Begründung - Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
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Gemeinde Asendorf<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Bruchhausen</strong>-<strong>Vilsen</strong><br />
Landkreis Diepholz<br />
Bebauungsplan Nr. 1 (9/22) "Hohenmoorer Straße"<br />
1. Änderung<br />
mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Entwurf<br />
Stand: 18.11.2013<br />
a r g e p l a n<br />
Stadtplaner und Architekten<br />
Hannover<br />
Verfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis der <strong>Begründung</strong><br />
Seite<br />
1.)<br />
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4.1)<br />
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8.3)<br />
9.)<br />
Teil 1: Ziele und Inhalte des Bebauungsplans<br />
Zwecke und Ziele des Bebauungsplans, Geltungsbereich<br />
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />
Städtebauliches Konzept<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
Art und Maß der Nutzung<br />
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche<br />
Verkehrsflächen<br />
Grünflächen, Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
Kinderspielplätze<br />
Sonstige Festsetzungen<br />
Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung<br />
Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />
Sonstige Hinweise<br />
Durchführung des Bebauungsplans<br />
Bodenordnende Maßnahmen<br />
Grundsätze für soziale Maßnahmen<br />
Überschläglich ermittelte Kosten<br />
Verfahren, Darstellung der Abwägung<br />
Teil 2: Umweltbericht<br />
1.) Umweltbericht zum Ursprungsbebauungsplan<br />
2.) Ergänzung des Umweltberichts zur 1. Änderung des Bebauungsplans<br />
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Verfahrensvermerke zur <strong>Begründung</strong><br />
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Anlagen:<br />
Gehölzliste<br />
Plan Bestand Biotoptypen<br />
Plan Grünordnerische Maßnahmen<br />
Plan Städtebauliches Konzept
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 3<br />
Teil 1: Ziele und Inhalte des Bebauungsplans<br />
1.) Allgemeine Zwecke und Ziele des Bebauungsplans, Geltungsbereich<br />
Der Rat der Gemeinde Asendorf hat in seiner Sitzung vom 16.04.2002 den Bebauungsplans<br />
Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ als Satzung beschlossen, der Bebauungsplan<br />
ist mit Bekanntmachung am 29.05.2002 rechtsverbindlich geworden.<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde erforderlich zur Schaffung der planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebiets am westlichen Ortsrand<br />
der Gemeinde Asendorf und zur Sicherstellung einer sinnvollen städtebaulichen<br />
Ordnung dieses Gebiets.<br />
Das Festhalten an diesem Planungsziel ist auch im Jahr 2012 städtebaulich sinnvoll, da<br />
bestehende Erschließungsanlagen und Versorgungseinrichtungen genutzt werden können<br />
und da die mit den Bebauungsplänen 1(9/16) „Gerke II“ und 1(9/19) „Westlich<br />
Steinweg“ begonnene Siedlungsentwicklung im Westen des Ortskerns fortgesetzt wird<br />
und so langfristig ein geschlossener Ortsrand im Westen von Asendorf ausgebildet wird.<br />
In der Zeit zwischen dem Inkrafttreten im Jahr 2002 und 2012 hat sich gezeigt, dass die<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans den sich ändernden Wünschen der Bauherren in<br />
Bezug auf zulässige Haustypen und –formen und sowie den Anforderungen von regenerativen<br />
Energieformen nicht mehr entsprechen.<br />
Um diesen zeitgemäßen Anforderungen an den Bebauungsplan zu entsprechen, hat<br />
der Rat der Gemeinde Asendorf in seiner Sitzung am 27.03.2012 die Aufstellung der 1.<br />
Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ beschlossen. Die<br />
Änderungen betreffen die Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen in Teilbereichen mit<br />
Festsetzung der höchstzulässigen Geschossfläche in diesen Bereichen, die Zulässigkeit<br />
auch von Doppelhäusern und die Änderung der zulässigen Dachneigung bei Regelung<br />
der Trauf- und Firsthöhen.<br />
Änderungen von Festsetzungen bezüglich der Erschließung, der überbaubaren Flächen<br />
und der Grün- und Ausgleichsflächen erfolgen nicht, sodass die ursprünglich vorgesehene<br />
städtebauliche Struktur erhalten bleibt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist in der Planzeichnung<br />
festgesetzt, er entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplans.<br />
2.) Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Bruchhausen</strong>-<strong>Vilsen</strong> ist von der Bezirksregierung<br />
Hannover mit Verfügung vom 09.10.1980 – Az. 309.3 – 21101.2 – 51/2/80 –<br />
mit Ausnahmen und Auflage genehmigt worden. Durch Beschluß vom 27.11.1980 ist<br />
der Rat der <strong>Samtgemeinde</strong> der Auflage beigetreten.<br />
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der angestrebten<br />
Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer<br />
Straße“ hat der Rat der <strong>Samtgemeinde</strong> in seiner Sitzung vom 14.12.2000 die Aufstellung<br />
der 47. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 4<br />
In dieser Änderung ist der im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellte Bereich, der mit der 47. Änderung für eine Bebauung vorgesehen<br />
wird, als Wohnbauflächen dargestellt. Die im Geltungsbereich dieser 47. Flächennutzungsplanänderung<br />
weiterhin gelegenen, bislang als gemischte Bauflächen dargestellten<br />
Bereiche sind ebenfalls als Wohnbauflächen dargestellt, da eine gemischte Nutzung<br />
nicht realisiert und auch nicht mehr angestrebt wurde.<br />
Der Rat der <strong>Samtgemeinde</strong> hat am 14.02.2002 den Feststellungsbeschluss für die 47.<br />
Änderung gefasst, die Bezirksregierung Hannover hat diese 47. Änderung mit Verfügung<br />
vom 21.05.2002 (AZ 204.50-21101.2-47-51/6/02) genehmigt, mit Bekanntmachung<br />
vom 24.05.2002 ist sie wirksam geworden.<br />
Für eine im ursprünglichen Flächennutzungsplan gelegene gemischte Baufläche, die<br />
von der 47. Flächennutzungsplanänderung nicht betroffen ist, aber im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ liegt, ist in diesem Bebauungsplan<br />
ein Dorfgebiet (MD) festgesetzt, um die Schutzansprüche eines vorhandenen<br />
landwirtschaftlichen Betriebs zu berücksichtigen. Diese Festsetzung ist in diese 1. Änderung<br />
des Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ übernommen worden.<br />
Die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan ist damit gemäß<br />
§ 8 Abs.2 BauGB sichergestellt.<br />
3.) Städtebauliches Konzept<br />
Das städtebauliche Konzept des Ursprungs-Bebauungsplans Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer<br />
Straße“ ist unverändert in diese 1. Änderung übernommen worden und bleibt daher<br />
weiterhin gültig. Die aus diesem städtebaulichen Konzept abgeleiteten Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans bezüglich der Erschließungs- und Grünanlagen sind zwischenzeitlich<br />
realisiert.<br />
Die innere Erschließung des Baugebiets erfolgt durch einen Straßenring, der ausschließlich<br />
der Anbindung der angrenzenden Grundstücke dient und daher verkehrsberuhigt<br />
gestaltet wird. Der Ring ist über eine Zufahrt an die K 114 Hohenmoorer Straße<br />
angebunden, die damit die äußere Erschließung des Baugebiets übernimmt. Über die<br />
südlich im Plangebiet verlaufende Neue Straße werden nur die direkt an dieser Straße<br />
gelegenen Grundstücke erschlossen, da diese Straße wegen der vorhandenen Belastung<br />
und der geringen Ausbaubreite nicht für zusätzliche Verkehrsfunktionen herangezogen<br />
wird.<br />
Beiderseits des Gewässers Calle sieht das städtebauliche Konzept die Anlage von<br />
Grünflächen, die das Baugebiet gliedern, Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen und eine<br />
Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Hohenmoorer Straße und der Neuen Straße<br />
herstellen, vor. Die Anlagen sind zwischenzeitlich ausgebaut.<br />
Die im städtebaulichen Konzept dargestellte Grünfläche am westlichen Rand des Plangebiets<br />
