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Umweltverträglichkeitsgutachten (pdf 4,3 MB) - Bundesministerium ...

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

S 1 WIENER AUSSENRING SCHNELLSTRASSE<br />

Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn, S 1 km 16,2+17.00 - 35,0+78.21


UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />

S 1 WIENER AUSSENRING SCHNELLSTRASSE<br />

Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

S 1 km 16,2+17.00 – 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Fachgebiete<br />

Sachverständige<br />

01 Verkehr und Verkehrssicherheit Univ.Prof. DI Dr. Gerd Sammer<br />

02 Lärm DI Heinrich Fritzer<br />

03 Erschütterungen, Sekundärschall, Kriegsmittel Univ.Prof. DI Dr. Rainer Flesch<br />

04 Luftschadstoffe und Klima Univ. Prof. DI Dr. Peter Sturm<br />

05 Humanmedizin Univ. Prof. Dr. Christian Vutuc<br />

06 Wald DI Martin Kühnert<br />

07 Jagd und Wildökologie DI Martin Kühnert<br />

08 Boden und Landwirtschaft DI Martin Kühnert<br />

09 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume DI Thomas Knoll<br />

10 Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erho- DI Thomas Knoll<br />

lung<br />

11 Gewässerökologie und Fischerei DI Dr. Gerald Zauner<br />

12 Hydrogeologie und Grundwasser DI Raimund Taschke<br />

13 Oberflächenwasser, Straßen- und Tunnelwässer DI Wolfgang Stundner<br />

14 Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik DI Wolfgang Stundner<br />

15 Raumplanung, Sachgüter, Ortsbild und nicht- DI Hans Emrich, MSc<br />

landschaftsgebundene Erholung<br />

16 Kulturgüter Mag. Christoph Blesl<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brand- OSR DI Gerhard Sochatzy<br />

schutz<br />

18 Tunnelsicherheit Dipl. phys. ETH Dr. Rudolf Bopp<br />

Externe UVP-Koordination im Auftrag BMVIT<br />

Wien, September 2012<br />

DI Wolfgang Stundner<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,<br />

INNOVATION UND TECHNOLOGIE<br />

SEKTION IV, GRUPPE STRASSE, RADETZKYSTRASSE 2, 1030 WIEN


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. ZUSAMMENFASSUNG UND INTEGRATIVE GESAMTBEWERTUNG ................ 9<br />

1.1 Allgemeines............................................................................................................... 9<br />

1.2 Zweck des Vorhabens .............................................................................................. 9<br />

1.3 Das Vorhaben...........................................................................................................10<br />

1.4 Trassenfindung........................................................................................................15<br />

1.5 Auswirkungen in der Bauphase..............................................................................17<br />

1.6 Auswirkungen in der Betriebsphase ......................................................................27<br />

1.7 Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes ..................................................37<br />

1.8 Maßnahmen..............................................................................................................37<br />

1.9 Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen......................................................38<br />

1.10 Integrative Gesamtbewertung.................................................................................39<br />

2. DAS UVP-VERFAHREN ...................................................................................... 44<br />

2.1 Gesetzliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung.................................44<br />

2.2 Untersuchungsrahmen............................................................................................45<br />

2.3 Bisheriger Verfahrensablauf ...................................................................................45<br />

2.4 Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zum Verfahren ............................46<br />

2.5 Behörden / Standortgemeinden / Umweltanwälte , BMLFUW...............................46<br />

2.6 Fachgebiete und Sachverständige .........................................................................50<br />

2.7 Prüfbuch...................................................................................................................51<br />

2.8 <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong>...........................................................................51<br />

3. DAS VORHABEN................................................................................................. 56<br />

3.1 Beschreibung und Begründung des Vorhabens ...................................................56<br />

3.2 Alternative Lösungsmöglichkeiten, Trassenvarianten..........................................60<br />

3.3 Nullvariante ..............................................................................................................66<br />

3.4 Verkehrsuntersuchung............................................................................................68<br />

3.5 Bauablauf .................................................................................................................75<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 3


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

4. TEILGUTACHTEN KURZDARSTELLUNG ......................................................... 82<br />

4.1 Fachbereich 01 - Verkehr und Verkehrssicherheit ................................................82<br />

4.2 Fachbereich 02 - Lärm.............................................................................................85<br />

4.3 Fachbereich 03 – Erschütterungen, Sekundärschall, Kriegsmittel ......................88<br />

4.4 Fachbereich 04 - Luftschadstoffe und Klima .........................................................91<br />

4.5 Fachbereich 05 – Humanmedizin............................................................................98<br />

4.6 Fachbereich 06 - Wald ...........................................................................................100<br />

4.7 Fachbereich 07 – Jagd und Wildökologie ............................................................105<br />

4.8 Fachbereich 08 – Boden und Landwirtschaft ......................................................114<br />

4.9 Fachbereich 09 – Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume................................122<br />

4.10 Fachbereich 10 – Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung ........125<br />

4.11 Fachbereich 11 – Gewässerökologie und Fischerei............................................128<br />

4.12 Fachbereich 12 – Hydrogeologie und Grundwasser ...........................................133<br />

4.13 Fachbereich 13 – Oberflächenwasser, Straßen- und Tunnelwässer..................137<br />

4.14 Fachbereich 14 – Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik..................................141<br />

4.15 Fachbereich 15 – Raumplanung, Sachgüter, Ortsbildund nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung .........................................................................147<br />

4.16 Fachbereich 16 – Kulturgüter ...............................................................................150<br />

4.17 Fachbereich 17 – Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz .............151<br />

4.18 Fachbereich 18 – Tunnelsicherheit ......................................................................157<br />

5. BEANTWORTUNGEN DER FRAGEN AUS DEM PRÜFBUCH ........................ 159<br />

5.1 Fragenbereich 1 – Alternativen und Trassenvarianten, Nullvariante................159<br />

5.2 Fragenbereich 2 - Auswirkungen, Massnahmen, begleitende Kontrolle ...........172<br />

5.3 Fragenbereich 3 - Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes..................325<br />

6. MASSNAHMENKATALOG................................................................................ 329<br />

0. Allgemeines............................................................................................................329<br />

01. Verkehr und Verkehrssicherheit...........................................................................330<br />

02. Lärm........................................................................................................................337<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 4


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

03. Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel ...........................................340<br />

04. Luftschadstoffe und Klima....................................................................................341<br />

05. Humanmedizin .......................................................................................................345<br />

06. Wald........................................................................................................................348<br />

07. Jagd und Wildökologie..........................................................................................350<br />

08. Boden und Landwirtschaft....................................................................................351<br />

09. Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume .............................................................353<br />

10. Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung......................................355<br />

11. Gewässerökologie .................................................................................................357<br />

12. Hydrogeologie und Grundwasser.........................................................................358<br />

13. Oberflächenwasser, Straßen- und Tunnelwässer................................................360<br />

14. Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik ...............................................................365<br />

15. Raumplanung, Sachgüter, Ortsbild und nicht-landschaftsgebundene Erholung ..<br />

................................................................................................................................370<br />

16. Kulturgüter .............................................................................................................372<br />

17. Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz...........................................373<br />

18. Tunnelsicherheit ....................................................................................................380<br />

7. BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT DURCH DIE<br />

FACHGUTACHTER ............................................................................................... 381<br />

Anmerkung: Im Text wird nicht durchgehend die Projektbezeichnung S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße Schwechat – Süßenbrunn, km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21 verwendet. Als<br />

Synonym wird oftmals lediglich S 1 oder S 1 Lobauquerung als Bezeichnung für diesen<br />

Straßenabschnitt verwendet.<br />

Querverweise beziehen sich entweder auf die Mappen oder Einlagen des Einreichprojektes<br />

bzw. der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) oder auf die Fachgebiete und die<br />

Fragenbeantwortungen der Sachverständigen in ihren Teilgutachten.<br />

Die Bezeichnung UVE und Einreichprojekt werden nicht im strengen Wortsinn (die UVE ist<br />

lediglich ein Teil des Einreichprojekts) sondern, wie im täglichen Gebrauch üblich, als<br />

Synonym verwendet.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 5


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Abbildungsverzeichnis:<br />

Abbildung 1:Streckengrafik S 1 Schwechat - Süßenbrunn des Einreichprojekts der<br />

Teilverkehrsfreigabe ohne Umfahrungen von Raasdorf und Groß-Enzersdorf (Quelle:<br />

ASFINAG) .....................................................................................................................12<br />

Abbildung 2:Streckengrafik S 1 Schwechat - Süßenbrunn des Einreichprojekts der<br />

Teilverkehrsfreigabe mit Umfahrungen von Raasdorf und Groß-Enzersdorf (Quelle:<br />

ASFINAG) .....................................................................................................................13<br />

Abbildung 3: Streckengrafik S 1 Schwechat - Süßenbrunn des Einreichprojekts der<br />

Gesamtverkehrsfreigabe mit Tunnel und Umfahrungen von Raasdorf und Groß-<br />

Enzersdorf (Quelle: ASFINAG)......................................................................................14<br />

Abbildung 4: Bewertungsschema gemäß RVS 04.01.11 Umweltuntersuchungen ................55<br />

Abbildung 5: Darstellung der Varianten Vorprojekt, Ölhafen bis Süßenbrunn .......................63<br />

Abbildung 6: Brückenvarianten und 4-röhriger Tunnel..........................................................64<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 6


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Tabellenverzeichnis:<br />

Tabelle 1: Schutzgutbezogene Darstellung der Vorhabensauswirkungen ............................41<br />

Tabelle 2: Integrative Gesamtbewertung ..............................................................................43<br />

Tabelle 3: Verbale Beschreibung der Ent-/Belastungsstufen für die Schutzgüter (Quelle RVS<br />

04.01.11 Umweltuntersuchungen).................................................................................54<br />

Tabelle 4: Vergleich der Verkehrsstärke (DTWw) an ausgewählten Streckenabschnitten des<br />

Planfalles Bestand 2005 (sowie aktualisierter Bestand 2011) und des Planfalles R<br />

Referenz 2025, entspricht einer Trendprognose ohne Ausbau der S 1 zwischen<br />

Schwechat und Süßenbrunn .........................................................................................71<br />

Tabelle 5: Verkehrliche Auswirkungen der S 1 bis 2025, Vergleich der Verkehrsstärke<br />

(DTVw) an ausgewählten Streckenabschnitten der maßgebenden UVE-Planfälle M1-HR<br />

2025, M13 2025 und dem Planfall R Referenz 2025 .....................................................74<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 7


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 8


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

1. ZUSAMMENFASSUNG UND INTEGRATIVE GESAMTBEWERTUNG<br />

1.1 Allgemeines<br />

Das Bauvorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat – Süßenbrunn, km<br />

16,2+17.00 – km 35,0+78.21“ im Bereich der Gemeinden Schwechat, Wien, Groß-<br />

Enzersdorf, Raasdorf und Aderklaa ist gem. § 23a Abs. 1 Z 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

(UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I<br />

Nr. 77/2012, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.<br />

Im gegenständlichen UVP-Verfahren wurde ein Prüfbuch erstellt. Laut UVP-G 2000 ist ein<br />

Prüfbuch grundsätzlich nicht erforderlich, es ist eine reine Arbeitsunterlage zur systematisierten<br />

Erstellung der jeweiligen Teilgutachten zum <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong> bzw. des<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong>s.<br />

Es wurden im Prüfbuch auch Festlegungen getroffen, ob mehrere Sachverständige in bestimmten<br />

Fragenbereichen bei der Erstellung der Teilgutachten zusammenzuarbeiten hatten.<br />

Die Fragestellungen im Prüfbuch wurden in vier Hauptfragenbereiche eingeteilt, die aus den<br />

gesetzlichen Vorgaben des § 24c UVP-G abgeleitet wurden.<br />

Fragenbereich 1: Alternativen und Trassenvarianten, Nullvariante<br />

Fragenbereich 2: Umweltauswirkungen, Maßnahmen, begleitende Kontrolle<br />

Fragenbereich 3: Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes<br />

Fragenbereich 4: Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zum Verfahren<br />

Die Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zum Verfahren erfolgte in eigenen Stellungnahmenbänden.<br />

Die Bewertung durch die Sachverständigen wurde in interdisziplinärer Abstimmung vorgenommen.<br />

Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte unter Berücksichtigung der von der Projektwerberin<br />

in der UVE angegebenen Maßnahmen, sowie jener Maßnahmen, die die Sachverständigen<br />

der UVP-Behörde zusätzlich für erforderlich erachtet haben.<br />

Bewertet wurden sowohl die Bau- als auch die Betriebsphasen, wobei sich die Sachverständigen<br />

und die UVP-Koordination auch mit den im Zuge der öffentlichen Auflage gem. § 9<br />

UVP-G eingelangten Stellungnahmen auseinandergesetzt haben.<br />

Die UVP - Teilgutachten liegen dem <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong> zugrunde und sind<br />

wesentlicher Bestandteil dieses Gesamtgutachtens.<br />

1.2 Zweck des Vorhabens<br />

Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung ist der Bau und Betrieb des Abschnittes<br />

Schwechat - Süßenbrunn der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße.<br />

Dieser Abschnitt der S 1 ist im Verzeichnis 2 zum BStG gesetzlich verankert. Darüberhinaus<br />

ist er Bestandteil des TEN-Netzes der EU.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 9


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Der genannte Abschnitt stellt eine Ausbaustufe zum Regionenring im hochrangigen Straßennetz<br />

rund um Wien dar.<br />

Die Notwendigkeit des Vorhabens ergibt sich einerseits aus den lokalen und regionalen Verkehrsbedürfnissen,<br />

andererseits aus den überregionalen Anforderungen an das hochrangige<br />

Verkehrsnetz im Nordosten von Wien und Niederösterreich.<br />

Basierend auf dem Ergebnis der GSD-Studie 1999 (Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen<br />

Raum) wurde die Nordostumfahrung für Wien im Jahr 2000 in einer von<br />

der Planungsgemeinschaft Ost (kurz PGO) vorgelegten raum- und verkehrsübergreifenden<br />

Korridoruntersuchung Ostregion weiter konkretisiert. Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit<br />

einer die Donau querenden und im Nordosten der Stadt Wien bis zur A5 reichenden<br />

höchstrangigen Straße wurde schließlich 2003 in der von der Stadt Wien durchgeführten<br />

strategischen Umweltprüfung SUPerNOW bestätigt.<br />

1.3 Das Vorhaben<br />

Der neu herzustellende Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn der S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße beginnt beim Knoten Schwechat (A 4 Ost Autobahn/S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße) und führt als Tunnel unter der Donau, der Neuen Donau und dem Nationalpark<br />

„Donau-Auen“ in Richtung Norden. Der Tunnel, der großteils untertage errichtet wird,<br />

verfügt über zwei getrennte Röhren mit je zwei Fahrstreifen und einem Abstellstreifen. Nördlich<br />

des Nationalparks werden die beiden Tunnelröhren in offener Bauweise errichtet. Im<br />

Bereich Essling ist die Halbanschlussstelle Essling mit Anbindung an die niederösterreichische<br />

Landesstraße B 3 situiert.<br />

Im weiteren Verlauf unterfährt die Trasse die Landesstraße B 3 und verläuft in gestreckter<br />

Linienführung zwischen der Bebauung Essling und der bestehenden Umfahrung Groß-<br />

Enzersdorf. In diesem Bereich taucht die Trasse langsam aus der Tieflage auf, der Tunnel in<br />

offener Bauweise endet kurz vor der Anschlussstelle Groß-Enzersdorf mit Anbindung an die<br />

Landesstraße L 3019. Im Bereich der Anschlussstelle Groß-Enzersdorf geht die Trasse in<br />

eine freie Streckenführung über und verläuft östlich der Schotterteiche Groß-Enzersdorf.<br />

Südlich der ÖBB-Strecke Stadlau – Marchegg liegt die Halbanschlussstelle Raasdorf mit<br />

Anbindung ebenfalls an die L 3019. Die S 1 unterquert in weiterer Folge die ÖBB-Strecke in<br />

einem Wannenbauwerk. Zwischen der Schöpfleuthnersiedlung in Wien und dem Ortsgebiet<br />

von Raasdorf verläuft die Trasse mittig zwischen den Bebauungen in Richtung Norden.<br />

Nördlich der beiden Siedlungsgebiete schwenkt die Trasse in westliche Richtung ein und<br />

umfährt die Invalidensiedlung nördlich. Im Knoten Süßenbrunn erfolgt die Verknüpfung von<br />

S 1 Wiener Außenring Schnellstraße und S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße.<br />

Die Gesamtlänge der Trasse im Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn beträgt 18,86 km.<br />

Das Vorhaben soll zeitlich gestaffelt in zwei Verwirklichungsabschnitten realisiert werden. Es<br />

ist vorgesehen, zuerst den Abschnitt Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn und anschließend den<br />

Abschnitt Schwechat – Groß-Enzersdorf zu errichten.<br />

Die Inbetriebnahme des ersten Abschnitts von Groß-Enzerdorf nach Süßenbrunn ist im Jahr<br />

2016 („Teilverkehrsfreigabe“) und des zweiten Abschnitts von Schwechat nach Großenzersdorf<br />

im Jahr 2025 („Gesamtverkehrsfreigabe“) geplant.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 10


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Für die Teilverkehrsfreigabe wurden zwei Untervarianten verkehrlich und umweltfachlich untersucht<br />

und beurteilt (Planfall M1-HR* ohne Umfahrungen; Planfall M1-HR* mit Umfahrungen,<br />

siehe auch nachfolgende Abilldungen).<br />

Für die Inbetriebnahme des zweiten Abschnitts (Schwechat – Groß-Enzersdorf) wird vorausgesetzt,<br />

dass die Umfahrungen Groß-Enzersdorf und Raasdorf durch das Land Niederösterreich<br />

realisiert sind.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 11


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Abbildung 1:Streckengrafik S 1 Schwechat - Süßenbrunn des Einreichprojekts der Teilverkehrsfreigabe<br />

ohne Umfahrungen von Raasdorf und Groß-Enzersdorf (Quelle: ASFINAG)<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 12


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Abbildung 2:Streckengrafik S 1 Schwechat - Süßenbrunn des Einreichprojekts der Teilverkehrsfreigabe<br />

mit Umfahrungen von Raasdorf und Groß-Enzersdorf (Quelle: ASFINAG)<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 13


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Abbildung 3: Streckengrafik S 1 Schwechat - Süßenbrunn des Einreichprojekts der Gesamtverkehrsfreigabe<br />

mit Tunnel und Umfahrungen von Raasdorf und Groß-Enzersdorf (Quelle: ASFI­<br />

NAG)<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 14


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

1.4 Trassenfindung<br />

Nachfolgend werden die Grundlagen und Entscheidungen zur Trassenfindung kurz beschrieben:<br />

GSD-Studie (1999): In der Studie zur „Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen<br />

Raum“ wurde 1999 die Notwendigkeit der Errichtung einer S 1 Wiener Außenring Schnellstraße<br />

zur Schaffung einer hochrangigen Umfahrung und zur Entlastung des lokalen Straßennetzes<br />

im Nordosten Wiens festgestellt.<br />

PGO – Korridoruntersuchung Ostregion (2000): Die Planungsgemeinschaft Ost (PGO) hat in<br />

einer verkehrsträgerübergreifenden Netz- und Korridoruntersuchung die Ergebnisse der<br />

GSD-Studie durch eine Erhebung der Bestandssituation sowie durch die Darstellung der<br />

räumlichen Funktionszusammenhänge im Jahr 2000 vertieft. Als Ergebnis wurde unter anderem<br />

die Errichtung einer 6. Straßen-Donaubrücke, der Ausbau der Raffineriestraße sowie die<br />

Freihaltung eines Trassenkorridors für die S 1 empfohlen.<br />

Mit der BStG Novelle BGBl. I Nr. 50/2002 wurde der Straßenzug der S 1 Aussenringschnellstraße<br />

im Verzeichnis 2 des BStG 1971 mit der Beschreibung „Knoten Vösendorf (A 2 / A 21)<br />

- Knoten Schwechat (A 4) - Wien [Albern - Lobau / Ölhafen (A 22)] - Groß-Enzersdorf (A 5) ­<br />

Korneuburg (A 22)“ festgelegt.<br />

SUPerNOW (2002/2003): Aufgrund der zahlreichen offenen Fragen zur Stadt- und Verkehrsentwicklung<br />

im Nordosten Wiens wurde 2003 von der Stadt Wien eine strategische<br />

Umweltprüfung für den Nordostraum Wiens („SUPerNOW“) mit dem Planungshorizont 2021<br />

durchgeführt. Als Ergebnis wurde die Errichtung einer sechsten Donaubrücke, die Verlängerung<br />

der A22 sowie die Weiterführung der S 1 Richtung Norden entlang des östlichen Rands<br />

des Flugfelds Aspern nach Süßenbrunn empfohlen.<br />

Vorbereitung des Vorprojekts (2003): Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungstiefe der<br />

genannten Studien beauftragte die Asfinag 2003 eine Aufbereitung der „Unterlagen für das<br />

Vorprojekt“. Dabei wurden zwischen Schwechat und Süßenbrunn insgesamt neun Varianten<br />

näher untersucht und neben einer grundsätzlichen Überprüfung in mehreren Optimierungsschritten<br />

weiter angepasst. Unter Anwendung einer Wirkungsanalyse konnte eine Querung<br />

der Donau auf Höhe des Hafens Albern und des Ölhafens Lobau als die beste Lösung ermittelt<br />

werden. Für die Weiterführung der S 1 wurden 5 Varianten inklusive Untervarianten untersucht.<br />

Als Ergebnis wurden die Varianten 1 und 3 zur Weiterbearbeitung empfohlen.<br />

Studie über die Prüfung der Bauweisen einer Donauquerung: Zur Vertiefung der Vorbereitung<br />

der Unterlagen wurde die Bauweise der Donauquerung eingehend untersucht. Dabei<br />

wurden die Möglichkeiten Donauquerung Brücke, Donauquerung Tunnel in geschlossener<br />

Bauweise und Donauquerung Tunnel in offener Bauweise inklusive Untervarianten untersucht.<br />

Ergebnis der Studie war die Empfehlung der Errichtung der Donauquerung als Brücke.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 15


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

S 1 Abschnitt Schwechat – Ölhafen (Vorprojekte 2004 und 2005): Im Zuge der Vorprojekte<br />

wurden die verschiedenen Trassenvarianten mittels einer Nutzen-Kosten-Untersuchung<br />

(NKU) überprüft. Dabei wurden neben der empfohlenen Variante (Variante Schenker Nord)<br />

zwei weitere Brückenvarianten, eine vierröhrige Tunnel-Variante in geschlossener Bauweise<br />

und zwei zweiröhrige Tunnelvarianten in geschlossener Bauweise im Zuge des Gesamtprojektes<br />

in die Planungen aufgenommen.<br />

Als Ergebnis konnte aus den Kriterien Mensch, Raum, Umwelt kein eindeutiger Vorteil für die<br />

Führung als Brücke bzw. als Tunnel abgelesen werden. Daher wurde aufgrund der enormen<br />

Mehrkosten der Tunnelvariante empfohlen, die Variante Brücke weiterzuverfolgen.<br />

S 1 Abschnitt Ölhafen – Süßenbrunn (Vorprojekte 2004 und 2005): Im Rahmen der NKU<br />

wurde die Trasse in drei Untersuchungsabschnitte gegliedert. Die Untersuchung erfolgte in<br />

zwei Schritten: Im ersten Schritt wurden für jeden der drei Teilabschnitte die einzelnen Subvarianten<br />

einander gegenübergestellt und die beste Variante je Variantenbündel ermittelt. Im<br />

zweiten Schritt wurden die so ermittelten Hauptvarianten einander gegenüber gestellt.<br />

Als Ergebnis der umfangreichen Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde aufgrund ihrer Vorteile<br />

(höhere Entlastung der Ortskerne, höhere Entlastung des bestehenden nachgeordneten<br />

Straßennetzes, geringere Herstellungs- und Erhaltungskosten) die Variante 1 „Außen“ empfohlen.<br />

Diese unterquert von der Donauquerung als Ausgangspunkt für alle drei Hauptvarianten<br />

kommend, den Nationalpark Lobau in einem Tunnel in geschlossener Bauweise, geht<br />

im Bereich Groß-Enzerdorf in einen Tunnel in offener Bauweise über und wird ab der Anschlussstelle<br />

Essling/Groß-Enzersdorf in freier Trassenführung westlich von Raasdorf und<br />

nördlich der Invalidensiedlung bis zum Knoten Süßenbrunn geführt.<br />

Infrastrukturgipfel (2005): Im Rahmen eines "Infrastrukturgipfels" im März 2005 wurde zwischen<br />

Spitzenvertretern des Bundes (bmvit), der ASFINAG, der Stadt Wien und den ÖBB<br />

festgelegt, dass die Donauquerung bevorzugt als Tunnel ausgeführt werden soll, um weder<br />

den Nationalpark, das Natura 2000 Gebiet bzw. geschützte Landschaftsteile flächenmäßig<br />

an der Oberfläche zu beanspruchen.<br />

Das Vorprojekt 2005 Schwechat – Ölhafen - Süßenbrunn ergab folgende Variantenentscheidung:<br />

Im Abschnitt Schwechat bis Ölhafen eine Donauquerung mit zweiröhrigem Tunnel und<br />

im Abschnitt Ölhafen bis Süßenbrunn die Variante 1 „Außen“.<br />

Die maßgebliche Beschreibung des Straßenzuges der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße,<br />

Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn, lautet seit der BStG-Novelle BGBl. I Nr. 62/2011 wie<br />

folgt: „Knoten Schwechat (A 4) - Knoten bei Raasdorf (Einschließlichstrecke) - Knoten bei<br />

Raasdorf (S 8) - Knoten Wien/Süßenbrunn (S 2)“<br />

Die Verordnung zum Bundesstraßenplanungsgebiet gem. Bundesstraßengesetz §14 BStG<br />

erfolgte am 11. April 2007.<br />

Optimierungen und Trassenführung Einreichprojekt: Das Projekt wurde im Zuge von weiteren<br />

Detailuntersuchungen sowie Präsentationen und Gesprächen in Teilbereichen optimiert.<br />

Optimierungen erfolgten für die Rampenführung Knoten Schwechat, die Linienführung Tun­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 16


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

nel Donau-Lobau, das Anschlussstellen-System Ast Groß-Enzersdorf, die Einbindung der<br />

Umfahrung Raasdorf, die Trassenführung im Bereich Schotterteiche und Raasdorf, die<br />

Rampenführung Knoten Süßenbrunn, die Lärmschutzmaßnahmen, die Einbindung in das<br />

Landschaftsbild, das landwirtschaftliche Begleitwegenetz und die Querungsmöglichkeiten.<br />

1.5 Auswirkungen in der Bauphase<br />

Allgemeines:<br />

Die Gesamtbaudauer für den 18,861 km langen Abschnitt der S 1 Wiener Aussenring<br />

Schnellstraße, Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn beträgt 11 Jahre. Dabei erfolgt die Errichtung<br />

des Vorhabens in zwei Verwirklichungsabschnitten. Der Bau der freien Strecke Nord<br />

von Groß-Enzersdorf bis Süssenbrunn soll zwischen 2014 und 2016 (3 Baujahre) erfolgen.<br />

Der Umbau des Knotens Schwechat und die Errichtung des Tunnels Donau-Lobau soll in<br />

den Jahren 2018 bis 2025 (8 Baujahre) vorgenommen werden.<br />

In Bereichen, wo der Bau der S1 Wiener Aussenring Schnellstraße im Nahbereich von bewohnten<br />

Objekten erfolgt, sind in der Bauphase insbesondere die Auswirkungen durch Lärm,<br />

Erschütterungen, Staub und Luftschadstoffe relevant. Durch Eingriffe am bestehenden Straßennetz<br />

sind weiters auch die Auswirkungen auf Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit zu<br />

beachten.<br />

An den bergmännisch hergestellten Tunnel schließt nördlich eine Unterflurtrasse an, die in<br />

offener Bauweise hergestellt wird. Da der Tunnel Donau-Lobau, in Tieflage errichtet wird,<br />

wurden die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt an Hand von Grundwassermodellen<br />

geprüft und beurteilt.<br />

Durch den Trassenverlauf im Freiland sind naturschutzfachliche und wildökologische Auswirkungen<br />

in der Bauphase relevant.<br />

In der Bauphase kommt es zu zusätzlichen KFZ-Verkehrsbelastungen im öffentlichen Straßennetz.<br />

Die für den An- und Abtransport von Erdmassen, Baumaterialien, Baugeräten und<br />

Straßenausrüstung notwendigen Fahrten sind auf Baudauer gemäß im Teilgutachten Abfallwirtschaft<br />

und Baustellenlogistik geforderter Maßnahme wie folgt begrenzt:<br />

o Knoten Schwechat<br />

o Baubereich Süd<br />

o Offene Bauweise Nord<br />

o Freilandabschnitt Nord (inklusive Knoten Süssenbrunn)<br />

o Nordportal – ASt. Groß-Enzersdorf<br />

32 LKW / Tag<br />

892 LKW / Tag<br />

250 LKW / Tag<br />

300 LKW / Tag<br />

64 LKW / Tag<br />

Die Erschließung des Baufeldes durch den LKW Baustellenverkehr hat ausschließlich über<br />

nachstehende Anschlüsse der Baustelleneinrichtungsflächen bzw. Bauflächen an das öffentliche<br />

Straßennetz zu erfolgen:<br />

o Baubereich Knoten Schwechat<br />

o Baubereich Süd<br />

A4 und S1 Süd über Knoten Schwechat<br />

A4 und S1 Süd über Knoten Schwechat<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

o Offene Bauweise Nord<br />

o Freilandabschnitt Nord<br />

o Knoten Süssenbrunn<br />

B3 und S1 (bereits fertiggestellter Abschnitt<br />

Nord)<br />

B3, B8, S2 und L2<br />

B8 und S2<br />

Eine ständige Überwachung der Fahrten und der Fahrtrouten wird durch die Umweltbaubegleitung<br />

auf Basis eines Routen- und Monitoringkonzeptes erfolgen. Von Seiten der Sachverständigen<br />

für Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wurden entsprechende Maßnahmen<br />

gefordert, bei deren Einhaltung die maximal verträglichen Zunahmen der Lärm- und<br />

Luftbelastung sowie der Gesundheitsbelastung in der Bauphase für Anrainer der Transportrouten<br />

nicht überschritten werden. Für Massenlängstransporte im Baufeld der freien Strecke<br />

Nord wird mit Baubeginn eine trassenbegleitende Baustraße errichtet.<br />

Auswirkungen von Lärmimmissionen (Bauphase):<br />

Im Einreichprojekt wurden die relevanten Bauszenarien entlang der Trasse innerhalb der<br />

maßgeblichen Bauzeiten als maximaler Baufall angenommen. Dabei wurden bezogen auf<br />

die einzelnen Bauphasen und Bauabschnitte die Baugeräte mit Baudauer, Schallleistungspegel,<br />

Höhe der Emissionsquelle, Anzahl bzw. Fahrten/Tag und Einsatzdauer betrachtet,<br />

und die daraus resultierenden relevanten Emissionsdaten mit Richtwerten aus geltenden<br />

Richtlinien und Normen und Messwerten, welche bei ähnlichen Arbeiten erhoben wurden,<br />

verglichen.<br />

Die Art und Anzahl der der Immissionsbetrachtung zugrunde gelegten Baugeräte entsprechen<br />

dem üblichen Einsatzrahmen. Die im Einreichprojekt vorliegenden Ergebnisse stellen<br />

plausible Anhaltswerte für grundsätzliche Aussagen dar. Der Geräteeinsatz liegt zwar im<br />

Ermessen der ausführenden Firmen, doch sind die bereits erwähnten Ziel- bzw. Richtwerte<br />

einzuhalten. Um deren Einhaltung zu gewährleisten, werden Kontrollmessungen und entsprechende<br />

Maßnahmen vom Sachverständigen für Lärm gefordert.<br />

Bei dieser Betrachtung zeigt sich, dass die von den Baugeräten verursachten Immissionen<br />

den maßgebenden Anteil am Baulärm im Anrainerbereich darstellen. Da die Siedlungsbereiche<br />

von der Baustelle relativ weit entfernt sind, liegen die Baulärmimmissionen bei Tag meist<br />

unter 55 dB.<br />

Der höchste Immissionspegel (L day ) im Bauabschnitt Freie Strecke Nord, Groß-Enzersdorf –<br />

Süßenbrunn tritt im Zeitraum des 2. Jahres vom 4. bis 9. Monat im Immissionspunkt IP9 (Telefonweg/Invalidensiedlung;<br />

h=4 m) auf und beträgt 58,7 dB. Auch in diesem Abschnitt ist<br />

während der Nacht ist kein Baubetrieb vorgesehen.<br />

Der höchste Immissionspegel (L day ) im Bereich Knoten Süßenbrunn tritt im Zeitraum 1. bis 2.<br />

Jahr über voraussichtlich 15 Monate im Immissionspunkt IP5 (Fischteich/Gerichtsfeld;<br />

h=4 m) mit 65,7 dB auf. Während der Nacht ist auch in diesem Baubereich kein Baubetrieb<br />

vorgesehen.<br />

Der höchste Immissionspegel (L day ) während der Bauarbeiten am Knoten Schwechat tritt in<br />

der Bauphase 4 (9. Jahr, 12. Monat bis 11. Jahr, 1. Monat) von 7 Bauphasen im Immissions­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

punkt IP8 (Schloßmühlstraße; h=4 m) mit 69,8 dB auf. Es ist dort jedenfalls kein Baubetrieb<br />

während der Nacht vorgesehen.<br />

Im Bereich der Offenen Bauweise Süd, sowie zur Errichtung des Tunnels Donau-Lobau sind<br />

während der Bauphase schalltechnische Maßnahmen erforderlich, da der Baubetrieb auch<br />

während der Nacht vorgesehen ist. Der höchste Immissionspegel (L day ) tritt im 1. Monat des<br />

5. Jahres im Immissionspunkt IP2 (Auf der Ried; relevante Höhe h=1,5 m) während des<br />

Rammens von Spundwänden auf und beträgt 73,3 dB (mit Maßnahme 68,6 dB). Für diese<br />

Tätigkeit und deren Einsatzdauer von voraussichtlich 3 Monaten wurde das Worst-Case-<br />

Szenario angenommen. Als Maßnahme ist eine 15 m lange und 4 m hohe, hochabsorbierende<br />

Schallschutzwand geplant, die möglichst nahe an der Quelle positioniert werden muss.<br />

Während des Nachtzeitraumes werden Immissionspegel (L night ) beim Immissionspunkt IP1<br />

(Mannswörther Straße - relevante Höhe h=1,5 m) im 6. Jahr, 10. Monat von 51,1 dB erreicht.<br />

Mit Maßnahme ergeben sich beim IP 1 L night = 46,2 dB und beim IP2 (Auf der Ried) L night =<br />

48,1 dB. Maßgebend sind die Emissionen eines Portalkranes und zum Teil eines Turmdrehkranes.<br />

Der Portalkran wird voraussichtlich 29 Monate in Betrieb sein, der Turmdrehkran 56<br />

Monate. Als Maßnahme wird vom Gutachter eine beidseitige, nach Norden orientierte Verlängerung<br />

des Tübbinglagers mit 4 m Höhe vorgesehen.<br />

Im Bereich der Offenen Bauweise Nord zum Tunnels Donau-Lobau tritt der höchste Immissionspegel<br />

(L day ) im 10. Monat des 6. Baujahres im Immissionspunkt IP4 (Guntherstraße/Essling;<br />

h=4 m) auf und beträgt 67,2 dB. Für den dem dort zu errichtenden Zielschacht<br />

nächstgelegenen Immissionspunkt IP 7 im Wohngebiet Waidhagenweg ergibt sich in dieser<br />

Zeit ein Immissionspegel bei Tag von 63,0 dB (h = 4 m).<br />

Belästigungen durch den Bauverkehr können während der Bauphase auftreten, sind allerdings<br />

zeitlich begrenzt. Um die Lärmbelastungen auf ein verträgliches Ausmaß zu reduzieren,<br />

wurden von den Gutachtern der Fachgebiete „Humanmedizin“ und „Lärm“ Richtwerte<br />

festgelegt bzw. Maßnahmen gefordert. So sind beispielsweise Massentransporte auf öffentlichen<br />

Siedlungsstraßen in bewohnten Gebieten zu vermeiden. Eine Anhebung des Lärmpegels<br />

im Straßennetz darf maximal 3 dB betragen.<br />

Aus Sicht der Humanmedizin sind negative Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(keine unzumutbare Belästigung) der Anrainer durch Schallimmissionen während der Bauarbeiten<br />

in den einzelnen Bauabschnitten auszuschließen, wenn die geforderten Maßnahmen<br />

umgesetzt werden.<br />

Im Nationalpark Donauauen betragen die zur offenen Bauweise Nord genannten Lärmwerte<br />

in dessen nördlichem Bereich aufgrund der Ausbreitungscharakteristik um rd. 5 dB weniger<br />

und nehmen zu den südlicheren Nationalparkflächen weiter ab. Die höchsten Lärmimmissionen<br />

treten in den Herbst- und Wintermonaten des 6. Baujahres auf. Während der<br />

Nacht ist im Bereich der Offenen Bauweise Nord kein Baubetrieb vorgesehen.<br />

Auswirkungen von Luftschadstoffimmissionen (Bauphase):<br />

Während der Bauphase sind vor allem Staubemissionen – und die daraus resultierenden<br />

Immissionen zu erwarten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 19


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Nördlich der Donau sind die Abstände der Bautrasse zu den nächstgelegenen Anrainern<br />

relativ groß, sodass bezogen auf den Jahresmittelwert die Grenzwerte nach IG-L weder bei<br />

NO2 noch bei PM10 und PM2.5 überschritten werden. Bei NO2 Kurzzeitmittelwerten sind<br />

temporär relevante Zusatzbelastungen zu erwarten, die Gesamtbelastung bleibt jedoch mit<br />

sehr hoher Wahrscheinlichkeit unterhalb des Grenzwertes nach IG-L. Betrachtet man die<br />

Zusatzemissionen bei PM10, so sind in der Bauphase im Jahr der stärksten Bautätigkeit im<br />

Untersuchungsgebiet nördlich der Donau bis zu 10 zusätzliche Überschreitungstage zu erwarten.<br />

Südlich der Donau ist die Vorbelastung aufgrund der Nähe zur A4 und den industriellen Anlagen<br />

höher und das Bauvorhaben befindet sich näher zu Anrainern. Demzufolge sind bereichsweise<br />

relevante Zusatzbelastungen durch NO2 zu erwarten. Der Grenzwert von 30<br />

µg/m³ (Jahresmittelwerte) wird trotzdem bei den meisten Aufpunkten eingehalten. Der „Auslösewert“<br />

gem. IG-L von 40 µg/m³ wird aber im bewohnten Umfeld der Baustelle nicht erreicht.<br />

Ebenso treten bei PM10 und PM2.5 bereichsweise relevante Zusatzbelastungen auf, die<br />

jeweiligen Grenzwerte für den JMW im bewohnten Bereich werden aber nicht erreicht. Beim<br />

NO2 Kurzzeitmittelwert sind vermehrt relevante Zusatzbelastungen zu erwarten, die Gesamtbelastungen<br />

bleiben aber im bewohnten Gebiet unter dem Grenzwert von 200 µg/m³.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass generell Überschreitungen des NO2 Kurzzeitgrenzwertes<br />

aufgrund lokaler Ereignisse nie ausgeschlossen werden können. Die zusätzlichen Belastungen<br />

durch Feinstaub im Tagesmittel sind vor allem nördlich und westlich des Baufeldes mit<br />

bis zu 12 zusätzlichen Überschreitungstagen relevant.<br />

Um die Freisetzung von Schadstoffen auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren wurden<br />

im Teilgutachten „Luftschadstoffe und Klima“ umfangreiche Maßnahmen festgelegt. Zur<br />

Überprüfung der Einhaltung der Maßnahmen zur Senkung der Staubemissionen wird ein<br />

Monitoring gefordert, welches bei hohen projektbedingten PM10 – Zusatzbelastungen weitergehende<br />

Maßnahmen zur Senkung der PM10 – Emissionen erfordert.<br />

Aus Sicht der Humanmedizin haben die prognostizierten zusätzlichen durch den Bau der S1<br />

Lobau bedingten Belastungen mit PM10, PM2,5, NO2 und Staubdeposition keine negativen<br />

Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden (unzumutbare Belästigung) der Anrainer, wenn<br />

die vom Gutachter des Fachgebietes „Luftschadstoffe und Klima“ festgelegten unbedingt<br />

erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Grenzwerte werden überall auch mit den<br />

zusätzlichen Immissionen in der Bauphase eingehalten.<br />

Auswirkungen auf die Luftgüte und das Klima im Bereich des Nationalparks Donau-Auen<br />

könnten nur durch die Bauaktivitäten während der Bauphase „Offene Bauweise Nord“ auftreten.<br />

Die Belastungen durch Stickoxide (NOx) bleiben in Summe unter dem Grenzwert zum<br />

Schutz der Ökologie (NOx JMW 30 µg/m³). Die prognostizierten Zusatzbelastungen liegen<br />

großteils unter der Relevanzschwelle von 1% des Grenzwertes. Lediglich im Bereich der<br />

Stadler Furth und der angrenzenden Auwälder sind höhere Werte (bis 0,9 µg/m³) prognostiziert.<br />

Die Zusatzbelastungen bleiben im Jahresmittel sowohl bei NO2 als auch bei PM10 irrelevant.<br />

Die Deposition von Staub und Staubinhaltsstoffen bleiben bei Werten unter 0,006<br />

g/m²/d. Die Stickstoffdeposition bleibt merklich unter 0,5 kg/ha/a.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 20


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Auswirkungen von Erschütterungen (Bauphase):<br />

In der Bauphase werden an der gesamten Strecke bei erschütterungsintensiven Tiefbauarbeiten<br />

wahrnehmbare Erschütterungen und Sekundärschallimmissionen auftreten. Eine Belästigung<br />

der Anrainer ist unwahrscheinlich, da die Arbeiten hauptsächlich in der Tageszeit<br />

erfolgen.<br />

Die An- bzw. Abtransporte von Bau- bzw. Aushubmaterial erfolgen über das öffentliche Straßennetz<br />

und Baustraßen. Die erschütterungsmäßige Auswirkung des baustelleninduzierten<br />

Verkehrs bleibt jedoch vernachlässigbar gering.<br />

Bei Einhaltung der durch den Sachverständigen vorgeschriebenen Maßnahmen, können die<br />

Arbeiten mit vertretbaren Auswirkungen auf die Anrainer und deren Gebäude durchgeführt<br />

werden. Bei Unterschreitungen der laut P. Steinhauser (UVE, Einlage 6-3.1, Tabelle 20) vorgegebenen<br />

Distanzen von verschiedenen Bauarbeiten zu den Schutzobjekten sind Erschütterungsmessungen<br />

durchzuführen, um die Einhaltung der Schwinggeschwindigkeitsgrenzwerte<br />

zu sichern.<br />

Um das Blindgänger – Risiko während der Bauphase möglichst gering zu halten, werden in<br />

den Trassenabschnitten, die Verdachtsflächen darstellen, Erkundungsuntersuchungen<br />

durchgeführt.<br />

Aus Sicht der Humanmedizin sind negative Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(unzumutbare Belästigung) der Anrainer durch Erschütterungsimmissionen während der<br />

Bauarbeiten in den einzelnen Bauabschnitten auszuschließen, wenn die von erschütterungstechnischer<br />

Seite geforderten Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

Auswirkungen auf Wald, Wildökologie und Jagd (Bauphase):<br />

In der Bauphase sind insgesamt rd. 6,62 ha Rodungen von Wald erforderlich, davon rd. 4,32<br />

ha Dauerrodungen und rd. 2,30 ha befristete Rodungen. Die befristeten Rodungen werden<br />

nach Bauende wiederbewaldet. Trotz der geringen Waldausstattung im Untersuchungsraum<br />

ist durch das Vorhaben eine äußerst geringfügige Verringerung der Waldausstattung in den<br />

betroffenen Katastralgemeinden zu erwarten. Die Auswirkungen durch Rodungen in der<br />

Bauphase sind als vertretbar anzusehen. Durch den während der Bauphase vorgesehenen<br />

Ersatzbrunnen für die OMV kommt es zu erheblichen Grundwasserabsenkungen, in deren<br />

Einzugsbereich auch Waldflächen vorhanden sind. Durch die Begrenzung des Betriebs dieses<br />

Ersatzbrunnens auf nicht länger als 2 Vegetationsperioden werden Beeinträchtigungen<br />

des Bodenwasserhaushalts und des Waldes so weit vermindert, dass die Auswirkungen als<br />

vertretbar einzustufen sind.<br />

Der überwiegende Anteil der durch den Bau der S1 beanspruchten Flächen betrifft landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen. Während der Bauphase kommt es zu nachteiligen Veränderungen<br />

der Lebensraumqualität für das Wild. Ebenso bedingt das Vorhaben eine Zerschneidung der<br />

Lebensräume und stellt damit eine Barriere für das Wild dar. Maßnahmen zur Minderung<br />

dieser Wirkungen werden im Teilgutachten gefordert. Die Auswirkungen auf die Wildökologie<br />

durch die Errichtung der S1 werden als geringfügig bis vertretbar eingestuft.<br />

Die Auswirkungen auf die Jagd durch die Errichtung der S1 werden in der Bauphase in den<br />

betroffenen Jagdrevieren aufgrund der Flächenverluste, der entstehenden Trenn- und Barrie­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 21


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

rewirkungen, der Störungen durch das Baugeschehen (Lärm, Licht), des Verlusts von<br />

Einstands- und Deckungsflächen als vertretbar eingestuft.<br />

Auswirkungen auf Landwirtschaft und Boden (Bauphase):<br />

Die Flächenbeanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen beträgt in der Bauphase dauerhaft<br />

131,59 ha und 58,8 ha befristet. Im Zuge des Bauvorhabens wird mit zirka 440.836 m³<br />

Humusaushub gerechnet, von denen 47,6 % wiedereingebaut, 50,6 % abtransportiert bzw.<br />

wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Der Wiedereinbau des anfallenden Humus<br />

umfasst vor allem Aufforstungsflächen, Rekultivierungsflächen, Ausgleichsflächen, Böschungen<br />

und Dämme.<br />

Auswirkungen auf die regionale Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung sind jedoch<br />

nicht zu erwarten, da der Flächenverlust im Verhältnis zur gesamten regionalen landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche gering ist. Baubedingte Emissionen von Luftschadstoffen sind in der<br />

Bauphase vorübergehend und kurzfristig zu erwarten. Daher werden die Projektauswirkungen<br />

in der Bauphase für die Landwirtschaft und die Veränderung des natürlichen Bodenaufbaus<br />

als vertretbar eingestuft.<br />

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume (Bauphase):<br />

Relevante Auswirkungen auf Fauna und Flora ergeben sich durch temporären und permanenten<br />

Flächenverbrauch, durch Trenn- und Barrierewirkungen sowie durch indirekte Störwirkungen.<br />

So sind in der Bauphase zeitweise Einschränkungen in der Nutzung des Lebensraumes<br />

und damit Vertreibungseffekte auf Grund von Lärm möglich. Insbesondere für Vögel,<br />

Fledermäuse und den Biber kommt es in der Bauphase zu Störwirkungen. Diese Auswirkungen<br />

sind jedoch lediglich vorübergehend und es ist davon auszugehen, dass die ursprünglichen<br />

Lebensräume mit Baufertigstellung wieder neu besiedelt werden.<br />

Durch das Vorhaben werden keine Biotoptypen mit geschützten Pflanzenarten nach der<br />

Niederösterreichischen Artenschutzverordnung bzw. nach §7 Wiener Naturschutzgesetz in<br />

Anspruch genommen. Es wurden auch keine in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie<br />

(RL 92/43/EWG) genannten Pflanzenarten festgestellt.<br />

Negative Beeinflussungen von Tieren werden durch Maßnahmen wie u.a. Abplankung der<br />

Baustellenfläche beim Bachheimer Teich und IWWC-Teich, Abschirmung des Auwaldes östlich<br />

der Tunnelbaustelle Süd, Abstände zu sensiblen Biotopen, weitestgehende Schonung<br />

von sensiblen Lebensräumen und durch Flächenschutz oder Schutzdämme verhindert bzw.<br />

vermindert.<br />

Im Bereich von Fledermaus-Flugstraßen und wichtigen Fledermaus-Habitaten dürfen während<br />

der Wochenstubenzeit (April bis September) problematische Bauarbeiten nur in Abstimmung<br />

mit der Umweltbaubegleitung vorgenommen werden. Baustellen- und Straßenbeleuchtungen<br />

außerhalb des Tunnels müssen in der Bau- und Betriebsphase mit UV-armen<br />

Leuchtmitteln erfolgen, um Insekten anziehende Wirkungen zu vermeiden.<br />

Da der gesamte Bereich der Donau bzw. des Nationalparks Donauauen durch einen Tunnel<br />

in geschlossener Bauweise unterfahren wird, kommt es zu keiner Flächenbeanspruchung<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 22


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

von naturschutzrechtlich geschützten Gebieten. Es sind dort in der gesamten Bauphase keine<br />

wesentlichen Auswirkungen auf naturschutzrechtlich geschützte Gebiete durch Lärm,<br />

Luftschadstoffe, Erschütterungen, Veränderung des Wasserhaushaltes bzw. Veränderung<br />

von Funktionszusammenhängen auf Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume zu erwarten.<br />

Ebenso sind keine erheblichen Ausstrahlungswirkungen auf die Wiener und niederösterreichischen<br />

Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und deren Erhaltungsziele<br />

bzw. Schutzobjekte unter Berücksichtigung der schadensminimierenden Maßnahmen in der<br />

Bauphase zu erwarten.<br />

Mit Wirksamkeit der vorgesehenen und geforderten Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von lokalen Populationen von artenschutzrechtlich geschützten Arten in der<br />

Bauphase zu erwarten.<br />

Auswirkungen auf Gewässerökologie und Oberflächenwasser (Bauphase):<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Gewässerökologie kommt es während der Bauphase zu unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen wie kleinräumige Inanspruchnahme von Gewässerlebensraum<br />

und temporäre Trübeeinstöße flussab der geplanten Baumaßnahmen an Schwechat<br />

und Russbach. Die Erheblichkeit der Eingriffe in die beiden Gewässer während der Bauphase<br />

wird als gering beurteilt.<br />

Sämtliche in der Bauphase auf den Bauflächen anfallenden, unbelastete Wässer, wie Niederschlagswässer<br />

oder Pumpwässer werden weitgehend lokal versickert oder der Schwechat<br />

zugeführt. Abwässer, deren Qualität eine Versickerung nicht zulässt sind zu reinigen<br />

bzw. extern zu entsorgen. Die Auswirkungen auf den Stoffeintrag in die Schwechat werden<br />

unter Zugrundelegung der vorgesehenen bzw. geforderten Maßnahmen als geringfügig eingestuft.<br />

Eingriffe in die Schwechat erfolgen bei der Verbreiterung bzw. Neuerrichtung von Brückenbauwerken<br />

im Knoten Schwechat und bei der Errichtung von Auslaufbauwerken zur Einleitung<br />

der gereinigten Straßenwässer in die Schwechat und den Russbach. Während der<br />

Bauarbeiten zu diesen Objekten auftretende Trübungen können angesichts der kurzen Dauer<br />

und der geforderten Maßnahmen zur sorgsamen Bauführung als geringfügig eingeschätzt<br />

werden.<br />

Die in der Bauphase notwendigen Einleitungen und Baumaßnahmen in die Schwechat bzw.<br />

Baumaßnahmen im Russbach lassen keine Verschlechterung des Gewässerzustandes dieser<br />

Gewässer erwarten. Maßgebliche baubedingte Beeinträchtigungen von Teichen entlang<br />

der offenen Bauweise Nord sind auszuschließen.<br />

Da es im Zuge der Unterführung der Donau und des Nationalparks Donauauen zu keinen<br />

maßgeblichen baubedingten Beeinträchtigungen der bestehenden Grundwasserverhältnisse<br />

kommt, kann auch eine entsprechende Beeinträchtigung der Donau, sowie der in den Donauauen<br />

bestehenden Oberflächenwässer ausgeschlossen werden.<br />

Die Bauarbeiten an Schwechat und Russbach führen zu keiner Beeinträchtigung der Hochwassersicherheit<br />

angrenzender Siedlungen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 23


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Auswirkungen auf Grundwasser und Hydrogeologie (Bauphase):<br />

Die Errichtung des Tunnels Donau-Lobau, sowie die Herstellung weiterer Objekte, bei deren<br />

Bau in das Grundwasser eingegriffen wird, bedingen teils aufwendige Maßnahmen zur Baugrubensicherung<br />

und Wasserhaltung in den entsprechenden Bauphasen und zur Abdichtung<br />

der Bauwerke.<br />

In das quartäre Grundwasser kommt es bereichsweise während der Tunnelerrichtung, sowie<br />

der Baumaßnahmen in den offenen Bereichen Süd und Nord zum Tunnel Donau-Lobau zu<br />

starken Eingriffen, wie bereichsweisen Absperrungen mit weiterreichenden Auswirkungen<br />

und temporären Grundwasserabsenkungen. Durch die zeitlich versetzte Errichtung der Baukörper<br />

in den Bereichen der offenen Bauweisen Süd und Nord und einem teilweisen Rückbau<br />

der Dichtwände nach Baufertigstellung verbleiben die Auswirkungen aber im hydrogeologisch<br />

zulässigen Ausmaß.<br />

Die ca. 6 km langen Schildtunnel verlaufen bis auf die ersten 230 m (Bereich Hafen Albern)<br />

zur Gänze im Tertiär und somit unter dem quartären Grundwasserregime. Auf diesen ersten<br />

230 m taucht der Tunnel mit seiner Firste vom Quartär ins Tertiär ab, wobei für diesen Bereich<br />

Stabilisierungsinjektionen mit Feinstzementen erfolgen.<br />

Im Einreichprojekt sind die durch die Errichtung des Vorhabens möglicherweise berührten<br />

Wasserrechte gelistet und beschrieben. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß diese<br />

Wasserrechte durch den Bau und den Betrieb berührt werden. Es ist zu erwarten, dass bestehende<br />

Wasserrechte im Nahbereich der Baustelle nicht mehr oder nur eingeschränkt<br />

ausgeübt werden können. Ausgleichende Maßnahmen wie die Begrenzung der Bauwasserhaltungen,<br />

die Aufbereitung und Wiederversickerung der Wässer aus den Wasserhaltungen<br />

im Bereich der Tunnelportale und offenen Bauweise sowie Ersatzwasserversorgungen können<br />

die vorhabensbedingten Auswirkungen jedenfalls reduzieren.<br />

Durch die zu erwartenden quantitativen und qualitativen Einflüsse auf die der offenen Bauweise<br />

Süd naheliegende Grundwasserentnahmen der OMV müssen diese für die Bauzeit<br />

(15 Monate) außer Betrieb genommen und durch einen Ersatzbrunnen, der in Grundwasserströmungsrichtung<br />

oberhalb des Baufeldes liegt, ersetzt werden. Dieser Ersatzbrunnen verlagert<br />

den Entnahmetrichter der bestehenden Brunnen ca. 700 m in westliche Richtung.<br />

Dementsprechend ergeben sich am Standort der bestehenden Brunnen positive Differenzen,<br />

um den Ersatzbrunnenstandort jedoch Absenkungen. Die Auswirkungen wurden mittels<br />

Grundwassermodell simuliert, davon maßgeblich berührte Wasserrechte sind in den Einreichunterlagen<br />

gelistet, die Auswirkungen durch den Ersatzbrunnen sind dargestellt.<br />

Eine detaillierte Behandlung der vom Vorhaben, bzw. vom oben genannten Ersatzbrunnen<br />

maßgeblich betroffenen Wasserrechte v.a. im Bereich Schwechat erfolgt im dem UVP Verfahren<br />

nachfolgenden Materienrechtsverfahren zum Wasserrecht. Die Projektwerberin hat<br />

jedenfalls Ersatzwasser für alle vom Vorhaben beeinträchtigen Wassernutzungen in ausreichendem<br />

Ausmaß und ausreichender Qualität zur Verfügung zu stellen.<br />

Aufgrund der geplanten und im Teilgutachten Grundwasser zusätzlich geforderten Maßnahmen<br />

bzw. der gewählten Vorgangsweise kann es zu keiner qualitativen Beeinflussung von<br />

bestehenden Wasserschutz- und/oder -schongebieten bzw. Wasserversorgungsanlagen<br />

durch etwa flüssige Emissionen bzw. durch baubedingte Auswirkungen wie z.B. verunreinigten<br />

Aushub und dergl. kommen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Auf die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und in weiterer Folge auf den<br />

Wasserhaushalt ergeben sich in der Bauphase sowohl in quantitativer wie qualitativer Hinsicht<br />

maßgebliche Auswirkungen, die Eingriffserheblichkeit wird angesichts der Eingriffe in<br />

die Grundwasserregime jedoch unter Berücksichtigung der jedenfalls vorzusehenden Ausgleichsmaßnahmen<br />

als vertretbar eingestuft.<br />

Hinsichtlich einer qualitativen Veränderung des Grundwassers ist anzuführen, dass sämtliche<br />

anfallenden Wässer aus der Bauphase einer Reinigung unterzogen werden. Alle Wässer<br />

aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im Grundwasserkörper werden, sofern<br />

eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint, über Gewässerschutzanlagen gereinigt, bevor<br />

deren Ableitung in die Schwechat oder deren Versickerung vorgenommen wird.<br />

Auswirkungen im Fachbereich Abfallwirtschaft (Bauphase):<br />

Vom gegenständlichen Vorhaben werden mehrere Altablagerungen und Altstandorte berührt.<br />

Das von diesen Flächen ausgehende Gefährdungspotential wurde vorab eingeschätzt,<br />

jedoch ist durch eine Maßnahme gefordert, im Rahmen der Detailplanung des Vorhabens<br />

jeweils eine Untersuchung nach ÖNORM 2088-1 durchzuführen. Sollte sich daraus eine entsprechende<br />

Gefährdung ergeben, so ist eine Räumung der durch das Vorhaben genutzten<br />

Fläche jedenfalls notwendig.<br />

Mit einer angestrebten Verwertungsrate von rd. 45% innerhalb und rd. 30% außerhalb des<br />

Projektsgebiets werden die Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, Ressourcen (Rohstoffe,<br />

Energie, Flächen, Deponievolumen) zu schonen, Abfälle zu verwerten, soweit dies ökologisch<br />

zweckmäßig und technisch möglich ist, eingehalten. Etwa 24% der anfallenden Massen<br />

sind zur Deponierung vorgesehen.<br />

Eine Maßnahme zur Begrenzung der notwendigen Fahrten für An- und Abtransport von<br />

Erdmassen, Baumaterialien, Baugeräten und Straßenausrüstung wird gefordert. Ebenso<br />

werden die Anschlüsse der Bauflächen an das öffentliche Straßennetz festgelegt.<br />

Für sämtliche Abfallfraktionen ist gemäß Maßnahmenforderung vor Beginn der Bauarbeiten<br />

des jeweiligen Verwirklichungsabschnittes (1. Abschnitt Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn und<br />

2. Abschnitt Schwechat – Groß-Enzersdorf) ein Baustellenabfallkonzept vorzulegen.<br />

Auswirkungen auf Siedlungs- und Wirtschaftsraum, Sachgüter, Landschaftsbild, Erholung<br />

und Ortsbild und Kulturgüter (Bauphase):<br />

Durch das Vorhaben werden in der Bauphase – zusätzlich zur Flächenbeanspruchung in der<br />

Betriebsphase – nur geringfügig Flächen in Siedlungs- und Gewerbegebieten beansprucht.<br />

Im Bereich des Alberner Hafens und des Ölhafens Lobau sind für den Tunnelbau Servitute<br />

für die unterirdische Querung erforderlich.<br />

In Essling bzw. im Gemeindegebiet von Groß-Enzersdorf werden Bereiche des Reit- und<br />

Therapiezentrums beansprucht. Die Projektwerberin sieht dazu für die Aufrechterhaltung des<br />

Reit- und Therapiebetriebes in der Bauphase vor, Ersatzflächen anzubieten. In Groß-<br />

Enzersdorf werden die Autokinostraße, sowie unbebautes Wohnbauland und unbebautes<br />

Betriebsgebiet vorübergehend beansprucht. In Schwechat werden randlich Betriebsbauland<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 25


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

sowie gewidmete Gärtnereiflächen beansprucht. Zudem wird die Fläche einer kleinen Pferdekoppel<br />

für die Baustelleneinrichtung in der Bauphase beansprucht.<br />

In der Bauphase werden alle bestehenden Straßen-, Rad- und Gehwegverbindungen sowie<br />

landwirtschaftliche Güterwegverbindungen durch entsprechende organisatorische oder bauliche<br />

Maßnahmen aufrecht erhalten. Der Aufwand für Umwege ist zumutbar.<br />

Im Fachbereich Siedlungs- und Wirtschaftsraum (Flächenbeanspruchung, Veränderung der<br />

Funktionszusammenhänge, Lärm, Luft und Erschütterungen im Siedlungsraum) werden die<br />

Auswirkungen in der Bauphase unter Berücksichtigung der Maßnahmen als vertretbar eingestuft.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf Sachgüter sind unter Zugrundelegung der in der UVE<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich angesehenen Maßnahmen<br />

für die Bauphase als vertretbar einzustufen.<br />

Durch die Bauarbeiten wird der Wert der nicht landschaftsgebundenen Erholung beeinträchtigt.<br />

Aus medizinischer Sicht wird jedoch die Nutzung der Frei- und Erholungsräume im<br />

Untersuchungsgebiet nicht eingeschränkt.<br />

Auf die bestehenden Ortsbilder werden aufgrund der ortsfernen Trassenführung kaum<br />

Auswirkungen des Vorhabens in der Bauphase erwartet. Auswirkungen aufgrund des<br />

Baustellenverkehrs sowie Auswirkungen auf bestehende Sichtbeziehungen von und zu<br />

Ortsteilen werden insgesamt als gering eingestuft.<br />

Wesentliche Eingriffe in Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung ergeben<br />

sich durch visuelle Störungen, die erhöhten Lärmbelastungen und vorübergehende Wegunterbrechungen<br />

und -umleitungen. Die genannten Wirkungen werden für die Bauphase als<br />

vertretbar beurteilt.<br />

Auswirkungen auf Kulturgüter betreffen fast ausschließlich den im Zuge des Baugeschehens<br />

zu erfassenden Substanzverlust an archäologischen Fundstellen bzw. Bodendenkmalen.<br />

Baudenkmale und Kleindenkmale, wie Bildstöcke, sind während der Baumaßnahmen zu<br />

schützen oder zu verlegen.<br />

Auswirkungen im Fachbereich Geotechnik (Bauphase):<br />

Mit Errichtung des Vorhabens kommt es mitunter zu großflächigen und tiefen Eingriffen in<br />

den Baugrund. Bei fach- und sachgerechter Detailplanung, Bemessung und Ausführung<br />

kann aber davon ausgegangen werden, dass nur mit geringfügigen Verformungen des Untergrundes<br />

im Baubereich sowie im Nahbereich der Bautätigkeiten zu rechnen ist.<br />

Die zur Anwendung gelangenden Bauverfahren für die Bau- bzw. Bauhilfsmaßnahmen wie<br />

Spundwände, Schmalwände, Dichtschlitzwände, Schlitzwände, Bodenanker, Unterwasserbetonsohlen,<br />

Grundwasserhaltungen, Grundwasserausgleich, Versickerungen etc. sind seit<br />

Jahrzehnten bewehrte und erprobte Verfahren des Tief- und Spezialtiefbaues. Für alle diese<br />

Bau- und Bauhilfsmaßnahmen liegen ausreichend Normen, Richtlinien und sonstige Regelwerke<br />

vor, die den Stand der Technik vorgeben.<br />

Die Baumaßnahmen für die offenen Bauweisen bedingen auf die Untergrundstabilität und<br />

das Grundwasseregime „geringfügige bis vertretbare Auswirkungen“.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 26


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die Unterquerung des Hafens Albern, der Donau, der Neuen Donau, des Hafens Lobau und<br />

des Nationalparks Donau-Auen erfolgt in geschlossener Bauweise. Dazu werden zwei Tunnelröhren<br />

in großer Tiefenlage im Tertiär mit jeweils einer Schildvortriebsmaschine aufgefahren.<br />

Unmittelbar den Tunnelvortriebsmaschinen nachfolgend erfolgt der Tunnelausbau mit<br />

einer wasserdichten Stahlbeton-Tübbingschale. Zusätzlich erhalten die Tunnelröhren zur<br />

Gewährleistung des baulichen Brandschutzes Betoninnenschalen. Die zur Gewährleistung<br />

der Tunnelsicherheit erforderlichen Querschläge werden im Schutze von Baugrundvereisungen<br />

hergestellt. Auch sie werden zur Gewährleistung des Brandschutzes zweischalig hergestellt.<br />

Aufgrund der setzungsarmen Tunnelvortriebe und der Tiefenlage beider Tunnelröhren sind<br />

lediglich geringe Oberflächenverformungen zu erwartenden, die keine Schäden an der darüber<br />

liegenden Bebauung erwarten lassen. Auch die zur Herstellung der Tunnel gewählten<br />

Baumethoden und Bauverfahren entsprechen dem Stand der Technik, die bereits vorliegende<br />

Planung weist einen bereits hohen Detaillierungsgrad auf, die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit<br />

des Tunnels ist nachgewiesen. Bei fach- und sachgerechter Ausführung<br />

kann davon ausgegangen werden, dass auch die mit einzelnen Bauphasen verbundenen<br />

Risiken vollständig beherrscht werden.<br />

1.6 Auswirkungen in der Betriebsphase<br />

Verkehr:<br />

Durch den Verlauf der S1 Wiener Aussenring Schnellstraße, die weitgehend im Tunnel, bzw.<br />

abseits geschlossener Siedlungsbereiche geführt wird, sind in der Betriebsphase im untergeordneten<br />

Straßennetz in vielen Siedlungsbereichen Entlastungen der Wohnanrainer - v.a.<br />

durch Abnahmen der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen - zu erwarten.<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen durch Lärm und Luftschadstoffe wurden von den<br />

Sachverständigen geprüft, und bei Bedarf wurden zum Schutz der Anrainer entsprechende<br />

Maßnahmen festgelegt. Die Auswirkungen wurden sowohl für die Teilverkehrsfreigabe des<br />

Abschnittes von Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn, als auch für die Gesamtverkehrsfreigabe<br />

geprüft und beurteilt.<br />

Da die Trasse der S1 auf weiten Strecken abseits geschlossener Siedlungsbereiche verläuft,<br />

sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume sowie<br />

auf die jagd-, land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Bedeutung.<br />

Aufgrund des geplanten Tunnels Donau-Lobau sowie Trassentieflagen in den Portalbereichen<br />

ist der Aspekt der Auswirkungen auf die Wasserhaushaltsverhältnisse bzw.<br />

Vorhabenswirkungen auf das Grundwasser besonders zu beachten.<br />

Zur Beurteilung der Verkehrsnachfrage der S1 Schwechat - Süßenbrunn wurden relevante<br />

Planfälle (Netzvarianten) ermittelt und den Auswirkungsbetrachtungen zugrunde gelegt. Die<br />

maßgebenden verkehrlichen Planfälle zur Abschätzung der Auswirkungen der S1 sind die<br />

Planfälle M1-HR* 2025 (Teilverkehrsfreigabe S1 Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn),<br />

M1-HR 2025 (S1 Schwechat - Süßenbrunn ohne zukünftige Projekte wie die S8 oder die S1<br />

Spange Seestadt Aspern), M13 2025 (inkl. zukünftige Projekte wie die S8, S1 Spange Seestadt<br />

Aspern, Stadtstraße ASt. Hirschstetten - ASt. Am Heidjöchl, Ausbau der A22 und Lan­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 27


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

desstraßenumfahrungen Groß-Enzersdorf und Raasdorf). Als Planfall für die Ermittlung der<br />

Auswirkungen von Lärm und Luftschadstoffen im Bereich der S1 Trasse und der Rampen<br />

wurde der Planfall M max 2025 zugrunde gelegt, der keine Netzvariante, sondern die jeweils<br />

auf den einzelnen Abschnitten der S 1 Schwechat - Süßenbrunn auftretende maximale Verkehrsnachfrage<br />

darstellt. Im übrigen Netz wurden für die Beurteilung der Vorhabenswirkungen<br />

die Planfälle M1-HR 2025 bzw. M1-HR* 2025 (für die Teilverkehrsfreigabe) zugrunde<br />

gelegt.<br />

Die S1 Schwechat – Süßenbrunn hat eine die Erreichbarkeit verbessernde, den Straßenverkehr<br />

auf dem übergeordneten Straßennetz bündelnde und das untergeordnete Straßennetz<br />

entlastende Wirkung. Demgemäß können maßgebliche Teilströme des derzeitigen vor allem<br />

im Stadtgebiet von Wien und insbesondere der auf der B3, L2, A23 und dem untergeordneten<br />

Straßennetz verteilten Verkehrs auf der geplanten S1 konzentriert geführt werden. Zusätzlich<br />

bewirkt die S1 für den Straßenverkehr eine durch die Erreichbarkeitsverbesserung<br />

zu erwartende Kfz-Verkehrsinduktion und Mehrbelastungen auf den Zu- und Abgangsstrecken<br />

zur bzw. von der S1.<br />

Um die Entlastungseffekte im untergeordneten Straßennetz nachhaltig zu sichern, sind stabilisierende<br />

verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem entlasteten Straßennetz notwendig,<br />

wenn die prognostizierten Nachfragemengen sowohl für die Teil- als auch Vollinbetriebnahme<br />

überschritten werden. Deshalb ist ein Monitoring der Nachfrageentwicklung vorgesehen.<br />

Entsprechende Maßnahmenforderungen finden sich im Teilgutachten Nr. 1 „Verkehr und<br />

Verkehrssicherheit“.<br />

Die Trasse der S1 wurde von der Projektwerberin auf der freien Strecke und im Tunnel auf<br />

eine Projektierungsgeschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt.<br />

Gegenüber dem Nullplanfall 2025 (Verkehrsnetz ohne S1) bewirkt das Vorhaben eine signifikante<br />

Verbesserung der Verkehrssicherheit, gemessen als Unfallspotential (Personenschadensunfälle<br />

pro Jahr), was einer erheblichen positiven Auswirkung entspricht. Bei den Planfällen<br />

zur Teilverkehrsfreigabe (M1-HR*) ohne Umfahrungen Groß-Enzersdorf und Raasdorf<br />

kommt es in einzelnen Bereichen von Raasdorf und Groß-Enzersdorf zu starken Zunahmen<br />

der KFZ-Verkehrsbelastungen gegenüber dem Referenzplanfall in einigen bebauten Gebieten,<br />

die eine Zunahme des Unfallpotentials erwarten lassen. Durch begleitende Verkehrssicherheitsmaßnahmen<br />

wie beispielsweise eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

auf 30 km/h kann diese kompensiert werden.<br />

Auswirkungen durch Lärm (Betriebsphase):<br />

Durch die Neuerrichtung der S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat ­<br />

Süßenbrunn ist grundsätzlich eine Verlagerung der Lärmemissionsquellen auf die<br />

Schnellstraße gegeben. Jedoch sind durch die zu erwartende Entwicklung von Wirtschaftsstandorten<br />

sowie durch Änderungen von Verkehrsströmen Erhöhungen der Emissionen in<br />

Teilbereichen des Untersuchungsgebietes unvermeidlich. In jenen Teilbereichen, wo durch<br />

aktive Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle die anzustrebenden<br />

Zielwerte nicht eingehalten werden können, sind zusätzlich objektseitige Maßnahmen<br />

vorgesehen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 28


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Dem prognostizierten Verkehrslärm liegen die Verkehrsstärken des Prognosejahres 2025 für<br />

jede Emissionsachse unter Berücksichtigung der Charakteristika des Verkehrs und der örtlichen<br />

Gegebenheiten zugrunde.<br />

Zur Beurteilung der Wirkungen des Straßenverkehrslärms nach Teilverkehrsfreigabe wurde<br />

für den Bereich Groß-Enzersdorf bis Raasdorf (Süßenbrunn) der maßgebliche Planfall<br />

M1-HR* 2025 jeweils ohne und mit den Landesstraßen-Umfahrungen betrachtet. Für die<br />

lärmtechnische Beurteilung der Gesamtverkehrsfreigabe wurde für die gesamte S 1-Trasse<br />

Schwechat – Süßenbrunn samt den Rampen der maximale Planfall M MAX 2025 herangezogen.<br />

Das übrige Straßennetz wurde anhand des hier anzuwendenden maßgeblichen Planfalls<br />

M1-HR 2025 beurteilt. Mit der Gesamtverkehrsfreigabe wurde auch die „S 1 Süd“ im<br />

Bereich des Knotens Schwechat und südlich davon untersucht und festgestellt, dass in den<br />

Abschnitten südlich des Knotens Schwechat eine Verkehrszunahme erfolgt, die jedoch lärmtechnisch<br />

nicht relevant ist.<br />

Trotz der zum Lärmschutz der Anrainer geplanten straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen<br />

kommt es durch die direkt bzw. indirekt vom Vorhaben verursachten Lärmemissionen zu<br />

Überschreitungen der Ziel- und Richtwerte und zwar bereits mit der Teilverkehrsfreigabe<br />

sowie auch nach der Gesamtverkehrsfreigabe.<br />

Die Kriterien für passive bzw. objektseitige Lärmschutzmaßnahmen wurden von den Sachverständigen<br />

für „Humanmedizin“ und „Lärm“ festgelegt. Gemäß unbedingt erforderlicher<br />

Maßnahme aus den Fachgebieten „Lärm“ und „Humanmedizin“ sind objektseitige Maßnahmen<br />

- Lüfter bzw. Lärmschutzfenster mit Lüftern - bei Wohnanrainern wie folgt erforderlich.<br />

Gesamtverkehrsfreigabe 2025<br />

Siedlungsbereich Groß-Enzersdorf - Süßenbrunn:<br />

Anrainer bei 16 Rechenpunkten.<br />

Siedlungsbereiche im untergeordneten Netz:<br />

Anrainer bei 6 Rechenpunkten und bei 104 Hausnummern<br />

Ein für die Gesamtfreigabe durchgeführter Vergleich der durch das Vorhaben belasteten mit<br />

den entlasteten Wohnobjekten zeigt im maßgebenden Nachtzeitraum, dass wesentlich mehr<br />

Objekte mit Wohnnutzung entlastet als belastet werden.<br />

Teilverkehrsfreigabe 2025 ohne Einbeziehung der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf und<br />

Raasdorf<br />

Anrainer bei 24 Immissionspunkten bzw. bei 16 Hausnummern<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 29


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Teilverkehrsfreigabe 2025 mit Einbeziehung der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf und<br />

Raasdorf<br />

Anrainer bei 2 Immissionspunkten<br />

Näheres ist den Teilgutachten für „Lärm“ und „Humanmedizin“ zu entnehmen.<br />

Eine überschlägige Überprüfung der Lärmemissionen für das Jahr 2035 ergab gegenüber<br />

der Prognose 2025 entlang der S 1 bei Annahme annähernd gleicher Schallausbreitung Veränderungen<br />

im Irrelevanzbereich. Im Vergleich der Verkehrsstärken 2025 - 2035 für die Zubringerstraßen<br />

zur S 1 sind unter den gegebenen Voraussetzungen ebenso keine relevanten<br />

Auswirkungen erkennbar.<br />

Aus Sicht der Humanmedizin sind negative Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(unzumutbare Belästigung) der Anrainer durch Schallimmissionen während der dargestellten<br />

Betriebsphasen - Betriebsphase S1 Lobau 2025, Teilfreigabe 2025 mit und ohne Einbeziehung<br />

der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf und Raasdorf und Vorausschau Verkehr<br />

2035 - mit Sicherheit auszuschließen, wenn die vom Gutachter geforderten Maßnahmen<br />

umgesetzt werden.<br />

Im nördlichen Randbereich des Nationalparks sind vorhabensbedingt geringfügig über der<br />

Irrelevanzgrenze liegende Zunahmen des Schallpegels möglich, sodass Immissionen von 45<br />

dB für den L den und 37 dB für den L night erreicht werden. Der Betrieb der Lüftungsanlage verursacht<br />

Lärmimmissionen zwischen 40 und 43 dB. Die Lärmbelastung der weiteren Nationalparkflächen<br />

wird entsprechend der Ausbreitungscharakteristik geringer sein.<br />

Auswirkungen durch Luftschadstoffe (Betriebsphase):<br />

Der Untersuchungsraum umfasst jenes Straßennetz, welches durch das Vorhaben betroffen<br />

ist. Somit wird der Untersuchungsraum zur Betrachtung der Emissionen über die Verkehrsstromanalyse<br />

definiert, während sich der Untersuchungsraum Immissionen an jenem Raum<br />

orientiert, in dem relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind. Die Zusatzbelastungen<br />

werden für Anrainer und relevante Erholungsgebiete flächig und für einzelne wichtige Aufpunkte<br />

ermittelt. Eine tabellarische Darstellung findet sich im Teilgutachten.<br />

Nachhaltige negative Auswirkungen auf die regionale Luftgüte sind durch dieses Projekt<br />

auszuschließen. Die Gesamtemissionen an CO2 und CO2-Äquivalent werden im Vergleich<br />

zu Wien und den umittelbar betroffenen Gemeinden um 0,3% steigen. Jegliche CO2 Zunahme<br />

läuft zwar der Erfüllung der Klimaziele entgegen, aufgrund des Projektes können aber<br />

keine relevanten nachhaltigen Veränderungen der CO2 Bilanz erwartet werden. Eine vorhabensbedingte<br />

nachhaltige negative Beeinflussung der Ozonproduktion aber auch der Sekundäraerosolbildung<br />

kann ausgeschlossen werden.<br />

Im Bereich des Knotens Schwechat sind lokale Überschreitungen des IG-L Grenzwertes von<br />

30 µg/m³ des Jahresmittelwertes für NO2 nicht auszuschließen. Werte, die größer sind als<br />

der IG-L Grenzwert + 10 µg/m³ sind nur mehr im unmittelbaren Straßenbereich der A4 und<br />

der S1 zu erwarten. Das „Auslösekriterium“ von Gesamtbelastungen von 30+10 µg/m³ im<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 30


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Jahresmittel und relevanten Zusatzbelastungen wird in den Wohnbereichen jedoch nirgends<br />

erreicht. Nördlich der Donau kommt die erwartete Gesamtbelastung durch Stickoxide nicht<br />

an den Grenzwert von 30 µg/m³ heran.<br />

Entlang der Zulaufstrecken werden NO2 Jahresmittelwerte > 30 µg/m³ im unmittelbaren Einflussbereich<br />

der S1 südlich des Knotens Schwechat sowie in Schwechat entlang der Wiener<br />

Straße westlich des Hauptplatzes prognostiziert. Relevante Zusatzbelastungen (>3% des<br />

Grenzwertes) werden hingegen östlich des Hauptplatzes entlang der Bruck Hainburger Straße<br />

ausgewiesen. Das Kriterium eines Überschreitens eines NO2 JMW von 40 µg/m³ und<br />

einer relevanten Zusatzbelastung wird in den betrachteten Straßenzügen nicht erreicht.<br />

Entlang der Zulaufstrecken nördlich der Donau wird der Grenzwert für den NO2 Jahresmittelwert<br />

eingehalten. Die prognostizierten Zusatzbelastungen sind an den ausgewiesenen<br />

Aufpunkten irrelevant.<br />

Bezüglich des NO2 Kurzzeitmittelwertes ist anzumerken, dass bei vielen Aufpunkten südlich<br />

und nördlich der Donau Zusatzbelastungen über der Relevanzgrenze zu verzeichnen sind.<br />

Der IG-L Grenzwert von 200 µg/m³ (HMW) bleibt jedoch an diesen Punkten deutlich unterschritten.<br />

Im Bezugsjahr 2025 sind lokale Überschreitungen des Jahresmittelwertes für PM10 (IG-L<br />

Grenzwert von 40 µg/m) nicht zu erwarten. Beim Kurzzeitmittelwert (max. TMW) wird lediglich<br />

bei drei Aufpunkten ein zusätzlicher Überschreitungstag (bzw. 4 µg/m³ als max. TMW)<br />

prognostiziert. Dem stehen Entlastungen in der Größenordnung von 6 Überschreitungstagen<br />

bzw. bis zu 9 µg/m³ bei Wohnanrainern an den Bestandsstrecken gegenüber.<br />

Bei Feinstaub bleiben entlang der Zulaufstrecken die prognostizierten Zusatzbelastungen<br />

sowohl im Langzeit- als auch im Kurzzeitmittelwert unterhalb der Relevanzschwelle.<br />

Aus Sicht der Humanmedizin sind negativen Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(unzumutbare Belästigung) der Anrainer durch eine toxische Wirkung von Luftschadstoffen<br />

(PM10, PM2,5, NO2 und Staubdeposition) während der dargestellten Betriebsphasen - Teilfreigabe<br />

2018 und 2025 mit und ohne Einbeziehung der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf<br />

und Raasdorf , Betriebsphase S1 Lobau 2025 und Betriebsphase S1 Lobau Bezugsjahr<br />

2035 mit den Umfahrungen - mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Die S1 unterquert den Bereich des Nationalparkgeländes mit einem Tunnel. Die Portale<br />

sowie die beiden Lüftungsstationen zur Portalluftabsaugung befinden sich bereits außerhalb<br />

des Nationalparkgeländes. Negative Auswirkungen von Emissionen aus den offenen Teilstrecken,<br />

den Bauwerken der Portalluftabsaugung und der Portale sind auf das Gebiet des<br />

Nationalparks nicht zu erwarten. Bei Auftreten von Stausituationen kann es notwendig sein,<br />

Abluft von der nordwärts führenden Richtungsfahrbahn über die Betriebszentrale Nord freizusetzen.<br />

Derartige Betriebsfälle werden an weniger als 3% aller Jahresstunden zu erwarten<br />

sein. Die Prognose erbrachte Konzentrationen, die jedoch im Jahresmittel als irrelevant ausgewiesen<br />

wurden. Zudem bleibt in diesem Gebiet der NOx-Grenzwert zum Schutz der Ökologie<br />

(30 µg/m³) eingehalten. Eine Beweissicherung und Kontrolle der Betriebszeiten der<br />

Lüftung mit den dazugehörigen Volumenströmen ist vorgesehen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Auswirkungen durch Erschütterungen (Betriebsphase):<br />

Entlang der gesamten Trasse Schwechat – Süßenbrunn der S1 werden keine fühlbaren Erschütterungsimmissionen<br />

prognostiziert. Es ist davon auszugehen, dass Sekundärschallimmissionen<br />

im Tunnelbereich nicht hörbar sind.<br />

Aus der Sicht des Erschütterungsschutzes ist die Verkehrszunahme in den Orten Groß-<br />

Enzersdorf und Raasdorf bei Teilverkehrsfreigabe zulässig. Bei Gesamtverkehrsfreigabe<br />

kommt es an allen Durchfahrtsstraßen zu einer Verkehrsentlastung. Bauwerksschäden zufolge<br />

Kfz – Verkehr können grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Aus Sicht der Humanmedizin sind negative Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(unzumutbare Belästigung) der Anrainer durch Erschütterungsimmissionen während der<br />

dargestellten Betriebsphasen - Teilfreigabe 2018 und 2025 mit und ohne Einbeziehung der<br />

lokalen Umfahrungen Großenzersdorf und Raasdorf , Betriebsphase S1 Lobau 2025 und<br />

Betriebsphase S1 Lobau Bezugsjahr 2035 mit den Umfahrungen - auszuschließen.<br />

Auswirkungen auf Wald, Wildökologie und Jagd (Betriebsphase):<br />

Aus Sicht des Waldes sind für das Vorhaben dauernde Rodungen von insgesamt 4,32 ha<br />

erforderlich. Da diese dauernden Rodungen durch Ersatzaufforstungen zu kompensieren<br />

sind, nehmen die nachteiligen Auswirkungen auf den Wald und seine Wirkungen mit fortschreitender<br />

Dauer der Betriebsphase ab. Insgesamt sind die Auswirkungen des Flächenverlustes<br />

auf den Wald und seine Funktionen in der Betriebsphase unter Berücksichtigung der<br />

vorgesehenen Maßnahmen als geringfügig einzustufen. Qualitative Auswirkungen durch<br />

Luftschadstoffe aus dem Vorhaben auf den Wald werden ebenso als geringfügig eingestuft.<br />

Viele der als Wildhabitat zu betrachtenden landwirtschaftlichen Flächen, die durch das Vorhaben<br />

temporär beeinträchtigt werden, sollen rekultiviert werden und stehen damit wieder als<br />

Wildtierlebensraum zur Verfügung. Weiters bewirken vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

wildökologische Verbesserungen der strukturellen Habitatausstattung in Trassennähe.<br />

Zur Verringerung der Barrierewirkungen sind Wildtierpassagen / Wildunterführungen<br />

geplant, die eine Wildwanderung aufrecht erhalten. An den unfallgefährdeten Bereichen<br />

der Zubringerstraßen werden Wildwarnreflektoren angebracht. Die Auswirkungen auf die<br />

Wildökologie durch den Betrieb der S1 werden als geringfügig bis vertretbar eingestuft.<br />

In der Betriebsphase sind die durch den Betrieb der S1 abgetrennten Revierteile für Wildtiere<br />

durch Wildtierpassagen wieder erreichbar und stehen für Jagden zur Verfügung. Die Auswirkungen<br />

auf die Jagd werden als vertretbar eingestuft.<br />

Auswirkungen auf Landwirtschaft und Boden (Betriebsphase):<br />

Der Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen beträgt in der Betriebsphase 131,59 ha. Wegen<br />

des im Verhältnis zur regionalen Nutzfläche geringen Flächenverlustes sind mehr als<br />

vertretbare Auswirkungen auf die Landwirtschaft nicht zu erwarten. Lediglich geringe bis vernachlässigbare<br />

vorhabensbedingte Depositionen von Schwermetallen und Stickstoff auf den<br />

Boden sind zu erwarten. Qualitative und quantitative Wirkungen aus dem Betrieb der S1 auf<br />

den Wasserhaushalt sind nicht zu erwarten. Allfällige Beeinträchtigungen von Feldbrunnen<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 32


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

sind durch entsprechende Maßnahmen (Ersatzbrunnen, Ersatzwasserversorgung) zu kompensieren.<br />

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume (Betriebsphase):<br />

Durch das Vorhaben werden keine Biotoptypen mit geschützten Pflanzenarten nach der<br />

Niederösterreichischen Artenschutzverordnung bzw. nach §7 Wiener Naturschutzgesetz in<br />

Anspruch genommen. Es wurden auch keine in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie<br />

(RL 92/43/EWG) genannten Pflanzenarten festgestellt.<br />

Relevante nachhaltige Beeinträchtigungen von Fauna und Flora durch vorhabensbedingte<br />

Luftschadstoffe sind nicht zu erwarten. Durch die Anlage von Ausgleichsflächen in lärmverminderten<br />

Bereichen können nachteilige Auswirkungen auf die Fauna durch Lärm ausreichend<br />

reduziert werden. Verkehrsbedingte Beeinträchtigungen durch Störfaktoren wie Licht<br />

und bewegte Fahrzeuge werden durch die Anlage von Sichtschutzpflanzungen, durch Dämme<br />

bzw. Lärmschutzwälle und Untertunnelungen verhindert bzw. vermindert.<br />

Vorhabensbedingte Beeinträchtigungen von Ökosystemen/Biotopen durch kleinklimatische<br />

Veränderungen sind nicht zu erwarten.<br />

Da der gesamte Bereich der Donau bzw. des Nationalparks Donauauen durch einen Tunnel<br />

in geschlossener Bauweise unterfahren wird, kommt es zu keiner Flächenbeanspruchung<br />

von naturschutzrechtlich geschützten Gebieten. Es sind dort in der Betriebsphase keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf naturschutzrechtlich geschützte Gebiete durch Lärm, Luftschadstoffe,<br />

Erschütterungen, Veränderung des Wasserhaushaltes bzw. Veränderung von<br />

Funktionszusammenhängen auf Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume zu erwarten.<br />

Ebenso sind keine erheblichen Ausstrahlungswirkungen auf die Wiener und niederösterreichischen<br />

Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und deren Erhaltungsziele<br />

bzw. Schutzobjekte unter Berücksichtigung der geforderten schadensminimierenden Maßnahmen<br />

in der Betriebsphase zu erwarten.<br />

Mit Wirksamkeit der Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von lokalen<br />

Populationen von artenschutzrechtlich geschützten Arten in der Betriebsphase zu erwarten.<br />

Auswirkungen auf Gewässerökologie und Oberflächenwasser (Betriebsphase):<br />

Aus gewässerökologischer Sicht führt die S 1 zu lediglich geringfügigen Auswirkungen auf<br />

die Ökomorphologie und Qualität der betroffenen Fließgewässer. Die Geringfügigkeit begründet<br />

sich in einer ausreichend breiten und hohen Dimensionierung der<br />

Querungsbauwerke sowie auf dem Eintrag von dem Stand der Technik entsprechenden gereinigten<br />

Straßenwässer.<br />

Die Eingriffe der S 1 auf Fischgewässer sind gering. Eine vorhabensbedingte Verschlechterung<br />

des ökologischen Zustandes der beiden vom Vorhaben berührten Gewässer ist in keinem<br />

Fall zu erwarten.<br />

Insgesamt wird der Rußbach unter Einbeziehung aller bachaufwärts genehmigten hochrangigen<br />

Straßenprojekte, die Winterwässer in das Gerinne einleiten, eine temporäre Immission<br />

von etwa 89 mg·I -1 Chlorid bei einem theoretisch extrem niederen Abfluss erfahren. Da alle<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Straßen in einem engen geographischen Raum liegen und denselben Wettersituationen<br />

ausgesetzt sind, ist auch anzunehmen, dass das Erfordernis, Salz zu streuen, gleich sein<br />

wird. Damit ist mit einem zeitlich konzentrierten Eintrag von Chlorid in den Rußbach zu rechnen.<br />

Dies entspricht einer Erhöhung der Konzentration durch das ggst. Projekt von maximal<br />

22 mgïl -1 Chlorid. Auftretende Spitzenwerte der Chloridkonzentration in der Schwechat werden<br />

durch das ggst. Vorhaben nur so weit erhöht, dass rechnerisch bei extrem niederer<br />

Wasserführung, die statistisch sehr selten auftritt, 103,8 mg·l -1 Chlorid in der Schwechat gemessen<br />

werden können.<br />

Alle auf der S1 anfallenden Straßenwässer werden in straßenbegleitenden Kanälen gesammelt<br />

und in dem Stand der Technik entsprechenden, zweistufigen Gewässerschutzanlagen<br />

gereinigt.<br />

Nördlich der Donau werden im Sommerbetrieb die Straßenwässer nach deren Reinigung in<br />

den Gewässerschutzanlagen versickert. Im Winterbetrieb hingegen werden die chloridhaltigen<br />

Wässer nach Passieren des Absetzbeckens über Druckrohrleitungen und Hebewerke<br />

einem Winterwasserreinigungsbecken zugeführt. Dort wird das Wasser über Bodenfilter gereinigt<br />

und in den Rußbach ausgeleitet. Wässer aus dem Knoten Süßenbrunn werden im<br />

Winterbetrieb dem öffentlichen Kanal der Stadt Wien zugeleitet. Alle gereinigten Straßenwässer<br />

aus dem Knoten Schwechat werden ganzjährig der Schwechat zugeführt. Schleppwässer<br />

aus dem Tunnel Donau-Lobau werden den Gewässerschutzanlagen der angrenzenden<br />

Freilandstrecken zugeführt und dort gereinigt.<br />

Tunnelwaschwässer, sowie unfallbedingte, in die Tunnelentwässerung gelangende, schadstoffbelastete<br />

Flüssigkeiten werden in eigenen Sammelbehältern aufgefangen und extern<br />

entsorgt. Sollte ein Unfall auf der S1 zum Austritt gewässerschädigender Stoffe führen, so<br />

werden die Ableitungen der Gewässerschutzanlagen geschlossen, sodass eine Versickerung<br />

bzw. Ableitung belasteter Flüssigkeiten verhindert wird. Diese sind extern zu entsorgen.<br />

Eine Beeinträchtigung des Grundwassers und damit von Wasserversorgung durch die Ableitung<br />

von Straßenwässern wird durch die Errichtung von Gewässerschutzanlagen bzw. durch<br />

die Reinigung der Straßenwässer ausgeschlossen.<br />

Die in Schwechat und Russbach errichteten Auslaufbauwerke, sowie die neu zu errichtenden<br />

Brückenpfeiler in der Schwechat führen zu keiner nachteiligen Beeinträchtigung der Hochwassersicherheit<br />

angrenzender Siedlungen.<br />

Dem Vorhaben naheliegende Teiche werden durch den Betrieb des Vorhabens in ihrer<br />

Quantität und Qualität nicht nachteilig beeinträchtigt. Auch kann eine quantitative und qualitative<br />

Beeinträchtigung der Donau und der im Nationalpark bestehenden Oberflächengewässer<br />

durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.<br />

Auswirkungen auf Grundwasser und Hydrogeologie (Betriebsphase):<br />

Zufolge des dichten Tunnelausbaus ist in der Betriebsphase keine dauerhafte, über die Geringfügigkeit<br />

hinausgehende Beeinflussung des quartären wie tertiären Grundwasserregimes<br />

gegeben. Durch den projektgemäßen Rückbau der Spund- und Dichtwände sowie der Herstellung<br />

von Grundwasserkommunikationssystemen verbleibt auch in den Bereichen der<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

offenen Bauweisen Süd und Nord zum Tunnel Donau-Lobau keine maßgebliche Beeinflussung<br />

der Grundwasserregime.<br />

Wannen im Knoten Schwechat, sowie im Verlauf der freien Strecke Nord tauchen bereichsweise<br />

in die Grundwasser führende Schicht ein. Die verbleibende Restmächtigkeit dieser<br />

Grundwasser führenden Schicht und die relativ geringe Ausdehnung der eintauchenden<br />

Baukörper bedingen keine über die Geringfügigkeit hinausgehenden Auswirkungen. Bei extrem<br />

hohen Grundwasserständen kann es jedoch zur Flutung von Wannen im Knoten<br />

Schwechat und des südlichen Tunnelportals kommen. Durch ein Warn- und Sicherungskonzept<br />

ist zu gewährleisten, dass eine rechtzeitige Sperrung und Sicherung dieser Straßenabschnitte<br />

erfolgt. Eine Sicherung des Tunnels durch Dammbalken ist vorgesehen.<br />

Hinsichtlich des Grundwasserausgleichs im Bereich der mächtigen neogenen Sandschichten<br />

wird für die Betriebsphase davon ausgegangen, dass die in den Teilgutachten Grundwasser<br />

und Geotechnik geforderten, wartbaren Grundwasserausgleichssysteme in den Querschlagbereichen<br />

(mit Schächten, Verbindungsrohren und Horizontalfilterbrunnen) ausreichend<br />

wirksam sind. Im Zuge des Betriebes ist daher von keiner relevanten Beeinträchtigung des<br />

neogenen Grundwasserregimes auszugehen.<br />

Wassernutzungen werden in der Betriebsphase durch das Vorhaben nicht mehr als geringfügig<br />

dauerhaft nachteilig beeinträchtigt.<br />

Auswirkungen im Fachbereich Abfallwirtschaft (Betriebsphase):<br />

Die ASFINAG erstellt zu den im Zuge des Straßenbetriebs anfallenden Abfällen und deren<br />

Bewirtschaftung (Verwertung, Beseitigung) getrennt nach den Zuständigkeitsbereichen der<br />

Autobahnmeistereien jeweils separate Abfallwirtschaftskonzepte (gem. § 10 AWG). Für das<br />

gegenständliche Bauvorhaben sieht die ASFINAG vor, ein derartiges Konzept innerhalb von<br />

zwölf Monaten nach Verkehrsfreigabe bzw. Teilverkehrsfreigabe vorzulegen.<br />

Auswirkungen auf Siedlungs- und Wirtschaftsraum, Sachgüter, Landschaftsbild, Erholung<br />

und Ortsbild und Kulturgüter (Betriebsphase):<br />

Die vom Vorhaben beanspruchten Flächen befinden sich fast ausschließlich außerhalb von<br />

Siedlungs- und Gewerbegebieten, demgemäß resultieren für den Großteil des Untersuchungsraums<br />

geringfügige verbleibende Auswirkungen. Da die Trasse zwischen Siedlungsbereichen,<br />

die durch lokal bis regional bedeutende Wegeverbindungen verknüpft sind, liegt,<br />

ist die Eingriffserheblichkeit durch die Veränderung der Funktionszusammenhänge und<br />

Trennwirkungen gering. Zudem verläuft die S1 parallel zu den Gemeindegrenzen, die gleichzeitig<br />

als funktionale Grenzen zu betrachten sind. Südlich der Donau, taucht die Trasse erst<br />

im Bereich des Knotens Schwechat wieder auf. Zusammenhängende Ortsgebiete werden<br />

daher von der Trasse nicht berührt. Funktionale Wegeverbindungen zwischen den Siedlungsgebieten<br />

bleiben aufrecht bzw. werden durch Über- und Unterführungen wiederhergestellt.<br />

Die Verkehrsanbindung an die S1 erfolgt über Anschlussstellen.<br />

Durch die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird das landwirtschaftliche Nebenwegenetz<br />

sowie das Fuß- und Radwegenetz mittels geeigneter Parallelwege und Überführungen<br />

funktionswirksam erhalten.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Das Ziel einer geforderten 6. Donau-Straßenquerung für den Großraum Wien wird mit dem<br />

Vorhaben erreicht.<br />

Für Sachgüter sind bei Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung<br />

der Funktionsfähigkeit von Anlagen und Einrichtungen sowie der Versorgungsinfrastruktur<br />

geringfügige Auswirkungen für die Betriebsphase zu erwarten.<br />

Durch den Betrieb der S1 wird der Wert der nicht landschaftsgebundenen Erholung beeinträchtigt.<br />

Aus medizinischer Sicht wird jedoch die Nutzung der Frei- und Erholungsräume<br />

im Untersuchungsgebiet nicht eingeschränkt.<br />

Auf die bestehenden Ortsbilder werden aufgrund der ortsfernen Trassenführung kaum<br />

Auswirkungen des Vorhabens erwartet. Bei offener Trassenführung werden Sichtbeziehungen<br />

durch Lärmschutzdämme oder Lärmschutzwände sowie Begleitpflanzungen kleinräumig<br />

eingeschränkt. Wichtige Sichtbeziehungen von und zu den Siedlungsgebieten sind aber<br />

nicht betroffen.<br />

Durch das Vorhaben sind keine landschaftsgebundenen Freizeit- und Erholungsinfrastrukturen<br />

direkt betroffen. Wegeverbindungen werden über Grünbrücken oder Wirtschaftswegbrücken<br />

wiederhergestellt. Die Erhöhung der Lärmbelastung betrifft vorwiegend die siedlungsnahe<br />

Erholung. Dämme, Lärmschutzwände sowie Kunstbauten bilden vorwiegend sichtbare<br />

Fremdkörper aufgrund des ebenen, offenen Landschaftsraums im Marchfeld. In der Betriebsphase<br />

werden die Eingriffe in das Landschaftsbild und hinsichtlich landschaftsgebundener<br />

Erholung als vertretbar eingestuft.<br />

Auswirkungen in der Betriebsphase sind für Bodendenkmale naturgemäß nicht zu erwarten –<br />

der Substanzverlust geschieht während des Bauens durch die Eingriffe in den (bis dahin ungestörten)<br />

Boden. Für Kulturgüter ergeben sich in der Betriebsphase vertretbare Auswirkungen.<br />

Auswirkungen im Fachbereich Geotechnik (Betriebsphase):<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Geotechnik kann davon ausgegangen werden, dass bei sachund<br />

fachgerechter Ausführung der Kunstbauten und des Tunnels Donau-Lobau die Untergrundstabilität<br />

gegeben ist. Allfällige Setzungen aus der Errichtung der Tunnels Donau-<br />

Lobau werden bereits in der Bauphase zu einem hohen Prozentsatz abgeklungen sein, sodass<br />

während der Betriebsphase keine bzw. nur geringfügige Restsetzungen auftreten werden.<br />

Die Untergrundstabilität ist davon nicht betroffen.<br />

Im Erdbebenfall sind weder maßgebliche - statisch - konstruktive Schäden noch maßgebliche<br />

Schäden am Abdichtungssystem des Tunnels Donau-Lobau zu erwarten. Seine Standsicherheit<br />

ist in diesem Fall, wie auch im Brandfall gewährleistet. Weder im Brandfall noch im<br />

Erdbebenfall kommt es zu einer Erhöhung der Leckagewässer im Tunnel.<br />

Tunnelsicherheit:<br />

Die bauliche Gestaltung und die technische Ausrüstung des Tunnels und der Vorportalzonen<br />

lassen sowohl für Tunnelbenutzer als auch für den Tunnelbetreiber einen ausreichend sicheren<br />

Betrieb erwarten. Die geplante Tunnelausrüstung hilft einerseits Unfälle möglichst zu<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

vermeiden, andererseits mindert sie das Schadensausmaß im Falle von Unfallereignissen.<br />

Sie dient dem Tunnelnutzer durch "Hilfe zur Selbsthilfe", den Einsatzdiensten durch unterstützende<br />

Elemente wie Licht, Lüftung und Kommunikation bei der Bewältigung von Ereignissen,<br />

sowie der Umwelt durch eine gezielte Abführung von bei einem Gefahrgutunfall austretenden,<br />

flüssigen Gefahrenstoffen oder zur Ableitung kontaminierter Löschwässer bzw.<br />

durch die Abführung der im Tunnel anfallenden Schadstoffe über Abluftkamine.<br />

1.7 Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes<br />

Das Vorhaben widerspricht keinen raumordnungsrechtlichen Zielsetzungen oder Festlegungen<br />

auf europäischer, regionaler, Landes- und Staatsebene.<br />

Bezüglich der Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes ist festzustellen, dass das<br />

Vorhaben Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes<br />

hat, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt werden können. Eine<br />

hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

einer Region zu leisten. Die Erhöhung der Erreichbarkeit und Vergrößerung des Einzugsgebietes<br />

der Region dient der Sicherung des Wirtschaftsstandortes und kann zu einer vermehrten<br />

Nutzung der Standortpotenziale führen. Die Steigerung der Attraktivität wirkt sich sowohl<br />

auf bestehende Wirtschaftsbetriebe als auch auf neue Betriebsansiedelungen aus und kann<br />

durch die Arbeitsplatzschaffung positive Effekte auf die Lebensqualität in der Region bewirken.<br />

Das Vorhaben ist zudem geeignet, eine Verkehrsentlastung in den Ortsdurchfahrten sowie<br />

im hochrangigen Straßennetz herbeizuführen. Damit gehen Verbesserungen für den Großteil<br />

der ansässigen Bevölkerung hinsichtlich der Immissionsbelastung (Lärm, Luft, Erschütterungen)<br />

einher. Auch eine Reduktion von Verkehrskapazitäts-Engpässen dient der Erhöhung<br />

der regionalen Lebensqualität.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen auf den Siedlungsraum, unter Berücksichtigung der erforderlichen<br />

Maßnahmen, werden als vertretbar eingestuft.<br />

1.8 Maßnahmen<br />

Von den Sachverständigen wurde ein umfassender Katalog mit unbedingt erforderlichen<br />

Maßnahmen zusammengestellt, die zusätzlich zu den in der UVE und im Einreichprojekt<br />

enthaltenen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger Auswirkungen<br />

beitragen.<br />

Seitens der Sachverständigen wurden in den 18 Teilgutachten des UVG 259 erforderliche<br />

Maßnahmen für die Bau- und Betriebsphase sowie zur Beweissicherung und Kontrolle formuliert.<br />

Zusätzlich wurden zur Gewährleistung der Tunnelsicherheit in der Sicherheitsbeurteilung<br />

70 weitere Maßnahmen formuliert. Im Luftfahrttechnischen Gutachten werden 8<br />

Maßnahmen im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt und zum Schutze der Allgemeinheit<br />

gefordert. Im Fosttechnischen Gutachten werden zusätzlich zu den im Teilgutachten Wald<br />

geforderten Maßnahmen 4 forsttechnische Maßnahmen gefordert<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

