierung Hannover hat diese 47. Änderung mit Verfügung<br />

vom 21.05.2002 (AZ 204.50-21101.2-47-51/6/02) genehmigt, mit Bekanntmachung<br />

vom 24.05.2002 ist sie wirksam geworden.<br />

Für eine im ursprünglichen Flächennutzungsplan gelegene gemischte Baufläche, die<br />

von der 47. Flächennutzungsplanänderung nicht betroffen ist, aber im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ liegt, ist in diesem Bebauungsplan<br />

ein Dorfgebiet (MD) festgesetzt, um die Schutzansprüche eines vorhandenen<br />

landwirtschaftlichen Betriebs zu berücksichtigen. Diese Festsetzung ist in diese 1. Änderung<br />

des Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ übernommen worden.<br />

Die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan ist damit gemäß<br />

§ 8 Abs.2 BauGB sichergestellt.<br />

3.) Städtebauliches Konzept<br />

Das städtebauliche Konzept des Ursprungs-Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer<br />

Straße“ ist unverändert in diese 1. Änderung übernommen worden und bleibt daher<br />

weiterhin gültig. Die aus diesem städtebaulichen Konzept abgeleiteten Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans bezüglich der Erschließungs- und Grünanlagen sind zwischenzeitlich<br />

realisiert.<br />

Die innere Erschließung des Baugebiets erfolgt durch einen Straßenring, der ausschließlich<br />

der Anbindung der angrenzenden Grundstücke dient und daher verkehrsberuhigt<br />

gestaltet wird. Der Ring ist über eine Zufahrt an die K 114 Hohenmoorer Straße<br />

angebunden, die damit die äußere Erschließung des Baugebiets übernimmt. Über die<br />

südlich im Plangebiet verlaufende Neue Straße werden nur die direkt an dieser Straße<br />

gelegenen Grundstücke erschlossen, da diese Straße wegen der vorhandenen Belastung<br />

und der geringen Ausbaubreite nicht für zusätzliche Verkehrsfunktionen herangezogen<br />

wird.<br />

Beiderseits des Gewässers Calle sieht das städtebauliche Konzept die Anlage von<br />

Grünflächen, die das Baugebiet gliedern, Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen und eine<br />

Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Hohenmoorer Straße und der Neuen Straße<br />

herstellen, vor. Die Anlagen sind zwischenzeitlich ausgebaut.<br />

Die im städtebaulichen Konzept dargestellte Grünfläche am westlichen Rand des Plangebiets<br />

ist zwischenzeitlich als Gehölzstreifen ausgeführt und so bildet so einen begrünten<br />

Ortsrand gegen die anschließende Landschaft aus.<br />

Das östlich anschließenden Baugebiet Gerke II ist durch eine Fußwegverbindung angeschlossen,<br />

um dieses und den in ihm gelegenen Spielplatz gefahrlos erreichen zu können.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 5<br />

Entsprechend der baulichen Eigenart der Umgebung und der Lage des Baugebiets am<br />

Ortsrand ist für Neubauten eine offene Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen<br />

und festgesetzt. Die Baugrundstücke werden durch Bäume auf den Grundstücken<br />

und Gehölzstreifen an rückwärtigen Grenzen intensiv begrünt und gegliedert; der<br />

Bebauungsplan enthält hierzu die erforderlichen Festsetzungen.<br />

Das städtebauliche Konzept ist dieser <strong>Begründung</strong> als Anlage beigefügt.<br />

4.) Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

4.1) Art und Maß der Nutzung<br />

Eine im Südosten des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans gelegene Teilfläche,<br />

die im gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt ist, ist als<br />

Dorfgebiet festgesetzt, um die Schutzansprüche eines zur Planaufstellung ansässigen<br />

landwirtschaftlichen Betriebs zu berücksichtigen. In diesem sind Nutzungen gemäß § 5<br />

Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) ausgeschlossen,<br />

um Beeinträchtigungen der benachbarten Wohngebiete durch Lärm und<br />

Verkehr vor allem in den Abendstunden zu vermeiden. Die landwirtschaftliche Nutzung<br />

ruht zurzeit, soll jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Bei einer Neuaufnahme<br />

der landwirtschaftlichen Nutzung muss auf die vorhandene Wohnbebauung und<br />

auf die Festsetzungen der rechtskräftigen Bauleitplanung Rücksicht genommen werden.<br />

Die weiteren Baugebiete dieses Bebauungsplans sind zur Deckung des Bedarfs an<br />

Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser, die überwiegend der Wohnnutzung<br />

dienen, als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. In diesen sind die nach § 4 Abs. 3<br />

BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />

- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe<br />

- Gartenbaubetriebe<br />

- Tankstellen<br />

ausgeschlossen, um Emissionen, Störungen der Eigenart des ländlich geprägten Ortsbilds<br />

und erhöhte Verkehrsbelastungen zu vermeiden.<br />

Das Maß der Nutzung ist durch die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, die Grundflächenzahl,<br />

die Geschossflächenzahl bei zweigeschossiger Bauweise und die Traufund<br />

Firsthöhen der Gebäude bestimmt.<br />

In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt, um sicherzustellen,<br />

dass sich die Bebauung in das ländlich geprägte Erscheinungsbild der<br />

Gemeinde mit großzügigen Grundstücksfreiflächen einfügt.<br />

Zusätzlich ist für die mit zwei Vollgeschossen bebaubaren Baugebiete eine Geschossflächenzahl<br />

von 0,6 festgesetzt, um entsprechend der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse<br />

die mögliche bauliche Ausnutzung unterhalb der Obergrenze des § 17 Bau-<br />

NVO auf ein ortsbildverträgliches Maß zu begrenzen.<br />

Zur Unterstützung der Zielsetzung der Einfügung der Bebauung in das angestrebte<br />

ländliche Erscheinungsbild ist auch in dieser Bebauungsplanänderung wie im Ursprungsbebauungsplan<br />

eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19<br />

Abs. 4 Satz 2 BauNVO für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen<br />

im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche<br />

auf der Grundlage des § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch textliche Festsetzung ausge-


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 6<br />

schlossen, um eine übermäßige Versiegelung zu verhindern und um eine intensive Begrünung<br />

sicherzustellen.<br />

Ergänzend hierzu ist zur Begrenzung der Gebäudekubatur und zur Begrenzung der erforderlichen<br />

Stellplatzflächen festgesetzt, dass je Haus bzw. Haushälfte höchstens zwei<br />

Wohneinheiten zulässig sind.<br />

Für die überwiegende Anzahl der Baugebiete ist ein Vollgeschoß als Höchstgrenze<br />

festgesetzt, um eine Einfügung der Bebauung in das bestehende Ortsbild und die umgebende<br />

Bebauung sicherzustellen. Lediglich für zwei städtebaulich herausgehobene<br />

Baugebiete an der Hauptzufahrt in das Neubaugebiet und im Südwesten des Plangebiets<br />

sind zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze festgesetzt.<br />

4.2) Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen<br />

Zur Einfügung der Baugebiete in das vorhandene, ländlich geprägte Ortsbild ist die offene<br />

Bauweise festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, um der Lage<br />

am Ortsrand entsprechende Bauformen und eine ausreichende Begrünung sicherzustellen.<br />

Die Anzahl der Wohneinheiten ist auf zwei Wohneinheiten je Haus bzw.<br />

Haushälfte beschränkt, um sicherzustellen, dass sich die Gebäude auch hinsichtlich ihrer<br />

Kubatur in das ländlich geprägte Ortsbild einfügen.<br />

Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen begrenzt; die Bautiefen lassen<br />

Raum für individuelle Lösungen hinsichtlich der Grundstücksbebauung und Gebäudeform.<br />

4.3) Verkehrsflächen<br />

Die Festsetzungen bezüglich der Verkehrsflächen entsprechen den Festsetzungen des<br />

Ursprungsbebauungsplans, die Verkehrsanlagen sind zwischenzeitlich realisiert.<br />

Das Plangebiet ist durch die vorhandene Hohenmoorer Straße an das über- und innerörtliche<br />