ist zwischenzeitlich als Gehölzstreifen ausgeführt und so bildet so einen begrünten<br />
Ortsrand gegen die anschließende Landschaft aus.<br />
Das östlich anschließenden Baugebiet Gerke II ist durch eine Fußwegverbindung angeschlossen,<br />
um dieses und den in ihm gelegenen Spielplatz gefahrlos erreichen zu können.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 5<br />
Entsprechend der baulichen Eigenart der Umgebung und der Lage des Baugebiets am<br />
Ortsrand ist für Neubauten eine offene Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen<br />
und festgesetzt. Die Baugrundstücke werden durch Bäume auf den Grundstücken<br />
und Gehölzstreifen an rückwärtigen Grenzen intensiv begrünt und gegliedert; der<br />
Bebauungsplan enthält hierzu die erforderlichen Festsetzungen.<br />
Das städtebauliche Konzept ist dieser <strong>Begründung</strong> als Anlage beigefügt.<br />
4.) Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
4.1) Art und Maß der Nutzung<br />
Eine im Südosten des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans gelegene Teilfläche,<br />
die im gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt ist, ist als<br />
Dorfgebiet festgesetzt, um die Schutzansprüche eines zur Planaufstellung ansässigen<br />
landwirtschaftlichen Betriebs zu berücksichtigen. In diesem sind Nutzungen gemäß § 5<br />
Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) ausgeschlossen,<br />
um Beeinträchtigungen der benachbarten Wohngebiete durch Lärm und<br />
Verkehr vor allem in den Abendstunden zu vermeiden. Die landwirtschaftliche Nutzung<br />
ruht zurzeit, soll jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Bei einer Neuaufnahme<br />
der landwirtschaftlichen Nutzung muss auf die vorhandene Wohnbebauung und<br />
auf die Festsetzungen der rechtskräftigen Bauleitplanung Rücksicht genommen werden.<br />
Die weiteren Baugebiete dieses Bebauungsplans sind zur Deckung des Bedarfs an<br />
Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser, die überwiegend der Wohnnutzung<br />
dienen, als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. In diesen sind die nach § 4 Abs. 3<br />
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe<br />
- Gartenbaubetriebe<br />
- Tankstellen<br />
ausgeschlossen, um Emissionen, Störungen der Eigenart des ländlich geprägten Ortsbilds<br />
und erhöhte Verkehrsbelastungen zu vermeiden.<br />
Das Maß der Nutzung ist durch die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, die Grundflächenzahl,<br />
die Geschossflächenzahl bei zweigeschossiger Bauweise und die Traufund<br />
Firsthöhen der Gebäude bestimmt.<br />
In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt, um sicherzustellen,<br />
dass sich die Bebauung in das ländlich geprägte Erscheinungsbild der<br />
Gemeinde mit großzügigen Grundstücksfreiflächen einfügt.<br />
Zusätzlich ist für die mit zwei Vollgeschossen bebaubaren Baugebiete eine Geschossflächenzahl<br />
von 0,6 festgesetzt, um entsprechend der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse<br />
die mögliche bauliche Ausnutzung unterhalb der Obergrenze des § 17 Bau-<br />
NVO auf ein ortsbildverträgliches Maß zu begrenzen.<br />
Zur Unterstützung der Zielsetzung der Einfügung der Bebauung in das angestrebte<br />
ländliche Erscheinungsbild ist auch in dieser Bebauungsplanänderung wie im Ursprungsbebauungsplan<br />
eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19<br />
Abs. 4 Satz 2 BauNVO für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen<br />
im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche<br />
auf der Grundlage des § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch textliche Festsetzung ausge-
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schlossen, um eine übermäßige Versiegelung zu verhindern und um eine intensive Begrünung<br />
sicherzustellen.<br />
Ergänzend hierzu ist zur Begrenzung der Gebäudekubatur und zur Begrenzung der erforderlichen<br />
Stellplatzflächen festgesetzt, dass je Haus bzw. Haushälfte höchstens zwei<br />
Wohneinheiten zulässig sind.<br />
Für die überwiegende Anzahl der Baugebiete ist ein Vollgeschoß als Höchstgrenze<br />
festgesetzt, um eine Einfügung der Bebauung in das bestehende Ortsbild und die umgebende<br />
Bebauung sicherzustellen. Lediglich für zwei städtebaulich herausgehobene<br />
Baugebiete an der Hauptzufahrt in das Neubaugebiet und im Südwesten des Plangebiets<br />
sind zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze festgesetzt.<br />
4.2) Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen<br />
Zur Einfügung der Baugebiete in das vorhandene, ländlich geprägte Ortsbild ist die offene<br />
Bauweise festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, um der Lage<br />
am Ortsrand entsprechende Bauformen und eine ausreichende Begrünung sicherzustellen.<br />
Die Anzahl der Wohneinheiten ist auf zwei Wohneinheiten je Haus bzw.<br />
Haushälfte beschränkt, um sicherzustellen, dass sich die Gebäude auch hinsichtlich ihrer<br />
Kubatur in das ländlich geprägte Ortsbild einfügen.<br />
Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen begrenzt; die Bautiefen lassen<br />
Raum für individuelle Lösungen hinsichtlich der Grundstücksbebauung und Gebäudeform.<br />
4.3) Verkehrsflächen<br />
Die Festsetzungen bezüglich der Verkehrsflächen entsprechen den Festsetzungen des<br />
Ursprungsbebauungsplans, die Verkehrsanlagen sind zwischenzeitlich realisiert.<br />
Das Plangebiet ist durch die vorhandene Hohenmoorer Straße an das über- und innerörtliche<br />
Verkehrsnetz angebunden. Die innere Erschließung des Wohngebiets erfolgt<br />
über eine Stichstraße von der Hohenmoorer Straße und einen daran angebundenen<br />
Erschließungsring. Von der Neuen Straße werden ausschließlich die an diese angrenzenden<br />
Grundstücke erschlossen, um diese Straße nicht durch zusätzlichen Verkehr zu<br />
belasten.<br />
Für die neuen Baugrundstücke an der Hohenmoorer Straße westlich des Grünzugs erfolgt<br />
durch Festsetzung der Ausschluß von Zu- und Abfahrten zur freien Strecke dieser<br />
Kreisstraße; die Zufahrten sollen am inneren Erschließungsring angeordnet werden.<br />
Die im Plangebiet im Ursprungsbebauungsplan erstmalig festgesetzten öffentlichen<br />
Straßenverkehrsflächen sind als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt, um eine dem<br />
Siedlungscharakter entsprechende Gestaltung sicherzustellen. Die Festsetzung ist in<br />
diese Bebauungsplanänderung übernommen. Zur Verbindung des bestehenden Baugebiet<br />
Gerke II und des neuen Baugebiets im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans<br />
ist ein Fußweg festgesetzt.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 7<br />
Die festgesetzten Straßenbreiten lassen Raum für die Anlage von öffentlichen Parkplätzen<br />
und einer Straßenbegrünung, die bei der nach Rechtskraft des Ursprungsbebauungsplans<br />
erfolgten Realisierung der Verkehrsanlagen vorgesehen wurden.<br />
Um die Begrünung der Straßen sicherzustellen, ist festgesetzt, dass je 100 m Straßenlänge<br />
4 Laubbäume anzupflanzen sind.<br />
Nach den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung sind Einfriedungen entlang der<br />
angrenzenden Verkehrsflächen auf eine Höhe von 1,20 m begrenzt und beeinträchtigen<br />
damit auch entlang der Kreisstraße nicht die Sicherheit des Verkehrs.<br />
4.4) Grünflächen; Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
Das Baugebiet ist nach Westen von 10 m breiten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen<br />
und Sträuchern eingefasst. Im Bereich der Baugrundstücke ist diese als öffentliche<br />
Grünfläche festgesetzt. Gegen die Landschaft bilden diese Pflanzflächen einen intensiv<br />
begrünten Ortsrand aus, der die Bebauung in das Landschaftsbild einfügt. Die Bepflanzung<br />
ist durch textliche Festsetzung bestimmt.<br />
Beiderseits des Gewässers Calle sind öffentliche Grünflächen festgesetzt, durch die eine<br />
Gliederung des Baugebiets und eine Aufwertung der ökologischen Verhältnisse des<br />
Bachlaufs erreicht wird. Der Bebauungsplan enthält entsprechende Festsetzungen für<br />