1.9 Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen<br />

Sämtliche Stellungnahmen zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung, die bei<br />

der Behörde im Rahmen der öffentlichen Auflage eingelangt sind, wurden aus Sicht der darin<br />

angesprochenen Fachgebiete in drei Stellungnahmenbänden beantwortet. Die Stellungnahmen<br />

sind in die fachlichen Beurteilungen eingeflossen und wurden gegebenenfalls in Form<br />

von Maßnahmenvorschreibungen berücksichtigt.<br />

Aus der durchgeführten fachlichen Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen ergeben<br />

sich keine Gründe, die – bei Berücksichtigung der von den Sachverständigen zusätzlich für<br />

erforderlich erachteten Maßnahmen – einer Realisierung des Vorhabens entgegenstehen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

1.10 Integrative Gesamtbewertung<br />

Das Vorhaben S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

wurde von 14 Sachverständigen begutachtet und die Auswirkungen nach dem Stand der<br />

Technik und dem Stand der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften geprüft und beurteilt.<br />

Die Auswirkungen wurden in einer umfassenden und integrativen Gesamtschau und<br />

unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien des § 24f UVP 2000 dargelegt.<br />

Aufgrund der eindeutigen Aussagen der Sachverständigen, insbesondere jener für die Fachbereiche<br />

Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe, Wasser, Raumplanung und Humanmedizin<br />

ist unter Berücksichtigung der unbedingt erforderlichen Maßnahmen auszuschließen,<br />

dass es durch das Vorhaben zu einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von<br />

Menschen oder des Eigentums oder sonstiger dinglicher Rechte der NachbarInnen kommt.<br />

Insbesondere wurde vom Fachgutachter für Luft und Klima bestätigt, dass die Emissionen<br />

unter Berücksichtigung der im Einreichprojekt vorgesehenen und von den Sachverständigen<br />

zusätzlich für erforderlich erachteten Maßnahmen nach dem Stand der Technik begrenzt<br />

werden.<br />

Die Immissionsbelastung der zu schützenden Güter wird durch die Wahl der Trasse und<br />

durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket möglichst gering gehalten, wobei im gegenständlichen<br />

UVP-Verfahren der Begriff der Immissionen weit gefasst wurde und sich nicht<br />

nur auf Luftschadstoffe beschränkt, sondern alle Einwirkungen der Vorhabens durch sonstige<br />

Immissionen (z.B. Lärm, Erschütterungen, Einleitungen von Flüssigkeiten) umfasst.<br />

Weiters konnte auf Basis der fachlichen Ausführungen der Sachverständigen, insbesondere<br />

jener für die Bereiche Pflanzen, Tiere und Lebensräume, Boden und Landwirtschaft, Forstwirtschaft<br />

und Wildökologie, Gewässerökologie, Luftschadstoffe und Klima, Oberflächenund<br />

Grundwasser sowie Geologie geschlossen werden, dass es zu keinen Immissionen<br />

kommt, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen.<br />

Eine bleibende Schädigung des Bodens, der Luft, des Tier- und Pflanzenbestandes<br />

oder des Zustandes der Gewässer wurde von allen Sachverständigen der betroffenen Fachbereiche<br />

ausgeschlossen. Auch konnten keine unzumutbaren Belästigungen von NachbarInnen<br />

erkannt werden.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Ortsbild wurden als geringfügig und auf die Bereiche<br />

Landschaftsbild, Erholung, Siedlungs- und Wirtschaftsraum und Sachgüter als vertretbar<br />

eingestuft.<br />

Für den Fachbereich Raumplanung wurde festgestellt, dass die positiven Auswirkungen des<br />

Vorhabens die negativen überwiegen. Dies gilt insbesondere für die Förderung des Wirtschaftsraumes<br />

und des Wirtschaftsstandorts sowie die Minimierung von Belastungen aus<br />

dem Verkehr.<br />

Das Vorhaben widerspricht keinen raumordnungsrechtlichen Zielsetzungen oder Festlegungen<br />

auf örtlicher Ebene sowie regionaler, Landes-, Staats- oder europäischer Ebene.<br />

Bezüglich der Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes ist festzustellen, dass das<br />

Vorhaben Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs- und Wirtschafts­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

raumes hat, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt werden können. Eine<br />

hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit kann zu einer vermehrten Nutzung<br />

der Standortpotenziale führen.<br />

Die S1 Schwechat – Süßenbrunn hat eine die Erreichbarkeit verbessernde, den Straßenverkehr<br />

auf dem übergeordneten Straßennetz bündelnde und das untergeordnete Straßennetz<br />

entlastende Wirkung. Das heißt, dass der auf das derzeitige Straßennetz vor allem im Stadtgebiet<br />

von Wien und insbesondere der auf der B3, L2, A23 und dem untergeordneten Straßennetz<br />

verteilte Verkehr auf dem vorliegenden Ausbauabschnitt der S1 konzentriert geführt<br />

wird. Durch verkehrliche Entlastungen kommt es im Bereich der jeweiligen Straßenabschnitte<br />

zu einer Verringerung der Immissionen und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.<br />

Grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens sind nicht gegeben.<br />

Das öffentliche Interesse am Vorhaben ist neben der Aufnahme des Vorhabens in das Bundestraßengesetz<br />

auch in den oben beschriebenen Vorteilen begründet.<br />

Bei der Gesamtbewertung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung ergaben sich<br />

damit unter Berücksichtigung insbesondere der Umweltverträglichkeitserklärung, der UVP-<br />

Teilgutachten sowie der fachlichen Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen – bei Berücksichtigung<br />

der von den Sachverständigen zusätzlich für erforderlich erachteten Maßnahmen<br />

– keine schwerwiegenden Umweltbelastungen, die einer Realisierung der in der<br />

UVE dargestellten bzw. geplanten Straßenbauvorhaben entgegenstehen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens werden für alle Schutzgüter beziehungsweise Fachbereiche<br />

unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen für alle Trassenabschnitte und Realisierungsphasen<br />

als zumindest vertretbar eingestuft Eine schutzgutbezogene Darstellung der<br />

Vorhabensauswirkungen ist aus nachstehender Tabelle (Tabelle 1) zu erkennen. Die Darstellung<br />

der Beurteilungsergebnisse von Wechselwirkungen erfolgt in einer weiteren Tabelle<br />

(Tabelle 2, Integrative Gesamtbewertung).<br />

Unter der Voraussetzung, dass die in der Umweltverträglichkeitserklärung und im<br />

Einreichprojekt enthaltenen und die von den unterfertigten Sachverständigen als<br />

zusätzlich erforderlich erachteten Maßnahmen in den der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nachfolgenden Genehmigungsverfahren berücksichtigt bzw. bei der<br />

Detailplanung, Errichtung und Erhaltung des Vorhabens durchgeführt werden, ist – im<br />

Sinne einer umfassenden und integrativen Gesamtschau – die Umweltverträglichkeit<br />

des gegenständlichen Projektes gegeben.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Tabelle 1: Schutzgutbezogene Darstellung der Vorhabensauswirkungen<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Integrative Gesamtbewertung<br />

Bewertungsmatrix<br />

AUSWIRKUNGEN<br />

SCHUTZGÜTER<br />

THEMENBEREICHE<br />

Lärm<br />

Erschütterungen<br />

Luftschadstoffe<br />

Wasserhaushalt<br />

Veränderung<br />

Qualitativ<br />

Wasserhaushalt<br />

Veränderung<br />

Quantitativ<br />

Flächenbeanspruchung<br />

Veränderung<br />

Funktionszusammen-hänge<br />

Veränderung<br />

Erscheinungsbild<br />

Landschaft / Stadt<br />

/ Ort<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Siedlungsraum 3 V 1) 3 1 3 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2<br />

Wirtschaftsraum 2 1/V 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1<br />

Mensch<br />

Lebensräume<br />

(inkl. Nutzung)<br />

Landwirtschaft 1 1 0 0 2 2 2 2 3 2 3 3 2 2 0 0<br />

Forstwirtschaft 2 1 0 0 2 2 1 2 3 2 3 2 2 2 0 0<br />

Jagd 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 3 3 2 2<br />

Fischerei 2 1 1 1 1 1 2 2 1 1 2 2 1 1 0 0<br />

Freizeit, Erholung 3 3 3 1 2<br />

1 1 1 1 1 3 2 2 2 3 3<br />

Wald 0 0 0 0 2 2 1 2 3 2 3 2 2 2 0 0<br />

Jagdbares Wild 2 2 1 1 2 2 1 1 2 1 3 2 3 3 1 1<br />

Ökologie<br />

Tiere, Pflanzen,<br />

Lebensräume<br />

3 3 1 1 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 0 0<br />

Aquatische<br />

Lebensräume<br />

1 0 1 1 1 1 2 2 1 1 2 2 1 1 0 0<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Luft und Klima<br />

Landschaftsbild<br />

Stadtbild / Ortsbild<br />

Sach- und<br />

Kulturgüter<br />

Boden 0 0 1 1 2 2 2 2 3 2 3 3 3 2 0 0<br />

Altlasten 0 0 0 0 0 0 2 1 2 1 0 0 0 0 0 0<br />

Oberflächenwasser 0 0 0 0 2 1 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0<br />

Grundwasser 0 0 0 0 0 0 3 2 3 2 0 0 0 0 0 0<br />

Luft 0 0 0 0 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Klima 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Landschaftsbild 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 3 3 3 3<br />

Stadtbild / Ortsbild 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2<br />

Sachgüter 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1<br />

Kulturgüter 0 3 3 3 0 0 2 2 2 2 3 2 0 0 3 3<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Grün V Verbesserung der gegebenen Situation<br />

Weiß 0 Auswirkungen systembedingt nicht relevant<br />

Grau 1 Auswirkungen nicht relevant<br />

Blau 2 Geringfügige Auswirkungen<br />

Gelb 3 Vertretbare Auswirkungen<br />

Orange 4 Wesentliche Auswirkungen<br />

Rot 5 Untragbare Auswirkungen<br />

Tabelle 2: Integrative Gesamtbewertung<br />

1)<br />

Bei projektgemäßer Realisierung des gegenständlichen Vorhabens wird mit Gesamtverkehrsfreigabe<br />

ein wesentlich größerer Teil der Nachbarn dauerhaft entlastet, als vergleichsweise<br />

Nachbarn durch das Vorhaben und den dadurch bedingten induzierten zusätzlichen Verkehr<br />

in Teilbereichen neu belastet werden.<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

2. DAS UVP-VERFAHREN<br />

Das Bauvorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat – Süßenbrunn, km<br />

16,2+17.00 – km 35,0+78.21“ im Bereich der Gemeinden Schwechat, Wien, Groß-<br />

Enzersdorf, Raasdorf und Aderklaa ist gem. § 23a Abs. 1 Z 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

(UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I<br />

Nr. 77/2012, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.<br />

Grundlagen für die Erstellung der Teilgutachten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

waren die von der Projektwerberin vorgelegten Projektunterlagen (Einreichprojekt 2009<br />

und Projektänderungen 2010 und 2011), die im Zuge der öffentlichen Auflage gem. § 9 UVP­<br />

G eingelangten Stellungnahmen sowie die im Rahmen des UVP - Verfahrens geforderten<br />

und von der Projektwerberin vorgelegten Ergänzungen (weiterführende Unterlagen WU 1 bis<br />

15).<br />

2.1 Gesetzliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Das Bauvorhaben S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat – Süßenbrunn ist<br />

gem. § 23a Abs. 1 Z 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000), BGBl. Nr.<br />

697/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2012, einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

zu unterziehen.<br />

§ 24 Abs.1 UVP-G 2000 in der auf das gegenständliche Vorhaben auf Grund einer Übergangsvorschrift<br />

anzuwendenden Fassung vor BGBl. I Nr. 77/2012 sieht vor, dass der Bundesminister/die<br />

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

und ein teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren durchzuführen hat.<br />

Gegenstand des teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens ist die Bestimmung des Straßenverlaufes<br />

gem. § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz (BStG 1971), BGBl. Nr. 286 in der Fassung<br />

des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2006, die Genehmigung des Tunnel-Vorentwurfs<br />

gem. § 7 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG), BGBl. I Nr. 54/2006 und die Bewilligungen<br />

gemäß § 17 Forstgesetz 1975, BGBl. 440 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I<br />

Nr. 55/2007, jeweils in Verbindung mit § 24f UVP-G 2000.<br />

Dieses Verfahren wird durch Bescheid abgeschlossen.<br />

§ 1 UVP-G 2000<br />

„§ 1(1) Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, unter Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage<br />

1. die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und<br />

zu bewerten, die ein Vorhaben<br />

a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,<br />

b) auf Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />

c) auf die Landschaft und<br />

d) auf Sach- und Kulturgüter hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer<br />

Auswirkungen untereinander mit einzubeziehen sind,<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

2. Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden,<br />

3. die Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Alternativen<br />

sowie die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des<br />

Vorhabens darzulegen und<br />

4. bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs<br />

in private Rechte vorgesehen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der<br />

vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten<br />

darzulegen.“<br />

Die Wechselwirkung mehrerer Auswirkungen untereinander sind daher zu berücksichtigen.<br />

2.2 Untersuchungsrahmen<br />

Der Untersuchungsrahmen legt den Prüfumfang für das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren<br />

(UVP) fest und beinhaltet im Wesentlichen:<br />

a) Auswahl der relevanten Fachbereiche gemäß § 1 Abs. 1 UVP-G 2000<br />

b) Zusammenstellung des entsprechenden Sachverständigenteams<br />

Nicht Gegenstand der Untersuchungen durch die Sachverständigen sind:<br />

• Umweltrelevante Auswirkungen von bauwerksspezifischen Katastrophen, wie z.B.<br />

Brückeneinsturz oder Verbrüche im Tunnel (sind im gegenständlichen Verfahren zur<br />

Beurteilung der Umweltverträglichkeit vernachlässigbar). Davon zu unterscheiden<br />

sind verkehrsspezifische Katastrophen oder Unfälle. Bei derartigen Ereignissen treten<br />

entsprechende Alarmpläne in Kraft, um die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt<br />

möglichst gering zu halten.<br />

• Finanzielle Fragen betreffend Entschädigungen und Grundablösen<br />

• Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens<br />

• Die Behandlung von rechtlichen oder politischen Fragen<br />

2.3 Bisheriger Verfahrensablauf<br />

Mit Schreiben vom 27. März 2009, hat die ASFINAG BAU MANAGEMENT G<strong>MB</strong>H als Bevollmächtigte<br />

der ASFINAG beim <strong>Bundesministerium</strong> für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf Erlassung eines<br />

Bescheides gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 iVm § 24h Abs. 1 UVP-G 2000 (nunmehr § 24f<br />

Abs. 1 UVP-G 2000) sowie insbesondere iVm § 4 Abs. 1 BStG 1971, § 17 ForstG 1975 und<br />

§ 7 Abs. 1 STSG für das Bundesstraßenbauvorhaben S 1 Wiener Außenring Schnellstraße<br />

Schwechat - Süßenbrunn eingebracht.<br />

Mit Schreiben vom 8. Juli 2010 legte die Projektwerberin einen geänderten Tunnelvorentwurf<br />

vor und ersuchte, die Behörde möge das Vorhaben in der geänderten Form (Vergrößerung<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

der Abstände der Flucht- und Rettungswege („Querschlagsabstände“) von 250m auf 500m)<br />

genehmigen.<br />

Mit Schreiben vom 19. Juli 2011 gab die Projektwerberin bekannt, dass nunmehr eine geänderte<br />

Umsetzung des Vorhabens in zwei Verwirklichungsabschnitten (1. Verwirklichungsabschnitt<br />

Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn: 2014 – 2016, 2. Verwirklichungsabschnitt Schwechat<br />

– Groß-Enzersdorf: 2018 – 2025) vorgesehen ist und stellte den Antrag, das Vorhaben in der<br />

geänderten Form zu genehmigen.<br />

Die Anträge enthalten die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens<br />

erforderlichen Unterlagen (Einreichprojekt 2009, Projektänderungen 2010 und 2011,<br />

ein forstrechtliches Einreichoperat sowie die Tunnelvorentwürfe für einen Tunnelabschnitt<br />

und eine Unterflurtrasse nach dem STSG) und die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE).<br />

Gem. § 24 Abs. 8 in Verbindung mit § 9 UVP-G 2000 erfolgte die Auflage der Projektsunterlagen<br />

zur öffentlichen Einsicht von 13.10.2011 bis 1.12.2011. Die Kundmachung durch das<br />

BMVIT gemäß § 9 Abs. 3 UVP-G 2000 erfolgte am 11.10.2011 (vier Tageszeitungen und<br />

Amtsblatt zur Wiener Zeitung).<br />

Die Projektunterlagen wurden an die mitwirkenden Behörden, die Standortgemeinden, die<br />

Wiener und die Niederösterreichische Umweltanwaltschaft, den Bundesminister für Landund<br />

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und an das Wiener und das Niederösterreichische<br />

Wasserwirtschaftliche Planungsorgan übermittelt.<br />

Mit Schreiben vom 12. April 2012 stellte die Projektwerberin darüber hinaus den Antrag, die<br />

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie möge für die Errichtung dieses<br />

Vorhabens die luftfahrtrechtliche Bewilligung gemäß § 94 Abs. 1 und 2 Luftfahrtgesetz 1957<br />

erteilen.<br />

2.4 Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zum Verfahren<br />

Die im Rahmen der öffentlichen Auflage der Projektunterlagen vom 13.10.2011 bis<br />

1.12.2011 eingelangten Stellungnahmen/Einwendungen sowie die diese ergänzenden Stellungnahmen/Einwendungen<br />

wurden von den jeweils angesprochenen Fachgutachtern behandelt.<br />

Die Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen ist in den Stellungnahmenbänden<br />

zusammengefasst dargestellt. Verspätete Stellungnahmen wurden an die Sachverständigen<br />

übermittelt und von diesen in den Teilgutachten berücksichtigt, insoweit sie ein anderslautendes<br />

Ergebnis herbeiführen konnten.<br />

2.5 Behörden / Standortgemeinden / Umweltanwälte , BMLFUW<br />

2.5.1 Behörden<br />

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

als zuständige Behörde gem. § 24 Abs. 1 UVP-G (idF vor BG BGBl. I Nr. 77/2012) für Genehmigungen<br />

nach dem UVP-G,<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

nach dem BStG,<br />

nach dem Forstgesetz<br />

nach dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz<br />

nach dem Luftfahrtgesetz<br />

Landeshauptmann von Niederösterreich (zweite Teilkonzentration)<br />

als zuständige Behörden gem. § 24 Abs. 3 UVP-G (idF vor BG BGBl. I Nr. 77/2012) für Genehmigungen<br />

nach dem Wasserrechtsgesetz und<br />

allenfalls nach dem AWG, Denkmalschutzgesetz und Luftfahrtgesetz<br />

Landeshauptmann von Wien (zweite Teilkonzentration)<br />

als zuständige Behörden gem. § 24 Abs. 3 UVP-G (idF vor BG BGBl. I Nr. 77/2012) für Genehmigungen<br />

nach dem Wasserrechtsgesetz und<br />

allenfalls nach dem AWG, Denkmalschutzgesetz und Luftfahrtgesetz<br />

Landesregierung des Landes Niederösterreich:<br />

als zuständige Behörden gem. § 24 Abs. 4 UVP-G für die Genehmigung<br />

nach dem NÖ Naturschutzgesetz<br />

Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (Niederösterreich)<br />

als zuständige Behörde gem. § 24 Abs. 4 UVP-G (idF vor BG BGBl. I Nr. 77/2012)<br />

für StVO und als Landesstraßenbehörde<br />

Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung (Niederösterreich)<br />

als zuständige Behörde gem. § 24 Abs. 4 UVP-G (idF vor BG BGBl. I Nr. 77/2012)<br />

für StVO und als Landesstraßenbehörde<br />

Magistrat der Stadt Wien<br />

als zuständige Behörde gem. § 24 Abs. 4 UVP-G (idF vor BG BGBl. I Nr. 77/2012)<br />

für StVO und als Landesstraßenbehörde<br />

für Naturschutz und für das Wiener Nationalparkgesetz.<br />

Magistratische Bezirksämter für den 11. und 22. Bezirk<br />

als Behörden nach dem Wr. Baumschutzgesetz<br />

Bundesdenkmalamt<br />

als mitwirkende Behörde gem. § 24 Abs. 7 UVP-G<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Landeshauptmann von Wien<br />

als wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />

Landeshauptmann von Niederösterreich<br />

als wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />

2.5.2 BMLFUW<br />

p.A. Umweltbundesamt<br />

2.5.3 Umweltanwaltschaften<br />

Umweltanwaltschaft Niederösterreich<br />

Wiener Umweltanwaltschaft<br />

2.5.4 Standortgemeinden<br />

Gemeinde Aderklaa (Bezirk Gänserndorf)<br />

Gemeinde Raasdorf (Bezirk Gänserndorf)<br />

Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf (Bezirk Gänserndorf)<br />

Stadtgemeinde Schwechat (Bezirk Wien – Umgebung)<br />

Stadtgemeinde Wien<br />

Magistratisches Bezirksamt 22. Bezirk<br />

Magistratisches Bezirksamt 11. Bezirk<br />

2.5.5 Die an die Standortgemeinden unmittelbar angrenzenden Gemeinden sind<br />

(alle Niederösterreich)<br />

Andlersdorf<br />

Bisamberg<br />

Breitenfurt bei Wien<br />

Brunn am Gebirge<br />

Deutsch-Wagram<br />

Fischamend<br />

Gablitz<br />

Gerasdorf bei Wien<br />

Glinzendorf<br />

Großhofen<br />

Hagenbrunn<br />

Hennersdorf<br />

Kaltenleutgeben<br />

Klein-Neusiedl<br />

Klosterneuburg<br />

Laab im Walde<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Langenzersdorf<br />

Lanzendorf<br />

Leopoldsdorf<br />

Leopolsdorf im Marchfelde<br />

Mannsdorf an der Donau<br />

Mauerbach<br />

Parbasdorf<br />

Perchtoldsdorf<br />

Purkersdorf<br />

Rauchenwarth<br />

Schwadorf<br />

Vösendorf<br />

Zwölfaxing<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

2.6 Fachgebiete und Sachverständige<br />

Im Rahmen der UVP wurden von der UVP-Behörde Teilgutachten für die nachfolgend dargestellten<br />

Fachgebiete in Auftrag gegeben. Die einzelnen Teilgutachten sind mit einer Nummer<br />

versehen.<br />

Fachgebiete<br />

Sachverständige<br />

01 Verkehr und Verkehrssicherheit o. Univ. Prof. DI Dr. Gerd SAMMER<br />

02 Lärm Prof. DI Heinrich FRITZER<br />

03 Erschütterungen, Sekundärschall und<br />

Kriegsmittel<br />

Univ. Prof. DI Dr. Rainer FLESCH<br />

04 Luftschadstoffe und Klima ao. Univ. Prof. Dr. Peter STURM<br />

05 Humanmedizin Univ. Prof. Dr. Christian VUTUC<br />

06 Wald DI Martin KÜHNERT<br />

07 Jagd, Wildökologie DI Martin KÜHNERT<br />

08 Boden und Landwirtschaft DI Martin KÜHNERT<br />

09 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume DI Thomas KNOLL<br />

10 Landschaftsbild und landschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

DI Thomas KNOLL<br />

11 Gewässerökologie und Fischerei DI Dr. Gerald ZAUNER<br />

12 Grundwasser und Hydrogeologie DI Raimund TASCHKE<br />

13 Oberflächenwasser, Straßen- und<br />

Tunnelwässer<br />

DI Wolfgang STUNDNER<br />

14 Abfallwirtschaft und<br />

Baustellenlogistik<br />

DI Wolfgang STUNDNER<br />

15 Raumplanung, Sachgüter, Ortsbild und<br />

nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

DI Hans EMRICH, MSc<br />

16 Kulturgüter Mag. Christoph BLESL<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher<br />

Brandschutz<br />

OSR DI Gerhard SOCHATZY<br />

18 Tunnelsicherheit Dr. Rudolf BOPP<br />

Zusätzlich liegen dem <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong> folgende Gutachten und Beurteilungen<br />

bei:<br />

- Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau<br />

- Luftfahrttechnisches Gutachten<br />

- Forsttechnisches Gutachten<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

2.7 Prüfbuch<br />

Auf Basis des Untersuchungsrahmens wurde das Prüfbuch, das die Basis für das vorliegende<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong> darstellt, als Grundlage für die Arbeit der Sachverständigen<br />

zusammengestellt. Laut UVP-G 2000 ist ein Prüfbuch nicht erforderlich, es ist eine reine<br />

Arbeitsunterlage zur systematisierten Erstellung der Teilgutachten zum UVG bzw. des UVG.<br />

Das erstellte Prüfbuch wurde von den Sachverständigen bei der Erstellung ihrer Teilgutachten<br />

bzw. des UVG verwendet.<br />

Es wurden auch Festlegungen getroffen, ob mehrere Sachverständige in bestimmten Fragenbereichen<br />

bei der Erstellung der Teilgutachten zusammenzuarbeiten hatten. Die Fragestellungen<br />

im Prüfbuch wurden dafür in vier Hauptfragenbereiche eingeteilt:<br />

Fragenbereich 1:<br />

Fragenbereich 2:<br />

Fragenbereich 3:<br />

Fragenbereich 4:<br />

Alternativen und Trassenvarianten, Nullvariante<br />

Auswirkungen, Maßnahmen und Kontrolle<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes<br />

Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen<br />

Die Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zum Verfahren erfolgt in drei eigenen<br />

Bänden.<br />

2.8 <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong><br />

2.8.1 Gesetzliche Grundlage zum Gutachten<br />

§ 24c (5) bis § 24c (7) UVP-G 2000<br />

(5) Das <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong> hat<br />

1. die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens gemäß § 1 Abs. 1 vorgelegte<br />

Umweltverträglichkeitserklärung und andere relevante vom Projektwerber/von<br />

der Projektwerberin vorgelegte Unterlagen nach dem Stand der<br />

Technik und dem Stand der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften in<br />

einer umfassenden und integrativen Gesamtschau und unter Berücksichtigung<br />

der Genehmigungskriterien des § 24h aus fachlicher Sicht zu bewerten und allenfalls<br />

zu ergänzen,<br />

2. sich mit den gemäß § 9 Abs. 5, § 10 und § 24a vorgelegten Stellungnahmen<br />

fachlich auseinander zu setzen, wobei gleichgerichtete oder zum gleichen<br />

Themenbereich eingelangte Stellungnahmen zusammen behandelt werden<br />

können,<br />

3. Vorschläge für Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 zu machen,<br />

4. Darlegungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 und 4 zu enthalten und<br />

5. fachliche Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher Konzepte<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

und Pläne und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen zu<br />

enthalten.<br />

(6) Weiters sind Vorschläge zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle zu machen.<br />

(7) Das <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong> hat eine allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

zu enthalten.<br />

2.8.2 Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum ist fachspezifisch in den einzelnen Teilgutachten definiert und ist<br />

aus fachlichen Gründen nicht für alle Fachgebiete einheitlich. Jedenfalls umfasst er schutzgutspezifisch<br />

jenes Gebiet, das von direkten und/oder indirekten erheblichen Auswirkungen<br />

des Vorhabens unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen betroffen sein könnte.<br />

2.8.3 Zeitliche Abgrenzung<br />

Von Seiten der Projektwerberin wurde der Prognosezeitpunkt für das Bezugsjahr 2025 festgelegt.<br />

Da der Tunnel Donau-Lobau voraussichtlich erst im Jahr 2025 dem Verkehr freigegeben<br />

wird, wurde der Prognosehorizont in einer Vorschau für 2035 erweitert.<br />

Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wurde dieser Untersuchungszeitraum von den<br />

Fachgutachtern als richtig erkannt.<br />

2.8.4 Fachliche Grundlage des <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong>s<br />

• S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat – Süßenbrunn, km 16,2+17.00 – km<br />

35,0+78.21, Einreichprojekt 2009 (Kiste 01 bis Kiste 06).<br />

• Änderung Tunnelvorentwurf, Juli 2010 (Austausch relevanter Dokumente aus Kiste<br />

01 bis Kiste 06).<br />

• Trennung des Vorhabens in zwei Verwirklichungsabschnitte, Juli 2011 (Austausch relevanter<br />

Dokumente aus Kiste 01 bis Kiste 06).<br />

• Weiterführende Unterlagen deren Bedarf sich im Rahmen der fachlichen Begutachtung<br />

durch die Sachverstädnigen ergeben hat wurden als Anhang den Teilgutachten<br />

beigefügt bzw. in der Box „Weiterführende Unterlagen WU 1 bis WU 15“ zusammengestellt.<br />

• Stellungnahmen zum Vorhaben, welche im Rahmen der öffentlichen Auflage der Projektsunterlagen<br />

vom 13.10.2011 bis 1.12.2011 eingelangt sind.<br />

• Facheinschlägige Normen, RVS, fachliche Bestimmungen einschlägiger Rechtsvorschriften.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

2.8.5 Kriterien für die Beurteilung der Erheblichkeit des Vorhabens<br />

Die fachspezifischen Bewertungskriterien werden in den jeweiligen Teilgutachten dargelegt.<br />

Für Fachgebiete, für die gültige Grenz- oder Richtwerte vorliegen, gilt, dass die Immissionsbelastungen<br />

der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten sind, wobei jedenfalls<br />

Immissionen zu vermeiden sind, die das Leben oder die Gesundheit oder das Eigentum<br />

oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn gefährden oder erhebliche Belastungen<br />

der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die geeignet<br />

sind, den Menschen, den Boden, die Luft, den Pflanzen- und Tierbestand oder<br />

den Zustand der Gewässer bleibend zu schädigen oder zu einer unzumutbaren Belästigung<br />

der Nachbarn im Sinne des § 77 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 führen.<br />

Dabei sind unter rechtlichen Aspekten folgende Begriffe zu unterscheiden:<br />

° Grenzwerte sind in Österreich rechtsverbindliche Beurteilungskriterien, die in<br />

einschlägigen Gesetzen oder Verordnungen normiert sind und an deren<br />

Überschreitung Rechtsfolgen geknüpft sind.<br />

° Richtwerte sind nicht rechtsverbindliche Beurteilungskriterien, die von Fachgremien<br />

auf der Basis wissenschaftlicher Wirkungsschwellenuntersuchungen aufgestellt<br />

werden (z.B. Immissions-Richtwerte der Österreichischen Akademie der<br />

Wissenschaften, WHO-Leitlinien, Ö-Normen zur Regelung der Planungsrichtwerte für<br />

zulässige Lärmimmissionsrichtwerte).<br />

Ausländische Grenzwerte, die in Österreich nicht rechtsverbindlich sind, werden als<br />

Richtwerte behandelt.<br />

° Literaturwerte sind nicht rechtsverbindliche Beurteilungskriterien, für die keine<br />

eindeutigen Wirkungsschwellen bestehen oder ein zu geringes Datenmaterial für die<br />

Festlegung von Richtwerten vorhanden ist (derzeitiger Stand der Wissenschaft).<br />

Entsprechend der RVS 04.01.11 Umweltuntersuchungen erfolgt die Beschreibung der möglichen<br />

erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bzw. der wesentlichen<br />

nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt mit Hilfe einer Relevanzmatrix.<br />

Dabei werden Zusammenhänge zwischen Schutzgütern („möglicherweise vom Vorhaben<br />

erheblich beeinträchtigte Umwelt“) und Auswirkungen des Vorhabens während des Bauens<br />

und des Betriebes dargestellt.<br />

Für die Bewertung der möglichen Erheblichkeit der Auswirkungen wird im <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong><br />

eine fünfteilige Skala verwendet. Die Abstufung der Beurteilung erfolgt von<br />

positiv, nicht relevant, geringfügig über vertretbar und wesentlich zu untragbar. Die<br />

Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen des gegenständlichen Vorhabens erfolgt<br />

jeweils unter Berücksichtigung der Maßnahmen.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Entlastung/Belastung Schutzgut<br />

Positive Wirkungen<br />

Nicht relevante Wirkungen<br />

Geringfügige Wirkungen<br />

Vertretbare Auswirkungen:<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

Untragbare Auswirkungen:<br />

Verbale Beschreibung der Entlastungs­<br />

/Belastungswirkungen<br />

Die fachspezifischen Auswirkungen des Vorhabens ergeben<br />

eine qualitative und/oder quantitative Verbesserung gegenüber<br />

der Prognose ohne Realisierung der Projektes (Null-Variante).<br />

Auswirkungen sind projektbedingt nicht relevant: Die fachspezifischen<br />

Auswirkungen verursachen weder qualitative noch quantitative<br />

Veränderungen des Zustandes ohne Realisierung der<br />

Projektes (Null-Variante).<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe<br />

nachteilige Veränderungen im Vergleich zur Prognose ohne<br />

Realisierung des Projektes (Null-Variante), dass diese im Bezug<br />

auf die Erheblichkeit der möglichen Beeinträchtigung in qualitativer<br />

und quantitativer Hinsicht vernachlässigbar sind.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens stellen bezüglich ihres Ausmaßes,<br />

ihrer Art, ihrer Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitativ<br />

nachteilige Veränderung dar, ohne das Schutzgut jedoch in seinem<br />

Bestand / seiner Funktion (quantitativ) zu gefährden.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen wesentliche nachteilige<br />

Beeinflussungen des Schutzgutes, so dass dieses dadurch<br />

in seinem Bestand / seiner Funktion negativ beeinflusst werden<br />

könnte.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen gravierende qualitativ<br />

und quantitativ nachteilige Beeinflussungen des Schutzgutes,<br />

so dass dieses dadurch in seinem Bestand / seiner Funktion<br />

gefährdet ist.<br />

Tabelle 3: Verbale Beschreibung der Ent-/Belastungsstufen für die Schutzgüter (Quelle RVS<br />

04.01.11 Umweltuntersuchungen)<br />

Die in der UVE formulierten Maßnahmen gelten als Basis für die Bewertung der Auswirkungen<br />

des Vorhabens in den Teilgutachten. Darüber hinaus sind von den Sachverständigen bei<br />

Bedarf zusätzlich erforderliche Maßnahmen zu formulieren, wenn die in der UVE dargestellten<br />

Maßnahmen nicht ausreichend für die Bestätigung der Umweltverträglichkeit sind.<br />

Diese Maßnahmen sind auch der jeweiligen fachspezifischen Bewertung der Sachverständigen<br />

in ihren Teilgutachten zugrunde zu legen.<br />

Positive, nicht relevante, geringfügige und vertretbare Auswirkungen werden als umweltverträglich,<br />

wesentliche Auswirkungen würden aber nur unter bestimmten Voraussetzungen als<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

umweltverträglich eingestuft. Untragbare Auswirkungen bei einem Schutzgut würden zur<br />

Einstufung umweltunverträglich führen.<br />

Abbildung 4: Bewertungsschema gemäß RVS 04.01.11 Umweltuntersuchungen<br />

2.8.6 Umfassende und integrative Gesamtschau und allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die operative Ausarbeitung der umfassenden und integrativen Gesamtschau (§ 24c Abs. 5 Z<br />

1) und die allgemeinverständliche Zusammenfassung (§ 24c Abs. 7) wurde durch die UVP-<br />

Koordination vorgenommen. Die dazu erforderlichen interdisziplinären Abstimmungen erfolgten<br />

im Rahmen der Sachverständigenbesprechungen.<br />

Die allgemein verständliche Zusammenfassung (Kap. 1) wurde durch die UVP-Koordination<br />

erstellt und mit den Sachverständigen abgestimmt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 55


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

3. DAS VORHABEN<br />

3.1 Beschreibung und Begründung des Vorhabens<br />

Der neu herzustellende Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn der S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße beginnt beim Knoten Schwechat (A 4 Ost Autobahn/S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße) und führt als Tunnel unter der Donau, der Neuen Donau und dem Nationalpark<br />

„Donau-Auen“ in Richtung Norden. Nördlich des bergmännisch vorgetriebenen Tunnels<br />

im Berich des in offener Bauweise hergestellten Tunnels ist die Halbanschlussstelle Essling<br />

mit Anbindung an die niederösterreichische Landesstraße B 3 situiert.<br />

Der in offener Bauweise errichtete Tunnel endet kurz vor der Anschlussstelle Groß-<br />

Enzersdorf mit Anbindung an die Landesstraße L 3019. Im Bereich der Anschlussstelle<br />

Groß-Enzersdorf geht die Trasse in eine freie Streckenführung über und verläuft östlich der<br />

Schotterteiche Groß-Enzersdorf. Südlich der ÖBB-Strecke Stadlau – Marchegg liegt die<br />

Halbanschlussstelle Raasdorf mit Anbindung an die L 3019. Danach unterquert die S 1 die<br />

ÖBB-Strecke. Nördlich der Schöpfleithnersiedlung und der Invalidensiedlung schwenkt die<br />

Trasse in westliche Richtung. Im Knoten Süßenbrunn erfolgt die Verknüpfung von S 1 Wiener<br />

Außenring Schnellstraße und S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße.<br />

Die Gesamtlänge der Trasse im Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn beträgt 18,86 km.<br />

Das Vorhaben wird zeitlich gestaffelt in zwei Verwirklichungsabschnitten realisiert. Zuerst<br />

wird der Abschnitt Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn errichtet, anschließend wird der Abschnitt<br />

Schwechat – Groß-Enzersdorf mit dem Tunnel Donau-Lobau hergestellt.<br />

• 2014: Baubeginn Abschnitt Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn<br />

• 2016: Verkehrsfreigabe Abschnitt Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn (Teilverkehrsfreigabe)<br />

• 2018: Baubeginn Abschnitt Schwechat - Groß-Enzersdorf<br />

• 2025: Verkehrsfreigabe Gesamtabschnitt (Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

Für die Gesamtverkehrsfreigabe (Schwechat – Groß-Enzersdorf) wird vorausgesetzt, dass<br />

die Umfahrungen Groß-Enzersdorf und Raasdorf durch das Land Niederösterreich realisiert<br />

sind.<br />

Mit der Herstellung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat bis Süßenbrunn als<br />

Teil des Regionenringes verfolgt die Projektwerberin folgende Ziele<br />

• Bündelung und Verteilung des Verkehrs im Ballungsraum Wien auf dem hochrangigen<br />

Straßennetz<br />

• Entlastung des bestehenden hochrangigen Straßennetzes in Wien/NÖ (S1/A 23, A 4,<br />

S 2, A 22), insbesondere im Bereich der Knoten und Anschlussstellen<br />

• Entlastung des lokalen Straßennetzes (Ortsdurchfahrten Essling, Aspern, Groß-<br />

Enzersdorf, Raasdorf, Verlagerung von Schwerverkehr)<br />

• Erhöhung der Verkehrssicherheit – insbesondere auf den hochrangigen Wiener<br />

Stadtdurchfahrten<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 56


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

• Verbesserung der Verkehrsqualität im hochrangigen und nachrangigen Netz<br />

• Verbesserung der Erreichbarkeit (in) der Region und Sicherung des Standortes im internationalen<br />

Wettbewerb<br />

• Sicherstellung der Wohnqualität in Bezug auf Lärm- und Schadstoffemissionen<br />

• Erhaltung der naturräumlichen Schutzziele in der Region<br />

• Schutz von Mensch und Umwelt vor den Auswirkungen steigenden Verkehrsaufkommens<br />

Angesichts des erwarteten Verkehrsaufkommens wurden der Trassierung der S 1 folgende<br />

Parameter zur Trassenplanung zugrunde gelegt<br />

- Zwei Richtungsfahrbahnen mit je zwei Fahrstreifen und einem Abstellstreifen<br />

- kreuzungsfreie Trassierung, niveaufreie Anschlüsse<br />

- bauliche Trennung der Fahrtrichtungen<br />

- Projektierungsgeschwindigkeit Vp = 100 km/h<br />

- Kronenbreite im Regelfall 30,0 m<br />

- Längsneigung max. 3,0 % bei offener Streckenführung<br />

Für den Tunnel Donau-Lobau sind folgende Parameter zur Trassenplanung zugrunde gelegt:<br />

- Zwei Tunnelröhren mit je zwei Fahrstreifen und einem Abstellstreifen<br />

- Projektierungsgeschwindigkeit Vp = 100 km/h<br />

- lichte Höhe des Verkehrsraumes 4,7m<br />

- Gesamtbreite je Tunnelröhre 12,2 m<br />

- Längsneigung max. 3,0 % im Tunnel<br />

Zur Trassenführung:<br />

Knoten Schwechat:<br />

Die S 1 bindet im bestehenden Knoten Schwechat an die A 4 und die S 1 Süd bei km<br />

16,2+17,00 an. Dazu muss der Knoten teilweise neu gestaltet werden, wobei die Trasse der<br />

A 4 in ihrer Linienführung keine Veränderung erfährt. Die S 1 wird über die A 4 geführt, wobei<br />

südlich der Unterquerung der A 4 von der bestehenden Achslage der S 1 in Lage und<br />

Nivelette nicht abgewichen wird.<br />

Der Knoten Schwechat bedient ohne Umkehrmöglichkeit mit acht Rampen alle Relationen<br />

zwischen der S 1 und der A 4. Querschnittsgestaltung und Linienführung wurden anhand der<br />

prognostizierten Verkehrsmenge, dem vorgesehenem Geschwindigkeitsniveau und der Verkehrsbedeutung<br />

ermittelt. Von vier bestehenden Rampen wird die Rampe 1005 weitgehend<br />

übernommen. Der Knoten Schwechat wird in Tieflage ausgebildet (möglichst keine Rampen<br />

über dem Niveau von S 1 und A 4). Nur Rampe 1008 wird über die S 1 geführt. Wasserdichte<br />

Wannen wurden vorgesehen, wenn der Bemessungswasserspiegel von 154,5 m.ü.A. unterschritten<br />

wird.<br />

Die Rampe 1001 springt von der A 4 aus Richtung Wien kommend ab und führt zweistreifig<br />

im Rechtsbogen zur S 1 Richtung Vösendorf.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 57


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Rampe 1002 wird parallel zu Rampe 1001 über Rampe 1007 geführt unterquert die S 1, die<br />

Rampe 1005 und die A4 im Linksbogen. Am Bogenende mündet sie gemeinsam mit Rampe<br />

1003 in die S 1 Richtung Süßenbrunn.<br />

Rampe 1003 springt von der Rampe 1006 ab und mündet in Rampe 1002 die zur S 1 Richtung<br />

Süßenbrunn führt.<br />

Die Rampe 1004 springt kurz nach dem Tunnel Donau-Lobau von der S 1 ab und führt im<br />

Rechtsbogen zur A 4 Richtung Wien.<br />

Die Rampe 1005 bleibt weitestgehend im Bestand erhalten und verbindet die S 1 Richtung<br />

Süßenbrunn mit der A 4 Richtung Flughafen.<br />

Die Rampe 1006 springt von der A 4 Richtung Wien ab und wird mittels eigener Brücke über<br />

die Schwechat geführt. Die Rampe verläuft im langgezogenen Rechtsbogen parallel zur S 1<br />

und überquert den Tunnel Donau-Lobau in engem Linksbogen. Nach Querung von Rampe<br />

1004 erfolgt die Absenkung auf Niveau der S 1 und die Einmündung in die RFB Vösendorf.<br />

Rampe 1007 springt mittels Rechtsbogen von Rampe 1004 ab und unterquert Rampe 1008,<br />

die A 4, Rampe 1002 und die S 1. Die Schwechat wird anschließend mittels eingenständiger<br />

Brücke überquert. Die Rampe 1007 mündet in die A 4 Richtung Flughafen.<br />

Die Rampe 1008 springt nach der Unterquerung der A 4 von der S 1 ab und überquert diese<br />

mittels Brücke in einem Linksbogen. Die Rampe führt im Rechtsbogen zur A 4 Richtung<br />

Wien.<br />

Tunnel Donau - Lobau<br />

Der Tunnel Donau-Lobau besteht aus der offenen Bauweise Süd, der geschlossenen Bauweise<br />

und der offenen Bauweise Nord.<br />

Die offene Bauweise Süd schließt an den Knoten Schwechat an und fällt zur geschlossenen<br />

Bauweise des Tunnels Donau Lobau. Ab dem Südportal (km 16,6+00,00) tauchen die beiden<br />

in offener Bauweise herzustellenden Tunnelröhren auf eine Länge von 517 m in einem<br />

Rechtsbogen bis zum Startschacht für die bergmännische Bauweise weiter ab. Der Startschacht<br />

ist nach der Straße „Auf der Ried“ unmittelbar vor dem Gelände des Alberner Hafens<br />

bzw. dem Gelände der Fa. Schenker situiert.<br />

Bis zum Startschacht ist die Nivellette des Tunnels bereits so tief unter Gelände, dass ab km<br />

17,1+17,00 die geschlossene Bauweise mit entsprechender Mindestüberdeckung gestartet<br />

werden kann. Die geschlossene Bauweise wird mit zwei Tunnelbohrmaschinen (Schildbauweise)<br />

unter dem Alberner Hafen, Donau, Donauinsel, Neue Donau, Hafen Lobau und anschließend<br />

unter dem Nationalpark Donau-Lobau bis zum Zielschacht bei km 23,0+97,00 im<br />

Norden (außerhalb des Nationalparks) vorgetrieben. Bei km 18,2+27,79 unter der Donauinsel<br />

erreicht die Tunneltrasse ihren tiefsten Punkt mit einer Höhe von 101,80 m ü.A.<br />

Ab dem Zielschacht bis zum Nordportal (km 24,8+75,50) werden die beiden Tunnelröhren in<br />

offener Bauweise hergestellt. Direkt nach dem Zielschacht beginnen die Manöverspuren für<br />

die Rampentunnel (Rampen 208 und 209) für die Halbanschlussstelle Essling, welche in die<br />

B 3 einmünden. Der Tunnel der Haupttrasse der S 1 steigt nach der Unterquerung der B 3<br />

weiter bis zum Nordportal über das Niveau des umgebenden Geländes an. Die Hauptfahrbahnen<br />

des Tunnels Donau Lobau weisen ein maximales Gefälle von 3,03 % auf.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 58


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Im Tunnel Donau-Lobau besteht jede Richtungsfahrbahn aus zwei Fahrstreifen mit 3,75 m<br />

(erste Fahrspur) bzw. 3,50 m (zweite Fahrspur) Breite und einem Abstellstreifen von 3,00 m<br />

Breite. Die lichte Höhe des Verkehrsraumes über den Fahrbahnen beträgt 4,70 m, die über<br />

dem Abstellstreifen 4,50 m. Die Beschilderung, sowie die Situierung der Lüftung erfolgt in<br />

Bereichen von Deckenanhebungen.<br />

Nachdem der Tunnel Donau-Lobau aus zwei parallel geführten Tunnelröhren besteht, sind<br />

aus betriebs- und sicherheitstechnischen Erfordernissen in regelmäßigen Abständen Querschlägen<br />

als Verbindungsbauwerke anzuordnen. Hierdurch können Personen im Falle einer<br />

notwendigen Evakuierung durch die Verschlüsse in den Verbindungsbauwerken in die parallele<br />

Röhre zum sicheren Bereich flüchten. Gleichzeitig kann dort von den Rettungskräften mit<br />

ihren eigenen Fahrzeugen gezielt der betroffene Tunnelabschnitt angefahren werden.<br />

Die Betriebszentrale zum Tunnel Donau-Lobau wird am südlichen, die Betriebsstation am<br />

nördlichen Übergang von der offenen Bauweise zu der Schildbauweise (Start- bzw. Zielschacht)<br />

angeordnet. In diesen beiden rückgebauten Schächten sind außerdem die Lüftungsgebäude<br />

Süd bzw. Nord integriert. Die Zuluft wird über die Geländeoberfläche angesaugt<br />

und innerhalb der Betriebszentrale bis in die Zuluftkanäle unterhalb der Fahrbahn geleitet.<br />

Die Abluft wird von dem sich über der Fahrbahn befindlichen Abluftkanal zu den Ablufttürmen<br />

gebracht.<br />

Weiters sind darin für die Elektro- und maschinelle Ausrüstung entsprechende Räume vorgesehen.<br />

Ebensoi befinden sich in der Betriebszentrale Pumpenräume für die Straßen- und<br />

Bergwässer bzw. die Drucksteigerung für die Löschwasserleitung.<br />

Freie Strecke Nord<br />

Vor der unterquerung der Landesstraße B 3 durch die S 1 tauchen die beiden Rampen der<br />

Halbanschlussstelle Essling auf. Sie binden im Bereich der Autokinostraße an die Landestraße<br />

B 3 an. Das bestehende Kreuzungsplateau wird zu einer vierarmigen Kreuzung mit<br />

Verkehrslichtsignalanlage umgebaut. Die Einbindung der Autokinostraße in die B 3 wird in<br />

östlicher Richtung verschwenkt.<br />

Das Tunnelportal Nord der S 1 liegt bei S 1 km 24,8+75,500. Nördlich davon führt die Trasse<br />

in gestreckter Linienführung weiter zur Anschlussstelle Groß-Enzersdorf. Die Rampen dieser<br />

Anschlusstelle (201 bis 204) schließen über zwei Kreisverkehre und eine Verbindungsstraße<br />

über einen weiteren Kreisverkehr an die an die Landesstraße L 3019 an.<br />

Die bestehende Umfahrung Groß-Enzersdorf muss in ihrer Lage geringfügig verschoben<br />

werden.<br />

Anschließend schwenkt die Trasse in einem weiten Linksbogen auf eine Parallellage zur<br />

bestehenden Verbund 380 kV-Freileitung ein. Danach folgt eine rd. 800 m lange Gerade zur<br />

Halbanschlussstelle Raasdorf. Die Anbindung an das untergeordnete Netz erfolgt über einen<br />

Kreisverkehr an die L 3019. Nördlich dieser Halbanschlussstelle beginnt ein Linksbogen mit<br />

dem die Bahnlinie Stadlau – Marchegg unterfahren wird und die südlich gelegenen Schotterteiche<br />

umfahren werden. Weiters wird das Siedlungsgebiet von Raasdorf in einem weiten<br />

Rechtsbogen umfahren, wobei die Landesstraße L 2 Breitenleerstraße unterfahren wird.<br />

Nördlich dieser Landesstraßenquerung folgt wieder ein Linksbogen um die Siedlungsgebiete<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 59


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

der Schöpfleithnersiedlung und die Invalidensiedlung. Danach schwenkt die Trasse nach<br />

West um mit einer weiteren Links-Rechts-Bogenkombination zur Schnellstraße S 2 Wiener<br />

Nordrand Schnellstraße zu führen an welche sie im Knoten Süssenbrunn anbindet.<br />

Knoten Süssenbrunn<br />

Der Knoten Süßenbrunn liegt auf Wiener und Niederösterreichischem Landesgebiet.<br />

Eine zukünftig durchgehende Linienführung der S 1 kann durch ein Aufsplitten der beiden<br />

Richtungsfahrbahnen der Schnellstraße S 2 erreicht werden. Damit ist ein Umbau der seit<br />

2010 in Betrieb befindlichen Schnellstraße S 2 erforderlich.<br />

Auf Grund des geringen Abstandes zwischen dem geplanten Knoten Süßenbrunn und der<br />

bestehenden Anschlussstelle der S 2 an der Landesstraße B 8 wurden die aus Richtung Süden<br />

(S 1) bzw. aus dem Zentrum (S 2) kommenden Absprungpunkte der Anschlussstelle B 8<br />

bereits in den Knoten verlegt. Ebenso erfolgt aus Richtung Norden kommend der Absprung<br />

der Rampe zur Schnellstraße S 2 Fahrtrichtung A 23 bereits im Bereich der Anschlussstelle<br />

an der Landesstraße B 8. Die Rampen bedienen folgende Relationen:<br />

• Rampe 501 stellt die neue Fahrbahn der S 2 Richtung Norden dar.<br />

• Rampe 502 stellt die neue Fahrbahn der S 2 Richtung Süden dar.<br />

• Rampe 503 verbindet die S 2 von Süden kommen mit der S 1 Richtung Schwechat<br />

• Rampe 504 verbindet die S 1 von Schwechat kommend mit der S 2 Richtung Süden<br />

• Rampe 505 verbindet die S 1 von Schwechat kommend mit der Anschlussstelle Landesstraße<br />

B 8<br />

• Rampe 506 verbindet Rampe 501 mit Rampe 505 und dient der Relation S 1 von Süden<br />

kommend mit der AST Landesstraße B 8<br />

3.2 Alternative Lösungsmöglichkeiten, Trassenvarianten<br />

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UVP-G idgF hat die vom Projektwerber vorzulegende Umweltverträglichkeitserklärung<br />

eine Übersicht über die wichtigsten vom Projektwerber geprüften Lösungsmöglichkeiten<br />

und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen<br />

enthalten; im Fall des § 1 Abs. 1 Z 4 auch die vom Projektwerber geprüften<br />

Standort- oder Trassenvarianten.<br />

Der Themenbereich „Alternative Lösungsmöglichkeiten, Trassenvarianten“ wurde von der<br />

Projektwerberin im UVE-Beitrag „Projektgeschichte-Alternativen“ (Einlage 1-1.1) in ausreichender<br />

Bearbeitungstiefe behandelt. Die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin<br />

geprüften Alternativen werden ausreichend dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Hintergrund des gegenständlichen Projektes sind der stark wachsende überregionale Straßenverkehr<br />

(Berufs- und Wirtschaftsverkehr) im Osten Wiens und die Notwendigkeit der<br />

Verkehrsentlastung des hochrangigen Straßennetzes, insbesondere im Bereich der Knotenund<br />

Anschlussstellen (A 23, A 4, S 2, A 22) sowie des lokalen Straßennetzes<br />

(Ortsdurchfahrten Essling, Aspern, Groß-Enzersdorf, Raasdorf, Verlagerung von Schwerver­<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

kehr, z.B. Schotter-LKW) und der Mangel an Donauquerungen. Betroffen sind hierbei die<br />

Gebiete nördlich der Donau, im Wiener 22. Bezirk und in Niederösterreich sowie die Gemeinden<br />

nordöstlich der Wiener Stadtgrenze bzw. das gesamte Marchfeld. Ziel des Projekts<br />

ist außerdem die Verbesserung der Erreichbarkeit (in) der Region und Sicherung des Standortes<br />

im internationalen Wettbewerb, die Sicherstellung der Wohnqualität in Bezug auf Lärmund<br />

Schadstoffemissionen und die Erhaltung der naturräumlichen Schutzziele in der Region.<br />

Der gegenständliche Abschnitt der S 1 – Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat – Süßenbrunn<br />

bildet einen Teil des überregionalen Straßenrings um Wien (Regionenring). Die<br />

angrenzenden Straßenabschnitte befinden sich bereits in Betrieb (S 1 Vösendorf – Schwechat,<br />

S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Süßenbrunn – Eibesbrunn, S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße Eibesbrunn – Korneuburg, A5 Nordautobahn Eibesbrunn – Schrick, S 2 Wiener<br />

Nordrand Schnellstraße Umfahrung Süßenbrunn).<br />

Nachfolgend sollen die unterschiedlichen Studien sowie Trassenvarianten kurz beschrieben<br />

werden:<br />

Studie zur „Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum“ - GSD-<br />

Studie (1999)<br />

Die Notwendigkeit der Errichtung einer S 1 Wiener Außenring Schnellstraße zur Schaffung<br />

einer hochrangigen Umfahrung und zur Entlastung des lokalen Straßennetzes im Nordosten<br />

Wiens wurde bereits durch die GSD-Studie aus dem Jahr 1999 nachgewiesen. Die Nordostumfahrung<br />

wurde in ihrer Funktion als eine auf nationaler Ebene höchstrangige Straßenverbindung<br />

definiert.<br />

PGO – Korridoruntersuchung Ostregion (2000)<br />

In einer verkehrsträgerübergreifenden Netz- und Korridoruntersuchung durch die Planungsgemeinschaft<br />

Ost (PGO) wurden die Ergebnisse der GSD-Studie durch eine Erhebung der<br />

Bestandssituation sowie durch die Darstellung der räumlichen Funktionszusammenhänge im<br />

Jahr 2000 vertieft. Als Ergebnis wurde unter anderem die Errichtung einer 6. Straßen-<br />

Donaubrücke, der Ausbau der Raffineriestraße sowie die Freihaltung eines Trassenkorridors<br />

für die S 1 empfohlen.<br />

SUPerNOW (2002/2003)<br />

Aufgrund der zahlreichen offenen Fragen zur Stadt- und Verkehrsentwicklung im Nordosten<br />

Wiens wurde 2003 von der Stadt Wien eine strategische Umweltprüfung für den Nordostraum<br />

Wiens („SUPerNOW“) mit dem Planungshorizont 2021 durchgeführt. Als Ergebnis wurde<br />

die Errichtung einer sechsten Donaubrücke, die Verlängerung der A22 sowie die Weiterführung<br />

der S 1 Richtung Norden entlang des östlichen Rands des Flugfelds Aspern nach<br />

Süßenbrunn empfohlen.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Vorbereitung des Vorprojekts (2003)<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungstiefe der genannten Studien beauftragte die<br />

Asfinag 2003 eine Aufbereitung der „Unterlagen für das Vorprojekt“. Dabei wurden zwischen<br />

Schwechat und Süßenbrunn insgesamt neun Varianten näher untersucht und neben einer<br />

grundsätzlichen Überprüfung in mehreren Optimierungsschritten weiter angepasst. Unter<br />

Anwendung einer Wirkungsanalyse konnte eine Querung der Donau auf Höhe des Hafens<br />

Albern und des Ölhafens Lobau als die beste Lösung ermittelt werden. Für die Weiterführung<br />

der S 1 wurden 5 Varianten inklusive Untervarianten untersucht. Als Ergebnis wurden die<br />

Varianten 1 und 3 zur Weiterbearbeitung empfohlen.<br />

Studie über die Prüfung der Bauweisen einer Donauquerung<br />

Zur Vertiefung der Vorbereitung der Unterlagen wurde die Bauweise der Donauquerung eingehend<br />

untersucht. Dabei wurden die Möglichkeiten Donauquerung Brücke, Donauquerung<br />

Tunnel in geschlossener Bauweise und Donauquerung Tunnel in offener Bauweise inklusive<br />

Untervarianten untersucht. Ergebnis der Studie war die Empfehlung der Errichtung der Donauquerung<br />

als Brücke.<br />

S 1 Abschnitt Schwechat – Ölhafen (Vorprojekte 2004 und 2005)<br />

Im Zuge der Vorprojekte wurden die verschiedenen Trassenvarianten mittels einer Nutzen­<br />

Kosten-Untersuchung (NKU) überprüft. Dabei wurden neben der empfohlenen Variante (Variante<br />

Schenker Nord) zwei weitere Brückenvarianten, eine vierröhrige Tunnel-Variante in<br />

geschlossener Bauweise und zwei zweiröhrige Tunnelvarianten in geschlossener Bauweise<br />

im Zuge des Gesamtprojektes in die Planungen aufgenommen.<br />

Als Ergebnis konnte aus den Kriterien Mensch, Raum, Umwelt kein eindeutiger Vorteil für die<br />

Führung als Brücke bzw. als Tunnel abgelesen werden. Daher wurde aufgrund der enormen<br />

Mehrkosten der Tunnelvariante empfohlen, die Variante Brücke weiterzuverfolgen.<br />

S 1 Abschnitt Ölhafen – Süßenbrunn (Vorprojekte 2004 und 2005)<br />

Im Rahmen der NKU wurde die Trasse in drei Untersuchungsabschnitte gegliedert. Die Untersuchung<br />

erfolgte in zwei Schritten: Im ersten Schritt wurde für jeden der drei Teilabschnitte<br />

die einzelnen Subvarianten einander gegenübergestellt und die beste Variante je Variantenbündel<br />

ermittelt. Im zweiten Schritt wurden die so ermittelten Hauptvarianten einander<br />

gegenüber gestellt.<br />

Hauptvariante 1:<br />

„Von der Donauquerung als Ausgangspunkt für alle drei Hauptvarianten kommend, unterquert<br />

Variante 1 den Nationalpark Lobau in einem Tunnel in geschlossener Bauweise, geht<br />

im Bereich Groß-Enzerdorf in einen Tunnel in offener Bauweise über und wird ab der Anschlussstelle<br />

Essling/Groß-Enzersdorf in freier Trassenführung westlich von Raasdorf und<br />

nördlich der Invalidensiedlung bis zum Knoten Süßenbrunn geführt.“ (Zitat aus der UVE-<br />

Einlage 1-1.1)<br />

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Abbildung 5: Darstellung der Varianten Vorprojekt, Ölhafen bis Süßenbrunn<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Abbildung 6: Brückenvarianten und 4-röhriger Tunnel<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Hauptvariante 3<br />

„Variante 3 folgt im Bereich des Tanklagers dessen östlicher und nördlicher Grenze als Tunnel<br />

in offener Bauweise (Option Anschlussstelle Tanklager) und unterquert den Nationalpark<br />

ebenfalls als Tunnel in geschlossener Bauweise. Südlich der B 3 erfolgt der Übergang zwischen<br />

Tunnel geschlossener und offener Bauweise. Kurz nach Querung der B 3 ist die Anschlussstelle<br />

Essling situiert, der weitere Trassenverlauf der S 1 erfolgt in einer Unterflurtrasse<br />

östlich des Flugfeldes Aspern. Zur Erschließung der künftigen Nutzungen auf dem Flugplatz<br />

Aspern ist eine Anschlussstelle vorgesehen. Nach Unterquerung der S 80 schwenkt die<br />

Trasse nach Westen, teils als Unterflur- bzw. Freilandstrecke ausgeführt, zum Knoten Süßenbrunn.“<br />

(Zitat aus der UVE-Einlage 1-1.1)<br />

Hauptvariante 31<br />

„Variante 31 stellt eine Kombination aus Variante 3 südlich der B 3 und Variante 1 nördlich<br />

der S 80 dar. Ausgehend bei der Anschlussstelle Essling/Groß-Enzersdorf verläuft die Trasse<br />

südlich des Gedächtniswaldes Richtung Nordosten und bindet nördlich der S 80 in den<br />

Trassenverlauf von Variante 1 ein.“ (Zitat aus der UVE-Einlage 1-1.1)<br />

Als Ergebnis der umfangreichen Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde aufgrund ihrer Vorteile<br />

(höhere Entlastung der Ortskerne, höhere Entlastung des bestehenden nachgeordneten<br />

Straßennetzes, geringere Herstellungs- und Erhaltungskosten) die Variante 1 „Außen“ empfohlen.<br />

Infrastrukturgipfel (2005)<br />

Im März 2005 fand ein „Infrastrukturgipfel“ über die Durchführung spezieller Infrastrukturmaßnahmen<br />

im Raum Wien statt.<br />

Im Rahmen dieses "Infrastrukturgipfels" wurde zwischen Spitzenvertretern des Bundes<br />

(bmvit), der ASFINAG, der Stadt Wien und den ÖBB festgelegt, dass die Donauquerung bevorzugt<br />

als Tunnel ausgeführt werden soll, um weder den Nationalpark, das Natura 2000<br />

Gebiet bzw. geschützte Landschaftsteile flächenmäßig an der Oberfläche zu beanspruchen.<br />

Vorprojekt 2005 – Gesamtabschnitt Schwechat – Süßenbrunn<br />

Aufbauend auf den Ergebnissen des Infrastrukturgipfels wurden die folgenden Varianten<br />

einer gemeinsamen Wirkungsanalyse im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung unterzogen:<br />

Variante Brücke<br />

Variante vierröhriger Tunnel<br />

Variante T1 Albern Ost (zweiröhriger Tunnel)<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Als Ergebnis zeigt sich, dass im Vergleich Brücke – vierröhriger Tunnel der Brücke aufgrund<br />

der enormen Mehrkosten und der längeren Bauzeit der Tunnelvariante der Vorzug zu geben<br />

ist.<br />

Im Vergleich Brücke – zweiröhriger Tunnel kann aufgrund der Vorteile des zweiröhrigen<br />

Tunnels in den Bereichen Mensch, Raum und Umwelt sowie im Realisierungsrisiko (Naturschutz)<br />

der Variante zweiröhriger Tunnel der Vorzug gegeben werden. Die Kosten für die<br />

Brückenvariante liegt bei 475,1 Mio. €, die des zweiröhrigen Tunnels bei 479,85 Mio. €. Bei<br />

der zweiröhrigen Tunnelvariante werden weder in der Bau- noch in der Betriebsphase die<br />

Oberflächen des Nationalparks bzw. -Umlands noch das Naturschutzgebiet berührt.<br />

Das Vorprojekt 2005 ergibt folgende Variantenentscheidung: Im Abschnitt Schwechat bis<br />

Ölhafen eine Donauquerung mit zweiröhrigem Tunnel und im Abschnitt Ölhafen bis Süßenbrunn<br />

die Variante 1 „Außen“.<br />

Die Verordnung zum Bundesstraßenplanungsgebiet gem. Bundesstraßengesetz §14 BStG<br />

erfolgte am 11. April 2007.<br />

Optimierungen und Trassenführung Einreichprojekt<br />

Das Projekt wurde im Zuge von weiteren Detailuntersuchungen sowie Präsentationen und<br />

Gesprächen in Teilbereichen optimiert. Optimierungen erfolgten für die Rampenführung Knoten<br />

Schwechat, die Linienführung Tunnel Donau-Lobau, das Anschlussstellen-System Ast<br />

Groß-Enzersdorf, die Einbindung der Umfahrung Raasdorf, die Trassenführung im Bereich<br />

Schotterteiche und Raasdorf, die Rampenführung Knoten Süßenbrunn, die Lärmschutzmaßnahmen,<br />

die Einbindung in das Landschaftsbild und das landwirtschaftliche Begleitwegenetz<br />

und der Querungsmöglichkeiten.<br />

Alternativenprüfung - Verkehrsmittelübergreifende Szenarien<br />

Eine intermodale Prüfung von alternativen Szenarien der S 1 durch die ASFINAG erfolgte<br />

nicht. Dies ist laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im UVP-Verfahren nicht notwendig:<br />

Systemalternativen<br />

Die Untersuchung von Systemalternativen (alternativer Ausbau anderer Verkehrsmittel, wie<br />

z.B. ÖV.) ist nicht Gegenstand der gegenständlichen UVP.<br />

3.3 Nullvariante<br />

Hinsichtlich Verkehr wäre die Straßeninfrastruktur in der Nullvariante (im Jahr 2025) nicht<br />

auf den notwendigen heutigen Standard eines abgestuften hochrangigen Verkehrsnetzes<br />

gebracht, was sich in einer sehr starken Belastung vor allem der Ortsdurchfahrten und des<br />

nord-östlichen Randgebietes der Stadt Wien, aber auch langen Fahrzeiten und den heutigen<br />

Anforderungen nicht ausreichender Erreichbarkeit ausdrückt. Zu den Spitzenzeiten kommt<br />

es in der Nullvariante zu starken Überlastung einzelner tangential bzw. radial auf Wien aus­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

gerichteter Landesstraßen (z.B. B 3, L 2), da keine leistungsfähige tangentiale Nord-Süd<br />

Verteilung des Regional- und Fernverkehrs um Wien vorhanden ist. Insgesamt würde die<br />

starke Zunahme des KFZ-Verkehrsaufkommens bei Unterbleiben des Vorhabens in der<br />

Prognose 2025 unter den bestehenden verkehrspolitischen Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet<br />

zu Kapazitätsengpässen, Erreichbarkeitsproblemen durch Stau und somit<br />

zu hohen Belastungen führen. Ein Unterbleiben des Vorhabens würde eine deutlich verschlechterte<br />

Unfall- und Verkehrssituation zur Folge haben.<br />

Betreffend des Schutzgutes Luft ist festzustellen, dass es bei der Nullvariante in betroffenen<br />

Ortsdurchfahrten zu Verkehrszunahmen kommt, und somit in den betroffenen Siedlungsgebieten<br />

entsprechende Umweltprobleme auftreten würden. Das Unterbleiben des Projektes<br />

bedingt, dass wichtige Verkehrsverlagerungseffekte vom untergeordneten – siedlungsnahen<br />

– Straßennetz auf das hochrangige Netz nicht erfolgen, und somit positive Effekte auf die<br />

Luftgüte- und Wohnsituation der unmittelbar anrainenden Bevölkerung ausbleiben würden.<br />

Betreffend des Siedlungs- und Wirtschaftsraums ist folgendes festzustellen: Der Nordosten<br />

Wiens stellt sowohl im Wiener als auch im Niederösterreichischen Bereich einen<br />

Schwerpunkt der künftigen Stadt- und Landesentwicklung dar (vgl. STEP05, Regionales<br />

Strategiekonzept Weinviertel 2005, Regionale und Örtliche Entwicklungskonzepte). Die beabsichtigten<br />

Entwicklungen sind allerdings ohne Bereitstellung einer entsprechenden Verkehrsinfrastruktur<br />

nicht möglich. Die Realisierung von wesentlichen überörtlichen und örtlichen<br />

Entwicklungszielen wäre so schwer eingeschränkt bzw. unmöglich. Langfristig wären<br />

wirtschaftliche Nachteile für die Standortregion nicht auszuschließen.<br />

Hinsichtlich Lärmbelastung wäre bei Unterbleiben des Vorhabens dessen Entlastungswirkung<br />

auf die Bevölkerung nicht gegeben, so z. B. im 22. Wiener Bezirk und in den Gemeinden,<br />

die an den radialen Zufahrtsrouten nach Wien liegen. In den Ortsdurchfahrten, wo aktive<br />

Schutzmaßnahmen nur schwer realisierbar sind, würde die derzeit z. T. hohe Lärmbelastung<br />

weiter zunehmen. Ein Vergleich der durch das Vorhaben belasteten und gegenüber der<br />

Nullvariante entlasteten Nachbarbereiche mit Wohnnutzung zeigt, dass sich zwar die meisten<br />

Objekte im Bereich annähernd gleichbleibender Lärmbelastung befinden, jedoch durch<br />

das Vorhaben deutlich mehr Objekte mit Wohnnutzung entlastet als belastet werden.<br />

Hinsichtlich Erschütterungen führt das Vorhaben zu einer Verbesserung gegenüber der<br />

Nullvariante. Die Nullvariante führt zum Verbleib der starken Belastung der Anrainer an den<br />

derzeit verfügbaren Durchfahrtsstraßen. Die S 1 verläuft so weit von verbautem Gebiet entfernt,<br />

dass von Menschen wahrnehmbare Erschütterungen nicht auftreten werden.<br />

Für den Themenbereich Sachgüter würden sich bei Unterbleiben des Vorhabens keine<br />

Auswirkungen auf die Sachgüter ergeben.<br />

Für bestehende Ortsbilder ist kein Vorteil bei Nichtrealisierung des Vorhabens zu erkennen.<br />

Bei Umsetzung des Vorhabens und der damit verbundenen Entlastung der Ortsdurchfahrten<br />

wären Neugestaltungen und Restrukturierungen des Orts- und Straßenraumes möglich.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

3.4 Verkehrsuntersuchung<br />

Das Vorhaben stellt eine Ausbaustufe zum Regionenring im hochrangigen Straßennetz rund<br />

um Wien dar. Die Notwendigkeit des Vorhabens ergibt sich einerseits aus den lokalen und<br />

regionalen Verkehrsbedürfnissen und andererseits aus den überregionalen Anforderungen<br />

an das hochrangige Verkehrsnetz im Nordosten von Wien und Niederösterreich.<br />

Von der Projektwerberin wurden eine Vielzahl von relevanten Alternativen, Straßenausbauvarianten<br />

inklusive begleitende ÖV-Maßnahmen, Nullvarianten und Trassenvarianten geprüft.<br />

Im Detail sind die relevanten untersuchten und dokumentierten Lösungsmöglichkeiten<br />

im Einreichprojektes 2009 erläutert.<br />

Netzvarianten – Teilausbauvarianten, Anschlussstellen und begleitende Ausbaumaßnahmen<br />

Die Herstellung bzw. Inbetriebnahme der S 1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn ist wegen<br />

der langen Bauzeit für den Tunnel Donau-Lobau in zwei Teilabschnitten vorgesehen:<br />

• Herstellung des 1. Teilabschnittes zwischen Groß-Enzersdorf und Süßenbrunn voraussichtlich<br />

bis ca. 2016, Inbetriebnahme („Teilverkehrsfreigabe“) dieses Abschnittes<br />

ab ca. 2016.<br />

• Fertigstellung des 2. Abschnittes Tunnel Donau-Lobau Schwechat – Groß-Enzersdorf<br />

bis 2025, Inbetriebnahme dieses Abschnittes ab 2025 („Gesamtverkehrsfreigabe“).<br />

Zur Burteilung der verkehrlichen Auswirkdungen des Vorhabens wurden von der Projektwerberin<br />

die nachfolgende Netzvarianten bzw. verkehrliche Planfälle verkehrstechnisch untersucht:<br />

Netzvarianten (Planfälle):<br />

(1) Netzvariante „Bestand 2005“ (beschreibt den Ist-Zustand des Verkehrsangebotes im<br />

Jahr 2005) und „informativer Planfall Bestand 2011“ (beinhaltet die verkehrlichen Wirkdungen<br />

der A5 Eibisbrunn – Schrick, der “S1 West“, der „S1 Ost“, der „S2 Umfahrung<br />

Süßenbrunn“ und der „S1 Süd“).<br />

(2) Netzvariante „R Referenz 2025“ (Nullplanfall) beschreibt den Referenzplanfall für das<br />

Jahr 2025, d.h. das Straßennetz für das Jahr 2025 ohne Ausbau der S 1 Schwechat ­<br />

Süßenbrunn und beinhaltet die verkehrlichen Wirkdungen der A5 Eibisbrunn – Schrick,<br />

der “S1 West“, der „S1 Ost“, der „S2 Umfahrung Süßenbrunn“, der „S1 Süd“ und die<br />

Entwicklung des Flugfeldes Aspern in einer kleinen Ausbaustufe.<br />

(3) Netzvariante „M1-HR* (2018)“ beschreibt zusätzlich zum Straßennetz des Referenzplanfalls<br />

das Straßennetz der Teilrealisierung der S 1 zwischen Großenzersdorf und<br />

Süßenbrunn (ohne S 1 Tunnel Donau-Lobau) mit nach Norden gerichteter Halbanschlussstelle<br />

Raasdorf. Andere zukünftige Planungsprojekte wie die „S1 Spange Seestadt<br />

Aspern“ und die angrenzende Stadtstraße Ast. Hirschstetten - ASt. Am Heidjöchl<br />

(ehemals Spange A23) oder die S8 Marchfeld Schnellstraße bleiben darin unberücksichtigt.<br />

Für die Teilrealisierung M1-HR* 2025 wurden 2 Varianten mit und ohne der<br />

Landesstraßenumfahrungen Groß-Enzersdorf und Raasdorf untersucht. Diese Netzvarianten<br />

entsprechen der Wirkung der Einreichvarianten der ASFINAG für die Teilinbetriebnahme<br />

der S1<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 68


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

(4) Netzvariante „M1-HR (2025)“ beschreibt zusätzlich zum Straßennetz der Netzvariante<br />

R – Referenz 2025 den Ausbau der S 1 Schwechat – Süßenbrunn (inkl. Tunnel Donau-<br />

Lobau) und die nach Norden gerichtete Anschlussstelle HASt. Raasdorf. Alle anderen<br />

zukünfgiten Planungsprojekte wie die S 1 Spange Seestadt Aspern oder die S8 Marchfeld<br />

Schnellstraße bleiben darin unberücksichtigt. Die Landesstraßenumfahrungen<br />

Groß-Enzersdorf und Raasdorf sind in diesem Planfall M1-HR für die Gesamtfertigstellung<br />

enthalten – vom Projektwerber wird also davon ausgegangen, dass das Land die<br />

beiden Umfahrungen bis 2025 realisiert. Diese Netzvariante entspricht der Wirkung der<br />

Einreichvariante der ASFINAG für den Vollausbau der S 1 mit Inbetriebnahme 2025.<br />

(5) Netzvariante „M13 (2025 und 2035)“ beinhaltet das aktuell gültige Zielnetz der ASFI­<br />

NAG . Diese enthält neben den Maßnahmen des Planfalls „R – Referenz 2025“ die S 1<br />

Schwechat - Süßenbrunn, die „S1 Spange Seestadt Aspern“ und die angrenzende<br />

Stadtstraße ASt. Hirschstetten - ASt. Am Heidjöchl (ehemals Spange A23), die S8<br />

Marchfeld Schnellstraße von der S 1 (KN Dr.Wagram) bis zur Staatsgrenze bei Marchegg<br />

und die nach Norden gerichtete HAST. Raasdorf. Weiters ist ein 6-streifiger Ausbau<br />

der A4 vom KN Prater bis KN Schwechat als Ersatz für den Ausbau der A22 berücksichtigt.<br />

In der Netzvariante M13 der ASFINAG sind auch die Landesstraßenumfahrungen<br />

Groß-Enzersdorf und Raasdorf enthalten. Für diese Netzvariante wurde die<br />

Verkehrsnachfrage für 2025 prognostiziert und eine längerfristige Abschätzung bis 2035<br />

vorgenommen.<br />

(6) Netzvariante M max (2025) beschreibt eine fiktive Verkehrsnachfrage des Einreichprojektes<br />

auf der S1 Schwechat - Süßenbrunn. In diesem Sinne stellt sie keine Netzvariante,<br />

sondern die jeweils auf den einzelnen Abschnitten der S 1 Schwechat - Süßenbrunn<br />

auftretende maximale Verkehrsnachfrage dar, die für die einzelnen Netzvarianten im<br />

Prognosejahr 2025 zu erwarten ist. Damit ist unabhängig von der Realisierung der Projekte<br />

des Zielnetzes der ASFINAG (z.B. S8) sichergestellt, dass die Umweltverträglichkeit<br />

der einzelnen Abschnitte des Einreichprojektes der S 1 jeweils auf die maximal zu<br />

erwartende Verkehrsnachfrage untersucht und beurteilt werden kann.<br />

Beschreibung des Ist-Zustandes<br />

Das wesentliche Rückgrat des heutigen Straßennetzes wird durch einzelne tangential bzw.<br />

radial auf Wien ausgerichtete Landesstraßen (z.B. B3, L2) usw. gebildet, die vielfach durch<br />

verbautes Gebiet von Orten hindurchführen und keine leistungsfähige tangentiale Nord-Süd-<br />

Verteilung des Regional- und Fernverkehrs um Wien ermöglichen. Dies führt heute in den<br />

Spitzenzeiten zu starker Überlastung dieser Straßen.<br />

Die Verkehrssituation im Bestandsnetz ist wie folgt zu beschreiben. Die dazu erstellten<br />

Prognosen wurden unter definierten verkehrspolitischen Rahmenbedingungen wie u.a. eine<br />

langfristig positive Wirtschaftsentwicklung erstellt. Die derzeitige Entwicklung der Verkehrsnachfrage<br />

seit 2008 enthält Auswirkungen der Wirtschaftskrise, insgesamt wird aber damit<br />

gerechnet, dass bis 2025 bzw. 2035 diese Wirtschaftskrise in einer langfristigen positiven<br />

Wirtschaftsentwicklung großteils überwunden sein wird.<br />

° Die KFZ-Verkehrsbelastung der B3 liegt im Bestand 2005 zwischen der Wiener Stadtgrenze<br />

und der A23 bei ca. 20.000 bis 30.000 KFZ pro Werktag, sodass es in Spitzenstunden<br />

zu Überlastungen und KFZ-Stau kommt. Bis 2025 (Planfall R Referenz 2025) ist<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 69


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

unter den derzeit zu erwartenden verkehrspolitischen Rahmenbedingungen mit einer<br />

Steigerung auf bis zu 40.000 KFZ pro Werktag für die B3 zu rechnen. Das bewirkt eine<br />

Zunahme der bestehenden Kapazitätsüberlastungen, ein verstärktes Ausweichen in das<br />

untergeordnete Straßennetz ist zu erwarten.<br />

° Durch den Ausbau der Nordautobahn A5 und der S 2 sowie der bereits realisierten Teile<br />

der S 1 (West, Nord und Süd) ist ein verstärkter Druck auf den Tangentialverkehr als<br />

Verbindung der S 1 West/A5 mit der A4/S 1 Süd entlang der Wiener Stadtgrenze gegeben.<br />

Dieser Kfz-Verkehr ist mit dem bestehenden Straßennetz unter den gegebenen verkehrspolitischen<br />

Rahmenbedingungen weder in Wien noch im Umland von Wien ohne<br />

großen Stau und ohne Umweltbeeinträchtigung zu bewältigen.<br />

° Die KFZ-Verkehrsbelastung der A23 wird im Bereich Stadlau von ca. 69.000 bis 87.000<br />

KFZ pro Werktag im Jahr 2005 auf ca. 82.000 bis 111.000 KFZ pro Werktag im Jahr<br />

2025 zunehmen. Die Verkehrsbelastung der A23-Praterbrücke wird von 173.000 KFZ pro<br />

Werktag im Jahr 2005 auf ca. 218.000 KFZ pro Werktag im Jahr 2025 zunehmen und an<br />

ihre Leistungsgrenze kommen. Das führt zu massiven Überlastungen des Straßennetzes.<br />

° Die Erreichbarkeit des Untersuchungsraums verschlechtert sich in der Trendprognose<br />

(Planfall R Referenz 2025) sowohl für den regionalen KFZ-Verkehr zwischen Niederösterreich<br />

und Wien als auch für den KFZ-Fernverkehr stark verschlechtern.<br />

Im Untersuchungsgebiet sind Stadtentwicklungsprojekte wie z.B. das Flugfeld Aspern geplant,<br />

die eine starke Zunahme des Verkehrsaufkommens erwarten lassen. Diese sind in den<br />

Prognosen in verschiedenen Ausbaustufen enthalten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 70


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Tabelle 4: Vergleich der Verkehrsstärke (DTWw) an ausgewählten Streckenabschnitten des<br />

Planfalles Bestand 2005 (sowie aktualisierter Bestand 2011) und des Planfalles R Referenz<br />

2025, entspricht einer Trendprognose ohne Ausbau der S 1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn<br />

Verkehrsstärke in Kfz/24h Werktagsverkehr 2005 bzw.<br />

Streckenabschnitt<br />

Werte in Kfz/24h<br />

Bestand 2005<br />

(in Klammer aktualisierter<br />

Bestand<br />

2011)<br />

2025<br />

(inklusive induziertem Verkehr)<br />

Planfall R<br />

Referenz – 2025<br />

Relative Veränderung<br />

des<br />

Planfalles R<br />

Referenz 2025<br />

in % des Bestandes<br />

2005<br />

S 1 Tunnel Donau-Lobau - - -<br />

S 1 zwischen AST<br />

Großenzersdorf und HAST<br />

Raasdorf<br />

S 1 zwischen Raasdorf und<br />

KN Süßenbrunn<br />

A23 Praterbrücke<br />

- - -<br />

- - -<br />

173.000<br />

(2011: 181.000)<br />

218.000 + 26 %<br />

A23 zwischen Knoten Kaisermühlen<br />

und AST Stadlau<br />

A23 zwischen AST Stadlau<br />

und Hirschstetten<br />

L2 östlich von Breitenlee (zwischen<br />

Telefonweg und<br />

Breitenlee<br />

B3 zwischen Zschokkegasse<br />

und Hartlebengasse<br />

Hausfeldstraße zwischen<br />

Kornblumenweg und Ostbahn<br />

Biberhaufenweg im Bereich<br />

der Brücke „unteres Mühlwasser“<br />

87.000<br />

(2011: 96.000)<br />

69.000<br />

(2011: 72.000)<br />

18.000<br />

(2011: 15.600)<br />

30.000<br />

(2011: 30.000)<br />

8.000<br />

(2011: 9.000)<br />

18.000<br />

(2011: 18.000)<br />

111.000 + 28 %<br />

82.000 + 19 %<br />

24.000 + 33 %<br />

40.000 + 33 %<br />

17.000 + 113 %<br />

23.000 + 28 %<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Zusätzlich wurde eine vereinfachte Prognose für das Jahr 2035 erstellt, welche die möglichen<br />

verkehrlichen Entwicklungen 10 Jahre nach der geplanten Gesamtverkehrsfreigabe der<br />

S 1 behandelt. Demgemäß werden im Planungsgebiet für das Jahr 2035 KFZ-<br />

Verkehrsleistung (Personenkilometer bzw. Tonnenkilometer) prognostiziert, die ca. 6 %<br />

(Personenverkehr Straße) bzw. 13% (Güterverkehr Straße) über den Prognosewerten für<br />

2025 liegen.<br />

Verkehrliche Funktion des Vorhabens<br />

Aus verkehrsplanerischer Sicht hat das eingereichte Vorhaben folgende Funktionen zu erfüllen:<br />

• Im internationalen Fernverkehr (Personen und Güterferkehr) dient die S 1 als Verbindung<br />

der Wirtschaftsräume in Wien und Niederösterreich, sowie mit Tschechien und<br />

der Slowakei. Dies auch in Zusammenwirken mit der A5 Nordautobahn, der in Planung<br />

befindlichen S8 sowie des hochrangigen Verkehrsnetzes südlich der Donau<br />

Diese funktionale großräumige Verbindung stellt quantitativ nur einen sehr geringen Teil<br />

der Verkehrsnachfrage dar.<br />

• Im Regionalverkehr erfüllt das Vorhaben bei Vollinbetriebnahme die Verbindungsfunktion<br />

des östlichen und nordöstlichen Wiener Umlandes mit Wien und seinem südlichen<br />

Umland. Dies insbesondere durch die zusätzliche Donauquerung und Anbindung<br />

an den Knoten Schwechat.<br />

• Das Vorhaben ist bei Vollinbetriebnahme der letzte fehlende Teil des<br />

„Regionenringes“ für Wien und Niederösterreich, gebildet durch die S1, A22, S5, S33,<br />

A1 und A21. Es erfüllt auch eine wichtige Funktion als Verteilerstraße und einer Umfahrung<br />

von Wien und Entlastung des Straßennetzes in Wien.<br />

Die beiden zuletzt genannten Funktionen sind aus quantitativer Sicht für die Verkehrsnachfrage<br />

dominierend.<br />

Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens<br />

Zur Beurteilung der Verkehrsnachfrage der S1 Schwechat - Süßenbrunn wurden relevante<br />

Planfälle (Netzvarianten) ermittelt und den Auswirkungsbetrachtungen zugrunde gelegt. Die<br />

maßgebenden verkehrlichen Planfälle zur Abschätzung der Auswirkungen des S1 sind die<br />

Planfälle M1-HR* 2025 (Teilverkehrsfreigabe S1 Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn),<br />

M1-HR 2025 (S1 Schwechat - Süßenbrunn ohne zukünftige Projekte wie die S8 oder die S1<br />

Spange Seestadt Aspen), M13 2025 (inkl. zukünftige Projekte wie die S8, S1 Spange Seestadt<br />

Aspern, Stadtstraße ASt. Hirschstetten - ASt. Am Heidjöchl, Ausbau der A22 und Landesstraßenumfahrungen<br />

Groß-Enzersdorf und Raasdorf). Als Planfall für die Ermittlung der<br />

Auswirkungen von Lärm und Luftschadstoffen im Bereich der S1 Trasse und der Rampen<br />

wurde der Planfall M max 2025 zugrunde gelegt, der keine Netzvariante, sondern die jeweils<br />

auf den einzelnen Abschnitten der S 1 Schwechat - Süßenbrunn auftretende maximale Verkehrsnachfrage<br />

darstellt. Im übrigen Netz wurden für die Beurteilung der Vorhabenswirkun­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

gen die Planfälle M1-HR 2025 bzw. M1-HR* 2025 (für die Teilverkehrsfreigabe) zugrunde<br />

gelegt.<br />

Die S 1 Schwechat – Süßenbrunn hat sowohl mit der Teil- als auch Gesamtverkehrsfreigabe<br />

eine die Erreichbarkeit verbessernde, den Straßenverkehr auf dem übergeordneten Straßennetz<br />

bündelnde und das untergeordnete Straßennetz entlastende Wirkung. Das heißt,<br />

dass der auf das derzeitige Straßennetz vor allem im Stadtgebiet von Wien und insbesondere<br />

der auf der B3, L2, A23 und dem untergeordneten Straßennetz verteilte Verkehr auf dem<br />

vorliegenden Ausbauabschnitt der S 1 konzentriert geführt wird.<br />

Es ist allerdings festzuhalten, dass einerseits durch die S 1 eine durch die Erreichbarkeitsverbesserung<br />

für den Straßenverkehr bewirkte Kfz-Verkehrsinduktion entsteht und andererseits<br />

auf den Zu- und Abgangsstrecken zur und von der S 1 gewisse Mehrbelastungen auftreten.<br />

Deutlich zeigt sich, dass nach der Inbetriebnahme des Tunnels im Jahre 2025 mit weiteren<br />

Zunahmen des Straßenverkehrs unter den gegebenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen,<br />

allerdings mit geringeren Wachstumsraten, zu rechnen ist.<br />

Um die Entlastungseffekte nachhaltig zu sichern, sind stabilisierende verkehrsberuhigende<br />

Maßnahmen auf dem entlasteten Straßennetz notwendig, wenn die prognostizierten Nachfragemengen<br />

sowohl für die Teil- als auch Vollinbetriebnahme überschritten werden. Deshalb<br />

ist ein Monitoring der Nachfrageentwicklung notwendig. Entsprechende Maßnahmenforderungen<br />

finden sich im Teilgutachten Nr. 1 „Verkehr und Verkehrssicherheit“.<br />

Durch die vorhabensbedingte Verbesserung der Verkehrsverbindung und Verkehrserschließung<br />

vor allem im regionalen Verkehr wird Kfz-Verkehr als Zeichen einer erwünschten Wirtschaftsbelebung<br />

induziert. Dieser induzierende Effekt ist in den Verkehrsprognosewerten<br />

berücksichtigt.<br />

Sowohl bei Teil- als auch Vollinbetriebnahme bewirkt das Vorhaben bezüglich der Verbesserungen<br />

der Erreichbarkeit und Entlastungswirkungen in Teilen des untergeordneten Straßennetzes<br />

positive Auswirkungen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Tabelle 5: Verkehrliche Auswirkungen der S 1 bis 2025, Vergleich der Verkehrsstärke (DTVw)<br />

an ausgewählten Streckenabschnitten der maßgebenden UVE-Planfälle M1-HR 2025, M13 2025<br />

und dem Planfall R Referenz 2025<br />

Streckenabschnitt<br />

Werte in Kfz/24h<br />

Planfall<br />

R<br />

Referenz<br />

2025<br />

Verkehrsstärke in Kfz/24h Werktagverkehr 2025<br />

(inklusive induziertem Verkehr)<br />

Planfall<br />

M1-HR*<br />

2025<br />

ohne Umfahrungen<br />

Groß-<br />

Enzersdorf<br />

und Raasdorf<br />

Planfall<br />

M1-HR*<br />

2025 mit<br />

Umfahrungen<br />

Groß-<br />

Enzersdorf<br />

und Raasdorf<br />

Planfall<br />

M1-HR<br />

2025 mit<br />

Umfahrungen<br />

Groß-<br />

Enzersdorf<br />

und Raasdorf<br />

Planfall<br />

M13 2025<br />

mit Umfahrungen<br />

Groß-<br />

Enzersdorf<br />

und Raasdorf<br />

S 1 Tunnel Donau-Lobau - - - 56.000 59.000<br />

S 1 zwischen AST<br />

Großenzersdorf und HAST<br />

Raasdorf<br />

- 11.000 13.000 24.000 40.000<br />

S 1 zwischen Raasdorf und<br />

KN S8<br />

- 17.000 21.000 27.000 43.000<br />

A23 Praterbrücke 218.000 237.000 237.000 197.000 203.000<br />

A23 zwischen Knoten Kaisermühlen<br />

und AST Stadlau<br />

111.000 105.000 105.000 79.000 95.000<br />

A23 zwischen AST Stadlau<br />

und AST Hirschstetten<br />

S 1 Spange Flugfeld Aspern,<br />

zwischen AST Telefonweg<br />

und Knoten Raasdorf<br />

L2 östlich von Breitenlee<br />

(zwischen Telefonweg und<br />

Breitenlee<br />

B3 zwischen Zschokkegasse<br />

und Hartlebengasse<br />

Hausfeldstraße zwischen<br />

Kornblumenweg und Ostbahn<br />

Biberhaufenweg im Bereich<br />

der Brücke „unteres Mühlwasser“<br />

82.000 78.000 78.000 60.000 83.000<br />

- - - - 32.000<br />

24.000 18.000 17.000 15.000 9.000<br />

40.000 37.000 37.000 33.000 26.000<br />

17.000 16.000 16.000 14.000 5.000<br />

23.000 21.000 20.000 15.000 13.000<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 74


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Verkehrliche Auswirkungen in der Bauphase<br />

Laut Massenverwertungskonzept der ASFINAG (Einlage 5-6.1) ist in den ersten vier Jahren<br />

der Bauphase die Errichtung der Strecke von Groß-Enzersdorf und Süßenbrunn und der<br />

Knoten Süßenbrunn vorgesehen. Danach erfolgt der Bau des Tunnels Lobau inkl. der Abschnitte<br />

in offener Bauweise und der Bau der erforderlichen Maßnahmen im Knoten Schwechat<br />

(in den Jahren 5 bis 11 der Bauphase).<br />

In der Bauphase des Bauabschnittes Nord ist pro Tag mit bis zu ca. 300 LKW-Fahrten für<br />

den Freilandabschnitt Nord (inkl. Knoten Süßenbrunn) sowie 250 LKW-Fahrten für die offene<br />

Bauweise Nord des Tunnels Lobau im öffentlichen Straßennetz zu rechnen. Im Bauabschnitt<br />

Süd treten im Knoten Schwechat bis zu 32 LKW pro Tag aus dem Baubereich Knoten<br />

Schwechat und bis zu ca. 892 LKW-Fahrten pro Tag für den Bau des Tunnels Donau Lobau<br />

(offene Bauweise Süd und gesamter bergmännisch errichteter Tunnel).<br />

Diese Werte enthalten sämtliche An- und Abtransporte sowie daraus bedingte Leerfahrten.<br />

Für Transporte von Aushubmassen wurden 3-achsige LKW zu Grunde gelegt. Sollten größere<br />

Fahrzeuge Verwendung finden, treten geringere max. tägliche LKW-Belastungen auf.<br />

Vor der Ausschreibung und der Vergabe ist eine genaue streckenmäßige Zuordnung der<br />

LKW-Fahrten nicht möglich, da die Standorte der Deponien und der Schottergruben usw.<br />

vorher nicht bekannt sind. Deshalb erfolgte die Ermittlung der Anzahl der maximal zulässigen<br />

Transportfahrten pro Tag und Streckenabschnitt, die aus Umweltgründen verträglich sind.<br />

Die Einhaltung dieser maximal zulässigen Verkehrsmenge ist während der Bauphase laufend<br />

zu kontrollieren, damit die maximal verträglichen Zunahmen der Lärm- und Luftbelastung<br />

sowie Gesundheitsbelastung in der Bauphase nicht überschritten werden (siehe diesbezüglich<br />

geforderte Maßnahmen im Teilgutachten Nr. 1 „Verkehr und Verkehrssicherheit“.<br />

3.5 Bauablauf<br />

Die Errichtung des Vorhabens erfolgt in zwei Zeiträumen. Der Bau der freien Strecke Nord<br />

und des Knotens Süssenbrunn soll in den Baujahren 1 bis 4 erfolgen. Der Umbau des Knotens<br />

Schwechat und die Errichtung der Lobauquerung soll in den Baujahren 5 bis 11 vorgenommen<br />

werden. Die Gesamtfertigstellung ist im Jahr 2025 geplant. Es ist vorgesehen, die<br />

beiden Bauabschnitte des Vorhabens in eine Vielzahl von Bauphasen zu unterteilen.<br />

Bauabschnitt Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn<br />

Dieser Streckenabschnitt wird in zwei Abschnitten, welche zeitgleich errichtet werden gebaut.<br />

Bauzeit Groß-Enzersdorf–KN Süßenbrunn 45 Monate von Jahr 1 bis Jahr 4<br />

Knoten Süßenbrunn 44 Monate von Jahr 1 bis Jahr 4<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Baulos Freie Strecke km 24,875 – km 33,70<br />

In Bauphase 1 werden Vorarbeiten wie die Baustelleneinrichtung, -erschließung, die Errichtung<br />

der Baustraßen sowie der Baugruben durchgeführt.<br />

Hauptbestandteile dieser Bauphase sind, eine durchgängige Baustellenlängserschließung zu<br />

erstellen, die Humusablagerung für spätere Rekultivierung der Lärmschutzdämme sowie die<br />

Durchführung erforderlicher Einbautenumlegungen bzw. die Umsetzung erforderlicher Sicherungsmaßnahmen<br />

für bestehende Einbauten herzustellen.<br />

In den Bauphasen 2-4 werden die Kunstbauten entlang der Strecke errichtet.<br />

Bauphase 2:<br />

Bauphase 3:<br />

Bauphase 4:<br />

Objekt Grundwasserwanne und Brücke ASt Groß-Enzersdorf, Brücke<br />

HASt Raasdorf<br />

Objekt Grundwasserwanne und Tragwerke Querung Bahnlinie Stadlau<br />

– Staatsgr. N. Marchegg<br />

Objekte Grünbrücken, Überführung Bereitenleer Straße und Überführung<br />

Feldweg<br />

In der Bauphase 5 wird der Erdbau durchgeführt.<br />

In den Bauphasen 6-8 erfolgt die Errichtung von Straßenoberbau, Straßenausrüstung und<br />

Lärmschutz sowie die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen und Landschaftsgestaltung.<br />

Bauphase 6:<br />

Bauphase 7:<br />

Bauphase 8:<br />

Oberbau und Straßendecke<br />

Landschaftspflegerische Maßnahmen und Landschaftsgestaltung<br />

Straßenausrüstung und Lärmschutz, Entleerungsdruckleitung zum<br />

Rußbach<br />

Baulos Knoten Süssenbrunn:<br />

In Bauphase 1 werden Vorarbeiten wie die Baustelleneinrichtung und –erschließung sowie<br />

ökologische Bauvorbereitungsmaßnahmen durchgeführt. Hauptbestandteil dieser Bauphase<br />

ist es, eine durchgängige Baustellenlängserschließung zu erstellen und den Humus für spätere<br />

Rekultivierung der Lärmschutzdämme seitlich in Mietenform abzulagern.<br />

In Bauphase 2 werden die Objekte östlich der S 2 errichtet.<br />

In Bauphase 3 erfolgt die Fertigstellung der Objekte östlich der S 2 sowie der Rampen 501,<br />

502, 505, 506 und 201A.<br />

In Bauphase 4 erfolgt die Errichtung der Überführung R504 über R502 und der Einflechtungsbereich<br />

R501 in die S1.<br />

In Bauphase 5 erfolgt die Errichtung der Überführung R201B über R502, der Rampe 201B<br />

und der Rampe 504.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

In den Bauphasen 6-8 erfolgt die Errichtung des nördlichen Teils Grundwasserwanne, der<br />

Rampe 503, der Straßenausrüstung und Lärmschutz, sowie der landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen und Landschaftsgestaltung.<br />

Bauphase 6: Errichtung nördlicher Teil der Grundwasserwanne S 1 und Rampe 503<br />

Bauphase 7:<br />

Bauphase 8:<br />

Landschaftspflegerische Maßnahmen und Landschaftsgestaltung<br />

Straßenausrüstung und Lärmschutz<br />

Baustellenerschließungen: Die Erschließung der Baustelle zur Freien Strecke Nord und Knoten<br />

Süßenbrunn erfolgt vornehmlich über eine Baustraße im Verlauf der Trasse, wobei diese<br />

vom bestehenden Straßennetz erschlossen wird. Dabei handelt es sich im Süden über die<br />

B3, im Norden über die B8 und die S 2 und dazwischen über die L2, Breitenleer Straße.<br />

Baustelleneinrichtungen: Mit einer Größe von 6,4 ha ist eine Baustelleneinrichtungsfläche<br />

nördlich des Gewerbegebietes von Groß-Enzersdorf vorgesehen. Sie wird von der Umfahrung<br />

Groß-Enzersdorf verkehrstechnisch erschlossen.<br />

Für den Knoten Süßenbrunn ist die Baustelleneinrichtungsfläche (etwa 2,2 ha) östlich der<br />

S2, südlich der Anschlussstelle Eibesbrunn vorgesehen. Sie wird sowohl von der B8 als<br />

auch von der S 2 erschlossen.<br />

Bauabschnitt Knoten Schwechat<br />

Der Umbau des Knotens Schwechat erfolgt gegen Ende des Zeitraumes zur Herstellung des<br />

Tunnels Donau Lobau. Dabei werden alle Verkehrsrelationen zu jeder Zeit aufrechterhalten.<br />

Ebenso ist die ständige Ab- und Zufahrt für LKW’s aus den Baubereichen zur S 1 südlich der<br />

Donau ins bzw. aus dem hochrangigen Straßennetz gewährleistet.<br />

Bauzeit KN Schwechat 48 Monate von Jahr 6 bis Jahr 11 (Baumonat 86 bis 133)<br />

Bauphase: „Vorgezogene Maßnahmen“: Bereits vor dem eigentlichen Baubeginn zum Umbau<br />

des Knotens Schwechat werden vorab bereits zwei Brückenobjekte errichtet. Das erfolgt<br />

in einem Zeitraum, in welchem der Tunnel Donau-Lobau bereits in Bau ist.<br />

In Bauphase 1 werden Vorarbeiten wie die Baustelleneinrichtung, -erschließung, die Errichtung<br />

der Baustraßen sowie der Baugruben und der Humusabschub vorgenommen. Weiters<br />

werden Provisorien errichtet, um den Betrieb von A4 und S 1 während der Bauzeit aufrechterhalten<br />

zu können. Es erfolgt eine temporäre Verlegung der A4 Fahrbahn Richtung Wien<br />

um einen störungsfreien Baubetrieb zu ermöglichen.<br />

In Bauphase 2 werden die A4-Brücke Fahrtrichtung Wien über die Rampe 1002 und die<br />

Rampe 1006 errichtet. Fertig gestellt werden Fahrbahnen der Rampe 1004, teilweise der<br />

Rampen 1007 und 1008, sowie großteils der Rampe 1006. Die Bauzeit für die Brücke der<br />

Rampe 1008 über die Rampe 1007 reicht noch in diese Phase. Weiters werden provisori­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

sche Rampe im Quadranten 1, eine Verbreiterung der A 4 Richtungsfahrbahn Wien in Betrieb<br />

genommen, sowie die dazugehörige Versetzung der Lärmschutzwand vor der Schwechatbrücke<br />

vorgenommen.<br />

In Bauphase 3 erfolgt die Errichtung der Enden der Wanne der S1, der Rampe 1002, der<br />

erforderlichen Brücken und Unterführungen sowie Teile der Fahrbahn der S 1 Richtung Süßenbrunn<br />

und der Rampen 1008 und 1002. Weiters erfolgt die Errichtung des Entwässerungsbeckens<br />

in Quadrant 2 sowie die Fertigstellung der Brücke der Rampe 1006<br />

In Bauphase 4 erfolgt die Verbreiterung der A 4 Brücke über die Schloßmühlstraße sowie die<br />

Errichtung des Unterführungsbauwerks der Rampe 1007, der Wannen der Rampen 1002<br />

und 1007, der Brücken über die Brücken 1002 und 2007 und des Beckens des Quadranten<br />

4. Im Quadranten 3 werden die Brücke der Rampe 1007 und die Verbreiterung der bestehenden<br />

A 4 Brücke hergestellt.<br />

In Bauphase 5 erfolgt die Errichtung der Rampen 1001 und 1002 in Anschluss an das Wannenbauwerk.<br />

Die Wannen- bzw. Brückenabschnitte der Rampen 1002, 1007 und 1005 sowie<br />

das Becken im südlichen Quadranten 3 werden errichtet. Beginn des Baus der Restabschnitte<br />

der Rampen 1002 und 1006 erfolgt.<br />

In Bauphase 6 erfolgen der Endausbau des Knotens mit der Schließung von Lücken bei<br />

Rampe 1002 und 1007, der Rückbau des Provisoriums bei Rampe 1005 sowie die Fertigstellung<br />

von Becken 3.<br />

Die Baustellenerschließung zum Umbau des Knotens Schwechat erfolgt über das Hochrangige<br />

Netz der A 4 und der bestehenden S 1.<br />

Durch die Nähe der Knotens Schwechat zur Baustelle des Tunnels Donau Lobau werden die<br />

dafür vorgesehenen Baustelleneinrichtungen auch für den gegenständlichen Umbau genutzt.<br />

Die Erschließung der Bauflächen erfolgt über die oben genannten Relationen.<br />

Bauabschnitt Tunnel Donau-Lobau<br />

Die Errichtung des Tunnels Donau - Lobau erfolgt in drei Teilabschnitten:<br />

• offene Bauweise Süd<br />

• Tunnel in bergmännischem Vortrieb errichtet (Schildvortreib)<br />

• offene Bauweise Nord<br />

Bauzeit Tunnel Donau - Lobau 48 Monate von Jahr 5 bis Jahr 11 (Baumonate 49 bis 133)<br />