Verkehrsnetz angebunden. Die innere Erschließung des Wohngebiets erfolgt<br />

über eine Stichstraße von der Hohenmoorer Straße und einen daran angebundenen<br />

Erschließungsring. Von der Neuen Straße werden ausschließlich die an diese angrenzenden<br />

Grundstücke erschlossen, um diese Straße nicht durch zusätzlichen Verkehr zu<br />

belasten.<br />

Für die neuen Baugrundstücke an der Hohenmoorer Straße westlich des Grünzugs erfolgt<br />

durch Festsetzung der Ausschluß von Zu- und Abfahrten zur freien Strecke dieser<br />

Kreisstraße; die Zufahrten sollen am inneren Erschließungsring angeordnet werden.<br />

Die im Plangebiet im Ursprungsbebauungsplan erstmalig festgesetzten öffentlichen<br />

Straßenverkehrsflächen sind als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt, um eine dem<br />

Siedlungscharakter entsprechende Gestaltung sicherzustellen. Die Festsetzung ist in<br />

diese Bebauungsplanänderung übernommen. Zur Verbindung des bestehenden Baugebiet<br />

Gerke II und des neuen Baugebiets im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans<br />

ist ein Fußweg festgesetzt.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 7<br />

Die festgesetzten Straßenbreiten lassen Raum für die Anlage von öffentlichen Parkplätzen<br />

und einer Straßenbegrünung, die bei der nach Rechtskraft des Ursprungsbebauungsplans<br />

erfolgten Realisierung der Verkehrsanlagen vorgesehen wurden.<br />

Um die Begrünung der Straßen sicherzustellen, ist festgesetzt, dass je 100 m Straßenlänge<br />

4 Laubbäume anzupflanzen sind.<br />

Nach den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung sind Einfriedungen entlang der<br />

angrenzenden Verkehrsflächen auf eine Höhe von 1,20 m begrenzt und beeinträchtigen<br />

damit auch entlang der Kreisstraße nicht die Sicherheit des Verkehrs.<br />

4.4) Grünflächen; Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

Das Baugebiet ist nach Westen von 10 m breiten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen<br />

und Sträuchern eingefasst. Im Bereich der Baugrundstücke ist diese als öffentliche<br />

Grünfläche festgesetzt. Gegen die Landschaft bilden diese Pflanzflächen einen intensiv<br />

begrünten Ortsrand aus, der die Bebauung in das Landschaftsbild einfügt. Die Bepflanzung<br />

ist durch textliche Festsetzung bestimmt.<br />

Beiderseits des Gewässers Calle sind öffentliche Grünflächen festgesetzt, durch die eine<br />

Gliederung des Baugebiets und eine Aufwertung der ökologischen Verhältnisse des<br />

Bachlaufs erreicht wird. Der Bebauungsplan enthält entsprechende Festsetzungen für<br />

die Bepflanzung dieser Grünflächen. In den Grünflächen erfolgt die Anlage einer Fußund<br />

Radwegverbindung zwischen der Hohenmoorer Straße und der Neuen Straße.<br />

Für die in diesem Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiete enthält der<br />

Bebauungsplan die Festsetzung, dass je angefangene 250 qm Grundstücksfläche mindestens<br />

ein Laub- oder Obstbaum anzupflanzen ist. Um bestehende, bebaute Baugrundstücke<br />

auszunehmen, gilt diese Festsetzung nur für Neubauten und baugenehmigungspflichtige<br />

Umbauten.<br />

Weiterhin sind in den neuen Baugebieten an den zukünftigen rückwärtigen Grenzen<br />

Pflanzstreifen in einer Breite von 2 m je Grundstück festgesetzt, die die Baugebiete<br />

gliedern und durchgrünen. Die Art der Bepflanzung ist durch textliche Festsetzung gesichert.<br />

Der Bebauungsplan enthält weiterhin Festsetzungen zur naturnahen Gestaltung des zur<br />

Entwässerung erforderlichen Rückhaltebeckens.<br />

Nördlich der Neuen Straße ist eine Grünlandfläche mit wertvollem Gehölzbestand, die in<br />

ihrer gegenwärtigen Nutzung erhalten werden soll, als private Grünfläche und als Fläche<br />

mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen festgesetzt.<br />

Durch textliche Festsetzungen ist sicherstellt, dass für Pflanzungen die in der Gehölzliste,<br />

die der <strong>Begründung</strong> dieses Bebauungsplans als Anlage beigefügt ist, genannten<br />

Gehölze benutzt werden.<br />

Die Festsetzungen dienen zur Sicherung der Zielsetzung, die Baugebiete in der ländlich<br />

geprägten Gemeinde intensiv mit standortgerechten Gehölzen zu durchgrünen. Sie sind<br />

damit auch Bestandteil der im Umweltbericht festgestellten Ausgleichsmaßnahmen für<br />

den Eingriff in Natur und Landschaft; der Bebauungsplan setzt diese hierzu als Ausgleichsflächen<br />

fest. Durch textliche Festsetzung sind sie den Baugrundstücken zuge-


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 8<br />

ordnet, auf denen durch diese Bebauungsplanänderung bzw. durch den Ursprungsbebauungsplan<br />

Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ Baurechte begründet werden.<br />

Kinderspielplätze:<br />

Im Rahmen des Planverfahrens wurde für den Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 1(9/22)<br />

„Hohenmoorer Straße“ nach den Regelungen des damals gültigen Nieders. Kinderspielplatzgesetzes<br />

ein Bedarf von 680 qm Spielplatzfläche ermittelt.<br />

Im Geltungsbereich des östlich zu diesem Bebauungsplan angrenzenden Bebauungsplans<br />

„Gerke II“ ist ein Spielplatz festgesetzt und ausgebaut. Der festgesetzte Spielplatz<br />

hat eine Größe von ca. 3.400 qm und dient mit dieser Größe auch der Versorgung der<br />

umliegenden Baugebiete. Im Spielplatznachweis für den Bebauungsplan „Gerke II“ ist<br />

für dieses Baugebiet ein Bedarf von 400 qm Spielplatzfläche ermittelt. Der Spielplatz<br />

dient weiterhin zur Versorgung der Baugebiete des Bebauungsplans „Westlich Steinweg“,<br />

für die ein Bedarf von 375 qm Spielplatzfläche besteht. Über den Bedarf für diese<br />

beiden Bebauungsplangebiete verfügt der Spielplatz noch über eine Kapazität von<br />

2.625 qm.<br />

Wegen seiner Größe, seiner guten Ausstattung und seiner gefahrlosen Erreichbarkeit<br />

soll dieser Spielplatz auch zur Versorgung dieses Bebauungsplans herangezogen werden.<br />

Dieses erfolgt auch aus der Zielsetzung, dass die Kinder benachbarter Baugebiete<br />

auf einer zentralen Spielplatzanlage die Gelegenheit bekommen sollen, soziale Kontakte<br />

zu knüpfen. Wegen seiner Größe bietet der Spielplatz umfangreiche Spielmöglichkeiten,<br />

wodurch er für Kinder jeden Alters besonders attraktiv ist.<br />

Lageplan Spielplatz


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 9<br />

Das zum Zeitpunkt der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans gültige Nieders. Kinderspielplatzgesetz<br />

sah eine zulässige Entfernung von höchstens 400 m zum Spielplatz<br />

vor. Diese wird von einem Teil der Baugrundstücke im Plangebiet nicht eingehalten; für<br />

die westlich gelegenen Baugrundstücke ergeben sich Entfernungen von bis zu 600 m.<br />

Wegen der vorgenannten Vorteile einer zentralen, großflächigen Spielplatzanlage sollen<br />

diese Weglängen akzeptiert werden. Von der damaligen Bezirksregierung Hannover<br />

wurde auf der Grundlage des damals gültigen Nieders. Kinderspielplatzgesetzes hierfür<br />

eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich aufgehoben.<br />

Der Spielplatzbedarf im Plangebiet dieser Bebauungsplanänderung wird damit durch<br />

die vorhandene Anlage in dem benachbarten Baugebiet abgedeckt.<br />

Kleinkinderspielplätze können wegen der geringen Bebauungsdichte und der offenen<br />