die Bepflanzung dieser Grünflächen. In den Grünflächen erfolgt die Anlage einer Fußund<br />
Radwegverbindung zwischen der Hohenmoorer Straße und der Neuen Straße.<br />
Für die in diesem Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiete enthält der<br />
Bebauungsplan die Festsetzung, dass je angefangene 250 qm Grundstücksfläche mindestens<br />
ein Laub- oder Obstbaum anzupflanzen ist. Um bestehende, bebaute Baugrundstücke<br />
auszunehmen, gilt diese Festsetzung nur für Neubauten und baugenehmigungspflichtige<br />
Umbauten.<br />
Weiterhin sind in den neuen Baugebieten an den zukünftigen rückwärtigen Grenzen<br />
Pflanzstreifen in einer Breite von 2 m je Grundstück festgesetzt, die die Baugebiete<br />
gliedern und durchgrünen. Die Art der Bepflanzung ist durch textliche Festsetzung gesichert.<br />
Der Bebauungsplan enthält weiterhin Festsetzungen zur naturnahen Gestaltung des zur<br />
Entwässerung erforderlichen Rückhaltebeckens.<br />
Nördlich der Neuen Straße ist eine Grünlandfläche mit wertvollem Gehölzbestand, die in<br />
ihrer gegenwärtigen Nutzung erhalten werden soll, als private Grünfläche und als Fläche<br />
mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen festgesetzt.<br />
Durch textliche Festsetzungen ist sicherstellt, dass für Pflanzungen die in der Gehölzliste,<br />
die der <strong>Begründung</strong> dieses Bebauungsplans als Anlage beigefügt ist, genannten<br />
Gehölze benutzt werden.<br />
Die Festsetzungen dienen zur Sicherung der Zielsetzung, die Baugebiete in der ländlich<br />
geprägten Gemeinde intensiv mit standortgerechten Gehölzen zu durchgrünen. Sie sind<br />
damit auch Bestandteil der im Umweltbericht festgestellten Ausgleichsmaßnahmen für<br />
den Eingriff in Natur und Landschaft; der Bebauungsplan setzt diese hierzu als Ausgleichsflächen<br />
fest. Durch textliche Festsetzung sind sie den Baugrundstücken zuge-
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 8<br />
ordnet, auf denen durch diese Bebauungsplanänderung bzw. durch den Ursprungsbebauungsplan<br />
Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“ Baurechte begründet werden.<br />
Kinderspielplätze:<br />
Im Rahmen des Planverfahrens wurde für den Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 1(9/22)<br />
„Hohenmoorer Straße“ nach den Regelungen des damals gültigen Nieders. Kinderspielplatzgesetzes<br />
ein Bedarf von 680 qm Spielplatzfläche ermittelt.<br />
Im Geltungsbereich des östlich zu diesem Bebauungsplan angrenzenden Bebauungsplans<br />
„Gerke II“ ist ein Spielplatz festgesetzt und ausgebaut. Der festgesetzte Spielplatz<br />
hat eine Größe von ca. 3.400 qm und dient mit dieser Größe auch der Versorgung der<br />
umliegenden Baugebiete. Im Spielplatznachweis für den Bebauungsplan „Gerke II“ ist<br />
für dieses Baugebiet ein Bedarf von 400 qm Spielplatzfläche ermittelt. Der Spielplatz<br />
dient weiterhin zur Versorgung der Baugebiete des Bebauungsplans „Westlich Steinweg“,<br />
für die ein Bedarf von 375 qm Spielplatzfläche besteht. Über den Bedarf für diese<br />
beiden Bebauungsplangebiete verfügt der Spielplatz noch über eine Kapazität von<br />
2.625 qm.<br />
Wegen seiner Größe, seiner guten Ausstattung und seiner gefahrlosen Erreichbarkeit<br />
soll dieser Spielplatz auch zur Versorgung dieses Bebauungsplans herangezogen werden.<br />
Dieses erfolgt auch aus der Zielsetzung, dass die Kinder benachbarter Baugebiete<br />
auf einer zentralen Spielplatzanlage die Gelegenheit bekommen sollen, soziale Kontakte<br />
zu knüpfen. Wegen seiner Größe bietet der Spielplatz umfangreiche Spielmöglichkeiten,<br />
wodurch er für Kinder jeden Alters besonders attraktiv ist.<br />
Lageplan Spielplatz
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 9<br />
Das zum Zeitpunkt der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans gültige Nieders. Kinderspielplatzgesetz<br />
sah eine zulässige Entfernung von höchstens 400 m zum Spielplatz<br />
vor. Diese wird von einem Teil der Baugrundstücke im Plangebiet nicht eingehalten; für<br />
die westlich gelegenen Baugrundstücke ergeben sich Entfernungen von bis zu 600 m.<br />
Wegen der vorgenannten Vorteile einer zentralen, großflächigen Spielplatzanlage sollen<br />
diese Weglängen akzeptiert werden. Von der damaligen Bezirksregierung Hannover<br />
wurde auf der Grundlage des damals gültigen Nieders. Kinderspielplatzgesetzes hierfür<br />
eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich aufgehoben.<br />
Der Spielplatzbedarf im Plangebiet dieser Bebauungsplanänderung wird damit durch<br />
die vorhandene Anlage in dem benachbarten Baugebiet abgedeckt.<br />
Kleinkinderspielplätze können wegen der geringen Bebauungsdichte und der offenen<br />
Bauweise auf den Grundstücken vorgehalten werden.<br />
4.5 ) Sonstige Festsetzungen<br />
Der Bachlauf der Calle ist in der Planzeichnung als Wasserfläche festgesetzt. Bei der<br />
Gestaltung der angrenzenden Grünflächen sind die Bestimmungen des Niedersächsischen<br />
Wassergesetzes und die Satzungsbestimmungen des Unterhaltungspflichtigen<br />
über die Räum- und Randstreifen zu beachten. Der Bebauungsplan enthält eine textliche<br />
Festsetzung bezüglich des von jeder Bebauung freizuhaltenden Gewässerrandstreifens.<br />
Die Gestaltung der Gewässerrandstreifen sowie der Uferbereiche wird mit<br />
dem Unterhaltspflichtigen abgestimmt.<br />
5.) Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung<br />
Die auf der niedersächsischen Bauordnung beruhenden örtlichen Bauvorschriften über<br />
die Gestaltung sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen worden,<br />
um die Beurteilung von Bauvorhaben übersichtlich und nachvollziehbar zu gestalten.<br />
Sie sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit<br />
auf das im Interesse der Allgemeinheit erforderliche Maß beschränkt.<br />
Sie sind erforderlich, um den Baugebieten ein charakteristisches, geschlossenes Erscheinungsbild<br />
zu geben, das sich in das ländlich geprägte Orts- und Landschaftsbild<br />
einfügt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich dieser örtlichen Bauvorschrift entspricht dem Geltungsbereich<br />
dieses Bebauungsplans.<br />
Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift<br />
Dächer<br />
Die Dachlandschaft ist ein wesentliches Element des Ortsbilds sowohl in der Nah- wie<br />
auch der Fernwirkung. Um ein geschlossenes Erscheinungsbild und einen einheitlichen<br />
Ortsrand zu erreichen, sind geneigte Dächer festgesetzt und Regelungen bezüglich der<br />
mindestens notwendigen Neigungen getroffen.<br />
Einfriedungen<br />
Die Regelungen bezüglich der Höhen der Einfriedungen an den Grundstücksgrenzen zu<br />
Straßen und im Bereich zwischen den Straßen und der Bebauung erfolgt, um an den öf-
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 10<br />
fentlichen Räumen eine geschlossene und angemessene Gestaltung zu erreichen. Die<br />
Regelungen lassen Raum für individuelle Lösungen.<br />
6.) Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />
Die Erschließung der Baugebiete erfolgt über die im Ursprungsbebauungsplan festgesetzte<br />
Planstraße, die zwischenzeitlich ausgebaut ist, mit Anbindung an die K 14 Hohenmoorer<br />
Straße. Die Einmündung liegt zur Zeit außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenze.<br />
Der Ausbau der Einmündung erfolgt entsprechend den Anforderungen<br />
des Straßenbauamts; die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Baulastträger<br />
und der Gemeinde sind geschlossen. Für die neuen Baugrundstücke an der Hohenmoorer<br />
Straße westlich des Grünzugs erfolgt durch Festsetzung ein Ausschluss von<br />
Zu- und Abfahrten zur Hohenmoorer Straße, da diese über die innere Erschließungsstraße<br />
des Baugebiets erschlossen werden können. Über die bestehende Neue Straße<br />
im Süden des Plangebiets werden ausschließlich die direkt an dieser Straße gelegenen<br />
Baugrundstücke erschlossen; weitere Erschließungsfunktionen sind für diese Straße<br />
wegen der bestehenden Belastung und der geringen Ausbaubreite nicht vorgesehen.<br />
Die Erschließung des Plangebiets an die benachbarten Mittel- bzw. Oberzentren durch<br />