Der bergmännisch errichtete Tunnel wird ausschließlich vom Süden her vorgetrieben.<br />

Der Bauabschnitt Offene Bauweise Süd (OBW Süd) ist, um die Grundwasserkommunikation<br />

im Quartär im Baubereich aufrechtzuerhalten, in 2 Bauphasen unterteilt.<br />

In Bauphase 1A erfolgt auch die Errichtung des nördlichen Abschnitts des in offener Bauweise<br />

errichteten Tunnels, sowie des Startschachtes zum Einbringen der Vortriebsmaschinen<br />

zum Auffahren des bergmännisch hergestellten Tunnels. In weiterer Folge dient der Startschacht<br />

als Gründung für das Lüftungsgebäude und die Betriebszentrale.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

In Bauphase 1B werden Tunnel und Rampen in jenen Bereichen nahe dem Knotern Schwechat<br />

errichtet.<br />

In Bauphase 2 wird der Abschnitt zwischen den in Bauphase 1A und 1B hergestellten Bauwerken<br />

der offenen Bauweise Süd errichtet.<br />

Während die Bauarbeiten zu Bauphase 1A und 1B zeitgleich ablaufen, kann mit den Arbeiten<br />

zu Bauphase 2 erst nach Wiederherstellung des Grundwasserausgleichs im Bereich der<br />

Dichtwandtröge begonnen werden.<br />

Bauabschnitt Schildvortrieb: Die geschlossene Bauweise zum Lobautunnel wird mittels<br />

Schildbauweise aufgefahren. Zum Einsatz kommen zwei geschlossene Schildvortriebsmaschinen<br />

die jeweils eine Tunnelröhre auffahren.<br />

Entsprechend den anstehenden Böden ist der Schildvortrieb im Anfahrbereich mittels Hydroschild<br />

vorgesehen, während sich im weiteren Verlauf der Einsatz als Erddruckschild anbietet.<br />

Ein Umbau der Vortriebseinheiten von flüssigkeitsgestützter Ortsbrust (Hydroschild) auf mittels<br />

Erddruck gestützter Ortsbrust (EPB- oder Erddruckschild) ist dazu vorgesehen. Dieser<br />

Umbau soll unter Tage erfolgen.<br />

Der Ausbau des Tunnels erfolgt mit einer wasserdichten Stahlbeton-Tübbingschale. Hinsichtlich<br />

des baulichen Brandschutzes erhalten die Tunnelröhren zusätzlich eigene Brandschutz-<br />

Innenschalen.<br />

Für die Schildbauweise ist eine Bauzeit von 50 Monaten vorgesehen, wobei der Schildvortrieb<br />

je Tunnelröhre (Richtungsfahrbahn) 24 Monate dauert.<br />

Querschläge: Die zur Gewährleistung der Tunnelsicherheit erforderlichen Querschläge werden<br />

in der Neuen Österreichischen Tunnelbaumethode (NÖT) im Schutze von Baugrundvereisungen<br />

aufgefahren und zweischalig ausgebaut. Mit der Herstellung der Querschläge wird<br />

bereits im Nachlauf der Vortriebe begonnen.<br />

Unterfahrung Bestand: Die geplante Trasse des Tunnels verläuft unterhalb der Bebauung<br />

am Alberner Hafen sowie dem Hafen Lobau und unter den Wasserflächen der Häfen und der<br />

Donau, sowie der neuen Donau und der Gewässer der oberen Lobau. Im Bereich Alberner<br />

Hafen wird neben den Gebäuden auch die Spundwände des Hafenbeckens unterfahren.<br />

Aufgrund der setzungsarmen Tunnelvortriebe und der Tiefenlage sind gemäß Aussage aus<br />

dem Fachgebiet Geotechnik die zu erwartenden Oberflächenverformungen als geringfügig<br />

und verträglich mit der Bebauung zu bezeichnen. Für die Unterfahrung der Spundwände sind<br />

ebenfalls keine ergänzenden Sicherungsmaßnahmen erforderlich.<br />

Durchfahrt durch Dichtwand Hafen Lobau (Zentraltanklagen Lobau): Im Bereich der Vortriebsstrecke<br />

reicht eine ca. 80 cm starke Dichtwand zur Grundwassersicherung der Altlast<br />

Zentraltanklager Lobau aus Erdbeton bis in eine Tiefe von ca. 64 m unter Gelände. Das erforderliche<br />

Durchfahren der Dichtschlitzwand kann, da sie unbewehrt ausgeführt wurde,<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

problemlos erfolgen. Hinsichtlich des erforderlichen Dichtanschlusses an die Tunnelröhren<br />

ist jeweils ein Verpressung des Ringspalts (radiale Injektionen beidseitig der Dichtschlitzwand<br />

aus den Tunnelröhren heraus) nach der Durchfahrt vorgesehen.<br />

Die Baustellenerschließung zur Errichtung des Tunnels Donau Lobau (offene Bauweise Süd<br />

und Schildbauweise) erfolgt über das hochrangige Netz der A 4 und der bestehenden S 1.<br />

Eine Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelleneinrichtungsfläche ist auch von der Mannswörther<br />

Straße / Auf der Ried vorgesehen, welche jedoch nicht für Materialtransporte genutzt werden<br />

darf.<br />

Die Erschließung der Baustelle zur geschlossenen Bauweise des Tunnels erfolgt ausschließlich<br />

vom Baubereich Süd aus. So erfolgt der Innenausbau der Tunnelröhren auch nach deren<br />

Durchschlag ausschließlich vom Süden aus.<br />

Die Baustelleneinrichtung zur Errichtung des Tunnes (Offene Bauweise Süd und Schildvortrieb)<br />

und in Folge auch zur Errichtung des Knotens Schwechat schließt nordöstlich an den<br />

Knoten Schwechat mit einer Fläche von ca. 27 ha an. Errichtet werden Baubüros, Werkstätten,<br />

Lagerflächen, ein Waschplatz und Parkplätze. Ebenso sind auf der Fläche ein<br />

Tübbinglager, Rohrlager, die Separieranlage, eine Betonmischanlage und ein Boden-, bzw.<br />

Zwischenlager vorgesehen.<br />

Alternativ zu einer Produktion der Tübbinge in einem Fertigteilwerk und dem Antransport der<br />

Tübbinge mittels LKW besteht die Möglichkeit diese Tübbinge im Baufeld direkt zu produzieren.<br />

Eine entsprechende Fläche ist dazu reserviert.<br />

Bauabschnitt Offene Bauweise Nord: In Fortsetzung der Offenen Bauweise Süd (Bauphasen<br />

1 und 2) werden die Bauphasen zu diesem Bauabschnitt mit Bauphase 3, 4 und 5 bezeichnet.<br />

Der Bauabschnitt OBW Nord ist, um die Grundwasserkommunikation im Quartär im Baubereich<br />

aufrechtzuerhalten, in 2 Bauphasen (Bauphase 3 und Bauphase 4) unterteilt.<br />

Baudauer 27 Monate (parallel zum Schildvortrieb)<br />

In Bauphase 3A erfolgt die Errichtung des Zielschachtes und des daran anschließenden<br />

Tunnels in offener Bauweise. Der Zielschacht dient in einer späteren Bauphase der Lüftungsstation<br />

und der Betriebsstation als Fundament.<br />

In Bauphase 3B wird der Tunnelabschnitt nördlich der B3 hergestellt.<br />

In diesen Bauphasen erfolgt die Umlegung der Umfahrung Groß-Enzersdorf, der B3, die<br />

Sperre der Autokinostraße und die Errichtung einer T-Kreuzung.<br />

In Bauphasen 4A und 4B erfolgt die Errichtung des mittleren Tunnelabschnittes.<br />

Bauphase 5 umfasst die Herstellung des Tunnels zwischen dem in Bauphase 4B hergestellten<br />

Tunnelabschnitts und dem Nordportal des Tunnels Donau Lobau, welcher an die dann<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

bereits fertiggestellte Freie Strecke Nord im Bereich der Anschlussstelle Groß-Enzersdorf<br />

anschließt. Diese Bauphase kann unabhängig von den Phasen 3 und 4 realisiert werden.<br />

Eine temporäre Verlegung der B3 und die Verlegung der Umfahrung Groß-Enzersdorf ist zur<br />

Errichtung des Tunnels in offener Bauweise erforderlich.<br />

Baustellenerschließung: Die Baustellenzu- und -abfahrten erfolgen über die B3 bzw. die<br />

Trasse der zukünftigen S1.<br />

Baustelleneinrichtungen: Für die Errichtung der Offenen Bauweise Nord wird die zur Errichtung<br />

der Freien Strecke Nord bereits errichtete Baustelleneinrichtungsfläche nördlich des<br />

Gewerbegebietes von Groß-Enzersdorf herangezogen. Sie wird von der Umfahrung Groß-<br />

Enzersdorf verkehrstechnisch erschlossen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 81


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

4. TEILGUTACHTEN KURZDARSTELLUNG<br />

4.1 Fachbereich 01 - Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum ist in folgende Abschnitte gegliedert:<br />

- Das Planungsgebiet beinhaltet den Trassenbereich der S 1 vom Knoten Schwechat<br />

(A4/S1) bis zum Knoten Süßenbrunn (S1/S2) sowie das entlang dieses Abschnitts verlaufende<br />

Gebiet.<br />

- Das Untersuchungsgebiet umfasst den gesamten Bereich der Ostregion Österreichs sowie<br />

der angrenzenden Nachbarländer, mit dem verkehrliche Verflechtungen vorhanden<br />

sind. Damit ist sichergestellt, dass die untersuchten verkehrlichen Planfälle die wesentlichen<br />

verkehrlichen Wirkungen im gesamten relevanten Raum beinhalten.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

In den Einreichunterlagen ist eine Reihe von Trassenvarianten dargestellt und geprüft. Die<br />

geprüften Trassenalternativen decken die zu prüfenden grundsätzlichen Möglichkeiten der<br />

Trassenführung unter Einbeziehung der aktuellen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen<br />

und Entscheidungen ab. Die verkehrlichen Vor- und Nachteile werden in der UVE und in<br />

dem Fachbeitrag Verkehr dokumentiert und unter den gegebenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen<br />

und politisch getroffenen Entscheidungen schlüssig begründet. Die Ergebnisse<br />

sind auf Grund der Angaben der UVE sowie vorliegender öffentlicher Konzepte und<br />

eigener Ermittlungen als plausibel und nachvollziehbar zu bewerten und zeigen, dass der<br />

Ausbau der S 1 im Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn mit den vorgesehenen Anschlussstellen<br />

unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen und der aktuellen verkehrspolitischen<br />

Rahmenbedingungen aus verkehrlicher Sicht zweckmäßig ist.<br />

Nullvariante des Verkehrsangebotes<br />

Die Nullvariante, also der heutige Zustand der Infrastruktur ist durch ein Straßennetz und ein<br />

Angebot des öffentlichen Verkehrs geprägt, welches schon heute in vielen Bereichen nicht<br />

den Anforderungen der Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie einer<br />

umweltverträglichen Führung des Verkehrs entspricht. Die Straßeninfrastruktur wurde auf<br />

Grund der durch die Randlage verursachten, regionalen, wirtschaftlichen Stagnation entlang<br />

der ehemaligen Ostgrenze nicht auf den notwendigen heutigen Standard eines abgestuften<br />

hochrangigen Verkehrsnetzes gebracht, was sich in einer sehr starken Belastung vor allem<br />

der Ortsdurchfahrten und des nord-östlichen Randgebietes der Stadt Wien, aber auch langen<br />

Fahrzeiten und einer den heutigen Anforderungen nicht ausreichenden Erreichbarkeit<br />

ausdrückt. Das wesentliche Rückgrat des heutigen Straßennetzes wird durch einzelne tangential<br />

bzw. radial auf Wien ausgerichtete Landesstraßen (B3, L2 usw.) gebildet, die vielfach<br />

durch verbautes Gebiet hindurchführen und keine tangentiale Nord-Süd-Verteilung des Regional-<br />

und Fernverkehrs um Wien ermöglichen. Dies führt heute in den Spitzenzeiten zu<br />

starker Überlastung dieser Straßen. Das heutige öffentliche Verkehrsnetz in diesem Gebiet,<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 82


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

gebildet aus Eisenbahn-, S-Bahn- und Buslinien ist auf den Pendler- und Schülerverkehr<br />

abgestimmt, reicht aber nicht aus, die qualitativen Anforderungen eines modernen öffentlichen<br />

Verkehrs bezüglich Schnelligkeit, Intervalldichte und Bequemlichkeit zu erfüllen. Die<br />

Nullvariante ist als Referenzplanfall R in den Einreichunterlagen enthalten, behandelt und<br />

plausibel dargestellt.<br />

Ist-Zustand der Planfalldefinition<br />

Der Ist-Zustand ist als „Bestand 2005“ für das Straßennetz und die Verkehrsnachfrage des<br />

Jahres 2005 in den Einreichunterlagen enthalten. Die Beschreibung des Ist-Zustandes ist<br />

plausibel und ausreichend detailliert dargestellt. Einzelne Abweichungen der modellierten<br />

Verkehrsstärken von lokalen Zählungen sind nicht relevant für die Richtigkeit und Plausibilität<br />

der Gesamtberechnung und Gesamtbeurteilung, wenn es sich um kurze Abschnitte handelt.<br />

Die Abweichungen liegen im üblichen Genauigkeitsbereich eines Verkehrsmodells, die systembedingt<br />

bei Verkehrsmodellierungen auftreten können.<br />

Da durch die Verzögerungen des Projektes der Datenbestand 2005 als Ist-Zustand nicht<br />

mehr ausreichend ist, wurde für den Bezugszeitraum 2011 nach der Inbetriebnahme von<br />

Teilabschnitten der S 1 (S 1-West, S 1-Ost), des ersten Teils der A5 und der S 2 ein „aktualisierter<br />

Bestand 2011“ vom Projektwerber ermittelt und mit Hilfe aktueller Verkehrszählungen<br />

kalibriert (Einlage WU-10).<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bauphase<br />

In der Bauphase kommt es zu zusätzlichen KFZ-Verkehrsbelastungen im öffentlichen Straßennetz.<br />

Für den Bauabschnitt Süd werden laut TGA Abfall in Summe maximal 892 externe<br />

LKW-Gesamtfahrten pro Tag (Summe Zu- und Abfahrten), für den Abschnitt Nord 300 externe<br />

LKW-Gesamtfahrten pro Tag (Summe Zu- und Abfahrten) angegeben. Für die Abwicklung<br />

dieser zusätzlichen KFZ-Verkehrsbelastungen ist im Einreichprojekt folgendes Konzept<br />

enthalten:<br />

- Erschließung des Bauabschnittes Süd über den Knoten Schwechat, An- und Abtransport<br />

über den Knoten Schwechat.<br />

- Erschließung des Bauabschnittes Nord über die Baustraße im Bereich der geplanten S 1­<br />

Trasse zwischen Tunnel und Knoten Süßenbrunn und Anschlussmöglichkeiten an die B3,<br />

die L2, B8 sowie den Knoten Süßenbrunn (S2).<br />

Im Massenverwertungskonzept des Projektwerbers ist eine Limitierung der auf einzelnen<br />

Straßenabschnitten des öffentlichen Straßennetzes auftretenden, zusätzlichen LKW-Fahrten<br />

durch die maximal zulässigen, zusätzlichen Lärmbelastungen vorgesehen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 83


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Betriebsphase<br />

Kfz-Verkehrsnachfrage, verkehrliche Auswirkungen der S 1<br />

Für die Quantifizierung der Verkehrsnachfrage der S 1 Schwechat - Süßenbrunn und des<br />

damit zusammenhängenden hochrangigen Straßennetzes wurden alle relevanten Planfälle<br />

im Rahmen der UVE dokumentiert und für das Prognosejahr 2025 ermittelt. Die maßgebenden<br />

Planfälle für die UVE zur Abschätzung der Auswirkungen sind einerseits der Planfall M1­<br />

HR* (Teilrealisierung S 1 Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn), M1-HR mit allen im Einreichprojekt<br />

enthaltenen Maßnahmen sowie der Planfall M13, der zusätzlich zum Planfall M1-HR die<br />

aktuellen Planungen der ASFINAG über die S 1 hinaus enthält (S8, S1 Spange Seestadt<br />

Aspern), um die langfristigen Gesamtwirkungen des geplanten Straßennetzes darzustellen.<br />

Die S 1 Schwechat – Süßenbrunn hat eine die Erreichbarkeit verbessernde, den Straßenverkehr<br />

auf dem übergeordneten Straßennetz bündelnde und das untergeordnete Straßennetz<br />

entlastende Wirkung. Das heißt, dass der auf das derzeitige Straßennetz vor allem im<br />

Stadtgebiet von Wien und insbesondere der auf der B3, L2, A23 und dem untergeordneten<br />

Straßennetz verteilte Verkehr auf dem vorliegenden Ausbauabschnitt der S 1 konzentriert<br />

geführt wird. Es ist allerdings festzuhalten, dass einerseits durch die S 1 eine durch die Erreichbarkeitsverbesserung<br />

für den Straßenverkehr bewirkte Kfz-Verkehrsinduktion entsteht<br />

und andererseits auf den Zu- und Abgangsstrecken zur und von der S 1 gewisse Mehrbelastungen<br />

auftreten, die eine entsprechende Beachtung benötigen, was in der UVE auch<br />

realisiert wurde.<br />

Nachhaltige Sicherung der Entlastungseffekte<br />

Um die Entlastungseffekte nachhaltig zu sichern, ist nach Inbetriebnahme der einzelnen<br />

Streckenabschnitte der S 1 ein Monitoring zur Beweissicherung der Verkehrsnachfrage im<br />

betroffenen Straßennetz vorgesehen. Falls die prognostizierte Entlastungswirkung nicht erreicht<br />

wird, sind geeignete stabilisierende Maßnahmen für die Entlastungswirkung auf dem<br />

entlasteten Straßennetz (z.B. verkehrsberuhigende Maßnahmen) unbedingt erforderlich. Der<br />

Ausbau der S 1 hat auch eine KFZ-verkehrsinduzierende Wirkung. Das heißt, durch die Verbesserung<br />

der Verkehrsverbindung und Verkehrserschließung vor allem im regionalen Verkehr<br />

wird Kfz-Verkehr als Zeichen einer erwünschten Wirtschaftsbelebung „induziert“, was<br />

natürlich auch zu einer Zunahme der negativen Auswirkungen durch den induzierten Kfz-<br />

Verkehr wie Lärm, Abgase und Verkehrsunfälle führt. Dieser induzierende Effekt ist in den<br />

Verkehrsprognosewerten und den Umweltauswirkungen durch eine Abschätzung berücksichtigt.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Verkehr und Verkehrssicherheit ist das Vorhaben „S 1 Wiener<br />

Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe, ohne Tunnel Donau-Lobau<br />

sowie mit und ohne die Umfahrungen Raasdorf und Groß-Enzersdorf) und Gesamtverkehrsfreigabe<br />

mit Tunnel Donau-Lobau unter der Voraussetzung der Fertigstellung<br />

der Landesstraßenumfahrungen von Raasdorf und Groß-Enzersdorf) unter Berücksichtigung<br />

der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt erforderlich bezeichneten<br />

Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Verkehrssicherheit sind unter Zugrundelegung der<br />

in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich angesehenen<br />

Maßnahmen für die Betriebsphase als vertretbar, für die Bauphase als vertretbar und<br />

insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.2 Fachbereich 02 - Lärm<br />

Das Vorhaben behandelt mit dem vorliegenden Projekt der S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße zwischen Schwechat und Süßenbrunn als Teil des Umfahrungsringes den die<br />

Donau und Lobau unterquerenden Abschnitt der Nordostumfahrung von Wien und schließt<br />

die Lücke zwischen bestehenden bzw. in Bau befindlichen Teilabschnitten der S 1. Es verfolgt<br />

u. a. Ziele, wie die Bündelung und Verteilung des Verkehrs im Ballungsraum Wien auf<br />

dem hochrangigen Straßennetz, eine Entlastung des bestehenden hochrangigen Straßennetzes<br />

in Wien/NÖ (A 23, A 4, S 2, A 22), insbesondere im Bereich der Knoten und Anschlussstellen<br />

sowie eine Entlastung des lokalen Straßennetzes (Ortsdurchfahrten Essling,<br />

Aspern, Groß-Enzersdorf, Raasdorf, Verlagerung von Schwerverkehr). Die S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße ist im Verzeichnis 2 zum Bundesstraßengesetz 1971 enthalten.<br />

Das „oberirdische“ Planungsgebiet bezieht sich aus lärmtechnischer Sicht auf die Bereiche<br />

„Knoten Schwechat“, „freie Strecke Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn“, „Knoten Süßenbrunn“<br />

und „Nord- bzw. Südseite des Tunnels Donau-Lobau“.<br />

Der Verkehrslärm wird entlang der neuen Schnellstraßentrasse zum einen bei den Anlageverhältnissen<br />

der Straße durch den planerischen Ansatz umweltbezogener Kriterien und zum<br />

anderen durch entsprechende Schutzmaßnahmen berücksichtigt, um die Wohnqualität in<br />

Bezug auf Lärmemissionen sicherzustellen. Darüber hinaus geht mit der Verkehrsentlastung<br />

bestehender Straßen auch eine gewisse Reduzierung des Verkehrslärms einher.<br />

Untersuchungsraum<br />

Das Untersuchungsgebiet der schalltechnischen Bearbeitung umfasst jene Räume, in denen<br />

relevante Änderungen der Lärmimmission durch das Vorhaben zu erwarten sind. Im<br />

engeren Untersuchungsraum wurden die an die Bereiche "Schwechat" und "Groß-<br />

Enzersdorf bis Süßenbrunn" beidseits angrenzenden exponierten Siedlungs- bzw. Wohngebiete<br />

bzw. bestehende Wohnbauten erfasst und behandelt. Für den außerhalb des engeren<br />

Untersuchungsraums anliegenden weiteren Untersuchungsraum wurden die verkehrlichen<br />

Projektwirkungen auf das untergeordnete Straßennetz mittels Emissionsvergleich dargestellt.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Im Zuge der stufenweisen Projektentwicklung wurden Alternativen und Trassenvarianten<br />

abgehandelt. Dabei stellt der Verkehrslärm allerdings ein weitgehend neutrales Beurteilungskriterium<br />

dar, da Schutzziele, Richt- und Zielwerte sowie Maßnahmen Planungsprämisse<br />

sind. In der Strategischen Umweltprüfung Entwicklungsraum Nordosten Wiens (SUPer-<br />

NOW) wurde die räumliche Entwicklung dieser Region im Nordosten Wiens nach dem Be­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

darf an neuen Wohngebieten, Betriebsgebieten, Grün- bzw. Freiräumen und neuer Verkehrsinfrastruktur<br />

(Verkehrserschließung durch Ausbau des öffentlichen Verkehrs oder durch neue<br />

Straßen) sowie deren erforderlicher Kapazität betrachtet.<br />

Nullvariante<br />

Mit der Nullvariante (Referenzplanfall R) wurde die im Untersuchungsraum gegebene verkehrliche<br />

Situation im bestehenden Verkehrsnetz vom Analyseverkehr 2005 auf den Prognoseverkehr<br />

2025 hochgerechnet und mit den zugehörigen Verkehrsbelastungen den schalltechnischen<br />

Berechnungen zugrunde gelegt. Da die Verkehrsfreigabe einiger hochrangiger Straßenabschnitte<br />

nach 2005 zu Veränderungen der verkehrlichen Situation im Untersuchungsgebiet<br />

geführt hat, wurden die verkehrlichen Wirkungen für das Basisjahr 2011 aktualisiert.<br />

Durch die Abschnitte „S 1 West“, „S 1 Ost“, „A 5“ und „S 2 Umfahrung Süßenbrunn“ kam es<br />

zu Verkehrsverlagerungen auf das A+S-Netz in der Ostregion. Dementsprechend wurde der<br />

Verkehr im untergeordneten Netz geringer, auf den wichtigsten Zufahrtsrouten wie auf der B<br />

8 in Strasshof und Deutsch-Wagram jedoch höher. Aus lärmtechnischer Sicht sind die Verkehrszunahmen<br />

allerdings nicht relevant.<br />

Ist-Zustand<br />

Der Ist-Zustand ist im EP in der Abfolge Ist-Straßennetz, Ist-Verkehr und Ist-Verkehrsmodell<br />

abgebildet. Rechnerisch wurde der Ist-Verkehrslärm für die maßgebenden Emittenten (Straße,<br />

Bahn) ermittelt. Die Lärmberechnungen für den Ist-Zustand 2005 zeigen an den im Untersuchungsgebiet<br />

gewählten Positionen, dass vorwiegend der Zeitraum Nacht relevant ist.<br />

Mit Schallpegelmessungen erfolgten an ausgewählten Standorten punktuelle Momentaufnahmen<br />

des Gesamtlärms.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Für die in Bauabschnitten vorgesehene Bauphase, für die Teilverkehrsfreigabe von der<br />

Ast. Groß-Enzersdorf bis zum Knoten Süßenbrunn und für die Betriebsphase nach Gesamtfertigstellung<br />

wurden beim gegenständlichen Projekt dem Stand der Technik sowie einschlägiger<br />

Richtlinien entsprechend, die Lärmemissionen und -immissionen rechnerisch ermittelt.<br />

Dabei wurde darauf geachtet, dass die berechneten Schallpegel auf der sicheren Seite für<br />

den durch den Lärm betroffenen Bürger sind, d. h. in der Realität zu erwartende Einwirkungen<br />

bei Referenzbedingungen nicht größer sind als jene im Berechnungsmodell.<br />

Bauphase<br />

In diesem Sinne ist der prognostizierte Baulärm für die begrenzte Bauzeit durch ungünstige<br />

Kombinationen des Geräteeinsatzes und für maßgebende Emissionsquellen durch nahezu<br />

ununterbrochene Einsatzdauer (Worst-Case-Szenario) abgebildet. Die Auswirkungen während<br />

der Bauphase resultieren aus Verkehrssteigerungen durch den Bauverkehr sowie aus<br />

dem Einsatz von Baugeräten und Lüftungsanlagen. Die Bauphase ist in mehrere Bauabschnitte<br />

unterteilt. Die Materialbewegungen und Massen (Aushub- und Schüttmaterial, Beton<br />

usw.) sind mit dem voraussichtlichen Transportaufkommen bauteilbezogen erfasst.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Richt- und Zielwerte für den Baulärm sollen die Belastungen auf ein verträgliches Ausmaß<br />

reduzieren. Zudem sind Maßnahmen für die Bauphase vorgesehen, wie der Einsatz von<br />

lärmarmen Geräten und Maschinen, die Herstellung von Abschirmungen oder der vorzeitige<br />

Einbau des für die Betriebsphase vorgesehenen passiven Lärmschutzes. Außerdem steht<br />

eine Sonderfachperson aus dem Fachbereich Lärm als Ansprechperson oder für allfällige<br />

Kontrollmessungen zur Verfügung.<br />

Betriebsphase<br />

Dem prognostizierten Verkehrslärm liegen die Verkehrsstärken des Prognosejahres 2025<br />

für jede Emissionsachse unter Berücksichtigung der Charakteristika des Verkehrs und der<br />

örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Die Teilverkehrsfreigabe wurde für den Bereich Groß-<br />

Enzersdorf bis Raasdorf (Süßenbrunn) und den maßgeblichen Planfall M1-HR 2025 jeweils<br />

ohne und mit den Landesstraßen-Umfahrungen betrachtet. Für die Gesamtverkehrsfreigabe<br />

wurde der Straßenverkehrslärm der geplanten S 1-Trasse Schwechat – Süßenbrunn und<br />

der Rampen mit dem maximalen Planfall M MAX 2025 und des übrigen Straßennetzes mit dem<br />

hier anzuwendenden maßgeblichen Planfall M1-HR 2025 ermittelt. Mit der Gesamtverkehrsfreigabe<br />

wurde auch die „S 1 Süd“ im Bereich des Knotens Schwechat und südlich davon untersucht<br />

und festgestellt, dass in den Abschnitten südlich des Knotens Schwechat eine Verkehrszunahme<br />

erfolgt, die jedoch lärmtechnisch nicht relevant ist.<br />

Als Maßnahmen für die Betriebsphasen der Teilverkehrsfreigabe sowie nach Gesamtfertigstellung<br />

sind zum Schutz der Anrainer Betonleitwände, Geländemodellierungen, Lärmschutzwälle,<br />

Lärmschutzwände, absorbierende Verkleidungen oder schallgedämmte Lüftergebäude<br />

geplant. Von Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn nehmen die Lärmschutzwälle und ­<br />

wände (zum Teil aufgesetzt) eine Länge von insgesamt rd. 28,5 km und eine wirksamen<br />

Schallschirmfläche von rd. 86.000 m 2 ein. Trotz dieser geplanten straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen<br />

kommt es durch die direkt bzw. indirekt vom Vorhaben verursachten<br />

Lärmemissionen zu Überschreitungen der Ziel- und Richtwerte und zwar beim Betrieb der<br />

Teilverkehrsfreigabe sowie nach Gesamtfertigstellung. Sind von den projektkausalen Lärmimmissionen<br />

Gebäude bzw. Gebäudeteile mit Wohnnutzung betroffen, erhalten diese objektseitige<br />

Lärmschutzmaßnahmen.<br />

Ein Vergleich der durch das Vorhaben belasteten und gegenüber der Nullvariante entlasteten<br />

Nachbarbereiche mit Wohnnutzung zeigt im maßgebenden Nachtzeitraum für die Gesamtverkehrsfreigabe,<br />

dass mehr Objekte mit Wohnnutzung entlastet als belastet werden.<br />

Bei der Teilverkehrsfreigabe werden aus lärmtechnischer Sicht beim Planfall M1-HR 2025<br />

(mit Umfahrungen) mehr und in Summe längere Straßenabschnitte mit straßenbegleitender<br />

Wohnbebauung, bei welchen der Richtwert bereits derzeit überschritten ist, entlastet als zusätzlich<br />

belastet. Für den Planfall M1-HR 2025 (ohne Umfahrungen) ergibt sich im Vergleich<br />

der Gesamtlängen der Straßenabschnitte mit straßenbegleitender Wohnbebauung, bei welchen<br />

der Richtwert bereits derzeit überschritten ist, nur eine geringe Entlastungswirkung.<br />

Für die Gesamtverkehrsfreigabe wurden die Objekte mit Wohnnutzung über die Flächenwidmung<br />

erfasst und festgestellt, dass deutlich mehr Objekte mit Wohnnutzung entlastet<br />

(759 Objekte) als belastet (119 Objekte) werden. Unterbleibt das Vorhaben würden Probleme<br />

im Individualverkehr bestehen bleiben bzw. sich noch verschärfen. Davon betroffen wäre<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

der 22. Wiener Bezirk und jene Gemeinden, die an den radialen Zufahrtsrouten nach Wien<br />

liegen. Den Verbesserungen für Süßenbrunn (durch die S 2) und für die durch die A 5 entlasteten<br />

Orte stehen weitere Steigerungen der Verkehrsbelastungen für den Osten Wiens und<br />

die betroffenen Gemeinden im östlichen und nordöstlichen Umland entgegen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Lärm ist das Vorhaben „S1 Wiener Außenring Schnellstraße,<br />

Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe) unter Berücksichtigung<br />

der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt erforderlich<br />

bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch sind unter Zugrundelegung der<br />

in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich angesehenen<br />

Maßnahmen für die Betriebsphasen als geringfügig, für die Bauphase als vertretbar und<br />

insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.3 Fachbereich 03 – Erschütterungen, Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Untersuchungsraum<br />

Da die durch verschiedene Baumaßnahmen beim Bau der Schnellstraße ausgelösten Erschütterungen<br />

eine wesentlich größere Reichweite als die Verkehrserschütterungen besitzen<br />

können, wird die Erschütterungsuntersuchung auf etwa 150 m beiderseits der Trasse bzw.<br />

des Baubereichs ausgedehnt.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Bei Straßenverkehr werden die größten Erschütterungen durch LKW’s bewirkt. Die in Gebäuden<br />

auftretenden Immissionen sind jedoch wesentlich geringer als bei Eisenbahnbetrieb.<br />

Die maßgeblichsten Faktoren für die Erschütterungsimmissionen sind hierbei der Abstand<br />

zwischen Trasse und Bebauung sowie der Zustand der Straßenoberfläche. In der Regel<br />

werden Trassen möglichst weit von Bauwerken entfernt angeordnet, wodurch die Erschütterungen<br />

meist vernachlässigbar sind. Die Erfahrung zeigt, dass auch Sekundärschallemissionen<br />

aus Straßentunnels meist zu keinen Problemen führen. Das Fachgebiet Erschütterungsschutz<br />

liefert somit in der Regel keine maßgeblichen Argumente zur Trassenauswahl.<br />

Nullvariante<br />

In der Nullvariante verbleibt die starke Belastung der Anrainer an den derzeit verfügbaren<br />

Durchfahrtsstraßen. Hinsichtlich der Sekundärschallimmissionen ist davon auszugehen,<br />

dass im Bestand in der Nacht bei einer größeren Zahl von Objekten nur ausreichender<br />

Schallschutz nach ÖNORM S 9012 erfüllt wird.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Betreffend die Erschütterungsbelastung der Anrainer an den derzeit verfügbaren Durchfahrtsstraßen<br />

ist folgendes festzustellen. Das Kriterium für die Beurteilungsschwingstärke für<br />

ausreichenden Erschütterungsschutz ist im gegenständlichen Projekt auch unter Ansatz der<br />

ungünstigsten, nach der ÖNORM S 9012 anzusetzenden Gesamteinwirkungsdauer in der<br />

Nacht (2000 s, K r,TE = 0,28, siehe Befund zur Frage 2.3.3/ Verkehrsaufkommen) erfüllt. Somit<br />

ist die Verkehrszunahme in den Orten Groß-Enzersdorf und Raasdorf bei Teilverkehrsfreigabe<br />

aus der Sicht des Erschütterungsschutzes zulässig. Bei Vollverkehrsfreigabe kommt es<br />

an allen Durchfahrtsstraßen zu einer Verkehrsentlastung.<br />

Ist-Zustand<br />

Es liegen zwar im Untersuchungsraum gute Ausbreitungsbedingungen für Schwingungen<br />

vor, welche aber zufolge der niedrigen Erschütterungsemissionen des Straßenverkehrs keine<br />

Probleme verursachen.<br />

Die Erschütterungsschutzkriterien von ÖNORM S 9012 sind im Bestand somit überall im<br />

Untersuchungsraum erfüllt, wobei aber spürbare Erschütterungen mit Ausnahme von unterdurchschnittlich<br />

erschütterungsanfälligen Wohngebäuden in allen Gebäudekategorien mit<br />

abgestufter Häufigkeit auftreten.<br />

Hinsichtlich der Sekundärschallimmissionen ist davon auszugehen, dass im Bestand in der<br />

Nacht bei einigen Objekten nur ausreichender Schallschutz nach ÖNORM S 9012 erfüllt<br />

wird.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bauphase<br />

Es sind die Richtwerte der zulässigen maximalen resultierenden Schwinggeschwindigkeiten<br />

im Fundamentbereich von Bauwerken für impulsförmige und länger andauernde Erschütterungseinwirkungen<br />

gemäß ÖNORM S 9020 einzuhalten und in die Ausschreibungs- bzw.<br />

technische Vertragsbedingungen für die Bauunternehmer aufzunehmen.<br />

Alle An- bzw. Abtransporte von Bau- bzw. Aushubmaterial erfolgen über das öffentliche<br />

Straßennetz und Baustraßen. Bei den An-/ Abtransportwegen sind nur die durch Wohnbebauung<br />

führenden Streckenabschnitte von Bedeutung, die daher möglichst zu vermeiden<br />

sind. Dazu dient auch das Baukonzept, welches vorsieht, keine Überschussmassen zu deponieren<br />

und nur Zuschlagstoffe für die Betonherstellung vor Ort anzutransportieren, wodurch<br />

die Anzahl der Transportbewegungen minimiert wird. Die erschütterungsmäßige Auswirkung<br />

des baustelleninduzierten Verkehrs bleibt somit vernachlässigbar gering.<br />

Es werden Unbedenklichkeitsbereiche für verschiedene Bauarbeiten (Geländeoberfläche:<br />

Vibrorammen, Hydraulikbagger, Vibrowalze, Bohrpfahlaushub, Meißeln; Tunnel seicht:<br />

Schlitzwand, Vibrorammen, Schmalwand, Schildvortrieb, Hydraulikbagger; Tunnel tief:<br />

Schildvortrieb) aus der Sicht des Erschütterungsschutzes bezogen auf die Gebäudeklassen<br />

nach ÖNORM S 9020 vorgegeben.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Bei Unterschreitungen der angegebenen Distanzen zu den Schutzobjekten sind Erschütterungsmessungen<br />

durchzuführen, um die Einhaltung der Schwinggeschwindigkeitsgrenzwerte<br />

zu sichern.<br />

Um das Blindgänger – Risiko während der Bauphase möglichst gering zu halten, werden in<br />

den Trassenabschnitten, die Verdachtsflächen darstellen Erkundungsuntersuchungen<br />

durchgeführt. Diese Untersuchungen sind über den unmittelbaren Baustellenbereich hinaus<br />

so weit auszudehen, dass der Grenzwert v Rmax = 4 mm/ s sicher eingehalten werden kann.<br />

Die für die einzelnen Bauarbeiten erforderlichen Sicherheitsabstände sind vorgegeben.<br />

Betriebsphase<br />

Entlang der gesamten Trasse Schwechat – Süßenbrunn der S 1 werden keine fühlbaren<br />

Erschütterungsimmissionen prognostiziert. Betreffend die Sekundärschallimmissionen für<br />

den Tunnelbereich sind mittlere Maximalpegel – je nach Deckenausführung – höchstens im<br />

Bereich des Grundgeräuschpegels, der im Sinne von ÖNORM B 8115-2 mit 15 dB(A) in der<br />

Nacht in geschlossenen Räumen anzusetzen ist, vorherzusagen. Die Sekundärschallimmissionen<br />

sind somit nicht hörbar und es ist guter Schallschutz gemäß ÖNORM S 9012 gegeben.<br />

Betreffend die Erschütterungsbelastung der Anrainer an den derzeit verfügbaren Durchfahrtsstraßen<br />

ist folgendes festzustellen. Die Beurteilung hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Mensch erfolgt zweifach, und zwar einerseits bezüglich der Maximalimmissionen während<br />

der einzelnen LKW - Vorbeifahrten (K BS, max 0,08 bis 0,25, im Mittel 0,17) sowie andererseits<br />

hinsichtlich der durchschnittlichen Größe der Immission K r während des Tag- bzw. Nachtzeitraums<br />

(Beurteilungsschwingstärke). Maßgeblich ist hierbei der Nachtzeitraum. Das Kriterium<br />

für die Beurteilungsschwingstärke für ausreichenden Erschütterungsschutz ist im gegenständlichen<br />

Projekt auch unter Ansatz der ungünstigsten, nach der ÖNORM S 9012 anzusetzenden<br />

Gesamteinwirkungsdauer in der Nacht (2000 s, K r,TE = 0,28) erfüllt. Die prognostizierten<br />

Verkehrszahlen für Vollbetrieb und Teilbetrieb spielen somit keine Rolle. Aus der<br />

Sicht des Erschütterungsschutzes ist die Verkehrszunahme in den Orten Groß-Enzersdorf<br />

und Raasdorf bei Teilverkehrsfreigabe zulässig. Bei Vollverkehrsfreigabe kommt es an allen<br />

Durchfahrtsstraßen zu einer Verkehrsentlastung.<br />

Bauwerksschäden zufolge Kfz – Verkehr können grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Gesamtbewertung<br />

In den Unterlagen sind alle für das Vorhaben relevanten Emissionsquellen sowohl in der<br />

Bau- als auch der Betriebsphase ausreichend dargestellt und berücksichtigt.<br />

Der Untersuchungsraum für die Betriebs- und Bauphase in der UVE wurde ausreichend weit<br />

abgegrenzt. Die festgelegte Abgrenzung ist aus Sicht des Fachgebietes nachvollziehbar begründet.<br />

Der zu erwartende Verkehr wurde bei der Prognose ausreichend berücksichtigt.<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus der Sicht des Fachgebietes<br />

Erschütterungen, Sekundärschall und Kriegsmittel ausreichend, richtig, plausibel und<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

nachvollziehbar. Bei der fachlichen Prüfung ergaben sich keine Abweichungen von den in<br />

der UVE angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen.<br />

Es ist festzustellen, dass die Bauarbeiten bei entsprechender – an sich selbstverständlicher<br />

– Sorgfalt ohne Gefährdung der benachbarten Gebäude durchgeführt werden können. Im<br />

Hinblick auf die Kürze der Andauer der Bauarbeiten im Nahbereich eines einzelnen Anrainers<br />

sind diese Erschütterungen aber auf jeden Fall als zumutbar zu bewerten.<br />

Die S 1 verläuft so weit von verbautem Gebiet entfernt, dass in der Betriebsphase von Menschen<br />

wahrnehmbare Erschütterungen nicht auftreten werden. Betreffend die Sekundärschallimmissionen<br />

für den Tunnelbereich ist guter Schallschutz gemäß ÖNORM S 9012 gegeben.<br />

Betreffend die Erschütterungsbelastung der Anrainer an den derzeit verfügbaren Durchfahrtsstraßen<br />

ist folgendes festzustellen. Das Kriterium für die Beurteilungsschwingstärke für<br />

ausreichenden Erschütterungsschutz ist im gegenständlichen Projekt auch unter Ansatz der<br />

ungünstigsten, nach der ÖNORM S 9012 anzusetzenden Gesamteinwirkungsdauer in der<br />

Nacht (2000 s, K r,TE = 0,28, siehe Befund zur Frage 2.3.3/ Verkehrsaufkommen) erfüllt. Somit<br />

ist die Verkehrszunahme in den Orten Groß-Enzersdorf und Raasdorf bei Teilverkehrsfreigabe<br />

aus der Sicht des Erschütterungsschutzes zulässig. Bei Vollverkehrsfreigabe kommt es<br />

an allen Durchfahrtsstraßen zu einer Verkehrsentlastung.<br />

Eine unzumutbare Belästigung oder Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Nachbarn<br />

durch etwaige vom Vorhaben verursachte Erschütterungen findet nicht statt.<br />

Die in der UVE für die Bauphase definierten Maßnahmen für den Erschütterungsschutz und<br />

die Beweissicherung sind ausreichend, es sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Während des Betriebes sind keine Maßnahmen zur Reduktion von Erschütterungen erforderlich.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Erschütterungen, Sekundärschall und Kriegsmittel ist das Vorhaben<br />

„S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe<br />

und Gesamtverkehrsfreigabe) unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und<br />

der im Gutachten als unbedingt erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich<br />

einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch und Sachgüter sind unter<br />

Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als<br />

erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphasen als nicht relevant, für die<br />

Bauphasen als vertretbar und insgesamt als geringfügig einzustufen.<br />

4.4 Fachbereich 04 - Luftschadstoffe und Klima<br />

Für das Bauvorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ ist<br />

nach den Bestimmungen des UVP-Gesetzes eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

durchzuführen. Teil der Prüfung ist die Ermittlung der Auswirkungen des Projektes während<br />

der Bau- und Betriebsphase auf die Schutzgüter Luft und Klima. Basis der Prüfung sind die<br />

Einreichunterlagen zum gegenständlichen Projekt. Diese wurden auf Vollständigkeit und<br />

Schlüssigkeit geprüft. Das Projekt der ASFiNAG ist betitelt mit Einreichprojekt 2009 und hat<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

zwischen 2009 und dem nun vorliegenden Einreichexemplar Juni 2011 Änderungen in Bezug<br />

auf den Zeitplan der Realisierung erfahren. Da sich zwischen dem Zeitpunkt der Erstvorlage<br />

2009 und dem nunmehr vorliegenden Projekt verschiedenen relevante Änderungen<br />

ergeben haben (z.B. bei berechnungstechnischen Grundlagen Vorliegen einer neuen Emissionsfaktorendatenbank,<br />

bei rechtlichen Aspekten Berücksichtigung der Novelle des IG-L<br />

2010), dadurch aber keine vollständige Überarbeitung der Projektvorlagen sondern einen<br />

Nachführung der Auswirkungen der geänderten Rahmenbedingungen in Ergänzungskapiteln<br />

erfolgte, ist die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Projektunterlagen verwirrend und<br />

mühsam, schlussendlich jedoch möglich. Die vorgelegten Unterlagen sind in sich (mit den<br />

Ergänzungskapiteln) schlüssig und nachvollziehbar. Es wurden keine eigenen Berechnungen<br />

durchgeführt. Für die endgültige Ausführung und geplante Freigabe wurden Berechnungen<br />

durchgeführt, sodass nun die ungewöhnliche Situation vorliegt, dass zwar nachvollziehbar<br />

Projektauswirkungen prognostiziert wurden, diese aber zumindest für den Südteil (Knoten<br />

Schwechat/Tunnel Donau-Lobau) nicht mehr zutreffen. Nachvollziehbar nachgewiesen<br />

wurde statt dessen, dass die teilweise zeitliche Verschiebung des Baues und der Inbetriebnahme<br />

nach hinten zu geringeren Belastungen führen, als dies bei dem ursprünglich geplanten<br />

Bau- und Betriebsablauf die Folge wäre. Die Reduktionen sind in erster Linie auf die<br />

technologischen Entwicklungen der KFZ- Emissionen zurückzuführen.<br />

Untersuchungsraum<br />

Zur Beschreibung des Istzustandes der Luftgüte wurde ein größeres Gebiet betrachtet, wodurch<br />

auch verfügbare Daten aus etwas weiter entfernten Gebieten berücksichtigt werden<br />

können. Grundsätzlich werden die Daten der permanenten Messstellen Kaiserebersdorf,<br />

Schwechat und Mannswörth, Lobau und Glinzendorf (Großenzersdorf II) sowie die temporären<br />

Messstellen Hafen Albern, Flugfeld Aspern und Essling herangezogen.<br />

Für den Istzustand Klima wurden die Daten der Messstationen von Wien - Unterlaa und<br />

Schwechat Flughafen im Süden sowie Großenzersdorf und Fuchsenbigl im Norden der Donau<br />

verwendet.<br />

Der Untersuchungsraum ergibt sich aus den Vorgaben der RVS 04.02.12 und umfasst jenes<br />

Straßennetz, welches durch das Vorhaben betroffen ist. Der Untersuchungsraum Emissionen<br />

wird über die Verkehrsstromanalyse definiert, während sich der Untersuchungsraum<br />

Immissionen an jenem Raum orientiert, in dem relevante Zusatzbelastungen zu erwarten<br />

sind. Die Zusatzbelastungen werden für Anrainer und relevante Erholungsgebiete flächig und<br />

für einzelne wichtige Aufpunkte tabellarisch dargestellt.<br />

Alternativen, Trassenvarianten<br />

Im Rahmen des Vorprojektes wurden mehrere Trassenvarianten geprüft und nachvollziehbar<br />

der schlussendlich eingereichte Trassenverlauf auch unter Einbeziehung des Themas Luftschadstoffe<br />

gewählt. Im Bereich der Querung des Nationalparks erhielt die Variante zweiröhriger<br />

Tunnel aufgrund der Fachbereiche Mensch, Raum und Umwelt den Vorzug. Im Bereich<br />

der Donauquerung wurde zunächst eine Brückenlösung in späterer Folge aber auf Basis<br />

einer Kosten – Nutzen Untersuchung die Tunnelvariante bevorzugt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 92


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Nullvariante<br />

Eine Gleichbelassung des bestehenden Streckennetzes hätte gemäß verkehrstechnischer<br />

Untersuchung aufgrund der hohen Belastungen erhebliche Probleme im Verkehrsablauf. Die<br />

Prognose 2025 zeigt Verkehrszunahmen auf der B3 im Bereich Aspern auf 39.000 KFZ/Tag<br />

und würde in den betroffenen Siedlungsgebieten zu erheblichen Verschärfungen der Umweltprobleme<br />

führen. Gleichzeitig würde dadurch die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung<br />

des Großraumes im NO von Wien erheblich eingeschränkt. Ein Unterlassen des<br />

Projektes hätte somit zur Folge, dass wichtige Verkehrsverlagerungseffekte im untergeordneten<br />

– siedlungsnahen – Straßennetz nicht erfolgen und somit positive Effekte auf die Luftgüte-<br />

und Wohnsituation der unmittelbar anrainenden Bevölkerung ausbleiben würden.<br />

Ist-Zustand<br />

Klimatologisch ist dieser Raum von geringen Jahresniederschlägen, häufigen Trockenperioden<br />

und einer negativen Wasserbilanz gekennzeichnet. Die Sommer sind i.A. sehr warm und<br />

trocken und die Winter eher strahlungsarm und im Allgemeinen nicht sehr kalt, aber oft von<br />

beständigem Hochnebel gekennzeichnet. Der Jahresmittelwert der Lufttemperatur liegt zwischen<br />

9,5°C (Fuchsenbigl) und 9,9°C (Wien-Unterlaa), die Monatsmittelwerte sind an allen 4<br />

Stationen fast gleich und betragen zwischen knapp unter dem Gefrierpunkt im Jänner und<br />

ca. 20°C im Juli und August. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge bleibt bei Werten<br />

zwischen 515 und 533 mm/Jahr. Die höchsten Niederschlagsmengen sind i.A. im Juni zu<br />

erwarten (60 bis 70 mm), die Neuschneemengen liegen im Jänner und Februar bei ca. 10 bis<br />

15 cm.<br />

Für die Beurteilung der Ausbreitungssituation sind die Windgeschwindigkeit und –richtung<br />

sowie die Stabilität der Atmosphäre von Bedeutung. Die jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit<br />

beträgt zwischen 2,8 m/s (Fuchsenbigl) und 4,8 m/s in Wien Unterlaa, mit einer<br />

Calmenhäufigkeit zwischen 18,3% am Fuchsenbigl und lediglich 1,9% am Flughafen Schwechat.<br />

Generell dominiert im Untersuchungsbebiet die neutralen Ausbreitungsklasse III/2<br />

(nach Klug- Manier). Somit kann das Gebiet aufgrund der höheren jahresdurchnittlichen<br />

Windgeschwindigkeiten und der geringen Kalmenhäufigkeit im unmittelbaren Projektraum als<br />

sehr gut durchlüftet bezeichnet werden.<br />

Die Beschreibung des Istzustandes der Luftgüte basiert auf den Werten der oben genannten<br />

Luftgütemessstellen. Das gesamte Projektgebiet ist aufgrund von großflächigen Überschreitungen<br />

der zulässigen Anzahl von Tagen mit PM10 Konzentrationen mit einem TMW > 50<br />

µg/m³ als belastetes Gebiet für Feinstaub ausgewiesen. Der Jahresmittelwert für PM10 bleibt<br />

hingegen eingehalten.<br />

Für PM2.5 liegen wesentlich weniger Daten zur Beurteilung des Istzustandes vor. An den<br />

beiden Wr. Messstellen Währinger Gürtel und Taborstraße wird der Grenzwert für den JMW<br />

eingehalten. Ab 2011 liegen auch für andere Messorte im Stadtgebiet von Wien Daten vor.<br />

Diese zeigen Werte zwischen 17 µg/m³ in der Lobau und 23 µg/m³ an der Messstelle Rinnböckstraße.<br />

Daraus kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass der<br />

Grenzwert von 25 µg/m³s auch im Projektgebiet eingehalten wird.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Bei Stickstoffdioxid kann davon ausgegangen werden, dass im Projektgebiet nördlich der<br />

Donau der Grenzwert für den JMW (30 µg/m³ ab 1.1.2012 1 ) eingehalten wird. Im Projektgebiet<br />

südlich der Donau lagen die Werte der Messstelle Kaiser Ebersdorf in den letzten Jahren<br />

immer um 30 µg/m³, Schwechat bereits merklich darunter. Entlang dem unmittelbaren<br />

Einflussbereich der A4 aber auch im Bereich von Zulaufstrecken (z.B. B10 Schwechat,<br />

Bruck- Hainburger Straße) kann eine Überschreitung eines JMW von 30 µg/m³ nicht ausgeschlossen<br />

werden. Bei den Kurzzeitwerten wurde an den betrachteten Messstellen der<br />

Grenzwert für den max. HMW in den letzten Jahren nie erreicht, der Zielwert für den TMW<br />

(80 µg/m³) wurde punktuell in den Jahren 2005 und 06 überschritten, ab 2007 nicht mehr.<br />

Durch eine Verordnung zum UVP-G wurde das Stadtgebiet von Wien mit einigen wenigen<br />

Ausnahmezonen zum belasteten Gebiet hinsichtlich NO2 erklärt. Im unmittelbaren Projektgebiet<br />

trifft jedoch – mit Ausnahme der oben angeführten Teilbereiche – die Grundlage der<br />

Ausweisung als belastetes Gebiet hinsichtlich NO2 (Grenzwertüberschreitung) nicht zu.<br />

Bei der Belastung durch Stickoxide (als Summe der NO und NO2 Immissionen) ist anzumerken,<br />

dass der für ökologische Betrachtungen geltende Grenzwert von 30 µg/m³ im Jahresmittel<br />

(als NO2) gemäß Messkonzept-Verordnung zum IG-L im Projektgebiet nicht anzuwenden<br />

ist. Betrachtet man die Messstellen Lobau und Glinzendorf, so sieht man aber, dass trotz der<br />

relativen Nähe zu NOx Großemittenten, dieser Grenzwert eingehalten wird.<br />

Für die restlichen Luftschadstoffe wie CO, Benzol und Benz(a)pyren sowie Staubinhaltsstoffe<br />

liegen keine Grenzwertüberschreitungen vor. Gleiches gilt für die Deposition von Staub und<br />

Staubinhaltsstoffen.<br />

Eine Sonderstellung nimmt Ozon ein. Im Untersuchungsgebiet wird die Informationsschwelle<br />

relativ häufig überschritten. Die Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie<br />

jene zum Schutz der Vegetation werden großflächig überschritten. Dies ist jedoch leider ein<br />

überregionales Problem. Die in den letzten Jahren zu verzeichnende leichte Entspannung ist<br />

eher auf meteorologische Umstände zurückzuführen.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bauphase<br />

Während der Bauphase ist naturgemäß mit einem erhöhten Aufkommen von Emissionen –<br />

hier vor allem Staubemissionen – und daraus resultierend von Immissionen zu rechnen.<br />

Nördlich der Donau sind die Abstände der Bautrasse zu den nächstgelegenen Anrainern<br />

relativ groß, sodass bezogen auf den Jahresmittelwert die Grenzwerte nach IG-L weder bei<br />

NO2 noch bei PM10 und PM2.5 überschritten werden. Etwas anders ist die Situation bei den<br />

Kurzzeitmittelwerten. Bei NO2 werden bei den betrachteten Aufpunkten relevante Zusatzbelastungen<br />

ermittelt, die Gesamtbelastung bleibt jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />

unterhalb des Grenzwertes nach IG-L. Schlussendlich kann aber bei Kurzzeitmittelwerten<br />

schon alleine aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine Überschreitung des Grenzwertes<br />

für den Halbstundenmittelwert nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Betrachtet man die<br />

1<br />

nach Evaluierung der derzeit gültigen Toleranzmarge von 5 µg/m³ und Erlassung einer<br />

entsprechenden Verordnung<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Zusatzemissionen bei PM10, so sind in der Bauphase im Jahr der stärksten Bautätigkeit im<br />

Untersuchungsgebiet nördlich der Donau bis zu 10 zusätzliche Überschreitungstage zu erwarten.<br />

Südlich der Donau stellt sich die Situation etwas anders dar. Zum einen ist die Vorbelastung<br />

aufgrund der Nähe zur A4 und den industriellen Anlagen merklich höher und zum anderen<br />

befindet sich das Bauvorhaben merklich näher zu Anrainern. Betrachtete man die Jahresmittelwerte<br />

der prognostizierten Belastungen, so sind bei NO2 an einigen der ausgewiesenen<br />

Aufpunkte relevante Zusatzbelastungen zu erwarten. Der Grenzwert von 30 µg/m³ wird trotzdem<br />

bei den meisten Aufpunkten eingehalten. Der „Auslösewert“ gem. IG-L von 40 µg/m³<br />

wird aber im bewohnten Umfeld der Baustelle nicht erreicht. Bei PM10 und PM2.5 treten tw.<br />

relevante Zusatzbelastungen auf, die jeweiligen Grenzwerte für den JMW im bewohnten Bereich<br />

werden aber nicht erreicht. Beim NO2 Kurzzeitmittelwert sind vermehrt relevante Zusatzbelastungen<br />

zu erwarten, die Gesamtbelastungen bleiben aber im bewohnten Gebiet<br />

unter dem Grenzwert von 200 µg/m³. Wie jedoch bereits oben angeführt können Überschreitungen<br />

des NO2 Kurzzeitgrenzwertes aufgrund lokaler Ereignisse nie ausgeschlossen werden.<br />

Die zusätzlichen Belastungen durch Feinstaub im Tagesmittel sind vor allem nördlich<br />

und westlich des Baufeldes mit bis zu 12 zusätzlichen Überschreitungstagen relevant.<br />

Teilfreigabe Großenzersdorf – Knoten Süßenbrunn<br />

Die Teilfreigabe dieses Abschnittes führt dazu, dass das Bestandsnetz und damit verbunden<br />

natürlich auch die Luftschadstoffbelastung in diesem Bereich merklich entlastet werden. Da<br />

die Trasse relativ weit von Wohnanrainern entfernt verläuft, sind trassennah keine relevanten<br />

Verschlechterungen zu erwarten. Vergleichsrechnungen haben gezeigt, dass die Entlastungswirkung<br />

auch gegeben ist wenn die lokalen Ortsumfahrungen Großenzersdorf und<br />

Raasdorf zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch nicht zur Verfügung stünden. Bei jenen<br />

Teilstrecken, bei denen es im Zuge der Teilverkehrsfreigabe zu Zunahmen im PKW-Verkehr<br />

kommt, überwiegt die emissionsseitige Entlastung durch das reduzierte LKW - Verkehrsaufkommen.<br />

Betriebsphase<br />

Bis zum Jahr 2025 ist im Bestandsnetz in der Nullvariante eine mehr als 50%ige Erhöhung<br />

der Fahrleistung zu erwarten. Der prozentuell stärkste Zuwachs ist beim Schwerverkehr zu<br />

erwarten, zahlenmäßig nimmt der PKW Verkehr am stärksten zu.<br />

Vergleicht man hingegen das Ausbauszenario MR-HR (Planfall S1/2025) mit der Nullvariante<br />

(Referenzplanfall 2025), so sind bei einer ca. 14%igen Zunahme der Fahrleistung eine 1,4<br />

bis 2,6%ige Zunahme bei den Emissionen an Luftschadstoffen zu verzeichnen.<br />

Ein exemplarischer Vergleich mit den Emissionsmengen für den Raum Wien inklusive der<br />

Gemeinden Großenzersdorf, Raasdorf, Aderklaa und Schwechat zeigt, z.B. bei NOx einen<br />

Anstieg um 0,55%, bei CO um 1%, bei NMHC um


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Schadstoffen Ozon sowie sekundär gebildete Aerosole ist der Betrachtungsraum ebenfalls<br />

auf den Großraum Wien auszuweiten. Da die primären Emissionsveränderungen in diesem<br />

Bereich bereits 30 µg/m³ im unmittelbaren Einflussbereich<br />

der S 1 südlich des Knotens Schwechat sowie in Schwechat entlang der Wiener<br />

Straße westlich des Hauptplatzes prognostiziert. Relevante Zusatzbelastungen (>3% des<br />

Grenzwertes) werden hingegen östlich des Hauptplatzes entlang der Bruck Hainburger Straße<br />

ausgewiesen. Das Kriterium eines Überschreitens eines NO2 JMW von 40 µg/m³ und<br />

einer relevanten Zusatzbelastung wird in den betrachteten Straßenzügen nicht erreicht.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Entlang der Zulaufstrecken nördlich der Donau wird der Grenzwert für den NO2 Jahresmittelwert<br />

eingehalten. Die prognostizierten Zusatzbelastungen sind an den ausgewiesenen<br />

Aufpunkten irrelevant.<br />

Beim Kurzzeitwert (HMW) stellt sich die Lage etwas anders dar. Die projektbezogenen Zusatzbelastungen<br />

sind an den ausgewiesenen Aufpunkten zwar relevant, die Gesamtbelastung<br />

bleibt jedoch deutlich unter dem Grenzwert von 200 µg/m³.<br />

Bei Feinstaub bleiben entlang der Zulaufstrecken die prognostizierten Zusatzbelastungen<br />

sowohl im Langzeit- als auch im Kurzzeitmittelwert unterhalb der Relevanzschwelle.<br />

Anzumerken ist, dass die in der UVE angestellten Berechnungen der Belastungen durch<br />

Luftschadstoffe auf Basis des Emissionsfaktorenhandbuches HBEFA V2.1a (2004) erfolgten.<br />

Nach Abschluss der UVE wurde eine neue Datenbasis veröffentlicht HBEFA V3.1 (2010), die<br />

nun auch die bereits bekannten Emissionsstandards EURO 5&6 für PKW und Nutzfahrzeuge<br />

berücksichtigt. Auf Basis dieser neuen Daten ist zu erwarten, dass sich die prognostizierten<br />

Zusatzbelastungen bei NO2 um ca. 35 bis 40% und bei PM10 um ca. 20% im Betriebsfall<br />

reduzieren werden. Die trotz Verwendung der höheren Emissionswerte in der UVE ausgewiesenen<br />

und in der UVP übernommenen Werte der Zusatzbelastungen liegen somit auf der<br />

höheren – d.h. sicheren – Seite.<br />

2011 erfolgte schlussendlich eine Änderung in der Prioritätenreihung der Infrastrukturprojekte<br />

in Österreich. Das führe dazu, dass nun Teile des Bauvorhabens zeitlich verzögert realisiert<br />

werden. Dies betrifft vor allem den Knoten Schwechat und den Tunnel Donau-Lobau.<br />

Mit den Bauarbeiten wird südlich der Donau frühestens 2018 begonnen, der Baubeginn des<br />

Tunnels Lobau verschiebt sich auf 2020/21. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Zeiten<br />

der Inbetriebnahme der einzelnen Abschnitte nach hinten verschieben. Lediglich der Bauabschnitt<br />

Groß-Enzersdorf – Knoten Süßenbrunn bleibt in seiner zeitlichen Realisierung gleich.<br />

Die Auswirkungen daraus wurden im Zuge der UVE lediglich abgeschätzt. Es erfolgten keine<br />

direkten Berechnungen der zu erwartenden Zusatzbelastungen mehr. Vielmehr wurde nachgewiesen,<br />

dass die spätere Realisierung bei NO2 zu geringeren Zusatzbelastungen führt.<br />

Bei PM10 ist ein geringer Anstieg zu verzeichnen, der sich aber in erster Linie auf die aufgrund<br />

der dann höheren Verkehrsmengen verursachten Aufwirbelungsemissionen zurückführen<br />

lässt. Aufgrund der fehlenden Konkretisierung der Zusatzbelastungen bei vollständiger<br />

Inbetriebnahme werden die gemäß ursprünglichem Realisierungsplan ermittelten Werte<br />

herangezogen und betrachtet. Da diese Werte in der Regel höher liegen, findet man sich mit<br />

der gewählten Betrachtungsweise auf der sicheren Seite.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Luftschadstoffe und Klima ist das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtfreigabe)<br />

unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt<br />

erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Luft ist unter Zugrundelegung der in der<br />

UVE vorgeschlagenen und der im Gutachten als erforderlich angesehenen Maßnahmen für<br />

die Betriebsphase als geringfügig, für die Bauphase als vertretbar und insgesamt als geringfügig<br />

einzustufen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima ist unter Zugrundelegung der in<br />

der UVE vorgeschlagenen und der im Gutachten als erforderlich angesehenen Maßnahmen<br />

für die Betriebsphase als nicht relevant, für die Bauphase als geringfügig und insgesamt als<br />

nicht relevant einzustufen.<br />

4.5 Fachbereich 05 – Humanmedizin<br />

Zusammenfassung der zu erwartenden Auswirkungen der Luftschadstoffimmissionen<br />

auf den Menschen:<br />

- Bauphase:<br />

Aus medizinischer Sicht haben die prognostizierten zusätzlichen durch den Bau der S 1 Lobau<br />

bedingten Belastungen mit PM10, PM2,5, NO 2 und Staubdeposition keine negativen<br />

Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden (unzumutbare Belästigung) der Anrainer, wenn<br />

die von lufttechnischer Seite festgelegten - unbedingt geforderten Maßnahmen - umgesetzt<br />

werden. Die Grenzwerte werden überall auch mit den zusätzlichen Immissionen der Bauphase<br />

eingehalten.<br />

- Maßnahmen/Auflagen Bauphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

- Betriebsphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind negativen Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden (unzumutbare<br />

Belästigung) der Anrainer durch eine toxische Wirkung von Luftschadstoffen (PM10,<br />

PM2,5, NO 2 und Staubdeposition) während der dargestellten Betriebsphasen - Teilfreigabe<br />

2018 und 2025 mit und ohne Einbeziehung der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf und<br />

Raasdorf , Betriebsphase S 1 Lobau 2025 und Betriebsphase S 1 Lobau Bezugsjahr 2035<br />

mit den Umfahrungen - mit Sicherheit auszuschließen.<br />

- Maßnahmen/Auflagen Betriebsphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Zusammenfassung der zu erwartenden Auswirkungen der prognostizierten Schallimmissionen<br />

auf den Menschen:<br />

- Bauphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind negativen Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden (keine<br />

unzumutbare Belästigung) der Anrainer durch Schallimmissionen während der Bauarbeiten<br />

in den einzelnen Bauabschnitten auszuschließen, wenn die geforderten Maßnahmen umgesetzt<br />

werden.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

- Maßnahmen/Auflagen Bauphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind zeitliche Einschränkungen bei lärmintensiven Bauarbeiten (>70<br />

dB) erforderlich.<br />

- Betriebsphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind negativen Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden (unzumutbare<br />

Belästigung) der Anrainer durch Schallimmissionen während der dargestellten Betriebsphasen<br />

- Betriebsphase S 1 Lobau 2025, Teilfreigabe 2025 mit und ohne Einbeziehung<br />

der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf und Raasdorf und Vorausschau Verkehr 2035 ­<br />

mit Sicherheit auszuschließen, wenn die geforderten Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

- Maßnahmen/Auflagen Betriebsphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind zusätzliche objektseitige Maßnahmen bezüglich Betriebsphase<br />

S 1 Lobau 2025 und Teilfreigabe 2025 mit und ohne Einbeziehung der lokalen Umfahrungen<br />

Großenzersdorf und Raasdorf bei Wohnanrainern in einigen Bereichen unbedingt erforderlich,<br />

wobei Details in einem Schallschutzprojekt auszuarbeiten sind.<br />

Zusammenfassung der zu erwartenden Auswirkungen der prognostizierten Erschütterungsimmissionen<br />

auf den Menschen:<br />

- Bauphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind negativen Auswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden (unzumutbare<br />

Belästigung) der Anrainer durch Erschütterungsimmissionen während der Bauarbeiten<br />

in den einzelnen Bauabschnitten auszuschließen, wenn die von erschütterungstechnischer<br />

Seite geforderten Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

- Maßnahmen/Auflagen Bauphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

- Betriebsphase:<br />

In der Betriebsphase werden bei den Anrainern/Betriebsgebieten keine Erschütterungen auftreten.<br />

- Maßnahmen/Auflagen Betriebsphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Zusammenfassung der zu erwartenden Auswirkungen der prognostizierten Lichtimmissionen<br />

im Bereich der Tunnelbaustellen auf den Menschen:<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

- Bauphase:<br />

Eine unzumutbare Belästigung der nächstgelegenen Wohnanrainer durch Ausleuchtung von<br />

Wohn- und Schlafräumen ist auszuschließen.<br />

- Maßnahmen/Auflagen Bauphase:<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Freizeit und Erholung:<br />

Da keine nachteiligen Auswirkungen auf den Menschen durch Luftschadstoffimmissionen,<br />

Lärmimmissionen, Erschütterungsimmissionen und Lichtimmissionen auftreten werden, ist<br />

davon auszugehen, dass durch das Vorhaben S 1 Lobau die Nutzung der Freiräume im Untersuchungsgebiet<br />

nicht eingeschränkt wird.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Humanmedizin ist das Vorhaben "S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn" (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt<br />

erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Humanmedizin sind unter Zugrundelegung<br />

der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich<br />

angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphasen als vertretbar, für die Bauphasen als vertretbar<br />

und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.6 Fachbereich 06 - Wald<br />

Untersuchungsraum<br />

Im ggst. Teilgutachten wird zwischen einem engeren und einem erweiterten Untersuchungsraum<br />

unterschieden. Der engere Untersuchungsraum wurde zur Beschreibung der vom Vorhaben<br />

voraussichtlich erheblich beeinflussten Umwelt wie in der UVE mit einem rd. 200 m<br />

umfassenden Streifen beidseits der Trassenachse abgegrenzt, wobei der eigentliche Tunnelbereich<br />

(Tunnel Donau-Lobau) von den Untersuchungen ausgenommen wurde.<br />

Fragestellungen und mögliche erhebliche Wirkungen hinsichtlich der Immissionssituation, die<br />

durch das Abklingen der Zusatzbelastungen bei Schadstoffen entlang der untersuchten Verkehrstrasse<br />

zu erwarten sind, wurden im sogenannten erweiterten Untersuchungsraum behandelt.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Im Zuge der Erstellung des ggst. Projektes wurden von der Projektwerberin verschiedene<br />

Trassenvarianten und alternative Lösungsmöglichkeiten geprüft. Diese sind im Vorprojekt<br />

und im Einreichprojekt dargestellt, wurden – soweit für den Fachbereich „Wald“ relevant –<br />

bewertet und flossen in die Gesamtbewertung der einzelnen Trassenvarianten ein.<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches „Wald“ entsprochen.<br />

Die in der Projektgeschichte zum Einreichprojekt und zum Vorprojekt angeführte Beurteilung<br />

der Trassenvarianten ist für das Schutzgut Wald und die forstwirtschaftliche Nutzung nachvollziehbar<br />

dargestellt.<br />

Nullvariante<br />

Bei Unterbleiben des Vorhabens sind keine Auswirkungen auf das Fachgebiet „Wald“ gegeben.<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Ist-Zustand<br />

Der Ist-Zustand für das Schutzgut Wald und die forstwirtschaftliche Nutzung wurde von der<br />

Projektwerberin erfasst, dargestellt und nachvollziehbar untersucht. Eigene Erhebungen<br />

durch den Ersteller des Fachgutachtens „Wald“ wurden in Hinblick auf die überwirtschaftlichen<br />

Waldfunktionen durchgeführt, die Rodeflächen wurden dahingehend vor Ort untersucht.<br />

Die vorliegenden Daten sind nachvollziehbar, vollständig und für die Beurteilung des Ist-<br />

Zustandes ausreichend.<br />

Das Projektgebiet liegt im östlichen und nördlichen Wiener Becken, das im Tertiär verlandete<br />

und im Quartär seine heutige Landschaftsform mit den Terrassen des Marchfeldes und<br />

des Wiener Raumes erhielt. Unter den quartären Deckschichten mit äolischer, fluviatiler und<br />

kolluvialer Herkunft liegen tertiäre Tegelschichten, welche die Basis des Grundwasserkörpers<br />

bilden. Die am häufigsten anzutreffenden Bodentypen im Untersuchungsgebiet sind<br />

Auboden, Feuchtschwarzerde und Tschernoseme.<br />

Die hohen GW-Stände der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts werden infolge der intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung im Marchfeld und der damit zusammenhängenden Belastung<br />

des GW-Körpers durch die landwirtschaftlichen Bewässerungsmaßnahmen nicht mehr<br />

erreicht. Die in der Folge auftretenden Austrocknungstendenzen des gesamten Gebietes<br />

konnten durch zahlreiche gegensteuernde Maßnahmen wie beispielsweise die Grundwasseranreicherung<br />

mittels Donauwasser über den Marchfeldkanal weitgehend ausgeglichen<br />

werden.<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im pannonisch-kontinentalen Klimaraum mit semiarider Ausprägung<br />

im Winter und trocken subhumider im Sommer.Die Hauptwindrichtungen sind<br />

West bis Nordwest. Die durchwegs kräftigen Winde haben austrocknende Wirkung und führen<br />

sie vor allem im Frühjahr bei fein aufgefrorener Frostgare sowie im Spätsommer und<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Herbst nach Aberntung der Felder zur Abtragung und Verblasung der Bodenkrume („Flugerde“).<br />

Bis auf die für den Osten Österreichs typischen hohen Ozonwerte ist die Vorbelastung der<br />

Luft durch wakdrelevante Schadstoffe als gering bis mittel einzustufen; die einschlägigen<br />

Grenz- und Richtwerte werden mit Ausnahme der großstädtisch geprägten und verkehrsnahen<br />

Messstellen fast überall eingehalten. Auch die Untersuchungen des Wiener Bodenberichts<br />

2003 ergeben keine Hinweise auf eine relevante Vorbelastung den Bodens durch industrielle<br />

oder verkehrsbedingte Schadstoffeinträge. Aus den dargestellten Daten der<br />

Grundbelastung der Luft ergaben sich keine Hinweise auf eine relevante Schadstoffbelastung<br />

der Waldvegetation im Bereich der geplanten Trasse.<br />

Die Waldflächen im Untersuchungsgebiet weisen überwiegend erhöhte Werteziffern bei den<br />

überwirtschaftlichen Waldfunktionen auf. Dies liegt in der geringen Waldausstattung, der<br />

vergleichsweise hohen Erosionsgefährdung und der Bedeutung der Waldflächen für den<br />

Klimaausgleich und den Wasserhaushalt begründet. Daher gilt für fast alle Waldflächen im<br />

Untersuchungsgebiet ein besonderes öffentliches Interesse an der Walderhaltung. Gemäß<br />

dem Rodungserlass des BMLFUW 2002 idgF ist die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen<br />

aufgrund der mittleren bis hohen Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung in besonderem<br />

öffentlichem Interesse gelegen.<br />

Die aktuellen Waldbestände im Untersuchungsgebiet weisen zum Teil eine naturnahe Artengarnitur<br />

mit Baumarten der Hartholzau, Restbeständen der Schwarzpappelau und der<br />

Frischen Pappelau und typischen Übergangsarten von der Weichholz- zur Hartholzau auf.<br />

Die im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes liegenden Waldbestände (Windschutzanlagen,<br />

Restflächen) und jene am Knoten Schwechat setzen sich aus Pappel-, Robinien und<br />

Laubholzmischbeständen unterschiedlichen Naturnähegrades (Hemerobiegrad) zusammen.<br />

Die Gefährdungen der Wälder im Untersuchungsgebiet sind vor allem auf Mistelbefall,<br />

Pilzbefall, klimatische Einflüsse und Wildschäden zurückzuführen.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bau- und Betriebsphase<br />

Auswirkungen durch Flächenbeanspruchungen<br />

In der Bauphase sind insgesamt rd. 6,62 ha Rodungen von Wald erforderlich, wobei davon<br />

rd. 4,32 ha Dauerrodungen (die in der Betriebsphase wirksam bleiben) und rd. 2,30 ha befristete<br />

Rodungen sind. Die 2,30 ha befristete Rodungen werden nach Bauende wiederbewaldet.<br />

Unter Berücksichtigung, dass die dauernd zu rodenden Flächen eine hohe Schutz- und/oder<br />

hohe bzw. erhöhte Wohlfahrtswirkung aufweisen und damit ein besonderes öffentliches Interesse<br />

an der Walderhaltung vorliegt, gleichzeitig aber trotz der geringen Waldausstattung im<br />

Untersuchungsraum eine äußerst geringfügige Verringerung der Waldausstattung in den<br />

betroffenen Katastralgemeinden zu erwarten ist, sind die Auswirkungen durch Rodungen in<br />

der Bauphase insgesamt als vertretbar anzusehen.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Da die befristeten Rodungen wiederbewaldet werden und unter Berücksichtigung der vorgesehenen<br />

Maßnahmen (Ersatzaufforstungen für Dauerrodungen) sind die Auswirkungen<br />

durch Flächenbeanspruchung in der Betriebsphase als geringfügig einzustufen.<br />

Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen)<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) in der Bauund<br />

Betriebsphase aufgrund der Situierung der betroffenen Waldflächen, der meist nur geringen<br />

Flächenausmaße der Rodeflächen unter Berücksichtigung der waldökologischen und<br />

überwirtschaftlichen Waldfunktionen als geringfügig bewertet.<br />

Auswirkungen durch Randeffekte und mikroklimatische Veränderungen<br />

Mikroklimatische Auswirkungen auf Wald bzw. auf die forstwirtschaftliche Nutzung (erhöhtes<br />

Risiko für Kaltluftlagerungen, Änderungen der Windverhältnisse und der Schneebindung, der<br />

Temperatur- und Verdunstungsverhältnisse, Beschattung etc.) sind in der Bau- und Betriebsphase<br />

nur in geringem Umfang zu erwarten. Aufgrund der zum Teil isolierten Lage der<br />

vom Vorhaben betroffenen Waldflächen und der geringen Flächenbeanspruchung werden<br />

die Auswirkungen durch Randeffekte und mikroklimatische Veränderungen in den von Rodung<br />

betroffenen Teilbereichen während der Bau- und Betriebsphase als geringfügig eingestuft.<br />

Auswirkungen durch Schadstoffbelastung<br />

Bauphase<br />

Hinsichtlich Auswirkungen durch Luftschadstoffe sind in der Bauphase ist vor allem Staubniederschlag<br />

waldrelevant. Bei hohen Staubemissionen, wie sie bei Baustellen ohne staubmindernde<br />

Maßnahmen entstehen können, kann es im unmittelbaren Nahbereich der Baustelle<br />

zu übermäßigen Staubauflagerungen auf Blätter kommen, die zum Verkleben der<br />

Spaltöffungen führen und damit Bäume im Extremfall in ihrer normalen Lebens- und Leistungsfähigkeit<br />

beeinträchtigen können. Unter Berücksichtigung vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

zur Staubminderung sind aber keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch<br />

Staubniederschlag zu erwarten. Die Auswirkungen werden insgesamt als geringfügig eingestuft.<br />

Betriebsphase<br />

Zu den Auswirkungen von Stickstoffdioxid auf den Wald in der Betriebsphase ist festzustellen,<br />

dass der Langzeit-Vegetationsrichtwert der Österreichischen Akademie der Wissenschaften<br />

zum Schutz der Vegetation mit Ausnahme des unmittelbaren Nahbereiches des<br />

Knotens Schwechat inkl. Zulaufstrecken auch in unmittelbarer Trassennähe eingehalten<br />

wird. Die betriebsbedingte Zusatzbelastung liegt im größten Teil der Trasse unter 10% des<br />

Grenzwertes. Eine relevante Beeinträchtigung von Waldflächen kann ausgeschlossen werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wald durch NO 2 -Immissionen sind daher als geringfügig<br />

anzusehen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Da der NO x -Grenzwert der Verordnung zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation nur<br />

für Hintergrundgebiete und empfindliche Vegetationsgesellschaften und Ökosysteme anzuwenden<br />

ist und dort der Begrenzung des Stickstoffeintrages dient, ist er im<br />

Untersuchunbgsgebiet nur für Teile des Nationalparks Donau-Auen anzuwenden. Hier sind<br />

jedoch keine relevanten Zusatzbelastungen bzw. keine unzulässigen N-Einträge durch das<br />

Vorhaben zu erwarten.<br />

Zur Beurteilung nachteiliger Auswirkungen auf den Waldboden durch Emissionen von Luftschadstoffen<br />

sind vorhabenbedingte Depositionen von Schwermetallen und Stickstoff zu<br />

bewerten. Hinsichtlich Schwermetallen ist dabei auf aktuelle Vergleichsuntersuchungen im<br />

Nahbereich stark befahrener Straßen zu verweisen, bei denen beim derzeitigen Stand der<br />

Kfz-Technologie keine relevanten Schwermetallanreicherungen in Böden festzustellen waren.<br />

Der Stickstoffeintrag liegt bereits in geringer Entfernung von der S 1 unter 20 kg/ha.a<br />

(Gesamtbelastung) und damit unter dem Richtwert der WHO für Nadel- und Laubwälder (20<br />

kg/ha.a). Die Zusatzbelastung durch das Vorhaben beträgt lt. UVP-Teilgutachten „Luftschadstoffe<br />

und Klima“ in einem Streifen bis zu 100 m beidseitig der Trasse zwischen 5 und 7<br />

kg/ha.a. Bei einer Grundbelastung von ca. 15 kg/ha.a im Wald und ca. 12,5 kg/ha.a auf Wiesen<br />

und Ackerflächen wird der Richtwert nur im unmittelbaren Nahbereich der S 1 erreicht<br />

bzw. überschritten. Unter der Berücksichtigung, dass es sich bei den betroffenen Böden um<br />

Auböden und Tschernoseme mit natürlicherweise hohem Stickstoffumsatz handelt, und natürliche<br />

Lebensräume nur kleinflächig betroffen sind, können die Auswirkungen als geringfügig<br />

eingestuft werden.<br />

Auswirkungen durch Veränderung des Wasserhaushaltes<br />

Bauphase<br />

Qualitative Änderungen des Wasserhaushaltes und damit verbundene Auswirkungen auf<br />

den Waldboden und die Forstwirtschaft sind in der Bauphase bei Einhaltung der einschlägigen<br />

Vorschriften für den Betrieb von Baumaschinen mit Ausnahme lokaler Trübungen durch<br />

die Arbeiten im Aquifer nicht zu erwarten. In der Betriebsphase wird bei Ausführung der<br />

Bauwerke nach dem Stand der Technik eine ordnungsgemäße Ableitung chloridhältiger Abwässer<br />

gewährleistet. Lediglich Spritzwasser (sog. Verkehrsgischt) gelangt in die<br />

trassenangrenzenden Bereiche, vorwiegend auf die Straßenböschungsflächen. Die Auswirkungen<br />

auf die Forstwirtschaft durch Einträge von chloridhältigen Straßenwässern in Waldböden<br />

werden aufgrund der Situierung der Waldflächen als geringfügig eingestuft.<br />

Von quantitativen Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Wasserhaushalt sind insbesondere<br />

die Bereiche Tunnel Offene Bauweise Nord, Knoten Schwechat, Tunnel Offene<br />

Bauweise Süd und Nationalpark – Tunnel Donau-Lobau betroffen. In sämtlichen Teilbereichen<br />

sind sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase weitreichende Maßnahmen vorgesehen,<br />

um die negativen Auswirkungen durch das Baugeschehen und die Bauwerke<br />

nachhaltig zu minimieren.<br />

Durch den während der Bauphase vorgesehenen Ersatzbrunnen für die OMV kommt es zu<br />

erheblichen Grundwasserabsenkungen, in deren Einzugsbereich auch Waldflächen vorhanden<br />

sind. Da die Grundwasserflurabstände im Untersuchungsgebiet bei mittleren Grundwasserständen<br />

(MGW) zwischen 4 und 7 m betragen, ist davon auszugehen, dass Waldbäume<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

ihren Wasserbedarf zum überwiegenden Teil aus Oberflächenwasser decken müssen, und<br />

es allenfalls in Zeiten hoher Grundwasserstände möglich ist, einen Teil ihres Wasserbedarfs<br />

aus dem kapillar aufsteigenden Grundwasser zu decken. Da der Betrieb des Ersatzbrunnens<br />

lt. UVE nur 15 Monate lang vorgesehen ist, und im UVP-Teilgutachten „Wald“ eine Maßnahme<br />

definiert wurde, nach der ein Betrieb des Ersatzbrunnens nicht länger als 2 Vegetationsperioden<br />

zulässig ist, um die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt zu begrenzen,<br />

werden Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushalts und des Waldes so weit vermindert,<br />

dass die Auswirkungen als vertretbar einzustufen sind.<br />

Die Projektauswirkungen durch Veränderung des Wasserhaushaltes in der Bauphase werden<br />

für den Waldboden und die Forstwirtschaft insgesamt als vertretbar eingestuft, zumal<br />

sowohl quantitative als auch qualitative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten<br />

sind. Die in den Einreichunterlagen ausgeführten Maßnahmen sind jedoch geeignet, diese<br />

Auswirkungen weitgehend zu kompensieren bzw. zeitlich einzuschränken.<br />

Betriebsphase<br />

Für die Betriebsphase gilt, dass unter Berücksichtigung der hohen Maßnahmenwirksamkeit<br />

eine Ausgleichbarkeit kurzfristig erzielbar ist. Daher werden die Projektauswirkungen<br />

durch Veränderung des Wasserhaushaltes in der Betriebsphase für das Schutzgut Wald<br />

als geringfügig eingestuft.<br />

Teilverkehrsfreigabe<br />

Die geplanten Teilverkehrsfreigabe führt gegenüber dem Planfall „Verkehrsfreigabe des Gesamtabschnittes<br />

Schwechat bis Süßenbrunn“ zu leicht geänderten Immissionswerten, die<br />

jedoch keine relevanten Auswirkungen auf die Beurteilung der Auswirkungen der Schadstoffbelastungen<br />

in Bau- und Betriebsphase auf das Schutzgut Wald haben.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes „Wald“ ist das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße,<br />

Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe) unter Berücksichtigung<br />

der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt erforderlich<br />

bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wald und die forstwirtschaftliche Nutzung<br />

sind unter Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im<br />

Gutachten als erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als geringfügig,<br />

für die Bauphase als vertretbar und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.7 Fachbereich 07 – Jagd und Wildökologie<br />

Untersuchungsraum<br />

Im ggst. Teilgutachten wird zwischen einem engeren und einem erweiterten Untersuchungsraum<br />

unterschieden. Der engere Untersuchungsraum wurde zur Beschreibung der vom Vor­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

haben voraussichtlich erheblich beeinflussten Umwelt wie in der UVE mit einem rd. 500 m<br />

umfassenden Streifen beidseits der Trassenachse abgegrenzt.<br />

Fragestellungen, die sich auf größere räumliche Einheiten als das engere Untersuchungsgebiet<br />

beziehen (z.B. Schadstoffbelastung, regionale Lebensraumausstattung; wildökologisch<br />

relevante Migrationsachsen), werden für das erweiterte Untersuchungsgebiet bearbeitet.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Im Zuge der Erstellung des ggst. Projektes wurden von der Projektwerberin verschiedene<br />

Trassenvarianten und alternative Lösungsmöglichkeiten geprüft. Diese sind im Vorprojekt<br />

und im Einreichprojekt dargestellt, wurden – soweit für den Fachbereich „Jagd und Wildökologie“<br />

relevant – bewertet und flossen in die Gesamtbewertung der einzelnen Trassenvarianten<br />

ein.<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches „Jagd und Wildökologie“<br />

entsprochen.<br />

Die in der Projektgeschichte zum Einreichprojekt und zum Vorprojekt angeführte Beurteilung<br />

der Trassenvarianten ist für das Schutzgut Wild und jagdliche Nutzung nachvollziehbar dargestellt.<br />

Nullvariante<br />

Bei Unterbleiben des Vorhabens sind keine Auswirkungen auf das Fachgebiet „Jagd und<br />

Wildökologie“ gegeben. Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des<br />

Vorhabens sind ausreichend dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Ist-Zustand<br />

• Wildökologie<br />

Die Lobau und die Auwaldgebiete entlang der Donau stellen die einzigen größeren, zusammenhängenden<br />

Waldgebiete zwischen Schwechat und Süßenbrunn dar und sind vor allem<br />

in Anbetracht der geringen Gehölzausstattung im Marchfeld mit vereinzelten Windschutzanlagen<br />

und Kleinstwaldflächen und aufgrund des Siedlungsdrucks auf Wiener Stadtgebiet<br />

sowie in den NÖ Umlandgemeinden aus wildökologischer Sicht von großer Bedeutung.<br />

Die landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft, die einen Großteil des Untersuchungsraumes<br />

einnimmt, ist der maßgebliche Lebensraum im ggst. Projektgebiet. Er reicht von<br />

Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn und ist charakterisiert durch eine arten- und strukturarme,<br />

intensiv bewirtschaftete Offenlandschaft.<br />

Die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden Wasserflächen (u.a. Donau, Schwechat, Donau-Oder-Kanal,<br />

Schotterteiche) haben – je nach Nutzung – unterschiedliche wildökologische<br />

Bedeutung, wobei insbesondere die Donau, die Altarme in der Lobau und der Rußbach<br />

für die Wasserversorgung der Wildtiere von großer Bedeutung sind, zumal hier ausreichende<br />

Gehölzstrukturen für Einstand und Deckung vorhanden sind.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die wichtigsten Biotopverbundelemente im Untersuchungsraum stellen die Donauauen<br />

und die Lobau, die auch überregionale Bedeutung als Wildwanderkorridore besitzen, sowie<br />

der Rußbach dar.<br />

Aus der Siedlungstätigkeit im Untersuchungsgebiet (Wiener Stadterweiterungsgebiete, starker<br />

Zuzug in die NÖ Umlandgemeinden) resultiert eine stetige Flächenreduktion der Wildtierlebensräume,<br />

die zudem durch Störungen infolge der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung<br />

verstärkt wird. Siedlungsstrukturen selbst stellen neben den übergeordneten Verkehrsachsen<br />

(v.a. A4, bestehende S1) die wesentlichsten Barrieren für Wildtiere im Untersuchungsgebiet<br />

dar.<br />

Die wichtigsten Leitarten sind das Rehwild, das als Kulturfolger sehr anpassungsfähig ist<br />

und daher auch in der offenen Intensivagrarlandschaft in größerer Dichte anzutreffen ist, das<br />

Schwarzwild, dessen Vorkommen mit der Intensivierung des Maisanbaus ab den 1960er<br />

Jahren stark zugenommen hat, und das Rotwild, das sich vor allem in der Unteren Lobau<br />

aufhält. Das Muffel- und Damwild wurde in den 1960er Jahren im Untersuchungsraum ausgesetzt;<br />

aufgrund der Nationalparkausweisung der Lobau wurden beide Wildtierarten in den<br />

letzten Jahren stark bejagt. Durch die Zunahme der Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauten<br />

und der damit einhergehenden Flächenbeanspruchung und Zerschneidung der Lebensräume<br />

nahm die regionale Hasenpopulation in den letzten Jahren beständig ab bzw. ist in Teilbereichen<br />

völlig verschwunden. Füchse sind sporadisch in der Lobau und weiter verbreitet<br />

im Marchfeld anzutreffen, wo sie durch das weitgehend ausreichende Vorkommen von Mäusen,<br />

vereinzelt auch von Hasen und Fasanen ausreichend Nahrung finden. Während der<br />

Steinmarder lokal im Bereich von Feldgehölzen und bei Abbruchmaterialhalden gesichtet<br />

wurde, kommt das Wiesel in den letzten Jahren vermehrt in den landwirtschaftlich genutzten<br />

Teilräumen vor. Ebenso weit verbreitet ist der Waldiltis entlang des Großenzersdorfer Arms<br />

und an der Panozza-Lacke.<br />

Der Fasan ist eine bedeutende Niederwildart vom Lobauvorland bis Aderklaa, der im Vergleich<br />

zum Hasen weniger empfindlich gegenüber anthropogenen Einflüssen und an der<br />

Wiener Stadtgrenze, Beim Roten Kreuz und auf dem Ober- und Mitterfeld noch häufig anzutreffen<br />

ist. Ebenso verbreitet sind Greifvögel und Biber, deren Population sich mittlerweile<br />

sehr positiv entwickelt hat.<br />

Die Fallwildhäufungsstellen sind die B8 Marchfeldstraße (westlich der Ortseinfahrt Aderklaa),<br />

die S80-Bahnstrecke südlich von Raasdorf, die Verbindungsstraße Groß-Enzersdorf –<br />

Raasdorf, südlich des Jakobskreuzes, die Verbindungsstraße Groß-Enzersdorf – Mühlleiten,<br />

Abschnitt Waldrand „Herrnau“, die Raffineriestraße, Bereich Ölhafen Lobau und in Schwechat<br />

die Alberner Hafenzufahrtsstraße im Bereich „Auf der Ried“. Die Verluste durch Straßenverkehr<br />

betreffen vor allem Rehwild, Schwarzwild (bis zu 20%ige Fallwildquote pro<br />

Jahr) und Hase (im Bezirk Mistelbach 15% des jährlichen Abschusses).<br />

Sonstige Gefährdungen für Wildtiere sind in Bezug auf den Rehwildbestand insbesondere<br />

Hochwässer der Donau; der große amerikanische Leberegel ist für die Reduzierung der örtlichen<br />

Rotwildbestände verantwortlich.<br />

Die Wildtierlebensräume (Habitate) im Untersuchungsgebiet sind geprägt von der überwiegenden<br />

landwirtschaftlichen Nutzung. Einstände finden Wildtiere in den Waldgebieten der<br />

Donauauen und in der Lobau und während der Vegetationsperiode in der offenen Kulturlandschaft<br />

in den Ackerflächen sowie in den vereinzelten Windschutzanlagen und Kleinst­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

waldflächen zwischen Groß-Enzersdorf und Süßenbrunn. Die wesentlichsten Störungen in<br />

den Habitaten sind die Siedlungstätigkeit in Wien und den NÖ Umlandgemeinden, Erholungssuchende<br />

(oft mit Hunden) und Verkehr.<br />

• Jagd<br />

Die vom Projektvorhaben S 1 betroffenen Jagdreviere sind die Genossenschaftsjagd (GJ)<br />

Schwechat, das GXXII/1a Revier “Obere Lobau / Donauinsel / Lobau Vorland“ der Stadt<br />

Wien (MA 49), GXXII/2 Breitenlee, GXXII/3 – Essling sowie die Genossenschaftsjagden<br />

Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Aderklaa. Von der Errichtung der Ableitung der Straßenabwässer<br />

in den Rußbach werden noch die GJ Deutsch Wagram und Parbasdorf marginal<br />

berührt.<br />

Wie bereits oben angeführt, ist die Attraktivität der meisten Jagdreviere durch die intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung, die landschaftsgebundene Erholungsnutzung, die Siedlungstätigkeit<br />

und den Verkehr beeinträchtigt.<br />

Bejagt wird vor allem Schalen- und Niederwild. Fütterungen werden aufgrund der kurzen<br />

Schneedeckendauer und des vergleichsweise hohen Nahrungsangebotes auf den landwirtschaftlichen<br />

Fluren kaum durchgeführt. Für den Nationalpark Donauauen gilt der Jagdliche<br />

Managementplan 2009 - 2013, der u.a. eine Verringerung der menschlichen Eingriffe, die<br />

Förderung autochthoner Arten wie Rotwild und Rehwild sowie eine Reduzierung des Damund<br />

Muffelbestandes zum Ziel hat.<br />

Wildschutzgebiete im Sinne des §94a NÖ Jagdgesetz 1974 idgF werden vom Vorhaben<br />

nicht berührt.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Die relevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die Wildökologie und Jagd werden getrennt<br />

nach Bau- und Betriebsphase dargestellt und bewertet. Folgende Auswirkungen werden untersucht:<br />

− Auswirkungen durch Flächenbeanspruchung / direkter Lebensraumverlust<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Auswirkungen durch indirekten Lebensraumverlust / Veränderung der Habitatqualität<br />

Auswirkungen durch Zerschneidungen / Barrierewirkungen<br />

Auswirkungen durch Licht<br />

Auswirkungen durch Lärm<br />

Sonstige Auswirkungen (Schadstoffe / Staub, Mikroklima, Wasserhaushalt, Erschütterungen,<br />

Wildschäden am Bewuchs, Wildunfälle)<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Bau- und Betriebsphase<br />

• Wildökologie<br />

Flächenbeanspruchung / direkter Lebensraumverlust<br />

Insgesamt beträgt die Flächenbeanspruchung natürlichen Bodens in der Bauphase dauerhaft<br />

146,71 ha und befristet 91,94 ha. Davon entfallen 131,59 ha auf landwirtschaftliche<br />

Flächen, 4,22 ha auf Wald und 10,90 ha auf sonstige Flächen, die dauernd beanspruchte<br />

werden. Eine befristete Flächeninanspruchnahme erfolgt auf 58,8 ha landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen, 2,28 ha Wald und 30,86 ha auf sonstigen Flächen.<br />

Der überwiegende Anteil der Flächeninanspruchnahme in Bezug auf den Verlust von Habitaten<br />

entfällt auf landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Landwirtschaftsbereiche südlich und<br />

nördlich der Donau sind durch die großflächigen Bauarbeiten am Knoten Schwechat, die<br />

Errichtung der Tunnelab- und Tunnelauftauchbereiche sowie durch die offene Bauweise in<br />

Teilabschnitten des Tunnels Donau-Lobau besonders betroffen. Weniger Auswirkungen sind<br />

im Bereich Raasdorf – nördlich der S80 bis Höhe Invalidensiedlung, in der Offenlandschaft<br />

südlich von Aderklaa und im Bereich an der Wiener Stadtgrenze – Essling zu erwarten. Die<br />

Auswirkungen durch Flächenbeanspruchung in der Bauphase werden insgesamt als vertretbar<br />

eingestuft.<br />

Da ca. die Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen in den Habitaten rekultiviert wird und damit<br />

wieder als Wildtierlebensraum zur Verfügung stehen, können die Auswirkungen auf die<br />

Wildökologie durch Flächeninanspruchnahme während der Betriebsphase als geringfügig<br />

eingestuft werden.<br />

Indirekter Lebensraumverlust / Veränderung der Habitatqualität<br />

Aufgrund der ungünstigen Wald / Freiflächenverhältnisse in den meisten Habitaten, der<br />

überwiegend geringen Randliniendichte, den wenigen Deckungsmöglichkeiten außerhalb der<br />

Waldflächen, der geringen Äsungsmöglichkeiten und der häufigen Störungen durch Erholungssuchende<br />

und unter Berücksichtigung der in den Einreichunterlagen angeführten Maßnahmen<br />

und den in Kapitel 5 des TGA zusätzlich geforderten Maßnahmen ist auszuschließen,<br />

dass es während der Bauphase zu erheblichen nachteiligen Veränderungen der Lebensraumqualität<br />

kommt; die Auswirkungen durch indirekten Lebensraumverlust / Veränderung<br />

der Habitatqualität werden als geringfügig bewertet.<br />

Durch die entlang der geplanten Trasse vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

(beispielsweise die forstlich bestockten Filterstreifen an den trassenbegleitenden Erdwällen)<br />

und der damit einhergehenden wildökologischen Verbesserung der strukturellen<br />

Habitatausstattung in den trassennahen Teilräumen der Habitate werden die Auswirkungen<br />

durch Veränderung der Habitatqualität in der Betriebsphase als geringfügig bewertet.<br />

Zerschneidungen / Barrierewirkungen<br />

Die Errichtung von hochrangigen Straßen ist ohne Maßnahmen gewöhnlich mit gravierenden<br />

Auswirkungen durch Barriereeffekte und ökologischen Trennwirkungen (Lebensraumfragmentierung,<br />

Verinselung von Tierhabitaten, Be- oder Verhinderung des genetischen Austau­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

sches, Wanderhindernisse) verbunden. Durch die bei Autobahnen im Grünland gem. StVO<br />

verbindlich zu errichtenden Wildschutzzäune werden Wildunfälle zwar weitgehend verhindert,<br />

gleichzeitig entsteht dadurch jedoch eine Vollbarriere.<br />

Die Barrierewirkung und die Zerschneidung bzw. Isolierung einzelner Teilbereiche der im<br />

Kapitel 4.2.1 angeführten Habitate wird in der Bauphase erst allmählich wirksam, zumal die<br />

Baustellen weitgehend ungehindert gequert werden können. Barrieren sind im Bereich der<br />

gezäunten Baustelleneinrichtungen und der offenen Bauweisen des Tunnels Donau Lobau<br />

sowie in den Abtauch- und Auftauchbereichen des Tunnels zu erwarten, wo im Interesse der<br />

Absturzsicherung temporäre Bauzäune errichtet werden sollen. In der Bauphase werden die<br />

Auswirkungen durch Zerschneidungen und die Barrierewirkungen daher als vertretbar eingestuft.<br />

In der Betriebsphase stellt das Projekt im Sinne der RVS 04.03.12 eine Vollbarriere dar. Dies<br />

bedeutet, dass die derzeit durchgängigen Habitate und Jagdreviere durch die S 1 ohne<br />

Maßnahmen geteilt bzw. zerschnitten würden.<br />

Zur Verringerung der Barrierewirkungen wurden in den Einreichunterlagen (Maßnahmenplanung<br />

– Bericht, Einlage 1.B-2.2 des Einreichprojektes 2009) daher Wildtierpassagen /<br />

Wildunterführungen vorgesehen, die gemäß RVS 04.03.12 ausgeführt und eine Wildwanderung<br />

aufrechterhalten sollen. Gleichzeitig werden an den unfallgefährdeten Bereichen der<br />

Zubringerstraßen Wildwarnreflektoren gemäß RVS 04.03.12 angebracht.<br />

Da überregional bzw. regional bedeutende Korridore nicht betroffen sind, dienen die Maßnahmen<br />

vor allem der Aufrechterhaltung lokaler Wechsel bzw. Wanderkorridore für Reh- und<br />

Schwarzwild sowie der Lebensraumvernetzung. Die überregional bzw. regional bedeutenden<br />

Hauptwanderrouten des Rotwildes verlaufen im Bereich der Donauauen und sind vom Projektvorhaben<br />

aufgrund der Tunnellage in diesem Bereich nicht betroffen.<br />

Da die Barrierewirkung und die Zerschneidung bzw. Isolierung einzelner Teilbereiche der im<br />

Untersuchungsraum situierten Wildtierlebensräume in der Betriebsphase voll wirksam wird<br />

und eine teilweise Reduzierung der daraus resultierenden negativen Folgen zum Teil durch<br />

die vorgesehenen Wildtierpassagen zu erwarten ist, werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen<br />

und die Barrierewirkungen für die Betriebsphase ebenfalls als vertretbar eingestuft.<br />

Licht<br />

In der Bauphase können durch die Baustellenbeleuchtung und die Scheinwerferkegel der<br />

Baufahrzeuge Blendwirkungen entstehen. Durch die Errichtung von provisorischen Wildschutzzäunen<br />

im Bereich Knoten Schwechat und beim Autokino in Essling können zusätzliche<br />

Gefahrenpotenziale durch Lichteinflüsse weitgehend verhindert werden. Die nachteiligen<br />

Auswirkungen werden als geringfügig eingestuft.<br />

Infolge der Errichtung von Lärmschutzdämmen bzw. –wänden sowie der Tunnellagen sind<br />

Blendwirkungen durch den Verkehr auf der S 1 in der Betriebsphase nur von geringer Bedeutung.<br />

Zudem werden im Bereich der Wildquerungshilfen und Wildtierpassagen Sichtschutzblenden<br />

angeordnet. Lichteinflüsse und Blendwirkungen können daher in der Be­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

triebsphase weitgehend verhindert werden: die Auswirkungen durch Licht werden daher für<br />

die Betriebsphase als geringfügig bewertet.<br />

Lärm<br />

Baulärm verursacht eine gewisse Beunruhigung von Wildtieren, kann zu Veränderungen<br />

bzw. Verschiebungen von Reviergrenzen und Territorien, zur Verlegungen von Wechseln,<br />

Änderungen von Äsungsflächen sowie zu Verlagerungen von Einständen führen. Es ist davon<br />

auszugehen, dass etwa in den Bereichen der B3 Wiener Straße, der Raasdorfer und<br />

Breitenleer Straße eine Vorbelastung durch Verkehrslärm bereits vor Baubeginn gegeben ist<br />

und daher ein gewisser Gewöhnungseffekt bei Wildtieren besteht. Im Bereich der derzeit<br />

landwirtschaftlich genutzten Fluren kommt es durch die Bautätigkeit zu zusätzlichen Lärmauswirkungen.<br />

Die Auswirkungen durch Lärm in der Bauphase werden aufgrund der bereichsweisen<br />

Vorbelastung und der zu erwartenden Gewöhnungseffekte an den Baustellenbetrieb<br />

insgesamt als geringfügig bewertet.<br />

Die entlang der S 1 vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzdämme, Lärmschutzwände)<br />

sind unter Berücksichtigung eines gewissen Gewöhnungseffektes bei Wildtieren<br />

geeignet, die Auswirkungen durch Lärm während der Betriebsphase insgesamt als geringfügig<br />

zu bewerten.<br />

Wildunfälle<br />

Eine mögliche Zunahme von Wildunfällen kann im Bereich von Zubringerstraßen zu den Anschlussstellen<br />

nicht völlig ausgeschlossen werden, wobei diese in der Bauphase – im Vergleich<br />

zum Bestand - als gering eingestuft wird; die Auswirkungen durch Wildunfälle in der<br />