Bauweise auf den Grundstücken vorgehalten werden.<br />

4.5 ) Sonstige Festsetzungen<br />

Der Bachlauf der Calle ist in der Planzeichnung als Wasserfläche festgesetzt. Bei der<br />

Gestaltung der angrenzenden Grünflächen sind die Bestimmungen des Niedersächsischen<br />

Wassergesetzes und die Satzungsbestimmungen des Unterhaltungspflichtigen<br />

über die Räum- und Randstreifen zu beachten. Der Bebauungsplan enthält eine textliche<br />

Festsetzung bezüglich des von jeder Bebauung freizuhaltenden Gewässerrandstreifens.<br />

Die Gestaltung der Gewässerrandstreifen sowie der Uferbereiche wird mit<br />

dem Unterhaltspflichtigen abgestimmt.<br />

5.) Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung<br />

Die auf der niedersächsischen Bauordnung beruhenden örtlichen Bauvorschriften über<br />

die Gestaltung sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen worden,<br />

um die Beurteilung von Bauvorhaben übersichtlich und nachvollziehbar zu gestalten.<br />

Sie sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit<br />

auf das im Interesse der Allgemeinheit erforderliche Maß beschränkt.<br />

Sie sind erforderlich, um den Baugebieten ein charakteristisches, geschlossenes Erscheinungsbild<br />

zu geben, das sich in das ländlich geprägte Orts- und Landschaftsbild<br />

einfügt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich dieser örtlichen Bauvorschrift entspricht dem Geltungsbereich<br />

dieses Bebauungsplans.<br />

Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift<br />

Dächer<br />

Die Dachlandschaft ist ein wesentliches Element des Ortsbilds sowohl in der Nah- wie<br />

auch der Fernwirkung. Um ein geschlossenes Erscheinungsbild und einen einheitlichen<br />

Ortsrand zu erreichen, sind geneigte Dächer festgesetzt und Regelungen bezüglich der<br />

mindestens notwendigen Neigungen getroffen.<br />

Einfriedungen<br />

Die Regelungen bezüglich der Höhen der Einfriedungen an den Grundstücksgrenzen zu<br />

Straßen und im Bereich zwischen den Straßen und der Bebauung erfolgt, um an den öf-


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 10<br />

fentlichen Räumen eine geschlossene und angemessene Gestaltung zu erreichen. Die<br />

Regelungen lassen Raum für individuelle Lösungen.<br />

6.) Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Die Erschließung der Baugebiete erfolgt über die im Ursprungsbebauungsplan festgesetzte<br />

Planstraße, die zwischenzeitlich ausgebaut ist, mit Anbindung an die K 14 Hohenmoorer<br />

Straße. Die Einmündung liegt zur Zeit außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenze.<br />

Der Ausbau der Einmündung erfolgt entsprechend den Anforderungen<br />

des Straßenbauamts; die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Baulastträger<br />

und der Gemeinde sind geschlossen. Für die neuen Baugrundstücke an der Hohenmoorer<br />

Straße westlich des Grünzugs erfolgt durch Festsetzung ein Ausschluss von<br />

Zu- und Abfahrten zur Hohenmoorer Straße, da diese über die innere Erschließungsstraße<br />

des Baugebiets erschlossen werden können. Über die bestehende Neue Straße<br />

im Süden des Plangebiets werden ausschließlich die direkt an dieser Straße gelegenen<br />

Baugrundstücke erschlossen; weitere Erschließungsfunktionen sind für diese Straße<br />

wegen der bestehenden Belastung und der geringen Ausbaubreite nicht vorgesehen.<br />

Die Erschließung des Plangebiets an die benachbarten Mittel- bzw. Oberzentren durch<br />

den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt durch Linien des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen<br />

GmbH.<br />

Die Versorgung mit Wasser, Gas und Elektrizität ist durch den Anschluß an vorhandene<br />

und ausreichend bemessene Anlagen in den vorhandenen Straßen sichergestellt.<br />

Die Wasserversorgung erfolgt durch die Wasserversorgung „Syker Vorgeest“, die Versorgung<br />

mit Erdgas durch die EWE Aktiengesellschaft und die Elektrizitätsversorgung<br />

durch eon Avacon.<br />

Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Bruchhausen</strong>-<strong>Vilsen</strong> ist für die Löschwasserversorgung zuständig.<br />

Es muss im gesamten Gebiet eine Löschwassermenge von mindestens 800 l/min über<br />

zwei Stunden zur Verfügung stehen. Das Leitungsnetz ist entsprechend ausgebaut.<br />

Die Schmutzwasserentsorgung des Plangebiets erfolgt durch Anschluss an vorhandene<br />

Leitungen in freiem Gefälle.<br />

Wegen der Bodenverhältnisse ist eine dezentrale Versickerung des Oberflächenwassers<br />

auf den Baugrundstücken nicht möglich. Nach dem Oberflächenentwässerungskonzept<br />

für die Gemeinde Asendorf ist für das Plangebiet die Anlage eines Rückhaltebeckens<br />

in einer Größe von 2000 qm erforderlich; die Planzeichnung enthält eine entsprechende<br />

Festsetzung. Der Abfluss aus dem Rückhaltebecken in den Vorfluter Calle<br />

wird auf den natürlichen Abfluß des Plangebiets von max. 2 l/sec x ha begrenzt.<br />

Durch die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers wird erreicht,<br />

dass der zukünftige Gebietsabfluß den bisherigen natürlichen Gebietsabfluss nicht<br />

überschreitet.<br />

Bei der Planung und Ausführung der Verkehrsflächen sind die entsprechenden Vorschriften<br />

für die Unterbringung von Leitungen in öffentlichen Flächen und für Anpflanzungen<br />

wie die DIN 1998 (Unterbringung von Erdgasversorgungsanlagen in öffentlichen<br />

Flächen) oder das DVGW-Regelwerk GW 125 (Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer<br />

Versorgungsanlagen) zu berücksichtigen. Die Erschließungsträger waren an der<br />

Planung der Erschließungsanlagen beteiligt.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 11<br />

Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH.<br />

Auswirkungen auf die Kindergarten- und Schulraumversorgung ergeben sich durch diese<br />

Bebauungsplanänderung nicht.<br />

Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird damit sichergestellt.<br />

7.) Sonstige Hinweise<br />

Von diesem Bebauungsplan wird das Erlaubnisfeld Staffhorst der Wintershall AG, Erdölwerke,<br />

Barnsdorf, betroffen. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verliehene<br />

Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen<br />

Stoffen. Solange auf Grund dieser Berechtigung keine bergbaulichen Aktivitäten<br />

erfolgen, wird die Planung hierdurch nicht beeinträchtigt.<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde<br />

(das könnten u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie<br />

auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher<br />

Funde) gemacht werden, sind diese nach § 14 Abs. 1 des Nieders. Denkmalschutzgesetzes<br />

meldepflichtig und müssen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises<br />

Diepholz und dem Nieders. Landesamt für Denkmalpflege, Referat Archäologie,<br />

Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover, unverzüglich gemeldet werden.<br />

Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde<br />

und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des Nieders. Denkmalschutzgesetzes bis zum<br />

Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren<br />

Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der<br />

Arbeiten gestattet.<br />

Es bestehen bzw. entstehen durch Festsetzungen dieses Bebauungsplans keine Immissionskonflikte<br />

durch konkurrierende Nutzungen. Die Schutzansprüche eines ruhenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebs an der Neuen Straße sind durch die Festsetzung eines<br />

Dorfgebiets MD und ausreichende Abstände der Baugebiete berücksichtigt.<br />

Das Plangebiet liegt in einem landwirtschaftlich strukturiertem Bereich, in dem es häufig<br />

zu landwirtschaftlich spezifischen Immissionen in Form von Gerüchen, Geräuschen und<br />

Stäuben kommt. Diese werden hervorgerufen durch den landwirtschaftlichen Verkehr<br />

auf den Straßen sowie durch die Bearbeitung der umliegenden landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen. Sie können jahreszeitlich und witterungsbedingt auch an Sonn- und<br />