den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt durch Linien des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen<br />
GmbH.<br />
Die Versorgung mit Wasser, Gas und Elektrizität ist durch den Anschluß an vorhandene<br />
und ausreichend bemessene Anlagen in den vorhandenen Straßen sichergestellt.<br />
Die Wasserversorgung erfolgt durch die Wasserversorgung „Syker Vorgeest“, die Versorgung<br />
mit Erdgas durch die EWE Aktiengesellschaft und die Elektrizitätsversorgung<br />
durch eon Avacon.<br />
Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Bruchhausen</strong>-<strong>Vilsen</strong> ist für die Löschwasserversorgung zuständig.<br />
Es muss im gesamten Gebiet eine Löschwassermenge von mindestens 800 l/min über<br />
zwei Stunden zur Verfügung stehen. Das Leitungsnetz ist entsprechend ausgebaut.<br />
Die Schmutzwasserentsorgung des Plangebiets erfolgt durch Anschluss an vorhandene<br />
Leitungen in freiem Gefälle.<br />
Wegen der Bodenverhältnisse ist eine dezentrale Versickerung des Oberflächenwassers<br />
auf den Baugrundstücken nicht möglich. Nach dem Oberflächenentwässerungskonzept<br />
für die Gemeinde Asendorf ist für das Plangebiet die Anlage eines Rückhaltebeckens<br />
in einer Größe von 2000 qm erforderlich; die Planzeichnung enthält eine entsprechende<br />
Festsetzung. Der Abfluss aus dem Rückhaltebecken in den Vorfluter Calle<br />
wird auf den natürlichen Abfluß des Plangebiets von max. 2 l/sec x ha begrenzt.<br />
Durch die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers wird erreicht,<br />
dass der zukünftige Gebietsabfluß den bisherigen natürlichen Gebietsabfluss nicht<br />
überschreitet.<br />
Bei der Planung und Ausführung der Verkehrsflächen sind die entsprechenden Vorschriften<br />
für die Unterbringung von Leitungen in öffentlichen Flächen und für Anpflanzungen<br />
wie die DIN 1998 (Unterbringung von Erdgasversorgungsanlagen in öffentlichen<br />
Flächen) oder das DVGW-Regelwerk GW 125 (Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer<br />
Versorgungsanlagen) zu berücksichtigen. Die Erschließungsträger waren an der<br />
Planung der Erschließungsanlagen beteiligt.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 11<br />
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH.<br />
Auswirkungen auf die Kindergarten- und Schulraumversorgung ergeben sich durch diese<br />
Bebauungsplanänderung nicht.<br />
Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird damit sichergestellt.<br />
7.) Sonstige Hinweise<br />
Von diesem Bebauungsplan wird das Erlaubnisfeld Staffhorst der Wintershall AG, Erdölwerke,<br />
Barnsdorf, betroffen. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verliehene<br />
Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen<br />
Stoffen. Solange auf Grund dieser Berechtigung keine bergbaulichen Aktivitäten<br />
erfolgen, wird die Planung hierdurch nicht beeinträchtigt.<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde<br />
(das könnten u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie<br />
auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher<br />
Funde) gemacht werden, sind diese nach § 14 Abs. 1 des Nieders. Denkmalschutzgesetzes<br />
meldepflichtig und müssen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises<br />
Diepholz und dem Nieders. Landesamt für Denkmalpflege, Referat Archäologie,<br />
Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover, unverzüglich gemeldet werden.<br />
Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde<br />
und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des Nieders. Denkmalschutzgesetzes bis zum<br />
Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren<br />
Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der<br />
Arbeiten gestattet.<br />
Es bestehen bzw. entstehen durch Festsetzungen dieses Bebauungsplans keine Immissionskonflikte<br />
durch konkurrierende Nutzungen. Die Schutzansprüche eines ruhenden<br />
landwirtschaftlichen Betriebs an der Neuen Straße sind durch die Festsetzung eines<br />
Dorfgebiets MD und ausreichende Abstände der Baugebiete berücksichtigt.<br />
Das Plangebiet liegt in einem landwirtschaftlich strukturiertem Bereich, in dem es häufig<br />
zu landwirtschaftlich spezifischen Immissionen in Form von Gerüchen, Geräuschen und<br />
Stäuben kommt. Diese werden hervorgerufen durch den landwirtschaftlichen Verkehr<br />
auf den Straßen sowie durch die Bearbeitung der umliegenden landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen. Sie können jahreszeitlich und witterungsbedingt auch an Sonn- und<br />
Feiertagen sowie in den Nachtstunden auftreten. Die Immissionen sind unvermeidbar,<br />
im ländlichen Raum ortsüblich und müssen von den Anwohnern toleriert werden. Sie<br />
haben einen Minderabstand hinzunehmen.<br />
Altlasten: In einer Entfernung von ca. 250 m östlich vom Geltungsbereich befindet<br />
sich die Altablagerung Nr. 251.403.4.034 „Asendorf – Hohenmoorer Straße“. Nach der<br />
Phase I „gezielte Nachermittlung“ handelt es sich um eine mit Boden und Bauschutt<br />
verfüllte Senke. Das Gefährdungspotential und der weitere Untersuchungsbedarf ist im<br />
Rahmen der abgeschlossenen Phase II „Erstbewertung“ bewertet.<br />
Hierbei wurde die Altablagerung von der zuständigen regionalen Bewertungskommission<br />
mit 22 von 100 möglichen Punkten bewertet. Die Altablagerung ist unter Bewertung<br />
des derzeitigen Kenntnisstandes bezüglich Art und Umfang der Abfallablagerung sowie<br />
der daraus resultierenden Gefährdungspotentiale für die Umwelt – bezogen auf die der-
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 12<br />
zeitige Situation vor Ort – der Regionalen Warteliste zugeordnet worden. Dies bedeutet<br />
konkret, dass derzeit nur ein nachrangiger Erkundungsbedarf für die Altablagerung besteht.<br />
Damit sind nach den zur Zeit vorliegenden Informationen keine Auswirkungen auf das<br />
Plangebiet zu erwarten, solange keine Grundwassernutzungen vorhanden oder geplant<br />
sind. Falls Grundwassernutzungen, insbesondere Trinkwassernutzungen, vorhanden<br />
oder geplant sind, sind die konkreten Planungen von der Gemeinde der Unteren Abfallbehörde<br />
mitzuteilen, damit eine Beurteilung der neuen Sachlage erfolgen kann.<br />
Im Plangebiet selbst befinden sich zum gegenwärtigen Kenntnisstand keine erfassten<br />
Altablagerungen. Informationen zu Altstandorten oder Verdachtsflächen liegen nicht<br />
vor. Sollten sich bei der weiteren Planung, der Erschließung oder bei der Bebauung<br />
Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ergeben, so ist dieses<br />
unverzüglich der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Diepholz<br />
mitzuteilen.<br />
Kampfmittelverdacht besteht im Plangebiet nicht. Es kann jedoch nicht unterstellt werden,<br />
dass im Plangebiet keine Kampfmittelbelastung vorliegt. Bei der Erschließung des<br />
Plangebiets und den realisierten Neubauten sind keine Kampfmittel aufgetreten, sodass<br />
seitens der Gemeinde keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden.<br />
8.) Durchführung des Bebauungsplans<br />
8.1) Bodenordnende Maßnahmen<br />
Bodenordnende Maßnahmen zur Durchführung dieses Bebauungsplans sind nicht vorgesehen;<br />
die erforderlichen Flächen für die Bebauung und Erschließung wurden nach<br />
Rechtskraft des Ursprungsbebauungsplans freihändig erworben.<br />
8.2) Grundsätze für soziale Maßnahmen<br />
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans treten keine nachteiligen Auswirkungen<br />
auf persönliche Lebensumstände auf, so dass Vorstellungen zur Vermeidung oder Minderung<br />
nicht erforderlich sind.<br />
8.3 ) Überschläglich ermittelte Kosten für die Gemeinde<br />
Bei der Durchführung dieses Bebauungsplans entstanden für die öffentlichen Maßnahmen<br />
Kosten für den Grunderwerb, die Freilegung und den Ausbau der Verkehrsflächen<br />
sowie der Grün- und Ausgleichsflächen einschließlich der Wasserflächen und des<br />
Rückhaltebeckens.<br />
Die Grünflächen und das Rückhaltebecken sind als Flächen für den Ausgleich festgesetzt<br />
und den Verursachern zugeordnet.<br />