Bauphase sind als geringfügig einzustufen.<br />

In der Betriebsphase wird die S 1-Trasse durch die geschlossene Umzäunung, die Lärmschutzwälle-<br />

und –dämme eine Vollbarriere sein. Wildunfälle auf der eigentlichen Trasse sind<br />

daher unwahrscheinlich. Um eine Zunahme von Wildunfällen auszuschließen bzw. im Interesse<br />

der Verbesserung des Ist-Zustandes sind an den bekannten KFZ-<br />

Fallwildhäufungsstellen im Nahbereich der Trasse Wildwarnreflektoren in Abstimmung mit<br />

der ökologischen Bauaufsicht und der örtlichen Jägerschaft anzubringen. Diese Maßnahmen<br />

sind geeignet, um die Auswirkungen durch Wildunfälle in der Betriebsphase als geringfügig<br />

einzustufen.<br />

Schadstoffe / Staub<br />

Für den Schutz von Tieren existieren keine Grenz- oder Richtwerte für Staub- und Schadstoffbelastung.<br />

Daher kann nur indirekt über die Belastung von Böden und Pflanzen auf<br />

Auswirkungen über die Nahrungskette geschlossen werden bzw. hinsichtlich Einwirkung von<br />

Immissionen über die Atemwege können behelfsweise die Kriterien zum Schutz der menschlichen<br />

Gesundheit herangezogen werden.<br />

Eine Beeinträchtigung von Wild und Jagd durch Staub ist während der Bauphase allenfalls<br />

für den unmittelbaren Nahbereich der Bauflächen möglich (z.B. durch Beeinträchtigungen<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

der Sicht); bei Umsetzung der im Einreichprojekt vorgesehenen sowie der im UVP-<br />

Teilgutachten „Luftschadstoffe und Klima“ vorgeschriebenen staubmindernden Maßnahmen<br />

sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, so dass die Auswirkungen<br />

durch Staub auf Wild und Jagd als geringfügig anzusehen sind.<br />

Während der Betriebsphase sind vor allem Immissionen von Stickstoffdioxid und Feinstaub<br />

zu betrachten. Da es durch das Vorhaben zu keinen für die menschliche Gesundheit bedenklichen<br />

Belastungen kommt, ist auch davon auszugehen, das es zu keinen Beeinträchtigungen<br />

von Wildtieren kommt, zumal Wildtiere mobil sind und sich in der Regel nicht dauernd<br />

im Trassennahbereich aufhalten.<br />

Da es durch das Vorhaben auch zu keinen relevanten Anreicherungen von Schwermetallen<br />

und organischen Schadstoffen in Böden und Pflanzen kommt, sind keine relevanten Einträge<br />

von Schadstoffen in die Nahrungskette von Wildtieren zu erwarten. Die Auswirkungen durch<br />

Schadstoffe auf Wild und Jagd sind in der Betriebsphase daher als geringfügig anzusehen.<br />

Mikroklimatische Veränderungen<br />

Aufgrund des Offenlandschaftscharakters, der Windhäufigkeit im Donauraum und Marchfeld<br />

sowie der topographischen Gegebenheiten können mikroklimatische Veränderungen weitgehend<br />

ausgeschlossen werden. Im Zuge des Bauvorhabens sind keine großflächigen Rodungen<br />

von Waldflächen vorgesehen und Geländeveränderungen beschränken sich auf den<br />

eigentlichen Trassenbereich. Daher ist mit keinen zusätzlichen Ausbildungen von Kaltluftlagerungen<br />

im Bereich der Einstandsflächen von Wildtieren zu rechnen. Weiters ist aufgrund<br />

der vorgesehenen Maßnahmen davon auszugehen, dass die positiven Auswirkungen von<br />

Bepflanzungen (lokale Verbesserung der Habitatausstattung) die nachteiligen Auswirkungen<br />

der Vegetationsverzögerung durch Schneeablagerungen und Beschattung überwiegen.<br />

Die thermische Lockwirkung der versiegelten Flächen (Wärmespeicher), die zu Wildunfällen<br />

führen könnte, ist in der Betriebsphase durch die Ausbildung der Beton- und Asphaltdecken<br />

der Fahrbahn gegeben. Durch die Einzäunung, die Lärmschutzdämme und –wälle wird jedoch<br />

wirksam verhindert, dass Wild auf die Fahrbahn der S 1 gelangen könnte.<br />

Die Auswirkungen durch mikroklimatische Veränderungen auf die wildökologischen Verhältnisse<br />

können daher sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase als geringfügig<br />

bewertet werden.<br />

Wasserhaushalt<br />

Qualitative Änderungen des Wasserhaushaltes und damit verbundene Auswirkungen auf<br />

den Boden und die Vegetation sind in der Bauphase bei Einhaltung der einschlägigen Vorschriften<br />

für den Betrieb von Baumaschinen mit Ausnahme lokaler Trübungen durch die Arbeiten<br />

im Aquifer nicht zu erwarten. In der Betriebsphase wird bei Ausführung der Bauwerke<br />

nach dem Stand der Technik eine ordnungsgemäße Ableitung chloridhältiger Abwässer<br />

gewährleistet. Lediglich Spritzwasser (sog. Verkehrsgischt) gelangt in die<br />

trassenangrenzenden Bereiche, vorwiegend auf die Straßenböschungsflächen. Die Auswirkungen<br />

auf die Wildökologie durch Einträge von chloridhältigen Straßenwässern in die Nahrungskette<br />

der Wildtiere werden aufgrund der in Tieflage geführten S 1-Trasse und der Ab­<br />

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grenzung zu den für Wildtiere zugänglichen Landschaftsbereichen (Zäunung, Lärmschutzwände)<br />

als geringfügig eingestuft.<br />

Von quantitativen Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Wasserhaushalt sind insbesondere<br />

die Bereiche Tunnel Offene Bauweise Nord, Knoten Schwechat, Tunnel Offene<br />

Bauweise Süd und Nationalpark – Tunnel Donau-Lobau betroffen. In sämtlichen Teilbereichen<br />

sind sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase weitreichende Maßnahmen vorgesehen,<br />

um die negativen Auswirkungen durch das Baugeschehen und die Bauwerke<br />

nachhaltig zu minimieren. Da es zu keinen relevanten Verschlechterungen des Wasserangebotes<br />

für Wildtiere kommt, ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf die Wildökologie<br />

zu rechnen; die Projektauswirkungen auf die Wildökologie durch Veränderung des Wasserhaushaltes<br />

werden in der Bau- und Betriebsphase als nicht relevant eingestuft.<br />

Erschütterungen<br />

In der Bau- und Betriebsphase sind keine für Wildtiere potentiell relevanten Erschütterungen<br />

zu erwarten. Die Auswirkungen auf die Wildökologie durch Erschütterungen können daher<br />

als nicht relevant eingestuft werden.<br />

Wildschäden am Bewuchs<br />

Eine kurzfristige Erhöhung von Wildschäden am Bewuchs kann durch die projektbedingten<br />

Störungen und Trennwirkungen in der Bauphase vor allem nördlich des Knotens Schwechat<br />

und im Bereich der Windschutzanlagen nördlich des Lobau Vorlandes / Marchfeldes nicht<br />

gänzlich ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen während der Bauphase werden jedoch<br />

als geringfügig eingestuft.<br />

Durch die geplanten Gehölzpflanzungen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) werden neue<br />

Äsungs- und Einstandsflächen entlang der S 1 geschaffen, die aufgrund der geringen<br />

Gehölzausstattung im Untersuchungsgebiet v.a. als attraktives zusätzliches Nahrungsangebot<br />

für Wildtiere zu verstärkten Wildschäden, insbesondere zu Verbissschäden, führen können.<br />

Die Auswirkungen durch Wildschäden am Bewuchs während der Betriebsphase werden<br />

bei Einhaltung der in den Einreichunterlagen angeführten und zusätzlich in den einzelnen<br />

Fachgutachten geforderten Maßnahmen (Einzäunungen, Einzelschutz) jedoch als geringfügig<br />

eingestuft.<br />

• Jagd<br />

Durch den Bau der S 1 kommt es in den meisten Jagdrevieren zu Beeinträchtigungen der<br />

Bejagbarkeit durch Zerschneidung und zur Beeinträchtigungen des Naturerlebnisses bei der<br />

Jagd. Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Jagd durch die Errichtung der S 1 in der<br />

Bauphase in den betroffenen Jagdrevieren aufgrund der Flächenverluste, der entstehenden<br />

Trenn- und Barrierewirkungen, der Störungen durch das Baugeschehen (Lärm, Licht), des<br />

Verlusts von Einstands- und Deckungsflächen als vertretbar eingestuft.<br />

In der Betriebsphase ist ebenfalls von Beeinträchtigungen der Bejagbarkeit durch Zerschneidung<br />

der Jagdreviere auszugehen. Durch Lärm wird der Erlebniswert der Jagd beeinträch­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

tigt, so dass eine gewisse Beeinträchtigung der Jagdreviere in der Bauphase im Bereich offener<br />

Bauweisen bzw. in der Betriebsphase im Bereich von Freilandstrecken anzunehmen<br />

ist.<br />

Da die temporären Bauflächen in der Betriebsphase rekultiviert werden und damit wieder<br />

als Einstands- und Deckungsflächen für Wildtiere zur Verfügung stehen und die durch den<br />

Betrieb der S 1 abgetrennten Revierteile für Wildtiere durch Wildtierpassagen erreichbar sind<br />

und für Jagden zur Verfügung stehen, können die Auswirkungen auf die Jagd unter Berücksichtigung<br />

der in den Einreichunterlagen und in Kapitel 5 angeführten Maßnahmen als vertretbar<br />

eingestuft werden.<br />

Teilverkehrsfreigabe<br />

Die geplante Teilverkehrsfreigabe führt lt. UVP-Teilgutachten „Luftschadstoffe und Klima“<br />

gegenüber dem Planfall „Verkehrsfreigabe des Gesamtabschnittes Schwechat bis Süßenbrunn“<br />

zu leicht geänderten Immissionswerten, die jedoch keine relevanten Auswirkungen auf<br />

die Beurteilung der Auswirkungen der Schadstoffbelastungen in Bau- und Betriebsphase auf<br />

Wild und Jagdwirtschaft haben.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes „Jagd und Wildökologie“ ist das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt<br />

erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wild und die jagdliche Nutzung sind<br />

unter Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten<br />

als erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als vertretbar, für die Bauphase<br />

als vertretbar und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.8 Fachbereich 08 – Boden und Landwirtschaft<br />

Untersuchungsraum<br />

Für das geplante Vorhaben wird grundsätzlich zwischen einem fachspezifischen engeren<br />

Untersuchungsgebiet, das von den Auswirkungen des Vorhabens möglicherweise direkt<br />

durch Flächen berührt ist und in dem der Ist-Zustand flächendeckend erfasst wird („Detailkartierungsbereich“),<br />

und einem erweiterten Untersuchungsgebiet unterschieden, für das der<br />

Ist-Zustand - soweit er von Auswirkungen des Vorhabens indirekt (z.B. durch Wechselwirkungen)<br />

berührt wird - ausschließlich anhand vorhandener Daten und Stichprobenuntersuchungen<br />

ohne Kartierungen beschrieben wird.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Im Zuge der Erstellung des ggst. Projektes wurden von der Projektwerberin verschiedene<br />

Trassenvarianten und alternative Lösungsmöglichkeiten geprüft. Diese sind im Vorprojekt<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

und im Einreichprojekt dargestellt, wurden – soweit für den Fachbereich Boden und Landwirtschaft<br />

relevant – bewertet und flossen in die Gesamtbewertung der einzelnen Trassenvarianten<br />

ein.<br />

Das eigentliche Vorprojekt wurde im Jahr 2004 bzw. 2005 für die Abschnitte Schwechat –<br />

Ölhafen und Ölhafen – Süßenbrunn erstellt. Für den Abschnitt S 1 Ölhafen – Süßenbrunn<br />

erfolgte eine Untersuchung von drei Hauptvarianten. Das Ergebnis einer NKU gemäß RVS<br />

2.22 ergab eine Präferenz für die Variante 1 „Außen“. Nach dem Infrastrukturgipfel im März<br />

2005 erfolgte eine Abänderung der Projekte S 1 Schwechat – Ölhafen und S 1 Ölhafen –<br />

Süßenbrunn und die Erstellung eines gemeinsamen Vorprojektes 2005 für den Gesamtabschnitt.<br />

Für die Fachbereiche Boden und Landwirtschaft ergaben sich im Rahmen dieses Vorprojektes<br />

geringe bis mäßige Beeinträchtigungen in Bezug auf die Flächenbeanspruchung und die<br />

Landwirtschaft. Das Gesamtergebnis des Vorprojektes 2005 mit der Empfehlung „Donauquerung<br />

mit zweiröhrigem Tunnel im Abschnitt Schwechat bis Ölhafen“ und „Variante 1 Außen“<br />

im Abschnitt Ölhafen bis Süßenbrunn kann aufgrund der Ergebnisse der weiteren Optimierungen<br />

und vertiefenden Untersuchungen auch aus Sicht der Fachbereiche Boden und<br />

Landwirtschaft gefolgt werden. Das Einreichprojekt „Donauquerung mit zweiröhrigem Tunnel<br />

im Abschnitt Schwechat bis Ölhafen“ und „Variante 1 Außen“ im Abschnitt Ölhafen bis Süßenbrunn<br />

weist gegenüber dem Vorprojekt zahlreiche Optimierungen auf.<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches Boden und Landwirtschaft<br />

entsprochen.<br />

Die in der Projektgeschichte zum Einreichprojekt und dem Vorprojekt angeführte Beurteilung<br />

der Trassenvarianten sind für das Schutzgut Boden und die Nutzung Landwirtschaft nachvollziehbar<br />

dargestellt.<br />

Nullvariante<br />

Bei Unterbleiben des Vorhabens sind keine Auswirkungen auf Boden und Landwirtschaft<br />

gegeben. Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind<br />

ausreichend dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Ist-Zustand<br />

Der Ist-Zustand für das Schutzgut Boden und die landwirtschaftliche Nutzung wurde von der<br />

Projektwerberin erfasst und analysiert. Eigene Erhebungen wurden vom Ersteller des Fachgutachtens<br />

„Boden und Landwirtschaft“ nicht durchgeführt. Die vorliegenden Daten sind<br />

nachvollziehbar, vollständig und für die Beurteilung des Ist-Zustandes ausreichend.<br />

Boden<br />

Das Projektgebiet liegt im östlichen und nördlichen Wiener Becken, das im Tertiär verlandete<br />

und im Quartär seine heutige Landschaftsform mit den Terrassen des Marchfeldes und des<br />

Wiener Raumes erhielt. Unter den quartären Deckschichten mit äolischer, fluviatiler und kol­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

luvialer Herkunft liegen tertiäre Tegelschichten, welche die Basis des Grundwasserkörpers<br />

bilden.<br />

Die wichtigsten Bodentypen im Untersuchungsgebiet sind Auböden, Feuchtschwarzerdeböden<br />

und Tschernoseme, die sich entsprechend dem Grad der Pedogenese und in Abhängigkeit<br />

vom Ausgangssubstrat, der morphologischen Lage und dem Wassereinfluss zu unterschiedlichen<br />

Subtypen entwickelt haben.<br />

Die Böden des Untersuchungsgebietes weisen neutrale bis schwach basische ph-Werte und<br />

eine mittlere bis hohe Kationenaustauschkapazität auf. Der Basenstättigungsgrad ist im Untersuchungsraum<br />

als hoch einzustufen, der Humusgehalt als schwach humos bis mittelhumos.<br />

Höhere Humusgehalte weisen die Profilstandorte im Grünland bzw. die beiden Waldstandorte,<br />

die von der Projektwerberin untersucht wurden, auf.<br />

Der natürliche Bodenwert im Untersuchungsgebiet reicht von hochwertigem Ackerland bis<br />

mittel- und hochwertiges Grünland.<br />

Landwirtschaft<br />

Der Untersuchungsraum mit Ausnahme der Donauniederung und des Bereiches um den KN<br />

Schwechat ist Teil des landwirtschaftlichen Hauptproduktionsgebietes „Marchfeld“. Aufgrund<br />

der periurbanen Lage dieses Raumes (Floridsdorf und Donaustadt in Wien sowie angrenzende<br />

Umlandgemeinden in Niederösterreich) kommt es zu einer sukzessiven Reduzierung<br />

landwirtschaftlicher Produktionsflächen zugunsten neuer Siedlungs- und Gewerbegebiete.<br />

Der überwiegende Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Untersuchungsgebiet<br />

wird im Haupterwerb geführt. Generell spielt die landwirtschaftliche Nutzung im Vergleich<br />

zur Forstwirtschaft eine deutlich übergeordnete Rolle.<br />

Im Untersuchungsgebiet überwiegt die ackerbauliche Nutzung (durchschnittlich 95 % der<br />

landwirtschaftlich genutzten Fläche), der aufgrund des hohen Versorgungsgrades der landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen mit Bewässerungen (Gemüseanbau insbesondere im Marchfeld),<br />

eine besonders hohe Bedeutung zukommt. Die Wasserversorgung erfolgt überwiegend<br />

über Feldbrunnen mit einer durchschnittlichen Entnahmemenge von 15 – 50 l/sec.<br />

Den flächenmäßig bedeutendsten Anteil der ackerbaulichen Nutzung im Untersuchungsgebiet<br />

nimmt der Anbau von Weichweizen ein. Große Flächen nehmen weiters der Anbau von<br />

Gemüse (Feldanbau) und Zuckerrüben ein.<br />

Die Tierhaltung spielt aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der überdurchschnittlich<br />

guten Bodenbonitäten eine vergleichsweise untergeordnete Rolle.<br />

Die von der Abteilung Lebensmittelkontrolle des Amtes der NÖ Landesregierung und der<br />

Stadt Wien geführten Verzeichnisse biologisch wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe weisen<br />

für das Untersuchungsgebiet einige Biobetriebe auf.<br />

Wie in anderen Regionen Österreichs gibt es auch im ggst. Untersuchungsgebiet einige Initiativen<br />

zur Direktvermarktung, die von Ab-Hof-Verkäufen bis zu Bauermärkten reichen.<br />

Die Bedeutung der zusätzlichen Erwerbsschiene „Urlaub am Bauernhof“ ist u.a. aufgrund der<br />

periurbanen Lage der örtlichen Landwirtschaftsbetriebe als vergleichsweise gering zu bewerten.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Das landwirtschaftliche Wirtschaftswegenetz ist insgesamt gut ausgebaut; die Erreichbarkeit<br />

der landwirtschaftlichen Nutzflächen ist in einem befriedigenden Ausmaß gegeben.<br />

Klima<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im pannonisch-kontinentalen Klimaraum mit semiarider Ausprägung<br />

im Winter und trocken subhumider im Sommer.<br />

Die Jahresdurchschnittstemperaturen liegen um 9,4 °C im Marchfeld und 9,7°C in Groß-<br />

Enzersdorf. Die Terrassenebenen im Marchfeld weisen ein günstiges Wärmeklima auf. Die in<br />

Bezug auf die phänologischen Phasen relevante 5 °C-Grenze wird im Untersuchungsgebiet<br />

an 235 Tagen von Mitte März bis Anfang November überschritten, die 10 °C-Grenze an 175<br />

Tagen von Ende April bis Mitte Oktober.<br />

Mit Jahresniederschlägen um 550 mm im Marchfeld und 568 mm in Groß-Enzersdorf zählt<br />

der Raum zu den trockensten Gebieten Österreichs. Bis zu 60 % des Niederschlags fallen in<br />

der Vegetationsperiode. Bei einer potenziellen Verdunstung von rund 560 mm und den häufig<br />

auftretenden, kräftigen NW- und W-Winden kann es vor allem im Sommer zu Austrocknungstendenzen<br />

kommen.<br />

Die Hauptwindrichtung sind West bis Nordwest. Die durchwegs kräftigen Winde haben austrocknende<br />

Wirkung und führen sie vor allem im Frühjahr bei fein aufgefrorener Frostgare<br />

sowie im Spätsommer und Herbst nach Aberntung der Felder zur Abtragung und Verblasung<br />

der Bodenkrume („Flugerde“).<br />

Immissionssituation - Schadstoffvorbelastung<br />

Grundbelastung der Luft<br />

Bis auf die für den Osten Österreichs typischen hohen Ozonwerte ist die Vorbelastung der<br />

Luft durch pflanzenrelevante Schadstoffe als gering bis mittel einzustufen; die einschlägigen<br />

Grenz- und Richtwerte werden mit Ausnahme der großstädtisch geprägten und verkehrsnahen<br />

Messstellen fast überall eingehalten.<br />

Grundbelastung des Bodens<br />

Die Untersuchungen des Wiener Bodenberichts 2003 ergeben keine Hinweise auf eine relevante<br />

Vorbelastung den Bodens durch industrielle oder verkehrsbedingte Schadstoffeinträge.<br />

Grundbelastung von Pflanzen<br />

Aus den dargestellten Daten der Grundbelastung der Luft ergaben sich keine Hinweise auf<br />

eine relevante Schadstoffbelastung der Vegetation im Bereich der geplanten Trasse.<br />

Grundbelastung von Tieren<br />

Aufgrund der geringen Vorbelastung von Böden und Pflanzen ist nicht von einer relevanten<br />

Schadstoffanreicherung über die tierische Nahrungskette auszugehen. Eine erhebliche<br />

Schadstoffvorbelastung von Tieren ist daher nicht zu erwarten.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bauphase<br />

Flächenbeanspruchung<br />

Insgesamt beträgt die Flächenbeanspruchung natürlichen Bodens in der Bauphase dauerhaft<br />

146,71 ha und befristet 91,94 ha. Davon entfallen 131,59 ha auf landwirtschaftliche Flächen,<br />

4,22 ha auf Wald und 10,90 ha auf sonstige Flächen, die dauernd beanspruchte werden.<br />

Eine befristete Flächeninanspruchnahme erfolgt auf 58,8 ha landwirtschaftlichen Nutzflächen,<br />

2,28 ha Wald und 30,86 ha auf sonstigen Flächen.<br />

Insgesamt beträgt die Flächenbeanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Bauphase<br />

dauerhaft 131,59 ha und 58,8 ha befristet.<br />

Durch die Summe des Aus- bzw. Abbruchs von insgesamt 6.749.394 m³ kommt es zu Veränderungen<br />

des natürlichen Bodenaufbaus, von denen 3.586.817 m³ (53,1 %) wiedereingebaut<br />

und 3.162.577 m³ (46,9 %) dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt, sprich abtransportiert<br />

bzw. deponiert werden. Im Zuge des Bauvorhabens wird mit zirka 440.836 m³ Humusaushub<br />

gerechnet, von denen 47,6 % wiedereingebaut, 50,6 % abtransportiert bzw.<br />

wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden und 1,8 % als Massenbedarf innerhalb<br />

des Baufeldes verbracht werden. Der Wiedereinbau des anfallenden Humus umfasst im Wesentlichen<br />

Aufforstungsflächen, Rekultivierungsflächen, Ausgleichsflächen, Böschungen und<br />

Dämme etc.<br />

Auswirkungen auf die regionale Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung sind jedoch<br />

nicht zu erwarten, da der Flächenverlust im Verhältnis zur gesamten regionalen landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche gering ist. Daher werden die Projektauswirkungen durch Flächenbeanspruchung<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung und durch Veränderung des natürlichen<br />

Bodenaufbaus in der Bauphase als vertretbar eingestuft.<br />

Auswirkungen durch Schadstoffbelastung<br />

Da die baubedingten Emissionen von Luftschadstoffen nur der Bauphase vorübergehend<br />

und kurzfristig auf den Boden einwirken, sind keine relevanten Veränderungen des Bodenchemismus<br />

–weder durch Staubniederschlag, noch durch Stickstoffeinträge zu erwarten. Die<br />

Auswirkungen des Vorhabens durch Luftschadstoffe auf Boden und Landwirtschaft werden<br />

daher für die Bauphase als geringfügig eingestuft.<br />

Auswirkungen durch Wasserhaushaltsveränderungen<br />

Bei Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für den Betrieb von Baumaschinen und der im<br />

Einreichprojekt vorgesehenen Maßnahmen sind in der Bauphase keine wesentlichen Auswirkungen<br />

durch qualitative Veränderungen des Wasserhaushaltes in Bezug auf das<br />

Schutzgut Boden zu erwarten.<br />

Quantitative Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes sind durch die Errichtung des<br />

Tunnels Offene Bauweise Nord zu erwarten. Der dadurch entstehende Barriereeffekt für den<br />

Grundwasserstrom wird durch zahlreiche Maßnahmen (etwa Errichtung des Tunnels in zwei<br />

Bauphasen, Beschränkung der Länge der Dichtwandtröge etc.) vermindert und damit eine<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

funktionierende Umschließung der Baugrube durch eine Dichtwand bei gleichzeitigem Umströmen<br />

der Baugrube ermöglicht.<br />

Im Bereich des Knotens Schwechat sind einige Feldbrunnen vom Baugeschehen betroffen;<br />

erhebliche quantitative Auswirkungen sind hier jedoch nicht zu erwarten.<br />

Der Bereich Tunnel Offene Bauweise Süd ist durch ein geringes Grundwasser-Spiegelgefälle<br />

gekennzeichnet.<br />

Die im Nahbereich bzw. innerhalb des Baufeldes situierten Feldbrunnen und der Brunnen<br />

der OMV Raffinerie Schwechat sind von den Absenkungen im Grundwasserniveau betroffen<br />

und müssen während der Bauphasen zeitweise außer Betrieb genommen werden. Durch<br />

den Ersatzbrunnen für die OMV kommt es zu erheblichen Grundwasserabsenkungen; da der<br />

Betrieb des Ersatzbrunnens lt. UVE nur für 15 Monate vorgesehen bzw. nicht länger als 2<br />

Vegetationsperioden zulässig ist, und Beeinträchtigungen von Feldbrunnen zu kompensieren<br />

sind, werden die Auswirkungen als vertretbar angesehen.<br />

Im Bereich Nationalpark – Tunnel Donau-Lobau ist mit keinen relevanten Wassereintritten zu<br />

rechnen. Darüber hinaus ist ein quantitatives und qualitatives Beweissicherungsprogramm<br />

für Brunnen und GW-Pegel im Nahbereich der Trasse zum Nationalpark vorgesehen.<br />

Veränderungen des Mikroklimas<br />

Der Offenlandschaftscharakter des landwirtschaftlichen Teils des Untersuchungsgebietes<br />

entlang der geplanten S 1-Trasse, die geringe Reliefenergie und die klimatischen Gegebenheiten<br />

(starke und häufige Winde) reduzieren die örtliche Gefahr der Entstehung von Kaltluftseen<br />

und damit Veränderungen des Mikroklimas. Durch den Trassenverlauf der Freilandstrecke<br />

der S 1 und den vorgesehenen baulichen Maßnahmen sind keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf die vorherrschenden Windverhältnisse zu erwarten. Direkte Auswirkungen<br />

auf die Umgebung beschränken sich aber auf wenige Meter neben der Fahrbahn, wodurch<br />

auch die Gesamtverdunstung nicht wesentlich beeinflusst wird. Der Verdunstungsverlust<br />

durch die Versiegelung wird zudem durch die Straßenbegleitpflanzungen kompensiert. Die<br />

Auswirkungen durch Beschattung, insbesondere durch Bauwerke und durch Gehölzpflanzungen<br />

sind in der Bauphase nicht zu erwarten.<br />

Auswirkungen auf Funktionszusammenhänge<br />

In der Bauphase ist im trassennahen Bereich mit zeitlich begrenzten Erschwernissen in Bezug<br />

auf landwirtschaftliche Funktionszusammenhänge zu rechnen. Die Trennwirkung während<br />

des Baugeschehens kann durch ein provisorisches Wegenetz weitgehend verhindert<br />

werden, Rest- und Zwickelflächen werden abgelöst.<br />

Betriebsphase<br />

Flächenbeanspruchung<br />

Der dauerhafte Flächenverbrauch von natürlichem Boden für den Betrieb der S 1 beträgt<br />

146,71 ha. Davon entfallen 131,59 ha auf landwirtschaftliche Flächen, 4,22 ha auf Wald und<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

10,90 ha auf sonstige Flächen, die dauernd beanspruchte werden. Aufgrund der Lage des<br />

Projektgebiets am Stadtrand und dem mittleren Verbauungsgrad sowie des Umstandes,<br />

dass auch nach Bau der S 1 ausgedehnte Flächen mit natürlichen Böden vorhanden sein<br />

werden und ein Teil der Flächenbeanspruchung rekultiviert wird, werden die Auswirkungen<br />

durch Flächenbeanspruchung in der Betriebsphase in Bezug auf das Schutzgut Boden als<br />

vertretbar eingestuft.<br />

Insgesamt beträgt die dauernde Flächenbeanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen in<br />

der Betriebsphase 131,59 ha. Auswirkungen auf die regionale Bedeutung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung sind jedoch wegen des im Verhältnis zur regionalen Nutzfläche geringen Flächenverlustes<br />

nicht zu erwarten. Daher werden die Projektauswirkungen durch Flächenbeanspruchung<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung in der Betriebsphase als vertretbar eingestuft.<br />

Auswirkungen durch Schadstoffbelastung<br />

Zur Beurteilung nachteiliger Auswirkungen auf den Boden durch Emissionen von Luftschadstoffen<br />

sind vorhabenbedingte Depositionen von Schwermetallen und Stickstoff zu bewerten.<br />

Durch das Vorhaben sind nur geringe bis vernachlässigbare Depositionen und daher<br />

auch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Boden zu erwarten.<br />

Zu den Auswirkungen von Stickstoffdioxid auf landwirtschaftliche Nutzpflanzen ist festzustellen,<br />

dass der Langzeit-Vegetationsrichtwert der Österreichischen Akademie der Wissenschaften<br />

zum Schutz der Vegetation mit Ausnahme des unmittelbaren Nahbereiches des<br />

Knotens Schwechat inkl. Zulaufstrecken auch in unmittelbarer Trassennähe eingehalten<br />

wird. Die betriebsbedingte Zusatzbelastung liegt im größten Teil der Trasse unter 10% des<br />

Grenzwertes. Eine relevante Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzflächen kann ausgeschlossen<br />

werden. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft durch NO 2 -Immissionen sind<br />

daher als geringfügig anzusehen.<br />

Hinsichtlich Schwermetallen und organischen Schadstoffen ist auf aktuelle Vergleichsuntersuchungen<br />

im Nahbereich stark befahrener Straßen zu verweisen, bei denen beim derzeitigen<br />

Stand der Kfz-Technologie keine relevanten Schwermetallanreicherungen in Böden<br />

und Pflanzen festzustellen waren.<br />

Auswirkungen durch Wasserhaushaltsveränderungen<br />

Qualitative Änderungen des Wasserhaushaltes und damit verbundene Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Boden sind in der Betriebsphase durch die Einträge kontaminierter Straßenwässer,<br />

insbesondere chloridhältiger Wässer zu betrachten.<br />

Beim gegenständlichen Vorhaben werden die Straßenabwässer (nach Vorreinigung) in Vorfluter<br />

eingeleitet; eine Versickerung von salzhaltigen Straßenwässern ist nicht zulässig. Damit<br />

soll verhindert werden, dass es zu oberflächennahen Ansammlungen von salzbelasteten<br />

Abwässern in Mulden und damit zu kleinräumigen Konzentrationseffekten von Chloriden im<br />

Wurzelraum von Pflanzen kommt. Daher kann eine Gefährdung der Qualität von Böden sowie<br />

oberflächennaher Grundwasserkörper im Wurzelbereich von Pflanzen durch<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Chloridanreicherungen und damit eine potentielle Gefährdung von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen<br />

mit dieser Maßnahme ausgeschlossen werden.<br />

Im Bereich quantitativer Veränderungen des Wasserhaushaltes, insbesondere des<br />

Grundwassers, wurden die Höhenlagen der relevanten Grundwasserspiegel im UVE-<br />

Fachbericht „Geologie, Hydrogeologie, Altlasten“ (Einlage 9-1.9 der Einreichunterlagen) für<br />

die Bereiche Tunnel Offene Bauweise Nord und Süd, Knoten Schwechat und Nationalpark<br />

Tunnel Donau-Lobau dargestellt und berechnet. Mittels Grundwassersimulationen für den<br />

Niedrig-, Mittel- und Hochwasserspiegel erfolgte eine Prüfung der Auswirkungen auf den<br />

Bodenwasserhaushalt. Zahlreiche in den Einreichunterlagen angeführte Maßnahmen sollen ­<br />

gestützt auf ein Beweissicherungsprogramm - gewährleisten, dass die Auswirkungen durch<br />

quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes auch in der Betriebsphase minimiert<br />

bzw. verhindert werden. Beeinträchtigungen von Feldbrunnen sind durch entsprechende<br />

Maßnahmen (Ersatzbrunnen, Ersatzwasserversorgung) zu kompensieren.<br />

Veränderungen des Mikroklimas<br />

Aufgrund der Windhäufigkeiten und den topographischen Gegebenheiten ist mit keiner Verschlechterung<br />

der mikroklimatischen Verhältnisse (Entstehung von Kaltluftlagerungen,<br />

Windverhältnisse, Schneebindung, Temperatur und Verdunstung, Beschattung) zu rechnen.<br />

Auswirkungen auf Funktionszusammenhänge<br />

Wesentliche Auswirkungen durch Veränderung der Funktionszusammenhänge in der Betriebsphase<br />

sind durch die Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Wegenetzes nicht zu<br />

erwarten. Für unrentable landwirtschaftliche Nutzflächen sind Ablösen bzw. Entschädigungen<br />

vorgesehen.<br />

Teilverkehrsfreigabe<br />

Die geplante Teilverkehrsfreigabe führt gegenüber dem Planfall „Verkehrsfreigabe des Gesamtabschnittes<br />

Schwechat bis Süßenbrunn“ zu leicht geänderten Immissionswerten, die<br />

jedoch keine relevanten Auswirkungen auf die Beurteilung der Auswirkungen der Schadstoffbelastungen<br />

in Bau- und Betriebsphase auf Boden und Landwirtschaft haben.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes „Boden und Landwirtschaft“ ist das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als<br />

unbedingt erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden und die landwirtschaftliche Nutzung<br />

sind unter Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Gutachten als erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als vertretbar,<br />

für die Bauphase als vertretbar und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.9 Fachbereich 09 – Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum für Pflanzen und Tiere umfasst entlang der Freilandstrecken je 500<br />

m beidseits der Trasse. In Abhängigkeit von den Wirkfaktoren der Trasse (v.a. Lärm,<br />

Scheuch- und Störwirkungen sowie Luftschadstoffe) wurde der Untersuchungsraum gemäß<br />

UVE auf einen Radius von ca. 500 m in das Nationalparkgebiet ausgeweitet, so dass die<br />

Fernwirkungen aller maßgeblichen Faktoren erfasst werden können. Für Pflanzen und deren<br />

Lebensräume wurde der Untersuchungsraum auf einen Radius von ca. 500 m rund um die<br />

geplanten Lüftergebäude ausgeweitet.<br />

Bei diesen Untersuchungsräumen kann davon ausgegangen werden, dass sowohl direkte<br />

(Flächenbeanspruchung, Zerschneidung) als auch indirekte (z. B. Lärm, Schadstoffe) Beeinträchtigungen<br />

identifiziert und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung<br />

und zum Ausgleich formuliert werden können.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

In einer Nutzen-Kosten-Untersuchung wurden für den Bereich der Donauquerung die folgenden<br />

Varianten geprüft:<br />

• Variante Brücke Schenker Nord<br />

• Variante vierröhriger Tunnel<br />

• Variante zweiröhriger Tunnel<br />

Die zweiröhrige Tunnelvariante schneidet für den Fachbereich Naturraum und Ökologie am<br />

besten ab. Beim vierröhrigen Tunnel ist eine sehr lange (ca. 6 Jahre) dauernde Inanspruchnahme<br />

des Natura 2000-Gebietes in Niederösterreich gegeben. Bei der Brücke wird eine<br />

geringe Fläche des Naturschutzgebietes westlich des Nationalparks beansprucht. Bei der<br />

zweiröhrigen Tunnelvariante hingegen werden weder Nationalpark direkt noch Naturschutzgebiet<br />

(Natura 2000-Gebiet) an der Oberfläche in der Bau- und Betriebsphase beansprucht.<br />

Nullvariante<br />

Die Nullvariante würde gemäß UVE zu einer hohen Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten<br />

durch den motorisierten Individualverkehr führen. Für das Fachgebiet Pflanzen, Tiere und<br />

deren Lebensräume entspricht die Nullvariante weitgehend dem derzeitigen Ist-Zustand<br />

(kein direkter Flächenverbrauch, daher keine Auswirkungen auf Lebensräume).<br />

Ist-Zustand<br />

Der Bereich vom Knoten Schwechat bis zum Tunnel Donau-Lobau wird überwiegend von<br />

landwirtschaftlichen Nutzungen (Äcker, Gärtnereien) eingenommen. Ökologisch wertvolle<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Bereiche finden sich im bedeutenden Ausmaß in Form der Auwälder der Mannswörther Au<br />

sowie in geringerem Flächenausmaß in Form von Feldgehölzen und Brachen.<br />

Der Bereich Tunnel Donau-Lobau umfasst die Donau mit Donauvorland, Donauinsel und<br />

neuer Donau und die Lobau mit Ölhafen und Auwald. Die Lobau bezeichnet das Augebiet<br />

am linken Ufer der Donau. Seit den 70er Jahren wurde der Naturbereich der Lobau durch<br />

zahlreiche Schutzgebietsausweisungen gesichert und geschützt (Naturschutzgebiet Lobau,<br />

Nationalpark Donauauen, Biosphärenreservat Untere Lobau, Ramsar-Gebiet Untere Lobau,<br />

FFH- und Vogelschutzgebiet Donauauen).<br />

Im Bereich des Tunnels offene Bauweise Nord befindet sich das Lobau-Vorland mit landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen und größeren Siedlungsbereichen (Essling, Groß-Enzersdorf).<br />

Der Bereich der freien Strecke im Marchfeld zwischen Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Süßenbrunn<br />

wird von großflächigen Äckern und Gärtnereiflächen (teils mit Glashäusern) eingenommen.<br />

Wenige wertvolle Pflanzenlebensräume finden sich in Form von Brachen, Feldgehölzen<br />

und Schotterteichen, welche mit ihren Ufern und Umlandflächen den ökologisch<br />

hochwertigsten Bereich dieser Strecke darstellen. Weiters zu erwähnen sind Robinienhaine<br />

und Ruderalfluren trockener Standorte (v.a. am Bahndamm der Ostbahn) sowie Baumalleen<br />

entlang von Straßen.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden die südlich der Donau gelegenen Auwaldrestflächen (Geschützter<br />

Landschaftsteil Blaues Wasser und Mannswörther Au) sowie Nationalparkflächen<br />

im Umkreis des Großenzersdorfer Altarmes als hoch sensible Fledermauslebensräume ausgewiesen.<br />

Nördlich davon erreichen mehrere kleinere Landschaftsausschnitte, wie das<br />

Schottergrubenareal südlich von Raasdorf, mäßige Sensibilität. Der Großenzersdorfer Altarm<br />

mit angrenzendem Auwald wurde als sehr hoch sensibler und das Schwechatufer mit angrenzendem<br />

Auwald als hoch sensibler Biber-Lebensraum ausgewiesen. Das Schottergrubenareal<br />

südlich von Raasdorf unter Einschluss benachbarter extensiv bewirtschafteter Flächen<br />

wurde als mäßig sensibler Hamster-Lebensraum abgegrenzt. Hervorzuhebende Vogellebensräume<br />

sind die Lobau, die Nassbaggerungen im Bereich des Schafflerhofs und der<br />

Schotterteichkomplex südlich von Raasdorf. Insbesondere der Schotterteichkomplex südlich<br />

von Raasdorf bildet den herausragenden Hot-Spot der Vogelfauna im gesamten Trassenabschnitt<br />

der S 1 nördlich der Lobau. Die Donauauen inklusive Donau und Auvorland beherbergen<br />

international bedeutende Amphibien und Reptilienlebensräume. Lebensräume mit<br />

hoher Sensibilität sind die vier Teiche südlich von Raasdorf (BACA-Fischteich, Herzerteich,<br />

IWWC-Teich und Bachheimer Teich), die Nassbaggerung in Neuessling, der Rußbach und<br />

die Teiche im Bereich Süßenbrunn. Lebensräume mit mäßiger Sensibilität sind die Schwechat,<br />

der Raasdorfer Teich und der Gerencser Teich. Als regional bedeutende Wanderkorridore<br />

fungieren die Böschungen entlang der Bahn und der Rußbach. Für Laufkäfer wurde die<br />

trockene Dammböschung an der Schwechat in der Katastralgemeinde Mannswörth mit sehr<br />

hoher Sensibilität bewertet. Einer Reihe weiterer Standorte, vor allem den nährstoffarmen<br />

Brachen und Stillgewässerverlandungen kommt hohe Sensibilität zu. Weiters wurde der geschützte<br />

Landschaftsteil „Blaues Wasser“ als hoch sensibler Lebensraum für den Scharlachkäfer<br />

(Anhang IV Art der FFH-Richtlinie) sowie ein Eichen-Robinienwäldchen in Essling<br />

„Beim roten Kreuz“ als hoch sensibler Lebensraum für den Hirschkäfer (Anhang IV Art der<br />

FFH-Richtlinie) ausgewiesen. Mehrere weitere Flächen wurden als mäßig sensibel bewertet.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Neun hoch sensible Lebensräume für Tagfalter befinden sich in der Lobau und im Bereich<br />

des Schottergrubenareals südlich von Raasdorf, zwei mäßig sensible Lebensräume liegen<br />

an der Böschung der A4. Besondere Bedeutung für Heuschrecken erlangen die Trockenheißländen<br />

im Mühlgründl, der Großenzersdorfer Arm, die Umgebung von Essling und<br />

Großenzersdorf, das Schottergrubenareal südlich von Raasdorf, die Baumschule NW Raasdorf<br />

und die Schottergrube (Gerencser Teich) und Brache nördlich der Invalidensiedlung.<br />

Der Großenzersdorfer Arm und der Gerencser Teich sind sehr hoch sensible Libellen-<br />

Lebensräume, das Schottergrubenareal südlich von Raasdorf und die Schwechat sind mäßig<br />

sensible Libellen-Lebensräume.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Auswirkungen in der Bauphase<br />

Eine hohe Eingriffserheblichkeit ergibt sich für den Biber in der Bauphase durch die Beeinträchtigung<br />

des Migrationsweges entlang der Schwechat. In ufernahen Lebensräumen werden<br />

geringfügige Rodungen durchgeführt, die neben den Flächenverlusten auch Licht- und<br />

Lärmimmissionen sowie Erschütterungen nach sich ziehen. Im Rahmen eines Biber-<br />

Monitorings (UVE-Maßnahme Bau 11) wird geprüft, ob die Baustelle an der Schwechat für<br />

den Biber passierbar bleibt. Sollte die Passierbarkeit nicht gegeben sein oder sollte es im<br />

Nahbereich der Baustelle zu Verkehrsopfern kommen, so ist für eine Biber-gerechte Baustellenbewirtschaftung<br />

zu sorgen (z. B. Freihalten von Uferbereichen).<br />

Auswirkungen in der Betriebsphase<br />

Im Bereich der Brache Essling kommt es für Heuschrecken zur räumlichen Isolation einer<br />

hochsensiblen, von Aiolopus thalassinus (Grüne Strandschrecke) besiedelten Fläche. Beeinträchtigungen<br />

werden durch die Anlage von (Halb-)Trockenrasen mit gruppenweiser Gehölzpflanzung<br />

im Bereich der Unterflurtrasse vermindert.<br />

Im Bereich des Schotterteichkomplexes südlich von Raasdorf ergeben sich hohe Eingriffserheblichkeiten<br />

für Vögel durch Verlärmung von Lebensräumen. Im Rahmen des UVP-TGA Nr.<br />

9 Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume werden diesbezüglich zusätzlich erforderliche<br />

Maßnahmen formuliert, wodurch erhebliche Beeinträchtigungen u.a. für die gewässergebundenen<br />

Arten Zwergdommel und Drosselrohrsänger nicht zu erwarten sind.<br />

Weiters kommt es im Bereich des Schotterteichkomplexes südlich von Raasdorf und im Bereich<br />

der Querung der ÖBB-Strecke für Amphibien, Reptilien, Heuschrecken und Laufkäfer<br />

zu hohen Eingriffserheblichkeiten durch Flächenverluste bzw. Flächenentwertung durch Immission<br />

von Licht, Staub- und Schadstoffen und durch Barrierewirkungen. Durch die Grünbrücke<br />

und deren Anbindung kann die Barrierewirkung der S 1 herabgesetzt werden. Die<br />

Beeinträchtigungen durch Flächenentwertungen bzw. -verluste werden durch die Anlage von<br />

Extensivwiesen sowie Sichtschutz- und Immissionsschutzpflanzungen vermindert. Durch die<br />

Lage der HASt Raasdorf haben Amphibien und Reptilien allerdings keine Möglichkeit, nach<br />

Norden auf den regional bedeutenden Wanderkorridor entlang der Bahnlinie zu kommen. Zur<br />

Erhaltung des Wanderkorridors bei der HASt. Raasdorf in Nord – Südrichtung ist die Anlage<br />

von vier Kleintierdurchlässen vorgesehen. Für die Zauneidechse ist aufgrund der vorgese­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

henen Durchlassdimensionierung die Passierbarkeit nicht gegeben. Für Amphibienarten ist<br />

die Querung nur schwierig möglich, da die Durchlässe zuerst unter einer Rampe durchführen,<br />

in eine gefangene Zwickelfläche münden, von wo aus der nächste Durchlass unter der<br />

zweiten Rampe hindurchführt. Die Kleintierdurchlässe bleiben auch für heliophile (lichtliebende)<br />

Offenlandarten wie anspruchsvolle flügellose Laufkäfer sowie andere Insekten (z. B.<br />

Gattung Dorcadion unter den Bockkäfern) weitgehend unüberwindbar. Örtlich sind hier daher<br />

hohe verbleibende Wirkungen gegeben. Um erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden,<br />

wird im Rahmen des UVP-TGA Nr. 9 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume eine zusätzlich<br />

erforderliche Maßnahme formuliert.<br />

Im Umfeld der Invalidensiedlung kommt es zu Flächenverlusten und Flächenentwertungen<br />

(insg. 4 ha) v. a. für die beiden stark gefährdeten Laufkäferarten Parophonus dejeani und<br />

Microlestes fissuralis. Den Flächenverlusten steht die Neuanlage von Extensivwiesen im<br />

Ausmaß von 3,66 ha im Bereich Invalidensiedlung/Gerencser Teich gegenüber.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume ist das Vorhaben „S 1<br />

Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten<br />

als unbedingt erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich<br />

einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

sind unter Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im<br />

Gutachten als erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als vertretbar,<br />

für die Bauphase als vertretbar und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.10 Fachbereich 10 – Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Untersuchungsraum<br />

Zum Untersuchungsraum für den Fachbereich Landschaftsbild und landschaftsgebundene<br />

Erholung gehört neben direkt beanspruchten Landschaftsräumen auch der optische Einflussbereich.<br />

Je nach Ausprägung der Sichtbeziehungen von häufig frequentierten Blickpunkten<br />

ist der Untersuchungsraum in seiner Ausdehnung anzupassen. Beim Untersuchungsraum<br />

in der UVE kann davon ausgegangen werden, dass die relevanten Beeinträchtigungen<br />

identifiziert und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und<br />

zum Ausgleich formuliert werden können.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

In einer Nutzen-Kosten-Untersuchung wurden für den Bereich der Donauquerung die folgenden<br />

Varianten geprüft:<br />

• Variante Brücke Schenker Nord<br />

• Variante vierröhriger Tunnel<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

• Variante zweiröhriger Tunnel<br />

Die zweiröhrige Tunnelvariante hat für die Fachbereiche Landschaftsbild und landschaftsgebundene<br />

Erholung im Vergleich zu den beiden anderen Alternativen die geringsten Auswirkungen.<br />

Bei der Brückenvariante ist eine Veränderung der Landschaftsgestalt gegeben.<br />

Beim vierröhrigen Tunnel würden sich wesentliche Beeinträchtigungen für den Fachbereich<br />

landschaftsgebundene Erholung durch die lange Bauzeit im Bereich Mannswörther Au ergeben.<br />

Nullvariante<br />

Die Nullvariante würde zu einer hohen Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten durch den<br />

motorisierten Individualverkehr führen. Davon betroffen wären jene Wege, welche zur landschaftsgebundenen<br />

Erholung genutzt werden und entlang der bestehenden Verkehrsanlagen<br />

führen oder diese kreuzen. Für das Fachgebiet Landschaftsbild hat die Nullvariante<br />

keine Auswirkungen auf das Erleben des Landschaftsraumes.<br />

Ist-Zustand<br />

Landschaftsbild:<br />

Das Projektgebiet liegt im Übergangsbereich zwischen der intensiv genutzten Agrarlandschaft<br />

des Marchfeldes und den Siedlungsgebieten sowie gewerblich genutzten Gebieten<br />

am Randbereich der Stadt Wien. Die Landschaft ist großteils durch eine geringe Naturnähe<br />

und eine geringe landschaftsstrukturelle Vielfalt geprägt. Hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualitäten<br />

weisen im Untersuchungsraum der Auwald Mannswörth zwischen der Schwechat<br />

und dem Betriebsgelände des Alberner Hafens, der Altarm Großenzersdorf im Nationalpark<br />

Donau-Auen mit einem 20 bis 50 Meter breiten Auwaldsaum mit altem Baumbestand<br />

und die Schotterteiche südlich von Raasdorf im sonst strukturarmen Landschaftsraum des<br />

Marchfeldes auf.<br />

Landschaftsgebundene Erholung:<br />

Der Fluss Schwechat und die Uferbereiche bilden eine mäßig naturnahe Landschaft in einer<br />

technisch geprägten Umgebung. Die asphaltierten Wege werden auf der Schwechater Seite<br />

als Rad- und Fußweg genutzt und dienen der Verbindung in Richtung Donau und Mannswörther<br />

Au.<br />

Beim Auwald Mannswörth handelt es sich um einen naturnahen Auwald, der eine hohe Erlebnisvielfalt<br />

durch naturnahe Waldflächen besitzt.<br />

Der Nationalpark Donau-Auen ist ein bedeutendes Naherholungsgebiet. Der Nationalpark<br />

wird überwiegend zum Laufen, Rad fahren, Wandern, Spazieren gehen genützt. Die nördliche<br />

Grenze des Nationalparks bildet der Großenzersdorfer Arm, welcher im Bereich der<br />

Stadler Furt zum Baden genutzt wird.<br />

Weite Bereiche der Agrarlandschaft des Marchfeldes werden für Freizeitaktivitäten wenig<br />

genutzt. Allenfalls sind vereinzelt Läufer oder Radfahrer anzutreffen, oder die Wirtschaftswege<br />

werden als Verbindungswege zu attraktiveren Bewegungslinien wie Marchfeldkanal genutzt.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Der IWWC-Teich bei Raasdorf wird für Wasserskiaktivitäten genutzt.<br />

Beim Knoten Süßenbrunn befindet sich ein kleiner Schotterteich (Krausgrube), der als Badeteich<br />

genutzt wird.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bauphase<br />

Die wesentlichen Eingriffe für die Fachbereiche Landschaftsbild und landschaftsgebundene<br />

Erholung sind neben den visuellen Störungen, die erhöhten Lärmbelastungen und vorübergehende<br />

Wegunterbrechungen und -umleitungen.<br />

Betriebsphase<br />

Dauerhaft sind keine landschaftsgebundenen Freizeit- und Erholungsinfrastrukturen direkt<br />

betroffen. Die Wegeverbindungen werden über Grünbrücken und Wirtschaftswegbrücken<br />

wiederhergestellt. Von der Erhöhung der Lärmbelastung sind vorwiegend lokal bedeutende<br />

Bewegungslinien für die siedlungsnahe Erholung betroffen.<br />

Bei den relevanten Auswirkungen auf das Landschaftsbild handelt es sich vorwiegend um<br />

sichtbare Fremdkörperwirkungen, Raumgefügeveränderungen und Barrierewirkungen im<br />

Marchfeld aufgrund der Dämme, Lärmschutzwände sowie Kunstbauten im ebenen, offenen<br />

Landschaftsraum.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung ist das<br />

Vorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe<br />

und Gesamtverkehrsfreigabe) unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten<br />

und der im Gutachten als unbedingt erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als<br />

umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild sind unter Zugrundelegung<br />

der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich<br />

angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als vertretbar, für die Bauphase als vertretbar<br />

und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut landschaftsgebundene Erholung sind<br />

unter Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten<br />

als erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als vertretbar, für die Bauphase<br />

als vertretbar und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

4.11 Fachbereich 11 – Gewässerökologie und Fischerei<br />

Untersuchungsraum<br />

Die Trasse der S 1 beginnt an der A4 beim Knoten Schwechat und führt als Tunnel unter der<br />

Donau, der Neuen Donau und dem Nationalpark „Donau-Auen" in Richtung Norden. Nördlich<br />

des Nationalparks geht die Trasse in einen Tunnel in offener, nach Fertigstellung überschütteter<br />

Bauweise über.<br />

Als Untersuchungsraum wird grundsätzlich ein Wirkraum von 500 links und rechts der Trasse<br />

gewählt; dieser kann jedoch in Abhängigkeit von der naturräumlichen Situation auch enger<br />

oder weiter gefasst sein. Bei diesem Wirkraum kann davon ausgegangen werden, dass<br />

sowohl direkte (Flächenbeanspruchung, Zerschneidung) als auch indirekte (z.B. Schadstoffe)<br />

Beeinträchtigungen auf das Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei identifiziert und<br />

entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich formuliert<br />

werden können.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden verschiedene Varianten entwickelt. Im Laufe<br />

des Planungsprozesses wurden die Varianten einer detaillierten Untersuchung unterzogen<br />

und nachfolgend im Rahmen eines Ausscheidungsprozesses selektiert. Dabei wurden ökologisch<br />

ungünstige Varianten, welche Querungen mittels Brücken beinhalten, nicht verfolgt.<br />

Die im Rahmen der Optimierung des Einreichprojektes überprüften Varianten zeichnen sich<br />

durch grundsätzlich sehr ähnliche Auswirkungen für die Fachbereiche Gewässerökologie<br />

und Fischerei aus. So beinhalten alle durchwegs gleichwertig Beeinflussungen im Planungsraum.<br />

Nullvariante<br />

Die Nullvariante bedeutet, dass das bestehende Straßennetz ohne bauliche Veränderungen<br />

in Betrieb bleibt. Eine seriöse Beurteilung der Nullvariante aus Sicht des Fachbereichs Gewässerökologie<br />

und Fischerei ist schwierig. Dies ist darin begründet, da kaum bewertet werden<br />

kann, welche Auswirkungen das zu bewältigenden Verkehrsaufkommen auf Gewässer<br />

hat, wenn es über bestehende Straßensysteme bewältigt werden müsste. Einerseits ist die<br />

Nullvariante gegenüber dem Projekt positiver zu werten, da keine weiteren Beeinträchtigungen<br />

vorliegen. Gegenüber dem Projekt wirkt die Nullvariante in Bezug auf Störfälle (Unfälle)<br />

ungünstiger, da unzureichender Gewässerschutzanlagen Schadstoffe unmittelbar in die<br />

Fließgewässer gelangen können. Dies ist bei Umsetzung des Projektes generell auszuschließen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 128


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Ist-Zustand<br />

Stehende Gewässer<br />

Mit Ausnahme der Altarme und Altarmreste im Nationalpark Donauauen sind die stehenden<br />

Gewässer im Untersuchungsgebiet künstlicher Natur. In der Mehrzahl handelt es sich dabei<br />

um Schotterteiche, die im Zuge von Materialentnahmen, so genannte Nassbaggerungen<br />

entstanden sind.<br />

BA-CA – Fischteich<br />

Dieses Gewässer ist das südlichste der untersuchten Teiche im Trassenkorridor nördlich der<br />

Donau auf niederösterreichischem Landesgebiet. Es weist einen „nierenförmigen“ Umriss<br />

auf. Das Gewässer ist als ehemaliges Schotterabbaugebiet von einem Erdwall umgeben und<br />

eingezäunt. Die Uferböschungen sind aufgrund des Alters von über 30 Jahren bereits von<br />

höherer Vegetation bestanden, Teilbereiche des näheren Umlandes werden als „Rasen“ gepflegt.<br />

In Gewässernähe befindet sich eine „Hütte“ die dem Fischereiverein dient. Umgeben<br />

wird das Gewässer im Norden und Nordwesten von anderen Schotterteichen und von intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzter Fläche.<br />

Bachheimer Teich<br />

Dieses Gewässer wird nach dem Grundeigentümer und somit auch Inhaber des Wasserund<br />

Fischereirechtes Herrn Bachheimer Alois benannt Das Gewässer ist an den Fischereiverein<br />

für Wien und Umgebung verpachtet. Dieser Verein ist demnach Fischereiausübungsberechtigter.<br />

IWWC-Teich<br />

Dieses Gewässer ist der östlichste der beiden nördlichen Teiche. Es liegt ebenso in der KG<br />

Groß-Enzersdorf. Da auch dieses Gewässer durch Schotterabbau entstanden ist, sind die<br />

Ufer sehr geradlinig und die Form des Gewässers sehr geometrisch.<br />

Herzer Teich<br />

Der Schotterteich liegt unmittelbar neben der Wiener Stadtgrenze auf 153 müA. Das Fischereirevier<br />

ist an den „Ersten Marchfelder Fischereiverein“ verpachtet. Der Eigentümer besitzt<br />

laut Bescheid der NÖ Landesregierung WA1-W-20.399/64-01 die wasserrechtliche Bewilligung<br />

zur Verfüllung des bestehenden Grundwasserteiches.<br />

Gerencser Teich<br />

Der Teich bzw. die Nassbaggerung ist ebenfalls nach der Grundstückseigentümerin der Victor<br />

Gerencser GmbH benannt. Mit einer Fläche von 1,6 ha und einem Umfang von 677 m ist<br />

das Gewässer wesentlich kleiner als es die Richtlinie zur Entnahme von Kies und Schotter<br />

empfiehlt.<br />

Transportbetonteich<br />

Am nördlichen Stadtrand nahe Süßenbrunn befinden sich eine Reihe ehemaliger Schottergruben,<br />

wobei 2 Gewässer im Trassenkorridor des geplanten Knotens der S 1 und S 2 liegen<br />

werden. Das größere Gewässer ist der Transportbetonteich<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 129


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Krausgrube<br />

Östlich des Transportbetonteiches zwischen dem Friedhof Süßenbrunn und der Wiener<br />

Stadtgrenze liegt ein kleiner Schotterteich, der als Krausgrube bezeichnet wird. Trotz der<br />

Gartenanlagen sind Altbaumbestände in der Umgebung des Gewässers vorhanden – vor<br />

allem Weiden und Pappeln aber auch Fichten und Föhren wurden angepflanzt. Im Gewässer<br />

selbst sind nur spärlich Makrophyten vorhanden – am nördlichen Ufer kann Schilf aufkommen.<br />

Schafflerhof - Nassbaggerung<br />

Im Bereich des Schafflerhofs besteht eine Nassbaggerung. Durch den Schotterabbau hat<br />

sich bereits ein kleines Gewässer gebildet, das derzeit aufgrund seiner Morphologie besondere<br />

Bedeutung für Amphibien hat. Da es sich um eine aktuelle Nassbaggerung handelt,<br />

liegen keine Daten vom Gewässer vor.<br />

Gemeindeteich Raasdorf<br />

Auf den Grundstücken mit der Gst.Nr. 206, 208/1 und 208/25 der KG Raasdorf im selbigen<br />

Gemeindegebiet befindet sich der Gemeindeteich Raasdorf. Das ist ein Gewässer, das als<br />

extensiver Fischteich genutzt wird. Fischereiberechtigter ist die Gemeinde Raasdorf. Das<br />

Gewässer liegt sehr weit außerhalb des Untersuchungskorridors – hat aber aus der Sicht der<br />

Amphibien und deren Wanderungen eine gewisse Bedeutung.<br />

Augewässer – Lobau im Nationalpark Donauauen<br />

Im Bereich der Trassenlage Lobautunnel liegt im nördlichen Nationalparkrand der Großenzersdorfer<br />

Arm. Dieses Gewässer ist Teil des großen Altarmsystems der Lobau, das nur<br />

mehr über das Grundwasser bzw. über künstliche Dotationen aus der Alten Donau und der<br />

Neuen Donau an den Hauptstrom angeschlossen sind. Hochwässer erreichen das System<br />

nicht mehr. Der etwa 7 km lange Altarm Oberleitner Wasser – Großenzersdorfer Arm<br />

schließt an das Mühlwasser an und wird durch einige Traversen in mehrere tiefe Becken<br />

untergliedert. Das Umland wird rechtsufrig vorwiegend durch Auwaldbestände, linksufrig<br />

durch Äcker gebildet.<br />

Neue Donau (Untere Stauhaltung)<br />

Die eigentliche Funktion der Neuen Donau ist die Hochwasserabfuhr von der Donau zum<br />

Schutz der angrenzenden Siedlungsgebiete der Stadt Wien. Sie hat sich aber zu einem der<br />

bedeutendsten Badegewässer und Naherholungsgebiet Wiens entwickelt. Der Nährstoffhaushalt<br />

der Neuen Donau ist direkt (über das Einlaufbauwerk) und indirekt (Sickerwasser<br />

durch die Donauinsel) von der Donau bestimmt. Aufgrund der verbesserten Wasserqualität<br />

der Donau schwankt die Trophie der Neuen Donau zwischen eu- und mesotrophem Zustand.<br />

Fließgewässer<br />

Rußbach zwischen Deutsch Wagram und Parbasdorf<br />

Gesamtbewertung: ökologischer Zustand<br />

Sowohl die Ergebnisse der Fischzönose, des Makrozoobenthos als auch jene des Phytobenthos<br />

ergeben für den Rußbach im Projektgebiet die Verfehlung des guten ökologischen<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Zustandes. Während die Fischzönose den mäßigen / unbefriedigenden ökologischen Zustand<br />

anzeigen, weisen Phytobenthos und Zoobenthos auf den unbefriedigenden Zustand<br />

hin, so dass in einer Gesamtbeurteilung dem Rußbach im ggst. Vorhabensraum der unbefriedigende<br />

ökologische Zustand zuzuweisen ist. Dies bedeutet, dass Handlungsbedarf im<br />

entsprechenden Oberflächenwasserkörper gegeben ist, um den im Wasserrechtsgesetz §30<br />

geforderten Zielzustand zu erreichen.<br />

Qualitätskriterium<br />

Phytobenthos<br />

Makrozoobenthos<br />

Fische*<br />

ökologischer Zustand<br />

Einstufung<br />

unbefriedigend<br />

unbefriedigend<br />

mäßig*<br />

unbefriedigend<br />

Schwechat oh. Ara Schwechat<br />

Gesamtbewertung: ökologischer Zustand<br />

Die Ergebnisse des Makrozoobenthos indizieren den mäßigen ökologischen Zustand, jene<br />

des Phytobenthos ergeben für die Schwechat im Projektgebiet den unbefriedigenden ökologischen<br />

Zustand, die Fische weisen auf den guten Zustand hin. Somit ergibt sich eine Gesamtbeurteilung<br />

des ökologischen Zustandes mit unbefriedigend.<br />

Qualitätskriterium<br />

Phytobenthos<br />

Makrozoobenthos<br />

Fische*<br />

ökologischer Zustand<br />

Einstufung<br />

unbefriedigend<br />

mäßig<br />

gut<br />

unbefriedigend<br />

Fischereiwirtschaft<br />

Fischreviere der betroffenen Gewässer teilen sich auf einige Schotterteiche, den Großenzersdorfer<br />

Arm im Nationalpark Donau-Auen und die Fließgewässer Rußbach, Schwechat<br />

und Donau auf]<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bauphase<br />

Gewässerökologie<br />

Die technische Entwässerungsplanung sieht für den nördlichen Abschnitt der S 1 zwischen<br />

Groß-Enzersdorf und dem Knoten Süßenbrunn ein Einleitungsbauwerk bei km 34,800 am<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Rußbach zwischen Deutsch Wagram und Parbasdorf für vorgereinigte Straßenabwässer vor.<br />

Ebenso ist vorgesehen im südlichen Abschnitt drei Einleitungsbauwerke für gereinigte Straßenabwässer<br />

aus dem Knoten Schwechat in die Schwechat zu errichten.<br />

Der Umbau des Knotens Schwechat erfordert die Verbreiterung der A 4 Ostautobahn im<br />

Querungsbereich der Schwechat und die Errichtung von Rampenbauwerken, die ebenfalls<br />

die Schwechat queren. Dazu müssen neue Brückenbauwerke über das Gewässer errichtet<br />

bzw. das bestehende verbreitert werden.<br />

Fischerei<br />

Durch die Errichtung des Einleitungsbauwerkes für die vorgereinigten Straßenabwässer sowie<br />

der Brückenpfeiler sind folgende direkte und indirekte Wirkungen auf die Fischerei zu<br />

nennen:<br />

Keine Fischerei im Baustellenbereich und stromab während der Bauarbeiten im Gewässer<br />

aufgrund der entstehenden Trübe möglich. Scheucheffekte bei Fischen während des Baus<br />

des Einleitungsbauwerkes und der Brückenpfeiler.<br />

Betriebsphase<br />

Gewässerökologie<br />

Ingesamt wird der Rußbach unter Einbeziehung aller bachaufwärts genehmigten hochrangigen<br />

Straßenprojekte, die Winterwässer in das Gerinne einleiten, eine temporäre Immission<br />

von etwa 89 mg·I -1 Chlorid bei einem theoretisch extrem niederen Abfluss erfahren. Da alle<br />

Straßen in einem engen geographischen Raum liegen und denselben Wettersituationen<br />

ausgesetzt sind, ist auch anzunehmen, dass das Erfordernis, Salz zu streuen, gleich sein<br />

wird. Damit ist mit einem zeitlich konzentrierten Eintrag von Chlorid in den Rußbach zu rechnen.<br />

Dies entspricht einer Erhöhung der Konzentration durch das ggst. Projekt von maximal<br />

22 mgïl -1 Chlorid. Auftretende Spitzenwerte der Chloridkonzentration in der Schwechat werden<br />

durch das ggst. Vorhaben nur so weit erhöht, so dass rechnerisch bei extrem niederer<br />

Wasserführung, die statistisch sehr selten auftritt, 103,8 mg·l -1 Chlorid in der Schwechat gemessen<br />

werden können.<br />

Während der Betriebsphase ist der geringfügige Verlust an aquatischen Lebensraumes<br />

durch die Pfeiler sowie die dauerhafte Veränderung der Ufer- und Böschungen im Bereich<br />

der Einlaufbauwerke zu nennen.<br />

Aus fachlicher Sicht ergeben sich bei Teillverkehrsfreigabe und bei Gesamtverkehrsfreigabe<br />

keine unterschiedlichen Wirkungen.<br />

Fischerei<br />

Die geringfügigen morphologischen Veränderungen im Brückennahbereich an der Schwechat<br />

bewirken eine geringfügige Beeinträchtigung der Ausübung der Fischerei.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Gewässerökologie und Fischerei ist das Vorhaben „S 1 Wiener<br />

Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als<br />

unbedingt erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei sind<br />

unter Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten<br />

als erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als geringfügig, für die<br />

Bauphase als geringfügig und insgesamt als geringfügig einzustufen.<br />

4.12 Fachbereich 12 – Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Untersuchungsraum<br />

Zu beurteilen ist der Bau und der Betrieb der Schnellstraße „S1, Wiener Außenring<br />

Schnellstraße, mit einer Länge von ca. 19 Kilometern. Das gegenständliche Vorhaben erstreckt<br />

sich von der A4, im Knoten Schwechat bis zum Knoten Süßenbrunn mit Anschluss an<br />

die S 2 „Umfahrung Süßenbrunn“.<br />

Der Untersuchungsraum ist entsprechend den möglichen Einflüssen des Vorhabens auf das<br />

Schutzgut Wasser - Grundwasser großräumig bearbeitet und dargestellt. Er reicht zur Darstellung<br />

der Auswirkungen auf das Grundwasser ca. 5 km weiter nach Süden und weist eine<br />

Breite von max. 4 km auf. Besonders großräumig waren die Bereiche der Tunnel in offener<br />

Bauweise (Portal Süd und Portal Nord) sowie der Einfluss des Tunnels in geschlossener<br />

Bauweise (Schildbauweise) auf die grundwasserführenden Sandschichten im tiefer liegenden<br />

neogenen Grundwasserleiter zu betrachten.<br />

Im Fachbereich Grundwasser und Hydrogeologie werden die Auswirkungen der S 1 getrennt<br />

für die Bauphase und für die Betriebsphase sowohl auf mögliche Einflüsse auf die Grundwasserströmung<br />

(Wasserstände, Durchflüsse, Verfügbarkeit, etc.) und auf mögliche qualitativ<br />

Beeinträchtigungen des Grundwassers beurteilt.<br />

Der Untersuchungsraum teilt sich entsprechend der Projektsvorlage in folgende Teilbereiche,<br />

die sich auch aus bautechnischen, hydrogeologischen und grundwasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

ergeben, auf:<br />

• Knoten Schwechat - Rampen<br />

• Portal und Tunnel Offene Bauweise Süd<br />

• Tunnel geschlossene Bauweise (Schildvortrieb)<br />

• Portal und Tunnel Offene Bauweise Nord<br />

• Freilandstrecke mit Kunstbauten von Groß-Enzersdorf bis zum Knoten Süßenbrunn<br />

Die zur Beurteilung vorliegenden Unterlagen (Einreichprojekt 2009) wurden zunächst auf ihre<br />

Vollständigkeit überprüft und im Rahmen eines Verbesserungsauftrages ergänzt. Das zur<br />

Überprüfung vorliegende Projekt deckt hinsichtlich des Fachbereiches Grundwasser und<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Hydrogeologie den Untersuchungsraum ausreichend ab und umfasst auch die zur Beurteilung<br />

notwendigen Grundlagen, Ausarbeitungen und Darstellungen.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Seitens der Projektwerberin werden die untersuchten Varianten dargestellt und es wird dargelegt,<br />

warum die vorliegende Tunnelvariante aus gesamtheitlicher Sicht zur Ausführung<br />

gelangen soll.<br />

Aus Sicht des Fachbereiches Grundwasser stellt die vorgelegte Variante einen wesentlichen<br />

Eingriff in den Grundwasserhaushalt dar und ist somit bezogen auf das Schutzgut Grundwasser<br />

nicht die günstigste Variante.<br />

Es sind umfangreiche Maßnahmen im Bereich des Südportals und der anschließenden offenen<br />

Tunnelbauweise erforderlich, um wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser<br />

zu vermeiden.<br />

Die gewählte Variante ist aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser nur bei vollständiger<br />

Umsetzung dieser Maßnahmen umweltverträglich.<br />

Nullvariante<br />

Wird das Vorhaben nicht ausgeführt, so werden die bestehenden hydrogeologischen Verhältnisse<br />

und das Grundwasser nicht unmittelbar verändert. Indirekt wird aber dadurch das<br />

Grundwasser ebenfalls berührt, da dann vermehrt Schadstoffe über Straßenabwässer von<br />

bestehenden Straßen (die meisten ohne Gewässerschutzanlagen) in den Grundwasserkörper<br />

gelangen können.<br />

Die Errichtung einer dem Stand der Technik und des Fachwissens entsprechenden neuen<br />

Schnellstraßen mit ihren geprüften und überwachten Einrichtungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgutes Wasser birgt nicht nur Risken, sondern stellt aus der Sicht<br />

des Fachbereichs Grundwasser im Vergleich zur Nullvariante auch eine deutliche Verbesserung<br />

dar.<br />

Ist-Zustand<br />

Die Projektwerberin hat mit dem verbesserten Einreichprojekt 2009 eine gute, verständliche<br />

und für die Beurteilung im Fachgebiet Grundwasser und Hydrogeologie auch ausreichende<br />

Darstellung des Ist-Zustandes vorgelegt. Die geohydrologischen Verhältnisse in den quartären<br />

Porengrundwasserleitern sind in allen relevanten Bereichen in Form von Grundwasserschichtenplänen<br />

für niedere mittlere und hohe Grundwasserverhältnisse dargestellt. Für den<br />

Bereich mit zu erwartenden zukünftigen Veränderungen sind kalibrierte numerische Modelle<br />

erstellt worden, die ausgehend vom Ist-Zustand geeignet sind, Veränderungen hinreichend<br />

genau zu simulieren.<br />

Für die wasserführenden jungtertiären (neogenen) Schichten sind die vorhandenen Unterlagen<br />

durch Bohrungen und Bohrlochuntersuchungen bzw. –Versuche ergänzt und im Einreichprojekt<br />

dargestellt worden. Hier sind die hydrogeologischen Verhältnisse nicht so einfach<br />

zu erfassen wie in den quartären Grundwasserleitern. Aus den Unterlagen geht nach­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

vollziehbar hervor, dass die tertiären Wässer ähnliches Druckniveau aufweisen wie die<br />

quartären und dass die tertiären Sande gegen Westen nach oben zu den quartären Kiesen<br />

auskeilen und Verbindungen bestehen. Die Durchlässigkeiten liegen in den Kiesen um<br />

5 mm/s; in den Sanden des Jungtertiärs sind sie deutlich geringer - meist unter 0,2 mm/s.<br />

Die hydrogeologischen Verhältnisse sind in Form von Schnitten, die einen guten Einblick in<br />

die vorhandenen Formation (lageweisen Aufbau) geben, dargestellt; die neogenen Sande<br />

sind wasserleitend und werden von den tiefliegenden Bauwerken (Tunnelportal und offene<br />

Bauweise Süd – Tunnel mit Schildvortrieb) berührt.<br />

Neben der Darstellung der bestehenden hydrologischen und der hydrogeologischen Verhältnisse<br />

enthält das Projekt eine umfangreiche Aufstellung der bestehenden Grundwassernutzungen<br />

(Wasserrechte). Von besonderem Interesse sind neben den Grundwasserentnahmen<br />

die bestehenden Anlagen zu Absicherung von Altlasten. Auf diese wird besonders<br />

Rücksicht genommen, um eine eingehende Beurteilung zu ermöglichen.<br />

Aus der Sicht des Fachbereiches ist der Ist-Zustand im Projekt ausreichend dokumentiert.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Für den gesamten Projektsabschnitt ist aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser und<br />

Hydrogeologie zu fordern, dass es zu keinen bleibenden Beeinträchtigungen der Grundwasserverhältnisse<br />

kommen darf; das gilt auch für die jungtertiären Wässer, aus denen ebenfalls<br />

Nutzungen erfolgen.<br />

Im Einreichprojekt werden zunächst ausgehend vom Ist-Zustand, anhand dessen Simulationsmodelle<br />

erstellt, kalibriert und verifiziert werden konnten, die Auswirkungen der Bauphasen<br />

und des fertigen Vorhabens (Betriebsphase) berechnet und dargestellt.<br />

Daraus ist ersichtlich, dass die Eingriffe in den Grundwasserhaushalt wesentliche Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Grundwasser haben und dem entsprechend Maßnahmen getroffen<br />

werden müssen, um die Auswirkungen umweltverträglich zu halten.<br />

Bauphase:<br />

In der Bauphase muss durch die Notwendigkeit der Baugrubensicherung und Wasserhaltung<br />

in den Grundwasserhaushalt eingegriffen werden. Bestehende Wasserrechte im Baubereich<br />

und im Nahbereich der Baustelle können nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden.<br />

Ohne ausgleichende Maßnahmen wie die Begrenzung der Bauwasserhaltung, die Aufbereitung<br />

und Wiederversickerung der Wässer aus den Wasserhaltungen im Bereich Tunnelportal<br />

und offene Bauweise Süd sowie die Ersatzwasserversorgungen wären die Auswirkung der<br />

dort 15 Monate andauernden Großbaustelle auf den Grundwasserhaushalt so groß, dass<br />

das Vorhaben aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser als nicht umweltverträglich<br />

einzustufen wäre.<br />

Deshalb sind seitens der Projektwerberin Maßnahmen vorgesehen, um die Auswirkungen<br />

gering halten. Das gelingt aber nur dann, wenn für die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen<br />

(Feldbrunnen, Brunnen C1,D1 der OMV oder sonst. maßgeblich betroffene Wasserechte)<br />

wasserrechtliche Bewilligungen erwirkt und die Maßnahmen umgesetzt werden können.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Aus der Sicht des Fachberichterstellers ist der Bereich Offene Bauweise Tunnel und Portal<br />

Süd kritisch, da hier wesentliche Einflüsse (Grundwasserspiegelabsenkungen >1m) durch<br />

die Maßnahme M17 (Ersatzbrunnen C1/D1 der OMV) selbst gegeben und wesentliche Auswirkungen<br />

auf mehrere bestehenden Wasserrechte zu erwarten sind. Das gesamte Vorhaben<br />

ist von der wasserrechtlichen Bewilligung dieser Maßnahme abhängig!<br />

Das vorausgesetzt, sind die von der Projektwerberin für die Bauphase vorgeschlagenen<br />

Bauweisen und Maßnahmen geeignet und weitgehend ausreichend, die Auswirkungen so zu<br />

begrenzen, dass sie aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser und Hydrogeologie vertretbar<br />

sind.<br />

Betriebsphase:<br />

Die Auswirkungen der Betriebsphase konnten aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser<br />

und Hydrogeologie für die Grundwasserleiter mit Ausnahme des Tunnelbereiches von<br />

S 1 km 21,1 bis 22,7 ausreichend und nachvollziehbar dargestellt werden; es sind auch<br />

Maßnahmen zur Kompensation von Auswirkungen angegeben, wobei von der Projektwerberin<br />

angestrebt wird, dass es durch die Verwirklichung der Maßnahmen nur mehr zu geringfügigen<br />

bleibenden Auswirkungen kommt. Das ist aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasser<br />

und Hydrogeologie auch weitgehend gelungen. Ergänzt um die im Kaptiel 6 Maßnahmenkatalog<br />

zusammengefassten sowie im Teilgutachten 12, Kapitel 4.4 näher erläuterten<br />

unbedingt erforderlichen Maßnahmen, bleiben die Auswirkungen in der Betriebsphase gering.<br />

Für das Schutzgut Grundwasser werden sich durch die Verwirklichung des Vorhabens auch<br />

positive Wirkungen ergeben, da der Verkehr dann über eine dem Stand der Technik und des<br />

Wissens mit Gewässerschutzeinrichtungen versehenen und überwachten Hochleitungsstraße<br />

fließt, von der bei ordnungsgemäßem Betrieb kaum Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen<br />

werden.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Grundwasser und Hydrogeologie kann das Vorhaben „S 1 Wiener<br />

Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

in der vorgelegten Variante nur dann als umweltverträglich eingestuft werden,<br />

wenn sämtliche in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt erforderlich<br />

bezeichneten Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser sind unter Zugrundelegung<br />

der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich<br />

angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als geringfügig für die Bauphase als vertretbar<br />

und insgesamt damit auch als geringfügig bis vertretbar einzustufen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 136


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

4.13 Fachbereich 13 – Oberflächenwasser, Straßen- und Tunnelwässer<br />

Untersuchungsraum<br />

Der von den Fachberichtserstellern gewählte Untersuchungsraum wird zur Beurteilung vorhabensbedingter<br />

Umweltwirkungen auf Oberflächenwässer als ausreichend erachtet.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde gelegten fachlichen Grundlagen wurden entsprechend<br />

dokumentiert, die Angaben sind plausibel und nachvollziehbar.<br />

Eine nähere fachliche Beurteilung der Variante „Donaubrücke“, also die Errichtung einer<br />

Brücke über die Donau mit anschließender Querung des Nationalparks und damit der Entfall<br />

der Tunnellösung wurde nicht weiter vorgenommen. Weiters wurden „äußere“ und „innere“<br />

Varianten geprüft. So verläuft ein Variantenbündel entlang der Landesgrenze Wien / Niederösterreich<br />

(Varianten „außen“), ein weiteres Variantenbündel verläuft ausschließlich auf Wiener<br />

Stadtgebiet (Varianten „innen“). Der Trassenentscheidung wurden die äußeren Varianten<br />

zugeführt. Die nunmehr eingereichte Variante vermeidet Konflikte mit bestehenden Altstandorten<br />

und Teichen, sodass dieser u.a.- auch aus Sicht des Fachgebietes Oberflächenwasser<br />

der Vorzug zu geben ist.<br />

Die Entsorgung anfallender Straßenwässer war in der Variantendiskussion kaum relevant,<br />

da sich hier v.a. Einleitungen der mit Chlorid belasteten Winterabwässer in die Schwechat<br />

und den Rußbach anbieten, wobei deren Einleitung in Vorfluter der Vorzug aus Sicht des<br />

Grundwasserschutzes zu geben ist. Die in den Gewässerschutzanlagen gereinigten Straßenwässer<br />

aus dem Sommerbetrieb werden im Straßenabschnitt nördlich der Donau weitgehend<br />

versickert, aus dem Knoten Schwechat hingegen der Schwechat zugeleitet.<br />

Nullvariante<br />

Das Unterbleiben des Vorhabens wird vornehmlich anhand der zu erwartenden Verkehrsund<br />

Emissionszunahmen entlang bestehender Straßenzüge beleuchtet. Durch das Unterbleiben<br />

des Vorhabens würden qualitative und quantitative Änderungen des Wasserhaushaltes<br />

unterbleiben. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass bei Unterbleiben des Vorhabens auch<br />

der Schwerverkehr weitgehend im bestehenden Straßennetz verbleibt und dieses im Katastrophenfall<br />

kaum über ausreichende Gewässerschutzmaßnahmen verfügt.<br />

Ist-Zustand<br />

Oberflächengewässer<br />

Das Vorhaben liegt im Einzugsgebiet der Donau (Strom km 1918,87), der Neuen Donau (km<br />

ND 2,40), des Ölhafen Lobau, der Oberen Lobau (Groß-Enzersdorfer Arm), des Marchfeldkanals,<br />

des Rußbach und rechtsufrig der Schwechat. Bauliche Maßnahmen sind nur an der<br />

Schwechat und dem Rußbach vorgesehen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 137


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Am Rußbach erfolgt lediglich die Errichtung eines Einlaufbauwerks zur Ableitung der Winterstraßenwässer.<br />

An der Schwechat werden mehrere Einlaufbauwerke zur Einleitung der<br />

Straßenwässer errichtet. Zusätzlich erfolgt die Errichtung weiterer Rampen und Fahrbahnverbreiterungen<br />

im Knoten Schwechat. Die Errichtung der Pfeiler im Abflussbereich der<br />

Schwechat erfolgt im Schutz jeweils einer Umspundung.<br />

Teiche werden vom Vorhaben nicht direkt berührt.<br />

Straßenentwässerung<br />

Sämtliche auf der S 1 und den Rampen zu den Anschlussstellen anfallende Straßenwässer<br />

werden gesammelt und Gewässerschutzanlagen zugeleitet. Diese 16 Gewässerschutzanlagen<br />

bestehen jeweils aus einem Filterbecken und einem Absetzbecken.<br />

Nördlich der Donau wird im Sommerbetrieb das Wasser nach Durchströmen des Absetzbeckens<br />

einem Bodenfilterbecken zugeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Versickerung der<br />

Wässer in den Untergrund. Im Winterbetrieb hingegen werden die chloridhaltigen Wässer<br />

nach passieren des Absetzbeckens über Druckrohrleitungen und Hebewerke einem Winterwasserreinigungsbecken<br />

zugeführt. Dort wird das Wasser über Bodenfilter gereinigt und anschließend<br />

über Druckleitungen in den Rußbach ausgeleitet. Wässer aus dem Knoten Süßenbrunn<br />

werden im Winterbetrieb dem öffentlichen Kanal der Stadt Wien zugeleitet.<br />

Straßenwässer des Knoten Schwechat werden ganzjährig über in den Absetz- und Filterbecken<br />

gereinigt und im Anschluss der Schwechat als Vorfluter zugeführt. Die Höhenverhältnisse<br />

im Knoten Schwechat bedingen eine teils mehrfache Hebung der Wässer mittels Hebeanlagen.<br />

Wässer aus dem Lobautunnel<br />

Schleppwässer aus dem Tunnel Donau-Lobau werden den Gewässerschutzanlagen der angrenzenden<br />

Freilandstrecken zugeführt und dort gereinigt.<br />

Tunnelwaschwässer, sowie unfallbedingte, in die Straßenentwässerung gelangende schadstoffbelastete<br />

Flüssigkeiten werden in eigenen Sammelbehältern aufgefangen und extern<br />

entsorgt.<br />

Leckagewässer und Wasser aus der Tragschichtentwässerung werden gemäß Maßnahme<br />

aus dem Fachgebiet Grundwasser wieder in die neogenen Grundwässer rückgeführt.<br />

Abwässer in der Bauphase<br />

Im Zuge der Tunnelherstellung und des Umbaus des Knotens Schwechat fallen Abwässer,<br />

v.a. Niederschlagswässer aus den Bereichen der offenen Bauweisen, den Baubereichen der<br />

freien Strecke und der Baustelleneinrichtungsflächen, sowie Abwässer aus den Wasch- und<br />

Tankplätzen, der Werkstätten, sowie den Baubüros und den Mannschaftsräumen an.<br />

Die Ableitung der im Baubereich Süd anfallenden Wässer ist nach deren Reinigung in einer<br />

entsprechenden Gewässerschutzanlage über eine temporäre Ableitung in die Schwechat<br />

vorgesehen. Wässer aus den Spundwandtrögen werden zusätzlich einer Neutralisation zugeführt.<br />

Die Projektwerberin sieht vor, die Planung und Genehmigung der für den Bauzustand<br />

erforderlichen Gewässerschutzanlagen durch die ausführenden Firmen vornehmen zu<br />

lassen. Grenzwerte gemäß AAEV müssen dabei eingehalten werden, sowie regelmäßige<br />

Kontrollen sind vorgesehen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Wässer aus der Offenen Bauweise Nord und den Freilandstrecken samt Knoten Süßenbrunn<br />

nördlich der Donau werden mangels eines Vorfluters lokal versickert.<br />

Wasserrechte<br />

Bestehende Wasserrechte an der Schwechat und am Rußbach wurden erhoben. Diese, die<br />

Oberflächengewässer betreffenden Wasserrechte unterteilen sich in Wasserentnahmen,<br />

Einleitungen und Kraftwerke.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Die in den Einreichunterlagen vorgenommene fachliche Charakterisierung des Untersuchungsraumes<br />

ist nachvollziehbar. Sowohl charakteristische Abflusswerte bzw. Wasserstände<br />

betrachteter Oberflächenwässer im Untersuchungsraum, sowie maßgebliche Niederschlagswerte<br />

entsprechen den von den entsprechenden Dienststellen der Länder bzw. des<br />

Bundes ermittelten Größen. Auch der betrachtete Untersuchungsraum ist ausreichend groß<br />

gewählt, um allfällige nachteilige Umweltwirkungen durch das Vorhaben zu erkennen und zu<br />

beurteilen.<br />

Bauphase<br />

Es ist vorgesehen unbelastete Wässer, wie Niederschlagswässer oder Pumpwässer lokal in<br />

den Untergrund zu versickern oder einem Vorfluter zuzuführen. Eine entsprechende Beurteilung<br />

erfolgt daher auch aus dem Fachbereich Grundwasser. Abwässer, deren Qualität eine<br />

Versickerung nicht zulässt sind zu reinigen bzw. extern zu entsorgen. Entsprechende Nachweise<br />

sind der wasserrechtlichen Bauaufsicht vorzulegen.<br />

Sämtliche, im Zuge der Portalbereichs- und Tunnelherstellung sowie der Herstellung der<br />

Unterflurtrassen und der Baustelleinrichtungsflächen anfallenden Abwässer müssen jedenfalls<br />

über Gewässerschutzanlagen entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen Abwasseremissionsverordnung<br />

gereinigt werden. Neben den andringenden Leckagewässern<br />

betrifft dies v.a. Brauchwässer aus dem Vortrieb, Abwässer der Baustelleinrichtungsflächen<br />

und Reifenwaschanlagen.<br />

Der Einleitung der auf den Bauflächen südlich der Donau anfallenden Wässer in die Schwechat<br />

ist unter Einhaltung der vorgenannten Maßnahmen zuzustimmen. Die Beeinträchtigung<br />

der Schwechat daraus wird aus gering angesehen. Eine Wiederversickerung der Wässer aus<br />

den Wasserhaltungen im Bereich Tunnelportal und offene Bauweise Süd ist vorgesehen.<br />

Zur Errichtung der geplanten Brücken über die Schwechat (Rampen 1006 und 1007), sowie<br />

die Verbreiterung der diesen Rampen parallel liegende A4 Querung bedingen die Errichtung<br />

von Stützen im Abflussquerschnitt. Die Anordnung der neu zu errichtenden Pfeiler erfolgt in<br />

der Ebene der bestehenden Pfeileranordnung, sodass keine zusätzliche Einschränkung des<br />

bestehenden Abflussprofils gegeben ist. Dass Hochwässer in der Schwechat in der Bauphase<br />

jederzeit schadlos abgeführt werden müssen, muss im Detail mit der wasserrechtlichen<br />

Einreichung nachgewiesen werden. Ggf. müssen die Baumaßnahmen angepasst werden,<br />

um jederzeit eine schadlose Abfuhr der Hochwässer zu gewährleisten.<br />

Aus qualitativer Sicht ist zur Errichtung der genannten Pfeiler festzustellen, dass baubedingte<br />

Trübungen während dieser Bauarbeiten zu erwarten sind, jedoch werden diese durch eine<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 139


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

fachgerechte und ordnungsgemäße Bauausführung das Maß der Geringfügigkeit nicht überschreiten.<br />

Dies wird durch eine laufende Überwachung der Bauvorgänge durch die wasserrechtliche<br />

Bauaufsicht gewährleistet.<br />

Betriebsphase<br />

Oberflächengewässer:<br />

Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf die Donau, sowie die Neue Donau, und die unterfahrenen<br />

Gewässer der Lobau. Ebenso bedingt der Betrieb der S 1 keine maßgeblichen Beeinträchtigungen<br />

der umliegenden stehenden Gewässer.<br />

Die Errichtung der geplanten Brücken über die Schwechat (Rampen 1006 und 1007) sowie<br />

die Verbreiterung der diesen Rampen parallel liegende A4 Querung bedingen die Errichtung<br />

von Stützen im Abflussquerschnitt. Die Anordnung der neu zu errichtenden Pfeiler erfolgt in<br />

der Ebene der bestehenden Pfeileranordnung, sodass keine zusätzliche Einschränkung des<br />

bestehenden Abflussprofils gegeben ist. Somit ist eine schadlose Abfuhr von Hochwässern<br />

in der Schwechat auch nach Vorhabenserrichtung möglich.<br />

Die Errichtung der Einleitbauwerke zur Ableitung von Straßenwässern bedingen keine maßgebliche<br />

Einschränkung des Abflussquerschnitts und damit der Hochwasserabfuhr im Rußbach<br />

und Schwechat.<br />

Straßenwässer:<br />

Die mit dem Einreichprojekt vorgelegte Straßenentwässerung lässt eine dem Stand der<br />

Technik entsprechende Ableitung und Reinigung der auf den Fahrbahnen anfallenden Niederschlagswässer<br />

erwarten. Demgemäß werden alle anfallenden Straßenwässer zweistufigen<br />

Gewässerschutzanlagen zugeführt. In der ersten Stufe, dem Absetzbecken erfolgt eine<br />

Vorreinigung durch eine Beruhigung der ankommenden Wässer und der damit ermöglichten<br />

Sedimentation beinhalteter Feinteile. Danach werden die vorgereinigten Wässer in das Filterbecken<br />

geleitet, in welchem die Wässer einen Bodenfilter durchsickern.<br />

Bereichsweise werden auch anfallende Böschungswässer mit dem System der Fahrbahnentwässerung<br />

gesammelt und abgeleitet. Die Sammlung der Straßenwässer erfolgt in straßenbegleitenden<br />

Mulden, welche meist am Dammfuß geführt werden. Eine gemeinsame<br />

Ableitung und Reinigung von Böschungswässern mit Straßenwässern kann akzeptiert werden,<br />

sind doch die Böschungsflächen im Verhältnis zu den entwässerten Straßenflächen<br />

gering. An einzelnen Tiefpunkten erfolgt die Anordnung von Hebewerken, in welchen die<br />

ankommenden Straßenwässer gehoben werden um so in die Gewässerschutzanlagen bzw.<br />

den Vorfluter zu gelangen.<br />

Der Ableitung von durch den Winterdienst belasteten Straßenwässern in die Schwechat und<br />

den Rußbach kann zugestimmt werden. Die sich daraus ergebende Beeinträchtigung der<br />

Vorfluter wird als geringfügig betrachtet. Die Qualitätsziele für Oberflächengewässer werden<br />

im Zuge dieser Einleitung eingehalten. Eine entsprechende Beurteilung erfolgt aus dem<br />

Fachgebiet Gewässerökologie.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 140


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Für die Ableitung von zusätzlichen Winterwässern in den öffentlichen Kanal der Gemeinde<br />

Wien ist deren Zustimmung Voraussetzung. Aus fachlicher Sicht wird dieser Ableitung zugestimmt.<br />

Betrachtet man den Zeitraum der Teilverkehrsfreigabe, so entfallen dabei die Straßenwässer<br />

aus dem Abschnitt südlich der Anschlussstelle Groß-Enzersdorf, sowie der aus dem Tunnel<br />

anfallenden Wässer. Die Einleitung von Straßenwässern aus dem Vorhaben in die Schwechat<br />

erfolgt somit erst mit Gesamtverkehrsfreigabe. Eine Änderung der Beurteilung des Vorhabens<br />

hinsichtlich seiner Wirkung auf das Schutzgut Oberflächenwasser ist demgemäß<br />

nicht zu begründen.<br />

Wasserrechte<br />

Wasserentnahmen aus dem Rußbach zur Feldberegnung oder Gemüseanlagen bachab der<br />

geplanten Einleitung von Straßenwässern (Winterwässern) aus dem Vorhaben S 1 können<br />

qualitativ beeinträchtigt werden. Durch die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen gemäß<br />

Qualitätszielverordnung Ökologie für Oberflächengewässer ist eine maßgebliche Beeinträchtigung<br />

der Feldberegnung nicht zu erwarten. Ein vorgesehenes Monitoringprogramm sieht<br />

die regelmäßige Einhaltung der Grenzwerte vor. Es erfolgen somit keine maßgeblichen Beeinträchtigungen<br />

des Rußbaches. .<br />

Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung des Kraftwerksbetriebes der Kraftwerks Freudenau<br />

ist aus Sicht des Fachgebietes Oberflächengewässer auszuschließen. Quantitative Änderungen<br />

durch den Bau und Betrieb des Vorhabens sind nicht zu erwarten.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Oberflächengewässer, Straßenwässer und Tunnelwässer ist<br />

das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe<br />

und Gesamtverkehrsfreigabe) unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten<br />

und der im Gutachten als unbedingt erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt<br />

als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Oberflächenwasser sind unter Zugrundelegung<br />

der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich<br />

angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphasen als geringfügig für die Bauphasen<br />

ebenso als geringfügig und insgesamt damit auch als geringfügig einzustufen.<br />

4.14 Fachbereich 14 – Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum für die Bereiche Altlasten und Abfälle bezieht sich auf den Bereich<br />

der Trasse der baulich beeinflusst oder verändert wird, sowie auf Bereiche, welche durch die<br />

Vorhabenserrichtung und den Betrieb der S 1 indirekt, vor allem durch allfällige Veränderungen<br />

im Grundwasserregime beeinträchtigt werden könnten.<br />

Für die Auswirkungen in der Bau- bzw. Betriebsphase, die auch Fachgebietsübergreifend in<br />

anderen Fachgutachten beschrieben sind, erstreckt sich der Untersuchungsraum in einen<br />

etwa 500m breiten Erhebungsbereich entlang der geplanten baulichen Eingriffe.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 141


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die Betrachtung der abfallwirtschaftlichen Aspekte beschränkt sich auf das geplante Baufeld,<br />

samt den Baustelleneinrichtungsflächen. Lediglich für Massentransporte werden betroffene<br />

Straßenzüge betrachtet. Ebenso werden potentielle Deponiestandorte zur Aufnahme von zu<br />

deponierenden Überschussmassen aufgezeigt.<br />

Aus Sicht der Baustellenlogistik werden das Massenverwertungskonzept, die vorgesehenen<br />

Baustelleneinrichtungen und die terminliche Abwicklung des Vorhabens beurteilt.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Im Verlauf der Projekthistorie wurde eine Vielzahl von Trassenvarianten zum gegenständlichen<br />

Vorhaben geprüft.<br />

Neben Tunnellösungen (zwei- bzw. vierröhrig) stand auch eine Brücke über die Donau in<br />

Diskussion. Als Gesamtempfehlung wurde 2005 ein zweiröhriger Tunnel als weiter zu verfolgende<br />

Variante festgelegt. In weiteren Variantenauswahlverfahren dazu wurde das gegenständliche<br />

zu beurteilende Projekt erarbeitet.<br />

Im Zuge der Trassenoptimierung wurden bekannte Altlasten und Verdachtsflächen berücksichtigt.<br />

Nullvariante<br />

Die Nullvariante bedeutet, dass sich bei Unterbleiben des Vorhabens keine abschätzbaren<br />

Auswirkungen im Projektsgebiet ergeben. Weiters wird auf die Tatsache verwiesen, dass bei<br />

Unterbleiben der Errichtung des Vorhabens kein Material deponiert werden muss und so<br />

kein Deponievolumen verbraucht wird.<br />

Ist-Zustand<br />

Altstandorte und Altablagerungen<br />

Im Bereich der Trasse der geplanten S 1 Wiener Außenring Schnellstraße sind vom Bauvorhaben<br />

Altablagerungen und Altstandorte im Bereich Alberner Hafen und im Abschnitt Querung<br />

ÖBB (Strecke Stadlau bis Marchegg) bis Knoten Süßenbrunn berührt.<br />

Der Bereich des Alberner Hafens ist anthropogen stark beansprucht und weist schon seit<br />

dem vorigen Jahrhundert eine intensive Nutzung auf, die auch durch Ablagerungen und Geländeauffüllungen<br />

geprägt ist.<br />

Direkt vom Vorhaben berührt werden südlich der Donau der Altstandort 23 „Benzinwolke<br />

Spannweide“ und die Verdachtsfläche 26 „Deponieverdachtsfläche“ und nördlich der Donau<br />

die „ehemalige Verdachtsfläche Gerencser“.<br />

Die Altablagerung M20 „altes Schwechatbett“ wird vom Vorhaben nur insofern berührt, als<br />

sie durch den geplanten Lobautunnel unterquert wird.<br />

Ebenso wird die Altlast W12 „Zentraltanklager Lobau“ vom Lobautunnel unterquert, im Zuge<br />

der Tunnelvortriebe muss dazu die bestehende Dichtwand zur Sicherung dieser Altlast<br />

durchfahren werden.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 142


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Abfallwirtschaft<br />

Lt. UVP Gesetz sind Abfälle nach dem Stand der Technik zu vermeiden oder zu verwerten<br />

oder, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Im Bereich der Errichtung der S 1 fallen große Mengen an Tunnelausbruch und Bodenaushub<br />

an, die entsprechend den Zielvorgaben des AWG zu recyceln, zu verwerten oder, falls<br />

wirtschaftlich nicht anders möglich zu entsorgen sind. Weiters fallen durch den Baustellenbetrieb<br />

selbst Abfälle an, die entsprechend verwertet oder entsorgt werden müssen.<br />

In Summe fallen ca. 6,7 Mio. m³ (3,9 Mio. m³ im Bauabschnitt Süd und 2,8 Mio. m³ im Bauabschnitt<br />

Nord) Aushubmaterial an, wovon. 3,4 Mio. m³ abtransportiert werden müssen und<br />

der Rest (3,0 Mio. m³) im Baufeld verbracht und wieder eingebaut wird. Eine notwendige<br />

Deponierung von ca. 1,6 Mio. m³ Aushub ist zu erwarten. Im Bauabschnitt Nord ist die Zufuhr<br />

von 0,27 Mio. m³ Material erforderlich.<br />

Zu den im Betrieb anfallenden Abfällen wurden von der Projektwerberin keine Angaben gemacht.<br />

Der Transport aller Massen ist durch LKW vorgesehen, alternativ dazu wird in den Einreichunterlagen<br />

der Transport durch Schiff oder Bahn angedacht. Der LKW Transport wird als<br />

„worst-case Szenario“ also jene Art der Massenverbringung mit den größten Umweltauswirkungen<br />

dargestellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Schiffs- oder Bahntransport geringere<br />

Auswirkungen auf Schutzgüter im Untersuchungsraum mit sich bringt.<br />

Die Anzahl der LKW Fahrten von und zu den Baubereichen wird limitiert, um erhebliche Belastungen<br />

durch Lärm, Luftschadstoffe und Erschütterungen der durch die Transportrouten<br />

betroffenen Ortschaften im Nahbereich des Vorhabens auszuschließen.<br />

Baubetrieb<br />

Es ist vorgesehen, die Errichtung des Vorhabens in eine Vielzahl von Bauphasen zu unterteilen.<br />

Generell erfolgt die Errichtung in zwei Zeiträumen. Der Bau der freien Strecke Nord und<br />

des Knotens Süssenbrunn soll in den Baujahren 1 bis 4 erfolgen. Der Umbau des Knotens<br />

Schwechat und die Errichtung der Lobauquerung soll in den Baujahren 5 bis 11 vorgenommen<br />

werden. Die Gesamtfertigstellung ist für das Jahr 2025 geplant.<br />

Erfolgt die Errichtung der Knoten und der freien Strecken als konventionelles Erdbau- bzw.<br />

Straßenbauvorhaben, so bedingt die Errichtung des Lobautunnels spezielle bautechnische<br />

Herausforderungen. Entsprechend den zu erwartenden geotechnischen Bedingungen erfolgt<br />

die Tunnelerrichtung vornehmlich in quartären und neogenen (jungtertiären) Schichten, also<br />

tonig schluffigem bis sandig kiesigem Material.<br />

Die Grundwasserstände in Nahelage zu Donaukanal und Donau korrelieren stark mit den<br />

Wasserständen der Oberflächengewässer, das Druckniveau der Grundwässer im Neogen<br />

korreliert mit jenen im Quartär. Das Druckniveau in den geplanten Tiefenlagen des Tunnels<br />

reicht bis 6 bar. Demgemäß ist die Errichtung der beiden Tunnelröhren mittels geschlossenem<br />

Schildvortrieb geplant. Zum Einsatz kommt je Vortrieb eine Vortriebsmaschine, welche<br />

sowohl als Hydroschild, als auch als Erddruckschild betrieben werden kann. Ein Umbau<br />

kann während des Vortriebes erfolgen.<br />

Südlich der Vortriebe erfolgt die Errichtung des Tunnels bis zum Knoten Schwechat in offener<br />

Bauweise, wozu abgedichtete Baugruben mit entsprechenden Wasserhaltungen errichtet<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 143


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

werden. Am nördlkichen Ende dieses in offener Bauweise errichteten Tunnelabschnitts wird<br />

der Startschacht zum Einbau der Vortriebsmaschinen errichtet.<br />

Der gesamte Bereich um die offene Bauweise Süd wird als Baustelleneinrichtungsfläche<br />

genutzt. Vorgesehen ist dort hauptsächlich die zum Vortrieb mittels Hydroschild notwendige<br />

Separierung des Ausbruchsmaterials, die Zwischenlagerung des Ausbruchsmaterials, sowie<br />

die Lagerung oder Produktion der zur Tunnelauskleidung erforderlichen Tübbinge. Ebenso<br />

sind die Situierung von Manipulations- und weiteren Lagerflächen, sowie das Baulager vorgesehen.<br />

Diese Fläche dient auch als Baustelleneinrichtungsfläche zur Errichtung des Knotens<br />

Schwechat.<br />

Nördlich der Vortriebstrecke erfolgt die Errichtung des Tunnels in offener Bauweise im<br />

Schutz von Baugrubensicherungen mit Wasserhaltungen bis zur Anschlussstelle Groß-<br />

Enzersdorf. Auch hier wird der Bereich um diese Baugruben als Baustelleneinrichtungsfläche<br />

genutzt. Am Ende der Vortriebsstrecken ist die Zielgrube zum Ausbringen der Vortriebsmaschinen<br />

situiert.<br />

Zum Abschnitt freie Strecke Nord und Knoten Süssenbrunn werden die notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen<br />

vornehmlich direkt im Verlauf der zu errichtenden Trasse und im<br />

Nahbereich der Objekte errichtet, es sind lediglich zwei größere Flächen außerhalb der<br />