Feiertagen sowie in den Nachtstunden auftreten. Die Immissionen sind unvermeidbar,<br />

im ländlichen Raum ortsüblich und müssen von den Anwohnern toleriert werden. Sie<br />

haben einen Minderabstand hinzunehmen.<br />

Altlasten: In einer Entfernung von ca. 250 m östlich vom Geltungsbereich befindet<br />

sich die Altablagerung Nr. 251.403.4.034 „Asendorf – Hohenmoorer Straße“. Nach der<br />

Phase I „gezielte Nachermittlung“ handelt es sich um eine mit Boden und Bauschutt<br />

verfüllte Senke. Das Gefährdungspotential und der weitere Untersuchungsbedarf ist im<br />

Rahmen der abgeschlossenen Phase II „Erstbewertung“ bewertet.<br />

Hierbei wurde die Altablagerung von der zuständigen regionalen Bewertungskommission<br />

mit 22 von 100 möglichen Punkten bewertet. Die Altablagerung ist unter Bewertung<br />

des derzeitigen Kenntnisstandes bezüglich Art und Umfang der Abfallablagerung sowie<br />

der daraus resultierenden Gefährdungspotentiale für die Umwelt – bezogen auf die der-


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 12<br />

zeitige Situation vor Ort – der Regionalen Warteliste zugeordnet worden. Dies bedeutet<br />

konkret, dass derzeit nur ein nachrangiger Erkundungsbedarf für die Altablagerung besteht.<br />

Damit sind nach den zur Zeit vorliegenden Informationen keine Auswirkungen auf das<br />

Plangebiet zu erwarten, solange keine Grundwassernutzungen vorhanden oder geplant<br />

sind. Falls Grundwassernutzungen, insbesondere Trinkwassernutzungen, vorhanden<br />

oder geplant sind, sind die konkreten Planungen von der Gemeinde der Unteren Abfallbehörde<br />

mitzuteilen, damit eine Beurteilung der neuen Sachlage erfolgen kann.<br />

Im Plangebiet selbst befinden sich zum gegenwärtigen Kenntnisstand keine erfassten<br />

Altablagerungen. Informationen zu Altstandorten oder Verdachtsflächen liegen nicht<br />

vor. Sollten sich bei der weiteren Planung, der Erschließung oder bei der Bebauung<br />

Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ergeben, so ist dieses<br />

unverzüglich der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Diepholz<br />

mitzuteilen.<br />

Kampfmittelverdacht besteht im Plangebiet nicht. Es kann jedoch nicht unterstellt werden,<br />

dass im Plangebiet keine Kampfmittelbelastung vorliegt. Bei der Erschließung des<br />

Plangebiets und den realisierten Neubauten sind keine Kampfmittel aufgetreten, sodass<br />

seitens der Gemeinde keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden.<br />

8.) Durchführung des Bebauungsplans<br />

8.1) Bodenordnende Maßnahmen<br />

Bodenordnende Maßnahmen zur Durchführung dieses Bebauungsplans sind nicht vorgesehen;<br />

die erforderlichen Flächen für die Bebauung und Erschließung wurden nach<br />

Rechtskraft des Ursprungsbebauungsplans freihändig erworben.<br />

8.2) Grundsätze für soziale Maßnahmen<br />

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans treten keine nachteiligen Auswirkungen<br />

auf persönliche Lebensumstände auf, so dass Vorstellungen zur Vermeidung oder Minderung<br />

nicht erforderlich sind.<br />

8.3 ) Überschläglich ermittelte Kosten für die Gemeinde<br />

Bei der Durchführung dieses Bebauungsplans entstanden für die öffentlichen Maßnahmen<br />

Kosten für den Grunderwerb, die Freilegung und den Ausbau der Verkehrsflächen<br />

sowie der Grün- und Ausgleichsflächen einschließlich der Wasserflächen und des<br />

Rückhaltebeckens.<br />

Die Grünflächen und das Rückhaltebecken sind als Flächen für den Ausgleich festgesetzt<br />

und den Verursachern zugeordnet.<br />

Die Gemeinde hat die Herstellung der Erschließung, der Grünflächen und der sonstigen<br />

Ausgleichsmaßnahmen und deren Finanzierung vertraglich mit dem Erschließungsträger<br />

geregelt.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 13<br />

9.) Verfahrensdurchführung; Zusammenfassung der Abwägung<br />

Verfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:<br />

Nach Bekanntmachung am 26.08.2013 in der Kreiszeitung hatte die Öffentlichkeit im<br />

Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29.08.2013 die Möglichkeit, gemäß § 3<br />

Abs. 1 BauGB von den Zielen und Inhalten der Bebauungsplanänderung Kenntnis zu<br />

bekommen und Anregungen zu äußern. An der Veranstaltung hat keine Person teilgenommen.<br />

Anregungen aus diesem Verfahren liegen nicht vor.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom<br />

04.02.2013 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt. Über die<br />

eingegangenen Anregungen und Bedenken hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung<br />

am 24.09.2013 beraten und beschlossen. Die Inhalte der Anregungen und die Ergebnisse<br />

der Abwägung darüber werden im folgenden zusammengefasst:<br />

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, LGLN,<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst, teilt mit, dass nicht unterstellt werden kann, dass im<br />

Plangebiet keine Kampfmittelbelastung vorliegt.<br />

Abwägung: Die Erschließung des Pangebiets ist abgeschlossen, einzelne Baumaßnahmen<br />

sind ausgeführt. Hierbei sind keine Kampfmittel aufgetreten. Weitere Untersuchungen<br />

werden nicht durchgeführt.<br />

Die EWE NETZ GmbH hat keine Einwände, weist aber auf vorhandene Erdgas- und<br />

Telekommunikationsleitungen hin.<br />

Abwägung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Die <strong>Begründung</strong><br />

enthält bereits einen entsprechenden Hinweis.<br />

Das Niedersächsische Landvolk weist auf die Festsetzung eines Dorfgebiets an der<br />

Neuen Straße hin, für den ein ausreichender Abstand zu Wohngebieten erforderlich ist.<br />

Weiterhin ist auf angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen hingewiesen, von<br />

denen Störungen ausgehen. Die Anwohner haben einen Minderabstand hinzunehmen.<br />

Es wird auf die Anforderungen der Niedersächsischen Bauordnung hingewiesen.<br />

Abwägung: Für das Plangebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, aus dem<br />

die Festsetzung eines Dorfgebiets MD übernommen wird. Die Festsetzung diente der<br />

Absicherung eines seinerzeit aktiven Nebenerwerbbetriebs, der zurzeit ruht. Bei einer<br />

Wiederaufnahme des Betriebs muss auf die vorhandene Wohnnutzung bzw. die Regelungen<br />

des Bebauungsplans Rücksicht genommen werden.<br />

Hinsichtlich der Immissionen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen enthält die<br />

<strong>Begründung</strong> dieses Bebauungsplans einen entsprechenden Hinweis, konkretere Aussagen<br />

können nicht gemacht werden.<br />

Die Anforderungen der Nieders. Bauordnung sind im Einzelgenehmigungsverfahren zu<br />

berücksichtigen.<br />

Der Landkreis Diepholz,<br />

Untere Naturschutzbehörde, gibt zu Bedenken, dass die vorgesehene Kompensation<br />

für die nach der Bebauungsplanänderung zulässige Mehrversiegelung nicht ausreicht.<br />

Abwägung: Für den Ausgleich des durch die Bebauungsplanänderung verursachten<br />

Eingriff wird ein Ausgleich auf einer Fläche von ca. 6.000 qm notwendig, der mit Bäumen<br />

und Sträuchern bepflanzt werden muss. Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis<br />

zu einer erhöhten Ausnutzung des Grundstücks durch Flächen für Garagen und<br />

Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Ge-


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 14<br />

ländeoberfläche, sodass sich der Rat in seiner Sitzung am 30.07.2013 für die Beibehaltung<br />

einer Grundflächenzahl von 0,3 mit Ausschluss einer Überschreitung ausgesprochen<br />

hat. Diese Bebauungsplanänderung erhält eine entsprechende textliche Festsetzung.<br />

An der bislang im Entwurf dieser Bebauungsplanänderung vorgesehenen Erhöhung der<br />

erforderlichen Baumpflanzungen wird im vorgesehenen Umfang festgehalten, um einen<br />