Die Gemeinde hat die Herstellung der Erschließung, der Grünflächen und der sonstigen<br />
Ausgleichsmaßnahmen und deren Finanzierung vertraglich mit dem Erschließungsträger<br />
geregelt.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 13<br />
9.) Verfahrensdurchführung; Zusammenfassung der Abwägung<br />
Verfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:<br />
Nach Bekanntmachung am 26.08.2013 in der Kreiszeitung hatte die Öffentlichkeit im<br />
Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29.08.2013 die Möglichkeit, gemäß § 3<br />
Abs. 1 BauGB von den Zielen und Inhalten der Bebauungsplanänderung Kenntnis zu<br />
bekommen und Anregungen zu äußern. An der Veranstaltung hat keine Person teilgenommen.<br />
Anregungen aus diesem Verfahren liegen nicht vor.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom<br />
04.02.2013 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt. Über die<br />
eingegangenen Anregungen und Bedenken hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung<br />
am 24.09.2013 beraten und beschlossen. Die Inhalte der Anregungen und die Ergebnisse<br />
der Abwägung darüber werden im folgenden zusammengefasst:<br />
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, LGLN,<br />
Kampfmittelbeseitigungsdienst, teilt mit, dass nicht unterstellt werden kann, dass im<br />
Plangebiet keine Kampfmittelbelastung vorliegt.<br />
Abwägung: Die Erschließung des Pangebiets ist abgeschlossen, einzelne Baumaßnahmen<br />
sind ausgeführt. Hierbei sind keine Kampfmittel aufgetreten. Weitere Untersuchungen<br />
werden nicht durchgeführt.<br />
Die EWE NETZ GmbH hat keine Einwände, weist aber auf vorhandene Erdgas- und<br />
Telekommunikationsleitungen hin.<br />
Abwägung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Die <strong>Begründung</strong><br />
enthält bereits einen entsprechenden Hinweis.<br />
Das Niedersächsische Landvolk weist auf die Festsetzung eines Dorfgebiets an der<br />
Neuen Straße hin, für den ein ausreichender Abstand zu Wohngebieten erforderlich ist.<br />
Weiterhin ist auf angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen hingewiesen, von<br />
denen Störungen ausgehen. Die Anwohner haben einen Minderabstand hinzunehmen.<br />
Es wird auf die Anforderungen der Niedersächsischen Bauordnung hingewiesen.<br />
Abwägung: Für das Plangebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, aus dem<br />
die Festsetzung eines Dorfgebiets MD übernommen wird. Die Festsetzung diente der<br />
Absicherung eines seinerzeit aktiven Nebenerwerbbetriebs, der zurzeit ruht. Bei einer<br />
Wiederaufnahme des Betriebs muss auf die vorhandene Wohnnutzung bzw. die Regelungen<br />
des Bebauungsplans Rücksicht genommen werden.<br />
Hinsichtlich der Immissionen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen enthält die<br />
<strong>Begründung</strong> dieses Bebauungsplans einen entsprechenden Hinweis, konkretere Aussagen<br />
können nicht gemacht werden.<br />
Die Anforderungen der Nieders. Bauordnung sind im Einzelgenehmigungsverfahren zu<br />
berücksichtigen.<br />
Der Landkreis Diepholz,<br />
Untere Naturschutzbehörde, gibt zu Bedenken, dass die vorgesehene Kompensation<br />
für die nach der Bebauungsplanänderung zulässige Mehrversiegelung nicht ausreicht.<br />
Abwägung: Für den Ausgleich des durch die Bebauungsplanänderung verursachten<br />
Eingriff wird ein Ausgleich auf einer Fläche von ca. 6.000 qm notwendig, der mit Bäumen<br />
und Sträuchern bepflanzt werden muss. Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis<br />
zu einer erhöhten Ausnutzung des Grundstücks durch Flächen für Garagen und<br />
Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Ge-
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 14<br />
ländeoberfläche, sodass sich der Rat in seiner Sitzung am 30.07.2013 für die Beibehaltung<br />
einer Grundflächenzahl von 0,3 mit Ausschluss einer Überschreitung ausgesprochen<br />
hat. Diese Bebauungsplanänderung erhält eine entsprechende textliche Festsetzung.<br />
An der bislang im Entwurf dieser Bebauungsplanänderung vorgesehenen Erhöhung der<br />
erforderlichen Baumpflanzungen wird im vorgesehenen Umfang festgehalten, um einen<br />
Ausgleich für übrige Eingriffe wie die Erhöhung der zulässigen Geschosszahl in Teilbereichen<br />
zu schaffen.<br />
Brandschutz: Es muss im gesamten Gebiet eine Löschwassermenge von mindestens<br />
800 L/min über zwei Stunden zur Verfügung stehen.<br />
Abwägung: Die <strong>Begründung</strong> erhält einen entsprechenden Hinweis.<br />
Untere Abfallbehörde: Die Aussagen der <strong>Begründung</strong> hinsichtlich der Altlasten werden<br />
bestätigt.<br />
Abwägung: Entfällt, die Hinweise sind bereits berücksichtigt.<br />
Denkmalpflege: Es werden Änderungen von Aussagen in der <strong>Begründung</strong> zu Bodenfunden<br />
angeregt.<br />
Abwägung: Die Aussagen der <strong>Begründung</strong> werden entsprechend der Anregung ergänzt.<br />
Weitere Anregungen oder Hinweise wurden im Rahmen der Verfahren gemäß §§ 3 (1)<br />
und 4 (1) BauGB nicht vorgebracht. Nach Abwägung und Beschluss über die eingegangenen<br />
Anregungen hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 24.09.2013 für den<br />
entsprechend ergänzten Bebauungsplanentwurf und für die Entwurfsbegründung die öffentliche<br />
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden<br />
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 15<br />
Teil 2: Umweltbericht<br />
Vorbemerkung<br />
Der Geltungsbereich dieser 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1(9/22) „Hohenmoorer<br />
Straße“ ist mit dem Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplans identisch.<br />
Im Verfahren der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans Nr. 1(9/22) „Hohenmoorer<br />
Straße“ wurden die Belange der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
und des Landschaftsbilds und deren Beeinträchtigungen im Rahmen einer Eingriffsregelung<br />
berücksichtigt; die danach erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung und Ausgleichs<br />
des Eingriffs sind durch Festsetzungen in den Ursprungsbebauungsplan eingegangen.<br />
Die durchgeführten Beurteilungen entsprechen den Anforderungen an einen Umweltbericht.<br />
Bei der Realisierung des Bebauungsplans wurden diese Regelungen bereits teilweise<br />
umgesetzt.<br />
Diese Regelungen des Ursprungsbebauungsplans bezüglich des Ausgleichs betreffen<br />
wegen der Kontinuität der Planung auch diese 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.<br />
1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ und sind in diese aufgenommen.<br />
Zur Nachvollziehbarkeit der Regelungen des Ursprungsbebauungsplans, die grundsätzlich<br />
in diese 1. Änderung übernommen werden, werden die Aussagen der <strong>Begründung</strong><br />
des Ursprungsbebauungsplans nachrichtlich in diese <strong>Begründung</strong> übernommen (kursiv):<br />
1.) Umweltbericht zum Ursprungsbebauungsplan:<br />
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
Quelle: argeplan, <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan 1(9/22) „Hohenmoorer Straße“, 2002<br />
„Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind betroffen durch die Inanspruchnahme<br />
bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen für eine Wohnbebauung.<br />
Bestand und Bewertung von Natur und Landschaft:<br />
Eine Bestandsaufnahme der Biotoptypen ist dieser <strong>Begründung</strong> als Anlage beigefügt.<br />
Im Planbereich bestehen keine Festsetzungen gemäß §§ 24-28 NNatG und keine gesetzlich<br />
geschützten Biotope gemäß § 28a NNatG.<br />
Das Plangebiet schließt an die vorhandene Bebauung am westlichen Ortsrand von<br />
Asendorf an, umfasst eine Fläche von 10,05 ha und ist überwiegend landwirtschaftlich<br />
genutzt. Lediglich an der Hohenmoorer Straße und der Neuen Straße liegen einzelne<br />
Baugrundstücke. Das Plangebiet wird von Norden nach Süden von der Calle durchzogen,<br />
die in diesem Abschnitt nur sporadisch Wasser führt. Gehölze sind nur auf Baugrundstücken<br />
und auf einer Grünlandfläche nördlich der Neuen Straße vorhanden (Eichenbestand).<br />