Trasse vorgesehen. Diese sind einerseits die Baustelleneinrichtungsfläche nördlich des Gewerbegebietes<br />

von Groß-Enzersdorf (wird nachfolgend auch zur Errichtung der offenen<br />

Bauweise Nord genutzt) und eine Fläche nordöstlich des Knotens Süssenbrunn.<br />

Den gesamten Flächenbedarf für das Vorhaben gibt PW mit rd. 295 ha in der Bauphase an,<br />

davon verbleibt in der Betriebsphase ein Flächenverbrauch von rd. 205 ha.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Altstandorte und Altablagerungen<br />

Vom gegenständlichen Vorhaben werden mehrere Altablagerungen und Altstandorte berührt.<br />

Das ist südlich der Donau der Altstandort 23 „Benzinwolke Spannweide“ und die Verdachtsfläche<br />

26 „Deponieverdachtsfläche“, sowie nördlich der Donau die „ehemalige Verdachtsfläche<br />

Gerencser“. Da die Erhebung dieser Flächen und das davon ausgehende Gefährdungspotential<br />

im Rahmen der Einreichung nicht ausreichend untersucht wurde, wird mit gegenständlichem<br />

Gutachten jeweils eine Untersuchung nach ÖNORM 2088-1 (Altlasten – Gefährdungsabschätzung<br />

für das Schutzgut Grundwasser) gefordert. Sollte sich daraus eine<br />

entsprechende Gefährdung ergeben, so ist eine Räumung der durch das Vorhaben genutzten<br />

Fläche jedenfalls notwendig.<br />

Die Altablagerung M20 „altes Schwechatbett“ wird vom Vorhaben nur insofern berührt, als<br />

sie durch den geplanten Lobautunnel unterquert wird. Auch dazu wird eine Untersuchung<br />

nach der ÖNORM 2088-1 in der maßgeblichen Tiefe gefordert. Sollte dabei eine entsprechende<br />

Gefährdung erkannt werden, so ist eine gesonderte, dem Grad der Kontamination<br />

entsprechende Entsorgung des aus diesem Bereich gewonnenen Ausbruchsmaterials während<br />

des Vortriebs jedenfalls notwendig.<br />

Bei der im Zuge des Tunnelvortriebs notwendigen Querung der bestehenden Dichtwand zur<br />

Sicherung der Altlast W12 „Zentraltanklager Lobau“ und der danach vorgesehenen Unter­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

querung der Altlast fällt kein kontaminierter Aushub an. Um nicht zwei „Löcher“ in der Dichtwand<br />

zu produzieren ist eine Abdichtung der bestehenden Dichtwand zu den Vortrieben hin<br />

vorzunehmen. Eine entsprechende Beurteilung dazu erfolgt aus dem Fachgebiet Geotechnik.<br />

Abfallwirtschaft<br />

Das im Rahmen der Einreichunterlagen vorgelegte Massenverwertungskonzept wurde im<br />

Rahmen der fachlichen Beurteilung geprüft und weitgehend für plausibel erachtet. Die darin<br />

dargestellten Massen, deren Verwertung oder Entsorgung, sowie deren Transport entspricht<br />

den Zielen einer dem Stand der Technik entsprechenden Bauführung. Unstimmigkeiten bei<br />

der Beurteilung der zu entsorgenden Mengen, sowie deren Transporte liegen zwar vor, diese<br />

wurden bei der Erstellung des gegenständlichen Gutachtens jedoch korrigiert und berücksichtigt.<br />

Es gibt somit insgesamt keinen Grund anzunehmen, dass Massen falsch erhoben<br />

oder angesetzt worden wären. Die festgestellten Abweichungen von den Darstellungen bei<br />

den zu entsorgenden Mengen und deren Transporte im Einreichprojekt sind jedoch nicht<br />

derart signifikant, dass sich dadurch die Bewertung der Projekterheblichkeit ändert.<br />

Mit einer angestrebten Verwertungsrate von rd. 45% innerhalb und rd. 30% außerhalb des<br />

Projektsgebiets werden die Ziele und Grundsätze des AWG, Ressourcen (Rohstoffe, Energie,<br />

Flächen, Deponievolumen) zu schonen, Abfälle zu verwerten, soweit dies ökologisch<br />

zweckmäßig und technisch möglich ist, eingehalten. Etwa 24% der anfallenden Massen sind<br />

zur Deponierung vorgesehen.<br />

Die für den An- und Abtransport von Erdmassen, Baumaterialien, Baugeräten und Straßenausrüstung<br />

notwendigen Fahrten werden auf Baudauer gemäß geforderter Maßnahme wie<br />

folgt begrenzt:<br />

o Knoten Schwechat<br />

32 LKW / Tag<br />

o Baubereich Süd<br />

892 LKW / Tag<br />

o Offene Bauweise Nord<br />

250 LKW / Tag<br />

o Freilandabschnitt Nord (inklusive Knoten Süssenbrunn) 300 LKW / Tag<br />

o Nordportal – ASt. Groß-Enzersdorf<br />

64 LKW / Tag<br />

Der LKW Baustellenverkehr hat ausschließlich über nachstehende Anschlüsse der Baustelleneinrichtungsflächen<br />

bzw. Bauflächen an das öffentliche Straßennetz zu erfolgen:<br />

A4 und S 1 Süd über Knoten Schwechat<br />

A4 und S 1 Süd über Knoten Schwechat<br />

B3 und S 1 (bereits fertiggestellter Ab­<br />

o Baubereich Knoten Schwechat<br />

o Baubereich Süd<br />

o Offene Bauweise Nord<br />

schnitt Nord)<br />

o Freilandabschnitt Nord<br />

o Knoten Süssenbrunn<br />

B3, B8, S 2 und L2<br />

B8 und S2<br />

Eine ständige Überwachung durch die Umweltbaubegleitung ist vorgesehen.<br />

Die im Baubetrieb und beim An- und Abtransport auftretenden Emissionen in Form von Gesamtschwebestaub<br />

(TSP), Feinstaub (PM10) und feine Partikel (PM2,t) und Stickstoffoxyde<br />

(NO X ), die in der Bauphase durch Baumaschinen und das Transportaufkommen verursacht<br />

werden, sind im entsprechenden Fachbericht beschrieben und dargelegt.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die Auswirkungen durch Lärmemissionen sind für den Baubereich und für die erforderlichen<br />

Massentransporte im Fachbericht Schalltechnik bzw. im Massenverwertungskonzept beschrieben.<br />

Auswirkungen auf Oberflächenwässer sind aus dem Fachbereich Abfall und Altlasten nur in<br />

unmaßgeblichem Ausmaß gegeben, Auswirkungen auf das Grundwasser können nur in dem<br />

Fall eintreten, dass Kontaminationen angetroffen werden, die eine Grundwasserkontamination<br />

möglich erscheinen lassen. Für diesen Fall ist jedoch vorgesehen, die Räumungs- bzw.<br />

Aushubarbeiten sofort einzustellen und nach Rücksprache mit der zuständigen Wasserrechtsbehörde<br />

ein Sicherungs- und Sanierungskonzept zu erstellen. Grundsätzlich würde die<br />

Räumung von Altstandorten und Altablagerungen zu einer Verbesserung der Grundwassersituation<br />

führen, da diffuse Emissionsquellen beseitigt werden.<br />

Bezug nehmend auf die erforderliche Schonung von Deponievolumen weisen die Deponiestandorte<br />

im Großraum Wien / Niederösterreich genügend Volumen auf, sodass durch das<br />

geplante Vorhaben Deponievolumen von derzeit bestehenden Massenabfall bzw. Reststoffdeponien<br />

in vertretbarem Ausmaß verbraucht wird.<br />

Für die übrigen, beim Baustellenbetrieb bzw. in der Betriebsphase anfallenden Fraktionen<br />

liegen weder Mengenangaben vor noch werden, bis auf grundsätzliche Aussagen, Verwertungs-<br />

bzw. Entsorgungswege aufgezeigt. Es wird nur auf eine ordnungsgemäße Entsorgung<br />

verwiesen. Auf Grund der fehlenden Mengenangaben, sind diese im Detail gemäß Maßnahmenforderung<br />

vor Beginn der Bauarbeiten des jeweiligen Verwirklichungsabschnittes (1. Abschnitt<br />

Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn und 2. Abschnitt Schwechat – Groß-Enzersdorf) in<br />

einem Abfallkonzept vorzulegen.<br />

Gemäß Angabe ASFINAG werden die im Zuge des Straßenbetriebs anfallenden Abfälle und<br />

deren Bewirtschaftung (Verwertung, Beseitigung) getrennt nach den Zuständigkeitsbereichen<br />

der Autobahnmeistereien in jeweils separaten Abfallwirtschaftskonzepten gem. den<br />

Vorgaben des § 10 AWG dargestellt. Diese Konzepte existieren innerhalb der ASFINAG<br />

Service GmbH für alle im Betrieb befindlichen Abschnitte der Autobahnen und Schnellstraßen<br />

und werden alle 7 Jahre aktualisiert.<br />

Für das gegenständliche Bauvorhaben sieht die AFINAG vor, gemäß den Vorgaben des § 10<br />

Abs. 2 AWG, innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Betriebs ein Abfallwirtschaftskonzept<br />

vorliegen.<br />

Baubetrieb<br />

Der gemäß Einreichunterlagen vorgesehene Bauablauf ist für die beiden Bauteile mit jeweils<br />

mehreren, parallel geführten Baulosen vor allem für die Errichtung des Lobautunnels knapp<br />

bemessen. Um diesen Bauzeitplan einzuhalten wird ein Höchstmaß an Koordination der vorzunehmenden,<br />

teils sehr unterschiedlichen Baumaßnahmen erforderlich sein. Grundsätzlich<br />

sind die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen aus fachlicher Sicht plausibel und<br />

nachvollziehbar. Anzumerken bleibt, dass auch die Baustelleneinrichtungsflächen vor allem<br />

für die Materialzwischenlagerung des Tunnelausbruchsmaterials knapp bemessen sind.<br />

Nachdem jedoch seitens der PW keine größeren Flächen zur Verfügung gestellt werden,<br />

müssen die bauausführenden Firmen mit den zur Verfügung stehenden, beengten Verhältnissen<br />

auskommen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 146


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die in den Einreichunterlagen dargelegten Bauvorgänge und Bauabläufe lassen somit generell<br />

eine entsprechende Realisierung des Vorhabens erwarten. Im Detail wird es jedoch an<br />

den vorzunehmenden Ausschreibungen der Bauleistungen, sowie den Bedingungen der<br />

Vergaben liegen, dass die getroffenen Vorgaben erreicht werden. Auch ist darauf zu verweisen,<br />

dass, wie bei derartigen Großprojekten üblich, viele der gemachten Annahmen durch<br />

die ausführenden Firmen zu spezifizieren sind. Die in der UVE dargestellten Maßnahmen<br />

und die im gegenständlichen Gutachten darüber hinaus geforderten unbedingt einzuhaltenden<br />

Maßnahmen gewährleisten jedoch eine umweltgerechte Bauabwicklung, die den gesetzlichen<br />

Anforderungen entspricht und zu keinen maßgeblichen Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter führt.<br />

Gesamtbewertung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik ist das Vorhaben „S 1<br />

Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Gesamtverkehrsfreigabe und<br />

Teilverkehrsfreigabe) unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten<br />

als unbedingt erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich<br />

einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Abfälle und Altlasten sind unter Zugrundelegung der<br />

in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich angesehenen<br />

Maßnahmen für die Betriebsphasen als geringfügig, für die Bauphase als vertretbar und<br />

insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.15 Fachbereich 15 – Raumplanung, Sachgüter, Ortsbildund nicht- landschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Es konnten aus Sicht des gegenständlichen Fachgebiets keine Mängel in der zur Prüfung<br />

vorgelegten Umweltverträglichkeitserklärung zum Projekt S 1 festgestellt werden. Die Variantenentwicklung<br />

wurde von der Projektwerberin umfassend erläutert. Aus Sicht des Fachgebietes<br />

Raumplanung, nicht landschaftsgebundene Erholung, Sachgüter und Ortsbild wurden<br />

Auswirkungen des Vorhabens sowie die Wirkung von Ausgleichsmaßnahmen von der Projektwerberin<br />

in ausreichendem und schlüssigem Maße dargestellt. Das Vorhaben widerspricht<br />

keinen raumordnungsrechtlichen Zielsetzungen oder Festlegungen auf regionaler,<br />

Landes-, Staats- oder europäischer Ebene.<br />

Untersuchungsraum<br />

Betroffene Standortgemeinden sind die Gemeinde Aderklaa (Bezirk Gänserndorf), die Gemeinde<br />

Raasdorf (Bezirk Gänserndorf), die Stadtgemeinde Groß - Enzersdorf (Bezirk Gänserndorf),<br />

die Stadtgemeinde Schwechat (Bezirk Wien – Umgebung) und die Stadtgemeinde<br />

Wien (Bezirk Wien 22, und Bezirk Wien 11).<br />

Für die Themenbereiche Raumplanung sowie Sachgüter wurde der Untersuchungsraum<br />

unterschieden in trassenbezogen, eng und funktional. Zur Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />

für das Ortsbild wurde ein Puffer mit einer Breite von 500 m um das Planungsgebiet<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 147


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

gelegt. Für die Darstellung und Beurteilung des Themenbereichs nicht landschaftsgebundene<br />

Erholung wurden die Teilräume des Fachberichtes Orts- und Landschaftsbild übernommen.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Die Variantenentwicklung wurde von der Projektwerberin umfassend erläutert. Das Projekt<br />

wird von der GSD-Studie, der PGO-Korridoruntersuchung Ostregion, der SUPerNOW, der<br />

Studie über die Prüfung der Bauweisen einer Donauquerung sowie über sämtliche Vorprojekte<br />

mit Variantenuntersuchung bis hin zur Optimierung ausführlich und schlüssig dargelegt.<br />

Die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen und Trassenvarianten<br />

wurden damit ausreichend dargelegt und fachlich schlüssig begründet. Das Ergebnis<br />

einer Donauquerung mit zweiröhrigem Tunnel im Abschnitt Schwechat bis Ölhafen und der<br />

Variante 1 „Außen“ für den Abschnitt Ölhafen bis Süßenbrunn ist durch die Untersuchung<br />

der Alternativen schlüssig und nachvollziehbar begründet.<br />

Nullvariante<br />

Für den Fall des Eintretens der Nullvariante kann davon ausgegangen werden, dass diese<br />

Alternative zu deutlich ungünstigeren verkehrlichen und räumlichen Wirksamkeiten führen,<br />

wie in den Verkehrsuntersuchungen ausgeführt. Insbesondere würde das Unterbleiben des<br />

Vorhabens zu einer hohen Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten durch den motorisierten<br />

Individualverkehr führen.<br />

Ist-Zustand<br />

Für die Fachbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum / nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

/ Sachgüter und Ortsbild erfolgte eine ausführliche Erhebung des Ist-Zustandes. Der<br />

Wirtschaftsraum wurde beschrieben und der Siedlungsraum hinsichtlich bestehender Flächenwidmungen<br />

und örtlicher Entwicklungsziele charakterisiert. Für die nicht landschaftsgebundene<br />

Erholung wurden sämtliche Flächen dargestellt. Das Ortsbild wurde für verschiedene<br />

Teilräume beschrieben und die Sachgüter wurden gegliedert nach Gebäude und Infrastrukturanlagen<br />

gemeindeweise aufgezählt.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

In einem weiteren Schritt wurden die verbleibenden Auswirkungen der Errichtung der S 1<br />

(Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe) nach Umsetzung der Maßnahmen für<br />

die Bau- und Betriebsphase beurteilt.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung, nicht landschaftsgebundene Erholung, Sachgüter<br />

und Ortsbild wurden Auswirkungen des Vorhabens sowie die Wirkung von Ausgleichsmaßnahmen<br />

von der Projektwerberin in ausreichendem und schlüssigem Maße dargestellt.<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Raumplanung<br />

In der Bauphase verbleiben vertretbare und in der Betriebsphase geringfügige Auswirkungen.<br />

Insgesamt ergeben sich vertretbare Auswirkungen. Das Vorhaben widerspricht keinen<br />

raumordnungsrechtlichen Zielsetzungen oder Festlegungen auf regionaler, Landes-, Staatsoder<br />

europäischer Ebene.<br />

In der Bauphase werden die Auswirkungen durch Flächenbeanspruchung nach Umsetzung<br />

der Maßnahmen als vertretbar beurteilt. Geringfügige verbleibende Auswirkungen ergeben<br />

sich durch die Veränderung der Funktionszusammenhänge. Durch Lärm, Erschütterungen<br />

und Luftschadstoffe ergeben sich ebenso vertretbare Auswirkungen. Auf den Wirtschaftsraum<br />

sind positive Auswirkungen zu erwarten.<br />

In der Betriebsphase verbleiben hinsichtlich der Flächenbeanspruchung nach Umsetzung<br />

der Maßnahmen geringe Auswirkungen. Durch Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

verbleiben geringfügige Auswirkungen. Es ergeben sich durch Lärm- und Luftschadstoffe<br />

geringfügige Auswirkungen. Hinsichtlich Erschütterungen ergeben sich keine relevanten<br />

Auswirkungen. Auf den Wirtschaftsraum sind positive Auswirkungen zu erwarten.<br />

Nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

Insgesamt werden die verbleibenden Auswirkungen des Projektes auf nicht landschaftsgebundene<br />

Freizeit- und Erholungseinrichtungen in der Betriebs- und Bauphase als vertretbar<br />

beurteilt.<br />

Ortsbild<br />

In der Bau- und Betriebsphase sind geringfügige verbleibende Auswirkungen zu erwarten.<br />

Sachgüter<br />

Bei Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bleibt die Funktion von Infrastruktureinrichtungen<br />

und Anlagen erhalten. Flächen und Anlagen, die im Baufeld liegen, werden abgelöst.<br />

Es verbleiben vertretbare Auswirkungen in der Bauphase. Die verbleibenden Auswirkungen<br />

sind in der Betriebsphase als geringfügig zu beurteilen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Bei der gemeinsamen Bewertung der Bau- und Betriebsphase wird jeweils die negativere<br />

Auswirkung der beiden Phasen als Parameter für die Bewertung der Auswirkungen insgesamt<br />

herangezogen.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung, Sachgüter, Ortsbild und nicht landschaftsgebundene<br />

Erholung ist das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat ­<br />

Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe) unter Berücksichtigung der<br />

in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt erforderlich bezeichneten<br />

Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Siedlungs- und Wirtschaftsraum sind unter<br />

Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der in den Gutachten als<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als geringfügig, für die Bauphase<br />

als vertretbar und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Sachgüter sind unter Zugrundelegung<br />

der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der in den Gutachten als erforderlich angesehenen<br />

Maßnahmen für die Betriebsphase als geringfügig, für die Bauphase als vertretbar<br />

und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Ortsbild sind unter Zugrundelegung der in der<br />

UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der in den Gutachten als erforderlich angesehenen<br />

Maßnahmen für die Betriebsphase als geringfügig, für die Bauphase als geringfügig und insgesamt<br />

als geringfügig einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die nicht landschaftsgebundene Erholung sind unter<br />

Zugrundelegung der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der in den Gutachten<br />

als erforderlich angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphase als vertretbar, für die Bauphase<br />

als vertretbar und insgesamt als vertretbar einzustufen.<br />

4.16 Fachbereich 16 – Kulturgüter<br />

Untersuchungsraum<br />

Der räumliche Umfang der notwendigen Maßnahmen entspricht jenen Bereichen, in denen<br />

Kulturgüter durch Baumaßnahmen bedroht sind. Dargestellt wurden die bekannten archäologischen<br />

Fundgebiete im Plan „Sach- und Kulturgüter Bestand“. Die Bildstöcke in Raasdorf<br />

und in Großenzersdorf wurden beschrieben.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Aus Sicht des Sachverständigen können von Baumaßnahmen betroffene Bodendenkmale<br />

nach deren vollständiger archäologischer Untersuchung im Projektgebiet und erfolgter Dokumentation<br />

abgetragen werden. Für die Erhaltung und den Verbleib der archäologischen<br />

Funde ist Vorsorge zu treffen. Aus Sicht des Fachgebietes Kulturgüter ist die Vorlage von<br />

Trassenvarianten und Alternativen nicht notwendig, da eventuell mögliche Varianten und<br />

Alternativen keine prüfbare Verbesserung für die Erhaltung von Kulturgütern bedeutet.<br />

Nullvariante<br />

Bei der Unterlassung des Projektes bleiben die archäologischen Fundstellen erhalten, bei<br />

den Baudenkmalen müssten keine durch das Projekt bedingten, restauratorische Eingriffe<br />

durchgeführt werden.<br />

Ist-Zustand<br />

Im zu behandelnden Projektgebiet liegen archäologische Fundstellen (Bekanntgabe Bundesdenkmalamt<br />

GZ 47.862/27/2007), die planlich (Plantitel 06_01-04_Sach-und Kulturgüter-<br />

Bestand) dargestellt sind. Des Weiteren ist mit bislang unbekannten archäologischen Fund­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

stellen zu rechnen, die sich durch die verwendeten Prospektionsmethoden (Begehung und<br />

Luftbildflug) nicht darstellen ließen. Bei der ÖBB-Haltestelle Raasdorf und in Großenzersdorf<br />

befinden sich zwei Bildstöcke, die von den Baumaßnahmen betroffen sind.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bauphase<br />

Durch den Erdbau werden archäologische Strukturen und archäologische Funde von archäologischen<br />

Fundstellen bedroht, Ebenso Baudenkmale/Kleindenkmale, wie der Bildstock<br />

„Jakobskreuz“ an der L 3019 bei der ÖBB-Haltestelle Raasdorf und der Bildstock an der B3<br />

in der OG Großenzersdorf.<br />

Betriebsphase<br />

Baudenkmale/Kleindenkmale können in der Betriebsphase durch Erschütterung, Bewuchs<br />

und Verschmutzung gefährdet sein.<br />

Archäologische Funde müssen restauratorisch betreut und entsprechend gelagert werden<br />

sowie der Behörde zugänglich sein<br />

Gesamtbewertung<br />

Durch die Durchführung archäologischer Ausgrabungen und die restauratorische Begleitung<br />

bei Eingriffen an Bau- oder Kleindenkmalen und der Abstimmung dieser Maßnahmen mit<br />

dem Bundesdenkmalamt sind Eingriffe bei den genannten Kulturgütern vertretbar.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Kulturgüter ist das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt<br />

erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Kulturgüter sind unter Zugrundelegung<br />

der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich angesehenen<br />

Maßnahmen für die Betriebsphasen als vertretbar, für die Bauphasen als vertretbar<br />

und insgesamt damit als vertretbar einzustufen.<br />

4.17 Fachbereich 17 – Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Im Rahmen des vorliegenden Teilgutachtens werden die UVE-Einreichunterlagen für das<br />

Projekt „S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße Schwechat – Süßenbrunn“ hinsichtlich der<br />

Themenbereiche Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz geprüft.<br />

Als Kriterium für die Beurteilung der Auswirkungen für den Bereich Geotechnik und Tunnelbau<br />

wird die Stabilität bzw. die Verformung des Bodens und die bautechnische Beeinflussung<br />

des Grundwasserregimes herangezogen. Als Kriterium für die Beurteilung der Auswirkungen<br />

für den Bereich baulicher Brandschutz wird die Festlegung des Schutzniveaus gemäß<br />

RVS 09.01.45 (Baulicher Brandschutz in Straßenverkehrsbauten) herangezogen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum für den Bereich Geotechnik und Tunnelbau umfasst sämtliche Freistrecken<br />

und Kunstbauten sowie den Tunnel Donau-Lobau mit der OBW-Süd der Schildtunnelstrecke<br />

und der OBW-Nord.<br />

Der Untersuchungsraum für den Bereich baulicher Brandschutz umfasst sämtliche Tunnelbauwerke<br />

des Tunnels Donau – Lobau inklusive der Situation an der Geländeoberfläche.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Seitens der Projektwerberin wurden eine Vielzahl möglicher Varianten und Alternativen untersucht.<br />

Für die Brückenvarianten der Donauquerung war und ist aus geotechnischer Sicht die technische<br />

Machbarkeit gegeben. Die Ausscheidungsgründe dieser Varianten lagen und liegen<br />

in naturschutz- und nationalparkrechtlichen Bedenken. Die Varianten Donauquerung in offener<br />

Baugrube wurden infolge der erforderlichen umfangreichen wasserbaulichen Maßnahmen,<br />

der langen Bauzeit und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen auf Donau wie<br />

Schifffahrt ausgeschieden.<br />

Varianten mit 2 geschlossener Schildvortrieben und Schilddurchmessern größer/gleich 18 m<br />

(wie sie für 3 Fahrspuren + einem durchgehenden Abstellstreifen erforderlich wären) wurden<br />

als bei uns dzt. technisch nicht machbar, Varianten mit 3 tlw. eng liegenden Tunnelröhren<br />

oder Varianten mit 2x2 Tunnelröhren und engen Überwerfungsbereichen wurden als bautechnisch<br />

problematisch bzw. die Grenze der sinnvollen technischen Machbarkeit überschreitend<br />

ausgeschieden. Aus Umwelt- und Sicherheitsgründen aber auch aus geotechnischer<br />

Sicht abzulehnen war auch eine Trassenvariante mit direkter Unterfahrung und Anbindung<br />

des Zentraltanklagers<br />

Allein aus geotechnischer und tunnelbautechnischer Sicht würde natürlich eine Variante<br />

„Donauquerung mit Brücke, Lobauquerung mit Tunnel“ mit einem geringeren Baugrundrisiko<br />

zu bewerten sein als eine durchgehende Tunnellösung. Für die gegebenen Anlage- und Untergrundverhältnissen<br />

und der durch die Variante „1Außen“ gegebenen langen Tunnelstrecke<br />

unter der Lobau liegt aber mit der derzeitigen 2-röhrigen Tunnellösung des Einreichprojektes<br />

2009 eine bautechnisch gut machbare Variante vor.<br />

Nullvariante<br />

Bei Ausbleiben des Vorhabens wird aus Sicht der Fachgebiete Geotechnik, Tunnelbau und<br />

baulicher Brandschutz der Ist-Zustand erhalten, d.h. die Boden- und Grundwasserverhältnisse<br />

bleiben wie gehabt unverändert.<br />

Ist-Zustand<br />

Aus Sicht des Fachbereichs Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz wird der Ist-<br />

Zustand primär durch die bestehenden Untergrundverhältnisse beschrieben, wobei im Projektsgebiet<br />

ausschließlich Lockergesteine anstehen. Im Wesentlichen können diese in künst­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

liche Anschüttungen, jüngste feinkörnige Talalluvionen, quartäre Schotter und das Jungtertiär<br />

gegliedert werden.<br />

• Die künstlichen Anschüttungen setzen sich aus bodenständigen und anthropogenen<br />

Materialien zusammen. Sie stehen im Bereich KN Schwechat bis Tanklager meist im<br />

Zusammenhang mit Verkehrswegen, HW-Schutzdämmen, Verfüllungen alter Gruben<br />

oder Gerinnen in Schichtstärken zw. 1 m und max. 12 m an. Nördlich des Tanklagers<br />

treten künstliche Anschüttungen nicht mehr in wesentlichem Umfang auf.<br />

• Ausedimente setzen sich in wechselnder Ausformung aus schwach schluffigen Feinbis<br />

Mittelsanden, Feinsand-Schluff Gemischen bis hin zu sandigen, z.T hoch plastischen<br />

Schluffen zusammen. Vereinzelt einlagert finden sich Kiese und Schwemmhölzer.<br />

Die Schichtstärken der Ausedimente übersteigen meist nicht 2,5 m, örtlich können<br />

sie auch bis zu 5,0 m Mächtigkeit erreichen, örtlich können sie auch zur Gänze fehlen.<br />

• Die quartären Donauschotter setzen sich großteils aus schluffigen Mittel- bis Grobkiesen<br />

mit zum Teil hohen Sandanteil zusammen. In oberen Tiefenbereichen werden vielfach<br />

auch stark sandige Fein- bis Mittelkiese angetroffen. Lagenweise finden sich<br />

schluffige Sande eingelagert, lagenweise zeigt sich ein stark wechselnder Anteil an<br />

Steinen und Blöcken. Subfossile Holzeinschlüsse sind nicht auszuschließen. Die<br />

quartären zumeist mitteldicht gelagerten Schotter bilden über den gesamten Projektbereich<br />

ein durchgehendes Schichtband mit wechselnder Schichtstärke (8 bis 35 m).<br />

• Im Neogen (Jungtertiär) ist zwischen sand- und schluffdominiertem Bereichen zu unterscheiden.<br />

Das sanddominierte Neogen setzt sich zumeist aus schluffigen bis stark<br />

schluffigen Feinsanden und Fein- bis Mittelsanden mit zumeist dichter bis sehr dichter<br />

Lagerung zusammen. Das schluffdominierte Neogen besteht vor allem aus plastischen<br />

bis stark plastischen, meist schwach sandigen Schluffen bis Schluff-Tonen von steifer<br />

bis halbfester Konsistenz.<br />

Die hydrogeologischen Verhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass in den quartären<br />

Schottern ein maßgebender freier Grundwasseraquifer mit seichtem Flurabstand und starker<br />

Grundwasserführung vorliegt. In Nahelage zu Donaukanal und Donau korrelieren die<br />

Grundwasserstände stark mit den Wasserständen der Oberflächengewässer. Etwa ab dem<br />

Bereich Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn ist das Grundwasserschwankungsverhalten nicht<br />

mehr von Donau und Dotation Lobau abhängig. Ein tieferer und z.T. gespannter Grundwasserkörper<br />

findet sich in den sanddominierten Neogenschichten. Im Abschnitt Ölhafen-<br />

Süßenbrunn zeigt sich dieser tiefere Grundwasserkörper durch schluffdominierte Stausedimente<br />

größtenteils vom Aquifer in den quartären Kiesen getrennt. Das Druckniveau der<br />

Grundwässer im Neogen korreliert stets mit jenen im Quartär.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bauphase<br />

Rampen, freie Strecken, Freilandstrecken<br />

Die Herstellung der Rampen und freien Strecken ist in erster Linie mit Erdarbeiten zur Herstellung<br />

von Dämmen und Einschnitten sowie zur Herstellung des Straßenaufbaues (Tragschichten,<br />

Deckschichten) verbunden. Da es sich bei diesen Baumaßnahmen um bewährte<br />

und bereits oftmals eingesetzte Tätigkeiten handelt, kann davon ausgegangen werden, dass<br />

bei fach- und sachgerechter Planung und Ausführung die Untergrundstabilität gegeben ist.<br />

Nachdem bei Abträgen und Schüttungen aber gewisse Untergrundverformungen nicht auszuschließen<br />

sind, erfolgt die Beurteilung mit „geringfügige Auswirkungen“.<br />

Kunstbauten<br />

Bei den Kunstbauten die im Rahmen des gegenständlichen Projektes errichtet werden sollen<br />

handelt es sich im Wesentlichen um Brücken und Wannenbauwerke. Für die Brücken sind in<br />

Abhängigkeit der Anlage- und Untergrundverhältnisse entweder Flachgründungen im quartären<br />

Kies, Tiefgründungen mit Bohrpfählen oder Auflagerungen auf Wannenbauwerke vorgesehen<br />

bzw. möglich. Für die Wannenbauwerke, die bis mehrere Meter unter den Grundwasserspiegel<br />

eintauchen, sind Gründungen im Kies und, um eine Herstellung im Trockenen<br />

zu ermöglichen, in Abhängigkeit von der Eintauchtiefe entweder großflächige Grundwasserabsenkungen<br />

oder ein Unterwasseraushub im Schutz einer dichten temporären Spundwandbaugrube<br />

mit entsprechend dimensionierter Unterwasserbetonsohle geplant.<br />

Neben den Fundierungen sind noch weitere geotechnisch relevante Bau- und Bauhilfsmaßnahmen<br />

wie temporäre Spundwände, Unterwasseraushübe, Unterwasserbetonsohlen, offene<br />

Wasserhaltungen, sonstige Erdarbeiten etc. vorgesehen.<br />

Da es sich bei diesen Baumaßnahmen um bewährte und bei zahlreichen Projekten erfolgreich<br />

eingesetzte Maßnahmen handelt, kann davon ausgegangen werden, dass bei fachund<br />

sachgerechter Planung und Ausführung die Untergrundstabilität zu jedem Zeitpunkt gegeben<br />

ist. Da Untergrundverformungen allerdings nicht ausgeschlossen werden können,<br />

erfolgt die Beurteilung hinsichtlich der Untergrundstabilität mit „geringfügige Auswirkungen“.<br />

Hinsichtlich der bautechnischen Beeinflussung des Grundwasserregimes erfolgt im Freilandbereich<br />

Nord aufgrund der weitreichenden offene Wasserhaltung der Wanneneinfahrtsbereiche<br />

die Beurteilung „vertretbare Auswirkungen“, für den Knoten Schwechat erfolgt die Beurteilung<br />

mit „geringfügige Auswirkung“.<br />

OBW-Süd und OBW-Nord<br />

In den Abschnitten der offenen Bauweisen werden Wannen und Tunnel hergestellt. [Tunnel<br />

mit ein- und zweizelligen Rahmenquerschnitten mit und ohne aufgesetzter Lüftungskanäle.<br />

Oberhalb des Bauwasserspiegels auf Streifen- und Plattenfundierung in seicht geböschter<br />

Baugrube; unterhalb des Bauwasserspiegels im Schutze dichter temporärer tlw. verankerter<br />

Spundwandbaugruben, mit Unterwasseraushub und tlw. verankerter Unterwasserbetonsohlen;<br />

tief unterhalb des Bauwasserspiegels, in von Dichtwänden umschlossener Baugrube,<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

mit tiefen Einschnittsböschungen und dem Aushub voreilender Grundwasserabsenkung und<br />

–entspannung]. Die Tunnelbauwerke selbst sind entsprechend der gültigen Regelwerke (im<br />

Grundwasser entsprechend der WDI-Richtlinie) und Normen geplant und entsprechen dem<br />

Stand der Technik.<br />

Die zur Anwendung gelangenden Verfahren für die genannten Bau- bzw. Bauhilfsmaßnahmen<br />

wie Spundwände, Schmalwände, Dichtschlitzwände, Schlitzwände, Bodenanker, Unterwasserbetonsohlen,<br />

Grundwasserhaltungen, Grundwasserausgleich, Versickerungen etc<br />

sind seit Jahrzehnten bewehrte und erprobte Verfahren des Tief- und Spezialtiefbaues. Von<br />

weiterer geotechnischer Relevanz sind die Erdarbeiten wie Abträge, Aushübe, Einschnittsherstellungen,<br />

Böschungssicherungen, Bodenauswechslungen, Hinterfüllungen, Überschüttungen<br />

etc. zu sehen. Für alle diese Bau- und Bauhilfsmaßnahmen liegen jedenfalls ausreichend<br />

Normen, Richtlinien und sonstige Regelwerke vor, die den Stand der Technik vorgeben.<br />

Es kommt im Zuge der Bauphase mitunter zu großflächigen und tiefen Eingriffen in den Baugrund,<br />

bei fach- und sachgerechter Planung, Bemessung und Ausführung kann aber davon<br />

ausgegangen werden, dass nur mit eher geringfügigen Verformungen des Untergrundes im<br />

Baubereich sowie im Nahbereich der Bautätigkeiten ist zu rechnen ist. Auch was die bautechnische<br />

Beeinflussung des quartären Grundwasserregimes betrifft, kommt es tlw. zu stärkeren<br />

Eingriffen, zu bereichsweisen Absperrungen und weiterreichenden Auswirkungen.<br />

Durch in entsprechende Abschnitte aufgeteilte Bauführungen und teilweisen Rückbau der<br />

Dichtwände verbleiben die Auswirkungen aber im hydrogeologisch zulässigen Ausmaß.<br />

Die Beurteilung hinsichtlich der Untergrundstabilität und der bautechnischen Beeinflussung<br />

des Grundwasseregimes erfolgt für die offenen Bauweisen daher mit „geringfügige bis vertretbare<br />

Auswirkungen“.<br />

Tunnel in SBW<br />

Für die Unterquerung des Hafen Albern, der Donau, der Neuen Donau, des Hafen Lobau<br />

und des Nationalparks Donau-Auen wurde die Schildbauweise gewählt. Aufgefahren werden<br />

die beiden Tunnelröhren in großer Tiefenlage im Tertiär mit einem geschlossenen Schild, die<br />

Ortsbruststützung erfolgt mittels Flüssigkeits- und Erdbreistützung, der Ausbau erfolgt mit<br />

einer wasserdichten Stahlbeton-Tübbingschale. Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes<br />

erhalten die Tunnelröhren zusätzlich eigene Brandschutz-Innenschalen. Die Querschläge<br />

werden in NÖT im Schutze von Baugrundvereisungen aufgefahren und zweischalig ausgebaut.<br />

Aufgrund der setzungsarmen Tunnelvortriebe und der Tiefenlage sind die zu erwartenden<br />

Oberflächenverformungen als geringfügig und verträglich mit der Bebauung zu bezeichnen.<br />

Zufolge der „geschlossenen Schildvortriebe“ und des dichten Tunnelausbaus ist keine maßgebliche<br />

Beeinflussung des quartären wie tertiären Grundwasserregimes gegeben. Die gewählte<br />

Bauweise wie die gewählten Baumethoden und Bauverfahren entsprechen dem<br />

Stand der Technik, die Planung weist einen bereits hohen Detaillierungsgrad auf, die jederzeitige<br />

Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Tunnelbereiches ist nachgewiesen.<br />

Bei fach- und sachgerechter Detailplanung und Ausführung sowie baubegleitend messtech­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

nischer und fachkundiger Überwachung kann davon ausgegangen werden, dass auch die<br />

mit einzelnen Bauphasen verbundenen Risiken vollständig beherrscht werden..<br />

Die Beurteilung hinsichtlich der Untergrundstabilität aber auch hinsichtlich allfälliger bautechnischer<br />

Beeinflussungen des Grundwasserregimes für den „Bereich Tunnel SBW“ erfolgt<br />

daher mit „geringfügige Auswirkungen“.<br />

Betriebsphase<br />

Für die Teilverkehrsfreigabe ergeben sich aus Sicht des Fachgebietes „Geotechnik, Tunnelbau<br />

und baulicher Brandschutz“ keine relevanten Auswirkungen des Vorhabens.<br />

Für die Rampen, Einschnitte, freien Strecken und Kunstbauten des KN Schwechat und des<br />

Freilandbereiches ist festzustellen, dass bei sach- und fachgerechter Planung und Ausführung<br />

in der Bauphase für die Betriebsphase keine relevanten Untergrundverformungen mehr<br />

zu erwarten sind.<br />

Für die Bauwerke des Tunnels Donau-Lobau gilt, dass - in Ergänzung zur umfangreich vorliegenden<br />

Vorstatik - im Detailprojekt der Nachweis der vollen Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit<br />

der Tunnelbauwerke inklusive seiner einzelnen Bauteile für den Endzustand vervollständigt<br />

wird. Es ist für die Betriebsphase von einem voll tragfähigen und gebrauchstauglichen<br />

Bauwerk auszugehen. Allfällige Verformungen, Hebungen und Setzungen des Baugrundes<br />

werden bereits in der Bauphase zu einem großen Anteil abgeklungen sein. Durch<br />

den projektgemäßen Rückbau der Spund- und Dichtwände sowie der Herstellung von<br />

Grundwasserkommunikationssystemen verbleibt keine maßgebliche bautechnische Beeinflussung<br />

der Grundwasserregime. Bei sach- und fachgerechter Planung und Ausführung sind<br />

weder aus der Grundwasserdurchströmung noch aus restlichen Untergrund- und/oder Bauwerksverformungen<br />

relevante Instabilitäten zu sehen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Die Beurteilung für die Bauphase erfolgte mit „geringfügig bis vertretbare Auswirkungen“, für<br />

die Betriebsphase mit „nicht relevante Auswirkungen“. Die Beurteilung für den Brandfall erfolgte<br />

mit „ geringfügigen Auswirkungen“<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz ist das Vorhaben<br />

„S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe<br />

und Gesamtverkehrsfreigabe) unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und<br />

der im Gutachten als unbedingt erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich<br />

einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden sind unter Zugrundelegung der<br />

in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich angesehenen<br />

Maßnahmen für die Betriebsphase als nicht relevant, für die Bauphase als geringfügig<br />

bis vertretbar und insgesamt als geringfügig bis vertretbar einzustufen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

4.18 Fachbereich 18 – Tunnelsicherheit<br />

Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum umfasst den Tunnel Donau-Lobau einschließlich der Vorportalzonen<br />

gemäß RVS 09.01.25.<br />

Alternativen, Trassenvariante<br />

Alternativen oder Trassenvarianten werden im Rahmen des Fachgebietes Tunnelsicherheit<br />

nicht betrachtet.<br />

Nullvariante<br />

Die Nullvariante ist für das Fachgebiet Tunnelsicherheit nicht relevant.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Auswirkungen in der Bauphase<br />

Die Bauphase wird durch das Fachgebiet Tunnelsicherheit nicht beurteilt.<br />

Auswirkungen in der Betriebsphase<br />

Für die Teilverkehrsfreigabe ergeben sich aus Sicht der Tunnelsicherheit keine Auswirkungen<br />

des Vorhabens.<br />

Beim Betrieb des Tunnels nach der Gesamtverkehrsfreigabe lassen sich in den Portalzonen<br />

sowie bei den Abluftkaminen im Bereich der Luftschadstoffe, im Bereich des Lärms und im<br />

Bereich der Beleuchtung (Wildbiologie) gewisse Einflüsse auf die Umwelt nicht vollständig<br />

vermeiden:<br />

° Luftschadstoffe: Da der Tunnel im Richtungsverkehr betrieben wird, sorgt die Kolbenwirkung<br />

der Fahrzeuge in der Regel für den Abtransport der Schadstoffe aus dem Tunnel.<br />

Durch die Längsströmung werden die Schadstoffe zu den Ausfahrtsportalen transportiert<br />

In diesen Bereichen ist mit erhöhten Immissionen im Umfeld der Abluftkaminen zu rechnen.<br />

Die Schadstoffimmissionen werden bezüglich ihrer Relevanz vom Fachgebiet "Luftschadstoffe<br />

und Klima" behandelt.<br />

° Lärm: Durch die Art der baulichen Gestaltung des Tunnels bei den Portalen kann eine<br />

gewisse Erhöhung der Lärmbelastung (z.B. Reflexionen) resultieren. Die Lärmsituation<br />

wird vom Fachgebiet "Lärm" behandelt.<br />

° Beleuchtung Portalzonen: Die Fahrbahn im Portalbereich wird beleuchtet, was einen Einfluss<br />

auf die Wildbiologie haben kann. Die Fachbereiche " Jagd und Wildökologie " und<br />

„Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume“ beurteilen diesen Sachverhalt.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Gesamtbewertung<br />

Der Betrieb des Tunnels Donau-Lobau hat aus Sicht des Fachbereichs der Tunnelsicherheit<br />

keinen besonderen Einfluss auf die Umwelt.<br />

Die bauliche Gestaltung und die technische Ausrüstung des Tunnels und der Vorportalzonen<br />

lassen sowohl für Tunnelbenutzer und als auch für den Tunnelbetreiber, d.h. Unterhalts- und<br />

Dienstpersonal, einen ausreichend sicheren Betrieb zu. Die Ausrüstung hat sowohl präventiven<br />

– sie soll Unfälle möglichst vermeiden helfen – als auch ausmaßmindernden Charakter<br />

im Falle von Ereignissen. Sie dient dem Tunnelnutzer durch "Hilfe zur Selbsthilfe", den<br />

Einsatzdiensten durch unterstützende Elemente wie Licht, Lüftung und Kommunikation bei<br />

der Bewältigung von Ereignissen, sowie der Umwelt durch eine gezielte Abführung von bei<br />

einem Gefahrgutunfall austretenden, flüssigen Gefahrenstoffen oder zur Ableitung kontaminierter<br />

Löschwässer bzw. durch die Abführung der im Tunnel anfallenden Schadstoffe über<br />

Abluftkamine.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit ist das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

unter Berücksichtigung der in der UVE dargestellten und der im Gutachten als unbedingt<br />

erforderlich bezeichneten Maßnahmen insgesamt als umweltverträglich einzustufen.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut „Mensch im Tunnel“ sind unter Zugrundelegung<br />

der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im Gutachten als erforderlich<br />

angesehenen Maßnahmen für die Betriebsphasen als nicht relevant, für die Bauphasen<br />

als nicht relevant und insgesamt damit als nicht relevant einzustufen.<br />

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S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

5. BEANTWORTUNGEN DER FRAGEN AUS DEM PRÜFBUCH<br />

5.1 Fragenbereich 1 – Alternativen und Trassenvarianten, Nullvariante<br />

Frage 1.1<br />

Sind die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen ausreichend<br />

dargelegt und fachlich begründet? Ist das Erfordernis der S 1 Wiener Außenring<br />

Schnellstraße, Schwechat- Süßenbrunn, ausreichend dargelegt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die geprüften alternativen Trassenvarianten decken die zu prüfenden grundsätzlichen Möglichkeiten<br />

unter Einbeziehung der derzeit vorhandenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen<br />

und Entscheidungen ab. Die verkehrlichen Vor- und Nachteile werden in der UVE<br />

und in dem Fachbeitrag Verkehr ausreichend dokumentiert und unter den gegebenen verkehrspolitischen<br />

Rahmenbedingungen und mit den politisch getroffenen Entscheidungen<br />

begründet. Die Ergebnisse sind auf Grund der Angaben der UVE sowie vorliegender öffentlicher<br />

Konzepte und eigener Ermittlungen als nachvollziehbar zu bewerten und zeigen, dass<br />

der Ausbau der S 1 im Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn mit den vorgesehenen Anschlussstellen<br />

unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen und den existierenden<br />

verkehrspolitischen Rahmenbedingungen aus verkehrlicher Sicht zweckmäßig ist.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Raumplanung, Erholung, Ortsbild, Sachgüter<br />

Die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen und Trassenvarianten<br />

werden ausreichend dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Im UVE-Fachbeitrag „Projektgeschichte und Alternativen“ (Einlage 1C – 1.1. bis 1.4.) und im<br />

UVE-Fachbeitrag „Teilverkehrsfreigabe“ (Einlage 5-7.1-5-7.2) wird das Projekt ausführlich<br />

und schlüssig dargelegt.<br />

Die von der Projektwerberin zur Verfügung gestellten Unterlagen legen das Projekt aus Sicht<br />

des Fachgebietes Raumplanung, in Entsprechung von UVP-G 2000 § 24c (5) Z1 „…nach<br />

dem Stand der Technik und dem Stand der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften in<br />

einer umfassenden und integrativen Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien<br />

des § 24h…“ dar.<br />

Das Ergebnis einer Donauquerung mit zweiröhrigem Tunnel im Abschnitt Schwechat bis Ölhafen<br />

und der Variante 1 „Außen“ für den Abschnitt Ölhafen bis Süßenbrunn ist durch die<br />

Untersuchung der Alternativen schlüssig und nachvollziehbar begründet.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 159


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 1.2<br />

Sind die fachlichen Grundlagen, die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde gelegt<br />

wurden, entsprechend dokumentiert und nachvollziehbar; sind die Angaben plausibel?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Aus der Sicht des Teilgutachters für den Fachbereich Verkehr sind die fachlichen Grundlagen<br />

der UVE unter Einbeziehung der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen und der getroffenen<br />

politischen Entscheidungen, welche dem Trassenverfahren zu Grunde gelegt wurden,<br />

dem Stand der Technik entsprechend dokumentiert und nachvollziehbar, sowie die darin<br />

enthaltenen Angaben zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit plausibel und vollständig.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Lärm<br />

Die Projekteinlagen 01-B_02-01 „Umweltverträglichkeitserklärung“ und 01-C_01-01 „Projektgeschichte<br />

- Alternativen - Bericht“ des EP „S 1 Schwechat – Süßenbrunn“ wurden als<br />

schlüssig, plausibel und vollständig erkannt und festgestellt, dass die dem Auswahlverfahren<br />

zugrunde gelegten Trassenvarianten aus schalltechnischer Sicht ein im wirkungsanalytischen<br />

Vergleich weitgehend neutrales Beurteilungskriterium darstellen, da die formulierten<br />

Schutzziele, die Erfüllung der Ziel- und Richtwerte und die Maßnahmen grundsätzlich auch<br />

für jede Variante als Planungsprämisse gelten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde liegenden fachlichen Grundlagen sind entsprechend<br />

dokumentiert, nachvollziehbar und plausibel.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Auf Basis der zur Verfügung gestellten und geprüften Unterlagen kann geschlossen werden,<br />

dass die fachlichen Grundlagen nachvollziehbar und plausibel sind.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Soweit dies aus medizinischer Sicht beurteilt werden kann, sind die Angaben richtig, plausibel<br />

und vollständig.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches „Wald“ entsprochen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 160


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die in der Projektgeschichte zum Einreichprojekt und dem Vorprojekt angeführte Beurteilung<br />

der Trassenvarianten sind für den Wald und die Forstwirtschaft nachvollziehbar dargestellt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Für den Fachbereich „Jagd und Wildökologie“ wird festgestellt, dass die Einreichvariante in<br />

Bezug auf die zu erwartenden Auswirkungen (Flächenbeanspruchung, Zerschneidungseffekte<br />

etc.) gegenüber anderen untersuchten Varianten als günstiger zu bewerten ist.<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches „Jagd und Wildökologie“<br />

entsprochen.<br />

Die in der Projektgeschichte zum Einreichprojekt und dem Vorprojekt angeführte Beurteilung<br />

der Trassenvarianten ist für Wildökologie und die jagdliche Nutzung nachvollziehbar dargestellt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Für den Fachbereich „Boden und Landwirtschaft“ wird festgestellt, dass die Einreichvariante<br />

in Bezug auf die zu erwartenden Auswirkungen (Flächenbeanspruchung, Zerschneidungseffekte,<br />

Wasserhaushalt etc.) gegenüber den anderen untersuchten Varianten als die günstigste<br />

Variante zu bewerten ist.<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches „Boden und<br />

Landwirtschaft“ entsprochen.<br />

Die in der Projektgeschichte zum Einreichprojekt und dem Vorprojekt angeführte Beurteilung<br />

der Trassenvarianten sind für das Schutzgut Boden und die Nutzung Landwirtschaft nachvollziehbar<br />

dargestellt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die fachlichen Grundlagen, die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde gelegt wurden, sind<br />

entsprechend dokumentiert und nachvollziehbar; die Angaben sind plausibel (siehe Kapitel<br />

2.5 Alternativen, Trassen- und Nullvarianten im UVP-TGA Nr. 9).<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Die fachlichen Grundlagen, die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde gelegt wurden, sind<br />

entsprechend dokumentiert und nachvollziehbar; die Angaben sind plausibel.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

Es liegt ein Bericht zur Projektgeschichte und zu Alternativen vor.<br />

Die fachlichen Grundlagen sind entsprechend dokumentiert, nachvollziehbar und plausibel.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 161


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei der Festlegung einzelner Varianten wurde auf die Lage der Trassen zu den einzelnen<br />

Gewässern der Region bzw. auf grundwasserrelevante Aspekte Rücksicht genommen.<br />

Die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde gelegten fachlichen Grundlagen wurden entsprechend<br />

dokumentiert, die Angaben sind plausibel und nachvollziehbar.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Bei der Festlegung einzelner Varianten wurde auf die Lage der Trassen zu den einzelnen<br />

Gewässern der Region bzw. auf grundwasserrelevante Aspekte Rücksicht genommen. Die<br />

Entsorgung anfallender Straßenwässer war im Rahmen der Variantendiskussion kaum relevant,<br />

da sich hier v.a. Einleitungen der mit Chlorid belasteten Winterabwässer in die Schwechat<br />

und den Rußbach anbieten, wobei deren Einleitung in Vorfluter der Vorzug aus Sicht<br />

des Grundwasserschutzes zu geben ist. Die in den Gewässerschutzanlagen gereinigten<br />

Straßenwässer aus dem Sommerbetrieb werden im Straßenabschnitt nördlich der Donau<br />

weitgehend versickert, aus dem Knoten Schwechat hingegen der Schwechat zugeleitet.<br />

Die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde gelegten fachlichen Grundlagen wurden entsprechend<br />

dokumentiert, die Angaben sind plausibel und nachvollziehbar.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Die fachlichen Grundlagen, die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde gelegt wurden, sind<br />

entsprechend dokumentiert und nachvollziehbar. Aus fachlicher Sicht sind die Kriterien Abfallwirtschaft<br />

und Baustellenlogistik nicht maßgeblich für die Trassenwahl. Eine entsprechende<br />

Beurteilung kann demnach nicht erfolgen. Aspekte, die sich aus der Menge und Qualität<br />

von Aushubmaterialien und deren Entsorgung ergeben, bzw. aus der Baudauer des Tunnels<br />

sind in die NKU eingeflossene und wurden somit berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Im UVE-Fachbeitrag „Projektgeschichte und Alternativen“ (Einlage 1C – 1.1. bis 1.4.) wird<br />

die Trassenauswahl ausreichend dargelegt und fachlich schlüssig begründet. Die gewählten<br />

Variantenauswahlverfahren sind aus fachlicher Sicht ausreichend, plausibel und geeignet die<br />

Auswirkungen vergleichend darzulegen. Die verwendeten fachlichen Grundlagen sind<br />

ausreichend und nachvollziehbar dokumentiert.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Die fachlichen Grundlagen, die Kulturgüter betreffen, wurden beim Bundesdenkmalamt erhoben.<br />

Bekannte archäologische Fundstellen und Baudenkmale wurden der Projektwerberin<br />

übermittelt, eine Diskussion bezüglich der Auswirkungen wurde nicht geführt. Als zu errei­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 162


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

chendes Ziel wurde von der Projektwerberin Sicherstellung und Schutz von Kulturgütern angegeben.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Die fachlichen Grundlagen, die dem Trassenauswahlverfahren zugrunde gelegt worden sind,<br />

sind entsprechend dokumentiert und nachvollziehbar. Die Angaben sind plausibel.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />

Die Tunnelsicherheit war kein Kriterium beim Trassenauswahlverfahren. Es liegen somit keine<br />

fachlichen Grundlagen vor, die eine Beurteilung des Trassenauswahlverfahrens aus Sicht<br />

der Tunnelsicherheit zulassen würden.<br />

Frage 1.3<br />

Sind die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens ausreichend<br />

dargelegt und fachlich begründet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Aus der Sicht des Fachbereiches Verkehr und Verkehrssicherheit sind die verkehrlichen Vorund<br />

Nachteile des Unterbleibens des Ausbaues der S 1 Schwechat - Süßenbrunn unter den<br />

derzeitig absehbaren verkehrspolitischen Rahmenbedingungen ausreichend dargelegt und<br />

fachlich schlüssig nachgewiesen sowie dem Stand der Technik entsprechend bearbeitet<br />

worden. Ein Unterbleiben des Vorhabens würde zu erheblichen Einbußen der Erreichbarkeit<br />

von Wien und der Ortschaften im Bereich der geplanten S 1 führen und diese Ortsdurchfahrten<br />

mit Durchgangsverkehr überlasten und so den lokalen Verkehr wesentlich behindern.<br />

Darüber hinaus würde die Verkehrssicherheit darunter leiden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Lärm<br />

Die Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens wurden sowohl für die Teilverkehrsfreigabe<br />

als auch für die Gesamtverkehrsfreigabe ausreichend dargelegt und fachlich<br />

schlüssig begründet. Ein Unterbleiben sowohl der Teil- als auch der Gesamtverkehrsfreigabe<br />

kann zu erheblichen Einbußen führen. Aus schalltechnischer Sicht resultiert daraus im Bestandsnetz<br />

(inkl. A 5, S 1 West und S 1 Ost) eine Zunahme der verkehrsbedingten Immissionen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich begründet<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 163


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Auf Basis der zur Verfügung gestellten und geprüften Unterlagen kann geschlossen werden,<br />

dass die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens ausreichend<br />

dargelegt und fachlich begründet sind.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich schlüssig begründet. Durch das Vorhaben kommt es in einigen<br />

Bereichen zu Entlastungen (Luftschadstoffe und Lärm) von Wohngebieten, denen aus medizinischer<br />

Sicht eine höherer Stellenwert zuzuordnen ist, als nachteilige Wirkungen, die durch<br />

die entsprechenden Maßnahmen ein medizinisch nicht relevantes Ausmaß erreichen werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich begründet (siehe Kapitel 2.5 Alternativen, Trassen- und Nullvarianten<br />

im UVP-TGA Nr. 9).<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich begründet.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 164


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

Eine seriöse Beurteilung der Nullvariante aus Sicht des Fachbereichs Gewässerökologie und<br />

Fischerei kann aufgrund fehlender Grundlagen und objektiver Bewertungsmöglichkeiten<br />

nicht erfolgen.<br />

Dies ist darin begründet da nicht bewertet werden kann, welche Auswirkungen das zu bewältigende<br />

Verkehrsaufkommen auf Gewässer hat, wenn es über bestehende Straßensysteme<br />

bewältigt werden müsste.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Das Unterbleiben des Vorhabens wird vornehmlich anhand der zu erwartenden Verkehrsund<br />

Emissionszunahmen entlang bestehender Straßenzüge beleuchtet. Durch das Unterbleiben<br />

des Vorhabens würden zwar lokal an der Stelle der zu errichtenden Bauwerke qualitative<br />

und quantitative Wirkungen auf das Schutzgut Grundwasser unterbleiben, es ist jedoch<br />

darauf hinzuweisen, dass bei Unterbleiben des Vorhabens das Grundwasser ebenfalls berührt<br />

wird, da dann vermehrt Schadstoffe über Straßenabwässer von bestehenden Straßen<br />

(die meisten ohne Gewässerschutzanlagen), die dann die künftige Verkehrslast tragen müssen,<br />

in den Grundwasserkörper gelangen können.<br />

Besonders ist auch die Chloridbelastung durch den Winterdienst (Salzstreuung) zu erwähnen,<br />

da im vorgelegten Projekt keine daraus belasteten Wässer in das Grundwasser versickert<br />

werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Das Unterbleiben des Vorhabens wird vornehmlich anhand der zu erwartenden Verkehrsund<br />

Emissionszunahmen entlang bestehender Straßenzüge beleuchtet. Durch das Unterbleiben<br />

des Vorhabens würden qualitative und quantitative Änderungen des Wasserhaushaltes<br />

unterbleiben. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass bei Unterbleiben des Vorhabens auch<br />

der Schwerverkehr weitgehend im bestehenden Straßennetz verbleibt und dieses im Katastrophenfall<br />

kaum über ausreichende Gewässerschutzmaßnahmen verfügt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Die Nullvariante bedeutet, dass das bestehende Straßennetz im Untersuchungsraum ohne<br />

Ergänzung durch hochrangige Straßen bestehen bleibt. Bei Unterbleiben des Vorhabens<br />

sind keine, durch das Vorhaben bedingten Auswirkungen auf den Fachbereich Abfallwirtschaft<br />

und Baustellenlogistik gegeben. So fällt bei der Nullvariante (keine Realisierung des<br />

Projektes) kein Abfall an.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 165


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Die positiven Auswirkungen des Vorhabens überwiegen den negativen; dies gilt<br />

insbesondere für die Förderung des Wirtschaftsraumes und des Wirtschaftsstandorts sowie<br />

der Minimierung von Belastungen aus dem Verkehr.<br />

Dies ist in den Projektunterlagen ausreichend dargelegt und schlüssig begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Umweltrelevante Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens wurden für den<br />

Fachbereich Kulturgüter nicht dargelegt und begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sind ausreichend<br />

dargelegt und fachlich begründet. Bei Ausbleiben des Vorhabens (Nullvariante) wird<br />

aus Sicht des Fachbereichs Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz der Ist-<br />

Zustand erhalten, d.h. die Untergrundverhältnisse bzw. die derzeitige Stabilität des Untergrundes<br />

bleiben unverändert.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />

Die Fragestellung ist aus Sicht des Fachbereichs Tunnelsicherheit nicht relevant.<br />

Frage 1.4<br />

Sind die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften<br />

Trassenvarianten ausreichend dargelegt und fachlich begründet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Aus der Sicht des Fachbereichs Verkehr und Verkehrssicherheit sind die positiven und negativen<br />

Effekte des Vorhabens dem Stand der Technik ausreichend bearbeitet und dargelegt<br />

sowie fachlich ausreichend schlüssig für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Lärm<br />

Die Ergebnisse sind plausibel und zeigen, dass die lärmtechnisch relevanten Vor- und<br />

Nachteile, der geprüften Trassenvarianten ausreichend dargelegt und fachlich schlüssig begründet<br />

wurden. Anzumerken ist, dass das Beurteilungskriterium „Lärm" bei der Variantenuntersuchung<br />

ein weitgehend neutrales Kriterium darstellt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 166


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften<br />

Trassenvarianten werden dargelegt. Die Gründe für die Auswahl werden ausreichend und<br />

plausibel dargestellt. Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen<br />

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin. Die Frage ist aus der Sicht des Erschütterungsschutzes<br />

nicht relevant.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Auf Basis der zur Verfügung gestellten und geprüften Unterlagen kann geschlossen werden,<br />

dass die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Trassenvarianten<br />

ausreichend dargelegt und fachlich begründet sind.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Soweit dies aus medizinischer Sicht beurteilt werden kann, sind die Vor- und Nachteile der<br />

vom Projektwerber geprüften Trassenvarianten ausreichend dargelegt und fachlich schlüssig<br />

begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches „Wald“ entsprochen.<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile für die geprüften Trassenvarianten sind aus<br />

Sicht des GA für Wald und die Forstwirtschaft ausreichend und plausibel dargelegt und fachlich<br />

schlüssig begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Für den Fachbereich „Jagd und Wildökologie“ wird festgestellt, dass die eingereichte Variante<br />

in Bezug auf die zu erwartenden Auswirkungen (Flächenbeanspruchung, Zerschneidungseffekte,<br />

Wasserhaushalt etc.) gegenüber anderen untersuchten Varianten als günstiger<br />

zu bewerten ist.<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches „Jagd und Wildökologie“<br />

entsprochen. Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile für die geprüften Trassenvarianten<br />

sind für die Wildökologie und die jagdliche Nutzung ausreichend und plausibel dargelegt<br />

und fachlich schlüssig begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Für den Fachbereich „Boden und Landwirtschaft“ wird festgestellt, dass die eingereichte Variante<br />

in Bezug auf die zu erwartenden Auswirkungen (Flächenbeanspruchung, Zerschnei­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 167


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

dungseffekte, Wasserhaushalt etc.) gegenüber den anderen untersuchten Varianten als die<br />

günstigste Variante zu bewerten ist.<br />

Den Bestimmungen des UVP-G, wonach die wesentlichen Auswahlgründe für die eingereichte<br />

Trasse darzulegen sind, wurde damit aus Sicht des Fachbereiches „Boden und<br />

Landwirtschaft“ entsprochen. Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile für die geprüften<br />

Trassenvarianten sind aus Sicht des GA für das Schutzgut Boden und die Nutzung Landwirtschaft<br />

ausreichend und plausibel dargelegt und fachlich schlüssig begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Trassenvarianten<br />

sind ausreichend dargelegt und fachlich begründet (siehe Kapitel 2.5 Alternativen,<br />

Trassen- und Nullvarianten im UVP-TGA Nr. 9).<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Trassenvarianten<br />

sind ausreichend dargelegt und fachlich begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der Wahl der Trasse wurden in den Unterlagen<br />

ausreichend dargelegt.<br />

Die konkreten gewässerökologischen und fischereilichen Vor- und Nachteile der Trassenvarianten<br />

sind nicht dargestellt; es wird auf den Befund im Teilgutachten 11, Gewässerökologie<br />

verwiesen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Seitens der Projektwerberin werden die untersuchten Varianten dargestellt und es wird dargelegt,<br />

warum die vorliegende Tunnelvariante aus gesamtheitlicher Sicht zur Ausführung<br />

gelangen soll.<br />

Aus Sicht des Fachbereiches Grundwasser stellt die vorgelegte Variante einen wesentlichen<br />

Eingriff in den Grundwasserhaushalt dar und ist somit bezogen auf das Schutzgut Grundwasser<br />

nicht die günstigste Variante.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften<br />

Trassenvarianten sind für das Fachgebiet Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer insoweit<br />

dargelegt und fachlich begründet, als sich daraus die Entscheidung für die eingereichte Variante<br />

ableiten lässt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 168


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

In Bezug auf die Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik sind keine spezifischen Begründungen<br />

dargelegt. Grundsätzlich wurden die von der Projektwerberin geprüften<br />

Trassenvarianten mit den umweltrelevanten Vor- und Nachteilen ausreichend dargelegt. Es<br />

muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass jede der geprüften Varianten einen annähernd<br />

identen Anfall an Abfall erwarten lässt. Lediglich eine Variante ohne Unterquerung der<br />

Donau und der Lobau würde eine maßgebliche Reduktion des Anfalls an Aushubmaterial<br />

bewirken.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der überprüften Trassenvarianten sind durch die<br />

Auswahlverfahren im Zuge der Vorbereitung des Vorprojekts und der Vorprojekte aus Sicht<br />

des Fachgebiets Raumplanung ausreichend dargelegt und schlüssig begründet. Die<br />

Nachvollziehbarkeit der Trassenwahl ist durch die Unterlagen der Projektwerberin insgesamt<br />

gegeben.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Umweltrelevante Vor- und Nachteile von Trassenvarianten wurden für den Fachbereich Kulturgüter<br />

nicht dargelegt und begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Trassenvarianten<br />

sind ausreichend dargelegt und fachlich begründet<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />

Die Fragestellung ist aus Sicht des Fachbereichs Tunnelsicherheit nicht relevant.<br />

Frage 1.5<br />

Ergeben sich durch das Vorhaben positive Effekte auf ihr Schutzgut die für die Realisierung<br />

des Vorhabens sprechen, insbesondere unter Abwägung relevanter Interessen<br />

der Materiengesetze oder des Gemeinschaftsrechts. Welche Effekte sind das?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Aus der Sicht des Fachbereichs Verkehr und Verkehrssicherheit sind die positiven Effekte<br />

des Vorhabens dem Stand der Technik entsprechend bearbeitet und dargelegt sowie fachlich<br />

ausreichend schlüssig für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit begründet. Dazu<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 169


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

zählen die Verbesserung der Erreichbarkeit für den Kfz-Verkehr und die Verbesserung der<br />

„Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit“ des Straßenverkehrs.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Lärm<br />

Durch das Vorhaben ergeben sich positive Effekte auf das Schutzgut Mensch und seine Lebensräume,<br />

die für die Realisierung des Vorhabens sprechen, insbesondere unter Berücksichtigung<br />

relevanter Interessen der Materiengesetze und des Gemeinschaftsrechts. Diese<br />

Effekte betreffen vor allem die dauerhafte Entlastung von Objekten mit Wohnnutzung, wobei<br />

die Entlastungswirkung bei der Teilverkehrsfreigabe ohne Umfahrungen gering, bei der Teilverkehrsfreigabe<br />

mit Umfahrungen besser und bei der Gesamtverkehrsfreigabe am besten<br />

ist. Gleichermaßen wird die Aufenthaltsqualität in den entlasteten Bereichen verbessert und<br />

dem Ruhebedürfnis der dort wohnenden Bevölkerung Rechnung getragen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Erschütterungen, Sekundärschall und Kriegsmittel<br />

Es wird prognostiziert, dass es durch den Bau der S 1 bei Vollverkehrsfreigabe zu einer<br />

deutlichen Verminderung der Erschütterungsimmissionen im Bereich der derzeit verfügbaren<br />

Durchfahrtsstraßen kommt. Die Verkehrszunahme in den Orten Groß-Enzersdorf und Raasdorf<br />

bei Teilverkehrsfreigabe ist aus der Sicht des Erschütterungsschutzes zulässig.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Aufgrund des Vorhabens kommt es im Bestandsnetz gegenüber der Nullvariante zu tw.<br />

merklichen Reduktionen der Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe. Aufgrund der Trassenführung<br />

sind negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung nicht zu erwarten. In Bezug<br />

auf die Vorgaben des IG-L sind aufgrund der Verkehrsverlagerung in der Betriebsphase<br />

überwiegend positive Auswirkungen zu erwarten. In Bezug auf das Ozongesetz kommt es zu<br />

einer geringfügigen Zunahme der Vorläufersubstanzen, eine relevante negative Auswirkung<br />

auf die Ozonbildung im Großraum Wien ist jedoch nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

In einigen Bereichen Verbesserungen der Luftschadstoffimmissionen und Schallimmissionen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Für das Schutzgut Wald und die forstliche Bewirtschaftung kommt es zu geringfügigen bis<br />

vertretbaren nachteiligen Auswirkungen, vor allem durch Flächenbeanspruchungen (Rodungen).<br />

Durch die im Projekt vorgesehenen Maßnahmen können die nachteiligen Auswirkungen<br />

auf den Wald und seine Funktionen mittelfristig (nach Aufwachsen der Wiederbewaldungen<br />

und Ersatzaufforstungen) weitestgehend kompensiert werden. Positive Effekte<br />

durch das Vorhaben für das Schutzgut Wald sind jedoch nicht erkennbar.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 170


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Für das Schutzgut Wild und die jagdliche Bewirtschaftung kommt es zu geringfügigen bis<br />

vertretbaren nachteiligen Auswirkungen, vor allem durch Flächenbeanspruchungen und<br />

Trennwirkungen. Durch die im Projekt vorgesehenen Maßnahmen können die nachteiligen<br />

Auswirkungen auf das Wild und die Jagd kurz- bis mittelfristig (nach Realisierung der Grünbrücken<br />

und Aufwachsen der Gehölzstrukturen) weitgehend kompensiert werden. Positive<br />

Effekte durch das Vorhaben sind für das Schutzgut Wild und die Nutzung Jagd jedoch nicht<br />

erkennbar.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Für die landwirtschaftliche Nutzung sind Vorteile für direktvermarktende Betriebe durch eine<br />

verbesserte Erreichbarkeit für Kunden vor allem aus den Wiener Stadteilen westlich der Donau<br />

möglich. In Summe überwiegen jedoch die Nachteile für die Landwirtschaft aufgrund des<br />

Verlustes an landwirtschaftlicher Nutzfläche.<br />

Für das Schutzgut Boden sind keine Vorteile durch das Vorhaben erkennbar.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Es ergeben sich keine relevanten positiven Effekte.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Es ergeben sich durch das Vorhaben für das Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene<br />

Erholung keine wesentlichen positiven Effekte.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

Durch das gegenständliche Vorhaben ergeben sich für den Fachbereich Gewässerökologie<br />

und Fischerei geringfügig positive Effekte, da gegenüber dem Ist-Bestand im Störfall (Unfälle)<br />

Schadstoffe aufgrund des Rückhalts in Gewässerschutzanlagen nicht in Fließgewässer<br />

gelangen können.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Positive Effekte auf das Schutzgut Grundwasser ergeben sich durch die Umlagerung des<br />

Verkehrs und die damit verbundene Belastung des Grundwassers durch Schadstoffe von<br />

bestehenden Straßen (ohne Gewässerschutzanlagen) auf eine moderne Hochleistungsstraße<br />

mit Gewässerschutzanlagen und damit geringeren Schadstoffbelastungen. Hier sei<br />

nochmals die Chloridbelastung durch den Winterdienst erwähnt, da im vorgelegten Projekt<br />

keine daraus belasteten Wässer in das Grundwasser versickert werden.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 171


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Positive Effekte auf das Schutzgut Oberflächenwasser ergeben sich, da Verkehr aus dem<br />

bestehenden Straßennetz auf die Schnellstraße verlagert wird und dort anfallende Straßenwässer<br />

über Gewässerschutzanlagen gereinigt in Vorfluter geleitet werden. Auch im Fall eines<br />

Unfalls mit Austritt gewässerschädigender Stoffe gewährleisten diese Gewässerschutzanlagen<br />

den Rückhalt, eine gesicherte Sammlung und fachgerechte Entsorgung derartiger<br />

Stoffe.<br />

Ergänzend muss auf den Entfall einer Querung der Donau mittels Straßenbrücke hingewiesen<br />

werden, da eine Brücke immer einen nachteiligen Eingriff in ein Gewässer darstellt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Bei den im gegenständlichen Gutachten behandelten Themen Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

handelt es sich nicht um Schutzgüter.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Aus der Sicht des Fachbereichs Raumplanung sind die positiven Effekte des Vorhabens bearbeitet<br />

und dargelegt sowie fachlich ausreichend schlüssig für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />

begründet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Es ergeben sich durch das Vorhaben keine positiven Effekte auf das Schutzgut Kulturgüter<br />

5.2 Fragenbereich 2 - Auswirkungen, Massnahmen, begleitende Kontrolle<br />

Fachgebiet 01 - Verkehr<br />

Frage 2.1.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

Verkehr, Lärm, Luft und Raumplanung zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig,<br />

plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen<br />

von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherhei<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen wurden sowohl für die Bau- als<br />

auch die Betriebsphase als ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Im<br />

Rahmen der Prüfung wurden abgesehen von dem aufgelisteten Maßnahmenkatalog (siehe<br />

Kap. 5.2 des TGA 01) keine signifikanten Abweichungen von den vorgelegten Unterlagen<br />

festgestellt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 172


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

In den Kapiteln 2 bis 4 des UVP Teilgutachtens Luftschadstoffe und Klima finden sich die<br />

Grundlagen zur Beantwortung dieser Frage. Die verwendeten Datengrundlagen und Methoden<br />

sind aus fachlicher Sicht zutreffend und ausreichend, um die Auswirkungen des Vorhabens<br />

abzuschätzen. Die im UVE Fachbericht Luftschadstoffe und Klima [5] sowie den dazugehörigen<br />

Dokumenten [6] und [7] getätigten Schlussfolgerungen sind plausibel und nachvollziehbar.<br />

Die Verwendung der Emissionsdatenbasis HBEFA V2.1 zur Berechnung der<br />

verkehrsbedingten Emissionen führt bei der Betrachtung der Prognosefälle zu einer Überschätzung<br />

der projektbedingten Zusatzbelastungen. Wie ein stichprobenartiger Vergleich mit<br />

der seit Anfang 2010 verfügbaren Emissionsdatenbank HBEFA V3.1 für den Prognosehorizont<br />

2025 zeigt, ist mit teilweise merklich geringeren Werten der Zusatzbelastung (bei NO2<br />

ca. 35 bis 40%, bei PM10 ca. 20%) zu rechnen. Durch das Beibehalten der Werte der Zusatzbelastung<br />

gemäß UVE Fachbericht Luftschadstoffe und Klima (Basis HBEFA V2.1) liegt<br />

man somit auf der sicheren Seite (höhere Werte der Zusatz- und somit auch der Gesamtbelastung).<br />

Für das Bezugsjahr 2035 erfolgte eine schlüssige Berechnung der zu erwartenden<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Luft basierend auf den aktuellen Prognosezahlen für Verkehr<br />

und Emissionen (HBEFA 3.1). Dabei konnte nachgewiesen werden, dass die oben angestellten<br />

Überlegungen bezüglich einer Überbewertung korrekt sind.<br />

(Die in eckigen Klammern verwiesenen Dokumente finden sich im Kapitel 8 (Quellenverzeichnis<br />

des TGA)<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die vorgelegten schalltechnischen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus Sicht<br />

des Fachgebietes Lärm bis auf die im Kap. 6, Maßnahmenkatalog beschriebenen zusätzlich<br />

erforderlichen Maßnahmen bzw. Kontrollmaßnahmen als ausreichend, richtig, plausibel und<br />

nachvollziehbar zu bewerten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Raumplanung, Erholung, Ortsbild, Sachgüter<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurden die Auswirkungen des Vorhabens sowie<br />

die Wirkung von Ausgleichsmaßnahmen von der Projektwerberin in ausreichendem und<br />

schlüssigem Maße dargestellt. Die vorgelegten Ausarbeitungen sind nachvollziehbar.<br />

Etwaige Abweichungen sind nicht festzustellen.<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem Verkehrsgutachter<br />

nachgeordneter Fachbereich, den Befund des Verkehrsgutachters an: „Die<br />

vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen wurden sowohl für die Bau- als auch<br />

die Betriebsphase als ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Im Rahmen<br />

der Prüfung wurden abgesehen von dem aufgelisteten Maßnahmenkatalog (siehe Kap.<br />

5.2) keine signifikanten Abweichungen von den vorgelegten Unterlagen festgestellt.“ (Zitat<br />

aus Teilgutachten Nr. 1 – Verkehr und Verkehrssicherheit)<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 173


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Soweit dies aus medizinischer Sicht beurteilt werden kann, sind die Angaben richtig, plausibel<br />

und vollständig.<br />

Frage 2.1.2<br />

Sind die relevanten Straßenzüge bzw. mögliche Umlagerungseffekte, u.a. auch im<br />

Hinblick auf das untergeordnete Netz und den dort induzierten Verkehr, ausreichend<br />

berücksichtigt (inkl. der Effekte im Einzugsbereich der Anschlussstellen)? Sind also<br />

die maßgeblichen verkehrlichen Zustände berücksichtigt, die für die Auswirkungsanalysen<br />

bedeutend sind?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Aus der Sicht der zu erwartenden Verkehrsverlagerungseffekte wurde das relevante Straßennetz<br />

sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase ausreichend berücksichtigt, um die<br />

entsprechenden Auswirkungsanalysen durchführen zu können.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Lärm sind die relevanten Straßenzüge bzw. mögliche Umlagerungseffekte,<br />

u.a. auch im Hinblick auf das untergeordnete Netz und den dort induzierten<br />

Verkehr, inkl. der Effekte im Einzugsbereich der Anschlussstellen sowohl für die Teilverkehrs-<br />

als auch für die Gesamtverkehrsfreigabe ausreichend berücksichtigt. Es sind daher<br />

die für die Auswirkungsanalysen bedeutsamen maßgeblichen verkehrlichen Zustände berücksichtigt.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die relevanten Straßenzüge wurden in einer genügenden Dichte berücksichtigt, sodass Aussagen<br />

über durch das Projekt bedingte relevante positive und negative Veränderungen<br />

nachvollziehbar abgeleitet werden können.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene Erholung<br />

Aus der Sicht des Fachbereichs Raumplanung wurden die relevanten Straßenzüge bzw.<br />

mögliche Umlagerungseffekte sowie verkehrlichen Zustände von der Projektwerberin ausreichend<br />

berücksichtigt und schlüssig dargestellt. Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Verkehrsgutachter nachgeordneter Fachbereich,<br />

dem Befund des Verkehrsgutachters an: „Aus der Sicht der zu erwartenden Verkehrsverlagerungseffekte<br />

wurde das relevante Straßennetz sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase<br />

ausreichend berücksichtigt, um die entsprechenden Auswirkungsanalysen durchführen<br />

zu können.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 1 - Verkehr)<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 174


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.1.3<br />

Wurde der Untersuchungsraum für die Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen<br />

des Vorhabens ausreichend groß abgegrenzt (inkl. Zulaufstrecken)? Ist das berücksichtigte<br />

Straßennetz ausreichend detailliert und für die Ermittlung aller relevanten<br />

Auswirkungen geeignet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Diese räumliche Systemabgrenzung ermöglicht eine sachlich fundierte Darlegung der<br />

verkehrlichen Auswirkungen durch den Ausbau der S 1 Schwechat – Süßenbrunn und<br />

entspricht dem Stand der Technik und des Wissens.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Lärm wurde der Untersuchungsraum für die Darlegung der verkehrlichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens (inkl. der Zulaufstrecken) sowohl für die Teilverkehrs-<br />

als auch für die Gesamtverkehrsfreigabe ausreichend groß abgegrenzt. Das berücksichtigte<br />

Straßennetz ist damit ausreichend detailliert und für die Ermittlung aller relevanten<br />

Auswirkungen geeignet.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Untersuchungsräume wurden gemäß den entsprechenden Richtlinien und Leitfäden gewählt<br />

und in ihrer Ausdehnung so festgelegt, dass Aussagen über durch das Projekt bedingte<br />

relevante negative Veränderungen nachvollziehbar abgeleitet werden können.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene Erholung<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die Darlegung<br />

der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin ausreichend weit<br />

gewählt und für die Ermittlung der Auswirkungen geeignet. Der Gutachter des Fachgebiets<br />

Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem Verkehrsgutachter nachgeordneter<br />

Fachbereich, dem Befund des Verkehrsgutachters an: „Diese räumliche Systemabgrenzung<br />

ermöglicht eine sachlich fundierte Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen durch den<br />

Ausbau der S1 Schwechat – Süßenbrunn und entspricht dem Stand der Technik und des<br />

Wissens.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 1 - Verkehr)<br />

Frage 2.1.4<br />

Sind die Datengrundlagen aktuell und ausreichend detailliert?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die vorgelegten Datengrundlagen werden als ausreichend aktuell und ausreichend detailliert<br />

beurteilt. Einzelne Abweichungen der modellierten Verkehrsstärken von lokalen Zählungen<br />

sind nicht relevant für die Richtigkeit und Plausibilität der Gesamtberechnung und Gesamt­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 175


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

beurteilung, wenn es sich um kurze Abschnitte handelt. Die Abweichungen liegen im üblichen<br />

Genauigkeitsbereich eines Verkehrsmodells, die systembedingt bei Verkehrsmodellierungen<br />

auftreten können.<br />

Frage 2.1.5<br />

Sind die Grundlagen für die Verkehrsprognosen und der Prognosezeitraum richtig<br />

gewählt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die vorgelegten Datengrundlagen, Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zu den Grundlagen<br />

für die Verkehrsprognosen und den Prognosezeitraum werden sowohl für die Bau-, als<br />

auch die Betriebsphase als ausreichend, plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Bei der verkehrlichen<br />

Prüfung wurden keine signifikanten Abweichungen von den vorgelegten Unterlagen<br />

festgestellt.<br />

Frage 2.1.6<br />

Sind die Prognoseberechnungen plausibel und nachvollziehbar?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die vorgelegten Datengrundlagen, Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zu den Prognoseberechnungen<br />

der Verkehrsnachfrage werden sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase<br />

als ausreichend, plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Bei der verkehrlichen Prüfung<br />

wurden keine signifikanten Abweichungen von den vorgelegten Unterlagen festgestellt.<br />

Frage 2.1.7<br />

Wurden die vorhersehbaren räumlichen Entwicklungen (z.B. Gewerbegebiete) bzw.<br />

relevante Einzelvorhaben und der induzierte Neuverkehr im Verkehrsmodell berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die vorgelegten Datengrundlagen, Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zur Berücksichtigung<br />

der räumlichen Entwicklung und des induzierten Neuverkehrs des Verkehrsmodells<br />

werden als ausreichend, plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Bei der verkehrlichen Prüfung<br />

wurden keine signifikanten Abweichungen von den vorgelegten Unterlagen festgestellt.<br />

Frage 2.1.8<br />

Wurden mögliche Verlagerungen für alle relevanten Planfälle berechnet?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 176


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die berechneten Planfälle ermöglichen eine umfassende Beurteilung des Einreichprojektes<br />

hinsichtlich der zu erwartenden Routenverlagerungen und KFZ-Verkehrsbelastungen unter<br />

den derzeit gültigen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen.<br />

Frage 2.1.9<br />

Wurden spezielle Auswirkungen aufgrund einzelner relevanter Verkehrsanlagen oder<br />

Nebenanlagen (Tankstellen, Parkplätze etc.) berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Im betrachteten Abschnitt der S 1 Schwechat – Süßenbrunn sind keine verkehrsverursachenden<br />

Nebenanlagen vorgesehen. Daher ist diese Frage nicht relevant.<br />

Frage 2.1.10<br />

Wurde die Leistungsfähigkeit der relevanten Knoten und Straßenabschnitte mit Methoden<br />

nach dem Stand der Technik ermittelt und sind die Ergebnisse plausibel und<br />

nachvollziehbar?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen werden daher als ausreichend,<br />

plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Im Rahmen der Prüfung wurden, abgesehen von<br />

dem aufgelisteten Maßnahmenkatalog in Kap. 6, keine signifikanten Abweichungen von den<br />

vorgelegten Unterlagen festgestellt. Aus der Sicht des Fachgutachtens sind diese Maßnahmen<br />

als Auflage vorzuschreiben, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit für die Betriebsphase<br />

zu garantieren. In der Bauphase ist die Leistungsfähigkeit für den Knoten Schwechat<br />

ausreichend.<br />

Frage 2.1.11 (Bau / Verkehrssicherheit)<br />

Kommt es zur Beeinflussung des öffentlichen Verkehrswegenetzes während des<br />

Baus? Sind die angestrebten Maßnahmen aus Sicht der Verkehrssicherheit ausreichend?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Aufrechterhaltung des öffentlichen<br />

Verkehrswegenetzes während der Bauphase wird als Maßnahme in Kap. 6, Maßnahmenkatalog<br />

gefordert.<br />

Die rasche Beseitigung von Verschmutzungen von öffentlichen Straßen durch Baustellenfahrzeuge<br />

oder Bautätigkeit ist als Maßnahme in Kap. 6, Maßnahmenkatalog gefordert.<br />

Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen kommt es zu keiner länger andauernden<br />

negativen Beeinflussung des öffentlichen Wegenetzes. Die vorgesehenen inklusive der zu­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 177


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

sätzlich vorzuschreibenden Maßnahmen sind aus der Sicht der Verkehrssicherheit ausreichend.<br />

Frage 2.1.12<br />

Kommt es zu Verkehrssteigerungen während des Baus, die besondere bauliche<br />

und/oder organisatorische Maßnahmen im bestehenden Verkehrswegenetz erfordern?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zum zusätzlichen LKW-<br />

Verkehrsaufkommen wurden vom UVP-Gutachter DI. Stundner geprüft und korrigiert. Die<br />

vorgelegten Unterlagen wurden mit diesen Ergänzungen als ausreichend, plausibel und<br />

nachvollziehbar beurteilt. Für die weiteren Betrachtungen wurden die höheren Werte von DI.<br />

Stundner für den externen LKW-Verkehr verwendet. Folgende Maßnahmen werden für die<br />

umweltverträgliche Abwicklung des externen Baustellenverkehrs vorgeschrieben:<br />

(1) Die Einhaltung der aus Gründen der Lärm- und Luftschadstoffgrenzwerte definierten maximal<br />

zulässigen Lkw-Belastungen ist durch ein Monitoring mit Verkehrszählungen zu<br />

kontrollieren. Die erforderlichen Zählstellen und Zählzeiten sind in Kap. 6, Maßnahmenkatalog<br />

festgelegt.<br />

(2) Um während der Bauzeit Behinderungen bezüglich der Erreichbarkeit zu vermeiden, sind<br />

alle bestehenden Straßen-, Rad- und Gehwegverbindungen sowie landwirtschaftliche<br />

Güterwegverbindungen durch entsprechende organisatorische oder bauliche Maßnahmen<br />

aufrecht zu erhalten (z.B. provisorische Ausweichverbindungen). Bei landwirtschaftlichen<br />

Güterwegeverbindungen ist ein bestmögliches Einvernehmen mit den Betroffenen<br />

herzustellen und zu dokumentieren. Notwendige und zumutbare Sperren sind durch eine<br />

langfristige vorausschauende Informationsarbeit anzukündigen.<br />

(3) Eine Verschmutzung der Fahrbahn durch Baustellenfahrzeuge und Staub der Baustelle<br />

im umliegenden Straßennetz ist sofort zu beseitigen und laufend zu kontrollieren.<br />

(4) Temporär sind aus Umwelt- und Sicherheitsgründen geeignete lokale Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

(z.B. Tempo 30) im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht und der<br />

Verkehrsbehörde zu realisieren.<br />

Insbesondere ist sicherzustellen, dass die zur Einhaltung der definierten zusätzlichen Lärmbelastungen<br />

erforderlichen Obergrenzen für die zusätzlichen Lkw-Verkehrsbelastungen auf<br />

allen Straßen sichergestellt werden. Dazu sind die zusätzlichen Lkw-Fahrten und ihre Routen<br />

zu dokumentieren und zu kontrollieren.<br />

Frage 2.1.13<br />

Kommt es zur Beeinflussung des Verkehrswegenetzes durch zeitweise/ dauernde<br />

funktionelle Barrierewirkung (Erreichbarkeiten, Zerschneidung)?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 178


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Das eingereichte Vorhaben nimmt ausreichend Bedacht auf die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeiten<br />

und der Vermeidung von unzumutbaren funktionellen Barrierewirkungen im<br />

übergeordneten und untergeordneten Straßennetz, wenn die in Kap. 5 des TGA vorgeschriebenen<br />

Maßnahmen eingehalten werden.<br />

Frage 2.1.14<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen<br />

des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten<br />

Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die in der UVE definierten Maßnahmen sind nicht ausreichend, um damit schädliche, belästigende<br />

oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert<br />

oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können. Um dies sicher<br />

zu stellen, wurden die in Kap. 6, Maßnahmenkatalog definierten Maßnahmen erforderlich.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die in den Einreichunterlagen dargestellten Maßnahmen sind erforderlich, jedoch sind darüber<br />

hinausgehende Maßnahmen aus schalltechnischer Sicht notwendig. Die Maßnahmen<br />

sind im Kap. 6, Maßnahmenkatalog bzw. im humanmedizinischen TGA dargelegt.<br />

Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Siehe Frage 2.3.8<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Vor allem während der Bauphase ist es notwendig durch Maßnahmen sicherzustellen, dass<br />

die auftretenden Immissionsbelastungen auf ein nicht vermeidbares Minimum reduziert werden.<br />

Ein Großteil der in Kapitel 5.2 angeführten Maßnahmen sind bereits Bestand des Projektes<br />

(d.h. in den Einreichunterlagen enthalten). Darüber hinausgehende Maßnahmen<br />

betreffen in erster Linie die Überwachung und Beweissicherung<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 179


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.1.15<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Verkehr und<br />

Verkehrssicherheit erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />

definierten Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

(1) In Kap. 5.2 des TGA sind ergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit<br />

und Verkehrssicherheit vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere 4 Bereiche von Kreuzungen<br />

und Knoten, an denen eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist sowie<br />

die empfohlenen Maßnahmen des Verkehrssicherheitsaudits.<br />

(2) Während des Betriebes sind Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Entlastungen<br />

des untergeordneten Straßennetzes erforderlich, wenn die Monitoringzählstellen zeigen,<br />

dass die Entlastungswirkung nicht erreicht wird. Hierzu zählen z.B. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung,<br />

Herabsetzung des Tempolimits, Verringerung der Querschnittskapazität,<br />

Querungshilfen mit Aufpflasterungen und Tonnagebeschränkung für den LKW-<br />

Durchgangsverkehr auf 7,5t (siehe auch Kapitel 5.2 des TGA).<br />

(3) Empfehlung für die Einrichtung eines „Park-and-Pool“ Parkplatzes für je etwa 20 bis 50<br />

PKW mit Erweiterungsmöglichkeit bei den Anschlussstellen Raasdorf, Groß-Enzersdorf<br />

und Essling.<br />

(4) Es wird dringend empfohlen, dass die beiden Ortsumfahrungen von Raasdorf und Groß-<br />

Enzersdorf bis zur Teilverkehrsfreigabe realisiert werden.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die in den Einreichunterlagen dargestellten Maßnahmen sind erforderlich, jedoch sind darüber<br />

hinausgehende Maßnahmen aus schalltechnischer Sicht notwendig. Die Maßnahmen<br />

sind im Kap. 6, Maßnahmenkatalog bzw. im humanmedizinischen TGA aufgelistet.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die UVE nennt bezüglich der Betriebsphase explizit keine Maßnahmen. Da den Berechnungen<br />

der UVE und somit der UVP jedoch ein bestimmtes Betriebsszenario der Tunnellüftung<br />

vorausgeht, wird dieses über Maßnahmen im Zuge der UVP festgelegt, siehe dazu Kapitel<br />

5.2.2.<br />

Frage 2.1.16<br />

Sind zusätzliche Maßnahmen aus Sicht des Fachgebiets Verkehr zur Aufrechterhaltung<br />

von Erreichbarkeiten und / oder Minderung von Zerschneidungen erforderlich?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 180


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Das eingereichte Vorhaben nimmt ausreichend Bedacht auf die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeiten<br />

und der Vermeidung von unzumutbaren funktionellen Barrierewirkungen im<br />

übergeordneten und untergeordneten Straßennetz, wenn die in Kap. 5.1 vorgeschriebenen<br />

Maßnahmen eingehalten werden. Diese Maßnahmen hinsichtlich Aufrechterhaltung/Verbesserung<br />

von Erreichbarkeiten sowie Minderung von Zerschneidungen betreffen<br />

vorwiegend den Fußgänger- und Fahrradverkehr entlang der B3 sowie der L2.<br />

Frage 2.1.17<br />

Sind zusätzliche Maßnahmen im öffentlichen Verkehr, Fuß- und Radverkehr erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs und des Fußgänger- und Fahrradverkehrs ist eine<br />

Reihe zusätzlicher Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Wegenetzes erforderlich und<br />

sind in Kap. 6, Maßnahmenkatalog aufgelistet.<br />

Kap. 5.2.1, Maßnahme (2) des TGA – Aufrechterhaltung der Straßen-, Geh- und Radwegverbindungen<br />

sowie landwirtschaftlichen Verbindungen während der Bauphase (z.B. provisorische<br />

Ausweichverbindungen).<br />

Kap. 5.2.2, Maßnahmen (1.3), (5) des TGA - Verhinderung der Behinderungen des öffentlichen<br />

Verkehrs an der VLSA der HAST Essling.<br />

Kap.5.2.2, Maßnahmen (2.4) des TGA: Sicherstellung Geh- und Radweg entlang der B3<br />

Frage 2.1.18<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Verkehr und Verkehrssicherheit während der Bau- und/oder Betriebsphase<br />

erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die in Kap. 6, Maßnahmenkatalog angeführten Maßnahmen sind nötig, um die Umweltverträglichkeit<br />

nachhaltig zu sichern.<br />

Frage 2.1.19<br />

Kommt es zur Beeinflussung von Verkehrsanlagen durch Staubbelastung (Verkehrssicherheit)<br />

während der Bauphase?<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die Beseitigung von Verschmutzungen öffentlicher Straßen ist als Maßnahme (siehe Kap. 6,<br />

Maßnahmenkatalog) vorgeschrieben, um solche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit<br />

zu vermeiden.<br />

Frage 2.1.20<br />

Wurden die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ermittelt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in der UVE sind hinsichtlich der<br />

Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit für das Stadium der UVE plausibel und nachvollziehbar,<br />

allerdings nicht vollständig dargelegt. Die eingehende Prüfung bringt gewisse Abweichungen<br />

von vorgelegten Ergebnissen in den Unterlagen der UVE. Das eingereichte Projekt<br />

ist unter den in Kap. 5.2 des TGA definierten ergänzenden Maßnahmen hinsichtlich der<br />

Verkehrssicherheit als umweltverträglich einzustufen. Um die Verkehrssicherheit auf dem<br />

Nebenstraßennetz mit einem relativ hohen Anteil an landwirtschaftlichem Verkehr Rechnung<br />

zu tragen, wird im Freiland eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 empfohlen.<br />

Eine wichtige, die Verkehrssicherheit signifikant verbessernde Maßnahme wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

im Tunnel auf maximal Tempo 80, insbesondere bei hohen<br />

Verkehrsbelastungen: Folgende Argumente sprechen dafür: Signifikante Steigerung der<br />

Verkehrssicherheit insbesondere starke Reduktion der Umfallschwere (bis zu – 40 %), Verstetigung<br />

des Verkehrsflusses; Reduktion der Abgasbelastung (Nationalparkgebiet!) und des<br />

Energieverbrauchs auch der Tunnellüftung; Nachteil: Zeitverlust.<br />

(Hinweis: die Bewertung der Tunnelsicherheit erfolgt in einem getrennten Teilgutachten und<br />

ist nicht Teil des vorliegenden Teilgutachtens 01 und dieser Aussage). Dringend empfohlen<br />

wird die Einführung von einer max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h im Tunnel<br />

der Lobau-Querung, um die Verkehrssicherheit signifikant zu heben (aber auch die Abgasemissionen<br />

zu verringern).<br />

Frage 2.1.21 (BStG)<br />

Nimmt das gegenständliche Projekt ausreichend Bedacht auf die gefahrlose Benutzbarkeit<br />

der zu errichtenden Bundesstraße, unter Berücksichtigung der Kriterien Sicherheit,<br />

Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Erfordernisse des Straßenverkehrs<br />

und der funktionellen Bedeutung des Straßenzuges?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Das Projekt nimmt ausreichend Bedacht auf die gefahrlose Benutzbarkeit der zu errichtenden<br />

Bundesstraße unter Berücksichtigung der Kriterien Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit<br />

des Verkehr und der Erfordernisse des Straßenverkehrs und der funktionellen Bedeutung<br />

des Straßenzuges, wenn die aufgelisteten ergänzenden Maßnahmen realisiert werden<br />

(siehe Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen in Kap. 6, Maßnahmenkatalog).<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.1.22<br />

Sind zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich? Sind<br />

die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder bedarf es<br />

weiterer Maßnahmen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Als zusätzlich erforderliche Maßnahmen wird die Umsetzung der im Verkehrssicherheitsaudit<br />

erarbeiteten Verbesserungsmaßnahmen gefordert (siehe Beschreibung der erforderlichen<br />

Maßnahmen in Kap. 6, Maßnahmenkatalog).<br />

Frage 2.1.23<br />

Wie wird die Wirksamkeit der Trasse und der vorgeschlagenen Maßnahmen in Hinblick<br />

auf die Verkehrssicherheit bewertet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen in der UVE sind hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit<br />

für das Stadium der UVE plausibel und nachvollziehbar, allerdings nicht vollständig<br />

dargelegt. Die eingehende Prüfung bringt gewisse Abweichungen zu den vorgelegten<br />

Ergebnissen in den Unterlagen der UVE. Das eingereichte Projekt ist unter den in Kap. 6,<br />

Maßnahmenkatalog definierten unbedingt erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicherheit<br />

als umweltverträglich einzustufen (Hinweis: die Bewertung der Tunnelsicherheit<br />

erfolgt in einem getrennten Teilgutachten und ist nicht Teil des vorliegenden Teilgutachtens<br />

01 und dieser Aussage).<br />

Fachgebiet 02 - Lärm<br />

Frage 2.2.1<br />

Sind in den Unterlagen alle für das Vorhaben relevant in Frage kommenden Schallemissionsquellen,<br />

sowohl für die Betriebs- als auch für die Bauphase ausreichend<br />

dargestellt und berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

In den Unterlagen sind alle in Frage kommenden Schallemissionsquellen sowohl für die Bauals<br />

auch für die Betriebsphase (Teilverkehrs- und Gesamtverkehrsfreigabe) ausreichend<br />

dargestellt und berücksichtigt.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.2.2<br />

Wurde der Untersuchungsraum für die Betriebs- und Bauphase in der UVE ausreichend<br />

weit abgegrenzt, so dass alle von Lärm beeinflussten Flächen erfasst werden<br />

und ist die festgelegte Abgrenzung nachvollziehbar begründet? Ist der vom Vorhaben<br />

induzierte Verkehr ausreichend berücksichtigt (inkl. Zulaufstrecken)?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die getroffene Gliederung der Untersuchungsräume in der UVE ist nachvollziehbar. Es wurden<br />

alle durch Lärm beeinflussten Flächen soweit erfasst, dass die Überprüfung der Einhaltung<br />

der Ziel- und Richtwerte sowohl für die Betriebsphase (Teilverkehrs- und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

als auch für die Bauphase gegeben ist. Der Untersuchungsraum wurde sowohl<br />

für die Teilverkehrs- als auch für die Gesamtverkehrsfreigabe in ausreichender Größe<br />

gewählt. Die getroffenen Abgrenzungen, insbesondere hinsichtlich der lärmtechnischen Beurteilung<br />

der Zulaufstrecken durch den induzierten Verkehr sind schlüssig und nachvollziehbar.<br />

Frage 2.2.3<br />

Sind die Lärmimmissionspunkte so gewählt, dass mit ihnen die Situation sowohl im<br />

Ist-Zustand als auch im Prognosezustand mit und ohne Realisierung des Vorhabens<br />

repräsentativ beschrieben und charakterisiert werden kann. Ist der vom Vorhaben induzierte<br />

Verkehr ausreichend berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die Lärmimmissionspunkte sind sowohl für die Teilverkehrs- als auch für die Gesamtverkehrsfreigabe<br />

so gewählt, dass sie alle interessierenden Szenarien repräsentativ beschreiben<br />

und charakterisieren. Der induzierte Verkehr auf den Zulaufstrecken wurde dem Fachbericht<br />

„Verkehr“ entnommen und ist lärmtechnisch ausreichend berücksichtigt.<br />

Frage 2.2.4<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachgebietes<br />

Lärm ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus Sicht des Fachgebietes<br />

Lärm als ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar zu bewerten. Abweichungen<br />

beschränken sich auf Maßnahmen bzw. Kontrollmaßnahmen.<br />

Auf die im Teilgutachten Lärm, Teil 1, Kapitel 6 beschriebenen erforderlichen Maßnahmen<br />

wird hingewiesen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.2.5<br />

Wird die Schallausbreitung durch besondere meteorologische Bedingungen im Untersuchungsraum<br />

maßgeblich beeinflusst? Wurden diese bei der Ermittlung der Lärmimmissionen<br />

ausreichend berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Durch die Nichtanwendung der Meteorologiekorrektur (Abschläge zur Berücksichtigung von<br />

Zeiten mit weniger ausbreitungsbegünstigten Bedingungen) nach „ISO 9613-2 – Akustik ­<br />

Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien“ sind die berechneten Schallpegel für Betroffene<br />

in jedem Fall auf der sicheren Seite, im besonderen für Wohngebiete westlich/nordwestlich<br />

des Vorhabens wegen der im Jahresmittel vorherrschenden<br />

West/Nordwest-Windsituation. Mit der im EP getroffenen Festlegung für die Anwendung des<br />

meteorologischen Dämpfungskoeffizienten wurden besondere klimatische Bedingungen ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Die im Untersuchungsraum herrschenden meteorlogischen Bedingungen wurden aus Sicht<br />

des Fachgebiets Luft und Klima ausreichend dargestellt.<br />

Frage 2.2.6<br />

Wurden die Schallberechungen durch Schallmessungen belegt. Wie erfolgte in diesem<br />

Fall die Kalibrierung des Schallmodells?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die Lärmberechnungen wurden durch Schallpegelmessungen entsprechend der RVS<br />

04.02.11 belegt. Die Kalibrierung des Rechenmodells wurde beachtet und ausreichend dargestellt.<br />

Frage 2.2.7<br />

Werden Immissionen vermieden, die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der<br />

Nachbarn/Nachbarinnen gefährden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die im Rahmen des Teilgutachtens Lärm geprüften und für schlüssig, vollständig, plausibel<br />

und nachvollziehbar befundenen Unterlagen zeigen, dass Immissionen vermieden werden,<br />

die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen gefährden.<br />

Die abschließende Beurteilung obliegt dem SV für Humanmedizin.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen werden nicht gefährdet.<br />

Frage 2.2.8<br />

Wird die Immissionsbelastung zu schützender Güter (nach dem Stand der Technik)<br />

möglichst gering gehalten (Immissionsminimierungsgebot), sodass allfällige Maßnahmen<br />

noch im Verhältnis zu der damit insgesamt erreichbaren Verringerung der<br />

Immissionsbelastung stehen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die im Rahmen des TGA Lärm geprüften und für schlüssig, vollständig, plausibel und nachvollziehbar<br />

befundenen Unterlagen zeigen, dass die Immissionsbelastung zu schützender<br />

Güter (nach dem Stand der Technik) möglichst gering gehalten wird. Neben den projektmäßig<br />

vorgesehenen Maßnahmen sind weitere erforderliche Maßnahmen im Kap. 6, Maßnahmenkatalog<br />

dargelegt. Sämtliche Maßnahmen stehen noch im Verhältnis zu der damit insgesamt<br />

erreichbaren Verringerung der Immissionsbelastung.<br />

Frage 2.2.9<br />

Wird durch das geplante Vorhaben die gegebene Lärmsituation in den Siedlungsgebieten<br />

und Freizeit- u. Erholungsgebieten beeinträchtigt? Werden verbindliche Grenzoder<br />

anerkannte Richtwerte in der Errichtungsphase bzw. im Betrieb im Prognosejahr<br />

eingehalten und wie werden allfällige Überschreitungen beurteilt? Ist der vom Vorhaben<br />

induzierte Verkehr in diesem Zusammenhang ausreichend berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die in den TGA Lärm und Humanmedizin vorgegebenen Schutzziele werden durch die im<br />