Ausgleich für übrige Eingriffe wie die Erhöhung der zulässigen Geschosszahl in Teilbereichen<br />

zu schaffen.<br />

Brandschutz: Es muss im gesamten Gebiet eine Löschwassermenge von mindestens<br />

800 L/min über zwei Stunden zur Verfügung stehen.<br />

Abwägung: Die <strong>Begründung</strong> erhält einen entsprechenden Hinweis.<br />

Untere Abfallbehörde: Die Aussagen der <strong>Begründung</strong> hinsichtlich der Altlasten werden<br />

bestätigt.<br />

Abwägung: Entfällt, die Hinweise sind bereits berücksichtigt.<br />

Denkmalpflege: Es werden Änderungen von Aussagen in der <strong>Begründung</strong> zu Bodenfunden<br />

angeregt.<br />

Abwägung: Die Aussagen der <strong>Begründung</strong> werden entsprechend der Anregung ergänzt.<br />

Weitere Anregungen oder Hinweise wurden im Rahmen der Verfahren gemäß §§ 3 (1)<br />

und 4 (1) BauGB nicht vorgebracht. Nach Abwägung und Beschluss über die eingegangenen<br />

Anregungen hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 24.09.2013 für den<br />

entsprechend ergänzten Bebauungsplanentwurf und für die Entwurfsbegründung die öffentliche<br />

Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden<br />

und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 15<br />

Teil 2: Umweltbericht<br />

Vorbemerkung<br />

Der Geltungsbereich dieser 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1(9/22) „Hohenmoorer<br />

Straße“ ist mit dem Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplans identisch.<br />

Im Verfahren der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans Nr. 1(9/22) „Hohenmoorer<br />

Straße“ wurden die Belange der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

und des Landschaftsbilds und deren Beeinträchtigungen im Rahmen einer Eingriffsregelung<br />

berücksichtigt; die danach erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung und Ausgleichs<br />

des Eingriffs sind durch Festsetzungen in den Ursprungsbebauungsplan eingegangen.<br />

Die durchgeführten Beurteilungen entsprechen den Anforderungen an einen Umweltbericht.<br />

Bei der Realisierung des Bebauungsplans wurden diese Regelungen bereits teilweise<br />

umgesetzt.<br />

Diese Regelungen des Ursprungsbebauungsplans bezüglich des Ausgleichs betreffen<br />

wegen der Kontinuität der Planung auch diese 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.<br />

1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ und sind in diese aufgenommen.<br />

Zur Nachvollziehbarkeit der Regelungen des Ursprungsbebauungsplans, die grundsätzlich<br />

in diese 1. Änderung übernommen werden, werden die Aussagen der <strong>Begründung</strong><br />

des Ursprungsbebauungsplans nachrichtlich in diese <strong>Begründung</strong> übernommen (kursiv):<br />

1.) Umweltbericht zum Ursprungsbebauungsplan:<br />

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

Quelle: argeplan, <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan 1(9/22) „Hohenmoorer Straße“, 2002<br />

„Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind betroffen durch die Inanspruchnahme<br />

bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen für eine Wohnbebauung.<br />

Bestand und Bewertung von Natur und Landschaft:<br />

Eine Bestandsaufnahme der Biotoptypen ist dieser <strong>Begründung</strong> als Anlage beigefügt.<br />

Im Planbereich bestehen keine Festsetzungen gemäß §§ 24-28 NNatG und keine gesetzlich<br />

geschützten Biotope gemäß § 28a NNatG.<br />

Das Plangebiet schließt an die vorhandene Bebauung am westlichen Ortsrand von<br />

Asendorf an, umfasst eine Fläche von 10,05 ha und ist überwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzt. Lediglich an der Hohenmoorer Straße und der Neuen Straße liegen einzelne<br />

Baugrundstücke. Das Plangebiet wird von Norden nach Süden von der Calle durchzogen,<br />

die in diesem Abschnitt nur sporadisch Wasser führt. Gehölze sind nur auf Baugrundstücken<br />

und auf einer Grünlandfläche nördlich der Neuen Straße vorhanden (Eichenbestand).<br />

Arten- und Lebensgemeinschaften: Die unbebauten Flächen des Plangebiets werden<br />

zur Zeit landwirtschaftlich (Acker, ausschließlich Kartoffeln) genutzt. Eine Gliederung


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 16<br />

der landwirtschaftlichen Fläche durch Randgehölze oder Baumsolitäre fehlt; sie ist als<br />

ausgeräumte Agrarlandschaft zu bezeichnen. Die Ackerfläche weist auch in den Randbereichen<br />

keine Wildkrautflora aus. Für die Fauna sind die Ackerflächen daher von untergeordneter<br />

Bedeutung. Da angrenzende Strukturen wie Gehölze oder Raine nicht<br />

vorhanden sind, ist die landwirtschaftliche Fläche auch hinsichtlich der Lebensraumfunktionen,<br />

z.B. als Nahrungsbiotop für benachbarte Strukturen, von geringer Bedeutung.<br />

Wegen der Intensivnutzung, der Monokultur und der fehlenden Gehölze sowie der im<br />

Norden, Osten und Süden angrenzenden Baugrundstücke ist die landwirtschaftliche<br />

Fläche von geringer Wertigkeit für das Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften.<br />

Von mittlerer Bedeutung ist ein Eichenbestand auf einer Grünlandfläche nördlich der<br />

Neuen Straße. Durch planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans ist dieser<br />

in seinem Bestand gesichert.<br />

Der begradigte Bachlauf der Calle führt nur sporadisch Wasser; eine gewässertypische<br />

Vegetation ist daher nicht vorhanden. Wegen der Unterhaltungsmaßnahmen ist der<br />

Gewässerrand artenarm, Gehölze fehlen vollständig. Entlang der Neuen Straße verläuft<br />

der Bach verrohrt. Der Bachlauf ist daher zur Zeit von geringer Bedeutung für Artenund<br />

Lebensgemeinschaften.<br />

Die Gärten der vorhandenen Bebauung werden zumeist als Ziergärten genutzt und intensiv<br />

gepflegt. Es überwiegt Scherrasen mit hohen Schnittzahlen; Gehölze sind nur<br />

vereinzelt vorhanden und oftmals standortfremd. Wegen der Strukturarmut und der damit<br />

verbundenen artenarmen Fauna sind die Gartenflächen von geringer Bedeutung für<br />

den Naturhaushalt.<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Arten- und Lebensgemeinschaften ist das Plangebiet damit<br />

insgesamt der Wertstufe III zuzuordnen.<br />

Boden: Nicht bzw. mäßig kulturbeeinflußte Böden sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Die landwirtschaftlichen Flächen (derzeitig Kartoffeln) sind durch Dünge- und Pflanzenschutzmitteleintrag<br />

stark kulturbeeinflußt, die Gartenflächen weisen einen starken Kultureinfluß<br />

auf. Die Flächen des Plangebiets sind wegen des geringen Umfangs der Versiegelung<br />

bezüglich des Schutzgutes Boden der mittleren Wertstufe (II) zuzuordnen.<br />

Wasser: Der im Plangebiet festgestellte hohe Grundwasserflurabstand führt in Verbindung<br />

mit den bindigen, für eine Versickerung wenig geeigneten Böden zu einer geringen<br />

Grundwasserneubildungsrate. Die Gefährdung des Grundwassers ist wegen der<br />

Mächtigkeit der Überdeckung gering. Durch das Plangebiet verläuft das Gewässer Calle,<br />

das nur sporadisch Wasser führt. Das im Plangebiet anfallende Oberfläche wird nach<br />

Ausbau der Erschließungsanlagen über ein Rückhaltebecken dem Gewässer in dem<br />

Umfang zugeleitet, der dem natürlichen Abfluß des Gebiets entspricht. Das Plangebiet<br />

ist wegen der bislang geringen Versiegelung bezüglich des Schutzgutes Wasser der<br />

mittleren Wertstufe (II) zuzuordnen.<br />

Klima/Luft: Wegen der bereits vorhandenen Bebauung sowie wegen der fehlenden Gehölze<br />

im Plangebiet und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Temperatur- und<br />