Arten- und Lebensgemeinschaften: Die unbebauten Flächen des Plangebiets werden<br />
zur Zeit landwirtschaftlich (Acker, ausschließlich Kartoffeln) genutzt. Eine Gliederung
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 16<br />
der landwirtschaftlichen Fläche durch Randgehölze oder Baumsolitäre fehlt; sie ist als<br />
ausgeräumte Agrarlandschaft zu bezeichnen. Die Ackerfläche weist auch in den Randbereichen<br />
keine Wildkrautflora aus. Für die Fauna sind die Ackerflächen daher von untergeordneter<br />
Bedeutung. Da angrenzende Strukturen wie Gehölze oder Raine nicht<br />
vorhanden sind, ist die landwirtschaftliche Fläche auch hinsichtlich der Lebensraumfunktionen,<br />
z.B. als Nahrungsbiotop für benachbarte Strukturen, von geringer Bedeutung.<br />
Wegen der Intensivnutzung, der Monokultur und der fehlenden Gehölze sowie der im<br />
Norden, Osten und Süden angrenzenden Baugrundstücke ist die landwirtschaftliche<br />
Fläche von geringer Wertigkeit für das Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften.<br />
Von mittlerer Bedeutung ist ein Eichenbestand auf einer Grünlandfläche nördlich der<br />
Neuen Straße. Durch planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans ist dieser<br />
in seinem Bestand gesichert.<br />
Der begradigte Bachlauf der Calle führt nur sporadisch Wasser; eine gewässertypische<br />
Vegetation ist daher nicht vorhanden. Wegen der Unterhaltungsmaßnahmen ist der<br />
Gewässerrand artenarm, Gehölze fehlen vollständig. Entlang der Neuen Straße verläuft<br />
der Bach verrohrt. Der Bachlauf ist daher zur Zeit von geringer Bedeutung für Artenund<br />
Lebensgemeinschaften.<br />
Die Gärten der vorhandenen Bebauung werden zumeist als Ziergärten genutzt und intensiv<br />
gepflegt. Es überwiegt Scherrasen mit hohen Schnittzahlen; Gehölze sind nur<br />
vereinzelt vorhanden und oftmals standortfremd. Wegen der Strukturarmut und der damit<br />
verbundenen artenarmen Fauna sind die Gartenflächen von geringer Bedeutung für<br />
den Naturhaushalt.<br />
Hinsichtlich des Schutzgutes Arten- und Lebensgemeinschaften ist das Plangebiet damit<br />
insgesamt der Wertstufe III zuzuordnen.<br />
Boden: Nicht bzw. mäßig kulturbeeinflußte Böden sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Die landwirtschaftlichen Flächen (derzeitig Kartoffeln) sind durch Dünge- und Pflanzenschutzmitteleintrag<br />
stark kulturbeeinflußt, die Gartenflächen weisen einen starken Kultureinfluß<br />
auf. Die Flächen des Plangebiets sind wegen des geringen Umfangs der Versiegelung<br />
bezüglich des Schutzgutes Boden der mittleren Wertstufe (II) zuzuordnen.<br />
Wasser: Der im Plangebiet festgestellte hohe Grundwasserflurabstand führt in Verbindung<br />
mit den bindigen, für eine Versickerung wenig geeigneten Böden zu einer geringen<br />
Grundwasserneubildungsrate. Die Gefährdung des Grundwassers ist wegen der<br />
Mächtigkeit der Überdeckung gering. Durch das Plangebiet verläuft das Gewässer Calle,<br />
das nur sporadisch Wasser führt. Das im Plangebiet anfallende Oberfläche wird nach<br />
Ausbau der Erschließungsanlagen über ein Rückhaltebecken dem Gewässer in dem<br />
Umfang zugeleitet, der dem natürlichen Abfluß des Gebiets entspricht. Das Plangebiet<br />
ist wegen der bislang geringen Versiegelung bezüglich des Schutzgutes Wasser der<br />
mittleren Wertstufe (II) zuzuordnen.<br />
Klima/Luft: Wegen der bereits vorhandenen Bebauung sowie wegen der fehlenden Gehölze<br />
im Plangebiet und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Temperatur- und<br />
Feuchteverlaufs, der Windoffenheit und der Kaltluftbildung ist der Planbereich bereits<br />
heute dem Siedlungsrandklima zuzurechnen (gering beeinträchtigte Bereiche, Wertstufe<br />
II).<br />
Orts- und Landschaftsbild: Das Plangebiet stellt eine nahezu ebene, offene, monokulturell<br />
genutzte Agrarlandschaft ohne gliedernde Elemente wie Feldgehölze, Baumreihen<br />
oder Einzelbäume dar. Wegen der bestehenden Siedlungsfinger und Solitärgebäude
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 17<br />
sowie wegen der mangelhaften Gliederung durch Gehölze ist es daher zur Zeit von geringer<br />
Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild. Da das Plangebiet den Übergang<br />
in die offene Landschaft darstellt, ist es hinsichtlich dieses Schutzgutes der mittleren<br />
Wertstufe (II) zuzuordnen.<br />
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds:<br />
Belange des Naturschutzes sind bei der Durchführung des Bebauungsplans betroffen.<br />
Es erfolgt durch die geplante Wohnbebauung und deren Erschließung ein Eingriff in den<br />
Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch die Inanspruchnahme bisher landwirtschaftlich<br />
genutzter Flächen. Intensiv genutztes Ackerland wird überbaut, vorhandene<br />
Vegetationsstrukturen werden dabei zerstört. Durch Gebäude und Straßen wird ein Teil<br />
des Gebiets versiegelt; hier kommt es zum Verlust der Bodenfunktionen. Durch die Versiegelung<br />
ergibt sich eine Verminderung der Versickerung und eine Minderung der<br />
Grundwasserneubildungsrate. Kleinklimatisch erfolgt eine Verstärkung des Siedlungsrandklimas<br />
durch eine Verminderung der Verdunstung und der Luftfeuchtigkeit. Hinsichtlich<br />
des Orts- und Landschaftsbilds ergeben sich Beeinträchtigungen, da die Siedlungsbereiche<br />
in die freie Landschaft erweitert werden.<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />
Der Eingriff ist nach dem BNatSchG zu vermeiden, zu minimieren und auszugleichen.<br />
Eine Vermeidung des Eingriffs ist nicht möglich, wenn das Plangebiet zur Deckung des<br />
Wohnbedarfs der Gemeinde Asendorf herangezogen wird. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen<br />
im Plangebiet sollen jedoch so weit wie möglich minimiert und im Plangebiet<br />
selbst ausgeglichen werden. Im folgenden werden die im Bebauungsplan vorgesehenen<br />
und durch planungsrechtliche Festsetzungen gesicherten Maßnahmen zur Minderung<br />
bzw. zum Ausgleich dargestellt:<br />
Für die für das Ortsbild und den Naturhaushalt bedeutsame Eichengruppe nördlich<br />
des Neuen Wegs ist eine private Grünfläche mit einer Bindung für die Erhaltung von<br />
Bäumen festgesetzt.<br />
Die Calle ist als Wasserfläche festgesetzt. Beiderseits des Gewässers sind öffentliche<br />
Grünflächen festgesetzt, die das Baugebiet von Nord nach Süd durchlaufen und<br />
gliedern. Die Grünflächen sollen zu einer ökologischen Aufwertung des Bachlaufs<br />
beitragen; der Bebauungsplan enthält die für eine entsprechende Bepflanzung (naturnahe<br />
Wiese mit einzelnen Obstbäumen) erforderlichen Regelungen.<br />
Durch die Siedlungsentwicklung soll zukünftig ein geschlossener und eingegrünter<br />
Ortsrand gegen die freie Landschaft gebildet werden. Die Ausbildung des Ortsrands<br />
ist durch die Festsetzung eines Pflanzstreifens am äußeren Siedlungsrand und von<br />
Bindungen für dessen Bepflanzung mit Gehölzen sichergestellt. Der Gehölzstreifen<br />
setzt die im nördlich anschließenden Baugebiet „Westlich Steinweg“ festgesetzte<br />
Ortsrandeingrünung fort.<br />
Für das erforderliche Rückhaltebecken im Plangebiet ist festgesetzt, dass dieses für<br />
eine zeitweilige Wasserführung auszuführen ist und mit Flutrasen- und Röhrichtvegetation<br />
zu bepflanzen ist. Es leistet hierdurch einen Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt<br />
im Plangebiet.<br />
Durch die hinter den Obergrenzen der BauNVO zurückbleibenden Grundflächenzahlen,<br />
die Festsetzung des Ausschlusses von deren Überschreitung und die Beschrän-
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 18<br />
kung auf Einzelhäuser mit einer Begrenzung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten<br />
ist in dem Plangebiet ein hoher Freiflächenanteil sichergestellt.<br />
Durch die Umwandlung von intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen in stark<br />
durchgrünte Hausgärten erfolgt eine Verbesserung des Naturhaushalts durch eine<br />
Erhöhung der Artenvielfalt und durch zusätzliche Gehölze. Durch textliche Festsetzung<br />
ist hierzu auf den Grundstücksfreiflächen das Anpflanzen von Bäumen sichergestellt;<br />