EP zusammen mit den im TGA Lärm, Teil1, Kapitel 5 und im TGA Humanmedizin vorgesehenen<br />

Maßnahmen in der Betriebsphase (Teilverkehrs- und Gesamtverkehrsfreigabe) eingehalten<br />

bzw. erfüllt. Maßnahmen wie Schalldämmlüfter, Schallschutzfenster und –türen<br />

sind den Betroffenen nachweislich anzubieten.<br />

Durch das Vorhaben wird die gegebene Lärmsituation in den Siedlungsgebieten und Freizeit-<br />

u. Erholungsgebieten geringfügig bis vertretbar beeinträchtigt. Anerkannte Richtwerte<br />

werden in der Errichtungsphase bzw. im Betrieb (Teilverkehrs- und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

im Prognosejahr grundsätzlich eingehalten. Kurzzeitige Belästigungen während der Bauphase<br />

lassen sich durch die Vorgabe von Richt- und Zielwerten auf ein verträgliches Ausmaß<br />

reduzieren. Eine Sonderfachperson gemäß RVS 04.05.11 aus dem Fachbereich Lärm wird<br />

die Bauphase begleiten. Diese hat auch Kontrollmessungen durchzuführen, um die Einhaltung<br />

der Ziel- und Richtwerte zu überprüfen.<br />

Die abschließende Beurteilung obliegt dem SV für Humanmedizin.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 186


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Humanmedizin<br />

Verbindliche Grenz- oder anerkannte Richtwerte in der Errichtungsphase bzw. im Betrieb im<br />

Prognosejahr werden - mit Umsetzung der in der UVP geforderten Maßnahmen - eingehalten.<br />

Allfällige Überschreitungen werden als zumutbar beurteilt. Der vom Vorhaben induzierte<br />

Verkehr ist in diesem Zusammenhang ausreichend berücksichtigt.<br />

Frage 2.2.10<br />

Werden in den Unterlagen die durch die Realisierung des Vorhabens zu erwartenden<br />

Änderungen vom Bestandsnetz mit Prognoseverkehr zum Vorhaben bzw. endausbau<br />

mit Prognoseverkehr getrennt für die Nacht-, Abend- und die Tageszeit, ausreichend<br />

bewertet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die im EP ausgewiesenen Immissionen für die durch die Realisierung des Vorhabens zu<br />

erwartenden Änderungen vom Bestandsnetz mit Prognoseverkehr zum Vorhaben mit Teilausbau<br />

bzw. Endausbau mit Prognoseverkehr getrennt für die Nacht-, Abend- und die Tageszeit<br />

sind als ausreichend, plausibel und nachvollziehbar zu bewerten.<br />

Frage 2.2.11<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Lärm auf Siedlungsraum, Wirtschaftsraum,<br />

Jagdwirtschaft, Erholung und Tiere während des Baus und des Betriebes<br />

zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die im Rahmen des Teilgutachtens Lärm geprüften und für schlüssig, vollständig, plausibel<br />

und nachvollziehbar bewerteten Rasterlärmkarten bilden die wesentliche Grundlage der<br />

schutzgutbezogenen Bewertung der Auswirkungen durch Lärm. Die Auswirkungen des Vorhabens<br />

durch Lärm auf Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Jagdwirtschaft, Erholung und Tiere<br />

während des Baus und des Betriebes (Teilverkehrs- und Gesamtverkehrsfreigabe) sind<br />

demgemäß als relevant, jedoch als geringfügig bzw. als vertretbar zu bewerten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Die Bau- und Betriebshase des Vorhabens führt zu keinen wesentlichen oder untragbaren<br />

Belästigungen in den genannten Bereichen. Es sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen<br />

von Funktionen der Wohn-, Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie Betriebsnutzungen<br />

durch Lärmimmissionen zu erwarten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 187


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die Auswirkungen durch Lärm auf Tiere während des Baus und Betriebs sind als vertretbar<br />

zu bewerten (siehe Kapitel 4.5 im UVP-TGA Nr. 9).<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Lärm auf die landschaftsgebundene Erholung sind<br />

während des Bau und Betriebs aufgrund der begrenzten Aufenthaltsdauer von Erholungssuchenden<br />

insgesamt als vertretbar zu bewerten (siehe Kapitel 4.1.2 und 4.2.3 im UVP-<br />

Teilgutachten Nr. 10).<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Lärmgutachter und der Humanmedizin nachgeordneter<br />

Fachbereich, dem Befund des Lärmgutachters und des Gutachters für Humanmedizin an:<br />

„Die im Rahmen des Teilgutachtens Lärm geprüften und für schlüssig, vollständig, plausibel<br />

und nachvollziehbar bewerteten Rasterlärmkarten bilden die wesentliche Grundlage der<br />

schutzgutbezogenen Bewertung der Auswirkungen durch Lärm. Die Auswirkungen des Vorhabens<br />

durch Lärm auf Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Jagdwirtschaft, Erholung und Tiere<br />

während des Baus und des Betriebes sind demgemäß als relevant, jedoch als geringfügig<br />

bzw. als vertretbar zu bewerten.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 2 - Lärm) „Die Bau- und Betriebshase<br />

des Vorhabens führt zu keinen wesentlichen oder untragbaren Belästigungen in<br />

den genannten Bereichen. Es sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen von Funktionen<br />

der Wohn-, Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie Betriebsnutzungen durch Lärmimmissionen<br />

zu erwarten.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 5 - Humanmedizin)<br />

Frage 2.2.12<br />

Liegen nach Vorhabensrealisierung raumrelevante Nutzungsänderungen durch die<br />

veränderten Schallimmissionsverhältnisse vor? Wurden diese allfälligen Beeinträchtigungen<br />

beurteilt? Ist der vom Vorhaben induzierte Verkehr in diesem Zusammenhang<br />

ausreichend berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die als Grundlage für die Beurteilung allfälliger Beeinträchtigungen aus raumplanerischer<br />

Sicht dienenden Einreichunterlagen wurden im Rahmen der Erstellung des TGA Lärm geprüft<br />

und für schlüssig, vollständig, plausibel und nachvollziehbar bewertet.<br />

Nach Vorhabenrealisierung nimmt im Teil- bzw. Endausbau in einzelnen Trassenabschnitten<br />

der S 1 Schwechat - Süßenbrunn die Immissionsbelastung zu. Zur Einhaltung der Ziel- und<br />

Richtwerte sind Maßnahmen (Tunnel, Lärmschutzwände) vorgesehen, sodass keine raumre­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 188


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

levanten Nutzungsänderungen durch die veränderte Schallimmission vorliegen. Der vom<br />

Vorhaben induzierte Verkehr wurde in diesem Zusammenhang ausreichend berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Der Sachverständige für landschaftsgebundene Erholung schließt sich der Stellungnahme<br />

des Sachverständigen für Lärm („Zur Einhaltung der Ziel- und Richtwerte sind Maßnahmen<br />

(Tunnel, Lärmschutzwände) vorgesehen, sodass keine raumrelevanten Nutzungsänderungen<br />

durch die veränderte Schallimmission vorliegen.“) und der Stellungnahme des Sachverständigen<br />

für Humanmedizin („Es sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen von Funktionen<br />

der Wohn-, Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie Betriebsnutzungen durch Lärmimmissionen<br />

zu erwarten.“) an.<br />

Gemäß dem Sachverständigen für Lärm wurde der vom Vorhaben induzierte Verkehr in diesem<br />

Zusammenhang ausreichend berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Lärmgutachter und der Humanmedizin nachgeordneter<br />

Fachbereich, dem Befund des Lärmgutachters und des Gutachters für Humanmedizin an:<br />

„Die im Rahmen des Teilgutachtens Lärm geprüften und für schlüssig, vollständig, plausibel<br />

und nachvollziehbar bewerteten Rasterlärmkarten bilden die wesentliche Grundlage der<br />

schutzgutbezogenen Bewertung der Auswirkungen durch Lärm. Die Auswirkungen des Vorhabens<br />

durch Lärm auf Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Jagdwirtschaft, Erholung und Tiere<br />

während des Baus und des Betriebes sind demgemäß als relevant, jedoch als geringfügig<br />

bzw. als vertretbar zu bewerten.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 2 - Lärm) „Die Bau- und Betriebshase<br />

des Vorhabens führt zu keinen wesentlichen oder untragbaren Belästigungen in<br />

den genannten Bereichen. Es sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen von Funktionen<br />

der Wohn-, Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie Betriebsnutzungen durch Lärmimmissionen<br />

zu erwarten.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 5 - Humanmedizin)<br />

Frage 2.2.13<br />

Wird durch das Vorhaben ein wesentlich größerer Kreis von Nachbarn dauerhaft entlastet<br />

als Nachbarn durch das Vorhaben belastet werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Durch das Vorhaben wird nach der Gesamtverkehrsfreigabe ein wesentlich größerer Kreis<br />

von Nachbarn dauerhaft entlastet, als vergleichsweise Nachbarn durch das Vorhaben belastet<br />

werden. Die diesbezüglichen Untersuchungen sind schlüssig und nachvollziehbar.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 189


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Aufgrund der Verlagerungseffekte des Verkehrs von den Ortsgebieten auf die relativ ortsferne<br />

S 1 ist diese Frage mit ja zu beantworten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Der Sachverständige für Humanmedizin schließt sich den Stellungnahmen der Sachverständigen<br />

für Lärm und für Luftschadstoffe und Klima an.<br />

Frage 2.2.14<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus lärmtechnischer Sicht erforderlich, damit<br />

schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />

verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die in den Einreichunterlagen dargestellten Maßnahmen sind sinnvoll, jedoch ist es aus<br />

schalltechnischer Sicht notwendig, darüber hinausgehende Maßnahmen zu fordern. Die Auflistung<br />

der Maßnahmen ist im Kap. 6, Maßnahmenkatalog für das Fachgebiet Lärm dargelegt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird diese Frage im Kapitel 2.5 Fachgebiet Humanmedizin beantwortet.<br />

Frage 2.2.15<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus lärmtechnischer Sicht erforderlich, damit<br />

schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die in den Einreichunterlagen dargestellten Maßnahmen sind sinnvoll, es ist jedoch aus<br />

schalltechnischer Sicht notwendig, darüber hinausgehende Maßnahmen zu fordern. Die Auflistung<br />

der Maßnahmen ist im Teil 1 des Teilgutachtens Lärm, Kapitel 5, nachzulesen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 190


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird diese Frage im Kapitel 2.5 Fachgebiet Humanmedizin beantwortet.<br />

Frage 2.2.16<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Lärm während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich? Sind die<br />

dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Aus schalltechnischer Sicht ist es notwendig, während der Bau- und der Betriebsphase (Teilverkehrs-<br />

und Gesamtverkehrsfreigabe) Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden<br />

Kontrolle zu fordern. Die Auflistung der Maßnahmen zur Beweissicherung und begleitenden<br />

Kontrolle sind im Kap. 6, Maßnahmenkatalog angeführt.<br />

Fachgebiet 03 – Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall<br />

Frage 2.3.1<br />

Sind in den Unterlagen alle für das Vorhaben relevant in Frage kommenden Emissionsquellen,<br />

sowohl für die Betriebs- als auch für die Bauphase ausreichend dargestellt<br />

und berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

In den Unterlagen sind alle für das Vorhaben relevanten Emissionsquellen sowohl in der<br />

Bau- als auch der Betriebsphase ausreichend dargestellt und berücksichtigt.<br />

Frage 2.3.2<br />

Wurde der Untersuchungsraum für die Betriebs- und Bauphase in der UVE ausreichend<br />

weit abgegrenzt, so dass alle von Erschütterungen relevant beeinflussten Flächen<br />

erfasst werden und ist die festgelegte Abgrenzung nachvollziehbar begründet?<br />

Sind die vorgesehenen Untersuchungsbereiche zur Kriegsmittelerkundung ausreichend<br />

angenommen? Ist der vom Vorhaben induzierte Verkehr ausreichend berücksichtigt<br />

(inkl. Zulaufstrecken)?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 191


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Der Untersuchungsraum für die Betriebs- und Bauphase in der UVE wurde ausreichend weit<br />

abgegrenzt. Die festgelegte Abgrenzung ist aus Sicht des Fachgebietes nachvollziehbar begründet.<br />

Der zu erwartende Verkehr wurde bei der Prognose ausreichend berücksichtigt. Die<br />

S 1 verläuft so weit von verbautem Gebiet entfernt, dass von Menschen wahrnehmbare Erschütterungen<br />

nicht auftreten werden. Betreffend die Sekundärschallimmissionen für den<br />

Tunnelbereich ist guter Schallschutz gemäß ÖNORM S 9012 gegeben.<br />

Betreffend die Erschütterungsbelastung der Anrainer an den derzeit verfügbaren Durchfahrtsstraßen<br />

ist folgendes festzustellen. Das Kriterium für die Beurteilungsschwingstärke für<br />

ausreichenden Erschütterungsschutz ist im gegenständlichen Projekt auch unter Ansatz der<br />

ungünstigsten, nach der ÖNORM S 9012 anzusetzenden Gesamteinwirkungsdauer in der<br />

Nacht (2000 s, K r,TE = 0,28, siehe Befund zur Frage 2.3.3/ Verkehrsaufkommen) erfüllt. Somit<br />

ist die Verkehrszunahme in den Orten Groß-Enzersdorf und Raasdorf bei Teilverkehrsfreigabe<br />

aus der Sicht des Erschütterungsschutzes zulässig. Bei Vollverkehrsfreigabe kommt es<br />

an allen Durchfahrtsstraßen zu einer Verkehrsentlastung.<br />

Frage 2.3.3<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachgebietes<br />

Erschütterungen, Sekundärschall und Kriegsmittel ausreichend, richtig, plausibel<br />

und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den<br />

in der UVE angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Im Befund wird ein Überblick über die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen<br />

geboten. Diese sind aus der Sicht des Fachgebietes Erschütterungen, Sekundärschall und<br />

Kriegsmittel ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Bei der fachlichen Prüfung<br />

ergaben sich keine Abweichungen von den in der UVE angeführten Darstellungen und<br />

Schlussfolgerungen.<br />

Zusätzlich zu den Ausführungen in der UVE wurde auch der Fall Teilverkehrsfreigabe beurteilt.<br />

Frage 2.3.4<br />

Kommt es zu wahrnehmbaren Erschütterungen in den Siedlungs- bzw. Erholungsräumen<br />

während des Baus und des Betriebes und wie sind diese allenfalls zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Bauwerksschäden in der Bauphase werden durch die im Befund beschriebene Vorgangsweise<br />

vermieden. Im Hinblick auf die Kürze der Andauer der Bauarbeiten im Nahbereich eines<br />

einzelnen Anrainers sind diese Erschütterungen auf jeden Fall als zumutbar zu bewerten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 192


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die S 1 verläuft so weit von verbautem Gebiet entfernt, dass in der Betriebsphase von Menschen<br />

wahrnehmbare Erschütterungen nicht auftreten werden. Betreffend die Sekundärschallimmissionen<br />

für den Tunnelbereich ist guter Schallschutz gemäß ÖNORM S 9012 gegeben.<br />

Betreffend die Erschütterungsbelastung der Anrainer an den derzeit verfügbaren Durchfahrtsstraßen<br />

ist folgendes festzustellen. Das Kriterium für die Beurteilungsschwingstärke für<br />

ausreichenden Erschütterungsschutz ist im gegenständlichen Projekt auch unter Ansatz der<br />

ungünstigsten, nach der ÖNORM S 9012 anzusetzenden Gesamteinwirkungsdauer in der<br />

Nacht (2000 s, K r,TE = 0,28, siehe Befund zur Frage 2.3.3/ Verkehrsaufkommen) erfüllt. Somit<br />

ist die Verkehrszunahme in den Orten Groß-Enzersdorf und Raasdorf bei Teilverkehrsfreigabe<br />

aus der Sicht des Erschütterungsschutzes zulässig. Bei Vollverkehrsfreigabe kommt es<br />

an allen Durchfahrtsstraßen zu einer Verkehrsentlastung.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Der Sachverständige für landschaftsgebundene Erholung schließt sich der Stellungnahme<br />

des Sachverständigen für Erschütterungen an: „Die S1 verläuft so weit von verbautem Gebiet<br />

entfernt, dass von Menschen wahrnehmbare Erschütterungen nicht auftreten werden.“<br />

Aufgrund der begrenzten Aufenthaltsdauer von Erholungssuchenden und der Entfernung der<br />

Trasse zu sensiblen Erholungsräumen (z.B. Altarm Groß-Enzersdorf) sind keine relevanten<br />

Auswirkungen auf landschaftsgebundene Erholungsnutzungen durch Erschütterungen während<br />

des Baus und Betriebes zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Erschütterungen und der Humanmedizin nachgeordneter<br />

Fachbereich, den Befunden der genannten Gutachter an: „Bauwerksschäden in der Bauphase<br />

werden durch die im Befund beschriebene Vorgangsweise vermieden. Im Hinblick auf<br />

die Kürze der Andauer der Bauarbeiten im Nahbereich eines einzelnen Anrainers sind diese<br />

Erschütterungen auf jeden Fall als zumutbar zu bewerten. Die S 1 verläuft so weit von verbautem<br />

Gebiet entfernt, dass in der Betriebsphase von Menschen wahrnehmbare Erschütterungen<br />

nicht auftreten werden.“ (Zitat aus Gutachten Nr. 3 - Erschütterungen, Sekundärschall<br />

und Kriegsmittel) „Mit der Umsetzung der im UVE Fachbereich Erschütterungen und<br />

Sekundärschall und im UVP Teilgutachten Nr. 03 Erschütterungen, Sekundärschall und<br />

Kriegsmittel angeführten Maßnahmen wird sichergestellt, dass in der Bauphase keine unzumutbaren<br />

Belästigungen auftreten werden. […] In der Betriebsphase werden keine Erschütterungen<br />

bei den Anrainern auftreten.“ (Zitate aus Gutachten Nr. 5 – Humanmedizin)<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird diese Frage im Fragenkapitel 2.5 Fachgebiet Humanmedizin<br />

beantwortet.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.3.5<br />

Wird die Immissionsbelastung zu schützender Güter (nach dem Stand der Technik)<br />

möglichst gering gehalten (Immissionsminimierungsgebot), sodass allfällige Maßnahmen<br />

noch im Verhältnis zu der damit insgesamt erreichbaren Verringerung der<br />

Immissionsbelastung stehen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Es ist festzustellen, dass die Bauarbeiten bei entsprechender – an sich selbstverständlicher<br />

Sorgfalt - ohne Gefährdung der benachbarten Gebäude durchgeführt werden können. Im<br />

Hinblick auf die Kürze der Andauer der Bauarbeiten im Nahbereich eines einzelnen Anrainers<br />

sind diese Erschütterungen aber auf jeden Fall als zumutbar zu bewerten.<br />

Die S 1 verläuft so weit von verbautem Gebiet entfernt, dass von Menschen wahrnehmbare<br />

Erschütterungen nicht auftreten werden. Betreffend die Sekundärschallimmissionen für den<br />

Tunnelbereich ist guter Schallschutz gemäß ÖNORM S 9012 gegeben.<br />

Betreffend die Erschütterungsbelastung der Anrainer an den derzeit verfügbaren Durchfahrtsstraßen<br />

ist folgendes festzustellen. Das Kriterium für die Beurteilungsschwingstärke für<br />

ausreichenden Erschütterungsschutz ist im gegenständlichen Projekt auch unter Ansatz der<br />

ungünstigsten, nach der ÖNORM S 9012 anzusetzenden Gesamteinwirkungsdauer in der<br />

Nacht (2000 s, K r,TE = 0,28, siehe Befund zur Frage 2.3.3/ Verkehrsaufkommen) erfüllt. Somit<br />

ist die Verkehrszunahme in den Orten Groß-Enzersdorf und Raasdorf bei Teilverkehrsfreigabe<br />

aus der Sicht des Erschütterungsschutzes zulässig. Bei Vollverkehrsfreigabe kommt es<br />

an allen Durchfahrtsstraßen zu einer Verkehrsentlastung.<br />

Man kann davon ausgehen, dass Fauna und Flora ausreichend geschützt sind, falls die<br />

Schutzkriterien für Menschen eingehalten werden.<br />

Die Immissionsbelastung zu schützender Güter wird nach dem Stand der Technik möglichst<br />

gering gehalten. Allfällige Maßnahmen stehen im Verhältnis zu der damit insgesamt erreichten<br />

Verringerung der Immissionsbelastung.<br />

Frage 2.3.6<br />

Werden Immissionen vermieden, die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der<br />

Nachbarn/Nachbarinnen gefährden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Es ist festzustellen, dass die Bauarbeiten bei entsprechender – an sich selbstverständlicher<br />

– Sorgfalt ohne Gefährdung der benachbarten Gebäude durchgeführt werden können.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird diese Frage im Fragenkapitel 2.5 Fachgebiet Humanmedizin<br />

beantwortet.<br />

Frage 2.3.7<br />

Findet eine unzumutbare Belästigung oder Gefährdung von Leben oder Gesundheit<br />

von Nachbarn durch etwaige vom Vorhaben verursachte Erschütterungen statt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Eine unzumutbare Belästigung oder Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Nachbarn<br />

durch etwaige vom Vorhaben verursachte Erschütterungen findet nicht statt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird diese Frage im Fragenkapitel 2.5 Fachgebiet Humanmedizin<br />

beantwortet.<br />

Frage 2.3.8<br />

Sind Maßnahmen während des Baus zur Reduktion von Erschütterungen erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können? Sind Maßnahmen während des Baus zur Auffindung und allfälligen<br />

Entsorgung von Kriegsrelikten erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten<br />

Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Bauwerksschäden durch Erschütterungen<br />

in der Bauphase sind im Befund dargestellt. Im Hinblick auf die Kürze der Andauer der<br />

Bauarbeiten im Nahbereich eines einzelnen Anrainers sind diese Erschütterungen aber auf<br />

jeden Fall als zumutbar zu bewerten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird diese Frage im Fragenkapitel 2.5 Fachgebiet Humanmedizin<br />

beantwortet.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 195


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.3.9<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes zur Reduktion von Erschütterungen erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens<br />

vergrößert werden können ? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Während des Betriebes sind keine Maßnahmen zur Reduktion von Erschütterungen erforderlich.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird diese Frage im Fragenkapitel 2.5 Fachgebiet Humanmedizin<br />

beantwortet.<br />

Frage 2.3.10<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Erschütterungen, Sekundärschall und Kriegsmittel während der Bauund/oder<br />

Betriebsphase erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen<br />

sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Zusätzlich zu den in der UVE definierten Maßnahmen für die Bauphase wurde in Absatz<br />

5.2.1 des TGA die Maßnahme 3 (Überprüfung des Zustandes der Straßen für die Massentransporte)<br />

vorgeschrieben. Für die Betriebsphase sind keine Maßnahmen notwendig.<br />

Fachgebiet 04 – Luftschadstoffe und Klima<br />

Frage 2.4.1<br />

Sind die in den Fachbeiträgen zur UVE vorgelegten Darstellungen und Schlussfolgerungen<br />

aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Entsprechen<br />

die Einreichunterlagen den Anforderungen der RVS 04.02.12 hinsichtlich<br />

Systemabgrenzung, Heranziehung von Irrelevanzschwellen, Beschreibung des Ist-<br />

Zustandes, Emissionsberechnung, Berechnung der Schadstoffausbreitung (Zusatzbelastung)<br />

und Berechnung der Gesamtbelastung? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu<br />

Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 196


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Generell wird auf die Beantwortung zu Frage 2.1.1 verwiesen. Zusammenfassend kann geschlossen<br />

werden, dass die Darstellungen und Schussfolgerungen in der UVE nachvollziehbar<br />

sind und den Anforderungen der RVS 04.02.12 in Bezug auf Systemabgrenzung, Beschreibung<br />

des Istzustandes, Methoden für die Emissions- und Immissionsberechnung sowie<br />

Berechnung der Zusatz- und Gesamtbelastung entsprechen. Aufgrund der fachlichen<br />

Prüfung der Unterlagen ergaben sich Ergänzungen jedoch keine relevanten Abweichungen<br />

der in der UVE dargestellten Schlussfolgerungen.<br />

Frage 2.4.2<br />

Wurde der Untersuchungsraum für die Betriebs- und Bauphase in der UVE ausreichend<br />

weit abgegrenzt, so dass alle von Luftschadstoffen beeinflussten Flächen erfasst<br />

werden und ist die festgelegte Abgrenzung nachvollziehbar begründet? Ist der<br />

vom Vorhaben induzierte Verkehr ausreichend berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Siehe Beantwortung zu Frage 2.1.2<br />

Frage 2.4.3<br />

Werden die für Straßenbauvorhaben anzuwendenden Genehmigungskriterien des § 20<br />

Abs. 3 IG-L i.d.F. BGBl. 77/2010 eingehalten? Werden sonstige gesetzlich Grenz- und /<br />

oder anerkannte Richtwerte überschritten? Wenn ja, wie werden die Überschreitungen<br />

beurteilt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Als Grundlage zur Beantwortung dieser Frage dienen die Genehmigungsvoraussetzungen<br />

des §20 Abs. 3 IG-L i.d.F. BGBl. 77/2010 sowie die im IG-L idgF. vorgegebenen Grenz- und<br />

Richtwerte. Zu unterscheiden ist in Grundbelastung, vorhabensbezogene Zusatzbelastung<br />

(Bau- und Betriebsphase) sowie Gesamtbelastung.<br />

Grundbelastung:<br />

Die Beschreibung des Istzustandes der Luftgüte basiert auf den Werten der im Projektgebiet<br />

liegenden bzw. anrainenden Luftgütemessstellen. Das gesamte Projektgebiet ist aufgrund<br />

von großflächigen Überschreitungen der zulässigen Anzahl von Tagen mit PM10 Konzentrationen<br />

mit einem TMW > 50 µg/m³ als belastetes Gebiet für Feinstaub ausgewiesen. Der<br />

Jahresmittelwert für PM10 bleibt hingegen eingehalten.<br />

Für PM2.5 liegen wesentlich weniger Daten zur Beurteilung des Istzustandes vor. An den<br />

beiden Wr. Messstellen Währinger Gürtel und Taborstraße wird der Grenzwert für den JMW<br />

eingehalten. Im Jahr 2011 wurden im Stadtgebiet von Wien noch weitere PM2.5 Messungen<br />

betrieben, und zwar bei den Messstellen Lobau, Rinnböckstraße, Kendlerstraße und Stad­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 197


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

lau. Die Konzentrationen lagen 2011 zwischen 17 µg/m³ in der Lobau und 23 µg/m³ im unmittelbaren<br />

Nahbereich der Südost Tangente (Rinnböckstraße). Zudem wurde vom Amt der<br />

NÖ. Landesregierung in Schwechat eine PM2.5 Messstelle (ausgerüstet mit GRIMM Messgerät)<br />

installiert. Die östlichen Bereiche (Lobau – Schwechat) liegen mit 15 bis 17 µg/m³<br />

merklich unter dem Grenzwert. Daraus kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geschlossen<br />

werden, dass der Grenzwert von 25 µg/m³ auch im Projektgebiet eingehalten wird.<br />

Bei Stickstoffdioxid kann davon ausgegangen werden, dass im Projektgebiet nördlich der<br />

Donau der Grenzwert für den JMW (30 µg/m³ ab 1.1.2012 2 ) eingehalten wird. Im Projektgebiet<br />

südlich der Donau liegen die Werte der Messstelle Kaiser Ebersdorf in den letzten Jahren<br />

immer um 30 µg/m³, Schwechat bereits merklich darunter. Entlang dem unmittelbaren<br />

Einflussbereich der A4 aber auch im Bereich von Zulaufstrecken (z.B. B10 Schwechat,<br />

Bruck- Hainburger Straße) kann eine Überschreitung eines JMW von 30 µg/m³ nicht ausgeschlossen<br />

werden. Bei den Kurzzeitwerten wurde an den betrachteten Messstellen der<br />

Grenzwert für den max. HMW in den letzten Jahren nie erreicht, der Zielwert für den TMW<br />

(80 µg/m³) wurde punktuell in den Jahren 2005 und 06 überschritten, ab 2007 nicht mehr.<br />

Durch eine Verordnung zum UVP-G wurde das Stadtgebiet von Wien mit einigen wenigen<br />

Ausnahmezonen zum belasteten Gebiet hinsichtlich NO2 erklärt. Im unmittelbaren Projektgebiet<br />

trifft jedoch – mit Ausnahme der oben angeführten Teilbereiche – die Grundlage der<br />

Ausweisung als belastetes Gebiet hinsichtlich NO2 (Grenzwertüberschreitung) nicht zu.<br />

Bei der Belastung durch Stickoxide (als Summe der NO und NO2 Immissionen) ist anzumerken,<br />

dass der für ökologische Betrachtungen geltende Grenzwert von 30 µg/m³ im Jahresmittel<br />

(als NO2) gemäß Messkonzept-Verordnung zum IG-L im Projektgebiet nicht anzuwenden<br />

ist. Betrachtet man die Messstellen Lobau und Glinzendorf, so sieht man aber, dass trotz der<br />

relativen Nähe zu NOx Großemittenten, dieser Grenzwert eingehalten wird.<br />

Für die restlichen Luftschadstoffe wie CO, Benzol und Benz(a)pyren sowie Staubinhaltsstoffe<br />

liegen keine Grenzwertüberschreitungen vor. Gleiches gilt für die Deposition von Staub und<br />

Staubinhaltsstoffen.<br />

Eine Sonderstellung nimmt Ozon ein. Im Untersuchungsgebiet wird die Informationsschwelle<br />

relativ häufig überschritten. Die Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie<br />

jene zum Schutz der Vegetation werden großflächig überschritten. Dies ist jedoch leider ein<br />

überregionales Problem. Die in den letzten Jahren zu verzeichnende leite Entspannung ist<br />

eher auf meteorologische Umstände zurückzuführen.<br />

Zusatzbelastung und Gesamtbelastung Bauphase<br />

Während der Bauphase ist vorhabensbedingt mit erhöhten Zusatzbelastungen zu rechnen.<br />

Dies betrifft in erster Linie Staub durch Manipulation von Material und verbrennungsbedingte<br />

(motorische) Emissionen von NOx und PM. Wie die Berechnungen zeigen ergeben sich im<br />

Jahresmittel im Untersuchungsgebiet entlang der Trasse Zusatzbelastungen im Bereich von<br />

irrelevant bis geringfügig (


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Beim PM10 kommt es jedoch beim Tagesmittelwert je nach Bautätigkeit und meteorologischen<br />

Bedingungen zu tw. hohen Zusatzbelastungen. Bei einzelnen Punkten kann es vorhabensbedingt<br />

im Jahr mit der stärksten Bautätigkeit zu mehr als 10 zusätzlichen Überschreitungstagen<br />

kommen. Der Großteil der Zusatzbelastung ist durch die Manipulation von staubenden<br />

Materialien bedingt.<br />

Bei NO2 sind die Zusatzbelastungen im maximalen Halbstundenmittelwert größtenteils relevant.<br />

Eine Überschreitung des Grenzwertes von 200 µg/m³ ist jedoch – außer im Nahbereich<br />

der A4 – sehr unwahrscheinlich. Schlussendlich kann aber aufgrund lokaler Gegebenheiten<br />

(kurzzeitige außerordentliche Emissionen gepaart mit ungünstigen Ausbreitungsbedingungen)<br />

eine Grenzwertüberschreitung beim max. HMW bei NO2 nie ausgeschlossen werden.<br />

In Bezug auf die klimatischen Bedingungen wird es im lokalen Umfeld der Baufelder zu einer<br />

geringfügig höheren Lufttemperatur kommen. Zudem wird sich durch die offenen Bauflächen<br />

das Strahlungsangebot verändern. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Bauphase ist<br />

jedoch eine bleibende Auswirkung auf das Mikroklima auszuschließen.<br />

Zusatzbelastung und Gesamtbelastung Betriebsphase<br />

Bei der Betrachtung des Jahresmittelwertes für NO2 zeigt sich, dass im Bereich des Knotens<br />

Schwechat lokale Überschreitungen des IG-L Grenzwertes von 30 µg/m³ nicht auszuschließen<br />

sind. Werte die größer sind als der IG-L Grenzwert + 10 µg/m³ sind nur mehr im unmittelbaren<br />

Straßenbereich der A4 und der S 1 zu erwarten. Das ‚Auslösekriterium’ von Gesamtbelastungen<br />

von 30+10 µg/m³ im Jahresmittel und relevanten Zusatzbelastungen wird<br />

in den Wohnbereichen jedoch nirgends erreicht. Nördlich der Donau liegt bereits die Vorbelastung<br />

bei Stickoxiden deutlich unter den Werten südseitig der Donau. Bei keinen der angeführten<br />

Aufpunkte ergeben sich Gesamtbelastungen, die an den Grenzwert von 30 µg/m³<br />

herankommen. Bezüglich des NO2 Kurzzeitmittelwertes ist anzumerken, dass bei fast allen<br />

Aufpunkten südlich und nördlich der Donau Zusatzbelastungen über der Relevanzgrenze zu<br />

verzeichnen sind. Der IG-L Grenzwert von 200 µg/m³ bleibt jedoch an diesen Punkten deutlich<br />

unterschritten.<br />

Bei der Betrachtung des Jahresmittelwertes für PM10 kann angemerkt werden, dass auch im<br />

Bezugsjahr 2035 lokale Überschreitungen des IG-L Grenzwertes von 40 µg/m³ nicht zu erwarten<br />

sind. Bezüglich des Kurzzeitmittelwertes (max. TMW) ist anzuführen, dass lediglich<br />

bei wenigen Aufpunkten (AP 6a, AP31, AP32) ein zusätzlicher Überschreitungstag (bzw. 4<br />

µg/m³ als max. TMW) prognostiziert wird. Dem stehen Entlastungen in der Größenordnung<br />

von 6 Überschreitungstagen bzw. bis zu 9 µg/m³ bei Wohnanrainern gegenüber.<br />

Die durch das Projekt verursachten zusätzlichen Depositionen an Schwefel sind bei den geringen<br />

SO2 – Emissionen nicht relevant. Relevante Einträge durch Staub oder Staubinhaltsstoffe<br />

sind projektbezogen ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

Bei Stickstoff liegen nur in unmittelbarer Trassennähe die Einträge (Ist- und Zusatzbelastung)<br />

im Bereich der kritischen Werte für Forstgebiete. Im Nationalpark Donau-Auen bleiben<br />

die projektbedingten Zusatzbelastungen des N- Eintrages unter 0,1 kg/ha.a.<br />

Entlang der Zulaufstrecken, werden NO2 Jahresmittelwerte > 30 µg/m³ im unmittelbaren Einflussbereich<br />

der S 1 südlich des Knotens Schwechat sowie entlang der Wiener Straße westlich<br />

des Hauptplatzes (Schwechat) prognostiziert. Relevante Zusatzbelastungen (>3% des<br />

Grenzwertes) werden hingegen östlich des Hauptplatzes entlang der Bruck Hainburger Stra­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 199


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

ße ausgewiesen. Das Kriterium eines Überschreitens eines NO2 JMW von 40 µg/m³ und<br />

einer relevanten Zusatzbelastung wird in den betrachteten Straßenzügen nicht erreicht.<br />

Entlang der Zulaufstrecken nördlich der Donau wird der Grenzwert für den NO2 Jahresmittelwert<br />

eingehalten. Die prognostizierten Zusatzbelastungen sind an den ausgewiesenen<br />

Aufpunkten irrelevant.<br />

Beim Kurzzeitwert (HMW) stellt sich die Lage etwas anders dar. Die projektbezogenen Zusatzbelastungen<br />

sind an den ausgewiesenen Aufpunkten zwar relevant, die Gesamtbelastung<br />

bleibt jedoch deutlich unter dem Grenzwert von 200 µg/m³.<br />

Bei Feinstaub bleiben entlang der Zulaufstrecken die prognostizierten Zusatzbelastungen<br />

sowohl im Langzeit- als auch im Kurzzeitmittelwert unterhalb der Relevanzschwelle.<br />

Anzumerken ist, dass die in der UVE angestellten Berechnungen der Belastungen durch<br />

Luftschadstoffe auf Basis des Emissionsfaktorenhandbuches HBEFA V2.1a (2004) erfolgten.<br />

Bei Abschluss der UVE wurde eine neue Datenbasis veröffentlicht HBEFA V3.1 (2010), die<br />

nun auch die bereits bekannten Emissionsstandards EURO 5&6 für PKW und Nutzfahrzeuge<br />

berücksichtigt. Auf Basis dieser neuen Daten konnte abgeschätzt werden, dass sich die<br />

prognostizierten Zusatzbelastungen bei NO2 um ca. 35 bis 40% und bei PM10 um ca. 20%<br />

im Betriebsfall reduzieren werden. Die trotz Verwendung der höheren Emissionswerte in der<br />

UVE ausgewiesenen und in der UVP übernommenen Werte der Zusatzbelastungen liegen<br />

somit auf der höheren – d.h. sicheren – Seite. Dies wurde durch eine Berechnung der Zusatzbelastungen<br />

im Bezugsjahr 2035 nachgewiesen.<br />

Auswirkungen auf das Mikroklima lassen sich auf den unmittelbaren Trassenverlauf beschränken.<br />

Durch den Betrieb des Vorhabens ergeben sich keine relevanten nachteiligen<br />

Auswirkungen.<br />

Genehmigungskriterien:<br />

Die Genehmigungskriterien gemäß IG-L §20 hinsichtlich Betrachtung von Zusatz- und Gesamtbelastung<br />

wurden geprüft. Diese werden in Bezug auf die Schutzgüter Luft und Klima<br />

erfüllt. Darüber hinausgehende Betrachtungen in Bezug auf Auswirkungen (z.B. Kurzzeitmittelwerte<br />

bei PM10) werden von den zuständigen Fachgutachtern (z.B. Medizin) durchgeführt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Wald<br />

Die für Straßenbauvorhaben anzuwendenden Genehmigungskriterien des § 20 Abs. 3 IG-L<br />

i.d.F. BGBl. 77/2010 werden – soweit für das Fachgebiet Wald relevant – eingehalten.<br />

Der Langzeit-Vegetationsrichtwert der Österreichischen Akademie der Wissenschaften<br />

(ÖAW) zum Schutz der Vegetation (NO 2 -JMW: 30 µg/m³) wird im Südteil des Projektes (Knoten<br />

Schwechat) im unmittelbaren Nahbereich der S 1 bzw. von verkehrsreichen Zulaufstrecken<br />

überschritten. Davon sind allerdings vorwiegend straßenbegleitende Waldflächen betroffen<br />

sind. Zudem liegen die Wirkungsschwellen für die Vegetation bei NO 2 aufgrund der<br />

geringeren SO 2 -Belastung heute deutlich höher, als zur Zeit der Festlegung des Richtwertes<br />

in den 1980er Jahren. Eine relevante Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzflächen kann<br />

daher ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen auf den Wald durch NO 2 -Immissionen<br />

sind daher als geringfügig anzusehen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 200


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Der Richtwert für Stickstoffeinträge wird nur im unmittelbaren Nahbereich der S 1 erreicht<br />

bzw. überschritten. Unter der Berücksichtigung, dass es sich bei den betroffenen Waldböden<br />

um Auböden und Tschernoseme mit natürlicherweise hohem Stickstoffumsatz handelt, und<br />

Wälder nur kleinflächig betroffen sind, können die Auswirkungen als geringfügig eingestuft<br />

werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Boden und Landwirtschaft<br />

Die für Straßenbauvorhaben anzuwendenden Genehmigungskriterien des § 20 Abs. 3 IG-L<br />

i.d.F. BGBl. 77/2010 werden – soweit für das Fachgebiet Boden und Landwirtschaft relevant<br />

– eingehalten.<br />

Der Langzeit-Vegetationsrichtwert der Österreichischen Akademie der Wissenschaften<br />

(ÖAW) zum Schutz der Vegetation (NO 2 -JMW: 30 µg/m³) wird nur im Südteil des Projektes<br />

(Knoten Schwechat) im unmittelbaren Nahbereich der S 1 bzw. von verkehrsreichen Zulaufstrecken<br />

überschritten. Nördlich der Donau – wo der Großteil der durch die S 1 betroffenen<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen liegt - liegen die Immissionswerte deutlich unter dem ÖAW-<br />

Richtwert. Eine relevante Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist aber nicht zu<br />

erwarten, da die Wirkungsschwellen für die Vegetation bei NO 2 aufgrund der geringeren<br />

SO 2 -Belastung heute deutlich höher liegen, als zur Zeit der Festlegung des Richtwertes in<br />

den 1980er Jahren.<br />

Ansonsten kommt weder in der Bau- noch in der Betriebsphase zu vorhabenbedingten Überschreitungen<br />

der anzuwendenden landwirtschaftsrelevanten Grenz- und Richtwerte.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Verbindliche Grenz- und / oder anerkannte Richtwerte werden nicht überschritten. Die PM10<br />

TMW Zusatzbelastungen in der Bauphase und in den dargestellten Betriebsphasen sind aus<br />

medizinischer Sicht als irrelevant zu beurteilen, da es zu keiner epidemiologisch nachweisbaren<br />

Einflussnahme auf die Morbidität und Mortalität in der exponierten Bevölkerung kommen<br />

wird.<br />

Frage 2.4.4<br />

Kann die bleibende Schädigung der Luft aufgrund erheblicher Belastungen der Umwelt<br />

durch nachhaltige Immissionseinwirkungen ausgeschlossen werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Unter Bedachtnahme der Vorgaben des IG-L in Bezug auf zulässige Werte von projektbedingten<br />

Zusatzbelastungen in Verbindung mit Überschreitungen von Grenzwerten und unter<br />

Bewertung der Relevanz von Zusatzbelastungen gemäß der entsprechenden RVS kann geschlossen<br />

werden, dass nachhaltige Immissionseinwirkungen auf das Schutzgut Luft durch<br />

das Projekt nicht zu erwarten sind.<br />

Bei Betrachtung des Schutzgutes Klima ergibt sich die Situation, dass die Gesamtemissionen<br />

an CO2 und CO2-Äquivalent im Vergleich zu Wien und den im Projektgebiet liegenden<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Gemeinden um 0,3% steigen werden. Jegliche CO2 Zunahme läuft zwar der Erfüllung der<br />

Klimaziele entgegen, aufgrund des Projektes können aber keine relevanten nachhaltigen<br />

Veränderungen der CO2 Bilanz erwartet werden. Relevante Auswirkungen auf das Mikroklima<br />

sind ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

Frage 2.4.5<br />

Werden Immissionen vermieden, die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der<br />

Nachbarn/Nachbarinnen gefährden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu einer großflächigen Verlagerung des Verkehrsaufkommens<br />

vom Bestandsnetz, welches sich vorrangig im stark verbauten Gebiet befindet, auf<br />

eine Hochleistungsstraße mit relativ großem Abstand zu den nächsten Wohnanrainern. Die<br />

Berechnungen haben gezeigt, dass die Vorgaben des IG-L in Bezug auf die Zulässigkeit von<br />

projektbedingten Immissionen eingehalten werden.<br />

Es treten durch das Projekt keine Immissionen auf, die das Eigentum oder sonstige dingliche<br />

Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen gefährden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Immissionen, die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen<br />

gefährden werden vermieden.<br />

Frage 2.4.6<br />

Werden die Emissionen von Schadstoffen während des Baus nach dem Stand der<br />

Technik begrenzt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Für die Bauphase werden bereits in der UVE zur Begrenzung der Feinstaub- (PM10)­<br />

Emissionen Maßnahmen vorgeschlagen. Diese sind fester Bestandteil des Projektes. Im<br />

vorliegenden UVP-Gutachten wurden in Anlehnung an die RVS 04.02.12 sowie an die<br />

Schweizer „Baurichtlinie Luft“ zusätzlich umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen<br />

für eine weitere Reduktion der Staubbelastung gefordert (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit<br />

der Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte mit Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern, Vorbegrünung<br />

von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von Baustellenflächen wie Baulager,<br />

Materialdeponien, Mischanlagen etc.). Damit kann die Zusatzbelastung durch PM10<br />

auch in der Bauphase auf ein unvermeidbares Ausmaß nach dem Stand der Technik reduziert<br />

werden, was auch hinsichtlich der Ausweisung des Projektraumes als Sanierungsgebiet<br />

Luft von Bedeutung ist.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 202


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Bezüglich NOx Emissionen ist die Vorgabe eines Emissionsstandards IIIa gemäß BGBl.II Nr.<br />

136/2005 für Baumaschinen bereits in der UVE definiert. Darüber hinausgehende Forderungen<br />

sind nicht erforderlich.<br />

Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen während des Baus sind in Kapitel<br />

5.2.1aufgelistet.<br />

Frage 2.4.7<br />

Werden die Emissionen von Schadstoffen während des Betriebs nach dem Stand der<br />

Technik begrenzt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

In der Betriebsphase ergibt sich die Begrenzung der Emissionen nach dem Stand der Technik<br />

aus den einschlägigen Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge. Die Portalbereiche werden<br />

durch den Betrieb von Portalluftabsaugungen weitgehend entlastet. Weitere Maßnahmen<br />

sind daher nicht erforderlich.<br />

Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen während des Betriebes sind in Kapitel 5.2.2 aufgelistet.<br />

Frage 2.4.8<br />

Wird die Immissionsbelastung zu schützender Güter (nach dem Stand der Technik)<br />

möglichst gering gehalten (Immissionsminimierungsgebot), sodass allfällige Maßnahmen<br />

noch im Verhältnis zu der damit insgesamt erreichbaren Verringerung der<br />

Immissionsbelastung stehen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Immissionsbelastung für die zu schützenden Güter wird unter Berücksichtigung des<br />

Standes der Technik emissionsseitig sowie durch die im Projekt vorgesehenen und zusätzlich<br />

erforderlichen Maßnahmen in der Bauphase und der Betriebsphase (Portalluftabsaugung)<br />

möglichst gering gehalten.<br />

Frage 2.4.9<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Luftschadstoffe auf Siedlungsraum,<br />

Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft; Wildökologie;<br />

Tiere; Pflanzen, Lebensräume; Luft; Sach- und Kulturgüter während des Baus zu bewerten?<br />

Sind dabei die Auswirkungen des vom Vorhaben induzierten Verkehrs ausreichend<br />

berücksichtigt?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 203


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Die detaillierten Beschreibungen der Auswirkungen des Baus des Projektes auf die genannten<br />

Schutzgüter Luft and Klima finden sich in Kapitel 4.3. Generell ist anzumerken, dass<br />

durch den Bau des Projektes erhöhte Schadstoffmengen an NOx und PM10 freigesetzt werden.<br />

Die Emissionen werden nach dem Stand der Technik begrenzt (siehe Frage 2.4.6).<br />

Beim Bauabschnitt Nord (Großenzersdorf bis Knoten Süßenbrunn) bleiben die Zusatzbelastungen<br />

bei PM10 und PM2.5 im Jahresmittel unterhalb der Relevanzschwellen. Die Gesamtbelastung<br />

bleibt ebenfalls unterhalb der entsprechenden Grenzwerte. Beim PM10 Tagesmittelwert<br />

sind im Jahr mit der höchsten Bauaktivität bei einzelnen Wohngebäuden bis zusätzliche<br />

zu 5 Überschreitungstage im Jahr zu erwarten. Im Erholungsbereich (z.B. AP 32, 32 a<br />

und 32 b, Gerichtsfeld Badeteich bzw. Golfplatz Süßenbrunn) sind bis zu 10 zusätzliche<br />

Überschreitungstage möglich.<br />

Bei Stickstoffdioxid (NO2) bleiben im JMW die Gesamtbelastungen unter dem IG-L Grenzwert<br />

von 30 µg/m³ (ohne Ausschöpfung der Toleranzmarge). Ebenso ist eine Überschreitung<br />

des max. HMW projektbezogen nicht zu erwarten (jedoch aufgrund von besonderen Einzelereignissen<br />

nicht auszuschließen).<br />

Im Bauabschnitt Süd (Knoten Schwechat und Tunnel Donau-Lobau) bleiben die Zusatzbelastungen<br />

bei NO2 und PM10 sowie bei PM2.5 im Jahresmittel im Bereich von irrelevant und<br />

geringfügig. Die entsprechenden Grenzwerte bleiben jedoch eingehalten.<br />

Bei den Kurzzeitgrenzwerten sind die Zusatzbelastungen relevant. Der Grenzwert für den<br />

max. HMW NO2 wird aber (abgesehen von nicht voraussagbaren Einzelereignissen) mit<br />

sehr hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten. Bei PM10 ist von maximal 12 zusätzlichen Überschreitungen<br />

des Grenzwertes für den TMW auszugehen.<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe während des Bauens auf das Schutzgut Luft werden<br />

insgesamt als vertretbar angesehen. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in der<br />

Immissionsprognose ausreichend berücksichtigt<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird diese Frage im Kapitel 2.5 Fachgebiet Humanmedizin beantwortet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Die Projektauswirkungen durch Luftschadstoffeinträge in der Bauphase für das Schutzgut<br />

Wald werden insgesamt als geringfügig eingestuft. Die Auswirkungen des vom Vorhaben<br />

induzierten Verkehrs wurden dabei ausreichend berücksichtigt<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Die Auswirkungen durch baubedingte Immissionen auf Wild und Jagd sind als geringfügig<br />

anzusehen. Die Auswirkungen des vom Vorhaben induzierten Verkehrs sind dabei ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 204


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die Projektauswirkungen durch Luftschadstoffeinträge in der Bauphase für das Schutzgut<br />

Boden und die Nutzung Landwirtschaft werden insgesamt als geringfügig eingestuft. Die<br />

Auswirkungen des vom Vorhaben induzierten Verkehrs wurden dabei ausreichend berücksichtigt<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe auf Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume während<br />

des Baus sind als geringfügig zu bewerten (siehe Kapitel 4.4 im UVP-TGA Nr. 9).<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung /<br />

Sachgüter schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter für Luftschadstoffe und Klima<br />

sowie Humanmedizin nachgeordneter Fachbereich, den Befunden der genannten Gutachter<br />

an: „Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe während des Bauens auf das Schutzgut Luft<br />

werden insgesamt als vertretbar angesehen. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />

der Immissionsprognose ausreichend berücksichtigt“. (Zitat aus Teilgutachten Nr. 4 – Luftschadstoffe<br />

und Klima). „Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben<br />

ausgehende Einwirkung von Luftschadstoffen während des Baus werden nicht gefährdet.“<br />

(Zitat aus Teilgutachten Nr. 5 – Humanmedizin)<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe (v.a. Staub) auf die landschaftsgebundene Erholung<br />

während des Baus sind aufgrund der begrenzten Dauer der Beeinträchtigungen und der<br />

begrenzten Aufenthaltsdauer von Erholungssuchenden als geringfügig zu bewerten. Wesentliche<br />

Maßnahmen in der Bauphase sind u.a. Schutzdämme zur Minderung der Staubausbreitung.<br />

Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde gemäß dem Sachverständigen für Luftschadstoffe<br />

in der Immissionsprognose ausreichend berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Auswirkungen der Luftschadstoffe auf Baudenkmale während des Baus sind nicht zu erwarten.<br />

Auswirkungen auf archäologische Fundstellen können ausgeschlossen werden, da die<br />

Strukturen der bekannten archäologischen Fundstellen im Projektgebiet unter der bestehenden<br />

Geländeoberfläche liegen und Luftschadstoffe weder auf die archäologischen Schichten<br />

noch auf das darin enthaltene Fundmaterial einwirken.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 205


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.4.10<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Luftschadstoffe auf Siedlungsraum,<br />

Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft; Wildökologie;<br />

Tiere; Pflanzen, Lebensräume; Luft; Sach- und Kulturgüter während des Betriebes zu<br />

bewerten? Sind dabei die Auswirkungen des vom Vorhaben induzierten Verkehrs ausreichend<br />

berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Die detaillierten Beschreibungen der Auswirkungen des Baus des Projektes auf die genannten<br />

Schutzgüter Luft und Klima finden sich in Kapitel 4.7 (und 4.6). Generell ist anzumerken,<br />

dass es durch den Betrieb des Projektes zu einer Verlagerung des Ortes der Schadstofffreisetzung<br />

kommt. Als relevante Schadstoffe sind NOx und Partikel (PM10/PM2.5) zu betrachten.<br />

Die Emissionen werden nach dem Stand der Technik begrenzt (siehe Frage 2.4.7).<br />

Unter Bedachtnahme der Vorgaben des IG-L in Bezug auf zulässige Werte von projektbedingten<br />

Zusatzbelastungen in Verbindung mit Überschreitungen von Grenzwerten und unter<br />

Bewertung der Relevanz von Zusatzbelastungen gemäß der entsprechenden RVS kann geschlossen<br />

werden, dass nachhaltige Immissionseinwirkungen auf das Schutzgut Luft durch<br />

das Projekt nicht zu erwarten sind. Durch die Entlastung von Ortsgebieten kommt es im Vergleich<br />

zur Nullvariante in weiten Teilen der Siedlungsgebiete im Untersuchungsraum zu Verbesserungen<br />

der lokalen Luftgüte.<br />

Für die als besonders schützenswert zu sehenden Gebiete des Nationalparks Donau-Auen<br />

kann geschlossen werden, dass relevante projektbedingte Zusatzbelastungen nicht zu erwarten<br />

sind.<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe während des Betriebes auf das Schutzgut Luft werden<br />

insgesamt als geringfügig angesehen. Bezogen auf das Schutzgut Mensch kommt es in<br />

weiten Bereichen zu Verbesserungen. In jenen Bereichen wo aufgrund der Trasse nun Verschlechterungen<br />

auftreten sind diese geringfügig. Für den Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

ergeben sich Verbesserungen, da die Kernzonen der Orte entlastet werden.<br />

Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in der Immissionsprognose ausreichend berücksichtigt<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Verbindliche Grenz- oder anerkannte Richtwerte in der Errichtungsphase bzw. im Betrieb im<br />

Prognosejahr werden - mit Umsetzung der in der UVP geforderten Maßnahmen - eingehalten.<br />

Der vom Vorhaben induzierte Verkehr ist in diesem Zusammenhang ausreichend berücksichtigt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 206


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Wald werden für die Betriebsphase als geringfügig<br />

eingestuft.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Die Auswirkungen durch Schadstoffe auf Wild und Jagd sind in der Betriebsphase als geringfügig<br />

anzusehen. Die Auswirkungen des vom Vorhaben induzierten Verkehrs sind dabei ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf Boden und Landwirtschaft werden für die Betriebsphase<br />

als geringfügig eingestuft.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe auf Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume während<br />

des Betriebs sind als geringfügig zu bewerten (siehe Kapitel 4.4 im UVP-TGA Nr. 9).<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung /<br />

Sachgüter schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter für Luftschadstoffe und Klima<br />

sowie Humanmedizin nachgeordneter Fachbereich, den Befunden der genannten Gutachter<br />

an: „Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe während des Betriebes auf das Schutzgut Luft<br />

werden insgesamt als geringfügig angesehen. Bezogen auf das Schutzgut Mensch kommt<br />

es in weiten Bereichen zu Verbesserungen. In jenen Bereichen wo aufgrund der Trasse nun<br />

Verschlechterungen auftreten sind diese geringfügig. Für den Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

ergeben sich Verbesserungen, da die Kernzonen der Orte entlastet werden. Der vom<br />

Vorhaben induzierte Verkehr wurde in der Immissionsprognose ausreichend berücksichtigt“<br />

(Zitat aus Teilgutachten Nr. 4 – Luftschadstoffe und Klima). „Leben oder die Gesundheit von<br />

Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende Einwirkung von Luftschadstoffen während<br />

des Betriebs werden nicht gefährdet.“ […] „Verbindliche Grenz- oder anerkannte Richtwerte<br />

in der Errichtungsphase bzw. im Betrieb im Prognosejahr werden - mit Umsetzung der in der<br />

UVP geforderten Maßnahmen - eingehalten. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr ist in<br />

diesem Zusammenhang ausreichend berücksichtigt.“ (Zitate aus Teilgutachten Nr. 5 – Humanmedizin)<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Der Sachverständige für landschaftsgebundene Erholung schließt sich den Stellungnahmen<br />

der Sachverständigen für Luftschadstoffe und Humanmedizin an (Stellungnahme Luftschad­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 207


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

stoffe: „Nachteiligen Auswirkungen durch projektbezogene Luftschadstoffe auf raumrelevante<br />

Nutzungen (z.B. Siedlungsnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Erholungsnutzung) sind<br />

nicht zu erwarten.“ ; Stellungnahme Humanmedizin: „Aus medizinischer wird es zu keiner<br />

Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzungen durch Luftschadstoffe kommen.“).<br />

Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde gemäß dem Sachverständigen für Luftschadstoffe<br />

in der Immissionsprognose ausreichend berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Auswirkungen der Luftschadstoffe auf Baudenkmale während des Betriebes sind nicht zu<br />

erwarten. Auswirkungen auf archäologische Fundstellen können ausgeschlossen werden, da<br />

die Strukturen der archäologischen Fundstellen im Projektgebiet zum Zeitpunkt des Betriebes<br />

beziehungsweise der Teilverkehrsfreigabe bereits dokumentiert und ausgegraben wurden.<br />

Die archäologischen Funde aus den durch Baumaßnahmen gefährdeten Bereichen<br />

werden im Zuge der Ausgrabung verpackt und sind nicht den Luftschadstoffen nicht ausgesetzt.<br />

Das archäologische Fundmaterial wird in geeigneten Depoträumen verwahrt, in denen<br />

es keinen Luftschadstoffen aus dem Projektgebiet ausgesetzt ist.<br />

Frage 2.4.11<br />

Sind die Messungen und Erhebungen zur Luftgüte vor Ort zeitlich und räumlich richtig<br />

und repräsentativ gewählt? Ist die Wahl der Messstandorte zur Darstellung der Vorbelastung<br />

nachvollziehbar?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Untersuchungsgebiet ist eine ausreichende Dichte an Daten über die lokale Luftgütesituation<br />

vorhanden. Lediglich beim 2010 im IG-L implementierten Schadstoff PM2.5 muss auf<br />

Analogieschlüsse zu den Wiener Messstellen zurückgegriffen werden.<br />

Die zur Darstellung der Grundbelastung notwendigen Informationen wurden räumlich und<br />

zeitlich richtig gewählt, die Daten sind als repräsentativ für das Untersuchungsgebiet anzusehen.<br />

Die zeitliche Entwicklung der Luftgüte im Untersuchungsraum wurde im Rahmen des<br />

UVP Gutachtens ergänzt.<br />

Frage 2.4.12<br />

Sind die Angaben über die Vorbelastung betreffend die Luftqualität plausibel und ausreichend?<br />

D.h. sind etwa Annahmen der nicht-verkehrsbedingten Vorbelastungen der<br />

Luftgüte als Grundlage zur Darlegung der Gesamtbelastung im Prognosejahr ausreichend<br />

und nachvollziehbar?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 208


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Aufgrund der Datendichte sowie der methodischen Vorgangsweise der rechnerischen Ermittlung<br />

des Istzustandes der Verkehrsbelastung können plausible Werte der Vorbelastung abgeleitet<br />

werden. Lediglich der Bereich der A4 im Nahfeld des Knotens Schwechat lässt sich<br />

aufgrund des hohen räumlichen Gradienten bei NO2 schwer zuordnen. Für das Verfahren ist<br />

dies jedoch von untergeordneter Bedeutung, da in jenen Bereichen wo die Gesamtbelastung<br />

Grenzwerte übersteigen könnte die Zusatzbelastung bereits irrelevante Werte annimmt.<br />

Die Verwendung gleichbleibender Vorbelastungswerte für die unterschiedlichen Prognosehorizonte<br />

entspricht dem Stand der Technik und ist als überschätzend anzusehen. Gerade bei<br />

NOx sind durch die technologischen Entwicklungen merkliche Emissionsreduktionen zu erwarten,<br />

die sich auch in den Vorbelastungswerten wiederfinden werden. Die gewählte Vorgangsweise<br />

ist somit an der sicheren Seite (= höhere Werte) angesiedelt.<br />

Frage 2.4.13<br />

Sind in den Unterlagen die klimatischen Verhältnisse und deren Auswirkungen auf das<br />

Ausmaß der Immissionen von Luftschadstoffen ausreichend berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Die klimatischen Verhältnisse wurden anhand des dichten Messstellennetzes ausreichend<br />

dokumentiert und die notwendigen Grunddaten zur Bestimmung der Ausbreitungsverhältnisse<br />

der Luftschadstoffe nachvollziehbar und repräsentativ abgeleitet und berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die klimatischen Verhältnisse und deren Auswirkungen sind aus medizinischer Sicht in den<br />

Unterlagen ausreichend berücksichtigt.<br />

Frage 2.4.14<br />

Sind in den Unterlagen besondere Ausbreitungssituationen (z.B. Geländeeinfluss) und<br />

deren Auswirkungen auf das Ausmaß der Immission und Deposition von Luftschadstoffen<br />

ausreichend berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Das verwendete Rechenmodell entspricht dem Stand der Technik. Die zusätzliche Eignung<br />

des Modells für die Betrachtung der Abluft von Tunnelportalen wurde durch die Teilnahme an<br />

einem Modellvergleich im Zuge der Erstellung der RVS 09.02.33 nachgewiesen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 209


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.4.15<br />

Sind die in den Unterlagen angeführten Angaben über die gas- und staubförmigen<br />

Emissionen von Luftschadstoffen in der Bau- und Betriebsphase plausibel und ausreichend?<br />

Ist in den Unterlagen ausreichend dargestellt, welche Immissionen von<br />

Luftschadstoffen, in welchem Ausmaß, und an welchen Orten aus den durch das Vorhaben<br />

verursachten Luftschadstoffemissionen resultieren? Ist die Gesamtbelastung<br />

ausreichend dargelegt? Ist dabei der vom Vorhaben induzierte Verkehr ausreichend<br />

berücksichtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Es wird auf die Ausführungen in Kapitel 2 und 4 verwiesen. Die zur Emissionsermittlung verwendeten<br />

Datengrundlagen entsprechen dem Stand der Technik. Die zum Zeitpunkt der<br />

UVE Erstellung aktuelle Datenbank HBEFA V2.1a ist seit Beginn 2010 überarbeitet und liegt<br />

nun als HBEFA V3.1 vor. Dies hat zur Folge, dass die in der UVE prognostizierten Werte der<br />

Zusatzbelastung überbewertete sind (siehe Anmerkungen zu den obigen Fragen sowie die<br />

entsprechenden Textteile in Kapitel 4.8). Die Verwendung der Datenbasis HBEFA V2.1a<br />

führt zu höheren Werten und liegt daher auf der sicheren Seite. Die Nachführungen der<br />

prognostizierten Belastung im Jahr 2035 erfolgte bereits mit dem HBEFA 3.1 und bestätigte<br />

diese Aussage.<br />

Frage 2.4.16<br />

Sind raumrelevante Nutzungsänderungen durch die veränderte Einwirkung von Luftimmissionen<br />

und Depositionen verkehrsbedingter Schadstoffe nach Vorhabensrealisierung<br />

gegeben? Wurden allfällige Beeinträchtigungen ausreichend beurteilt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Nachteiligen Auswirkungen durch projektbezogene Luftschadstoffe auf raumrelevante Nutzungen<br />

(z.B. Siedlungsnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Erholungsnutzung) sind nicht zu<br />

erwarten. Auch künftig beabsichtigte Nutzungen, soweit aus der aktuellen Flächenwidmung<br />

abschätzbar, werden durch vorhabensbedingte Immissionen und Depositionen nicht erheblich<br />

beeinträchtigt. Die Auswirkungen der projektbezogenen Veränderungen auf raumrelevante<br />

Nutzungsänderungen ist den entsprechenden Stellungnahmen der Sachverständigen<br />

zu entnehmen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Der Sachverständige für landschaftsgebundene Erholung schließt sich der Stellungnahme<br />

des Sachverständigen für Luftschadstoffe an. Demnach sind nachteiligen Auswirkungen<br />

durch projektbezogene Luftschadstoffe auf Erholungsnutzungen nicht zu erwarten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 210


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Aus der Immissionsprognose ist abzuleiten, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf raumrelevante<br />

Nutzungen betreffend Wald eintreten werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Aus der Immissionsprognose ist abzuleiten, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf raumrelevante<br />

Nutzungen betreffend Landwirtschaft durch Schadstoffe eintreten werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Aus der Immissionsprognose ist abzuleiten, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf raumrelevante<br />

Nutzungen betreffend Wald eintreten werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht sind raumrelevante Nutzungsänderungen ausreichend berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung /<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter für Luftschadstoffe und Klima sowie<br />

Humanmedizin nachgeordneter Fachbereich, den Befunden der genannten Gutachter an:<br />

„Nachteilige Auswirkungen durch projektbezogene Luftschadstoffe auf raumrelevante<br />

Nutzungen (z.B. Siedlungsnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Erholungsnutzung) sind nicht<br />

zu erwarten. Auch künftig beabsichtigte Nutzungen, soweit aus der aktuellen<br />

Flächenwidmung abschätzbar, werden durch vorhabensbedingte Immissionen und<br />

Depositionen nicht erheblich beeinträchtigt.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 4 – Luftschadstoffe<br />

und Klima). Allfällige Beeinträchtigungen sind „aus medizinischer Sicht ausreichend<br />

berücksichtigt.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 5 – Humanmedizin)<br />

Frage 2.4.17<br />

Entspricht die Darstellung von Auswirkungen durch Luftschadstoffeintrag auf den<br />

Menschen dem Stand der Wissenschaft und Technik?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Beurteilung der Auswirkungen durch Luftschadstoffeintrag auf das Schutzgut Luft bezieht<br />

sich ausschließlich auf einen Vergleich mit den entsprechenden wirkungsbezogenen Grenzund<br />

Richtwerten. Diese Vorgangsweise entspricht dem Stand der Technik. Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Mensch werden von SV für Humanmedizin behandelt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 211


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht entspricht die Darstellung von Auswirkungen durch Luftschadstoffeintrag<br />

auf den Menschen dem Stand der Wissenschaft und Technik.<br />

Frage 2.4.18<br />

Kommt es zu einer nachhaltigen Beeinflussung von bestehendem / gewidmetem Siedlungsgebiet<br />

durch veränderte Immissionen nach Realisierung des Vorhabens?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Allfällige Beeinträchtigungen durch das Vorhaben wurden im Rahmen der UVE ausreichend<br />

erhoben und in der UVP geprüft.<br />

Das bestehende/gewidmete Siedlungsgebiet wird durch das geplante Vorhaben nicht relevant<br />

negativ beeinflusst. In vielen Siedlungsbereichen kommt es zu Verbesserungen, dort wo<br />

Verschlechterungen eintreten bleiben diese entweder irrelevant oder die Gesamtbelastung<br />

unterhalb des Grenzwertes.<br />

Die Auswirkungen der projektbezogenen Veränderungen auf die Siedlungsentwicklung ist<br />

den entsprechenden Stellungnahmen der Sachverständigen zu entnehmen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht kommt es zu keiner nachhaltigen Beeinflussung von bestehendem /<br />

gewidmetem Siedlungsgebiet durch veränderte Immissionen nach Realisierung des Vorhabens.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem<br />

Gutachter für Luftschadstoffe und Klima sowie Humanmedizin nachgeordneter Fachbereich,<br />

den Befunden der genannten Gutachter an: „Das bestehende/gewidmete Siedlungsgebiet<br />

wird durch das geplante Vorhaben nicht relevant negativ beeinflusst. In vielen<br />

Siedlungsbereichen kommt es zu Verbesserungen, dort wo Verschlechterungen eintreten<br />

bleiben diese entweder irrelevant oder die Gesamtbelastung unterhalb des Grenzwertes.“<br />

(Zitat aus Teilgutachten Nr. 4 – Luftschadstoffe und Klima). „Aus medizinischer Sicht kommt<br />

es zu keiner nachhaltigen Beeinflussung von bestehendem / gewidmetem Siedlungsgebiet<br />

durch veränderte Immissionen nach Realisierung des Vorhabens.“ (Zitat aus Teilgutachten<br />

Nr. 5 – Humanmedizin)<br />

Frage 2.4.19<br />

Wird durch das Vorhaben ein wesentlich größerer Kreis von Nachbarn dauerhaft entlastet<br />

als Nachbarn durch das Vorhaben belastet werden?<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Nach Angaben des Projektwerbers liegt der hauptsächliche Nutzen des Vorhabens in der<br />

Schließung eines hochrangigen Straßenringes um Wien und der damit verbundenen Entlastung<br />

von bestehenden Ortsdurchfahrten und Einfallstraßen in Wien. Die großräumige Entlastung<br />

der Ortskerne und vieler Siedlungsbereiche ist gegeben. Auf den unmittelbaren Untersuchungsraum<br />

bezogen kann diese Frage bejaht werden. Ortskerne wie Großenzersdorf<br />

Raasdorf usw. werden durch das Projekt massiv entlastet. Zusatzbelastungen sind in den<br />

Gebieten Knoten Schwechat, NeuEssling und Süßenbrunn zu erwarten. Diese betreffen wenige<br />

Anrainer und sind von der Höhe her entweder irrelevant oder die Gesamtbelastung<br />

bleibt - meist merklich - unter dem Grenzwert.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Durch das Vorhaben wird nach der Gesamtverkehrsfreigabe ein wesentlich größerer Kreis<br />

von Nachbarn dauerhaft entlastet, als vergleichsweise Nachbarn durch das Vorhaben belastet<br />

werden. Die diesbezüglichen Untersuchungen sind schlüssig und nachvollziehbar.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Der Sachverständige für Humanmedizin schließt sich den Stellungnahmen der Sachverständigen<br />

für Lärm und für Luftschadstoffe und Klima an.<br />

Frage 2.4.20<br />

Ist das Ausmaß der Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe sowie Deposition auf<br />

den Boden/ Landwirtschaft, die Tier- und Pflanzenwelt sowie Biotope und Ökosysteme<br />

nachvollziehbar (samt Wechselwirkung) dargelegt? Sind nachhaltige Beeinträchtigungen<br />

durch Vorhabensrealisierung zu erwarten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Das Ausmaß der Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe sowie Deposition auf Boden,<br />

Landwirtschaft, Tier- und Pflanzenwelt sowie Biotope und Ökosysteme ist in der UVE ausreichend<br />

und nachvollziehbar dargelegt. Eine Quantifizierung findet sich in Kapitel 4 des TGA.<br />

Ein Vergleich mit den einschlägigen Grenz- und Richtwerten ergab keine relevanten negativen<br />

Beeinträchtigungen durch das Vorhaben.<br />

Das gegenständliche Projekt hat keine relevanten Auswirkungen auf das Mikroklima, die<br />

über eine Ausdehnung von wenigen 10er m von der Trasse hinausgehen. Negative Auswirkungen<br />

auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der geplanten Trasse sind daher<br />

nicht zu erwarten.<br />

Die Auswirkungen der projektbezogenen Veränderungen auf die genannten Schutzgüter ist<br />

den entsprechenden Stellungnahmen der Sachverständigen zu entnehmen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe sowie Deposition auf den Wald sind nachvollziehbar<br />

samt Wechselwirkung dargelegt. Es sind keine nachhaltigen Beeinträchtigungen durch<br />

die Vorhabensrealisierung zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe sowie Deposition auf Boden und Landwirtschaft, die<br />

Tier- und Pflanzenwelt sowie Biotope und Ökosysteme sind nachvollziehbar samt Wechselwirkung<br />

dargelegt. Es sind keine nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die Vorhabensrealisierung<br />

zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe sowie Deposition auf Wild und Jagd sind nachvollziehbar<br />

samt Wechselwirkung dargelegt. Es sind keine nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

durch die Vorhabensrealisierung zu erwarten.<br />

Stellungnahem Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Das Ausmaß der Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe sowie Deposition auf die Tierund<br />

Pflanzenwelt sowie Biotope und Ökosysteme ist nachvollziehbar dargelegt. Relevante<br />

nachhaltige Beeinträchtigungen durch Vorhabensrealisierung sind nicht zu erwarten (siehe<br />

Kapitel 4.4 im UVP-TGA Nr. 9).<br />

Frage 2.4.21<br />

Ist im Untersuchungsraum eine Beeinträchtigung von Kulturgütern, insbesondere solche,<br />

die unter Denkmalschutz stehen, durch Luftschadstoffe zu erwarten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Das Ausmaß der Beeinträchtigung von Kulturgütern ist in der UVE ausreichend und nachvollziehbar<br />

dargelegt. Eine Quantifizierung findet sich in Kapitel 4. Die Auswirkungen der<br />

projektbezogenen Veränderungen auf die genannten Schutzgüter ist den entsprechenden<br />

Stellungnahmen der Sachverständigen zu entnehmen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Kulturgüter<br />

Die zusätzliche Beeinträchtigung von Baudenkmalen durch Luftschadstoffe im Projektgebiet<br />

ist nicht zu erwarten. Dies gilt für Bau- und die Betriebsphase und die Teilverkehrsfreigabe.<br />

Bei einer Entlastung der Ortskerne kann eine Verbesserung der Belastung durch Luftschad­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

stoffe möglich sein. Die Archäologie ist wie bei den Fragen 2.4.9 und 2.4.10 erläutert wurde,<br />

nicht betroffen.<br />

Frage 2.4.22<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Luft erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Siehe Beantwortung Frage 2.4.6. Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen während des<br />

Baus sind in Kapitel 5.2.2 aufgelistet.<br />

Frage 2.4.23<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Luft erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können Sind diese Maßnahmen beschrieben? Sind die dazu in der<br />

UVE definierten Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt<br />

erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima<br />

Siehe Beantwortung Frage 2.4.7. Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen während des<br />

Betriebes sind in Kapitel 5.2.2 aufgelistet.<br />

Frage 2.4.24<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Luft während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich. Sind die<br />

dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen unbedingt erforderlich.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle ist während der Bauphase eine Überwachung<br />

der Luftgüte im Bereich des Baufeldes Knoten Schwechat und OBW Nord notwendig.<br />

Der Aufstellungsort ist im Bereich der Mannswörther Straße bzw. im Bereich Großenzersdorf<br />

/ Essling und Süßenbrunn in Absprache mit der Behörde unter Beiziehung der<br />

Überwachungsstelle festzulegen. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen zur Beweissicherung<br />

findet sich in Kapitel 6.1.1.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 215


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Eine Beweissicherung während der Betriebsphase ist aus Sicht des Fachgebietes Luftschadstoffe<br />

und Klima im Bereich der Betriebslüftungen Süd und Nord mittels temporärer<br />

Luftgütemessung vorzusehen. Die Notwendigkeit dieser Beweissicherung ist nach einer<br />

Laufzeit von 3 Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls zu verlängern. Eine detaillierte Beschreibung<br />

der Maßnahmen zur Beweissicherung findet sich in Kapitel 6.1.2<br />

Frage 2.4.25<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima während des Baus zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Die Bauarbeiten beschränken sich auf einen relativ schmalen Korridor beidseitig der Trasse.<br />

Relevante Auswirkungen auf das Mikroklima sind nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima während des Baus entsprechen – soweit<br />

waldrelevant - jenen während des Betriebs (vgl. Frage 2.4.26)<br />

Frage 2.4.26<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima während des Betriebes zu<br />

bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Das gegenständliche Projekt hat keine relevanten Auswirkungen auf das Mikroklima, die<br />

über eine Ausdehnung von wenigen 10er m von der Trasse hinausgehen. Negative Auswirkungen<br />

auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der geplanten Trasse sind daher<br />

nicht zu erwarten.<br />

Projektbedingte negative Auswirkungen auf das globale Klima sind ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima während des Betriebes sind als geringfügig<br />

zu bewerten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Ein erhöhtes Risiko für Kaltluftlagerungen ist vor allem während Stagnationssituationen<br />

(stabile Luftschichtung, Kalmen) und bei negativer Strahlungsbilanz gegeben. Dabei spielen<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 216


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

die topographischen Gegebenheiten eine wesentliche Rolle. Das Risiko zur Entstehung von<br />

Kaltluftlagerungen wurde im TGA „Boden und Landwirtschaft“ in der Bauphase beurteilt, da<br />

ev. Auswirkungen auf das Mikroklima bereits nach Fertigstellung der Erdbauarbeiten wirksam<br />

werden.<br />

Der Offenlandschaftscharakter des landwirtschaftlichen Teils des Untersuchungsgebietes<br />

entlang der geplanten S 1-Trasse, die geringe Reliefenergie und die klimatischen Gegebenheiten<br />

(starke und häufige Winde) reduzieren die örtliche Gefahr der Entstehung von Kaltluftseen.<br />

Ausgehend vom Knoten Schwechat taucht die S 1-Trasse unmittelbar danach in<br />

den Tunnel Donau-Lobau ein und quert den Alberner Hafen, die Donau und die Lobau unterirdisch.<br />

Erst danach taucht die Trasse wieder im Bereich des Nordportals auf und verläuft bis<br />

Süßenbrunn weitgehend auf Bestandesniveau bzw. in Tieflage. Selbst unter Berücksichtigung<br />

der hier geplanten Lärmschutzwände und –dämme, die bis zu 8 m hoch errichtet werden<br />

sollen, kann die Gefahr der Kaltluftentstehung als gering bewertet werden, da ein Abströmen<br />

von N nach SO bzw. von NW nach SO weiterhin möglich ist. Es ist mit keinen zusätzlichen<br />

Ausbildungen von Kaltluftlagerungen im Bereich der landwirtschaftlich genutzten<br />

Teilräume zu rechnen, die negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung, insbesondere<br />

den Gemüse- und Obstbau haben könnten.<br />

Durch den Trassenverlauf der Freilandstrecke des S 1 ist auch in der Betriebsphase mit keinen<br />

wesentlichen Auswirkungen auf die vorherrschenden Windverhältnisse zu rechnen.<br />

Durch das bereichsweise geplante Straßenbegleitgrün kann es lokal zu trassennahen Veränderungen<br />

der Windgeschwindigkeiten kommen, die jedoch in der Gesamtbetrachtung als<br />

nicht relevant beurteilt werden und in Bezug auf die Schneebindung als positiv zu bewerten<br />

sind.<br />

Die Auswirkungen auf die Temperatur- und Verdunstungsverhältnisse durch den erhöhten<br />

Versiegelungsgrad im Bereich der Freilandstrecke der Trasse können aufgrund der geringen<br />

Erhöhung der Gesamtversiegelung im Untersuchungsraum als vernachlässigbar eingestuft<br />

werden.<br />

Die nach Fertigstellung des Straßenprojektes und nach Entwicklung der Gehölze wirksam<br />

werdende Beschattung durch Bauwerke (z.B. Dämme, Brücken) und Baumpflanzungen können<br />

nachteilige Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen durch Verminderung der Sonneneinstrahlung<br />

und der damit verbundenen verzögerten Entwicklung der Kulturpflanzen<br />

haben. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Untersuchungsraum und der<br />

Sicherung des Offenlandschaftscharakters sind in der Betriebsphase keine relevanten negativen<br />

Auswirkungen durch Beschattung zu erwarten.<br />

Frage 2.4.27<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima durch Veränderung der<br />

Funktionszusammenhänge während des Baus zu bewerten?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 217


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Seitens des Fachgebietes Luftschadstoffe und Klima sind keine negativen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf das Klima infolge von Funktionszusammenhängen während des Baus zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

siehe Frage 2.4.25<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima durch Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

während des Baus entsprechen jenen der Betriebsphase (vgl. Frage 2.4.28).<br />

Frage 2.4.28<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima durch Veränderung der<br />

Funktionszusammenhänge während des Betriebes zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Seitens des Fachgebietes Luftschadstoffe und Klima sind keine negativen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf das Klima infolge von Funktionszusammenhängen während des Betriebes zu<br />

erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

In Bezug auf die zu erwartenden Veränderungen der Funktionszusammenhänge forstwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen bzw. Wald gilt es festzuhalten, dass die vom Baugeschehen betroffenen<br />

Waldflächen überwiegend kleinflächig sind und weitgehend isoliert liegen. Das größere<br />

zusammenhängende Waldgebiet der Lobau ist aufgrund der Tunnellage der S 1 in diesem<br />

Bereich von keinen Auswirkungen auf das Klima durch geänderte Funktionszusammenhänge<br />

betroffen. Gleichzeitig sind die vorgesehenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

unter Berücksichtigung, dass unrentable Forstwirtschaftsflächen abgelöst werden, um<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima durch Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

während des Betriebes zu vermeiden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

In Bezug auf die zu erwartenden Veränderungen der Funktionszusammenhänge landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Klima gilt es<br />

für die Betriebsphase festzuhalten, dass aufgrund der vorgesehenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen,<br />

durch die Ablöse unrentabler Landwirtschaftsflächen und die Trassierung<br />

der Freilandstrecke mit keinen relevanten Auswirkungen zu rechnen sein wird.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 218


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.4.29<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Klima erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Es sind keine Maßnahmen (außer jenen für das Schutzgut Luft, die indirekt natürlich auch<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima haben) notwendig.<br />

Frage 2.4.30<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Klima erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens<br />

vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll<br />

und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig. Zudem wird auf die Ausführungen in<br />

Kapitel 5 und 6 verwiesen.<br />

Frage 2.4.31<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Klima während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich? Sind die<br />

dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Luftschadstoffe und Klima:<br />

Bezüglich des Schutzgutes Luft wird auf die Ausführungen zu Frage 2.4.24 verwiesen. bezüglich<br />

des Schutzgutes Klima sind keine Beweissicherungsmaßnahmen erforderlich. Zudem<br />

wird auf die Ausführungen in Kapitel 5 und 6 verwiesen.<br />

Fachgebiet 05 – Humanmedizin<br />

Frage 2.5.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 219


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen zur UVE sind<br />

aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Es kommt bei fachlicher<br />

Prüfung zu keinen Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen<br />

und Schlussfolgerungen.<br />

Frage 2.5.2<br />

Werden das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben unmittelbar<br />

oder mittelbar ausgehende Einwirkung von Lärm während der Bauphase gefährdet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Aufgrund der im EP berücksichtigten und im TGA Lärm näher beschriebenen Richtwerte und<br />

Schutzmaßnahmen kann eine Gefährdung der Gesundheit von Menschen durch eine vom<br />

Vorhaben während der Bauphase unmittelbar oder mittelbar ausgehende Einwirkung von<br />

Lärm aus lärmtechnischer Sicht ausgeschlossen werden. Eine humanmedizinische Beurteilung<br />

der Lärmauswirkungen kann dem TGA Humanmedizin entnommen werden. Eine Sonderfachperson<br />

aus dem Fachbereich Lärm gemäß RVS 04.05.11 „Umweltschutz, Bau, Umweltbaubegleitung“<br />

ist vorgesehen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit oder unzumutbare Belästigung der Anrainer ist auszuschließen,<br />

wenn die in Kapitel 3 des TGA sowie in der Antwort zu Frage 2.5.19 angeführten<br />

zeitlichen Beschränkungen und die Errichtung einer lokalen Schallschutzwand (von der AS­<br />

FINAG vorgesehen) eingehalten bzw. umgesetzt werden.<br />

Frage 2.5.3<br />

Werden das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben unmittelbar<br />

oder mittelbar ausgehende Einwirkung von Lärm während der Betriebsphase<br />

gefährdet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Aufgrund der im EP berücksichtigten und im TGA Lärm näher beschriebenen Ziel- und Richtwerte<br />

und Schutzmaßnahmen kann aus lärmtechnischer Sicht eine Gefährdung der Gesundheit<br />

von Menschen durch eine vom Vorhaben während des Betriebs (Teilverkehrs- und<br />

Gesamtverkehrsfreigabe) unmittelbar oder mittelbar ausgehende Einwirkung von Lärm aus­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 220


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

geschlossen werden. Eine humanmedizinische Beurteilung der Lärmauswirkungen kann<br />

dem TGA Humanmedizin entnommen werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit und/oder unzumutbare Belästigung der Anrainer während<br />

des Betriebs - einschließlich Teilfreigaben mit und ohne Umfahrungen Großenzersdorf und<br />

Raasdorf - sind auszuschließen, wenn die in Kapitel 3 des TGA sowie in der Antwort zu Frage<br />

2.5.20 angeführten objektseitigen Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

Frage 2.5.4<br />

Kommt es durch eine vom Vorhaben unmittelbar oder mittelbar während der Bauphase<br />

ausgehende Einwirkung von Lärm zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen<br />

im Sinn des § 77 Abs. 2 GewO 1994?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die Lärmprognose wurde mit problemadäquaten Berechnungsmethoden für ein worst-case-<br />

Szenario erstellt. Die im Teilgutachten Lärm näher beschriebenen Richtwerte sollen unzumutbare<br />

Belästigungen der Nachbarinnen/Nachbarn durch eine vom Vorhaben während der<br />

Bauphase ausgehende Einwirkung von Lärm verhindern. Eine Sonderfachperson aus dem<br />

Fachbereich Lärm gemäß RVS 04.05.11 „Umweltschutz, Bau, Umweltbaubegleitung“ ist vorgesehen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Siehe Antwort zu Frage 2.5.2 (bezogen auf einen gesunden normal empfindenden Erwachsenen<br />

und auf ein gesundes normal empfindendes Kind).<br />

Frage 2.5.5<br />

Kommt es durch eine vom Vorhaben während des Betriebs ausgehende Einwirkung<br />

von Lärm zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen im Sinn<br />

des § 77 Abs. 2 GewO 1994?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Die zur Lärmprognose verwendeten problemadäquaten Berechnungsmethoden wurden den<br />

geltenden Regelwerken und Richtlinien entsprechend (RVS 04.02.11, ON-Regel<br />

305011:2004) ausgewählt. Im TGA Lärm näher beschriebene Ziel- und Richtwerte erlauben<br />

aus lärmtechnischer Sicht keine unzumutbare Belästigung der Nachbarinnen/Nachbarn<br />

durch eine vom Vorhaben während des Betriebs (Teilverkehrs- und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

ausgehende Einwirkung von Lärm. Eine humanmedizinische Beurteilung der Lärmauswirkungen<br />

kann dem TGA Humanmedizin entnommen werden.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 221


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Siehe Antwort zu Frage 2.5.2 (bezogen auf einen gesunden normal empfindenden Erwachsenen<br />

und auf ein gesundes normal empfindendes Kind).<br />

Frage 2.5.6<br />

Werden das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende<br />

Einwirkung von Luftschadstoffen während des Baus gefährdet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende Einwirkung<br />

von Luftschadstoffen während des Baus werden nicht gefährdet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Beurteilungskriterium für das Fachgebiet Luftschadstoffe sind die Genehmigungskriterien<br />

nach IG-L. Die während des Baus prognostizierten Belastungen an Luftschadstoffen wurden<br />

in der UVE nachvollziehbar dargestellt und in Kapitel 4.3 des UVP Teilgutachtens Luftschadstoffe<br />

und Klima eingehend behandelt und in den Antworten zu den Fragen 2.4.3 und 2.4.9<br />

bewertet. Aussagen zur Humanmedizin werden durch den entsprechenden Sachverständigen<br />

getätigt.<br />

Frage 2.5.7<br />

Werden das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende<br />

Einwirkung von Luftschadstoffen während des Betriebs gefährdet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende Einwirkung<br />

von Luftschadstoffen während des Betriebs - einschließlich Teilfreigaben mit und ohne<br />

Umfahrungen Großenzersdorf und Raasdorf - werden nicht gefährdet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Beurteilungskriterium für das Fachgebiet Luftschadstoffe sind die Genehmigungskriterien<br />

nach IG-L. Die während des Betriebes prognostizierten Belastungen an Luftschadstoffen<br />

wurden in der UVE nachvollziehbar dargestellt und in Kapitel 4.3 des UVP Teilgutachtens<br />

Luftschadstoffe und Klima eingehend behandelt und in den Antworten zu den Fragen 2.4.3<br />

und 2.4.10 bewertet. Aussagen zur Humanmedizin werden durch den entsprechenden<br />

Sachverständigen getätigt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 222


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.5.8<br />

Werden das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende<br />

Einwirkung von Erschütterungen während des Baus gefährdet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende Einwirkung<br />

von Erschütterungen während des Baus werden nicht gefährdet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen durch Erschütterungen<br />

während der Bauphase des Vorhabens ist ausgeschlossen.<br />

Frage 2.5.9<br />

Werden das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende<br />

Einwirkung von Erschütterungen während des Betriebs gefährdet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende Einwirkung<br />

von Erschütterungen während des Betriebs - einschließlich Teilfreigaben mit und ohne<br />

Umfahrungen Großenzersdorf und Raasdorf - werden nicht gefährdet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen durch Erschütterungen<br />

während der Betriebsphase des Vorhabens ist ausgeschlossen.<br />

Frage 2.5.10<br />

Kommt es durch eine vom Vorhaben während des Baus ausgehende Einwirkung von<br />

Erschütterungen zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen im<br />

Sinn des § 77 Abs. 2 GewO 1994?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Mit der Umsetzung der im UVE Fachbereich Erschütterungen und Sekundärschall und im<br />

UVP Teilgutachten Nr. 03 Erschütterungen, Sekundärschall und Kriegsmittel angeführten<br />

Maßnahmen wird sichergestellt, dass in der Bauphase keine unzumutbaren Belästigungen<br />

auftreten werden (bezogen auf einen gesunden normal empfindenden Erwachsenen und auf<br />

ein gesundes normal empfindendes Kind).<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 223


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen im Sinn des § 77 Abs. 2 GewO<br />

1994 durch Erschütterungen während der Bauphase des Vorhabens ist ausgeschlossen.<br />

Frage 2.5.11<br />

Kommt es durch eine vom Vorhaben während des Betriebs ausgehende Einwirkung<br />

von Erschütterungen zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen<br />

im Sinn des § 77 Abs. 2 GewO 1994?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Während des Betriebs - einschließlich Teilfreigaben mit und ohne Umfahrungen Großenzersdorf<br />

und Raasdorf - werden keine Erschütterungen bei den Anrainern auftreten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

Eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen im Sinn des § 77 Abs. 2 GewO<br />

1994 durch Erschütterungen während der Betriebsphase des Vorhabens ist ausgeschlossen.<br />

Frage 2.5.12<br />

Werden das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben unmittelbar<br />

oder mittelbar ausgehende Einwirkung (z.B. Straßenwässer) auf das Oberflächen-<br />

oder Grundwasser und den Boden während des Baus gefährdet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Gemäß Aussage aus den Teilgutachten Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

bzw. Hydrogeologie und Grundwasser ist eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit<br />

von Menschen durch eine vom Vorhaben unmittelbar oder mittelbar ausgehende<br />

Einwirkung auf das Oberflächen- oder Grundwasser und den Boden während des Baus auszuschließen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden während des Baus werden im oben genannten<br />

Kapitel des Fachgutachtens „Boden und Landwirtschaft“ als geringfügig bis vertretbar<br />

eingestuft. Die im Detail beschriebenen Auswirkungen lassen keinen Schluss zu, dass<br />

Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit von Menschen zu erwarten sind.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 224


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei projektsgemäßer Umsetzung des Vorhabens und der Verwirklichung der unbedingt erforderlichen<br />

Maßnahmen (Kapitel 4.4 des TGA Hydrogeologie und Grundwasser) ist keine<br />

Gefährdung des Grundwassers und somit auch keine daraus resultierende Gefährdung des<br />

Lebens und der Gesundheit von Menschen in der der Bauphase zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Eine entsprechende Reinigung und Entsorgung im Bauzustand anfallender Wässer ist u.a.<br />

durch im Teilgutachten Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer geforderte<br />

Maßnahmen gewährleistet Die Einhaltung aller Qualitätsziele zur Sicherung des Schutzgutes<br />

Wasser ist damit gewährleistet.<br />

Frage 2.5.13<br />

Werden das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch eine vom Vorhaben ausgehende<br />

Einwirkung (z.B. Straßenwässer) auf das Oberflächen- oder Grundwasser<br />

und den Boden während des Betriebs gefährdet?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Gemäß Aussage aus den Teilgutachten Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

bzw. Hydrogeologie und Grundwasser ist eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit<br />

von Menschen durch eine vom Vorhaben unmittelbar oder mittelbar ausgehende<br />

Einwirkung auf das Oberflächen- oder Grundwasser und den Boden während des Betriebs<br />

auszuschließen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden während des Betriebs werden im oben<br />

genannten Kapitel des Fachgutachtens „Boden und Landwirtschaft“ als geringfügig eingestuft.<br />

Die im Detail beschriebenen Auswirkungen lassen keinen Schluss zu, dass Gefährdungen<br />

des Lebens oder der Gesundheit von Menschen zu erwarten sind.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei projektsgemäßer Umsetzung des Vorhabens und der Verwirklichung der unbedingt erforderlichen<br />

Maßnahmen (Kapitel 4.4 des TGA Hydrogeologie und Grundwasser) ist keine<br />

Gefährdung des Grundwassers und somit auch keine daraus resultierende Gefährdung des<br />

Lebens und der Gesundheit von Menschen in der der Betriebsphase zu erwarten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 225


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Eine entsprechende Reinigung und gesicherte Ableitung der anfallenden Straßenwässer ist<br />

vorgesehen. Die in den Gewässerschutzanlagen gereinigten und mit Chlorid aus dem Winterdienst<br />

belasteten Straßenwässer werden in die Schwechat bzw. den Rußbach abgeleitet.<br />

Die in den Gewässerschutzanlagen gereinigten Straßenwässer aus dem Sommerbetrieb<br />

werden im Straßenabschnitt nördlich der Donau weitgehend versickert, aus dem Knoten<br />

Schwechat hingegen der Schwechat zugeleitet. Die Einhaltung aller Qualitätsziele zur Sicherung<br />

des Schutzgutes Wasser ist damit gewährleistet. Im Katastrophenfall mit einem Austritt<br />

gewässerschädigender Stoffe werden die Ableitungen der Absetzbecken in den Gewässerschutzanlagen<br />

geschlossen, sodass eine Versickerung bzw. Ableitung belasteter Flüssigkeiten<br />

verhindert wird.<br />

Frage 2.5.14<br />

Werden allfällige sonstige Immissionen (z.B. Licht, Strahlung) während der Bauphase<br />

vermieden, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Eine unzumutbare Belästigung der nächstgelegenen Wohnanrainer durch Lichtimmissionen<br />

während der Bauphase ist mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Frage 2.5.15<br />

Werden allfällige sonstige Immissionen (z.B. Licht, Strahlung) während der Betriebsphase<br />

vermieden, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Eine unzumutbare Belästigung der nächstgelegenen Wohnanrainer durch Lichtimmissionen<br />

während des Betriebs - einschließlich Teilfreigaben mit und ohne Umfahrungen Großenzersdorf<br />

und Raasdorf - ist mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Frage 2.5.16<br />

Kommt es durch eine vom Vorhaben während des Baus ausgehende Einwirkung von<br />

sonstigen Immissionen zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen<br />

im Sinn des § 77 Abs. 2 GewO 1994?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Während des Baues kommt es zu keinen sonstigen Immissionen.<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.5.17<br />

Kommt es durch eine vom Vorhaben während des Betriebs ausgehende Einwirkung<br />

von sonstigen Immissionen zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen<br />

im Sinn des § 77 Abs. 2 GewO 1994?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Während des Betriebs - einschließlich Teilfreigaben mit und ohne Umfahrungen Großenzersdorf<br />

und Raasdorf - kommt es zu keinen sonstigen Immissionen.<br />

Frage 2.5.18<br />

Ist das Strahlenschutzgesetz (insb. § 1 Abs. 1 Z6 leg.cit.) aufgrund der Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch anwendbar und sind entsprechende Maßnahmen<br />

zu setzen? Fällt das gegenständliche Vorhaben unter die Strahlenquellenverordnung?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Das Strahlenschutzgesetz ist für dieses Vorhaben ohne Relevanz.<br />

Frage 2.5.19<br />

Sind zusätzliche Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Humanmedizin<br />

erforderlich, damit schädliche, belästigende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens<br />

vergrößert werden können? Wenn ja, welche?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Bauphase Lärm: Aus medizinischer Sicht sind zusätzlich folgende Maßnahmen erforderlich:<br />

- Objektseitige Maßnahmen bei IP8 (sind vor Baubeginn umzusetzen).<br />

- Bei Spundwandrammen mit Gesamtpegel von maximal 75 dB über eine Dauer von<br />

≤4 Wochen sind die Arbeiten werktags Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 durchzuführen.<br />

- Bei Spundwandrammen mit Gesamtpegel von 70 dB bis ≤85 dB über eine Dauer von<br />

≤1 Wochen sind die Arbeiten werktags Montag bis Freitag von 7:00 und 18:00 mit<br />

Einhaltung einer Mittagspause von 2 Stunden durchzuführen.<br />

- Sollte am - entgegen der Planung - Samstag gearbeitet werden, sind lärmintensive<br />

Arbeiten im Bereich von lärmexponierten Anrainern grundsätzlich nicht durchzuführen.<br />

Können diese Arbeiten aus technischen Gründen nicht an einem Werktag durchgeführt<br />

werden, sind die unmittelbar betroffenen Anrainer rechtzeitig zu informieren.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

- Gleichbleibende Dauergeräusche (Pumpen, Bewetterung): Der maximaler Eintrag<br />

beim nächstgelegenen Anrainer soll in der Nacht 43 dB und am Tag 53 dB nicht<br />

überschreiten.<br />

- Im Netz darf die Pegelanhebung durch den Bauverkehr maximal 3 dB betragen.<br />

Frage 2.5.20<br />

Sind zusätzliche Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Humanmedizin<br />

erforderlich, damit schädliche, belästigende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens<br />

vergrößert werden können? Wenn ja, welche<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Betriebsphase Lärm: Aus medizinischer Sicht sind zusätzlich objektseitige Maßnahmen bei<br />

Wohnanrainern in den folgenden Bereichen unbedingt erforderlich, wobei Details in einem<br />

Schallschutzprojekt auszuarbeiten sind. Dieses Schallschutzprojekt ist der UVP-Behörde bis<br />

spätestens 3 Monate vor Verkehrsfreigabe zur Zustimmung vorzulegen. Die objektseitigen<br />

Maßnahmen sind vor Verkehrsfreigabe umzusetzen.<br />

Betriebsphase Luft: Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Betriebsphase S 1 Lobau 2025 [Gesamtverkehrsfreigabe]:<br />

Siedlungsbereich Groß-Enzersdorf - Süßenbrunn:<br />

Anrainer RP1, RP10, RP13, RP14, RP15, RP16, RP18, RP19, RP22, RP25, RP28, RP70,<br />

RP75, RP279, RP280, RP419.<br />

Siedlungsbereiche im untergeordneten Netz (Hausnummer oder Positionsbezeichnung):<br />

- Esslinger Hauptstraße: 63.<br />

- Telefonweg: 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 9, 7, 3, 5.<br />

- Süßenbrunnerplatz: 6, Position 16.2, 7, 8, 9, (laut UVP Teilgutachten Nr. 02)<br />

- Süßenbrunner Hauptstraße: 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 38, 36, 34, 32, 30, 28,<br />

26, 10.<br />

- Wiener Straße: 10, 21, 19, 17, 11, 9, 7, 5, 3, 1.<br />

- Bruck-Hainburger Straße: Position 20.1, 1, 1a, 3, 5, 7, 25, 22, 10, 18, 14.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 228


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

- L1 Markgrafneusiedl zw. L6 Wagramer Str. Und L2 Altes Dorf: 6 Häuser (Positionen<br />

47.1 bis 47.6).<br />

- Wiener Str./Auweg: Position 41/59.2.<br />

- Wiener Straße: 91, 89, 87, 85, 83, 81, 79, 77, 75, 73, 71, 69, 67, 65, 63, 61, 59, 57,<br />

51, 49, 47, 45, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 55, 58, 60, 62, 64, 66, 68,<br />

70, 72, 74.<br />

- Donau Bundesstraße: 57, 1.<br />

- Probstdorfer Straße, Donau Bundesstr.: 2, 3; Teichweg 7.<br />

Teilverkehrsfreigabe 2025 ohne Einbeziehung der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf<br />

und Raasdorf:<br />

Anrainer IP41, IP42, IP43, IP44, IP45, IP46, IP53, IP54, IP57, IP59, IP60, IP61, IP62, IP63,<br />

IP66, IP67, IP68, IP69, IP70, IP71, IP72, IP73, IP123 und IP124 (die IPs entsprechen den<br />

Hausnummern Hans Kudlich Ring Nr. 3, 4, 13, 21 27 und Raasdorferstraße Nr. 2, 3, 7, 8, 12,<br />

13, 15, 18, 22a, 28, 38).<br />

Teilverkehrsfreigabe 2025 mit Einbeziehung der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf<br />

und Raasdorf:<br />

Anrainer IP43 und IP44.<br />

Frage 2.5.21<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Humanmedizin während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich?<br />

Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind<br />

zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Humanmedizin<br />

Alle Maßnahmen in den Bereichen Luftschadstoffe, Lärm und Erschütterungen werden von<br />

den jeweiligen technischen Sachverständigen festgelegt.<br />

Fachgebiet 06 – Wald<br />

Fragenkomplex Wald<br />

Frage 2.6.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 229


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Im UVE-FB. „Forstwirtschaft und Jagd“ der Einreichunterlagen wurden die verbleibenden<br />

Auswirkungen für die Bauphase als „gering“ und in der Betriebsphase als „sehr gering“ bzw.<br />

für den Teilraum Lobau Vorland und westliche Ausläufer Marchfeld als Verbesserung eingestuft.<br />

Im UVP-Teilgutachten „Wald“ wird davon abweichend der Schluss gezogen, dass in<br />

der Bauphase vertretbare Auswirkungen und in der Betriebsphase geringe Auswirkungen zu<br />

erwarten sind. Begründet ist dies in der sehr geringen Waldausstattung der näheren Umgebung<br />

der Rodeflächen und der hohen Wertigkeit der überwirtschaftlichen Waldfunktionen.<br />

Zwar werden die temporären Rodungen wieder bewaldet und die Dauerrodungen durch Ersatzaufforstungen<br />

kompensiert, ein vollständiger Ausgleich der durch die Rodungen verlorengegangenen<br />

Waldfunktionen wird jedoch erst mittelfristig nach dem Aufwachsen der Aufforstungen<br />

gegeben sein.<br />

Die dauernden Rodeflächen R3 bis R7 wurden in den Einreichunterlagen (Forstrechtlichen<br />

Einreichoperat, Einlage 2.1) der KG Schwechat zugerechnet. Tatsächlich liegen sie jedoch in<br />

der KG Mannswörth. Eine entsprechende Korrektur wurde in Tabelle 3 des Fachgutachtens<br />

„Wald“ durchgeführt.<br />

Im UVE-Fachbericht „Forstwirtschaft und Jagdwirtschaft“ wurden die beantragten Dauerrodungen<br />

von 35 m² in der KG Deutsch Wagram und 147 m² in der KG Parbasdorf überhaupt<br />

nicht behandelt; hier wurde von einer Dauerrodung von 4,30 ha statt 4,32 ausgegangen.<br />

Diese Differenz ist jedoch so gering, dass daraus keinerlei geänderte Umweltauswirkungen<br />

abzuleiten sind.<br />

Frage 2.6.2<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung auf den<br />

Wald während des Baus zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Der größte Anteil der dauernd zu rodenden Waldflächen entfällt auf den Bereich beim Knoten<br />

Schwechat. Da sich dieser Bestand überwiegend aus jungen Pioniergehölzen zusammensetzt<br />

und aufgrund der isolierten Lage am Verkehrsknoten A4-S 1 sind die Auswirkungen<br />

trotz der erhöhten Wohlfahrtsfunktion, dem daraus resultierenden besonderen öffentlichen<br />

Interesse an der Walderhaltung und der geringen Waldausstattung als vertretbar zu<br />

bewerten.<br />

Die beiden anderen, dauernd zu rodenden Bereiche in der KG Deutsch Wagram bzw.<br />

Parbasdorf und Mannswörth betreffen ca. 10-30-jährige Bachbegleitgehölze am Russbach<br />

(Eschen, Erlen, Weiden) und ein lineares Feldgehölz südlich der KG-Grenze Mannswörth /<br />

Albern, die eine hohe Schutz- und/oder hohe bzw. erhöhte Wohlfahrtsfunktion aufweisen.<br />

Daher liegt ein besonderes öffentliches Interesse an der Walderhaltung vor. Durch die sehr<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 230


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

kleinflächigen Rodungen ist aber nur eine äußerst geringfügige Verringerung der Waldausstattung<br />

in den betroffenen Katastralgemeinden und Auswirkung auf die Waldfunktionen zu<br />

erwarten.<br />

Die Auswirkungen durch Rodungen in der Bauphase insgesamt als vertretbar anzusehen.<br />

Frage 2.6.3<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung auf den<br />