Feuchteverlaufs, der Windoffenheit und der Kaltluftbildung ist der Planbereich bereits<br />

heute dem Siedlungsrandklima zuzurechnen (gering beeinträchtigte Bereiche, Wertstufe<br />

II).<br />

Orts- und Landschaftsbild: Das Plangebiet stellt eine nahezu ebene, offene, monokulturell<br />

genutzte Agrarlandschaft ohne gliedernde Elemente wie Feldgehölze, Baumreihen<br />

oder Einzelbäume dar. Wegen der bestehenden Siedlungsfinger und Solitärgebäude


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 17<br />

sowie wegen der mangelhaften Gliederung durch Gehölze ist es daher zur Zeit von geringer<br />

Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild. Da das Plangebiet den Übergang<br />

in die offene Landschaft darstellt, ist es hinsichtlich dieses Schutzgutes der mittleren<br />

Wertstufe (II) zuzuordnen.<br />

Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds:<br />

Belange des Naturschutzes sind bei der Durchführung des Bebauungsplans betroffen.<br />

Es erfolgt durch die geplante Wohnbebauung und deren Erschließung ein Eingriff in den<br />

Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch die Inanspruchnahme bisher landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen. Intensiv genutztes Ackerland wird überbaut, vorhandene<br />

Vegetationsstrukturen werden dabei zerstört. Durch Gebäude und Straßen wird ein Teil<br />

des Gebiets versiegelt; hier kommt es zum Verlust der Bodenfunktionen. Durch die Versiegelung<br />

ergibt sich eine Verminderung der Versickerung und eine Minderung der<br />

Grundwasserneubildungsrate. Kleinklimatisch erfolgt eine Verstärkung des Siedlungsrandklimas<br />

durch eine Verminderung der Verdunstung und der Luftfeuchtigkeit. Hinsichtlich<br />

des Orts- und Landschaftsbilds ergeben sich Beeinträchtigungen, da die Siedlungsbereiche<br />

in die freie Landschaft erweitert werden.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Der Eingriff ist nach dem BNatSchG zu vermeiden, zu minimieren und auszugleichen.<br />

Eine Vermeidung des Eingriffs ist nicht möglich, wenn das Plangebiet zur Deckung des<br />

Wohnbedarfs der Gemeinde Asendorf herangezogen wird. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen<br />

im Plangebiet sollen jedoch so weit wie möglich minimiert und im Plangebiet<br />

selbst ausgeglichen werden. Im folgenden werden die im Bebauungsplan vorgesehenen<br />

und durch planungsrechtliche Festsetzungen gesicherten Maßnahmen zur Minderung<br />

bzw. zum Ausgleich dargestellt:<br />

Für die für das Ortsbild und den Naturhaushalt bedeutsame Eichengruppe nördlich<br />

des Neuen Wegs ist eine private Grünfläche mit einer Bindung für die Erhaltung von<br />

Bäumen festgesetzt.<br />

Die Calle ist als Wasserfläche festgesetzt. Beiderseits des Gewässers sind öffentliche<br />

Grünflächen festgesetzt, die das Baugebiet von Nord nach Süd durchlaufen und<br />

gliedern. Die Grünflächen sollen zu einer ökologischen Aufwertung des Bachlaufs<br />

beitragen; der Bebauungsplan enthält die für eine entsprechende Bepflanzung (naturnahe<br />

Wiese mit einzelnen Obstbäumen) erforderlichen Regelungen.<br />

Durch die Siedlungsentwicklung soll zukünftig ein geschlossener und eingegrünter<br />

Ortsrand gegen die freie Landschaft gebildet werden. Die Ausbildung des Ortsrands<br />

ist durch die Festsetzung eines Pflanzstreifens am äußeren Siedlungsrand und von<br />

Bindungen für dessen Bepflanzung mit Gehölzen sichergestellt. Der Gehölzstreifen<br />

setzt die im nördlich anschließenden Baugebiet „Westlich Steinweg“ festgesetzte<br />

Ortsrandeingrünung fort.<br />

Für das erforderliche Rückhaltebecken im Plangebiet ist festgesetzt, dass dieses für<br />

eine zeitweilige Wasserführung auszuführen ist und mit Flutrasen- und Röhrichtvegetation<br />

zu bepflanzen ist. Es leistet hierdurch einen Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt<br />

im Plangebiet.<br />

Durch die hinter den Obergrenzen der BauNVO zurückbleibenden Grundflächenzahlen,<br />

die Festsetzung des Ausschlusses von deren Überschreitung und die Beschrän-


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 18<br />

kung auf Einzelhäuser mit einer Begrenzung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten<br />

ist in dem Plangebiet ein hoher Freiflächenanteil sichergestellt.<br />

Durch die Umwandlung von intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen in stark<br />

durchgrünte Hausgärten erfolgt eine Verbesserung des Naturhaushalts durch eine<br />

Erhöhung der Artenvielfalt und durch zusätzliche Gehölze. Durch textliche Festsetzung<br />

ist hierzu auf den Grundstücksfreiflächen das Anpflanzen von Bäumen sichergestellt;<br />

je angefangene 250 qm ist ein Obstbaumhochstamm oder ein Laubbaum<br />

anzupflanzen, in den allgemeinen Wohngebieten ist weiterhin an den rückwärtigen<br />

Grundstücksgrenzen ein 2 m breiter, dichter Gehölzstreifen aus einheimischen<br />

Laubbüschen anzupflanzen.. Die Regelungen sichern die Durchgrünung der Baugebiete.<br />

In den als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzten Straßen im Plangebiet sind je<br />

100 m Straßenlänge 4 Laubbäume anzupflanzen. Die Straßen sind in Breiten festgesetzt,<br />

die Raum lassen für entsprechende Anpflanzungen.<br />

Durch textliche Festsetzung ist geregelt, dass bei Pflanzungen die der <strong>Begründung</strong><br />

beigefügte Gehölzliste zu beachten ist.<br />

Die dargestellten Festsetzungen bilden den Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe<br />

in den Naturhaushalt. Die grünordnerischen Maßnahmen sind in einer Anlage zur <strong>Begründung</strong><br />

dargestellt.<br />

Bilanzierung:<br />

Tabelle Flächenbilanz des Ursprungsbebauungsplan<br />

Biotoptyp/Nutzung Bestand (ha) Planung (ha)<br />

Acker 8,06 0,05<br />

Gehölzstreifen -- 0,17<br />

Öffentliche Grünfläche -- 0,31<br />

Private Grünfläche 0,17 0,23<br />

Gewässer 0,05 0,05<br />

Rückhaltebecken -- 0,20<br />

Verkehrsfläche 0,19 0,63<br />

Baugebiete<br />

- überbaut, versiegelt<br />

- Garten<br />

1,58<br />

(0,47)<br />

(1,11)<br />

8,41<br />

(2,52)<br />

(5,89)<br />

Summe 10,05 10,05<br />

Die geplante Bebauung führt zu einem Verlust von Ackerland und zu einer Zunahme<br />

der Baugebiets-, der Verkehrs- und der Grünflächen.<br />

Für die Schutzgüter ergibt sich folgende Bilanzierung:<br />

Arten- und Lebensgemeinschaften: Wegen der Artenarmut, der fehlenden Gehölze und<br />

der geringen Lebensraumqualität für die Tierwelt ist das Plangebiet zur Zeit von geringer<br />

Bedeutung für das Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften (Wertstufe III).<br />

Durch die Umwandlung der monokulturellen Ackerflächen in Wohngebiete, für die eine<br />

offene Bebauung geringer Dichte und eine intensive Begrünung durch Gehölze festgesetzt<br />

ist, ergibt sich keine Beeinträchtigung des Schutzguts.<br />

Eine Verbesserung ergibt sich gegenüber dem Bestand durch die festgesetzten Gehölzstreifen<br />

am Westrand des Plangebiets, durch die beiderseits des Gewässers ange-


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 19<br />

ordneten Grünflächen sowie durch die vorgesehene Bepflanzung des Rückhaltebeckens:<br />