je angefangene 250 qm ist ein Obstbaumhochstamm oder ein Laubbaum<br />
anzupflanzen, in den allgemeinen Wohngebieten ist weiterhin an den rückwärtigen<br />
Grundstücksgrenzen ein 2 m breiter, dichter Gehölzstreifen aus einheimischen<br />
Laubbüschen anzupflanzen.. Die Regelungen sichern die Durchgrünung der Baugebiete.<br />
In den als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzten Straßen im Plangebiet sind je<br />
100 m Straßenlänge 4 Laubbäume anzupflanzen. Die Straßen sind in Breiten festgesetzt,<br />
die Raum lassen für entsprechende Anpflanzungen.<br />
Durch textliche Festsetzung ist geregelt, dass bei Pflanzungen die der <strong>Begründung</strong><br />
beigefügte Gehölzliste zu beachten ist.<br />
Die dargestellten Festsetzungen bilden den Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe<br />
in den Naturhaushalt. Die grünordnerischen Maßnahmen sind in einer Anlage zur <strong>Begründung</strong><br />
dargestellt.<br />
Bilanzierung:<br />
Tabelle Flächenbilanz des Ursprungsbebauungsplan<br />
Biotoptyp/Nutzung Bestand (ha) Planung (ha)<br />
Acker 8,06 0,05<br />
Gehölzstreifen -- 0,17<br />
Öffentliche Grünfläche -- 0,31<br />
Private Grünfläche 0,17 0,23<br />
Gewässer 0,05 0,05<br />
Rückhaltebecken -- 0,20<br />
Verkehrsfläche 0,19 0,63<br />
Baugebiete<br />
- überbaut, versiegelt<br />
- Garten<br />
1,58<br />
(0,47)<br />
(1,11)<br />
8,41<br />
(2,52)<br />
(5,89)<br />
Summe 10,05 10,05<br />
Die geplante Bebauung führt zu einem Verlust von Ackerland und zu einer Zunahme<br />
der Baugebiets-, der Verkehrs- und der Grünflächen.<br />
Für die Schutzgüter ergibt sich folgende Bilanzierung:<br />
Arten- und Lebensgemeinschaften: Wegen der Artenarmut, der fehlenden Gehölze und<br />
der geringen Lebensraumqualität für die Tierwelt ist das Plangebiet zur Zeit von geringer<br />
Bedeutung für das Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften (Wertstufe III).<br />
Durch die Umwandlung der monokulturellen Ackerflächen in Wohngebiete, für die eine<br />
offene Bebauung geringer Dichte und eine intensive Begrünung durch Gehölze festgesetzt<br />
ist, ergibt sich keine Beeinträchtigung des Schutzguts.<br />
Eine Verbesserung ergibt sich gegenüber dem Bestand durch die festgesetzten Gehölzstreifen<br />
am Westrand des Plangebiets, durch die beiderseits des Gewässers ange-
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 19<br />
ordneten Grünflächen sowie durch die vorgesehene Bepflanzung des Rückhaltebeckens:<br />
Aufwertung um eine Wertstufe<br />
Wertstufe II (vorher III) 0,17 ha Gehölzstreifen<br />
0,31 ha Grünflächen<br />
0,20 ha Rückhaltebecken<br />
0,68 ha<br />
Hinsichtlich des Schutzgutes Arten- und Lebensgemeinschaften ergibt sich eine Überkompensation<br />
von 0,68 ha. Darüber hinaus sind Pflanzungen von Bäumen auf den<br />
Baugrundstücken und im Straßenraum festgesetzt.<br />
Boden: Eine Abwertung ergibt für die zusätzlich zum Bestand überbaubaren Flächen<br />
und die zusätzlichen Verkehrsflächen; für diese Flächen ist von einem Verlust der Bodenfunktionen<br />
auszugehen. Für die nicht überbaubaren Flächen ergibt sich keine Veränderung<br />
der Wertigkeit.<br />
Abwertung um eine Wertstufe<br />
Wertstufe III (vorher II) 2,05 ha zusätzliche Bebauung<br />
0,44 ha zusätzliche Verkehrsflächen<br />
2,49 ha versiegelte Flächen<br />
Bezüglich des Schutzgutes Boden besteht ein Defizit von 2,49 ha. Bei einer Kompensation<br />
des Flächenverlusts im Verhältnis 1 : 0,3 wird eine Ersatzfläche von 0,75 ha benötigt,<br />
die um eine Wertstufe aufgewertet wird. Bei dem Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften<br />
ergibt sich eine Aufwertung um 0,68 ha, die hierfür angerechnet wird. Eine<br />
weitere Kompensation ergibt sich durch die Regelungen des Bebauungsplans zum<br />
Anpflanzen von Bäumen auf den Baugrundstücken und in den Straßenräumen sowie<br />
von Gehölzstreifen an den rückwärtigen Grundstücksgrenzen.<br />
Wasser: Durch die bindigen Böden und den hohen Grundwasserflurabstand ist eine geringe<br />
Grundwasserneubildungsrate und ein geringes Gefährdungspotential gegeben.<br />
Das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser wird weiterhin über ein Rückhaltebecken<br />
in einem Umfang in die Calle eingeleitet, der dem natürlichen Abfluß des Plangebiets<br />
entspricht. Für die Zuordnung des Plangebiets zur Wertstufe II ergibt sich durch<br />
die Planung damit keine erhebliche oder nachhaltige Änderung.<br />
Klima/Luft: Durch die Planung ergeben sich Auswirkungen auf das bestehende Siedlungsrandklima<br />
hinsichtlich der Windoffenheit und der Kaltluftbildung durch die zusätzliche<br />
Bebauung und Erschließung, die durch die Regelungen des Bebauungsplans bezüglich<br />
des Anpflanzen von Laubbäumen und die Anlage von gärtnerisch gestalteten<br />
Freiflächen ausgeglichen werden. Die Abwertung dieses Schutzguts um eine Wertstufe<br />
ist daher nicht gerechtfertigt.<br />
Orts- und Landschaftsbild: Wegen der bestehenden Bebauung in der Landschaft, der<br />
Artenarmut und der fehlenden Gliederung durch Gehölzstreifen ist das Plangebiet bereits<br />
der mittleren Wertstufe II zugeordnet. Durch die geplante zusätzliche Bebauung<br />
ergibt sich keine weitere Abwertung; durch die festgesetzten Gehölzstreifen wird ein<br />
geschlossener, intensiv begrünter Ortsrand ausgebildet, der eine Aufwertung des<br />
Schutzgutes Orts- und Landschaftsbild darstellt. Der Bachlauf der Calle wird naturnah<br />
und erlebbar gestaltet. Die festgesetzten Anpflanzungen auf den Baugrundstücken, in<br />
den Straßenräumen und in den Grünflächen führen zu einer intensiven Durchgrünung
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 20<br />
der Baugebiete. Ein Kompensationsbedarf besteht damit hinsichtlich dieses Schutzgutes<br />
nicht.<br />
Zusammenfassung:<br />
Der Eingriff ist erforderlich, da die Flächen zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs<br />
der Gemeinde Asendorf benötigt werden und da die vorgesehenen Flächen hierfür besonders<br />
geeignet sind. Er ist zulässig, da die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />
und des Landschaftsbilds überwiegend gering sind und im Plangebiet kompensiert werden<br />
können.<br />
Gesonderte Ersatzmaßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.“<br />
2.) Ergänzung des Umweltberichts zur 1. Änderung des Bebauungsplans<br />
Auswirkungen der Änderungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild:<br />
Die seit Satzungsbeschluss im Plangebiet eingetretenen Veränderungen entsprechen<br />
den Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans und damit den in dem vorgenannten<br />
Text dargestellten Auswirkungen und Ausgleichsmaßnahmen. Der Umfang der Umweltprüfung<br />
zu dieser Bebauungsplanänderung wird daher auf diejenigen Auswirkungen auf<br />
den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beschränkt, die sich durch geänderte Festsetzungen<br />
dieser Bebauungsplanänderung zusätzlich ergeben.<br />
Im Vergleich zwischen dem Ursprungsbebauungsplan und dieser 1. Änderung ergeben<br />
sich die folgenden Veränderungen mit Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das<br />
Landschaftsbild:<br />
<br />
<br />
Im Ursprungsplan war nur die offene Bauweise mit Einzelhäusern zulässig, nach der<br />
1. Änderung sind auch Doppelhäuser zulässig. Hierdurch ergibt sich eine höhere<br />
Verdichtung durch den einseitigen Fortfall des Grenzabstands.<br />
Die nach der 1. Änderung zulässige Anzahl von zwei Vollgeschossen in Teilbereichen<br />
anstelle von einem Vollgeschoss bedeutet einen stärkeren Eingriff in das<br />
Landschaftsbild. Wegen der Beschränkung dieser Änderung auf acht Baugrundstücke<br />
sind die Auswirkungen jedoch geringfügig.<br />
Die weiteren Änderungen von Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachneigung,<br />
Trauf- und Firsthöhen) sind ohne Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.<br />
Der Eingriff kann nicht vermieden werden, wenn das Baugebiet den veränderten Ansprüchen<br />
von Bauherrn und den Anforderungen regenerativer Energieformen entsprechen<br />