Wald während des Betriebes zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Da die dauernden Rodungen einerseits durch Selbstbindung der Projektwerberin in Form<br />

von Ersatzaufforstungen (mindestens 4,32 ha), andererseits durch entsprechende UVP-<br />

Auflagen zu kompensieren sind, nehmen die nachteiligen Auswirkungen auf den Wald und<br />

seine Wirkungen mit fortschreitender Dauer der Betriebsphase ab und ab dem Zeitpunkt, an<br />

dem die Ersatzaufforstungen das Stangenholzalter erreichen und die Maßnahmen in vollem<br />

Umfang wirksam werden, ist eine weitgehende Kompensation des Flächenverlustes zu erwarten.<br />

Insgesamt sind die Auswirkungen durch Flächenbeanspruchung in der Betriebsphase unter<br />

Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen (Ersatzaufforstung) als geringfügig einzustufen.<br />

Frage 2.6.4<br />

Kommt es durch die direkte Flächeninanspruchnahme zu einem Verlust von forstlichen<br />

Nutzflächen? Haben die betroffenen Waldgebiete eine besondere Funktion<br />

(Schutz-/Wohlfahrts-/Erholungs-/Nutzfunktion)? Wenn ja, entstehen daraus erhebliche<br />

Folgewirkungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Der größte Anteil der dauernd zu rodenden Waldflächen entfällt auf den Bereich beim Knoten<br />

Schwechat. Da sich dieser Bestand überwiegend aus jungen Pioniergehölzen<br />

zusammensetz und aufgrund der isolierten Lage am Verkehrsknoten A4-S 1 sind die Auswirkungen<br />

trotz der erhöhten Wohlfahrtsfunktion, dem daraus resultierenden besonderen öffentlichen<br />

Interesse an der Walderhaltung und der geringen Waldausstattung als vertretbar zu<br />

bewerten.<br />

Die beiden anderen dauernd zu rodenden Bereiche in der KG Deutsch Wagram bzw.<br />

Parbasdorf und Mannswörth betreffen ca. 10-30-jährige, standortgerechte Bachbegleitgehölze<br />

am Russbach (Eschen, Erlen, Weiden) bzw. ein lineares Feldgehölz südlich der KG-<br />

Grenze Mannswörth / Albern, die eine hohe Schutz und/oder hohe Wohlfahrtsfunktion aufweisen.<br />

Dadurch liegt ein besonderes öffentliches Interesse an der Walderhaltung vor. Durch<br />

die sehr kleinflächigen Rodungen ist aber nur eine äußerst geringfügige Verringerung der<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 231


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Waldausstattung in den betroffenen Katastralgemeinden und Auswirkung auf die Waldfunktionen<br />

zu erwarten.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass die betroffenen Waldgebiete eine besondere Funktion (v.a.<br />

Schutz-/Wohlfahrtsfunktion) haben, daraus aber aufgrund der Tatsache, dass vorwiegend<br />

isolierte Waldflächen im Bereich des Knotens A4/S 1 betroffen sind und die anderen Rodungen<br />

sehr kleinflächig sind, daraus keine erhebliche Folgewirkungen entstehen.<br />

Die Auswirkungen durch Rodungen in der Bauphase sind insgesamt als vertretbar und in<br />

der Betriebsphase unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen (Wiederbewaldung<br />

der befristeten Rodungen und Ersatzaufforstungen) als geringfügig zu bewerten.<br />

Frage 2.6.5<br />

Sind wesentliche Beeinträchtigungen des Waldes und dessen Funktionen durch die<br />

direkte Einwirkung von Luftschadstoffen (luftgetragene Immissionen und Deposition)<br />

bei Vorhabensrealisierung gegeben? Sind diese Auswirkungen ausreichend, vollständig<br />

und nachvollziehbar dargelegt? Wird die Wirksamkeit von Waldfunktionen dadurch<br />

nachhaltig beeinträchtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Es sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Waldes und dessen Funktionen durch<br />

die direkte Einwirkung von Luftschadstoffen (luftgetragene Immissionen und Deposition) bei<br />

Vorhabensrealisierung gegeben. Diese Auswirkungen sind ausreichend, vollständig und<br />

nachvollziehbar dargelegt. Die Wirksamkeit von Waldfunktionen wird dadurch nicht nachhaltig<br />

beeinträchtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Beurteilungskriterium für das Fachgebiet Luftschadstoffe sind die Genehmigungskriterien<br />

nach IG-L und Forst-G. Die während des Betriebes prognostizierten Belastungen an Luftschadstoffen<br />

wurden in der UVE nachvollziehbar dargestellt und in Kapitel 4.3 des UVP Teilgutachtens<br />

Luftschadstoffe und Klima eingehend behandelt und in den Antworten zu den<br />

Fragen 2.4.3 bewertet. Aussagen zum Fachgebiet Forst werden durch den entsprechenden<br />

Sachverständigen getätigt.<br />

Frage 2.6.6<br />

Kommt es zu Beeinflussungen des Waldes bzw. von forstlichen Nutzflächen durch<br />

qualitative und/ oder quantitative Veränderungen des Oberflächen- und/ oder Grundwassers?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 232


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Qualitative Änderungen des Wasserhaushaltes und damit verbundene Auswirkungen auf<br />

den Waldboden und die Forstwirtschaft sind in der Bauphase bei Einhaltung der einschlägigen<br />

Vorschriften für den Betrieb von Baumaschinen nicht zu erwarten. In der Betriebsphase<br />

wird bei Ausführung der Bauwerke nach dem Stand der Technik eine ordnungsgemäße Ableitung<br />

chloridhältiger Abwässer gewährleistet. Lediglich Spritzwasser (sog. Verkehrsgischt)<br />

gelangt in die trassenangrenzenden Bereiche, vorwiegend auf die Straßenböschungsflächen.<br />

Die Auswirkungen auf die Forstwirtschaft durch Einträge von chloridhältigen Straßenwässern<br />

in Waldböden werden aufgrund der Situierung der Waldflächen als geringfügig eingestuft.<br />

Die quantitativen Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Wasserhaushalt werden sowohl<br />

in den Einreichunterlagen als auch im Fachgutachten „Wald“ detailliert beschrieben.<br />

Betroffen sind insbesondere die Bereiche Tunnel Offene Bauweise Nord, Knoten Schwechat,<br />

Tunnel Offene Bauweise Süd und Nationalpark – Tunnel Donau-Lobau.<br />

In sämtlichen Teilbereichen sind sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase weitreichende<br />

Maßnahmen vorgesehen, um die negativen Auswirkungen durch das Baugeschehen<br />

und die Bauwerke nachhaltig zu minimieren.<br />

Durch den während der Bauphase vorgesehenen Ersatzbrunnen für die OMV kommt es lt.<br />

S 1 Einreichprojekt, Grundwasserpläne, Einlage 09_01_09_8a, Bauphase 1A + 1B zu erheblichen<br />

Grundwasserabsenkungen, in deren Einzugsbereich auch Waldflächen vorhanden<br />

sind.<br />

Da die Grundwasserflurabstände im Untersuchungsgebiet bei mittleren Grundwasserständen<br />

(MGW) zwischen 4 und 7 m betragen, ist davon auszugehen, dass Walbäume ihren Wasserbedarf<br />

zum überwiegenden Teil aus Oberflächenwasser (natürlicher Niederschlag, Beregnung)<br />

decken müssen, und es allenfalls in Zeiten hoher Grundwasserstände möglich ist,<br />

einen Teil ihres Wasserbedarfs aus dem kapillar aufsteigenden Grundwasser zu decken.<br />

Lt. UVE ist der Betrieb des Ersatzbrunnens nur 15 Monate lang vorgesehen, um die Auswirkungen<br />

auf den Grundwasserhaushalt zu begrenzen. Weiters wurde im UVP-Teilgutachten<br />

„Wald“ eine Maßnahme definiert, nach der ein Betrieb des Ersatzbrunnens nicht länger als 2<br />

Vegetationsperioden zulässig ist. Durch diese Auflage werden Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushalts<br />

und des Waldes so weit vermindert, dass die Auswirkungen als vertretbar<br />

einzustufen sind.<br />

Die Waldbereiche des Naturdenkmals „Blaues Wasser“ (stromauf des Alberner Hafens) und<br />

des Nationalparks Donau-Auen liegen außerhalb der Zone relevanter Grundwasserabsenkungen.<br />

Die Projektauswirkungen durch Veränderung des Wasserhaushaltes in der Bauphase werden<br />

für den Waldboden und die Forstwirtschaft insgesamt als vertretbar eingestuft. Die in<br />

den Einreichunterlagen ausgeführten Maßnahmen sind jedoch geeignet, diese Auswirkungen<br />

weitgehend zu kompensieren bzw. zeitlich einzuschränken.<br />

Für die Betriebsphase gilt, dass unter Berücksichtigung der hohen Maßnahmenwirksamkeit<br />

eine Ausgleichbarkeit kurzfristig erzielbar ist. Daher werden die Projektauswirkungen durch<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 233


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Veränderung des Wasserhaushaltes in der Betriebsphase für das Schutzgut Wald als geringfügig<br />

eingestuft.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

In der Bauphase kommt es durch die Maßnahme M17 (Ersatzbrunnen für die OMV-Brunnen<br />

C1 und D1) zu einer Verlagerung des Absenktrichters; dadurch kann es bei längerem Andauern<br />

der Maßnahme zu Beeinflussungen der Forstwirtschaft bzw. von forstlichen Nutzflächen<br />

sowie von Boden und Landwirtschaft kommen. Deshalb wird die Dauer der Maßnahme<br />

auf maximal 15 Monate begrenzt (Teilgutachten Nr. 8). In der Betriebsphase sind keine Beeinträchtigungen<br />

des Grundwassers (siehe 7.1 Vorbemerkungen im TGA 12 Hydrogeologie<br />

und Grundwasser) und somit auch keine Beeinflussungen der Forstwirtschaft bzw. von forstlichen<br />

Nutzflächen sowie von Boden und Landwirtschaft zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Es kommt zu keiner vorhabensbedingten Beeinflussung von forstlichen Nutzflächen durch<br />

qualitative und/ oder quantitative Veränderungen von Oberflächengewässern. So wird in<br />

Oberflächengewässern, in welche vorhabensbedingte Einleitungen aus der Bau-, wie auch<br />

Betriebsphase erfolgen, die erforderlichen Qualitätsziele eingehalten. Eine entsprechende<br />

Beeinträchtigung von forstlichen Nutzflächen ist daher auszuschließen.<br />

Frage 2.6.7<br />

Kommt es zu relevanten Beeinträchtigungen des Waldes bzw. forstlicher Nutzflächen<br />

durch funktionelle Barrierewirkung – Zerschneidung. Wird die Wirksamkeit von Waldfunktionen<br />

dadurch nachhaltig beeinträchtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) in der Bauund<br />

Betriebsphase aufgrund der Situierung der betroffenen Waldflächen, der meist nur geringen<br />

Flächenausmaße der Rodeflächen unter Berücksichtigung der waldökologischen und<br />

überwirtschaftlichen Waldfunktionen als geringfügig bewertet.<br />

Frage 2.6.8<br />

Kommt es zu relevanten Beeinträchtigungen des Waldes bzw. forstlicher Nutzflächen<br />

durch mikroklimatische Veränderungen? Wird die Wirksamkeit von Waldfunktionen<br />

dadurch nachhaltig beeinträchtigt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Aus den geringfügigen des Vorhabens auf die mikroklimatische Situation können keine negativen<br />

Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Waldfunktionen im Untersuchungsraum abgelei­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 234


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

tet werden. Nachhaltige Beeinträchtigungen der forstwirtschaftlichen Nutzung durch mikroklimatische<br />

Veränderungen und daraus resultierende nachhaltig Beeinträchtigungen der<br />

Waldfunktionen sind nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Das gegenständliche Projekt hat keine relevanten Auswirkungen auf das Mikroklima, die<br />

über eine Ausdehnung von wenigen 10er m von der Trasse hinausgehen. Negative Auswirkungen<br />

auf die forstwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der geplanten Trasse sind daher<br />

nicht zu erwarten.<br />

Frage 2.6.9<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Wald erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

In der Bauphase sind Maßnahmen zur Hintanhaltung nachteiliger Auswirkungen für die umliegenden<br />

Wälder - wie Absperrungen des Baubereiches, Verbot von Ablagerungen und Befahren,<br />

Befeuchten von Staubstraßen, Rekultivierungen und Aufrechterhaltung des Forstund<br />

Güterwegenetzes erforderlich.<br />

Frage 2.6.10<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Wald erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens<br />

vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

In der Betriebsphase sind Maßnahmen zur Hintanhaltung nachteiliger Auswirkungen für die<br />

umliegenden Wälder, Aufrechterhaltung des forstlichen Wegenetzes sowie zum Ausgleich<br />

des Waldflächenverlustes durch Rodungen erforderlich. Durch Selbstbindung der Projektwerberin<br />

sowie durch zusätzliche UVP-Auflagen eine Durchführung von Ersatzaufforstungen<br />

im Mindestausmaß der Dauerrodefläche vorgesehen. In Präzisierung und Ergänzung der im<br />

Einreichprojekt vorgeschlagenen Maßnahmen wurden eigene Maßnahmenvorschläge bezüglich<br />

Ersatzaufforstungen gefordert.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 235


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.6.11<br />

Sind Maßnahmen zur Hintanhaltung nachteiliger Auswirkungen auf die umliegenden<br />

Wälder, Maßnahmen zur Wiederbewaldung befristeter Rodeflächen oder Maßnahmen<br />

zum Ausgleich des Verlustes der Wirkungen des Waldes (Ersatzaufforstungen, Strukturverbesserungen)<br />

unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Siehe Fragenbeantwortung Fragen 2.6.9 und 2.6.10<br />

Frage 2.6.12<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Wald während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich? Sind die<br />

dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Für die Bauphase ist eine fachkundige ökologische Bauaufsicht zu bestellen, welche die<br />

Überwachung der projekt- und bescheidgemäßen Bauausführung sowie der Durchführung<br />

der Ersatzaufforstung und der Pflegemaßnahmen bis zu Sicherung der Kulturen vorzunehmen<br />

hat.<br />

Für die Betriebsphase sind keine Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden<br />

Kontrolle erforderlich.<br />

Fachgebiet 07 – Jagd und Wildökologie<br />

Frage 2.7.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

In allen wildökologischen Teilräumen ist in Bezug auf die Flächenbeanspruchung und die<br />

Trenn- bzw. Barrierewirkung mit vertretbaren Auswirkungen auf die Wildökologie zu rechnen.<br />

Hinsichtlich der anderen Wirkfaktoren (Lärm, Licht, Wildunfälle, Schadstoffe, Staub, Klima,<br />

Wasserhaushalt, Erschütterungen, Wildschäden am Bewuchs) sind auch unter Berücksichtigung<br />

von Wechselwirkungen in der Bauphase nur geringe Auswirkungen zu erwarten. Insgesamt<br />

werden die Auswirkungen der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat –<br />

Süßenbrunn auf die Wildökologie daher für die Bau- und Betriebsphase als vertretbar<br />

eingestuft.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 236


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Für die Jagd gilt, dass die Auswirkungen während der Bauphase aufgrund der Flächenbeanspruchung<br />

und der Trennwirkungen (vor allem in der GJ Schwechat und im vom Baugeschehen<br />

betroffenen Teil des GXXII/1a Reviers “Obere Lobau / Donauinsel / Lobau Vorland“<br />

der MA 49) als vertretbar eingestuft werden.<br />

In der Betriebsphase wird ein Teil der beanspruchten Flächen rekultiviert wird und die abgetrennten<br />

Revierteile werden über Wildtierpassagen zu erreichen sein. Die Auswirkungen in<br />

der Betriebsphase werden insgesamt als vertretbar eingestuft..<br />

Damit weicht die Bewertung des SV für Jagd und Wildökologie von jener des UVE-<br />

Fachbeitrags „Forstwirtschaft und Jagdwirtschaft“ (Einreichunterlagen Einlag 8-2.1) ab, in<br />

dem für die Bau- und Betriebsphase nur „geringe verbleibende Auswirkungen“ prognostiziert<br />

werden.<br />

Frage 2.7.2<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge auf Wildökologie und Jagd während des Baus<br />

zu bewerten? Können u.a. die nachteiligen Auswirkungen während der Bauzeit auf die<br />

internationalen und regionalen Wildwechsel durch Maßnahmen ausgeglichen bzw.<br />

vermindert werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Die von Flächenbeanspruchung am stärksten betroffenen Habitate bzw. Jagdreviere sind der<br />

Teilraum Schwechat, der Bereich „Auf der Scheiben“ und das Lobauvorland von Groß-<br />

Enzersdorf bis zur S80 / Jakobskreuz. Hier werden die Ab- und Auftauchbereiche errichtet<br />

und ein Teil des Tunnels Donau Lobau in offener Bauweise hergestellt. Die im Einreichprojekt<br />

vorgesehenen Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die Ersatz- und Wiederaufforstungen,<br />

Böschungsgestaltungen und sonstigen Gestaltungsmaßnahmen sind in der Bauphase<br />

noch nicht wirksam.<br />

Die Auswirkungen auf die Wildökologie und Jagd durch Flächeninanspruchnahme während<br />

der Bauphase werden als vertretbar eingestuft.<br />

Frage 2.7.3<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge auf Wildökologie und Jagd während des Betriebes<br />

zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

In der Betriebsphase sind sämtliche Habitate bzw. Reviere von dauernden Flächenbeanspruchungen<br />

betroffen, wobei die temporär genutzten Flächen rekultiviert und der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung zugeführt oder als ökologische Ausgleichsfläche ausgestaltet werden.<br />

Indirekte Auswirkungen auf angrenzende Bereiche durch Änderung der Funktionszusam­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 237


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

menhänge (z.B. durch Wasserhaushaltsveränderungen und Änderungen des Mikroklimas)<br />

sind als nicht relevant bis geringfügig einzustufen.<br />

Die Auswirkungen auf die Wildökologie und Jagd durch Flächeninanspruchnahme und<br />

Änderung der Funktionszusammenhänge während der Betriebsphase werden daher als<br />

geringfügig eingestuft.<br />

Frage 2.7.4<br />

Kommt es zu einer Beeinflussung von Revieren und Ökosystemen durch funktionelle<br />

Barrierewirkung?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Die Barrierewirkung und die Zerschneidung bzw. Isolierung einzelner Teilbereiche der im<br />

Kapitel 4.2.1 Auswirkungen auf die Wildökologie des UVP-Teilgutachtens „Jagd und Wildökologie“<br />

angeführten Habitate wird in der Bauphase erst allmählich wirksam. Die Baustellenbereiche<br />

sind zwar untertags gestört, außerhalb der Bauzeiten können die Baustelleneinrichtungen<br />

und die Trasse selbst noch weitgehend ungehindert gequert werden. Barrieren<br />

sind im Bereich der gezäunten Baustelleneinrichtungen und der offenen Bauweisen für den<br />

Abtauch- und Auftauchbereich des Tunnels Donau Lobau zu erwarten, wo im Interesse der<br />

Absturzsicherung temporäre Bauzäune errichtet werden sollen. Erst nach Errichtung der<br />

Erdwälle, Lärmschutzwände und Wildschutzzäune kommen die Auswirkungen durch Zerschneidungen<br />

und die Barrierewirkungen voll zum Tragen. Zur Verringerung der Barrierewirkung<br />

durch die S 1 sind Wildtierpassagen vorgesehen, die geeignet sind, die negativen<br />

Auswirkungen durch die Isolierung und Zerschneidung der Habitate / Reviere zu minder.<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen und Barrierewirkungen in der<br />

Bau- und Betriebsphase daher als vertretbar eingestuft.<br />

Frage 2.7.5<br />

Kommt es zu einer Beeinflussung jagdbarer Tiere durch Lärmbelastung; d.h. liegt eine<br />

wesentliche, veränderte Lärmwirkung vor, die zu nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

führt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Während des Bauens treten akustische Reize, also Lärm, immer zusammen mit optischen<br />

Reizen, sich bewegender Maschinen und arbeitender Menschen, und zwar überwiegend<br />

tagsüber auf. Daraus resultieren eine gewisse Beunruhigung von Wildtieren, Veränderungen<br />

bzw. Verschiebungen von Reviergrenzen und Territorien, Verlegungen von Wechseln, Änderungen<br />

von Äsungsflächen sowie Verlagerungen von Einständen.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa in den Bereichen der B3 Wiener Straße,<br />

der Raasdorfer und Breitenleer Straße eine Vorbelastung durch Verkehrslärm bereits vor<br />

Baubeginn gegeben ist und ein gewisser Gewöhnungseffekt bei Wildtieren bereits besteht.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 238


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Im Bereich der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fluren kommt es durch die Bautätigkeit<br />

zu zusätzlichen Lärmauswirkungen.<br />

Die Auswirkungen durch Lärm in der Bauphase werden aufgrund der bereichsweisen Vorbelastung<br />

und der zu erwartenden Gewöhnungseffekte an den Baustellenbetrieb insgesamt als<br />

geringfügig bewertet.<br />

Da entlang der S 1 zahlreiche Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzdämme, Lärmschutzwände)<br />

getroffen werden und zusätzlich ein gewisser Gewöhnungseffekt bei Wildtieren zu<br />

beobachten ist und aufgrund der Tatsache, dass etwa Veränderungen bzw. Verschiebungen<br />

von Reviergrenzen und Territorien, Verlegungen von Wechseln, Änderungen von Äsungsflächen<br />

sowie Verlagerungen von Einständen nach Abschluss des Baugeschehens weitgehend<br />

vollzogen sein werden, können die Auswirkungen durch Lärm während der Betriebsphase<br />

insgesamt als geringfügig bewertet werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Lärm<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Lärm kommt es während der Bauphase lokal zu veränderten<br />

Lärmwirkungen die allerdings entsprechend der Baudauer zu keinen nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

führen. Für die Bauphase ist eine Sonderfachperson aus dem Fachbereich<br />

Lärm gemäß RVS 04.05.11 „Umweltschutz, Bau, Umweltbaubegleitung“ vorgesehen.<br />

In der Betriebsphase (Teilverkehrs- und Gesamtverkehrsfreigabe) wirken die geplanten<br />

Maßnahmen (Tunnel-Lobau, Lärmschutzwände udgl.) derart, dass keine nachhaltige Beeinträchtigung<br />

durch Lärm zu erwarten ist. Zur Beweissicherung dienen Schallpegelmessungen<br />

nach Inbetriebnahme der Trasse.<br />

Frage 2.7.6<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Wildökologie und<br />

Jagd erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des<br />

Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen<br />

sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

1. Vor Baubeginn ist die Verfügungsberechtigung über die Grundflächen, auf denen<br />

die im Projekt vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen – insbesondere<br />

Gehölzpflanzungen im Bereich von Wildquerungshilfen - durchgeführt werden<br />

sollen, der UVP-Behörde schriftlich nachzuweisen.<br />

2. Wildzäune entlang der S 1 sind mit Zaungitter entsprechend der RVS 04.03.12<br />

Wildschutz auszuführen. Der Wildzaun muss hasen- und rehwilddicht sein und<br />

eine wirksame Höhe von mindestens 1,8 m aufweisen. Der Wildzaun ist auch<br />

schwarzwilddicht zu errichten, indem am unteren Ende des Gitters mindestens<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 239


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

zwei Reihen Stacheldraht angebracht werden und das Gitter im Boden verankert<br />

wird.<br />

3. Bei der als Maßnahme 13 (UVE-Einlage 8-2.1 „Forstwirtschaft und Jagdwirtschaft“)<br />

vorgesehenen Anbringung von Wildwarneinrichtungen sind die Beobachtungen<br />

und Erkenntnisse der örtlichen Jägerschaft zu berücksichtigen.<br />

4. Im Umkreis von 250 m von den vorgesehenen Grünbrücken bei Projekt-km 26.3,<br />

28.7, 29.9, 31.8 und 33.1 dürfen außerhalb des in der UVE definierten Baufeldes<br />

keine Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen, Maschinenabstellplätze, Materialaufbereitungsanlagen<br />

o. dgl. errichtet werden.<br />

5. Bei jeder Wildquerungshilfe bzw. Wildtierpassage sind Anschlussleitpflanzungen<br />

gem. RVS 04.03.12 im Einvernehmen mit der Umweltbaubegleitung vorzunehmen.<br />

Die Höhe der Gehölze hat bereits bei der Pflanzung mindestens 2 m zu betragen.<br />

Frage 2.7.7<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Wildökologie<br />

und Jagd erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen<br />

des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen<br />

sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

6. Sämtliche Wildzäune, Wildquerungseinrichtungen und Wildleitstrukturen sind auf<br />

Bestandsdauer der S 1 vom Straßenhalter zu betreuen, ordnungsgemäß instand<br />

zu halten bzw. erforderlichenfalls instand zu setzen.<br />

7. Die Funktionalität sämtlicher Wildleitstrukturen ist auf Bestandsdauer der S 1 sicher<br />

zu stellen. Sollte es zu Funktionsbeeinträchtigungen kommen, sind geeignete<br />

Maßnahmen zu setzen, um die Funktionalität wiederherzustellen<br />

(Gehölzpflanzungen, Beseitigung von Querungshindernissen).<br />

Frage 2.7.8<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Wildökologie und Jagd während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich?<br />

Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

Für die Bauphase wird folgende Maßnahme gefordert:<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 240


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

1. Vor Baubeginn ist eine Person, die über eine wildökologische und jagdliche Ausbildung<br />

verfügt, als wildökologische Bauaufsicht zu bestellen, welche die Überwachung<br />

der projekt- und bescheidgemäßen Bauausführung, der Errichtung der<br />

Wildzäune und der Wildquerungseinrichtungen sowie die Beweissicherung hinsichtlich<br />

der Funktionstüchtigkeit der Wildzäune und der<br />

Wildquerungseinrichtungen vorzunehmen hat. Die Wahrnehmungen der wildökologischen<br />

Bauaufsicht sind in einem Protokoll festzuhalten und mindestens einmal<br />

jährlich der UVP-Behörde zu übermitteln.<br />

In der Betriebsphase sind folgende Maßnahmen gefordet:<br />

2. Die Wildzäune sind in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung der S 1 im Zuge<br />

der wildökologischen Bauaufsicht laufend auf ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit<br />

zu kontrollieren. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese zu beseitigen.<br />

Die Kontrollergebnisse und ein Bericht über eventuelle Maßnahmen sind zumindest<br />

einmal jährlich schriftlich an die UVP-Behörde zu übermitteln.<br />

3. Die Wildquerungseinrichtungen sind in den ersten fünf Jahren nach Inbetriebnahme<br />

im Zuge der wildökologischen Bauaufsicht hinsichtlich ihrer Annahme<br />

durch das Wild zu kontrollieren. (Fährten, Interviews über Beobachtungen der örtlichen<br />

Jägerschaft ) Sollten Mängel wie z.B. Querungshindernisse, Lücken in der<br />

Anschlussleitpflanzung festgestellt werden, sind diese zu beseitigen. Die Kontrollergebnisse<br />

und ein Bericht über eventuelle Maßnahmen sind zumindest einmal<br />

jährlich spätestens zu Jahresende schriftlich an die UVP-Behörde zu übermitteln.<br />

Fachgebiet 08 – Boden und Landwirtschaft<br />

Frage 2.8.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen zur UVE sind<br />

aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Es kommt zu keinen<br />

relevanten Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und<br />

Schlussfolgerungen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 241


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.8.2<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge auf Boden und Landwirtschaft während des<br />

Baus zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

• Boden Flächenbeanspruchung<br />

Bei einer hohen Beeinflussungssensibilität und einer mittleren Eingriffsintensität ergibt sich<br />

eine mittlere Eingriffserheblichkeit. Unter Berücksichtigung der mäßigen Maßnahmenwirksamkeit<br />

ist eine Ausgleichbarkeit in räumlich-funktionaler und zeitlicher Sicht gegeben bzw.<br />

durch die vorgesehenen Maßnahmen mittelfristig erzielbar. Auswirkungen auf die regionale<br />

Bedeutung des Schutzgut Bodens sind jedoch nicht zu erwarten. Daher werden die Projektauswirkungen<br />

durch Flächenbeanspruchungen auf das Schutzgut Boden in der Bauphase<br />

als vertretbar eingestuft.<br />

• Landwirtschaft Flächenbeanspruchung<br />

Bei einer hohen Beeinflussungssensibilität und einer hohen Eingriffsintensität ergibt sich eine<br />

hohe Eingriffserheblichkeit. Unter Berücksichtigung der mäßigen Maßnahmenwirksamkeit ist<br />

eine Ausgleichbarkeit der temporären Grundbeanspruchung in räumlich-funktionaler und<br />

zeitlicher Sicht gegeben bzw. durch die vorgesehenen Maßnahmen (v.a. Rekultivierung) mittelfristig<br />

erzielbar. Auswirkungen auf die regionale Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

sind jedoch nicht zu erwarten, da der Flächenverlust im Verhältnis zur gesamten regionalen<br />

landwirtschaftlichen Nutzfläche gering ist. Daher werden die Projektauswirkungen<br />

durch Flächenbeanspruchung für die landwirtschaftliche Nutzung in der Bauphase als<br />

vertretbar eingestuft.<br />

• Landwirtschaft Veränderungen der Funktionszusammenhänge<br />

Im Falle einer unrentablen landwirtschaftlichen Nutzung sind die entsprechenden Flächen<br />

abzulösen So wie für den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen gilt auch hier, dass Wirtschaftserschwernisse<br />

primär entschädigungsrechtliche Bedeutung haben und die Auswirkungen<br />

im UVP - Verfahren vorwiegend im Hinblick auf die Situation der regionalen Landwirtschaft<br />

zu betrachten sind.<br />

Bei einer hohen Beeinflussungssensibilität und einer geringen Eingriffsintensität ergibt sich in<br />

Bezug auf die zu erwartenden Veränderungen der Funktionszusammenhänge eine mittlere<br />

Eingriffserheblichkeit. Unter Berücksichtigung der hohen Maßnahmenwirksamkeit ist eine<br />

Ausgleichbarkeit in räumlich-funktionaler und zeitlicher Sicht gegeben. Die Projektauswirkungen<br />

auf die landwirtschaftliche Nutzung durch Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

in der Bauphase werden insgesamt als geringfügig eingestuft.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 242


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.8.3<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge auf Boden und Landwirtschaft während des<br />

Betriebes zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

• Boden Flächenbeanspruchung<br />

Aufgrund der Lage des Projektgebiets am Stadtrand und dem mittleren Verbauungsgrad sowie<br />

des Umstandes, dass auch nach Bau der S 1 ausgedehnte Flächen mit natürlichen Böden<br />

vorhanden sein werden und ein Teil der Flächenbeanspruchung rekultiviert wird, werden<br />

die Auswirkungen durch Flächenbeanspruchung in der Betriebsphase in Bezug auf das<br />

Schutzgut Boden als vertretbar eingestuft.<br />

• Landwirtschaft Flächenbeanspruchung<br />

Trotz des hohen Anteils dauerhafter Inanspruchnahme von Ackerflächen und des vergleichsweise<br />

geringen Anteils rekultivierter landwirtschaftlicher Nutzflächen kann eine nachhaltige<br />

negative Auswirkung auf die regionale Landwirtschaft ausgeschlossen werden, da<br />

der Flächenverlust im Verhältnis zum Ausmaß der regional nutzbaren landwirtschaftlichen<br />

Fläche gering ist.<br />

Bei einer hohen Beeinflussungssensibilität und einer hohen Eingriffsintensität ergibt sich eine<br />

hohe Eingriffserheblichkeit. Auswirkungen auf die regionale Bedeutung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung sind jedoch wegen des im Verhältnis zur regionalen Nutzfläche geringen Flächenverlustes<br />

nicht zu erwarten. Daher werden die Projektauswirkungen durch Flächenbeanspruchung<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung in der Betriebsphase als vertretbar<br />

eingestuft.<br />

• Landwirtschaft Veränderungen der Funktionszusammenhänge<br />

Aufgrund der Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und der Ablöse bzw.<br />

Entschädigung unrentabler landwirtschaftlicher Nutzflächen sind die Auswirkungen in der<br />

Betriebsphase als gering einzustufen.<br />

Bei einer hohen Beeinflussungssensibilität und einer geringen Eingriffsintensität ergibt sich in<br />

Bezug auf die zu erwartenden Veränderungen der Funktionszusammenhänge eine geringe<br />

Eingriffserheblichkeit. Unter Berücksichtigung der hohen Maßnahmenwirksamkeit ist eine<br />

Ausgleichbarkeit in räumlich-funktionaler und zeitlicher Sicht gegeben. Die Projektauswirkungen<br />

auf die landwirtschaftliche Nutzung durch Veränderung Funktionszusammenhänge<br />

in der Betriebsphase werden insgesamt als geringfügig eingestuft.<br />

Frage 2.8.4<br />

Sind wesentliche Beeinträchtigungen bzw. Nutzungsänderungen des Bodens und der<br />

Landwirtschaft infolge verkehrsbedingter Schadstoffimmissionen zu erwarten? Sind<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 243


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

allfällige Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen ausreichend genau und nachvollziehbar<br />

dargelegt?<br />

Sind Beeinträchtigungen angrenzender landwirtschaftlicher Flächen zu erwarten, die<br />

entsprechende Maßnahmen erfordern?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Es sind keine relevanten Beeinträchtigungen bzw. Nutzungsänderungen des Bodens und der<br />

Landwirtschaft infolge verkehrsbedingter Schadstoffimmissionen zu erwarten. Hinsichtlich<br />

verkehrsrelevanter Schadstoffe gelten für konventionelle Landwirtschaft und Biolandbau keine<br />

unterschiedlichen Kriterien. Es sind daher auch für biologisch bewirtschaftete Flächen<br />

keine Beeinträchtigungen durch Schadstoffbelastungen zu erwarten.<br />

Die Produktionsrichtlinien Bio Austria schreiben allerdings vor, dass Standorte für Kräuteranbau<br />

in der Nähe von Ballungszentren vermieden werden sollen. Der Abstand zu viel befahrenen<br />

Straßen (Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen) hat bei Kräuteranbau mindestens<br />

50 m zu betragen. Grundsätzlich wird in solchen Fällen das Anlegen eines Heckenstreifens<br />

empfohlen, was im Einreichprojekt (Landschaftspflegerische Begleitplanung) in Teilbereichen<br />

der freien Strecke auch vorgesehen ist.<br />

Zusätzliche Maßnahmen sind aus Sicht des FB. Landwirtschaft und Boden nicht erforderlich,<br />

da keine objektiven Beeinträchtigungen des Bodens und landwirtschaftlicher Nutzpflanzen<br />

durch Schadstoffbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Aus Sicht der Fachgebietes Abfallwirtschaft sind keine Beeinträchtigungen angrenzender<br />

landwirtschaftlicher Flächen zu erwarten.<br />

Die Entsorgung anfallender Abfälle hat nachweisbar gemäß den gültigen rechtlichen Bestimmungen<br />

zu erfolgen. Auch ein Ab- oder Zwischenlagern von Aushub- oder Tunnelausbruchmaterialien<br />

auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, ausgenommen jenen Flächen, die als<br />

Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerflächen bereits mit der Vorhabenseinreichung festgelegt<br />

wurden, ist nicht gestattet.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die prognostizierten Veränderungen der Luftschadstoffbelastungen sind ausführlich und<br />

nachvollziehbar in der UVE sowie in Kapitel 4 dargestellt. Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen<br />

sind ausreichend genau dargelegt. Es treten nirgends negative Veränderungen in<br />

einem Maße auf, die entsprechende Maßnahmen erfordern würden.<br />

Frage 2.8.5<br />

Kann die bleibende Schädigung des Bodens aufgrund erheblicher Belastungen der<br />

Umwelt durch nachhaltige Immissionseinwirkungen ausgeschlossen werden?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 244


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Eine bleibende Schädigung des Bodens aufgrund erheblicher Belastungen der Umwelt durch<br />

nachhaltige Immissionseinwirkungen kann ausgeschlossen werden.<br />

Frage 2.8.6<br />

Kommt es zu relevanten Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Nutzflächen durch<br />

funktionelle Barrierewirkung oder Zerschneidung?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Aufgrund der Errichtung eines provisorischen Wegenetzes während der Bauphase und der<br />

Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie der Ablöse oder Entschädigung<br />

unrentabler landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Betriebsphase sind die Auswirkungen<br />

als geringfügig einzustufen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem<br />

Gutachter für Boden und Landwirtschaft nachgeordneter Fachbereich, dem Befund des<br />

Gutachters für Boden und Landwirtschaft an.<br />

Frage 2.8.7<br />

Kommt es zu relevanten Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Nutzflächen durch<br />

mikroklimatische Veränderungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

In Bezug auf Kaltluftlagerungen ist mit keinen zusätzlichen Ausbildungen von Kaltluftlagerungen<br />

im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Teilräume zu rechnen, die negative Auswirkungen<br />

auf die landwirtschaftliche Nutzung, insbesondere den Gemüse- und Obstbau<br />

haben könnten.<br />

Durch den Trassenverlauf der Freilandstrecke der S 1 ist mit keinen wesentlichen Auswirkungen<br />

auf die vorherrschenden Windverhältnisse zu rechnen. Durch das bereichsweise<br />

geplante Straßenbegleitgrün kann es lokal zu trassennahen Veränderungen der Windgeschwindigkeiten<br />

kommen, die jedoch in der Gesamtbetrachtung als nicht relevant beurteilt<br />

werden und in Bezug auf die Schneebindung als positiv zu bewerten sind.<br />

Direkte Auswirkungen der Vorhabens auf die Temperatur- und Verdunstungsverhältnisse<br />

im Untersuchungsgebiet beschränken sich aber auf wenige Meter neben der Fahrbahn, wodurch<br />

auch die Gesamtverdunstung nicht wesentlich beeinflusst wird. Der Verdunstungsver­<br />

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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

lust durch die Versiegelung wird zudem durch die Straßenbegleitpflanzungen kompensiert.<br />

Die Wärmeabgabe durch Fahrzeuge führt zu keiner nachweisbaren Veränderung der Umgebungstemperatur.<br />

Auswirkungen durch Temperatur- und Verdunstungsänderungen sind insgesamt<br />

als geringfügig einzustufen.<br />

Weder im Bereich des Knotens Schwechat noch nördlich des Tunnels Donau-Lobau gelegenen<br />

Projektgebietes sind relevante Auswirkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen durch<br />

Beschattung zu erwarten.<br />

Die Projektauswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung durch Veränderung des Mikroklimas<br />

in der Bau- und Betriebsphase werden insgesamt als nicht relevant eingestuft. Es ist<br />

mit keinen relevanten Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Nutzflächen durch mikroklimatische<br />

Veränderungen zu rechnen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Das gegenständliche Projekt hat keine relevanten Auswirkungen auf das Mikroklima, die<br />

über eine Ausdehnung von wenigen 10er m von der Trasse hinausgehen. Negative Auswirkungen<br />

auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der geplanten Trasse sind daher<br />

nicht zu erwarten.<br />

Frage 2.8.8<br />

Kommt es zu einer relevanten Beeinflussung von Böden durch Verdichtung? Sind dadurch<br />

Beeinträchtigungen angrenzender landwirtschaftlicher Flächen zu erwarten, die<br />

Maßnahmen erfordern?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Rekultivierungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

von Ausgleichs-, Rest- und Aufforstungsflächen kommt es zu keinen relevanten Beeinflussungen<br />

von Böden durch Verdichtung. Auswirkungen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen sind daher unter Einhaltung der in den Einreichunterlagen enthaltenen Maßnahmen<br />

und den in Kapitel 5 des Fachgutachtens „Boden und Landwirtschaft“ angeführten<br />

Auflagen nicht zu erwarten.<br />

Frage 2.8.9<br />

Kommt es zu einer relevanten Beeinflussung der Bodenwasserverhältnisse landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen etwa durch räumliche Grundwasserveränderungen bzw.<br />

durch sonstige bautechnisch erforderliche Eingriffe?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 246


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Bauphase<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei Durchführung der in den Einreichunterlagen<br />

dargestellten Maßnahmen und der zusätzlichen Auflagen aus den UVP-<br />

Teilgutachten „Grundwasser“ und „Boden und Landwirtschaft“ keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf den Bodenwasserhaushalt und auf die landwirtschaftliche Produktion im Untersuchungsgebiet<br />

erwartet werden. Die im Zusammenhang mit den Feldbrunnen und dem Ersatzbrunnen<br />

für die OMV zu erwartenden Auswirkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht<br />

sind durch entsprechende Maßnahmen (ggf. Ersatzwasserbereitstellung) zu kompensieren.<br />

Bei einer hohen Beeinflussungssensibilität und einer mittleren Eingriffsintensität ergibt sich<br />

eine mittlere Eingriffserheblichkeit. Unter Berücksichtigung der hohen Maßnahmenwirksamkeit<br />

ist eine weitgehende Ausgleichbarkeit erzielbar. Daher werden die Projektauswirkungen<br />

durch Veränderung des Wasserhaushaltes in der Bauphase für das Schutzgut Boden<br />

als vertretbar eingestuft.<br />

Betriebsphase<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei Durchführung der in den Einreichunterlagen<br />

ausführlich und nachvollziehbar dargestellten Maßnahmen keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf den Bodenwasserhaushalt und auf die landwirtschaftliche Produktion im<br />

Untersuchungsgebiet erwartet werden. Eine eventuelle Beeinträchtigung von Feldbrunnen ist<br />

durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.<br />

Bei einer hohen Beeinflussungssensibilität und einer mittleren Eingriffsintensität ergibt sich<br />

eine mittlere Eingriffserheblichkeit. Unter Berücksichtigung der hohen Maßnahmenwirksamkeit<br />

ist eine Ausgleichbarkeit kurzfristig erzielbar. Daher werden die Projektauswirkungen<br />

durch Veränderung des Wasserhaushaltes in der Betriebsphase für das Schutzgut Boden<br />

als geringfügig eingestuft.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

In der Bauphase kommt es durch die Maßnahme M17 (Ersatzbrunnen für die OMV-Brunnen<br />

C1 und D1) zu einer Verlagerung des Absenktrichters; dadurch kann es bei längerem Andauern<br />

der Maßnahme zu Beeinflussungen der Forstwirtschaft bzw. von forstlichen Nutzflächen<br />

sowie von Boden und Landwirtschaft kommen. Deshalb wird die Dauer der Maßnahme<br />

auf maximal 15 Monate begrenzt (Teilgutachten Nr. 8 Boden und Landwirtschaft). In der Betriebsphase<br />

sind keine Beeinträchtigungen des Grundwassers (siehe 7.1 Vorbemerkungen<br />

im TGA Hydrogeologie und Grundwasser) und somit auch keine Beeinflussungen der Forstwirtschaft<br />

bzw. von forstlichen Nutzflächen sowie von Boden und Landwirtschaft zu erwarten.<br />

Frage 2.8.10<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Boden und Landwirtschaft<br />

erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 247


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen<br />

des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die in der UVE definierten Maßnahmen sind nicht ausreichend und es sind daher zusätzliche<br />

Maßnahmen unbedingt erforderlich.<br />

Frage 2.8.11<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Boden und Landwirtschaft<br />

erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des<br />

Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Im Kapitel 4.3 des Teilgutachtens „Boden und Landwirtschaft“ werden die Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Boden und die Nutzung Landwirtschaft während der Betriebsphase untersucht<br />

und ausgewertet. Im anschließenden Kapitel 5 dieses Teilguztachtens erfolgt eine Beschreibung<br />

der zusätzlich zu den in den Einreichunterlagen der Projektwerberin genannten<br />

erforderlichen Maßnahmen. Die in der UVE definierten Maßnahmen sind nicht ausreichend<br />

und es sind daher zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich.<br />

Frage 2.8.12<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Boden und Landwirtschaft während der Bau- und/oder Betriebsphase<br />

erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Zur Überwachung der Einhaltung der im Einreichprojekt enthaltenen und der im UVP-<br />

Verfahren vorgeschriebenen Maßnahmen ist eine fachkundige ökologische Bauaufsicht zu<br />

bestellen. Für die Betriebsphase sind keine Maßnahmen für die Beweissicherung und begleitende<br />

Kontrolle während der Betriebsphase vorgesehen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 248


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Fachgebiet 09 – Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Frage 2.9.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen zur UVE sind<br />

aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Es kommt bei fachlicher<br />

Prüfung zu keinen relevanten Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen.<br />

Frage 2.9.2<br />

Sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung oder Oberflächenveränderungen<br />

auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume während des Baus und des Betriebes<br />

in der UVE entsprechend dargestellt und bewertet? Kommt es dadurch zu einer<br />

negativen Beeinflussung von Ökosystemen / Biotopen (Lebensraumverbund)?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung oder Oberflächenveränderungen<br />

auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume während des Baus und des Betriebes sind in der<br />

UVE entsprechend dargestellt und bewertet. Es kommt zu einer Beeinflussung von Ökosystemen<br />

/ Biotopen (Verbundsysteme) (siehe Kapitel 4.2 und 4.3 des TGA). Besonders betroffen<br />

ist der Schotterteichkomplex südlich von Raasdorf. Zusammenfassend kann festgestellt<br />

werden, dass die Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase durch Maßnahmen<br />

ausgeglichen bzw. vermindert werden und insgesamt als vertretbar zu bewerten sind.<br />

Frage 2.9.3<br />

Sind relevante Beeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt insbesondere im Hinblick<br />

auf eine Anreicherung mit Schadstoffen durch direkte und indirekte Einwirkungen<br />

(wie über Boden und Pflanzen) bei Vorhabensrealisierung gegeben? Werden allfällige<br />

Beeinträchtigungen ausreichend und nachvollziehbar beurteilt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Beeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt insbesondere im Hinblick auf eine Anreicherung<br />

mit Schadstoffen durch direkte und indirekte Einwirkungen (wie über Boden und Pflan­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 249


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

zen) sind bei Vorhabensrealisierung gegeben (siehe Kapitel 4.4 und 4.6 des TGA). Allfällige<br />

Beeinträchtigungen werden ausreichend und nachvollziehbar beurteilt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die prognostizierten Veränderungen der Luftschadstoffbelastungen sind ausführlich und<br />

nachvollziehbar in der UVE sowie in Kapitel 4 dargestellt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

siehe Beantwortung der Fragen 2.4.3, 2.4.9 und 2.4.10.<br />

Frage 2.9.4<br />

Kann die bleibende Schädigung des Pflanzen oder Tierbestands aufgrund erheblicher<br />

Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Immissionseinwirkungen ausgeschlossen<br />

werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Beeinträchtigungen durch Immissionseinwirkungen werden durch Maßnahmen soweit vermindert,<br />

sodass eine bleibende Schädigung des Pflanzen oder Tierbestandes nicht zu erwarten<br />

ist.<br />

Frage 2.9.5<br />

Kommt es zu negativen Beeinflussungen von terrestrischen Biotopen durch qualitative<br />

und/oder quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes (Grund- und / oder<br />

Oberflächengewässer)?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Es kommt zu Beeinflussungen von terrestrischen Biotopen durch qualitative und/oder quantitative<br />

Veränderungen des Wasserhaushaltes.<br />

Grundwasser: Gemäß der Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasserkommt<br />

es in der Bauphase durch die Maßnahme M17 (Ersatzbrunnen für die OMV-Brunnen<br />

C1 und D1) zu einer Verlagerung des Absenktrichters; „dadurch kann es bei längerem Andauern<br />

der Maßnahme zu Beeinflussungen der Forstwirtschaft bzw. von forstlichen Nutzflächen<br />

sowie von Boden und Landwirtschaft kommen. Deshalb wird die Dauer der Maßnahme<br />

auf maximal 15 Monate begrenzt (Teilgutachten Nr. 8).“ Im UVP-Teilgutachten Nr. 6 Wald<br />

wird folgende zusätzlich erforderliche Maßnahme formuliert: „Der für die Bauphase vorgesehene<br />

Ersatzbrunnen für die OMV (Brunnen C1, D1) ist so zu betreiben, dass Waldflächen im<br />

Sinne der forstrechtlichen Bestimmungen maximal 2 Vegetationsperioden (Monate April –<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 250


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

September) von Grundwasserabsenkungen über 10 cm betroffen sind.“ Damit können erhebliche<br />

Auswirkungen auf terrestrische Biotope ausgeschlossen werden. In der Betriebsphase<br />

sind gemäß der Stellungnahme des Sachverständigen für Hydrogeologie und Grundwasser<br />

keine bleibenden Beeinträchtigungen des Grundwassers zulässig und somit auch keine relevanten<br />

Beeinflussungen von terrestrischen Biotopen zu erwarten.<br />

Oberflächenwasser: In der Bauphase sind durch die vorgesehenen Maßnahmen (u.a. Reinigung<br />

von Wässern via Gewässerschutzanlage bevor sie in Vorfluter eingeleitet werden,<br />

Abplankung Bacheimer und IWWC-Teich) keine relevanten Beeinträchtigungen von terrestrischen<br />

Biotopen durch qualitative/quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes zu erwarten.<br />

In der Betriebsphase werden die Straßenabwässer (nach Vorreinigung) in Vorfluter<br />

eingeleitet; eine Versickerung von salzhaltigen Straßenwässern ist nicht zulässig. Daher<br />

kann eine potentielle Gefährdung von Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen ausgeschlossen<br />

werden. Somit verbleibt als Eintragsweg nur Spritzwasser (sog. Verkehrsgischt),<br />

von der aber vorwiegend die Straßenböschungsflächen betroffen sind.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen sind insg. geringfügige Auswirkungen<br />

für Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume durch qualitative und quantitative Veränderungen<br />

des Wasserhaushaltes in der Bau- und Betriebsphase zu erwarten.<br />

Details dazu siehe UVP-Teilgutachten Nr. 9, Kapitel 4.6.<br />

Frage 2.9.6<br />

Sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume und durch Veränderung des Erscheinungsbildes<br />

von Landschaft, Stadt und Ort während des Baus und des Betriebes in der UVE<br />

entsprechend dargestellt und bewertet? Kommt es zu einer Beeinflussung von Ökosystemen/<br />

Biotopen (Verbundsystemen) durch funktionelle Barrierewirkung? Können<br />

u.a. die nachteiligen Auswirkungen während des Baus und des Betriebes auf wichtige<br />

Wanderrouten einzelner Tierarten durch Maßnahmen ausgeglichen bzw. vermindert<br />

werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung der Funktionszusammenhänge auf<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume und durch Veränderung des Erscheinungsbildes von Landschaft,<br />

Stadt und Ort während des Baus und des Betriebes sind in der UVE entsprechend<br />

dargestellt und bewertet.<br />

Es kommt zu einer Beeinflussung von Ökosystemen/ Biotopen (Verbundsystemen) durch<br />

funktionelle Barrierewirkung.<br />

Eine hohe Eingriffserheblichkeit ergibt für den Biber in der Bauphase durch die Beeinträchtigung<br />

des Migrationsweges entlang der Schwechat. Im Rahmen eines Biber-Monitorings<br />

(UVE-Maßnahme Bau 11) wird geprüft, ob die Baustelle an der Schwechat für den Biber<br />

passierbar bleibt. Sollte die Passierbarkeit nicht gegeben sein oder sollte es im Nahbereich<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 251


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

der Baustelle zu Verkehrsopfern kommen, so ist für eine Biber-gerechte Baustellenbewirtschaftung<br />

zu sorgen (z. B. Freihalten von Uferbereichen).<br />

Im Bereich der Brache Essling kommt es für Heuschrecken zur räumlichen Isolation einer<br />

hochsensiblen, von Aiolopus thalassinus (Grüne Strandschrecke) besiedelten Fläche. Beeinträchtigungen<br />

werden durch die Anlage von (Halb-)Trockenrasen mit gruppenweiser Gehölzpflanzung<br />

im Bereich der Unterflurtrasse vermindert.<br />

Weiters kommt es im Bereich des Schotterteichkomplexes südlich von Raasdorf und im Bereich<br />

der Querung der ÖBB-Strecke für Amphibien, Reptilien, Heuschrecken und Laufkäfer<br />

zu hohen Eingriffserheblichkeiten u.a. durch Barrierewirkungen. Durch die Grünbrücke und<br />

deren Anbindung kann die Barrierewirkung der S1 herabgesetzt werden. Zur Erhaltung des<br />

Wanderkorridors bei der HASt. Raasdorf in Nord – Südrichtung ist die Anlage von vier Kleintierdurchlässen<br />

vorgesehen. Örtlich sind jedoch hohe verbleibende Wirkungen gegeben. Um<br />

erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, wird im Rahmen des UVP-Teilgutachtens Nr. 9<br />

(Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume) eine zusätzlich erforderliche Maßnahme formuliert:<br />

„Die Querungsmöglichkeiten für Kleintiere in Nord-Südrichtung im Bereich der HASt.<br />

Raasdorf sind so zu optimieren, sodass eine Querung der S1 auch für Reptilien, Amphibien<br />

und lichtliebende Käferarten möglich ist (z.B. durch geänderte Lage und größere Dimensionierung<br />

der Kleintierdurchlässe, weitere Grünbrücke,…). Ein Monitoring zur Überprüfung der<br />

Funktionalität des Biotopverbundes ist vorzusehen. Detail-planungen sind der Naturschutzbehörde<br />

zur Prüfung vorzulegen.“<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen sind in der Bau- und Betriebsphase insgesamt vertretbare<br />

Auswirkungen für Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume durch Trennwirkungen zu<br />

erwarten.<br />

Details dazu siehe Kapitel 4.3 im UVP-Teilgutachten Nr. 9.<br />

Frage 2.9.7<br />

Kommt es zu relevanten Beeinträchtigungen von Ökosystemen/ Biotopen durch kleinklimatische<br />

Veränderungen (Kaltluftsee, Versiegelung u.a.)?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Gemäß der Stellungnahme des Sachverständigen für Luftschadstoffe und Klima lassen sich<br />

Auswirkungen auf das Mikroklima auf den unmittelbaren Trassenverlauf beschränken. Relevante<br />

Beeinträchtigungen von Ökosystemen/Biotopen durch kleinklimatische Veränderungen<br />

sind somit nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Das gegenständliche Projekt hat keine relevanten Auswirkungen auf das Mikroklima, die<br />

über eine Ausdehnung von wenigen 10er m von der Trasse hinausgehen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 252


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.9.8<br />

Kommt es zu einer negativen Beeinflussung sensibler Ökosysteme/ Biotope und/ oder<br />

Tierarten durch Lärmbelastung; d.h. liegt eine wesentliche veränderte Lärmwirkung<br />

vor, die zu nachhaltigen Beeinträchtigungen führt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Während der Bauphase sind zeitweise Einschränkungen in der Nutzung des Lebensraumes<br />

und damit Vertreibungseffekte auf Grund von Lärm möglich. Insbesondere für Vögel, Fledermäuse<br />

und den Biber kommt es in der Bauphase zu Störwirkungen. Diese Auswirkungen<br />

sind jedoch lediglich vorübergehend wirkend und es ist davon auszugehen, dass die ursprünglichen<br />

Lebensräume wieder neu besiedelt werden.<br />

Der gravierendste Konflikt in der Betriebsphase betrifft die Verlärmung des Schotterteichgebietes<br />

bei Raasdorf. Es kommt im Maximalplanfall M Max zu einer Lärmbelastung der Vogelbestände<br />

an den straßennahen Teichen, wobei große Teile der beiden straßennahen Teiche<br />

(Bachheimer Teich und IWWC-Teich) in der 55-60 dB(A)-Zone liegen. Um erhebliche<br />

Beeinträchtigungen hinsichtlich gewässergebundener Arten (Zwergdommel, Drosselrohrsänger<br />

u.a.) zu vermeiden, wird im Rahmen des UVP-Gutachtens Nr. 9 eine zusätzlich erforderliche<br />

Maßnahme formuliert: „Im Bereich des Schotterteichkomplexes südlich von Raasdorf ist<br />

in der Betriebsphase ab dem Jahr der Verkehrsfreigabe des donauquerenden Abschnitts<br />

(2025) allenfalls durch ergänzende Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Aufsetzen von LS-Wänden<br />

auf der Wanne, Auskleidung des Wannenbauwerks, lärmmindernder Straßenbelag,…) sicherzustellen,<br />

dass der kritische Schallpegel von 52 dB(A) tags) für den Drossel-rohrsänger<br />

und die Zwergdommel nicht überschritten wird. Die Lärmsituation ist in den Jahren 2025 und<br />

2030 auf Basis der tatsächlich auftretenden Verkehrsstärken zu ermitteln. Monitoringmaßnahmen<br />

hinsichtlich des Vogelbestandes im Bereich der Schotterteiche sind vorzusehen.<br />

Detailplanungen sind der Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen.“<br />

Aufgrund geeigneter Maßnahmen (Tunnelführungen, aktive Lärmschutzmaßnahmen wie<br />

Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle und Tunnelportalverkleidungen und Maßnahmen zur<br />

Lärmminderung der Tunnellüftung, Immissionsschutzpflanzungen, Ausgleichsflächen in<br />

lärmverminderten Bereichen) können die nachteiligen Auswirkungen durch Lärm insgesamt<br />

soweit reduziert werden, dass insgesamt vertretbare Auswirkungen für Tiere und deren Lebensräume<br />

in der Bau- und Betriebsphase verbleiben.<br />

Details siehe UVP-Teilgutachten Nr. 9, Kapitel 4.5.<br />

Frage 2.9.9<br />

Kommt es zu einer negativen Beeinflussung sensibler Tierarten durch Störfaktoren<br />

wie Licht und bewegte Fahrzeuge (Scheuchwirkungen, Kollisionen)?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

In der Bauphase werden negative Beeinflussungen durch diverse Maßnahmen (Abplankung<br />

der Baustellenfläche beim Bachheimer Teich und IWWC-Teich, Abschirmung des Auwaldes<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 253


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

östlich Tunnelbaustelle Süd, Abstände zu sensiblen Biotopen, weitestgehende Schonung<br />

von sensiblen Lebensräumen durch Flächenschutz, Schutzdämme) verhindert bzw. vermindert.<br />

Zusätzlich werden im Rahmen des UVP-Teilgutachtens Nr. 9 folgende Maßnahmen formuliert:<br />

• ­ Im Bereich von Fledermaus-Flugstraßen und wichtigen Fledermaus-Habitaten sind<br />

während der Wochenstubenzeit (April bis September) problematische Bauarbeiten<br />

(Lärm, Licht) in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung nach Einbruch der<br />

Dämmerung weitestgehend zu reduzieren.<br />

• ­ Baustellen- und Straßenbeleuchtungen außerhalb des Tunnels sind in der Bau- und<br />

Betriebsphase sind mit UV-armen Leuchtmitteln nach dem Stand der Technik<br />

auszustatten, um Insekten anziehende Wirkungen zu vermeiden.<br />

In der Betriebsphase werden negative Beeinträchtigungen durch Störfaktoren wie Licht und<br />

bewegte Fahrzeuge durch die Anlage von Sichtschutzpflanzungen, durch Dämme bzw.<br />

Lärmschutzwälle, Einhausungen und Untertunnelungen verhindert bzw. vermindert.<br />

Insgesamt sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Scheuchwirkungen und Kollisionen<br />

mit Wirksamkeit der Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase als geringfügig zu bewerten.<br />

Details siehe UVP-Teilgutachten Nr. 9, Kapitel 4.8.<br />

Frage 2.9.10<br />

Kommt es durch das Zusammenwirken einzelner Wirkfaktoren zu Effekten, die über<br />

das Wirkspektrum der Einzelfaktoren hinausgehen und sind dadurch negativen Beeinflussungen<br />

von Tier- und/oder Pflanzenarten und/oder deren Lebensräume zu erwarten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Es kommt durch das Zusammenwirken einzelner Wirkfaktoren zu Effekten, die über das<br />

Wirkspektrum der Einzelfaktoren hinausgehen. Es sind dadurch Beeinflussungen von Tierund/oder<br />

Pflanzenarten und/oder deren Lebensräume zu erwarten. Lebensraumentwertungen<br />

von verbleibenden Restflächen eines Lebensraumes bzw. durch Immission von Licht,<br />

Lärm, Staub- und Schadstoffen wurden bei der Beurteilung der Auswirkungen berücksichtigt.<br />

Ansonsten sind keine negativen Beeinflussungen durch das Zusammenwirken einzelner<br />

Wirkfaktoren zu Effekten, die über das Wirkspektrum der Einzelfaktoren hinausgehen, zu<br />

erwarten.<br />

Frage 2.9.11<br />

Sind Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler oder sonstige Schutzgebiete gemäß den<br />

jeweils gültigen Naturschutzgesetzen oder anderweitiger landes- / bundes- / bzw. europarechtlicher<br />

Richtlinien (z.B. VSch-RL, FFH-RL), Verordnungen berücksichtigt, die<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 254


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

durch das Vorhaben direkt und / oder indirekt negativ beeinflusst werden? Gibt es<br />

gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen eines faktischen Vogelschutzgebietes?<br />

Sind allfällige Auswirkungen vollständig und nachvollziehbar dargestellt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Relevante Schutzgebiete, die durch das Vorhaben direkt und / oder indirekt negativ beeinflusst<br />

werden könnten, wurden berücksichtigt. Es gibt keine gewichtigen Anhaltspunkte für<br />

das Vorliegen eines faktischen Vogelschutzgebietes. Allfällige Auswirkungen sind hinreichend<br />

dargestellt.<br />

Potentielle Ausstrahlungswirkungen auf den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Teil und Niederösterreichischer<br />

Teil), auf das Wiener Natura 2000-Gebiet „Nationalpark Donau-Auen“<br />

(FFH- und Vogelschutzgebiet) und auf das niederösterreichische Natura 2000-Gebiet „Donau-Auen<br />

östlich von Wien“ (FFH- und Vogelschutzgebiet) durch Erschütterungen, Lärm,<br />

Luftschadstoffe, Licht und Veränderungen des Wasserhaushaltes wurden im UVP-<br />

Teilgutachten Nr. 9 geprüft. Die Darstellung allfälliger Auswirkungen erfolgt im Kapitel 4.10<br />

„Beurteilung der Auswirkungen für nachgeordnete landesrechtliche Behördenverfahren“ im<br />

UVP-Teilgutachten Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume:<br />

Natura 2000-Gebiete: Erhebliche Ausstrahlungswirkungen auf die Wiener und niederösterreichischen<br />

Natura 2000-Gebiete und dessen Erhaltungsziele bzw. Schutzobjekte sind unter<br />

Berücksichtigung der schadensminimierenden Maßnahmen nicht zu erwarten.<br />

Nationalpark Donau-Auen (Wiener Teil): Aufgrund der Führung der S 1 als Tunnel in geschlossener<br />

Bauweise (= keine Bautätigkeiten an der Oberfläche) unter dem Nationalpark<br />

Donau-Auen in 40 bis 60 m Tiefe, ergeben sich keine bis unwesentliche Auswirkungen auf<br />

den Wiener Teil des Nationalparks Donau-Auen (Lobau) und dessen Schutzziele. Diese<br />

Aussage wurde interdisziplinär abgestimmt und von den relevanten UVP-Fachgutachtern für<br />

Lärm, Luft, Klima, Erschütterungen, Gewässerökologie, Oberflächenwasser und Grundwasser<br />

bestätigt.<br />

Nationalpark Donau-Auen (NÖ Teil): Aufgrund der Lage des Projekts außerhalb des des<br />

Nationalparks Donau-Auen und der vorgesehenen Maßnahmen ergeben sich keine bis unwesentliche<br />

Auswirkungen auf den Nationalpark und dessen Schutzziele. Um ev. auftretende<br />

Beeinträchtigungen von Großmuscheln mit Sicherheit auszuschließen zu können, wird im<br />

Rahmen des UVP-Teilgutachtens Nr. 9 eine zusätzlich erforderliche Maßnahme formuliert.<br />

Frage 2.9.12<br />

Sind erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietssystems Natura 2000 bzw. zu<br />

diesem gehörender Gebiete oder die Berührung artenschutzrechtlicher Verbote nach<br />

Art. 12/13 FFH-Richtlinie bzw. Art. 5 Vogelschutzrichtlinie absehbar? Wenn ja, ggf.<br />

maßnahmenseitige Berücksichtigung im Rahmen der Fragen 2.8.13 und 2.8.14<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 255


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Potentielle Ausstrahlungswirkungen auf das Wiener Natura 2000-Gebiet „Nationalpark Donau-Auen“<br />

(FFH- und Vogelschutzgebiet) und auf das niederösterreichische Natura 2000­<br />

Gebiet „Donau-Auen östlich von Wien“ (FFH- und Vogelschutzgebiet) durch Erschütterungen,<br />

Lärm, Luftschadstoffe, Licht und Veränderungen des Wasserhaushaltes wurden im<br />

UVP-Teilgutachten Nr. 9 geprüft.<br />

Die Darstellung allfälliger Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete bzw. der Berührung artenschutzrechtlicher<br />

Verbote erfolgt im Kapitel 4.10 „Beurteilung der Auswirkungen für nachgeordnete<br />

landesrechtliche Behördenverfahren“ im UVP-Teilgutachten Tiere, Pflanzen und deren<br />

Lebensräume.<br />

Erhebliche Ausstrahlungswirkungen auf die Wiener und niederösterreichischen Natura 2000­<br />

Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und dessen Erhaltungsziele bzw. Schutzobjekte<br />

sind unter Berücksichtigung der schadensminimierenden Maßnahmen nicht zu erwarten.<br />

Mit Wirksamkeit der Maßnahmen sind auch keine erheblichen Beeinträchtigungen von lokalen<br />

Populationen von artenschutzrechtlich geschützten Arten zu erwarten.<br />

Frage 2.9.13<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Tiere, Pflanzen und<br />

deren Lebensräume erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />

definierten Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Es sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Tiere, Pflanzen und<br />

deren Lebensräume erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen<br />

des Vorhabens vergrößert werden können. Zusätzliche unbedingt erforderliche Maßnahmen<br />

sind im Kapitel 5 im UVP-Teilgutachten Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume<br />

dargestellt.<br />

Frage 2.9.14<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Tiere, Pflanzen<br />

und deren Lebensräume erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />

definierten Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 256


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Es sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Tiere, Pflanzen und<br />

deren Lebensräume erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen<br />

des Vorhabens vergrößert werden können. Zusätzliche unbedingt erforderliche Maßnahmen<br />

sind im Kapitel 5 im UVP-Teilgutachten Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume<br />

dargestellt.<br />

Frage 2.9.15<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume während der Bau- und/oder Betriebsphase<br />

erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll<br />

und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Es sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume während der Bau- und/oder Betriebsphase<br />

erforderlich. Zusätzliche unbedingt erforderliche Maßnahmen sind im Kapitel 5 im<br />

UVP-Teilgutachten Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume dargestellt.<br />

Fachgebiet 10 – Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Frage 2.10.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen zur UVE sind<br />

aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Bei fachlicher Prüfung<br />

kommt es zu keinen wesentlichen Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen.<br />

Frage 2.10.2<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge auf die Veränderung des Erscheinungsbildes<br />

der Landschaft während des Baus zu bewerten?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 257


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung, Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

und Veränderung des Erscheinungsbildes der Landschaft während des<br />

Baus sind insg. unter Berücksichtigung der Maßnahmen als vertretbar zu bewerten. Die wesentlichen<br />

Eingriffe für den Fachbereich Landschaftsbild sind visuelle Störungen.<br />

Die UVE-Maßnahme Bau 1 (Schutzdämme) mindert allgemein die Sichtbarkeit der Baustelle,<br />

sie wird jedoch nicht überall möglich sein und die Baustelle auch nicht vollständig abschirmen.<br />

Die UVE-Maßnahmen Bau 2 und Bau 3 (Rekultivierungen Tunnelbaustelle Süd und<br />

Nord) sichern in Verbindung mit den anderen gestaltenden Maßnahmen der Betriebsphase<br />

weitestgehend die Herstellung des ursprünglichen Zustandes.<br />

Frage 2.10.3<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge auf die Veränderung des Erscheinungsbildes<br />

der Landschaft während des Betriebes zu bewerten? Ist die Darstellung des Erscheinungsbildes<br />

baulicher Konstruktionen nachvollziehbar?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Bei den relevanten Auswirkungen auf das Landschaftsbild handelt es sich vorwiegend um<br />

sichtbare Fremdkörperwirkungen, Raumgefügeveränderungen und Barrierewirkungen im<br />

Marchfeld aufgrund der Dämme, Lärmschutzwände sowie Kunstbauten im ebenen, offenen<br />

Landschaftsraum.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung, Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

und Veränderung des Erscheinungsbildes der Landschaft während des<br />

Betriebs sind insg. unter Berücksichtigung der Maßnahmen als vertretbar zu bewerten.<br />

Die Darstellung des Erscheinungsbildes baulicher Konstruktionen ist nachvollziehbar.<br />

Frage 2.10.4<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge auf die landschaftsgebundene Erholung während<br />

des Baus zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

In der Bauphase kommt es zu vorübergehenden Wegunterbrechungen und -umleitungen.<br />

Hinsichtlich vorübergehender Wegeunterbrechungen werden im Rahmen des UVP-<br />

Teilgutachtens Nr. 10 folgende zusätzlich erforderliche Maßnahmen formuliert, um Beeinträchtigungen<br />

zu vermindern:<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 258


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

• ­ „In der Bauphase sind Maßnahmen (z.B. in Form von Hinweisschildern) zu treffen, die<br />

eine sichere Benutzung von Rad- und Fußwegen in jenen Abschnitten gewährleisten,<br />

in denen Baustraßen entweder Wege kreuzen oder aber gemeinsam mit<br />

ihnen geführt werden.<br />

• ­ Temporäre Unterbrechungen des Wegenetzes in der Bauphase, welches zur landschaftsgebundenen<br />

Erholung genutzt wird, sind so kurz wie möglich zu halten und<br />

der Bevölkerung in geeigneter Form bekannt zu geben. Während der Bauarbeiten<br />

unterbrochene Wegeverbindungen sind nach Beendigung der Bauarbeiten in einem<br />

mindestens gleichwertigen Zustand wieder herzustellen und mittels Gestaltungs-<br />

und Bepflanzungsmaßnahmen einzubinden. Verlegungen des Wegenetzes<br />

sind nach Möglichkeit bereits vor Baubeginn durchzuführen.“<br />

Im UVP-Teilgutachten Verkehr wird diesbezüglich noch folgende zusätzlich erforderliche<br />

Maßnahme formuliert: „Um während der gesamten Bauzeit Behinderungen bezüglich der<br />

Erreichbarkeit zu vermeiden, sind alle bestehenden Straßen-, Rad- und Gehwegverbindungen<br />

sowie landwirtschaftli-che Güterwegverbindungen durch entsprechende organisatorische<br />

oder bauliche Maßnahmen aufrecht zu erhalten (z.B. provisorische Ausweichverbindungen).<br />

Bei landwirtschaftlichen Güterwegeverbindungen ist ein bestmögliches Einvernehmen<br />

mit den Betroffenen her-zustellen und zu dokumentieren. Notwendige und zumutbare<br />

Sperren sind durch eine langfristige vorausschauende Informationsarbeit anzukündigen.“<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

auf die landschaftsgebundene Erholung während des Baus sind ings.<br />

unter Berücksichtigung der Maßnahmen als geringfügig zu bewerten.<br />

Frage 2.10.5<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge auf die landschaftsgebundene Erholung während<br />

des Betriebes zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Dauerhaft sind keine landschaftsgebundenen Freizeit- und Erholungsinfrastrukturen direkt<br />

betroffen. Die Wegeverbindungen werden über Grünbrücken und Wirtschaftswegbrücken<br />

wiederhergestellt.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung und Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

auf die landschaftsgebundene Erholung während des Betriebs sind<br />

ings. unter Berücksichtigung der Maßnahmen als geringfügig zu bewerten.<br />

Frage 2.10.6<br />

Kommt es zu unzumutbaren Belästigungen durch vom Vorhaben ausgehende Einwirkungen<br />

auf bestehende Erholungsgebiete oder Freizeitanlagen?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 259


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Aufgrund der begrenzten Dauer der Störungen in der Bauphase und der begrenzten Aufenthaltsdauer<br />

von Erholungssuchenden im Allgemeinen kommt es unter Berücksichtigung der<br />

Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase zu keinen unzumutbaren Belästigungen durch<br />

z.B. Lärm, Erschütterungen, Staub, visuelle Beeinträchtigungen auf bestehende landschaftsgebundene<br />

Erholungsgebiete oder Freizeitanlagen.<br />

Die Auswirkungen auf den sensiblen Erholungsraum Großenzersdorfer Arm mit dem Naturbadeplatz<br />

„Stadlerfurt“ werden im UVP-Teilgutachten Nr. 10 ausführlich beschrieben und<br />

bewertet. Es ist aufgrund der Untertunnelung mit keinen relevanten Auswirkungen auf die<br />

Erholungsnutzung des Nationalparks durch Flächenbeanspruchung, Barrierewirkungen,<br />

Luftschadstoffe, visuelle Störungen, Lärm, Veränderungen des Wasserhaushaltes und Erschütterungen<br />

zu rechnen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Es kommt zu keinen unzumutbaren Belästigungen durch vom Vorhaben (Bauphase, Betriebsphase<br />

einschließlich Teilfreigaben mit und ohne Umfahrungen Großenzersdorf und<br />

Raasdorf) ausgehende Einwirkungen auf bestehende Erholungsgebiete oder Freizeitanlagen.<br />

Frage 2.10.7<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Landschaftsbild und<br />

landschaftsgebundene Erholung erforderlich, damit schädliche, belästigende oder<br />

belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert<br />

oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu<br />

in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Es sind Maßnahmen während des Baus erforderlich. Zusätzliche unbedingt erforderliche<br />

Maßnahmen sind im Kapitel 5 Beschreibung von Maßnahmen im Fachgutachten Nr. 10 dargestellt.<br />

Frage 2.10.8<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Landschaftsbild<br />

und landschaftsgebundene Erholung erforderlich, damit schädliche, belästigende<br />

oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert<br />

oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die<br />

dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 260


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Es sind Maßnahmen während des Betriebes erforderlich. Zusätzliche unbedingt erforderliche<br />

Maßnahmen sind im Kapitel 5 Beschreibung von Maßnahmen im Fachgutachten Nr. 10 dargestellt.<br />

Frage 2.10.9<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Landschaftsbild während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich?<br />

Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind<br />

zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Es sind Maßnahmen zur Beweissicherung erforderlich. Zusätzliche unbedingt erforderliche<br />

Maßnahmen sind im Kapitel 5 Beschreibung von Maßnahmen im Fachgutachten Nr. 10 dargestellt.<br />

Fachgebiet 11 – Gewässerökologie und Fischerei<br />

Frage 2.11.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus Sicht des Fachbereiches ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen<br />

angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte eine detaillierte verbale Beschreibung als auch eine planliche Darstellung<br />

der beabsichtigten Maßnahmen; die Bewertungen wurden schlüssig und nachvollziehbar<br />

durchgeführt.<br />

Die vorgelegte Umweltverträglichkeitserklärung ist für den Fachbereich Gewässerökologie<br />

und Fischerei erschöpfend, ausreichend und nachvollziehbar. Es kommt zu geringfügigen<br />

Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen<br />

bei fachlicher Prüfung.<br />

Frage 2.11.2<br />

Wie wirkt sich das Vorhaben auf die hydromorphologischen Eigenschaften und die<br />

biologischen Qualitätselemente der betroffenen bzw. allfällig benachbarten Wasserkörper<br />

laut der Wasserkörpertabellen „Fließgewässer – Zustand“ und „Seen – Zustand“<br />

in der Anlage zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan aus? Führen<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 261


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

diese Veränderungen zur Einstufung der betroffenen Wasserkörper und/oder angrenzender<br />

Wasserkörper in eine gegenüber dem derzeitigen Zustand schlechtere<br />

Zustandsbewertung (Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot) oder können deren<br />

Zielzustände dadurch nicht erreicht werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

Das Vorhaben hat keine bzw. nur irrelevante Auswirkungen auf die hydromorphologischen<br />

Eigenschaften und die biologischen Qualitätselemente des betroffenen bzw. der allfällig benachbarten<br />

Wasserkörper laut der Wasserkörpertabellen „Fließgewässer – Zustand“ und<br />

„Seen – Zustand“ in der Anlage zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan. Da keine<br />

bzw. nur irrelevante Auswirkungen gegeben sind, führen sie zu keiner Veränderungen der<br />

Einstufung der betroffenen Wasserkörper und/oder angrenzender Wasserkörper.<br />

Frage 2.11.3<br />

Sind die durch das geplante Vorhaben hervorgerufen Änderungen der hydromorphologischen<br />

Eigenschaften und der biologischen Qualitätselemente der betroffenen<br />

(erheblich veränderten) Wasserkörper laut der Wasserkörpertabellen „Fließgewässer<br />

– Zustand“ und „Seen – Zustand“ in der Anlage zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan<br />

derart beschaffen, dass eine (massive) Verschlechterung der<br />

Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte oder des gesamten Gewässers<br />

zu erwarten ist?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge.<br />

Es sind keine Änderungen (Verschlechterung) zu erwarten.<br />

Eine Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte ist in der<br />

Bauphase auszuschließen. Die durch das Vorhaben hervorgerufenen Änderungen in der<br />

Bauphase betreffen primär Arbeiten zur Herstellung der Einleitbauwerke und von Brückenpfeilern;<br />

diese Maßnahmen ergeben eine morphologische Beeinträchtigung bzw. resultieren<br />

in zusätzlichen Trübungen. Durch die Kleinräumigkeit des morphologischen Eingriffes und<br />

durch Trübe reduzierende Maßnahmen sowie durch die Vorgabe von Bauzeitbeschränkungen<br />

ist nicht zu erwarten, dass es zu einer Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der betroffenen<br />

Gewässerabschnitte kommt.<br />

Eine Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte ist auch<br />

in der Betriebsphase auszuschließen. Die durch das Vorhaben hervorgerufenen Änderungen<br />

in der Betriebsphase betreffen morphologische Änderungen im Bereich der Einleitbauwerke<br />

und von Brückenpfeilern; diese Maßnahmen ergeben eine nur sehr kleinräumige morphologische<br />

Beeinträchtigung. Alle konzentriert abgeleiteten Straßenabwässer der Schnellstraße<br />

werden über Gewässerschutzanlagen geleitet, darin gereinigt und danach einem Vorfluter<br />

zugeführt. Der Rückhalt chloridbelasteter Straßenwässer erfolgt in ausreichend dimensio­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 262


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

nierten Rückhaltebecken, welche als dritte Stufe den Gewässerschutzanlagen nachgeschaltet<br />

sind. Mit der Einleitung der gereinigten Straßenwässer in die Schwechat und den Rußbach<br />

nach Passage der Absetz-, Filterbecken und Retentionsbecken erfolgt eine maßgebliche<br />

Verdünnung der Straßenwässer. So wird durch den Rückhalt chloridbelasteter Winterwässer<br />

und deren gedrosselter Abgabe die Chloridkonzentration in der Schwechat und im<br />

Rußbach nur geringfügig erhöht, sodass es zu keiner Verschlechterung der Funktionsfähigkeit<br />

im betroffenen Gewässerabschnitt kommt.<br />

Zusammenfassend kann bei Realisierung des Vorhabens für den Fachbereich Gewässerökologie<br />

und Fischerei nicht abgeleitet werden, dass es zu einer Verschlechterung der Funktionsfähigkeit<br />

der betroffenen Gewässerabschnitte kommt.<br />

Frage 2.11.4<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Gewässerbeanspruchung aus gewässerökologischer<br />

und fischereilicher Sicht während des Baus zu bewerten? Können<br />

die nachteiligen Auswirkungen während des Baus durch Maßnahmen ausgeglichen<br />

bzw. vermindert werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge.<br />

Die Errichtung der Einleitbauwerke in Rußbach und Schwechat sowie von Brückenbauwerken<br />

in der Schwechat stellen in der Bauphase einen relevanten Eingriff für die aquatische<br />

Fauna dar. Durch Flächenbeanspruchung sind alle genannten Gewässer betroffen. Im Besonderen<br />

ist durch die Errichtung des Brückenbauwerkes an der Schwechat die Ausübung<br />

der Fischerei im konkreten Bauabschnitt nicht möglich bzw. es kommt zu Beeinträchtigungen<br />

der Fischerei im Nahbereich des Bauabschnittes. Darüberhinaus kommt es aufgrund von<br />

baubedingten Trübungen zu Beeinflussungen im flussabwärts gelegenen Strecken. Dazu<br />

sind geeignete Maßnahmen zu setzten, welche diese Beeinflussungskomponente reduziert.<br />

Bei Beachtung einer entsprechenden Unfall- und Störfallvorsorge können den negativen Einfluss<br />

auf die aquatische Fauna einschränkt werden.<br />

Frage 2.11.5<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Gewässerbeanspruchung aus gewässerökologischer<br />

und fischereilicher Sicht während des Betriebes zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge in der Betriebsphase.<br />

In der Betriebsphase sind durch entsprechende Ausgestaltungen der Einleitungsbauwerke<br />

und der Brückenfundamente nur geringfügige Auswirkungen zu erwarten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 263


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

In Hinblick auf die chemische Beschaffenheit der Oberflächenwässer ergeben sich periodische<br />

Erhöhungen des Chloridgehaltes in Rußbach und Schwachat. Diese Erhöhung ist als<br />

geringfügig einzustufen.<br />

Aus fachlicher Sicht ergeben sich bei Teillverkehrsfreigabe und bei Gesamtverkehrsfreigabe<br />

keine unterschiedlichen Wirkungen.<br />

Frage 2.11.6<br />

Sind relevante Beeinträchtigungen aus gewässerökologischer und fischereilicher<br />

Sicht insbesondere im Hinblick auf eine Anreicherung mit Schadstoffen bei Vorhabensrealisierung<br />

gegeben? Stehen vorhabensbedingte Emissionen der Erhaltung bzw.<br />

dem Erreichen der Umweltziele für Oberflächengewässer entgegen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgen Berechnungen und Bewertungen in Hinblick auf eine Anreicherung mit<br />

Schadstoffen bei Vorhabensrealisierung.<br />

Für die Fischerei und alle aquatischen Organismen sind die Auswirkungen des Vorhabens<br />

durch Anreicherung von Schadstoffen (Chlorid) während der Betriebsphase als „geringfügige<br />

Beeinflussung“ zu werten. Die vorhabensbedingten Emissionen stehen nicht dem Erreichen<br />

der Umweltziele für Oberflächengewässer entgegen.<br />

Frage 2.11.7<br />

Sind ökologische Beeinträchtigungen der Gewässer durch eine qualitative und/oder<br />

quantitative Veränderung der Einleitungen zu erwarten? Sind allfällige Auswirkungen<br />

ausreichend genau und nachvollziehbar dargestellt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE wird beschrieben, dass alle Abwässer über Gewässerschutzanlagen abgeleitet<br />

werden.<br />

Dank der gewählten Form der Straßenabwasserbehandlung (Speicherung, Reinigung und<br />

Verdünnung) kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner qualitativen Beeinträchtigung<br />

der Vorfluter kommt. Die Auswirkungen sind ausreichend genau und nachvollziehbar<br />

dargestellt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Gemäß 7.1 Vorbemerkungen im TGA Hydrogeologie und Grundwasser sind keine bleibenden<br />

Beeinträchtigungen des Grundwassers zulässig. Die Auswirkungen sind durch entsprechende<br />

Maßnahmen minimiert und im Einreichprojekt 2009 ausreichend und nachvollziehbar<br />

dargestellt bzw. im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

ergänzt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 264


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Eine Reinigung aller anfallenden Straßenwässer gemäß dem Stand der Technik ist geplant.<br />

Dadurch werden allfällige maßgebliche qualitative und/oder quantitative Veränderung der<br />

Wasserqualität vom Vorhaben beeinflusster Oberflächengewässer verhindert.<br />

Frage 2.11.8<br />

Kommt es zur Beeinflussung von Fischereigewässern etwa durch flussmorphologische<br />

Veränderungen und/oder Beeinträchtigung der Wasserqualität bzw. durch eine<br />

quantitative Veränderung der Abflussverhältnisse?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgt eine Beschreibung der flussmorphologische Veränderungen und der Beeinträchtigung<br />

der Wasserqualität.<br />

Die vorgesehenen Einbauten (Einlaufbauwerke und Brückenfundamente) lassen nur eine<br />

geringfügige Beeinflussung erwarten. Durch die Bauaktivitäten in den Fließgewässern ist mit<br />

geringen Trübeeinstößen in Fischgewässern zu rechnen. Zu relevanten quantitativen Veränderungen<br />

der Abflussverhältnisse kommt es nicht. Die Beeinflussung der Fischereigewässer<br />

durch die Einleitung der chloridhältigen Straßenwasser ist als nicht relevant zu werten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Gemäß 7.1 Vorbemerkungen im TGA Hydrogeologie und Grundwasser sind keine bleibenden<br />

Beeinträchtigungen des Grundwassers zulässig. Die Auswirkungen sind durch entsprechende<br />

Maßnahmen minimiert und im Einreichprojekt 2009 ausreichend und nachvollziehbar<br />

dargestellt bzw. im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

ergänzt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Eine Reinigung aller anfallenden Straßenwässer gemäß dem Stand der Technik ist geplant.<br />

Dadurch werden maßgebliche qualitative und/oder quantitative Veränderungen vom Vorhaben<br />

beeinflusster Fischereigewässern verhindert. Maßgebliche flussmorphologische Veränderungen<br />

von Gerinnen sind nicht zu erwarten.<br />

Frage 2.11.9<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes erforderlich, damit<br />

schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />

verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 265


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE sind Maßnahmen genannt, welche belastende Auswirkungen während des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindern.<br />

Aufgrund von Baumaßnahmen in den Gerinnen kann es zu Trübungen vor Ort und in bachabwärts<br />

gelegenen Strecken kommen. Zur Reduktion der nachteiligen Auswirkungen während<br />

der Bauphase ist vorgesehen die erforderlichen Arbeiten ausserhalb der sensitiven Reproduktionszeiten<br />

durchzuführen. Durch physische Absperrungen zum Bachheimer und<br />

IWWC-Teich wird ausgeschlossen, dass Material über die Dämme in die Gewässer kommt.<br />

Frage 2.11.10<br />

Sind zusätzliche Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens<br />

vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE sind keine Maßnahmen für die Betriebsphase vorgesehen.<br />

Es sind Maßnahmen erforderlich, um im Bereich der Einleitungen und Brückenquerung, eine<br />

ökologische Aufwertung der Gewässerabschnitte zu erreichen.<br />

Aus fachlicher Sicht ergeben sich bei Teillverkehrsfreigabe und bei Gesamtverkehrsfreigabe<br />

keine unterschiedlichen Wirkungen.<br />

Frage 2.11.11<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht der<br />

Fachgebiete Gewässerökologie und Fischerei während der Bau- und/oder Betriebsphase<br />

erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE werden Vorschläge zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle gemacht.<br />

Es wird eine begleitende Evaluierung der Chloridbelastung in den Vorflutern Schwechat und<br />

Rußbach (Messung der tatsächlich auftretenden Chloridkonzentrationen zu mindestens 5<br />

Terminen im Winterhalbjahr und parallel dazu eine Daueraufzeichnung der Leitfähigkeit)<br />

durchgeführt, um Schädigungen des Gewässers – vor allem stromab im Nationalpark<br />

Donauauen - hintan zuhalten. Diese Messungen werden im 1. 3. und 5. Jahr nach<br />

Verkehrsfreigabe durchgeführt. Korrespondierend dazu werden auch die<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 266


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Qualitätszielelemente Makrozoobenthos und Phytobenthos und Fische 5 Jahre nach<br />

Verkehrsfreigabe überprüft. Je nach Ergebnis wird das Entwässerungssystem angepasst.<br />

der Schwechat werden ein Monitoring der Bitterlingpopulation und ein Screening nach<br />

Großmuscheln vor Baubeginn und im 1. und 5 Jahr nach Verkehrsfreigabe durchgeführt.<br />

Diese Maßnahmen werden ausreichend erachtet.<br />

Fachgebiet 12 – Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Frage 2.12.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in der UVE aus fachlicher<br />

Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher<br />

Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen<br />

und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die zur Beurteilung vorliegenden Unterlagen (Einreichprojekt 2009) wurden zunächst auf ihre<br />

Vollständigkeit überprüft und im Rahmen eines Verbesserungsauftrages ergänzt. Das zur<br />

Überprüfung vorliegende Projekt deckt hinsichtlich des Fachbereiches Grundwasser und<br />

Hydrogeologie den Untersuchungsraum ausreichend ab und umfasst auch die zur Beurteilung<br />

notwendigen nachvollziehbaren Grundlagen, Ausarbeitungen und Darstellungen.<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Grundwasser und hinsichtlich der vorhandenen Nutzungen ist<br />

die Sensibilität großteils mit hoch bis sehr hoch zu bewerten.<br />

Für den gesamten Projektsabschnitt ist deshalb aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser<br />

und Hydrogeologie zu fordern, dass es zu keinen bleibenden Beeinträchtigungen der<br />

Grundwasserverhältnisse kommen darf; das gilt auch für die jungtertiären Wässer, aus denen<br />

ebenfalls Nutzungen erfolgen. Dementsprechend waren die von der Projektswerberin<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen zu ergänzen, sodass die Einschätzung der Auswirkung des<br />

Vorhabens für die Betriebsphase in der Umweltverträglichkeitserklärung (geringe Auswirkungen)<br />

bestätigt werden kann.<br />

In der Bauphase kommt es durch die Maßnahme M17 (Ersatzbrunnen für die OMV-Brunnen<br />

C1 und D1) zu einer Verlagerung des Absenktrichters und zu einer wesentlichen Änderung<br />

der Grundwasserspiegellage wodurch es bei längerem Andauern der Maßnahme zu Beeinflussungen<br />

der Forstwirtschaft bzw. von forstlichen Nutzflächen sowie von Boden und Landwirtschaft<br />

bzw. von Wasserrechten kommen kann. Deshalb wird die höchst zulässige Dauer<br />

der Maßnahme auf maximal 15 Monate begrenzt (Teilgutachten Nr. 8).<br />

Für die Bauphase ergibt sich deshalb eine andere Einschätzung der Auswirkung des Vorhabens<br />

wie in der Umweltverträglichkeitserklärung (geringe Auswirkungen). Die Auswirkungen<br />

des Vorhabens sind in der Bauphase nur bei Umsetzung sämtlicher Maßnahmen umweltverträglich;<br />

sie sind nicht wie in der Umweltverträglichkeitserklärung (geringe Auswirkungen)<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 267


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

aus der Sicht des Fachbereiches Hydrogeologie und Grundwasser als vertretbar zu bewerten.<br />

Frage 2.12.2<br />

Welche Wasserkörper laut Wasserkörpertabellen „Grundwasser-Zustand“ in der Anlage<br />

zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan werden vom Vorhaben berührt?<br />

Welcher Zustandsbewertung werden die betroffenen Wasserkörper zugeordnet? Bis<br />

wann ist laut Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan der Zielzustand für die betroffenen<br />

Wasserkörper zu erreichen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Vom gegenständlichen Vorhaben sind die Wasserkörper GK100020 Marchfeld und<br />

GK100024 Südliches Wiener Becken berührt. Mengenmäßig ist der Zustand in beiden berührten<br />

Grundwasserkörpern gut und der Zielzustand 2015 zu erreichen, chemisch ist der<br />

Zustand des GK100020 Marchfeld nicht gut, der Zielzustand ist bis 2027 zu erreichen; der<br />

Zustand des GK100024 Südliches Wiener Becken ist gut, der Zielzustand ist bis 2015 zu<br />

erreichen.<br />

Frage 2.12.3<br />

Gibt es besondere, spezifische Umstände, die für das Vorhaben aus fachlicher Sicht<br />

von Bedeutung sind und wie werden diese beurteilt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Vom gegenständlichen Vorhaben sind äußerst bedeutsame und besonders geschützte<br />

Grundwasservorkommen berührt (z.B. Nationalpark Donauauen, wasserwirtschaftliche<br />

Rahmenverfügung Marchfeld, Notwasserversorgung WVA Schwechat, Altlastsicherungssysteme).<br />

Deshalb ist für den gesamten Projektsabschnitt aus der Sicht des Fachbereiches<br />

Grundwasser und Hydrogeologie zu fordern, dass es zu keinen bleibenden Beeinträchtigungen<br />

der Grundwasserverhältnisse kommen darf; das gilt auch für die jungtertiären Wässer,<br />

aus denen ebenfalls Nutzungen erfolgen.<br />

Frage 2.12.4<br />

Kann es im Zuge der Errichtung von Bauwerken, insbesondere von Tieflagen 3 , zu einer<br />

relevanten qualitativen Beeinflussung des Grundwassers durch flüssige Emissionen<br />

kommen, die direkt (Versickerung) und / oder indirekt über den Boden ins Grundwasser<br />

kommen? Wenn ja, wurde diese ausreichend und nachvollziehbar behandelt?<br />

3<br />

Unter Tieflage ist ein Trassenverlauf zu verstehen, der zumindest teilweise unter dem<br />

Grundwasserspiegel / Bergwasserspiegel verläuft.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die vom gegenständlichen Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf den Grundwasserkörper<br />

sind ausreichend und nachvollziehbar behandelt. Unter der Voraussetzung, dass die im<br />

gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser und im Teilgutachten<br />

13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten 17 Geotechnik, Tunnelbau<br />

und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten Maßnahmen umgesetzt<br />

werden, bleiben die Auswirkungen lokal begrenzt und sind als gering einzustufen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

In der UVE sowie in Kapitel 4 wurden nachvollziehbar die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Konzentration und Deposition von Luftschadstoffen beschrieben. Die Auswirkungen auf<br />

die Qualität des Grundwassers werden vom Sachverständigen für Hydrologie behandelt.<br />

Frage 2.12.5<br />

Ist durch die Errichtungsphase von Bauwerken, insbesondere von Tieflagen 4 , mit relevanten<br />

quantitativen Veränderungen der Grundwassersituation zu rechnen? Können<br />

daraus nachhaltige Auswirkungen auf die Umwelt resultieren? Wenn ja, wurde diese<br />

ausreichend und nachvollziehbar unter Berücksichtigung von Maßnahmen behandelt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die vom gegenständlichen Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf den Grundwasserkörper<br />

sind ausreichend und nachvollziehbar behandelt. Unter der Voraussetzung, dass die im<br />

gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser und im Teilgutachten<br />

13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten 17 Geotechnik, Tunnelbau<br />

und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten Maßnahmen umgesetzt<br />

werden, bleiben die Auswirkungen lokal und zeitlich begrenzt und sind als vertretbar einzustufen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

In der UVE sowie in Kapitel 4 wurden nachvollziehbar die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Konzentration und Deposition von Luftschadstoffen beschrieben. Die Auswirkungen auf<br />

die Qualität des Grundwassers werden vom Sachverständigen für Hydrologie behandelt.<br />

4<br />

Unter Tieflage ist ein Trassenverlauf zu verstehen, der zumindest teilweise unter dem<br />

Grundwasserspiegel / Bergwasserspiegel verläuft.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.12.6<br />

Kann es während der Bauphase insbesondere durch Tunnelvortriebe und Hangeinschnitte<br />

zu verstärkter Emission von gefährlichen Stoffen in Richtung Luft, Grundwässer<br />

und Oberflächenwässer kommen und wie sind diese zu beurteilen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die vom gegenständlichen Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf den Grundwasserkörper<br />

sind ausreichend und nachvollziehbar behandelt. Unter der Voraussetzung, dass die im<br />

gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser und im Teilgutachten<br />

13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten 17 Geotechnik, Tunnelbau<br />

und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten Maßnahmen umgesetzt<br />

werden, bleiben die Auswirkungen lokal und zeitlich begrenzt und sind als vertretbar einzustufen.<br />

Von besonderer Bedeutung sind die vorgesehenen Gewässerschutzanlagen, die bei<br />

ordnungsgemäßem Betrieb die anfallenden Bauabwässer entsprechend den rechtlichen Bestimmungen<br />

reinigen. Dadurch werden unzulässige Beeinträchtigungen des Grundwassers<br />

vermieden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Gewässerschutzanlagen, welche sämtliche anfallende Bauabwässer den rechtlichen Bestimmungen<br />

entsprechend reinigen verhindern maßgebliche Emissionen in die damit beaufschlagten<br />

Oberflächengewässer. Der Eintrag verstärkter Emissionen in Oberflächengewässer<br />

kann daher in der Bauphase ausgeschlossen werden.<br />

Frage 2.12.7<br />

Kann es während der Betriebsphase zu verstärkter Emission von gefährlichen Stoffen<br />

in Richtung Luft, Grundwasser kommen und wie sind diese zu beurteilen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die vom gegenständlichen Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf den Grundwasserkörper<br />

sind ausreichend und nachvollziehbar behandelt. Unter der Voraussetzung, dass die im<br />

gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser und im Teilgutachten<br />

13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer als unbedingt erforderlich erachteten Maßnahmen<br />

umgesetzt werden, bleiben die Auswirkungen in der Betriebsphase lokal begrenzt und<br />

sind als gering einzustufen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

In der UVE sowie in Kapitel 4 wurden nachvollziehbar die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Konzentration und Deposition von Luftschadstoffen beschrieben. Die Auswirkungen auf<br />

die Qualität des Grundwassers werden vom Sachverständigen für Hydrologie behandelt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 270


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Katastrophen wie z.B. Unfälle mit kritischen Substanzen oder Fahrzeugbrände werden im<br />

UVP Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima nicht behandelt. Die Behandlung der anfallenden<br />

Löschwässer wird vom zuständigen Sachverständigen bearbeitet.<br />

Frage 2.12.8<br />

Kann es während der Bau- und Betriebsphase zu verstärkter Emission von gefährlichen<br />

Stoffen aus Zwischen- und Enddeponien von Tunnelausbruchmaterial und Bodenaushub<br />

kommen und wie sind diese zu beurteilen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen (diese sind für das wasserrechtliche Verfahren noch zu präzisieren)<br />

können Emissionen weitgehend vermieden werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

In Bezug auf den Fachbereich Luftschadstoffe und Klima ist anzumerken, dass erhöhte Belastungen<br />

durch staubende Materialien zu erwarten sind. Diese Auswirkungen wurden in der<br />

UVE detailliert erhoben und im Rahmen der UVP-Teilgutachtens Luftschadstoffe und Klima<br />

überprüft. Das Auftreten gefährlicher Stoffe wird nicht erwartet, wodurch sich eine Bewertung<br />

der Emissionen daraus erübrigt.<br />

Frage 2.12.10<br />

Werden Immissionen vermieden, die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der<br />

Nachbarn/Nachbarinnen gefährden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer als unbedingt erforderlich<br />

erachteten Maßnahmen umgesetzt werden, bleiben Immissionen in der Bauphase<br />

und in der Betriebsphase soweit begrenzt, dass dadurch keine Gefährdung von Eigentum<br />

oder sonstiger dinglicher Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen zu befürchten ist.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Siehe Beantwortung der Frage 2.13.4<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 271


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.12.11<br />

Wird die Immissionsbelastung zu schützender Güter (nach dem Stand der Technik)<br />

möglichst gering gehalten (Immissionsminimierungsgebot), sodass allfällige Maßnahmen<br />

noch im Verhältnis zu der damit insgesamt erreichbaren Verringerung der<br />

Immissionsbelastung stehen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer als unbedingt erforderlich<br />

erachteten Maßnahmen umgesetzt werden, bleiben die Immissionen in der Bauphase<br />

und in der Betriebsphase begrenzt, sie sind hinsichtlich Fachbereich Hydrogeologie<br />

und Grundwasser als gering einzustufen. Die Minimierung der Auswirkungen auf das<br />

Grundwasser sind gemäß Kapitel 7.1 Vorbemerkung im TGA Hydrogeologie und Grundwasser<br />

bzw. Stellungnahme zur Frage 2.12.3 Grundlage des Projektes bzw. Ziel der Maßnahmen.<br />

Frage 2.12.12<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung des qualitativen und<br />

quantitativen Wasserhaushaltes sowie der Beanspruchung des Grundwassers auf<br />

Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft;<br />

Tiere; Pflanzen, Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild während des Baus zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, sind die Auswirkungen in der Bauphase lokal und<br />

zeitlich begrenzt. Der Grundwasserhaushalt wird weder qualitativ noch quantitativ wesentlich<br />

verändert. Zeitlich begrenzt erfolgt eine Verschiebung des Absenktrichters durch den Ersatzbrunnen<br />

für die OMV Brunnen C1 und D1. Hier ergeben sich zeitlich auf 15 Monate begrenzt<br />

maßgebliche Veränderungen der Grundwasserspiegellage und Auswirkungen auf Rechte<br />

Dritter (Wasserrechte). Diese Auswirkung auf den Grundwasserkörper sind im Hinblick auf<br />

Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft; Tiere;<br />

Pflanzen, Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild als vertretbar einzustufen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 272


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter für Grundwasser und Hydrogeologie<br />

nachgeordneter Fachbereich, dem Befund des Gutachters für Grundwasser und<br />

Hydrogeologie an.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Siehe hierzu Frage 2.8.9<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Siehe Fragenbeantwortung 2.6.6<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung des qualitativen und quantitativen<br />

Wasserhaushaltes auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume während des Baus sind als geringfügig<br />

zu bewerten. Details siehe UVP-TGA Nr. 9, Kapitel 4.6.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Es sind keine relevanten Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene<br />

Erholung durch Veränderung des qualitativen und quantitativen Wasserhaushaltes in<br />

der Bauphase zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge.<br />

Die Errichtung der Einleitbauwerke in Rußbach und Schwechat sowie von Brückenbauwerken<br />

in der Schwechat stellt in der Bauphase einen relevanten Eingriff für die aquatische<br />

Fauna dar. Durch Flächenbeanspruchung sind alle genannten Gewässer betroffen. Im Besonderen<br />

ist durch die Errichtung des Brückenbauwerkes an der Schwechat die Ausübung<br />

der Fischerei im konkreten Bauabschnitt nicht möglich bzw. es kommt zu Beeinträchtigungen<br />

der Fischerei im Nahbereich des Bauabschnittes. Darüberhinaus kommt es aufgrund von<br />

baubedingten Trübungen zu Beeinflussungen im flussabwärts gelegenen Strecken. Dazu<br />

sind geeignete Maßnahmen zu setzten, welche diese Beeinflussungskomponente reduziert.<br />

Bei Beachtung einer entsprechenden Unfall- und Störfallvorsorge können den negativen Einfluss<br />

auf die aquatische Fauna einschränkt werden.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 273


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.12.13<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung des qualitativen und<br />

quantitativen Wasserhaushaltes sowie der Beanspruchung des Grundwassers auf<br />

Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft;<br />

Tiere; Pflanzen, Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild während des Betriebs zu<br />

bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, sind die Auswirkungen in der Betriebsphase gering.<br />

Der Grundwasserhaushalt wird weder qualitativ noch quantitativ wesentlich beeinflusst.<br />

Im Hinblick auf Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft;<br />

Tiere; Pflanzen, Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild sind die Auswirkungen als<br />

gering einzustufen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebunden Erholung schließt<br />

sich in dieser Frage, als dem Gutachter für Grundwasser und Hydrogeologie nachgeordneter<br />

Fachbereich, dem Befund des Gutachters für Grundwasser und Hydrogeologie an.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Siehe hierzu Frage 2.8.9<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Siehe Fragenbeantwortung 2.6.6<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung des qualitativen und quantitativen<br />

Wasserhaushaltes auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume während des Betriebs sind insg. als<br />

geringfügig zu bewerten. Details siehe UVP-TGA Nr. 9, Kapitel 4.6.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 274


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Es sind keine relevanten Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene<br />

Erholung durch Veränderung des qualitativen und quantitativen Wasserhaushaltes in<br />

der Betriebsphase zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge in der Betriebsphase.<br />

In Hinblick auf die chemische Beschaffenheit der Oberflächenwässer ergeben sich periodische<br />

Erhöhungen des Chloridgehaltes in Rußbach und Schwechat. Diese Erhöhung ist als<br />

geringfügig einzustufen.<br />

Aus fachlicher Sicht ergeben sich bei Teillverkehrsfreigabe und bei Gesamtverkehrsfreigabe<br />

keine unterschiedlichen Wirkungen.<br />

Frage 2.12.14<br />

Kann es zu einer relevanten qualitativen Beeinflussung von Grundwasser / Grundwasserkörpern<br />

durch flüssige Emissionen, die direkt (Versickerung) und/ oder indirekt<br />

über den Boden bzw. durch Abfälle oder Aushub (z.B. Ausschwemmung von Aushubmaterialien,<br />

Altlasten) während des Baus ins Grundwasser kommen? Stehen vorhabensbedingte<br />

Emissionen der Erhaltung bzw. dem Erreichen der Umweltziele für<br />

Grundwasserkörper entgegen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, sind relevante qualitative Beeinflussungen des<br />