Aufwertung um eine Wertstufe<br />

Wertstufe II (vorher III) 0,17 ha Gehölzstreifen<br />

0,31 ha Grünflächen<br />

0,20 ha Rückhaltebecken<br />

0,68 ha<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Arten- und Lebensgemeinschaften ergibt sich eine Überkompensation<br />

von 0,68 ha. Darüber hinaus sind Pflanzungen von Bäumen auf den<br />

Baugrundstücken und im Straßenraum festgesetzt.<br />

Boden: Eine Abwertung ergibt für die zusätzlich zum Bestand überbaubaren Flächen<br />

und die zusätzlichen Verkehrsflächen; für diese Flächen ist von einem Verlust der Bodenfunktionen<br />

auszugehen. Für die nicht überbaubaren Flächen ergibt sich keine Veränderung<br />

der Wertigkeit.<br />

Abwertung um eine Wertstufe<br />

Wertstufe III (vorher II) 2,05 ha zusätzliche Bebauung<br />

0,44 ha zusätzliche Verkehrsflächen<br />

2,49 ha versiegelte Flächen<br />

Bezüglich des Schutzgutes Boden besteht ein Defizit von 2,49 ha. Bei einer Kompensation<br />

des Flächenverlusts im Verhältnis 1 : 0,3 wird eine Ersatzfläche von 0,75 ha benötigt,<br />

die um eine Wertstufe aufgewertet wird. Bei dem Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften<br />

ergibt sich eine Aufwertung um 0,68 ha, die hierfür angerechnet wird. Eine<br />

weitere Kompensation ergibt sich durch die Regelungen des Bebauungsplans zum<br />

Anpflanzen von Bäumen auf den Baugrundstücken und in den Straßenräumen sowie<br />

von Gehölzstreifen an den rückwärtigen Grundstücksgrenzen.<br />

Wasser: Durch die bindigen Böden und den hohen Grundwasserflurabstand ist eine geringe<br />

Grundwasserneubildungsrate und ein geringes Gefährdungspotential gegeben.<br />

Das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser wird weiterhin über ein Rückhaltebecken<br />

in einem Umfang in die Calle eingeleitet, der dem natürlichen Abfluß des Plangebiets<br />

entspricht. Für die Zuordnung des Plangebiets zur Wertstufe II ergibt sich durch<br />

die Planung damit keine erhebliche oder nachhaltige Änderung.<br />

Klima/Luft: Durch die Planung ergeben sich Auswirkungen auf das bestehende Siedlungsrandklima<br />

hinsichtlich der Windoffenheit und der Kaltluftbildung durch die zusätzliche<br />

Bebauung und Erschließung, die durch die Regelungen des Bebauungsplans bezüglich<br />

des Anpflanzen von Laubbäumen und die Anlage von gärtnerisch gestalteten<br />

Freiflächen ausgeglichen werden. Die Abwertung dieses Schutzguts um eine Wertstufe<br />

ist daher nicht gerechtfertigt.<br />

Orts- und Landschaftsbild: Wegen der bestehenden Bebauung in der Landschaft, der<br />

Artenarmut und der fehlenden Gliederung durch Gehölzstreifen ist das Plangebiet bereits<br />

der mittleren Wertstufe II zugeordnet. Durch die geplante zusätzliche Bebauung<br />

ergibt sich keine weitere Abwertung; durch die festgesetzten Gehölzstreifen wird ein<br />

geschlossener, intensiv begrünter Ortsrand ausgebildet, der eine Aufwertung des<br />

Schutzgutes Orts- und Landschaftsbild darstellt. Der Bachlauf der Calle wird naturnah<br />

und erlebbar gestaltet. Die festgesetzten Anpflanzungen auf den Baugrundstücken, in<br />

den Straßenräumen und in den Grünflächen führen zu einer intensiven Durchgrünung


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 20<br />

der Baugebiete. Ein Kompensationsbedarf besteht damit hinsichtlich dieses Schutzgutes<br />

nicht.<br />

Zusammenfassung:<br />

Der Eingriff ist erforderlich, da die Flächen zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs<br />

der Gemeinde Asendorf benötigt werden und da die vorgesehenen Flächen hierfür besonders<br />

geeignet sind. Er ist zulässig, da die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />

und des Landschaftsbilds überwiegend gering sind und im Plangebiet kompensiert werden<br />

können.<br />

Gesonderte Ersatzmaßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.“<br />

2.) Ergänzung des Umweltberichts zur 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

Auswirkungen der Änderungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild:<br />

Die seit Satzungsbeschluss im Plangebiet eingetretenen Veränderungen entsprechen<br />

den Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans und damit den in dem vorgenannten<br />

Text dargestellten Auswirkungen und Ausgleichsmaßnahmen. Der Umfang der Umweltprüfung<br />

zu dieser Bebauungsplanänderung wird daher auf diejenigen Auswirkungen auf<br />

den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beschränkt, die sich durch geänderte Festsetzungen<br />

dieser Bebauungsplanänderung zusätzlich ergeben.<br />

Im Vergleich zwischen dem Ursprungsbebauungsplan und dieser 1. Änderung ergeben<br />

sich die folgenden Veränderungen mit Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das<br />

Landschaftsbild:<br />

<br />

<br />

Im Ursprungsplan war nur die offene Bauweise mit Einzelhäusern zulässig, nach der<br />

1. Änderung sind auch Doppelhäuser zulässig. Hierdurch ergibt sich eine höhere<br />

Verdichtung durch den einseitigen Fortfall des Grenzabstands.<br />

Die nach der 1. Änderung zulässige Anzahl von zwei Vollgeschossen in Teilbereichen<br />

anstelle von einem Vollgeschoss bedeutet einen stärkeren Eingriff in das<br />

Landschaftsbild. Wegen der Beschränkung dieser Änderung auf acht Baugrundstücke<br />

sind die Auswirkungen jedoch geringfügig.<br />

Die weiteren Änderungen von Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachneigung,<br />

Trauf- und Firsthöhen) sind ohne Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.<br />

Der Eingriff kann nicht vermieden werden, wenn das Baugebiet den veränderten Ansprüchen<br />

von Bauherrn und den Anforderungen regenerativer Energieformen entsprechen<br />

soll und wenn vorhandene Erschließungsanlagen ausgenutzt werden sollen. Es<br />

bestehen daher auch keine Alternativen zu der Planung.<br />

Bilanzierung des Eingriffs und des Ausgleichs:<br />

Auch diese Bilanzierung bezieht sich nur auf Eingriffe auf veränderte Festsetzungen in<br />

der ersten Änderung des Bebauungsplans, da die Eingriffe des Ursprungsplans durch<br />

entsprechende Regelungen in diesem ausgeglichen werden.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 21<br />

Hinsichtlich der überbaubaren Flächen und der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücksflächen<br />

durch Bebauung und Versiegelung, der Erschließungsanlagen, der öffentlichen<br />

und privaten Grünflächen, den Gehölzstreifen, den Gewässern und Rückhaltebecken<br />

ergeben sich bei der ersten Änderung des Bebauungsplans keine Veränderungen<br />

gegenüber dem Ursprungsplans. Die Flächenbilanz dieser 1. Änderung ergibt<br />

daher keine Veränderung gegenüber der des Ursprungsplans:<br />

Tabelle Flächenbilanz der 1. Änderung<br />

Biotoptyp/Nutzung Vor Bauleitplanung<br />

(ha)<br />

Ursprungsplan<br />

(ha)<br />

1. Änderung<br />

(ha)<br />

Acker 8,06 0,05 0,05<br />

Gehölzstreifen -- 0,17 0,17<br />

Öffentliche Grünfläche -- 0,31 0,31<br />

Private Grünfläche 0,17 0,23 0,23<br />

Gewässer 0,05 0,05 0,05<br />

Rückhaltebecken -- 0,20 0,20<br />

Verkehrsfläche 0,19 0,63 0,63<br />

Baugebiete, davon:<br />

- überbaut, versiegelt<br />

- Garten<br />

1,58<br />

(0,47)<br />

(1,11)<br />

8,41<br />

(2,52)<br />

(5,89)<br />

8,41<br />

(2,52)<br />

(5,89)<br />

Summe 10,05 10,05 10,05<br />

Es ergeben sich durch diese Bebauungsplanänderungen Auswirkungen auf das Ortsund<br />