soll und wenn vorhandene Erschließungsanlagen ausgenutzt werden sollen. Es<br />
bestehen daher auch keine Alternativen zu der Planung.<br />
Bilanzierung des Eingriffs und des Ausgleichs:<br />
Auch diese Bilanzierung bezieht sich nur auf Eingriffe auf veränderte Festsetzungen in<br />
der ersten Änderung des Bebauungsplans, da die Eingriffe des Ursprungsplans durch<br />
entsprechende Regelungen in diesem ausgeglichen werden.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 21<br />
Hinsichtlich der überbaubaren Flächen und der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücksflächen<br />
durch Bebauung und Versiegelung, der Erschließungsanlagen, der öffentlichen<br />
und privaten Grünflächen, den Gehölzstreifen, den Gewässern und Rückhaltebecken<br />
ergeben sich bei der ersten Änderung des Bebauungsplans keine Veränderungen<br />
gegenüber dem Ursprungsplans. Die Flächenbilanz dieser 1. Änderung ergibt<br />
daher keine Veränderung gegenüber der des Ursprungsplans:<br />
Tabelle Flächenbilanz der 1. Änderung<br />
Biotoptyp/Nutzung Vor Bauleitplanung<br />
(ha)<br />
Ursprungsplan<br />
(ha)<br />
1. Änderung<br />
(ha)<br />
Acker 8,06 0,05 0,05<br />
Gehölzstreifen -- 0,17 0,17<br />
Öffentliche Grünfläche -- 0,31 0,31<br />
Private Grünfläche 0,17 0,23 0,23<br />
Gewässer 0,05 0,05 0,05<br />
Rückhaltebecken -- 0,20 0,20<br />
Verkehrsfläche 0,19 0,63 0,63<br />
Baugebiete, davon:<br />
- überbaut, versiegelt<br />
- Garten<br />
1,58<br />
(0,47)<br />
(1,11)<br />
8,41<br />
(2,52)<br />
(5,89)<br />
8,41<br />
(2,52)<br />
(5,89)<br />
Summe 10,05 10,05 10,05<br />
Es ergeben sich durch diese Bebauungsplanänderungen Auswirkungen auf das Ortsund<br />
Landschaftsbild, da in Teilbereichen eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zulässig<br />
wird.<br />
Als Ausgleich hierfür erfolgt eine Verdichtung des im Ursprungsplan vorgesehenen<br />
Baumbestands auf den Grünflächen beiderseits des Wasserlaufs: Bislang war vorgesehen,<br />
dass je angefangene 300 qm Grünfläche ein Obstbaumhochstamm zu pflanzen ist.<br />
Diese lockere Anpflanzung lässt das Anpflanzen weiterer Obstbäume zu, sodass in dieser<br />
ersten Änderung des Bebauungsplans festgesetzt ist, dass je 250 qm Grünfläche<br />
ein Obstbaumhochstamm anzupflanzen ist.<br />
Bei einer Flächengröße von ca. 3.100 qm ergeben sich damit 16 Obstbäume gegenüber<br />
11 Obstbäume im Ursprungsbebauungsplan und damit eine Zunahme von 5 Obstbäumen.<br />
Weiterhin wird festgesetzt, dass auf der Pflanzfläche am westlichen Planrand das<br />
Pflanzgebot von 1 Gehölz je 4 qm auf 1 Gehölz je 3 qm erhöht wird. Hierdurch wird sichergestellt,<br />
dass ein ausreichen dicht begrünter Ortsrand ausgebildet wird.<br />
Bei einer Flächengröße von ca. 1.300 qm erfolgt damit eine Erhöhung der Gehölzzahl<br />
von 325 auf 433 Gehölze, also um 108 Gehölze.<br />
Externe Ausgleichsmaßnahmen werden darüber hinaus nicht erforderlich.<br />
Zusammenfassung:<br />
Die Änderungen der Festsetzungen dieses Bebauungsplans sind erforderlich, um die<br />
Baumöglichkeiten an die zeitgemäßen Anforderungen an die Gebäude und an regenerative<br />
Energieformen anzupassen. Der mit der Änderung des Bebauungsplans verbundene<br />
Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist zulässig, da die Beeinträchtigungen<br />
gering sind und im Plangebiet ausgeglichen werden können.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 22<br />
Verfahrensvermerke zur <strong>Begründung</strong><br />
Diese <strong>Begründung</strong> wurde ausgearbeitet von<br />
a r g e p l a n<br />
Stadtplaner und Architekten<br />
Göbelstraße 25, 30163 Hannover<br />
Tel. 0511/31 10 61<br />
E-Mail: info@argeplan-stadtplaner.de<br />
Hannover, den 18.11.2013<br />
Der Rat der Gemeinde Asendorf hat in seiner Sitzung vom 24.09.2013 die öffentliche<br />
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans und der Entwurfsbegründung<br />
beschlossen.<br />
Nach Bekanntmachung vom ………….. in der Kreiszeitung hat die Entwurfsbegründung<br />
zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans vom ………………..<br />
bis<br />
zum …………………………… einschließlich gemäß § 3 Abs.2 BBauG öffentlich ausgelegen.<br />
Diese Entwurfsbegründung wurde vom Rat der Gemeinde Asendorf in seiner Sitzung<br />
vom ……………… als <strong>Begründung</strong> gemäß § 9 Abs.8 BauGB beschlossen.<br />
Asendorf, den …………………..<br />
…………………………………..….<br />
Bürgermeister
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 23<br />
Anlage zur <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. 1 (9/22) „Hohenmoorer Straße“<br />
1. Änderung<br />
GEHÖLZLISTE<br />
BÄUME<br />
Bergahorn<br />
Eberesche<br />
Esche<br />
Feldahorn<br />
Hainbuche<br />
Kastanie<br />
Lärche<br />
Rotbuche<br />
Salweide<br />
Sandbirke<br />
Schwarzerle<br />
Sommerlinde<br />
Spitzahorn<br />
Stieleiche<br />
Traubeneiche<br />
Traubenkirsche<br />
Vogelkirsche<br />
Waldkiefer<br />
Wildapfel<br />
Wildbirne<br />
Winterlinde<br />
Zitterpappel<br />
Acer platanoides<br />
Sorbus aucuparia<br />
Fraxinus excelsior<br />
Acer campestre<br />
Carpinus betulus<br />
Aesculus hippocastanum<br />
Larix decidua<br />
Fagus sylvalica<br />
Salix caprea<br />
Betula pendula<br />
Alnus glutinosa<br />
Tilia cordata<br />
Acer platanoides<br />
Quercus robur<br />
Quercus petrea<br />
Prunus padus<br />
Prunus avium<br />
Pinus sylvestris<br />
Malus sylvestris<br />
Pyrus communis<br />
Tilia platyphyllos<br />
Populus tremula<br />
OBSTBÄUME (KOTTRUP 1990)<br />
Baumanns Renette<br />
Biesterfelder Renette<br />
Bohnapfel<br />
Boskoop<br />
Danziger Kantapfel<br />
Dülmener Rosenapfel<br />
Goldparmäne<br />
Grahams Jubiläumsapfel<br />
Gravensteiner<br />
Jakob Lebel<br />
Kaiser Wilhelm<br />
Landsberger Renette<br />
Ontario<br />
Prinzenapfel<br />
Schöner von Nordhausen<br />
Winterglockenapfel<br />
Winterrambur<br />
Gellerts Butterbirne<br />
Gute Luise<br />
Köstliche von Charneux<br />
Neue Poiteau<br />
Büttners Rote Knorpelkirsche
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 24<br />
Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche<br />
Große Prinzessin<br />
Große Schwarze Knorpelkirsche<br />
Hedelfinger Riesenkirsche<br />
Kassins Frühe<br />
Graf Althanns Reneklode<br />
Große Grüne Reneklode<br />
Ontario-Pflaume<br />
Oullins Reneklode<br />
STRÄUCHER<br />
Behaarter Ginster<br />
Berberitze<br />
Besenginster<br />
Besenheide<br />
Brombeere<br />
Efeu<br />
Eingriffeliger Weißdorn<br />
Faulbaum<br />
Flieder<br />
Grauweide<br />
Haselnuß<br />
Himbeere<br />
Hundsrose<br />
lmmergrün<br />
Korbweide<br />
Kornelkirsche<br />
Kreuzdorn<br />
Liguster<br />
Ohrweide<br />
Pfaffenhütchen<br />
Purpurweide<br />
Roter Hartriegel<br />
Schlehe<br />
Schneeball<br />
Schwarzer Holunder<br />
Stachelbeere<br />
Stechpalme<br />
Traubenholunder<br />
Waldgeißblatt<br />
Weinrose<br />
Zweigriffliger Weißdorn<br />
GESCHNITTE HECKEN<br />
Hainbuche<br />
Liguster<br />
Rotbuche<br />
Weißdorn<br />
Genista pillosa<br />
Berberis vulgaris<br />
Cytisus scoparius<br />
Calluna vulgaris<br />
Rubus fruticosus<br />
Hedera helix<br />
Crataegus monogyna<br />
Frangula alnus<br />
Syringa vulgaris<br />
Salix cinerea<br />
Coryllus avellana<br />
Rubus idaeus<br />
Rosa canina<br />
Vinca minor<br />
Salix viminalis<br />
Cornus mas<br />
Rhamnus catharticus<br />
Ligustrum vulgare<br />
Salix aurita<br />
Euonymus europaeus<br />
Salix purpurea<br />
Cornus sanguinea<br />
Prunus spinosa<br />
Viburnum opulus<br />
Sambucus nigra<br />
Ribes uva-crispa<br />
Ilex aquifolium<br />
Sambucus racemosa<br />
Lonicera periclymemum<br />
Rosa rubiginosa<br />
Crataegus laevigata<br />
Carpinus betulus<br />
Ligustrum vulgare<br />
Fagus sylvatica<br />
Crataegus spec.
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 25<br />
Naturräumliche und städtebauliche Situation 12/2012
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 26<br />
Grünordnerische Maßnahmen
Gemeinde Asendorf Bebauungsplan Nr.1(9/22) „Hohenmoorer Straße“ 1. Änderung <strong>Begründung</strong> Seite 27<br />
Städtebauliches Konzept