Landschaftsbild, da in Teilbereichen eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zulässig<br />

wird.<br />

Als Ausgleich hierfür erfolgt eine Verdichtung des im Ursprungsplan vorgesehenen<br />

Baumbestands auf den Grünflächen beiderseits des Wasserlaufs: Bislang war vorgesehen,<br />

dass je angefangene 300 qm Grünfläche ein Obstbaumhochstamm zu pflanzen ist.<br />

Diese lockere Anpflanzung lässt das Anpflanzen weiterer Obstbäume zu, sodass in dieser<br />

ersten Änderung des Bebauungsplans festgesetzt ist, dass je 250 qm Grünfläche<br />

ein Obstbaumhochstamm anzupflanzen ist.<br />

Bei einer Flächengröße von ca. 3.100 qm ergeben sich damit 16 Obstbäume gegenüber<br />

11 Obstbäume im Ursprungsbebauungsplan und damit eine Zunahme von 5 Obstbäumen.<br />

Weiterhin wird festgesetzt, dass auf der Pflanzfläche am westlichen Planrand das<br />

Pflanzgebot von 1 Gehölz je 4 qm auf 1 Gehölz je 3 qm erhöht wird. Hierdurch wird sichergestellt,<br />

dass ein ausreichen dicht begrünter Ortsrand ausgebildet wird.<br />

Bei einer Flächengröße von ca. 1.300 qm erfolgt damit eine Erhöhung der Gehölzzahl<br />

von 325 auf 433 Gehölze, also um 108 Gehölze.<br />

Externe Ausgleichsmaßnahmen werden darüber hinaus nicht erforderlich.<br />

Zusammenfassung:<br />

Die Änderungen der Festsetzungen dieses Bebauungsplans sind erforderlich, um die<br />

Baumöglichkeiten an die zeitgemäßen Anforderungen an die Gebäude und an regenerative<br />

Energieformen anzupassen. Der mit der Änderung des Bebauungsplans verbundene<br />

Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist zulässig, da die Beeinträchtigungen<br />

gering sind und im Plangebiet ausgeglichen werden können.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 22<br />

Verfahrensvermerke zur <strong>Begründung</strong><br />

Diese <strong>Begründung</strong> wurde ausgearbeitet von<br />

a r g e p l a n<br />

Stadtplaner und Architekten<br />

Göbelstraße 25, 30163 Hannover<br />

Tel. 0511/31 10 61<br />

E-Mail: info@argeplan-stadtplaner.de<br />

Hannover, den 18.11.2013<br />

Der Rat der Gemeinde Asendorf hat in seiner Sitzung vom 24.09.2013 die öffentliche<br />

Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans und der Entwurfsbegründung<br />

beschlossen.<br />

Nach Bekanntmachung vom ………….. in der Kreiszeitung hat die Entwurfsbegründung<br />

zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans vom ………………..<br />

bis<br />

zum …………………………… einschließlich gemäß § 3 Abs.2 BBauG öffentlich ausgelegen.<br />

Diese Entwurfsbegründung wurde vom Rat der Gemeinde Asendorf in seiner Sitzung<br />

vom ……………… als <strong>Begründung</strong> gemäß § 9 Abs.8 BauGB beschlossen.<br />

Asendorf, den …………………..<br />

…………………………………..….<br />

Bürgermeister


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 23<br />

Anlage zur <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“<br />

1. Änderung<br />

GEHÖLZLISTE<br />

BÄUME<br />

Bergahorn<br />

Eberesche<br />

Esche<br />

Feldahorn<br />

Hainbuche<br />

Kastanie<br />

Lärche<br />

Rotbuche<br />

Salweide<br />

Sandbirke<br />

Schwarzerle<br />

Sommerlinde<br />

Spitzahorn<br />

Stieleiche<br />

Traubeneiche<br />

Traubenkirsche<br />

Vogelkirsche<br />

Waldkiefer<br />

Wildapfel<br />

Wildbirne<br />

Winterlinde<br />

Zitterpappel<br />

Acer platanoides<br />

Sorbus aucuparia<br />

Fraxinus excelsior<br />

Acer campestre<br />

Carpinus betulus<br />

Aesculus hippocastanum<br />

Larix decidua<br />

Fagus sylvalica<br />

Salix caprea<br />

Betula pendula<br />

Alnus glutinosa<br />

Tilia cordata<br />

Acer platanoides<br />

Quercus robur<br />

Quercus petrea<br />

Prunus padus<br />

Prunus avium<br />

Pinus sylvestris<br />

Malus sylvestris<br />

Pyrus communis<br />

Tilia platyphyllos<br />

Populus tremula<br />

OBSTBÄUME (KOTTRUP 1990)<br />

Baumanns Renette<br />

Biesterfelder Renette<br />

Bohnapfel<br />

Boskoop<br />

Danziger Kantapfel<br />

Dülmener Rosenapfel<br />

Goldparmäne<br />

Grahams Jubiläumsapfel<br />

Gravensteiner<br />

Jakob Lebel<br />

Kaiser Wilhelm<br />

Landsberger Renette<br />

Ontario<br />

Prinzenapfel<br />

Schöner von Nordhausen<br />

Winterglockenapfel<br />

Winterrambur<br />

Gellerts Butterbirne<br />

Gute Luise<br />

Köstliche von Charneux<br />

Neue Poiteau<br />

Büttners Rote Knorpelkirsche


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 24<br />

Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche<br />

Große Prinzessin<br />

Große Schwarze Knorpelkirsche<br />

Hedelfinger Riesenkirsche<br />

Kassins Frühe<br />

Graf Althanns Reneklode<br />

Große Grüne Reneklode<br />

Ontario-Pflaume<br />

Oullins Reneklode<br />

STRÄUCHER<br />

Behaarter Ginster<br />

Berberitze<br />

Besenginster<br />

Besenheide<br />

Brombeere<br />

Efeu<br />

Eingriffeliger Weißdorn<br />

Faulbaum<br />

Flieder<br />

Grauweide<br />

Haselnuß<br />

Himbeere<br />

Hundsrose<br />

lmmergrün<br />

Korbweide<br />

Kornelkirsche<br />

Kreuzdorn<br />

Liguster<br />

Ohrweide<br />

Pfaffenhütchen<br />

Purpurweide<br />

Roter Hartriegel<br />

Schlehe<br />

Schneeball<br />

Schwarzer Holunder<br />

Stachelbeere<br />

Stechpalme<br />

Traubenholunder<br />

Waldgeißblatt<br />

Weinrose<br />

Zweigriffliger Weißdorn<br />

GESCHNITTE HECKEN<br />

Hainbuche<br />

Liguster<br />

Rotbuche<br />

Weißdorn<br />

Genista pillosa<br />

Berberis vulgaris<br />

Cytisus scoparius<br />

Calluna vulgaris<br />

Rubus fruticosus<br />

Hedera helix<br />

Crataegus monogyna<br />

Frangula alnus<br />

Syringa vulgaris<br />

Salix cinerea<br />

Coryllus avellana<br />

Rubus idaeus<br />

Rosa canina<br />

Vinca minor<br />

Salix viminalis<br />

Cornus mas<br />

Rhamnus catharticus<br />

Ligustrum vulgare<br />

Salix aurita<br />

Euonymus europaeus<br />

Salix purpurea<br />

Cornus sanguinea<br />

Prunus spinosa<br />

Viburnum opulus<br />

Sambucus nigra<br />

Ribes uva-crispa<br />

Ilex aquifolium<br />

Sambucus racemosa<br />

Lonicera periclymemum<br />

Rosa rubiginosa<br />

Crataegus laevigata<br />

Carpinus betulus<br />

Ligustrum vulgare<br />

Fagus sylvatica<br />

Crataegus spec.


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 25<br />

Naturräumliche und städtebauliche Situation 12/2012


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 26<br />

Grünordnerische Maßnahmen


Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 27<br />

Städtebauliches Konzept

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