Grundwassers bzw. von Grundwasserkörpern durch flüssige Emissionen, die direkt (Versickerung)<br />

und/oder indirekt über den Boden bzw. durch Abfälle oder Aushub (z.B. Ausschwemmung<br />

von Aushubmaterialien, Altlasten) ins Grundwasser kommen, sowohl in der<br />

Bau- als auch in der Betriebsphase auszuschließen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Eine qualitative Beeinflussung des Grundwassers oder von Grundwasserkörpern durch flüssige<br />

Emissionen, die durch Ausschwemmung von Aushubmaterialien zur Versickerung während<br />

des Baus gelangen, ist auszuschließen.<br />

Wird im Zuge der Baumaßnahmen kontaminierter Boden oder Material angetroffen, wodurch<br />

eine Gefährdung für die Boden- und Grundwasserqualität zu erwarten ist, sind die Bauarbei­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 275


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

ten in diesem Bereich einzustellen. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu verständigen<br />

und ein entsprechendes Sicherungs- und Entsorgungskonzept muss vorgelegt werden. Die<br />

Zwischenlagerung von kontaminiertem Aushubmaterial ist im Vorhabensbereich nicht vorgesehen.<br />

Dringen durch unsachgemäße Bauführung Chemikalien oder andere Schadstoffe in den Boden<br />

ein, so muss dieser umgehend abgetragen und fachgerecht entsorgt werden.<br />

Die Betankung für Baustellenfahrzeuge oder Baumaschinen darf nur im Bereich flüssigkeitsdichter<br />

Wannen erfolgen. Oberflächenwasser aus diesen Betankungsstellen sind zu sammeln<br />

und extern zu entsorgen.<br />

Eine qualitative Beeinflussung von Grundwasser / Grundwasserkörpern ist aufgrund der vorgenannten<br />

Maßnahmen auszuschließen. Vorhabensbedingte Emissionen stehen somit der<br />

Erhaltung bzw. dem Erreichen der Umweltziele für Grundwasserkörper nicht entgegen.<br />

Frage 2.12.15<br />

Kann es zur relevanten quantitativen Beeinflussung von bestehenden Wasserschutzund<br />

/ oder -schongebieten bzw. Wasserversorgungsanlagen etwa durch Flächenverlust<br />

/ Drainagen/ geomorphologische Veränderungen (Auf- u. Abträge) kommen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, kommt es durch Flächenverlust / Drainagen/ geomorphologische<br />

Veränderungen (Auf- u. Abträge) zu keiner relevanten quantitativen Beeinflussung<br />

des Grundwassers und somit auch nicht zu einer relevanten quantitativen Beeinflussung<br />

von bestehenden Wasserschutz- und / oder -schongebieten. Für Feldberegnungsbrunnen,<br />

die im Trassenbereich zu liegen kommen, sind Ersatzmaßnahmen vorgesehen und<br />

auch unbedingt notwendig.<br />

Frage 2.12.16<br />

Kann es zur relevanten qualitativen Beeinflussung von bestehenden Wasserschutzund<br />

/ oder -schongebieten bzw. Wasserversorgungsanlagen etwa flüssige Emissionen<br />

bzw. durch baubedingte Auswirkungen wie z.B. verunreinigten Aushub und dergl.<br />

kommen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgut­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 276


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

achten 17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, kommt es durch flüssige Emissionen bzw. durch<br />

baubedingte Auswirkungen wie z.B. verunreinigten Aushub und dergleichen zu keiner relevanten<br />

qualitativen Beeinflussung des Grundwassers und somit auch nicht zu einer relevanten<br />

qualitativen Beeinflussung von bestehenden Wasserschutz- und/oder -schongebieten.<br />

Frage 2.12.17<br />

Kann es zur relevanten qualitativen Beeinflussung von bestehenden Wasserschutzund<br />

/ oder -schongebieten bzw. Wasserversorgungsanlagen etwa durch verunreinigte<br />

Straßenwässer kommen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, kommt es durch verunreinigte Straßenwässer zu<br />

keiner relevanten qualitativen Beeinflussung des Grundwassers und somit auch nicht zu einer<br />

relevanten qualitativen Beeinflussung von bestehenden Wasserschutz- und/oder ­<br />

schongebieten. Die Sammlung aller anfallender Straßenwässer und deren Reinigung in dem<br />

Stand der Technik entsprechenden Gewässerschutzanlagen verhindert eine relevante Beeinflussung<br />

des Grundwassers, in das diese Wässer über Absetzbecken und Filterbecken<br />

(Gewässerschutzanlagen) abgeleitet werden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Eine Sammlung aller anfallenden Straßenwässer und deren Reinigung in dem Stand der<br />

Technik entsprechenden Gewässerschutzanlagen verhindert eine relevante qualitative Beeinflussung<br />

des Oberflächen- und Grundwassers in welches diese Wässer abgeleitet werden.<br />

Damit wird auch der Schutz bestehender Wasserschutz- und / oder -schongebieten<br />

bzw. Wasserversorgungsanlagen gewährleistet.<br />

Frage 2.12.18<br />

Kann es durch Eingriffe wie z.B. räumliche Veränderung des Grundwassers zur Beeinflussung<br />

von Deponien / Altlasten kommen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich er­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 277


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

achteten Maßnahmen umgesetzt werden, kommt zu keiner relevanten quantitativen Beeinflussungen<br />

des Grundwassers und somit auch nicht zu einer Beeinflussung von Deponien<br />

oder Altlasten.<br />

Frage 2.12.19<br />

Sind die den Beurteilungen zugrunde gelegten Umweltziele bzw. Grenz- und Richtwerte<br />

sowie Beurteilungsmaßstäbe richtig und nachvollziehbar? Wie werden mögliche<br />

Überschreitungen beurteilt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die den Beurteilungen zugrunde gelegten Umweltziele bzw. Grenz- und Richtwerte sowie<br />

Beurteilungsmaßstäbe sind richtig und nachvollziehbar dargestellt. Überschreitungen sind<br />

nicht zu erwarten. Die Reinigung bzw. Entsorgung der in der Bau- und Betriebsphase anfallenden<br />

allfällig verunreinigten Wässer entspricht dem Stand der Technik.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgen Berechnungen und Bewertungen in Hinblick auf eine Anreicherung mit<br />

Schadstoffen bei Vorhabensrealisierung. Diese sind richtig und nachvollziehbar.<br />

Die Entsorgung entspricht dem Stand der Technik. Für die Fischerei und alle aquatischen<br />

Organismen sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Anreicherung von Schadstoffe<br />

während der Betriebsphase als „geringe Beeinflussung“ zu werten. Die vorhabensbedingten<br />

Emissionen stehen dem Erreichen der Umweltziele für Oberflächengewässer nicht entgegen.<br />

Frage 2.12.20<br />

Sind durch qualitative oder quantitative Beeinflussungen des Grundwassers, wie z.B.<br />

Grundwasserhaltungen, Versickerungen etc. während der Bauphase und/oder während<br />

der Betriebsphase Beeinträchtigungen fremder Rechte zu erwarten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, kommt es in der Betriebsphase zu keinen relevanten<br />

Beeinflussungen des Grundwassers und somit auch nicht zu einer Beeinträchtigung<br />

fremder Rechte. In der Bauphase kommt es zeitlich begrenzt zu einer Verschiebung des Absenktrichters<br />

durch den Ersatzbrunnen für die OMV Brunnen C1 und D1. Hier ergeben sich<br />

zeitlich auf 15 Monate begrenzt maßgebliche Veränderungen der Grundwasserspiegellage<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 278


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

und Beeinträchtigungen fremder Rechte (Wassebenutzungsrechte). Dafür sind Ersatzwasserversorgungen<br />

als Maßnahme vorgesehen.<br />

Frage 2.12.21<br />

Sind Maßnahmen während der Baus aus Sicht des Fachgebietes Grundwasser und<br />

Hydrogeologie erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen<br />

des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten<br />

Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt<br />

erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

In der Bauphase muss durch die Notwendigkeit der Baugrubensicherung und Wasserhaltung<br />

in den Grundwasserhaushalt eingegriffen werden. Bestehende Wasserrechte im und im<br />

Nahbereich der Baustelle können nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden.<br />

Ohne ausgleichende Maßnahmen wie die Begrenzung der Bauwasserhaltung, die Aufbereitung<br />

und Wiederversickerung der Wässer aus den Wasserhaltungen im Bereich Tunnelportal<br />

und offene Bauweise Süd sowie die Ersatzwasserversorgungen wären die Auswirkung der<br />

dort 15 Monate andauernden Großbaustelle auf den Grundwasserhaushalt so groß, dass<br />

das Vorhaben aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser als nicht umweltverträglich<br />

einzustufen wäre.<br />

Deshalb sind seitens der Projektwerberin Maßnahmen vorgesehen, die die Auswirkungen<br />

gering halten. Das gelingt aber nur dann, wenn für die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen<br />

(Feldbrunnen, Brunnen C1,D1 der OMV oder sonst. maßgeblich betroffene Wasserechte)<br />

wasserrechtliche Bewilligungen erwirkt und die Maßnahmen umgesetzt werden können.<br />

Aus der Sicht des Fachberichterstellers ist der Bereich Offene Bauweise Tunnel und Portal<br />

Süd kritisch, da hier wesentliche Einflüsse (Grundwasserspiegelabsenkungen >1m) durch<br />

die Maßnahme M17 (Ersatzbrunnen C1/D1 der OMV) selbst gegeben und wesentliche Auswirkungen<br />

auf mehrere bestehenden Wasserrechte zu erwarten sind. Das gesamte Vorhaben<br />

ist von der wasserrechtlichen Bewilligung dieser Maßnahme abhängig!<br />

Das vorausgesetzt, sind die von der Projektwerberin für die Bauphase vorgeschlagenen<br />

Bauweisen und Maßnahmen geeignet und weitgehend ausreichend, die Auswirkungen so zu<br />

begrenzen, dass sie aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser und Hydrogeologie vertretbar<br />

sind.<br />

Frage 2.12.22<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Grundwasser<br />

und Hydrogeologie erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 279


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen<br />

unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die Auswirkungen der Betriebsphase konnten aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser<br />

und Hydrogeologie für die Grundwasserleiter mit Ausnahme des Tunnelbereiches von<br />

S 1 km 21,1 bis 22,7 ausreichend und nachvollziehbar dargestellt werden; es sind auch<br />

Maßnahmen zur Kompensation von Auswirkungen angegeben, wobei von der Projektwerberin<br />

angestrebt wird, dass es durch die Verwirklichung der Maßnahmen nur mehr zu geringfügigen<br />

bleibenden Auswirkungen kommt. Das ist aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasser<br />

und Hydrogeologie auch weitgehend gelungen. Ergänzt um die in Kapitel 4.4 des TGA<br />

näher erläuterten unbedingt erforderlichen Maßnahmen, bleiben die Auswirkungen in der<br />

Betriebsphase gering und entsprechen somit der Forderung in Kapitel 7.1 des TGA<br />

Frage 2.12.23<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Grundwasser und Hydrogeologie während der Bau- und/oder Betriebsphase<br />

erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Das Einreichprojekt 2009 enthält im Bereicht Geologie, Hydrogeologie und Altlasten (Einlage<br />

9-1.1, Kapitel 7.3 - Maßnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung) Vorschläge für die<br />

Beweissicherung und die Begleitende Kontrolle; sie sind als Maßnahmen enthalten und soweit<br />

auch unter Kapitel 4.4 des TGA bereits beurteilt.<br />

Aus der Sicht des Fachbereiches Grundwasser und Hydrogeologie sind die vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen und somit auch die Beweissicherung und die Begleitende Kontrolle weitgehend<br />

ausreichend um die Auswirkungen des Vorhabens überwachen zu können.<br />

Zu ergänzend sind Beweissicherungssondenpaare zur Überwachung der Auswirkungen des<br />

gesamten Tunnels für den Betriebsfall und je ein Sondenpaar für die Beweissicherung der<br />

Sickerbecken F1 bis F8. Für die Bauphase ist noch eine Ergänzung hinsichtlich der Durchörterung<br />

der Dichtwand der Altlastensicherung Lager Lobau und eine behördlich bestellte<br />

(Wasserrechtsbehörde) grundwasserfachliche Bauaufsicht erforderlich.<br />

Die ergänzenden Maßnahmen zur Beweissicherung und Nachsorge sind in Kapitel 4.5 des<br />

TGA zusammengefasst.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 280


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Fachgebiet 13 – Oberflächenwasser, Straßen- und Tunnelwässer<br />

Frage 2.13.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen zum Fachgebiet<br />

Oberflächen-, Straßen- und Tunnelwässer UVE sind aus fachlicher Sicht ausreichend,<br />

richtig, plausibel und nachvollziehbar. Bei fachlicher Prüfung kommt es zu keinen erheblichen<br />

Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen.<br />

Es wird auf die seitens des Gutachters zusätzlich als unbedingt erforderlich angesehenen<br />

Maßnahmen verwiesen, welche erkannte nachteilige Umweltwirkungen des durch<br />

die PW vorgelegten Projektes verhindern. Außerdem muss auf das dem UVP Verfahren<br />

nachfolgende Wasserrechtsverfahren verwiesen werden. In diesem Verfahren erfolgt eine<br />

detaillierte Prüfung der wasserrechtlich relevanten Aspekte, vor allem der wasserbautechnisch<br />

relevanten Gestaltung von Anlagen und Bauwerken.<br />

Frage 2.13.2<br />

Sind die vom Vorhaben berührten Wasserkörper laut Wasserkörpertabellen, „Fließgewässer-<br />

Zustand“, „Seen-Zustand“, als Anlage zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan<br />

ausreichend dargestellt. Welcher Zustandsbewertung werden die betroffenen<br />

Wasserkörper zugeordnet und wie lautet die Risikobewertung? Bis wann ist<br />

laut Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan der Zielzustand für die betroffenen<br />

Wasserkörper zu erreichen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

(Beantwortung entspricht Frage 2.11.2 aus dem FG Gewässerökologie)<br />

Das Vorhaben hat keine bzw. nur irrelevante Auswirkungen auf die hydromorphologischen<br />

Eigenschaften und die biologischen Qualitätselemente des betroffenen bzw. der allfällig benachbarten<br />

Wasserkörper laut der Wasserkörpertabellen „Fließgewässer – Zustand“ und<br />

„Seen – Zustand“ in der Anlage zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan. Da keine<br />

bzw. nur irrelevante Auswirkungen gegeben sind, führen sie zu keiner Veränderungen der<br />

Einstufung der betroffenen Wasserkörper und/oder angrenzender Wasserkörper. Vorhabensbedingte<br />

Emissionen bzw. geplante Maßnahmen an den Oberflächengewässern verhindern<br />

die Erreichung der für 2015 bzw 2027 vorgegebenen Zielzustände nicht.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 281


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

Die vom Vorhaben berührten Wasserkörper laut Wasserkörpertabellen, „Fließgewässer- Zustand“,<br />

„Seen-Zustand“, als Anlage zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sind<br />

ausreichend dargestellt.<br />

Die Schwechat ist im „unbefriedigenden“ Zustand. Der Zielzustand ist laut NGP bis 2015 zu<br />

erreichen.<br />

Der Rußbach ist im „unbefriedigenden“ Zustand. Der Zielzustand ist laut NGP bis 2027 zu<br />

erreichen.<br />

Frage 2.13.3<br />

Kann die bleibende Schädigung des Gewässerzustandes aufgrund erheblicher Belastungen<br />

der Umwelt durch nachhaltige Immissionseinwirkungen ausgeschlossen werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Durch die Umsetzung der in den Einreichunterlagen, sowie im gegenständlichen Gutachten<br />

zusätzlich geforderten Maßnahmen zum Gewässerschutz kann eine bleibende Schädigung<br />

des Gewässerzustandes aufgrund erheblicher Belastungen der Umwelt durch nachhaltige<br />

Immissionseinwirkungen ausgeschlossen werden.<br />

Relevante Einträge von vorhabensbedingten Luftschadstoffen in Oberflächengewässer können<br />

sowohl in der Bauphase, wie auch Betriebsphase ausgeschlossen werden. Maßnahmen<br />

zur Minderung von Staubbelastungen während der Bauphase werden aus dem Fachgebiet<br />

Luftschadstoffe gefordert.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und Unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer als unbedingt erforderlich<br />

erachteten Maßnahmen umgesetzt werden, bleiben die Auswirkungen in der Bauphase<br />

und in der Betriebsphase begrenzt und sind als gering einzustufen. Eine bleibende<br />

Schädigung des Gewässerzustandes ist deshalb auszuschließen.<br />

Frage 2.13.4<br />

Werden Immissionen vermieden, die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der<br />

Nachbarn/Nachbarinnen gefährden?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 282


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Vorhabensbedingte Immissionen die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der<br />

Nachbarn/Nachbarinnen gefährden, werden durch die gemäß Einreichunterlagen geplanten<br />

bzw. im gegenständlichen Gutachten geforderten Maßnahmen zum Gewässerschutz vermieden.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer als unbedingt erforderlich<br />

erachteten Maßnahmen umgesetzt werden, bleiben Immissionen in der Bauphase<br />

und in der Betriebsphase soweit begrenzt, dass dadurch keine Gefährdung von Eigentum<br />

oder sonstiger dinglicher Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen zu befürchten ist.<br />

Frage 2.13.5<br />

Wird die Immissionsbelastung zu schützender Güter (nach dem Stand der Technik)<br />

möglichst gering gehalten (Immissionsminimierungsgebot), sodass allfällige Maßnahmen<br />

noch in Verhältnis zu der damit insgesamt erreichbaren Verringerung der Immissionsbelastung<br />

stehen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Die Immissionsbelastung zu schützender Güter wird dem Immissionsminimierungsgebot folgend<br />

nach dem Stand der Technik möglichst gering gehalten. Die dazu vorgesehenen Maßnahmen<br />

stehen in Verhältnis zu der damit erreichten Verringerung der Immissionsbelastungen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer als unbedingt erforderlich<br />

erachteten Maßnahmen umgesetzt werden, bleiben die Immissionen in der Bauphase<br />

und in der Betriebsphase begrenzt, sie sind hinsichtlich Fachbereich Hydrogeologie<br />

und Grundwasser als gering einzustufen. Die Minimierung der Auswirkungen auf das<br />

Grundwasser sind gemäß Kapitel 7.1 Vorbemerkung des TGA 12 - Hydrogeologie und<br />

Grundwasser bzw. Stellungnahme zur Frage 2.12.3 Grundlage des Projektes bzw. Ziel der<br />

Maßnahmen. Die Immissionsbelastung zu schützender Güter wird dem Immissionsminimierungsgebot<br />

folgend nach dem Stand der Technik möglichst gering gehalten. Die dazu vorgesehenen<br />

Maßnahmen stehen in Verhältnis zu der damit erreichten Verringerung der Immissionsbelastungen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 283


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.13.6<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung des qualitativen und<br />

quantitativen Wasserhaushaltes sowie der Beanspruchung der Oberflächenwässer auf<br />

Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft;<br />

Tiere; Pflanzen, Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild während des Baus zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Als direkt betroffenes Oberflächengewässer in der Bauphase ist die Schwechat zu nennen.<br />

In diese ist die Ableitung von auf den Baustellen südlich der Donau anfallenden Bauabwässern<br />

vorgesehen. Eine dem Stand der Technik entsprechende Reinigung dieser Bauabwässer<br />

ist vorgesehen Dadurch wird die Einhaltung der für Oberflächengewässer geforderten<br />

Qualitätsziele gewährleistet. Die Schwechat wird dadurch unmaßgeblich in ihrer Qualität,<br />

sowie Abflussmenge beeinflusst. Eine mehr als geringfügige Veränderung des qualitativen<br />

und quantitativen Wasserhaushaltes sowie nachteilige Veränderungen der für Siedlungsraum,<br />

Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft; Tiere; Pflanzen,<br />

Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild relevanten Oberflächenwässer während der Bauphase<br />

sind damit auszuschließen.<br />

Die Beeinträchtigung des Russbachs während der Errichtung des Einleitbauwerks zur Ableitung<br />

der gereinigten Straßenwässer im Winter ist als geringfügig zu sehen. Während der<br />

Bauphase können temporäre Trübeschwaden auftreten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, sind die Auswirkungen in der Bauphase lokal und<br />

zeitlich begrenzt. Der Grundwasserhaushalt wird weder qualitativ noch quantitativ wesentlich<br />

verändert. Zeitlich begrenzt erfolgt eine Verschiebung des Absenktrichters durch den Ersatzbrunnen<br />

für die OMV Brunnen C1 und D1. Hier ergeben sich zeitlich auf 15 Monate begrenzt<br />

maßgebliche Veränderungen der Grundwasserspiegellage und Auswirkungen auf Rechte<br />

Dritter (Wasserrechte). Diese Auswirkungen auf den Grundwasserkörper wirken sich nicht<br />

maßgeblich auf Oberflächengewässer aus; deshalb sind dadurch die Auswirkungen im Hinblick<br />

auf Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft;<br />

Tiere; Pflanzen, Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild gering.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter für Oberflächen-, Straßen- und<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 284


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Tunnelwässer nachgeordneter Fachbereich, dem Befund des Gutachters für Oberflächen-,<br />

Straßen- und Tunnelwässer an.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Siehe Frage 2.12.12<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Siehe hierzu Frage 2.8.9<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Siehe Fragenbeantwortung 2.6.6<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Siehe Antwort auf Frage 2.12.12<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge.<br />

Die Errichtung der Einleitbauwerke in Rußbach und Schwechat sowie von Brückenbauwerken<br />

in der Schwechat stellt in der Bauphase einen relevanten Eingriff für die aquatische<br />

Fauna dar. Durch Flächenbeanspruchung sind alle genannten Gewässer betroffen. Im Besonderen<br />

ist durch die Errichtung des Brückenbauwerkes an der Schwechat die Ausübung<br />

der Fischerei im konkreten Bauabschnitt nicht möglich bzw. es kommt zu Beeinträchtigungen<br />

der Fischerei im Nahbereich des Bauabschnittes. Darüberhinaus kommt es aufgrund von<br />

baubedingten Trübungen zu Beeinflussungen im flussabwärts gelegenen Strecken. Dazu<br />

sind geeignete Maßnahmen zu setzten, welche diese Beeinflussungskomponente reduziert.<br />

Bei Beachtung einer entsprechenden Unfall- und Störfallvorsorge können den negativen Einfluss<br />

auf die aquatische Fauna einschränkt werden.<br />

Frage 2.13.7<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung des qualitativen und<br />

quantitativen Wasserhaushaltes sowie der Beanspruchung der Oberflächenwässer auf<br />

Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft;<br />

Tiere; Pflanzen, Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild während des Betriebs zu<br />

bewerten?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 285


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Als direkt betroffene Oberflächengewässer sind die Schwechat und der Rußbach zu nennen.<br />

Die Schwechat wird durch die ganzjährige Einleitung der gereinigten Straßenwässer, der<br />

Rußbach durch die Einleitung der gereinigten Straßenwässer im Winter unmaßgeblich in<br />

ihrer Qualität, sowie Abflussmenge beeinflusst. Eine mehr als geringfügige Veränderung des<br />

qualitativen und quantitativen Wasserhaushaltes sowie nachteilige Veränderungen der für<br />

Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft; Tiere;<br />

Pflanzen, Lebensräume; Fischerei; Landschaftsbild relevanten Oberflächenwässer während<br />

des Betriebs sind auszuschließen.<br />

Ist der Rußbach bereits mit Teilverkehrsfreigabe durch die Einleitung der gereinigten Straßenwässer<br />

im Winter vom Vorhaben betroffen, so erfolgt die Einleitung gereinigter Straßenwässer<br />

in die Schwechat erst ab Gesamtbverkehrsfreigabe.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, sind die Auswirkungen in der Betriebsphase gering.<br />

Der Wasserhaushalt wird weder qualitativ noch quantitativ wesentlich beeinflusst, Die<br />

geringen Auswirkung auf den Grundwasserkörper sind in den Oberflächengewässern nicht<br />

relevant; deshalb sind dadurch die Auswirkungen im Hinblick auf Siedlungsraum, Wirtschaftsraum,<br />

Erholung; Landwirtschaft, Boden; Forstwirtschaft; Tiere; Pflanzen, Lebensräume;<br />

Fischerei; Landschaftsbild nur sehr gering.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter für Oberflächen-, Straßen- und<br />

Tunnelwässer nachgeordneter Fachbereich, dem Befund des Gutachters für Oberflächen-,<br />

Straßen- und Tunnelwässer an.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Siehe Frage 2.12.13<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Siehe hierzu Frage 2.8.9<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 286


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Siehe Fragenbeantwortung 2.6.6<br />

Stellungnahme Fachgebiet Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Siehe Antwort auf Frage 2.12.13<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge in der Betriebsphase.<br />

In Hinblick auf die chemische Beschaffenheit der Oberflächenwässer ergeben sich periodische<br />

Erhöhungen des Chloridgehaltes in Rußbach und Schwachat. Diese Erhöhung ist als<br />

geringfügig einzustufen.<br />

Aus fachlicher Sicht ergeben sich bei Teillverkehrsfreigabe und bei Gesamtverkehrsfreigabe<br />

keine unterschiedlichen Wirkungen.<br />

Frage 2.13.8<br />

Kann es zu einer relevanten qualitativen Beeinflussung von Oberflächenwässern /<br />

Oberflächenwasserkörpern durch flüssige Emissionen bzw. durch Abfälle oder Aushub<br />

(z.B. Ausschwemmung von Aushubmaterialien, Altlasten) während des Baus<br />

kommen? Stehen vorhabensbedingte Emissionen der Erhaltung bzw. dem Erreichen<br />

der Umweltziele für Wasserkörper berührter Fließgewässer und Seen entgegen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Relevante qualitative Beeinflussungen von Oberflächenwässern bzw. Oberflächenwasserkörpern<br />

durch flüssige Emissionen sowie durch Abfälle oder Aushub wie z.B. Ausschwemmung<br />

von Aushubmaterialien oder Altlasten während des Baus werden durch die gemäß<br />

Einreichunterlagen geplanten bzw. im gegenständlichen Gutachten zusätzlich geforderten<br />

Maßnahmen zum Gewässerschutz vermieden. Somit stehen keine vorhabensbedingten<br />

Emissionen der Erhaltung bzw. dem Erreichen der Umweltziele für Wasserkörper berührter<br />

Fließgewässer und Seen entgegen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Es kann festgehalten werden, dass bei Durchführung der in den Einreichunterlagen ausführlich<br />

und nachvollziehbar dargestellten Maßnahmen und der Einhaltung der einschlägigen<br />

Vorschriften für den Betrieb von Baumaschinen keine relevanten Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt<br />

im Untersuchungsgebiet erwartet werden.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 287


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Eine qualitative Beeinflussung von Oberflächenwässern oder von Oberflächenwasserkörpern<br />

durch flüssige Emissionen, die durch Ausschwemmung von Aushubmaterialien oder von<br />

Abfällen zum Abfluss während des Baus gelangen ist auszuschließen. Aus den Baubereichen<br />

anfallende Niederschlags- und Sickerwässer müssen in entsprechenden Gewässerschutzanlagen<br />

gereinigt werden, bevor diese versickert, bzw. abgeleitet werden dürfen. Der<br />

einzige Vorfluter, der seitens der PW für die Einleitung von gereinigten Bauabwässern vorgesehen<br />

ist, ist die Schwechat. Die aus den Baubereichen abgeleiteten Wässer müssen bei<br />

Einleitung in ein Gewässer die Grenzwerte der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung<br />

einhalten. Die Überwachung der Einhaltung dieser Grenzwerte erfolgt durch die Umweltbaubegleitung.<br />

Vorhabensbedingte Emissionen stehen somit der Erhaltung bzw. dem Erreichen der Umweltziele<br />

für Oberflächenwasserkörper nicht entgegen.<br />

Frage 2.13.9<br />

Sind die durch den Bau des geplanten Vorhabens hervorgerufenen Änderungen der<br />

hydromorphologischen Eigenschaften und der biologischen Qualitätselemente der<br />

betroffenen (erheblich veränderten) Wasserkörper derart beschaffen, dass eine (massive)<br />

Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte<br />

oder des gesamten Gewässers zu erwarten ist?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Durch die Errichtung des Vorhabens ist keine relevante Verschlechterung der hydromorphologischen<br />

Eigenschaften und der biologischen Qualitätselemente der betroffenen Gewässerabschnitte<br />

oder gesamter Gewässers zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge in der Bauphase.<br />

Eine Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte ist in der<br />

Bauphase auszuschließen.<br />

Frage 2.13.10<br />

Sind die durch den Betrieb des geplanten Vorhabens hervorgerufenen Änderungen<br />

der hydromorphologischen Eigenschaften und der biologischen Qualitätselemente der<br />

betroffenen (erheblich veränderten) Wasserkörper derart beschaffen, dass eine (massive)<br />

Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte<br />

oder des gesamten Gewässers zu erwarten ist?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 288


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Durch den Betrieb des Vorhabens ist keine relevante Verschlechterung der hydromorphologischen<br />

Eigenschaften und der biologischen Qualitätselemente der betroffenen Gewässerabschnitte<br />

oder gesamter Gewässers zu erwarten.<br />

Ist der Rußbach bereits mit Teilverkehrsfreigabe durch die Einleitung der gereinigten Straßenwässer<br />

im Winter vom Vorhaben betroffen, so erfolgt die Einleitung gereinigter Straßenwässer<br />

in die Schwechat erst ab Gesamtbverkehrsfreigabe.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgte auch eine Darstellung der Gewässerbeanspruchung und der Veränderungen<br />

der Funktionszusammenhänge in der Betriebsphase.<br />

Eine Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte ist im<br />

Betrieb auszuschließen.<br />

Aus fachlicher Sicht ergeben sich bei Teillverkehrsfreigabe und bei Gesamtverkehrsfreigabe<br />

keine unterschiedlichen Wirkungen.<br />

Frage 2.13.11<br />

Werden die Emissionen von Straßenwässern während des Betriebs nach dem Stand<br />

der Technik begrenzt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Die geplante Reinigung der Straßenwässer entspricht dem Stand der Technik.<br />

Schleppwässer aus dem Tunnel Donau-Lobau werden den nächstliegenden Gewässerschutzanlagen<br />

der an den Tunnel anschließenden freien Strecken über Pumpschächte zugeleitet<br />

und dort gereinigt.<br />

Im Fall eines Unfalls im Tunnel mit Schadstoffaustritt erfolgt die Ableitung der dabei in die<br />

Straßenentwässerung gelangenden Schmutz- und Löschwässer in eigene Schadstoffauffangbecken<br />

im Bereich der Tunnelportale, von wo aus sie extern entsorgt werden.<br />

Die Ableitung der aus der Tunnelreinigung belasteten Waschwässer erfolgt über die Straßenentwässerung<br />

in eigene Waschwasserbecken im Bereich der Tunnelportale, von wo aus<br />

sie extern entsorgt werden.<br />

Betrachtet man den Zeitraum der Teilverkehrsfreigabe, so entfallen in diesem Zeitraum die<br />

Straßenwässer aus dem Abschnitt südlich der Anschlussstelle Groß-Enzersdorf, sowie der<br />

aus dem Tunnel anfallenden Wässer. Die Einleitung von Straßenwässern in die Schwechat<br />

erfolgt somit erst mit Gesamtverkehrsfreigabe. Eine Änderung der Beurteilung des Vorhabens<br />

hinsichtlich seiner Wirkung auf das Schutzgut Oberflächenwasser ist demgemäß nicht<br />

zu begründen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 289


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgen Berechnungen und Bewertungen in Hinblick auf eine Anreicherung mit<br />

Schadstoffen bei Vorhabensrealisierung.<br />

Es kommt nach dem Stand der Technik zu keinen Überschreitungen von Grenzwerten.<br />

Aus fachlicher Sicht ergeben sich bei Teillverkehrsfreigabe und bei Gesamtverkehrsfreigabe<br />

keine unterschiedlichen Wirkungen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die geplante Reinigung der Straßenwässer entspricht dem Stand der Technik.<br />

Frage 2.13.12<br />

Sind die den Beurteilungen zugrunde gelegten Umweltziele bzw. Grenz- und Richtwerte<br />

sowie Beurteilungsmaßstäbe richtig und nachvollziehbar? Wie werden mögliche<br />

Überschreitungen beurteilt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Die den Beurteilungen zugrunde gelegten Umweltziele bzw. Grenz- und Richtwerte sowie<br />

Beurteilungsmaßstäbe sind richtig und nachvollziehbar dargestellt. Überschreitungen sind<br />

nicht zu erwarten. Die Reinigung bzw. Entsorgung der in der Bau- und Betriebsphase anfallenden<br />

allfällig verunreinigten Wässer entspricht dem Stand der Technik.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei<br />

In der UVE erfolgen Berechnungen und Bewertungen in Hinblick auf eine Anreicherung mit<br />

Schadstoffen bei Vorhabensrealisierung. Diese sind richtig und nachvollziehbar.<br />

Für die Fischerei und alle aquatischen Organismen sind die Auswirkungen des Vorhabens<br />

durch Anreicherung von Schadstoffe während der Betriebsphase als „geringe Beeinflussung“<br />

zu werten. Die vorhabensbedingten Emissionen stehen dem Erreichen der Umweltziele für<br />

Oberflächengewässer nicht entgegen. Es kommt zu keinen Überschreitungen von Grenzwerten.<br />

Frage 2.13.13<br />

Kann es zum dauerhaften oder temporären Verlust stehender Wasserflächen und/oder<br />

dauerhaften oder temporären Veränderungen von Wasserläufen und Uferzonen durch<br />

bauliche Eingriffe kommen?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 290


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Stehende Wasserflächen sind durch das Vorhaben nicht maßgeblich betroffen. Eingriffe in<br />

Uferbereiche der Schwechat und des Rußbachs finden nur an jenen Stellen statt, an welchen<br />

die Bauwerke zur Einleitung der gereinigten Straßenwässer errichtet werden. Auch ist<br />

auf die Errichtung bzw. Verbreiterung von Brückenbauwerken über die Schwechat im Bereich<br />

des Knotens Schwechat zu verweisen, wobei es zu Eingriffen in die Schwechat und<br />

deren Ufer kommt. Zu den baubedingten Eingriffen erfolgt auch eine entsprechende Beurteilung<br />

aus dem Fachgebiet Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft. Die dauerhaften Veränderungen<br />

sind als unmaßgeblich zu bewerten. Nachteiliege Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss<br />

sind in der Betriebsphase nicht zu erwarten.<br />

Frage 2.13.14<br />

Kann es zu relevanten quantitativen Beeinflussungen der Abflussverhältnisse bzw.<br />

der hydrologischen Einzugsbereiche durch geomorphologische Raum- und Geländeveränderungen<br />

kommen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Durch die Errichtung des Vorhabens kommt es zu keinen relevanten quantitativen Beeinflussungen<br />

der Abflussverhältnisse bzw. der hydrologischen Einzugsbereiche bedingt durch<br />

geomorphologische Raum- und Geländeveränderungen.<br />

Frage 2.13.15<br />

Sind durch qualitative oder quantitative Beeinflussungen von Oberflächengewässern,<br />

während der Bauphase und/oder während der Betriebsphase Beeinträchtigungen<br />

fremder Rechte zu erwarten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Durch die Errichtung des Vorhabens kommt es zu keinen qualitativen oder quantitativen Beeinflussungen<br />

von Oberflächengewässern, die während der Bau- und der Betriebsphase<br />

Beeinträchtigungen fremder Rechte bedingen.<br />

Frage 2.13.16<br />

Sind Maßnahmen während der Baus aus Sicht des Fachgebietes Oberflächen-, Straßen-<br />

und Tunnelwässer erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />

definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen<br />

unbedingt erforderlich?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 291


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Unbedingt erforderliche Maßnahmen zur Bauphase, die über jene in der UVE dargestellten<br />

Maßnahmen hinausgehen, werden im Teilgutachten Oberflächenwasser in jenen Kapiteln<br />

dargestellt, in welchen auf die entsprechende Problematik eingegangen wird. Eine nochmalige<br />

Darstellung der Maßnahmen scheint hier nicht erforderlich. Eine entsprechende Auflistung<br />

findet sich in Kap. 6, Maßnahmenkatalog. Die entsprechenden Begründungen für die<br />

Maßnahmenforderungen finden sich in der fachlichen Beurteilung der Auswirkungen des<br />

Vorhabens im gegenständlichen Gutachten.<br />

Frage 2.13.17<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Oberflächen-,<br />

Straßen- und Tunnelwässer erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder<br />

günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in<br />

der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen<br />

unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Unbedingt erforderliche Maßnahmen zur Betriebsphase, die über jene in der UVE dargestellten<br />

Maßnahmen hinausgehen, werden im Teilgutachten Oberflächenwasser in jenen Kapiteln<br />

dargestellt, in welchen auf die entsprechende Problematik eingegangen wird. Eine<br />

nochmalige Darstellung der Maßnahmen scheint hier nicht erforderlich. Eine entsprechende<br />

Auflistung findet sich in Kap. 6, Maßnahmenkatalog. Die entsprechenden Begründungen für<br />

die Maßnahmenforderungen finden sich in der fachlichen Beurteilung der Auswirkungen des<br />

Vorhabens im gegenständlichen Gutachten.<br />

Frage 2.13.18<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Oberflächen-, Straßen- und Tunnelwässer während der Bau- und/oder<br />

Betriebsphase erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll<br />

und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Eine Beweissicherung der Chloridbelastung in den Vorflutern Schwechat und Rußbach<br />

(Messung der tatsächlich auftretenden Chloridkonzentrationen zu mindestens 5 Terminen im<br />

Winterhalbjahr und parallel dazu eine Daueraufzeichnung der Leitfähigkeit) wird durchgeführt.<br />

Diese Messungen sollen im 1. 3. und 5. Jahr nach Verkehrsfreigabe durchgeführt werden.<br />

Diese Maßnahmen werden als ausreichend erachtet. Weiters wird auf die im gegenständlichen<br />

Gutachten geforderten Maßnahmen verwiesen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 292


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Fachgebiet 14 – Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Frage 2.14.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Da kein eigener Fachbeitrag Abfallwirtschaft erstellt wurde, mussten das abfallwirtschaftliche<br />

Gutachten auf Grund der Fachbeiträge zu den Baukonzepten (Knoten Schwechat, Tunnel<br />

Donau-Lobau und Groß-Enzersdorf bis Knoten Süssenbrunn) und dem Massenverwertungskonzept<br />

erstellt werden.<br />

Unstimmigkeiten bei der Beurteilung der zu entsorgenden Mengen, sowie deren Transporte<br />

liegen zwar vor, diese wurden bei der Erstellung des gegenständlichen Gutachtens insoweit<br />

korrigiert, als sie für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Es gibt somit insgesamt<br />

keinen Grund anzunehmen, dass Massen falsch erhoben oder angesetzt worden wären.<br />

Den im Einreichprojekt und den durch die PW vorgelegten Ergänzungen dazu angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen kann im Wesentlichen gefolgt werden.<br />

Die festgestellten Abweichungen von den Darstellungen bei den zu entsorgenden Mengen<br />

und deren Transporte im Einreichprojekt sind jedoch nicht derart signifikant, dass sich dadurch<br />

die Bewertung der Projekterheblichkeit ändert.<br />

Zur Thematik der Baustellenlogistik muss festgestellt werden, dass die dargelegten Bauvorgänge<br />

und Bauabläufe weitgehend eine entsprechende Realisierung des Vorhabens erwarten<br />

lassen. Im Detail wird es jedoch an den vorzunehmenden Ausschreibungen der Bauleistungen,<br />

sowie den Bedingungen der Vergaben liegen, dass die getroffenen Vorgaben erreicht<br />

werden. Auch ist darauf zu verweisen, dass, wie bei derartigen Großprojekten üblich,<br />

viele der gemachten Annahmen durch die ausführenden Firmen zu spezifizieren sind. Die in<br />

der UVE dargestellten Maßnahmen und die im gegenständlichen Gutachten darüber hinaus<br />

geforderten unbedingt einzuhaltenden Maßnahmen gewährleisten jedoch eine umweltgerechte<br />

Bauabwicklung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und zu keinen maßgeblichen<br />

Beeinträchtigungen aller Schutzgüter führt.<br />

Der Ordnung halber muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem Vorhaben<br />

um ein spezielles Tiefbauvorhaben handelt, in welchem, vor allem bei der Unterquerung<br />

der Donau und der Lobau ein entsprechendes Baugrundrisiko besteht. Demgemäß wurden<br />

den vorliegenden Untergrundaufschlüssen und Erfahrungen entsprechende Annahmen getroffen,<br />

welche im Zuge der Erstellung des Ausführungsprojektes weiter zu verifizieren sind.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 293


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.14.2<br />

Kommt es zu einer direkten und/oder indirekten Beeinflussung von Deponien / Altlasten<br />

durch entsprechende Eingriffe?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Durch das Projekt sind im Wesentlichen die Altstandorte und Altablagerungen im Bereich<br />

Schwechat und dem Hafen Albern dargestellt. Laut Auskunft der Projektwerberin sind Räumungen<br />

dieser Ablagerungen nicht erforderlich. Untersuchungen, die dies nachweislich dokumentieren<br />

liegen in nicht ausreichendem Ausmaß vor, daher werden in gegenständlichem<br />

Gutachten entsprechende Maßnahmen zur Bestätigung dieser Annahmen gefordert.<br />

Beschrieben wurden die Anzahl und die Art der Altstandorte und mögliche Gefahrenquellen.<br />

Detaillierte Analysen und Mengengerüste liegen der UVE nicht bei, nur eine grobe Abschätzung<br />

der Gefährdungen. Die Vorgangsweise bei allfälliger Räumung von Altstandorten oder<br />

Altablagerungen basierend auf Untergrunduntersuchungen sind im Rahmen eines durch die<br />

PW vorzulegenden Abfallkonzeptes (siehe Kap. 6, Maßnahmenkatalog, Maßnahme 14.1) vor<br />

Beginn der Bauarbeiten des jeweiligen Verwirklichungsabchnittes (1. Abschnitt Groß-<br />

Enzersdorf – Süßenbrunn und 2. Abschnitt Schwechat – Groß-Enzersdorf) darzustellen.<br />

Im Trassenbereich befindliche Altstandorte sind bei Antreffen von Kontaminationen jedenfalls<br />

vollständig zu räumen, sodass im Trassenbereich entsprechend dem Sanierungsziel kein<br />

kontaminiertes Material verbleibt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Bei Einhaltung der Projektsvorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen und unter der<br />

Voraussetzung, dass die im gegenständlichen Teilgutachten 12 - Hydrogeologie und Grundwasser<br />

und im Teilgutachten 13 - Oberflächen-, Straßen- & Tunnelwässer sowie im Teilgutachten<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz als unbedingt erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen umgesetzt werden, kommt es in der Betriebsphase zu keiner relevanten<br />

quantitativen Beeinflussungen des Grundwassers und somit auch nicht zu einer relevanten<br />

Beeinflussung von Deponien oder Altlasten. In der Bauphase kommt es zeitlich begrenzt<br />

zu einer Verschiebung des Absenktrichters durch den Ersatzbrunnen für die OMV Brunnen<br />

C1 und D1. Weder durch die vorgesehene Bauwasserhaltung noch durch die Verschiebung<br />

der Grundwasserentnahme auf den Ersatzbrunnen ergeben sich maßgebliche Änderungen<br />

bezüglich der Einzugsbereiche des Sicherungsystems der Altlast. Hinsichtlich der Durchörterung<br />

der Dichtwand zur Sicherung der Altlast Lager Lobau ist kurzzeitig mit einem gering<br />

(max. 2 l/s) verstärkten Grundwasserzufluss zu rechnen, der für das Sicherungssystem unmaßgeblich<br />

bleibt, sofern der Dichtschirm wie vorgesehen rasch hergestellt wird.<br />

Frage 2.14.3<br />

Kommt es zu einer relevanten Beeinflussung von Böden durch Abfälle oder verunreinigten<br />

Aushub während der Errichtung der Bauwerke?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 294


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Bei der Räumung von Altstandorten und Altablagerungen darf kein ungesichertes Zwischenlager<br />

errichtet werden, das Material ist jedenfalls umgehend zu verführen.<br />

Entsprechende Maßnahmen sind in einem Abfallkonzept zur Bauphase zu definieren. Dieses<br />

ist vor Beginn der Bauarbeiten des jeweiligen Verwirklichungsabchnittes (1. Abschnitt Groß-<br />

Enzersdorf – Süßenbrunn und 2. Abschnitt Schwechat – Groß-Enzersdorf) vorzulegen.<br />

Für den Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen werden für Betankungsanlagen ebenfalls<br />

Maßnahmen formuliert, die einen Schutz des Untergrundes vor Kontaminationen besorgen.<br />

Sofern Chemikalien oder andere Schadstoffe in den Boden eindringen und diesen kontaminieren,<br />

ist der Grad der Verunreinigung festzustellen und die weitere Vorgehensweise entsprechend<br />

der geltenden Rechtsvorschriften mit einer zu beauftragenden chemischabfallrechtlichen<br />

Bauaufsicht festzulegen.<br />

Bei der Einhaltung der im Projekt vorgesehenen Maßnahmen und unter Berücksichtigung<br />

der in diesem Gutachten angeführten zusätzlichen Maßnahmen kann aus fachlicher Sicht<br />

von keiner relevanten Beeinflussung von Böden durch Abfälle oder verunreinigtem Aushub<br />

ausgegangen werden.<br />

Frage 2.14.4<br />

Werden Abfälle nach dem Stand der Technik vermieden oder verwertet, oder, sofern<br />

das wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ordnungsgemäß entsorgt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Im Massenkonzept wird eine Wiederverwertung von Bodenaushub, aufbereitetem Tunnelausbruch<br />

sowie Beton und Deckenabbruch detailliert dargestellt.<br />

Mit einer angestrebten Verwertungsrate von rd. 45% innerhalb und rd. 30% außerhalb des<br />

Projektsgebiets werden die Ziele und Grundsätze des AWG, Ressourcen (Rohstoffe, Energie,<br />

Flächen, Deponievolumen) zu schonen, Abfälle zu verwerten, soweit dies ökologisch<br />

zweckmäßig und technisch möglich ist, eingehalten. Etwa 24% der anfallenden Massen sind<br />

zur Deponierung vorgesehen.<br />

Frage 2.14.5<br />

Ist das in den Einreichunterlagen beschriebene Massenkonzept nachvollziehbar und<br />

plausibel dargestellt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Das Massenkonzept im Einreichprojekt beruht auf grundsätzlichen Angaben der Projektwerberin.<br />

Es ist nachvollziehbar. Allfällige beurteilungsrelevante Mängel in diesem Konzept werden<br />

im vorliegenden Gutachten aufgezeigt und korrigiert. Für die Bewertung der Umweltverträglichkeit<br />

sind die Daten insgesamt ausreichend.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 295


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.14.6<br />

Sind im Projekt Angaben enthalten, wie Abfälle nach dem Stand der Technik vermieden,<br />

verwertet oder entsorgt werden sollen? Sind diese Angaben aus fachlicher Sicht<br />

ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung<br />

zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Angaben über anfallende Abfälle sind im Projekt für Bodenaushubmaterial (inkl. Tunnelausbruch)<br />

enthalten. Es ist eine möglichst hohe Wiederverwertung vorgesehen, die in dieser<br />

Form auch umzusetzen sein wird.<br />

Für die übrigen, beim Baustellenbetrieb bzw. in der Betriebsphase anfallenden Fraktionen<br />

liegen weder Mengenangaben vor noch werden, bis auf grundsätzliche Aussagen, verwertungs-<br />

bzw. Entsorgungswege aufgezeigt. Es wird nur auf eine ordnungsgemäße Entsorgung<br />

verwiesen.<br />

Auf Grund der fehlenden Mengenangaben, sind diese im Detail gemäß Maßnahmenforderung<br />

in einem vor Beginn der Bauarbeiten des jeweiligen Verwirklichungsabschnittes (1. Abschnitt<br />

Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn und 2. Abschnitt Schwechat – Groß-Enzersdorf) vorzulegenden<br />

Abfallkonzept darzustellen.<br />

Gemäß Angabe ASFINAG werden die im Zuge des Straßenbetriebs anfallenden Abfälle und<br />

deren Bewirtschaftung (Verwertung, Beseitigung) getrennt nach den Zuständigkeitsbereichen<br />

der Autobahnmeistereien in jeweils separaten Abfallwirtschaftskonzepten gem. den<br />

Vorgaben des § 10 AWG dargestellt. Diese Konzepte existieren innerhalb der ASFINAG<br />

Service GmbH für alle im Betrieb befindlichen Abschnitte der Autobahnen und Schnellstraßen<br />

und werden alle 7 Jahre aktualisiert.<br />

Für das gegenständliche Bauvorhaben sieht die AFINAG vor, gemäß den Vorgaben des § 10<br />

Abs. 2 AWG, innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Betriebs ein Abfallwirtschaftskonzept<br />

vorliegen.<br />

Die Gründe dafür sind für die Bauphase insoweit nachvollziehbar, als im Rahmen von Detailuntersuchungen<br />

der dicht bebauten, urbanen Bereiche, in denen Altablagerungen vermutet<br />

werden und Altstandorte bekannt sind, genaue Mengenkonzepte und die mögliche Abfallqualitäten<br />

erst zu erarbeiten und die Entsorgungs- bzw. Verwertungswege im Rahmen einer<br />

Detailplanung darzustellen sind. Dasselbe gilt auch für den Bereich der Baustellen selber, für<br />

die detaillierte Mengengerüste für Baustellenabfälle erst nach einer Detailplanung erstellt<br />

werden können.<br />

Fehlende Angaben über Schlüsselnummern werden soweit möglich in diesem Gutachten<br />

behandelt.<br />

Abweichungen von den Schlussfolgerungen im Projekt ergeben sich unter Berücksichtigung<br />

der vorgeschlagenen Maßnahme nicht.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 296


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.14.7<br />

Entsprechen die im Projekt beschriebenen Bauabläufe dem Stand der Technik, sind<br />

die dafür angegebenen Fristen ausreichend, ist der für die Bauabwicklung angegebene<br />

Platzbedarf für Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerung ausreichend bemessen?<br />

Sind diese Angaben aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und<br />

nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den<br />

Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Die Bauabläufe sind in den Baukonzepten zum Knoten Schwechat, zum Lobautunnel und<br />

zur freien Strecke Nord – Einlagen 5-1.1 bis 5-1-3 beschrieben. Die zeitliche Bauabfolge ist<br />

in einem Grobbauzeitplan dargestellt. Die Errichtung der Streckenabschnitte für den Nordteil<br />

(Bauabschnitte Freie Strecke Nord samt Knoten Süssenbunn) der S 1 soll jeweils in einzelnen<br />

Bauabschnitten zeitlich parallel zueinander mit dem Ziel einer gleichzeitigen Fertigstellung<br />

der Bauteile erfolgen.<br />

Ebenso soll die Errichtung der einzelnen Streckenabschnitte für den Südteil (Knoten Schwechat<br />

und Lobautunnel) der S 1 zeitlich parallel zueinander mit dem Ziel der gleichzeitigen<br />

Fertigstellung der Bauteile erfolgen. Für diesen Südteil ist vor allem die Fertigstellung des<br />

Lobautunnels bauzeitbestimmend.<br />

Der vorgesehene Bauablauf ist für die beiden Bauteile mit jeweils mehreren, parallel geführten<br />

Baulosen vor allem für die Errichtung des Lobautunnels knapp bemessen. Um diesen<br />

Bauzeitplan einzuhalten wird ein Höchstmaß an Koordination erforderlich sein. Grundsätzlich<br />

sind die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen aus fachlicher Sicht plausibel und<br />

nachvollziehbar. Anzumerken bleibt, dass auch die Baustelleneinrichtungsflächen vor allem<br />

für die Materialzwischenlagerung des Tunnelausbruchsmaterials knapp bemessen sind.<br />

Nachdem jedoch seitens der PW keine größeren Flächen zur Verfügung gestellt werden,<br />

müssen die bauausführenden Firmen mit den zur Verfügung stehenden, beengten Verhältnissen<br />

auskommen. Aus diesem Grund wird es erforderlich sein, die Vortriebstätigkeit bzw.<br />

die Wahl der Vortriebsmethode und die Auslegung der Separationsanlage an diese Platzverhältnisse<br />

anzupassen.<br />

Die Bauabläufe inkl. der Baustellenerschließung sind ausreichend dargestellt. Bauphasen<br />

und Arbeitsabläufe werden mit charakteristischen Tätigkeiten generell und plausibel beschrieben.<br />

Die Flächenbeanspruchungen während der Bauausführung sind in den oben genannten Einlagen<br />

dargestellt. In Summe betragen die Flächen der Baustelleneinrichtungsflächen rd. 37<br />

ha.<br />

Sämtliche im Projektgebiet anfallenden und zum Wiedereinbau vorgesehenen Materialien<br />

werden innerhalb des Projektgebietes verführt und ggf. auch dort zwischengelagert.<br />

Bei fachlicher Prüfung kann der Schluss gezogen werden, dass die Darstellungen des Baukonzepts<br />

zur Beurteilung der Wirkungen aus dem Bau des S 1 auf die Schutzgüter ausreichend<br />

ist.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 297


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.14.8<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Abfallwirtschaft und<br />

Baustellenlogistik erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />

definierten Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Neben den in der UVE definierten Maßnahmen und den Vorgaben, die im Wiener AWG sowie<br />

in den entsprechenden Verordnungen über die Lagerung, Manipulation und der Entsorgung<br />

von Abfällen sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmung wie z.B. DVO, BAWP<br />

festgelegt sind, sind aus abfalltechnischer Sicht weitere Maßnahmen zum Schutz des öffentlichen<br />

Interessen im Sinne des § 1 AWG 2002 erforderlich.<br />

Diese Maßnahmenvorschläge werden in Kap. 6, Maßnahmenkatalog angeführt und sind aus<br />

Sicht des Fachgebietes Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik erforderlich, damit schädliche,<br />

belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder<br />

verringert werden.<br />

Frage 2.14.9<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen<br />

des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Bei der Errichtung des Vorhabens ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass<br />

die Tunnelabluftfilteranlage nicht ausgeführt werden soll und daher daraus keine zu entsorgenden<br />

Abfälle zu erwarten sind.<br />

Bis auf die bei der Pflege von Grünanlagen anfallenden biogenen Abfälle, werden somit keine<br />

wesentlichen Abfallmengen vorhabensbedingt in der Betriebsphase anfallen. Weitere Abfälle<br />

können im Bereich der Anlageninstandhaltung, Siedlungsabfälle aus dem Bereich der<br />

Tunnelüberwachung anfallen. Dadurch ändert sich jedoch die Bewertung der Projekterheblichkeit<br />

nicht.<br />

Gemäß Angabe ASFINAG werden die im Zuge des Straßenbetriebs anfallenden Abfälle und<br />

deren Bewirtschaftung (Verwertung, Beseitigung) getrennt nach den Zuständigkeitsbereichen<br />

der Autobahnmeistereien in jeweils separaten Abfallwirtschaftskonzepten gem. den<br />

Vorgaben des § 10 AWG dargestellt. Diese Konzepte existieren innerhalb der ASFINAG<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 298


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Service GmbH für alle im Betrieb befindlichen Abschnitte der Autobahnen und Schnellstraßen<br />

und werden alle 7 Jahre aktualisiert.<br />

Für das gegenständliche Bauvorhaben sieht die AFINAG vor, gemäß den Vorgaben des § 10<br />

Abs. 2 AWG, innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Betriebs ein Abfallwirtschaftskonzept<br />

vorliegen.<br />

Frage 2.14.10<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht der<br />

Fachgebiete Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik während der Bau- und/oder Betriebsphase<br />

erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll<br />

und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Neben dem zwingend vor Beginn der Bauarbeiten des jeweiligen Verwirklichungsabschnittes<br />

(1. Abschnitt Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn und 2. Abschnitt Schwechat – Groß-<br />

Enzersdorf) vorzulegenden Abfallkonzept, in dem u.a. auch die Ergebnisse der Untersuchungen<br />

der Altstandorte und Ablagerungen sowie die Entsorgungswege des Materials zu<br />

dokumentieren sind, wird gefordert, im Rahmen der Umweltbauaufsicht eine chemisch – abfallwirtschaftliche<br />

Bauaufsicht zu installieren. Die chemisch - abfallwirtschaftliche Bauaufsicht<br />

hat in Zusammenarbeit mit dem zentralen Abfallmanagement/Abfalllogistik und der zu bestellenden<br />

Umweltbaubegleitung während der Bauphase projektbegleitend eine lückenlose<br />

Nachverfolgung der ordnungsgemäßen Analyse, Verwertung und Deponierung der anfallenden<br />

Abfälle zu gewährleisten.<br />

Fachgebiet 15 – Raumplanung, Sachgüter Ortsbild und nicht-landschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Frage 2.15.1<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen sind mit Hilfe der oben beschriebenen Unterlagen aus Sicht<br />

des Gutachters für Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung / Sachgüter / Ortsbild<br />

ausreichend, schlüssig und nachvollziehbar. Bei fachlicher Prüfung kommt es zu keinen<br />

Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 299


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Siehe Frage 2.10.1<br />

Frage 2.15.2<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung, Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge und Veränderung des Erscheinungsbildes von<br />

Landschaft, Stadt und Ort auf Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung, Sachgüter<br />

während des Betriebes zu bewerten? Ist die Darstellung des Erscheinungsbildes baulicher<br />

Konstruktionen nachvollziehbar?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Das Vorhaben hat wesentliche Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt werden<br />

können. Zur Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden empfohlen,<br />

um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die Erstellung<br />

eines Kleinregionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu erwartenden Entwicklungen<br />

des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region empfohlen.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen auf die Flächenbeanspruchung des Siedlungsraumes<br />

werden als geringfügig eingestuft. Bezüglich der Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

verbleiben geringfügige Auswirkungen. Insgesamt ergeben sich für die Betriebsphase<br />

geringfügige verbleibende Auswirkungen.<br />

Für Einrichtungen der nicht landschaftsgebundenen Erholung sind bei Umsetzung der<br />

erforderlichen Maßnahmen geringfügige verbleibenden Auswirkungen in der Betriebsphase<br />

zu erwarten.<br />

Für Sachgüter werden im Bereich der technischen Infrastruktur und Einbauten keine<br />

verbleibenden Auswirkungen abgeleitet. Betreffend Gebäude und Anlagen sind geringfügige<br />

verbleibende Auswirkungen zu erwarten. Insgesamt ergeben sich geringfügige verbleibende<br />

Auswirkungen.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Ortsbild werden in Betriebsphase<br />

als geringfügig eingestuft.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung, Veränderung der Funktionszusammenhänge<br />

und Veränderung des Erscheinungsbildes von Landschaft sind für die<br />

Schutzgüter Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung insg. als vertretbar zu bewerten.<br />

Die Darstellung baulicher Konstruktionen ist nachvollziehbar.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 300


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.15.3<br />

Kommt es zu unzumutbaren Belästigungen durch vom Vorhaben ausgehende Einwirkungen<br />

auf bestehende Erholungsgebiete oder Freizeitanlagen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Lärm<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem Lärmgutachter<br />

und der Humanmedizin nachgeordneter Fachbereich, dem Befund des Lärmgutachters<br />

und des Gutachters für Humanmedizin an: „Die im Rahmen des Teilgutachtens Lärm<br />

geprüften und für schlüssig, vollständig, plausibel und nachvollziehbar bewerteten Rasterlärmkarten<br />

bilden die wesentliche Grundlage der schutzgutbezogenen Bewertung der Auswirkungen<br />

durch Lärm. Die Auswirkungen des Vorhabens durch Lärm auf Siedlungsraum,<br />

Wirtschaftsraum, Jagdwirtschaft, Erholung und Tiere während des Baus und des Betriebes<br />

sind demgemäß als relevant, jedoch als geringfügig bzw. als vertretbar zu bewerten.“ (Zitat<br />

aus Teilgutachten Nr. 2 - Lärm) „Die Bau- und Betriebshase des Vorhabens führt zu keinen<br />

wesentlichen oder untragbaren Belästigungen in den genannten Bereichen. Es sind keine<br />

wesentlichen Beeinträchtigungen von Funktionen der Wohn-, Freizeit- und Erholungsnutzungen<br />

sowie Betriebsnutzungen durch Lärmimmissionen zu erwarten.“ (Zitat aus Teilgutachten<br />

Nr. 5 - Humanmedizin)<br />

Erschütterungen<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

schließt sich in dieser Frage, als dem Erschütterungen und der Humanmedizin nachgeordneter<br />

Fachbereich, den Befunden der genannten Gutachter an: „Bauwerksschäden in der<br />

Bauphase werden durch die im Befund beschriebene Vorgangsweise vermieden. Im Hinblick<br />

auf die Kürze der Andauer der Bauarbeiten im Nahbereich eines einzelnen Anrainers sind<br />

diese Erschütterungen auf jeden Fall als zumutbar zu bewerten. Die S 1 verläuft so weit von<br />

verbautem Gebiet entfernt, dass in der Betriebsphase von Menschen wahrnehmbare Erschütterungen<br />

nicht auftreten werden.“ (Zitat aus Gutachten Nr. 3 - Erschütterungen, Sekundärschall<br />

und Kriegsmittel) „Mit der Umsetzung der im UVE Fachbereich Erschütterungen<br />

und Sekundärschall und im UVP Teilgutachten Nr. 03 Erschütterungen, Sekundärschall und<br />

Kriegsmittel angeführten Maßnahmen wird sichergestellt, dass in der Bauphase keine unzumutbaren<br />

Belästigungen auftreten werden.[…] In der Betriebsphase werden keine Erschütterungen<br />

bei den Anrainern auftreten.“ (Zitate aus Gutachten Nr. 5 – Humanmedizin)<br />

Luft<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung /<br />

Sachgüter schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter für Luftschadstoffe und Klima<br />

sowie Humanmedizin nachgeordneter Fachbereich, den Befunden der genannten Gutachter<br />

an: „Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe während des Bauens auf das Schutzgut Luft<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 301


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

werden insgesamt als vertretbar angesehen.“ […] „Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe<br />

während des Betriebes auf das Schutzgut Luft werden insgesamt als geringfügig angesehen.<br />

Bezogen auf das Schutzgut Mensch kommt es in weiten Bereichen zu Verbesserungen. In<br />

jenen Bereichen wo aufgrund der Trasse nun Verschlechterungen auftreten sind diese geringfügig.“<br />

(Zitat aus Teilgutachten Nr. 4 – Luftschadstoffe und Klima). „Werden alle von den<br />

UVP Gutachtern geforderten Maßnahmen umgesetzt, sind unzumutbaren Belästigungen<br />

durch vom Vorhaben auszuschließen.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 5 – Humanmedizin)<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Siehe Frage 2.10.6<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Werden alle von den UVP Gutachtern geforderten Maßnahmen umgesetzt, sind unzumutbaren<br />

Belästigungen durch vom Vorhaben auszuschließen.<br />

Frage 2.15.4<br />

Ist der Flächenverlust von bestehenden / gewidmeten Siedlungsflächen (Bauland bzw.<br />

besondere Grünlandwidmungsarten) durch zeitweise/ dauernde Flächeninanspruchnahme<br />

ausreichend und nachvollziehbar beurteilt? Sind daraus wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen zu erwarten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Flächenverlust von bestehenden/gewidmeten Siedlungsflächen wurde in den UVE-<br />

Unterlagen ausreichend und nachvollziehbar beschrieben und beurteilt. Aufgrund der von<br />

der Projektwerberin gesetzten Maßnahmen und Ablösen sind geringe verbleibende Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

In der Bauphase ergeben sich durch Flächenbeanspruchung des Siedlungsraumes geringe<br />

verbleibende Auswirkungen, in der Betriebsphase sehr geringe bis mittlere verbleibende<br />

Auswirkungen.<br />

Betreffend der nicht landschaftsgebundenen Erholungseinrichtungen ergeben sich geringe<br />

verbleibende Auswirkungen auf die Flächenbeanspruchung, da die Flächen für Baustelleneinrichtungen<br />

verlegt bzw. abgelöst werden.<br />

Frage 2.15.5<br />

Kommt es zu Flächenverlusten bei bestehenden bzw. gewidmeten Erholungsgebieten<br />

/ Freizeitanlagen? Sind durch die Einwirkungen der Luftschadstoffe Beeinträchtigun­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 302


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

gen von Funktionen der Freizeit- und Erholungsnutzungen zu erwarten? Werden allfällige<br />

Beeinträchtigungen ausreichend und nachvollziehbar beurteilt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Flächenverlust von bestehenden/gewidmeten nicht landschaftsgebundenen Erholungsgebiete<br />

/ Freizeitanlagen wurde in den UVE-Unterlagen ausreichend und nachvollziehbar<br />

beschrieben und beurteilt. Betreffend der nicht landschaftsgebundenen Erholungseinrichtungen<br />

ergeben sich vertretbare verbleibende Auswirkungen auf die Flächenbeanspruchung.<br />

Der Gutachter des Fachgebiets nicht landschaftsgebundene Erholung schließt sich betreffend<br />

der Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe, als dem Gutachter für Luftschadstoffe<br />

und Klima sowie Humanmedizin nachgeordneter Fachbereich, den Befunden der genannten<br />

Gutachter an: „Nachteiligen Auswirkungen durch projektbezogene Luftschadstoffe auf raumrelevante<br />

Nutzungen (z.B. Siedlungsnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Erholungsnutzung)<br />

sind nicht zu erwarten.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 4 – Luftschadstoffe und Klima). „Aus<br />

medizinischer wird es zu keiner Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzungen<br />

durch Luftschadstoffe kommen.“ (Zitat aus Teilgutachten Nr. 5 – Humanmedizin)<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Es kommt zu keinen dauerhaften Flächenverlusten von sensiblen Erholungsgebieten bzw.<br />

von landschaftsgebunden Freizeit- und Erholungsinfrastrukturen. Die Wegeverbindungen<br />

werden über Grünbrücken und Wirtschaftswegbrücken wiederhergestellt.<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe (v.a. Staub) auf die landschaftsgebundene Erholung<br />

während des Baus sind aufgrund der begrenzten Dauer der Beeinträchtigungen und der<br />

begrenzten Aufenthaltsdauer von Erholungssuchenden als geringfügig zu bewerten. Wesentliche<br />

Maßnahmen in der Bauphase sind u.a. Schutzdämme zur Minderung der Staubausbreitung.<br />

In der Betriebsphase sind keine relevanten Beeinträchtigungen von Funktionen der landschaftsgebundenen<br />

Freizeit- und Erholungsnutzungen zu erwarten.<br />

Allfällige Beeinträchtigungen werden ausreichend und nachvollziehbar beurteilt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Humanmedizin<br />

Aus medizinischer wird es zu keiner Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzungen<br />

durch Luftschadstoffe kommen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

In der UVE sowie in Kapitel 4 wurden nachvollziehbar die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Konzentration und Deposition von Luftschadstoffen beschrieben. Die Auswirkungen auf<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 303


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Freizeit- und Erholungsnutzungen werden vom Sachverständigen für Raumplanung behandelt.<br />

Frage 2.15.6<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht der Fachgebiete Raumplanung, Sachgüter,<br />

Ortsbild und nichtlandschaftsgebundene Erholung erforderlich, damit schädliche,<br />

belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert<br />

oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden<br />

können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend oder sind<br />

zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Die Maßnahmen, die die Projektwerberin während der Bauphase vorsieht, um schädliche,<br />

belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu verringern<br />

oder günstige Auswirkungen des Vorhabens zu vergrößern, sind aus Sicht des Fachgebiets<br />

Raumordnung / nicht landschaftsgebundene Erholung / Ortsbild / Sachgüter als sinnvoll zu<br />

beurteilen.<br />

Frage 2.15.7<br />

Welche Maßnahmen sind während des Betriebes aus Sicht der Fachgebiete Raumplanung,<br />

Sachgüter, Ortsbild und nichtlandschaftsgebundene Erholung erforderlich, damit<br />

schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Die Maßnahmen, die die Projektwerberin während der Betriebsphase vorsieht, um schädliche,<br />

belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu verringern<br />

oder günstige Auswirkungen des Vorhabens zu vergrößern, sind aus Sicht des Fachgebiets<br />

Raumordnung / nicht landschaftsgebundene Erholung / Ortsbild / Sachgüter als<br />

sinnvoll zu beurteilen. Darüber hinausgehend wurden keine weiteren Maßnahmen gefordert.<br />

Frage 2.15.8<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht der<br />

Fachgebiete Raumplanung, Sachgüter, Ortsbild und nichtlandschaftsgebundene Erholug<br />

während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich? Sind die dazu in der UVE<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 304


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen<br />

unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Aus der Sicht des Fachgebiets Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung /<br />

Sachgüter / Ortsbild sollen sämtliche von der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

ausgeführt werden. Darüber hinausgehend wurden weitere Maßnahmen für den Fachbereich<br />

Sachgüter gefordert.<br />

Fachgebiet 16 - Kulturgüter<br />

Frage 2.16.1<br />

Sind von der Projektwerberin alle zugänglichen Archive und Verzeichnisse von Kulturdenkmälern<br />

abgefragt worden, sind die Schlussfolgerungen bezüglich des Bestandes<br />

von Kulturgütern plausibel und richtig?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Die Recherche zum Bestand der Kulturgüter im Projektgebiet wurde vom Bundesdenkmalamt<br />

durchgeführt und im Jahr 2007 abgeschlossen. In der archäologischen Fundstellendatenbank<br />

sind die aktuell zugänglichen Informationen gespeichert und vollständig berücksichtigt.<br />

Baudenkmale wurden mit Hilfe der Denkmaldatenbank und Literaturquellen recherchiert<br />

und sind ebenfalls vollständig eingearbeitet. Zur Feststellung archäologischer Fundstellen<br />

wurden Luftbilder angefertigt und vom Bundesdenkmalamt begutachtet. Die Ergebnisse der<br />

Begehungen im Projektgebiet im Bereich der archäologischen Fundstellen und der Baudenkmale<br />

durch einen Mitarbeiter des Bundesdenkmalamtes fanden ebenfalls Berücksichtigung.<br />

Die Daten wurden 2007 bekannt gegeben. Ein Abgleich der Daten im Jahr 2011 erbrachte<br />

keine Änderungen. Die Schlussfolgerungen bezüglich des Bestandes sind plausibel<br />

und richtig.<br />

Frage 2.16.2<br />

Sind von der Projektwerberin zusätzliche Ermittlungen bezüglich des Bestandes an<br />

Kulturgütern durchgeführt worden, sind die daraus resultierenden Schlussfolgerungen<br />

plausibel und richtig?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Es wurden keine zusätzlichen Ermittlungen bezüglich des Bestandes von Kulturgütern<br />

durchgeführt. Die Bekanntgabe des Bestandes durch das Bundesdenkmalamt ist vollständig,<br />

daher waren keine weiteren Schlussfolgerungen zu ziehen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 305


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.16.3<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung, Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge und Veränderung des Erscheinungsbildes von<br />

Landschaft, Stadt und Ort auf Kulturgüter während des Baus zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Jene Bereiche archäologischer Fundstellen, die im Projektgebiet liegen, sind durch die Baumaßnahmen<br />

von Zerstörung bedroht. Es wird hier in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt<br />

nicht die Erhaltung angestrebt, sondern als denkmalpflegerische Ersatzmaßnahme die<br />

Ausgrabung und vollständige Dokumentation nach den Richtlinien zur Durchführung archäologischer<br />

Ausgrabungen definiert. Da die archäologische Prospektion das Vorhandensein<br />

bislang unbekannter Fundstellen nicht ausschließen kann, werden auch Neuentdeckungen<br />

mittels archäologischer Ausgrabungen gesichert. Baudenkmale werden bereits vor der Bauphase<br />

geschützt und gesichert. Die Beeinflussung des Erscheinungsbildes von Landschaft,<br />

Stadt und Ort auf Kulturgüter geschieht nicht in einem Ausmaß, das auf gesetzlicher Basis<br />

Maßnahmen bewirkt werden können.<br />

Frage 2.16.4<br />

Wie sind die Auswirkungen des Vorhabens durch Flächenbeanspruchung, Veränderung<br />

der Funktionszusammenhänge und Veränderung des Erscheinungsbildes von<br />

Landschaft, Stadt und Ort auf Kulturgüter während des Betriebes zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Die Sicherung der archäologischen Fundstellen durch archäologische Ausgrabungen und die<br />

Sicherung der Baudenkmale sind zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereits abgeschlossen.<br />

Baudenkmale werden darüber hinaus unabhängig vom Projekt laufend beobachtet. Es treten<br />

keine weiteren Auswirkungen auf.<br />

Frage 2.16.5<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Kulturgüter erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens<br />

vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung der belastenden Auswirkungen sind<br />

nicht ausführlich beschrieben. Die Sondierungs- und flächigen Ausgrabungen der betroffe­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 306


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

nen archäologischen Fundstellen werden vom Projektwerber beauftragt (nicht vom Bundesdenkmalamt)<br />

und von der Behörde (Bundesdenkmalamt) auf die Art und Weise ihrer Durchführung<br />

kontrolliert. Die Kontrolle und die Bewertung der Maßnahmen erfolgen auf Basis der<br />

aktuellen Fassung des Denkmalschutzgesetztes.<br />

Frage 2.16.6<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Kulturgüter erforderlich,<br />

damit schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens<br />

vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Die Maßnahmen für die archäologischen Fundgebiete sind zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.<br />

Eine Beobachtung der Baudenkmale (Erschütterungen und ev. daraus resultierende<br />

Schäden) wird seitens des Bundesdenkmalamtes erfolgen. Erforderliche Messungen<br />

sind von der Projektwerberin durchzuführen.<br />

Frage 2.16.7<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle aus Sicht des<br />

Fachgebietes Kulturgüter während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich?<br />

Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind<br />

zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Die Beweissicherung erfolgt im Bereich der archäologischen Fundstellen und Baudenkmale<br />

durch die beauftragten Archäologen und Restauratoren (Dokumentationen am Objekt, Messungen,<br />

etc.) und Mitarbeitern des Bundesdenkmalamtes, die auch die behördlichen Aufgaben<br />

zur Kontrolle der Maßnahmen wahrnehmen. Im Bereich der archäologischen Fundstellen<br />

können weitere Prospektionsmaßnahmen, Grabungs- und Restaurierarbeiten anfallen.<br />

Fachgebiet 17 – Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Frage 2.17.1 (STSG & UVP)<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE und dem Tunnel-Vorentwurf aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel<br />

und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den<br />

in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 307


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen zur UVE und<br />

dem Tunnel-Vorentwurf sind aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar.<br />

Unter Berücksichtigung aller angeführter Maßnahmen Kommt es bei fachlicher<br />

Prüfung zu keinen Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und<br />

Schlussfolgerungen.<br />

Frage 2.17.2 (UVP)<br />

Entsprechen die im Einreichprojekt dargestellten geotechnischen Baumethoden, Bauhilfsmaßnahmen<br />

und endgültigen geotechnischen Bauwerke bzw. Maßnahmen den<br />

einschlägigen Richtlinien bzw. Normen (insbesondere der einschlägigen ÖNORMEN,<br />

wie z.B. der ÖNORM EN 1997 Teil 1 und 2 „Entwurf, Berechnung und Bemessung in<br />

der Geotechnik“, der Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau RVS und der<br />

ÖGG-Richtlinie „Richtlinie für die Geomechanische Planung von Untertagebauarbeiten<br />

mit zyklischem Vortrieb“) und dem Stand der Technik? Entspricht das Projekt aus<br />

geotechnischer Sicht dem Stand der Technik? Kann eine ausreichende Standsicherheit<br />

aller Bau- und Zwischenzustände und Endzustände für die geotechnischen Bauwerke<br />

bzw. Maßnahmen abgeschätzt werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Die im Einreichprojekt dargestellten geotechnischen Baumethoden, Bauhilfsmaßnahmen und<br />

endgültigen geotechnischen Bauwerke bzw. Maßnahmen entsprechen den einschlägigen<br />

Richtlinien bzw. Normen und dem Stand der Technik.<br />

Was die ÖGG-Richtlinie „Richtlinie für die Geomechanische Planung von Untertagebauarbeiten<br />

mit zyklischem Vortrieb“ betrifft, so wurden im Projekt z.B. Gebirgsarten, Gebirgsbereiche,<br />

Gebirgsverhaltenstypen sowie das geotechnisches Sicherheitsmanagement entsprechend<br />

dieser Richtlinie definiert. Betreffend der definierten Gebirgsverhaltenstypen und deren<br />

Verteilung ist allerdings hinzuweisen, dass diese bei den gegenständlichen Vortriebsund<br />

Ausbauarten von Haupttunnel (Vortrieb mit geschlossenem Schild, Ortsbruststützung<br />

mittels Betonitsuspension (Hydroschild) oder Erdbrei (Erddruckschild), Ausbau mit<br />

hinterpressten Stahlbetontübbingen) und Querschlägen (im kompletten Schutz einer voreilend<br />

hergestellten voll auf Wasser und Erddruck ausgelegten Baugrundvereisung erfolgt der<br />

Spritzbetonvortrieb und der Ausbau der Stahlbetoninnenschale) nicht von Relevanz sind.<br />

Das Projekt entspricht auch aus geotechnischer Sicht dem Stand der Technik. Es kann davon<br />

ausgegangen werden, dass auf Grundlage der eingereichten Unterlagen die Standsicherheit<br />

aller Bau- und Zwischenzustände und Endzustände für die geotechnischen Bauwerke<br />

bzw. Maßnahmen als ausreichend einschätzbar ist. Hinzuweisen ist, dass für viele Bauund<br />

Bauhilfsmaßnahmen detaillierte und weiterführende erdstatische Berechnungen erst im<br />

Zuge der nächsten Planungsschritte durchgeführt werden.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 308


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.17.3 (UVP)<br />

Sind die für die geotechnischen Bauwerke bzw. Maßnahmen zugrunde gelegte Geologie,<br />

Hydrogeologie und geotechnischen Verhältnisse, sowie die dort jeweils relevanten<br />

Oberflächen und Grundwasserverhältnisse, ausreichend dargestellt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Die seitens der Projektwerberin im Einreichprojekt beschriebenen Verhältnisse hinsichtlich<br />

Geologie, Hydrogeologie und Geotechnik – als Grundlage für die geotechnischen Bauwerke<br />

und Maßnahmen – sind ausreichend dargestellt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Oberflächengewässer sind die zur Errichtung von Bauwerken im<br />

bzw. im Nahbereich der Gewässer maßgeblichen Verhältnisse ausreichend dargestellt. Im<br />

Speziellen wird auf die Wasserstandshöhen im Hochwasserfall der Donau und Schwechat<br />

verwiesen, welche im Zuge der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung derartiger<br />

Bauwerke zu berücksichtigen sind.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die dem Einreichprojekt zugrunde gelegte hydrogeologischen Verhältnisse, sowie die dort<br />

jeweils relevanten Grundwasserverhältnisse, sind für eine Beurteilung des Fachbereiches<br />

Hydrologie und Grundwasser ausreichend dargestellt.<br />

Frage 2.17.5 (UVP)<br />

Kann baupraktisch eine Beeinträchtigung umliegender umweltsensibler Bauwerke<br />

(z.B. Deponien, Wasserversorgungsanlagen etc.) ausgeschlossen werden?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Die Altlast ZTL Lobau wurde mit einem aufeinander abgestimmten System von Dichtschlitzwänden<br />

und Sperrbrunnen reihen abgesichert. Die 80 cm starke unbewehrte Dichtschlitzwand<br />

reicht im Durchfahrungsbereich bis 64 m unter GOK und knapp unter die beiden Tunnel<br />

und sollte baupraktisch problemlos zu durchörtern sein.. Die Tunnel selbst unterfahren<br />

das ZTL in großer Tiefenlage im Tertiär ohne direkter Verbindung zum quartären Grundwasserregime.<br />

Unter Voraussetzung, dass die im Projekt und im Gutachten dargelegten Maßnahmen<br />

zum Dichtanschluss sach- und fachgerecht geplant, ausgeführt, überwacht und dokumentiert<br />

werden kann baupraktisch eine Beeinträchtigung der Dichtwandfunktion ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Hinsichtlich der Tunnelstrecke in den neogenen (tertiären) Sanden, geht der Gutachter davon<br />

aus, dass die im Teilgutachten geforderten Maßnahmen umgesetzt und demnach nicht<br />

nur die Möglichkeit gegeben, sondern bereits im Zuge des Baus die definitive Herstellung der<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 309


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Grundwasserkommunikation im Bereich von drei bis vier Querschlägen erfolgt. Unter diesen<br />

Voraussetzungen kann baupraktisch auch für die tertiären Tiefengrundwässer als Wasserversorgungsreserve<br />

eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden.<br />

Was die in unmittelbaren, näheren oder weiteren Einflussbereich der gegenständlichen<br />

Trasse befindlichen größeren und kleineren Wasserversorgungsanlagen betrifft, so wurden<br />

für diese, so sie in ihrer Schüttung oder Qualität maßgeblich beeinflusst werden, Ersatzmaßnahmen<br />

im Projekt festgeschrieben. Eine generelle Aussage, dass baupraktisch eine Beeinträchtigung<br />

der im Projektsbereich vorhandenen Wasserversorgungsanlagen ausgeschlossen<br />

wird, kann nicht gegeben werden.<br />

Frage 2.17.6 (UVP)<br />

Ist die geotechnische Wiederverwendung von Aushubmaterialien möglich, wenn ja,<br />

sind diese aufzubereiten? Sind derartige Aufbereitungsmaßnahmen in allen umweltrelevanten<br />

Belangen dargestellt und entsprechen sie dem Stand der Technik?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Das Projekt beschreibt richtig, vollständig und nachvollziehbar welche Materialien im Zuge<br />

des Abtrags bzw. Aushubs anfallen, welche Materialien auf Deponie zu entsorgen sind und<br />

welche Materialien zu welchem Zweck einer Wiederverwendung zugeführt werden können.<br />

Das Projekt lässt aber auch nachvollziehbar die für die Wiederverwendung vorgesehene Art<br />

und Weise, die Transporte, Zwischenlagerungen im Baufeld etc. erkennen.<br />

Die anstehenden sandigen Donauschotter sind von ihrem Körnungsbereich her grundsätzlich<br />

als Dammschüttmaterial oder als Schüttmaterial für ungebundene Tragschichten geeignet,<br />

unter gewissen Umständen auch als Frostschutz- oder Filtermaterial. Als Frostschutzmaterial<br />

werden die anstehenden zT auch schluffigen Kiese allerdings nur dann verwendbar sein,<br />

wenn deren Schluffanteil den bekannten Frostkriterien entspricht. Der Einbau der anstehenden<br />

Kiese in eine ungebundene Frostschutzschichte macht somit allenfalls eine Aufbereitung<br />

erforderlich. Eine solche Aufbereitung (um die Korngehalte


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Für den Hydroschildvortrieb erforderlich und im Projekt vorgesehen ist eine große Separieranlage<br />

im Baufeld der Offenen Bauweise Süd. Aus geotechnischer Sicht ist diese Bentonit-<br />

Separieranlage in der Einlage 5-6.1 was die geotechnische Funktionalität oder Aspekte des<br />

Grundwasserschutzes betrifft hinreichend beschrieben. Die dargestellte Anlage entspricht<br />

jedenfalls dem Stand der Technik.<br />

Die Betrachtung und Beurteilung dieser Anlage hinsichtlich möglicher umweltrelevanter<br />

Auswirkungen betreffend Staub und Lärm ist nicht Gegenstand der Stellungnahme des<br />

Fachgebietes Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Lärm<br />

Eine geotechnische Wiederverwendung von Ausbruchmaterial ist nicht vorgesehen. Soweit<br />

die Wiederaufbereitung von Aushubmaterial im Rahmen des Baustellenkonzeptes beabsichtigt<br />

ist, wurden die für die Bauphase in Frage kommenden Schallemissionsquellen ausreichend<br />

dargestellt und berücksichtigt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Soweit die Wiederaufbereitung von Aushubmaterialien im Rahmen des Baustellenkonzeptes<br />

geplant und quantifiziert wurde, findet sich auch die Bewertung deren Auswirkungen auf<br />

Luftschadstoffe im UVP Teilgutachten Luftschadstoffe und Klima. Auf Basis der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen in Bezug auf Wiederaufbereitung wird sichergestellt, dass dies nach dem<br />

Stand der Technik passiert.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die Wiederverwendung von Aushubmaterial ist auf Baustellen prinzipiell anzustreben. Beim<br />

gegenständlichen Vorhaben ist dies auch vorgesehen. Sollte eine Aufbereitung von Aushubmaterialien<br />

vorzusehen sein, so sind damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen,<br />

die Ableitung von Schmutzwässern betreffend, Aussagen im Wasserrechtsverfahren zu treffen.<br />

Jedenfalls sind die gesetzlichen Vorgaben und gültigen Umweltqualitätsnormen bei derartigen<br />

Aufbereitungen unbedingt einzuhalten und dadurch Sorge zu tragen, dass es zu keiner<br />

Kontamination von Böden und Grundwasser kommt.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Die Wiederverwendung von Aushubmaterial ist auf Baustellen prinzipiell anzustreben. Beim<br />

gegenständlichen Vorhaben ist dies auch vorgesehen. Sollte eine Aufbereitung von Aushubmaterialien<br />

vorzusehen sein, so sind damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen,<br />

die Ableitung von Schmutzwässern betreffend, Aussagen im Wasserrechtsverfahren zu treffen.<br />

Jedenfalls sind die gültigen Umweltqualitätsnornen bei derartigen Aufbereitungen unbedingt<br />

einzuhalten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 311


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

In den Einreichunterlagen wird beschrieben, welche Materialien im Zuge des Aushubs bzw.<br />

Tunnelvortriebes anfallen und inwieweit eine Wiederverwendung bzw. Einbringung dieser<br />

Materialien in den Wirtschaftskreislauf vorgesehen ist, sowie welche Materialien einer Deponierung<br />

zugeführt werden müssen.<br />

Zentrale Aufbereitungsmaßnahmen sind im Projekt für die in Trocken- oder Naßbaggerung<br />

gewonnenen Sande und Kiese nicht vorgesehen, was jedoch der Wiederverwendung dieser<br />

Materialien nicht entgegensteht. So können die zur Wiederverwendung vorgesehen Materialien<br />

mit den auf der Baustelle vorhandenen Erdbaugeräten vermischte werden, oder es werden<br />

lokale Anlagen im Zuge der Betonherstellung zu deren Aufbereitung errichtet.<br />

Zur Materialkonditionierung und ggf. Wiederaufbereitung aus dem Hydroschildvortrieb ist im<br />

Projekt vorgesehen Separieranlagen nahe den Startschächten zu den Vortrieben einzurichten.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik sind die Angaben zur<br />

Wiederverwertung von Aushubmaterialen ausreichend. Es ist demgemäß zu erwarten, dass<br />

bei projektkonformer Vornahme der Wiederverwertung der Stand der Technik eingehalten<br />

wird.<br />

Frage 2.17.7 (UVP)<br />

Sind Maßnahmen während des Baus aus Sicht des Fachgebietes Geotechnik, Tunnelbau<br />

und baulicher Brandschutz erforderlich, damit schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder<br />

günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz sind im Hinblick<br />

auf Untergrundstabilität und bautechnischer Beeinflussung des Grundwasserregimes im<br />

Einreichprojekt sowie im Kapitel 5 des gegenständlichen Teilgutachtens alle weiteren Baumaßnahmen<br />

definiert, damit während des Baus schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert bzw. im geringfügig<br />

bis vertretbaren Ausmaß gehalten werden.<br />

Frage 2.17.8 (UVP)<br />

Wurden in den Fachbeiträgen zur UVE und dem Tunnel-Vorentwurf Größenordnungen<br />

von unzulässigen Setzungen, Schiefstellungen und Verkrümmungen der angrenzenden<br />

Bebauung und der verbleibenden Einbauten angegeben? Wenn nein, können diese<br />

durch den Gutachter angegeben werden? Sind Maßnahmen zur Vermeidung von<br />

unzulässigen Setzungen, Schiefstellungen und Verkrümmungen der angrenzenden<br />

Bebauung und der verbleibenden Einbauten während des Baus erforderlich? Sind die<br />

dazu in der UVE und im Tunnel-Vorentwurf definierten Maßnahmen ausreichend oder<br />

sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 312


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Von Relevanz für diese Fragestellung sind die Unterfahrung der „Bebauung Alberner Hafen“,<br />

des „Hafen Albern“ und des „Hafen Lobau“. (siehe auch Kapitel 5.2.2.3)<br />

Aufgrund der mitunter großen Abstände zwischen Tunnel und Objektunterkanten (14 bis<br />

44 m) und der aufgrund des setzungsarmen Schildvortriebs zu erwartenden sehr flachen<br />

Setzungsmulden (1:3000) sind bezüglich Setzungsverträglichkeit vermutlich keine weiteren ­<br />

über die im Projekt hinaus definierten - Sicherungsmaßnahmen erforderlich.<br />

Generelle Angaben zu zulässigen Setzungen, Verkrümmungen, Schiefstellungen etc. von<br />

Objekten bzw. generelle Angaben zu diesbezüglichen Grenzwerten können durch den Gutachter<br />

nicht erfolgen, da solche Werte absolut objektspezifisch zu sehen sind. Bei den gegenständlich<br />

abgeschätzten flachen Setzungsmulden sollte allerdings davon ausgegangen<br />

werden können, dass längs der Setzungsmulden maximale Winkelverdrehungen von 1:1000<br />

nicht überschritten werden. Winkelverdrehungen von diesem Ausmaß verursachen erfahrungsgemäß<br />

weder bei setzungsempfindlichen Gebäuden noch bei setzungsempfindlichen<br />

Maschinen Schäden.<br />

Das Projekt sieht für die betroffenen Objekte Beweissicherungen vor Baubeginn, die messtechnische<br />

Überwachung während der gesamten Bauphase und die laufende fachkundige<br />

Bewertungen der Messergebnisse vor.<br />

Für den Bereich der Bebauung Hafen Albern sollten vorlaufend für die Bebauung allerdings<br />

nicht nur Beweissicherungen, sondern objektspezifisch auch Objekt-Zustandsfeststellungen<br />

mit Angaben zu Bauzustand, eventuellen alten Bauschäden, Fundierung, Grundbruchssicherheit,<br />

Setzungsverträglichkeit, sensiblen Leitungen und Leitungsführungen, etc und auch<br />

den für die Objekte verträglichen Richtwerten betreffend max. zulässiger Verformungen und<br />

Erschütterungen erstellt werden.<br />

Unter Voraussetzung von ergänzenden vorlaufenden Objekt-Zustandsfeststellungen (zumindest<br />

für den Bereich Bebauung Hafen Albern) erscheinen die definierten Maßnahmen als<br />

ausreichend und es sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Kulturgüter<br />

Der Beurteilung aus dem Fachgebiet Geotechnik über das Auftreten von keinen bis geringste<br />

Setzungen, Schiefstellungen und Verkrümmungen im Toleranzbereich bei angrenzender<br />

Bebauung im Gutachten kann gefolgt werden. Daher sind keine zusätzlichen Maßnahmen<br />

aus Sicht des Fachgebietes Kulturgüter notwendig.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Sachgüter schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter<br />

für „Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz nachgeordneter Fachbereich, dem<br />

Befund der genannten Gutachter an.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 313


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.17.9 (UVP)<br />

Sind Maßnahmen während des Betriebes aus Sicht des Fachgebietes Geotechnik,<br />

Tunnelbau und baulicher Brandschutz erforderlich, damit schädliche, belästigende<br />

oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert<br />

oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können?<br />

Sind die dazu in der UVE und im Tunnel-Vorentwurf definierten Maßnahmen ausreichend<br />

oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Nachdem die Auswirkungen in der Betriebsphase aus Sicht des gegenständlichen Fachgebietes<br />

als nicht relevant gelten, sind die Maßnahmen des Einreichprojektes als hinreichend<br />

zu bezeichnen und darüber hinaus keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Bei späterer Bebauung an der Geländeoberfläche oberhalb der OBW-Nord ist seitens des<br />

Tunnel-Managers zu prüfen, ob das bestehende Schutzniveau gegeben ist, oder gegebenenfalls<br />

Anpassungen erforderlich werden.<br />

Frage 2.17.10 (UVP)<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle zum geotechnischen<br />

Sicherheitsmanagement während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich?<br />

Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder<br />

sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Die in der UVE hinsichtlich des geotechnischen Sicherheitsmanagements definierten Maßnahmen<br />

sind sinnvoll. Gemeinsam mit den in den Kapiteln 5 und 6 dieses Teilgutachtens<br />

beschriebenen Maßnahmen erscheinen sie auch als ausreichend. Ausgehend vom heutigen<br />

Stand der Planung sind darüber hinausgehende Maßnahmen daher nicht erforderlich.<br />

Frage 2.17.11 (STSG)<br />

Wurden die Schutzniveaus für den baulichen Brandschutz entsprechend dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz<br />

und der RVS 09.01.45 „Baulicher Brandschutz in Straßenverkehrsbauten“<br />

festgelegt und können diese bestätigt werden? Wurden die Grenzen der<br />

Schutzniveaus exakt kilometriert und sind diese nachvollziehbar? Wurden zum Erreichen<br />

der Schutzniveaus ausreichende statische Berechnungen oder bauliche Maßnahmen<br />

vorgesehen? Sind zusätzliche Maßnahmen für den baulichen Brandschutz<br />

notwendig?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 314


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Diese Frage bezieht sich auf das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und wird deshalb im<br />

Rahmen der Sicherheitsbeurteilung für den Tunnel Donau-Lobau behandelt.<br />

Frage 2.17.12 (STSG & UVP)<br />

Entsprechen der gewählte Fahrbahnaufbau und das Entwässerungssystem hinsichtlich<br />

des Transports von Gefahrgütern durch den Tunnel den einschlägigen Gesetzen,<br />

Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurde das Entwässerungssystem<br />

ausreichend ausgelegt und dimensioniert? Ergeben sich aus dem ausgewählten Entwässerungssystem<br />

Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Der für den Tunnel Donau-Lobau gewählte Fahrbahnaufbau entspricht den gültigen Regelwerken,<br />

die Bereiche der offenen Bauweisen mit dichten Bodenplatten und des Tunnels in<br />

Schildbauweise der RVS 09.01.23, der Bereich der offenen Bauweisen mit Streifenfundierungen<br />

der RVS 3.63 - Lastklasse S Bautyp 5.<br />

Als Grundlage für die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports<br />

von Gefahrengütern durch den Tunnel den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und<br />

dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen. Das von der Projektwerberin<br />

beschriebene Entwässerungssystem entspricht grundsätzlich dieser RVS.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Nach Unfällen mit Austritt gewässerschädigender Stoffe können abfließende Flüssigkeiten in<br />

den Gewässerschutzanlagen rückgehalten werden, sodass eine Kontamination des Grundwassers<br />

verhindert wird. Eine externe Entsorgung der dabei anfallenden Schadstoffe bzw.<br />

der schadstoffbelasteten Straßenwässer ist vorzunehmen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Nach Unfällen mit Austritt gewässerschädigender Stoffe können abfließende Flüssigkeiten in<br />

den Gewässerschutzanlagen bzw. in eigenen Schadstoffbecken an den Tunnelportalen<br />

rückgehalten werden, sodass eine Kontamination der Vorfluter verhindert wird. Eine externe<br />

Entsorgung der dabei anfallenden Schadstoffe bzw. der schadstoffbelasteten Straßenwässer<br />

ist vorzunehmen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 315


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Fachgebiet 18 - Tunnelsicherheit<br />

Frage 2.18.1 (STSG & UVP)<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Einreichunterlagen,<br />

insbesondere im Tunnel-Vorentwurf aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit<br />

ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung<br />

zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die Unterlagen sind aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit im Wesentlichen ausreichend,<br />

richtig, plausibel und auch nachvollziehbar.<br />

Die Risikoanalyse zum Gefahrguttransport ist nicht in allen Teilen nachvollziehbar. Auf<br />

Grund einer fachlichen Prüfung ist ein höherer Risikoerwartungswert zu erwarten<br />

(s. Maßnahme Nr. (8) in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau).<br />

Bezüglich Tunnel-Risikoanalyse nach RVS 09.03.11 wird auf die Antwort zu Frage 2.18.5 in<br />

der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau<br />

verwiesen.<br />

Zu gewissen Abweichungen in der Beurteilung kommt es bei der Tunnellüftung:<br />

° Auf Grund der aktuellen RVS 09.02.32 wäre ein geringerer Frischluftbedarf erforderlich<br />

als in den Unterlagen ausgewiesen ist. Damit dürfte es möglich sein, das Lüftungssystem<br />

zu vereinfachen.<br />

° Die Abluftmengen bei den beiden Portalabluftbauwerken dürften auf Grund der Annahmen<br />

zur Tunnelreibung nicht ausreichend bemessen sein.<br />

° Der Einbau eines Saccardo-Düsen-Systems anstelle von Strahlventilatoren im Tunnelfahrraum<br />

dürfte nicht zur erwarteten, erhöhten Verfügbarkeit des Tunnels führen. Der<br />

Nutzen dieses deutlich aufwändigeren Systems ist aus Sicht der Tunnelsicherheit nicht<br />

gegeben.<br />

Einzelne Angaben sind noch nachzureichen (Verkehrskonzept bei Wartungsarbeiten, Grundzüge<br />

des Alarm- und Einsatzplanes). Dazu wurden in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung<br />

Tunnel Donau-Lobau entsprechende Maßnahmen (Nr. (60) und (63)) formuliert.<br />

Frage 2.18.2 (STSG)<br />

Entsprechen die Tunnelbauwerke einschließlich deren elektromaschineller und sicherheitstechnischer<br />

Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien<br />

und dem Stand der Technik?<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Der Tunnel sowie die geplante elektromaschinelle und sicherheitstechnische Ausstattung<br />

entsprechen im Wesentlichen den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem<br />

Stand der Technik. Allerdings wurden nicht in allen Teilen die letztgültigen RVS zu Grunde<br />

gelegt (s. Maßnahme Nr. (5) in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau).<br />

Abweichungen bestehen bei der Neigung der Rampen der HASt Essling, der Länge der Lüftungsabschnitte<br />

(Abluft), den Notruf- und Feuerlöschnischen, beim Lichtraumprofil der EQ<br />

sowie bei der Gehraumhöhe des erhöhten Seitenstreifens.<br />

Entsprechende kompensatorische Maßnahmen sind im Projekt teilweise bereits enthalten.<br />

Wo dies nicht der Fall ist, werden zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben (vgl. Kapitel 5.2<br />

der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau).<br />

Frage 2.18.3 (STSG & UVP)<br />

Entsprechen die Vorportalbereiche einschließlich deren elektromaschineller und sicherheitstechnischer<br />

Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien<br />

und dem Stand der Technik? Ergeben sich aus den sicherheitstechnischen Ausstattungen<br />

Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die Vorportalbereiche entsprechen nicht in allen Teilen den einschlägigen Gesetzen, Normen,<br />

Richtlinien. Insbesondere durch die Lage des Knotens Schwechats in unmittelbarer<br />

Nähe zum Südportal des Tunnels und die kurzen Abschnittlängen im Anschluss an die Portale<br />

der HASt Essling ergeben sich Abweichungen von der RVS 09.01.25. Bei der Beleuchtung<br />

der Vorportalbereiche sind noch verschiedene Anpassungen erforderlich (s. Maßnahmen<br />

Nr. (49) und (50) in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau).<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

In den vorgeschriebenen Maßnahmen sind ergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />

in den Vortunnelportalen enthalten (Übernahme der Empfehlungen des Sicherheitsaudits).<br />

Bei Realisierung dieser ergänzenden Maßnahmen entsprechen die Vorportalbereiche<br />

den einschlägigen Gesetzen, Normen und Richtlinien aus straßenentwurfstechnischer<br />

Sicht.<br />

Hinweis: Diese Beurteilung erfolgt rein aus straßenentwurfstechnischer Sicht, zusätzlich erfolgt<br />

eine Beurteilung durch den Fachgutachter Tunnelsicherheit.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Lärm<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Lärm sind aus den sicherheitstechnischen Ausstattungen keine<br />

Auswirkungen durch Lärm auf die Umwelt zu erwarten. Die Lärmausbreitung, die durch die<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 317


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Tunnelportale bzw. durch die Tunnellüftung verursacht wird, wurde im EP modelliert. Die<br />

Berechnungen sind nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der Technik.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Betreffend einer gutachterlichen Äußerung wird auf das diesbezügliche Gutachten des<br />

Fachbereiches Tunnelsicherheit verwiesen.<br />

Frage 2.18.4 (STSG)<br />

Wurden Tunnel-Risikoanalysen bzw. vereinfachte Risikobewertungen und Risikoanalysen<br />

hinsichtlich Gefahrguttransporten durchgeführt und entsprechen diese den einschlägigen<br />

Richtlinien und dem Stand der Technik? Sind die für diese Risikoanalysen<br />

bzw. – bewertungen zugrunde gelegten Daten, wie zum Beispiel JDTV, LKW-Anteil,<br />

Anteil der Gefahrguttransporte, Stauhäufigkeit, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die notwendigen Risikoanalysen wurden durchgeführt und entsprechen den einschlägigen<br />

Richtlinien. Die zu Grunde gelegten Verkehrsdaten sind grundsätzlich richtig. Auf Grund des<br />

großen Prognosezeitraumes (Inbetriebnahme 2025) dürften die Verkehrszahlen aber größere<br />

Unsicherheiten aufweisen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die für die Tunnel-Risikoanalysen und Risikoanalyse hinsichtlich der Gefahrenguttransporte<br />

verwendeten verkehrlichen Grundlagendaten sind plausibel und nachvollziehbar.<br />

Hinweis: Die Tunnelsicherheit selbst wird im Teilgutachten Tunnelsicherheit beurteilt.<br />

Frage 2.18.5 (STSG)<br />

Sind die Ergebnisse der Tunnel-Risikoanalyse bzw. der vereinfachten Risikobewertung<br />

richtig, plausibel und nachvollziehbar oder kommt der Gutachter durch unabhängige<br />

Bewertungen zu einem gegensätzlichen Ergebnis? Sind die aus diesen Ergebnissen<br />

abgeleiteten Maßnahmen wie Betriebs- und Sicherheitsausstattungen etc.<br />

ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die Ergebnisse der Tunnel-Risikoanalyse sind plausibel und nachvollziehbar. Eigene Bewertungen<br />

führen allerdings zu einem geringfügig anderen Risikoerwartungswert. Das Risiko im<br />

Tunnel Donau-Lobau liegt mit den getroffenen Maßnahmen (durchgehender Abstellstreifen)<br />

aber jedenfalls unter dem Risiko des STSG Referenztunnels. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen<br />

sind nicht erforderlich.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 318


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Diese Frage bezieht sich auf das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und wird deshalb im<br />

Rahmen der Sicherheitsbeurteilung für den Tunnel Donau-Lobau behandelt.<br />

Frage 2.18.6 (STSG & UVP)<br />

Entsprechen die ausgewählten Lüftungssysteme, deren Auslegung bzw. Vordimensionierung<br />

und deren technische Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen,<br />

Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurden die meteorologischen und baulichen<br />

Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt? Ergeben sich aus dem ausgewählten Lüftungssystem<br />

Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Das vorgesehene Lüftungssystem entspricht im Wesentlichen den einschlägigen Gesetzen,<br />

Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Die Länge des Abluftkanals liegt allerdings<br />

über dem empfohlen Wert der RVS 09.02.31. Diese Abweichung wird teilweise durch die<br />

geplante, vergleichsweise große Querschnittsfläche des Abluftkanals entschärft. Zudem<br />

wurden zusätzliche Maßnahmen definiert, welche die besonderen Gefährdungen, die sich<br />

aus einer langen Zwischendecke ergeben, kompensieren (vgl. Maßnahme Nr. 24 in Kapitel<br />

5.2 der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau).<br />

Die Vordimensionierung der Lüftung ist nicht in allen Teilen vollständig dokumentiert und die<br />

Berechnung des erforderlichen Frischluftbedarfs im Normalbetrieb basiert nicht auf der letztgültigen<br />

RVS. Da der Brandfall und nicht der Normalbetrieb bestimmend ist für die Bemessung,<br />

ergeben sich daraus allerdings keine Auswirkungen auf die Bemessung der Lüftung.<br />

Das Lüftungssystem könnte aber vereinfacht werden.<br />

Auf Grund der außerordentlichen Komplexität der Lüftungsanlage, der großen Tunnellänge<br />

und dem überlangen Abluftkanal sowie wegen des langen Zeitraums bis zur Umsetzung der<br />

Vor-Planung sind bereits in dieser frühen Projektphase nähere Angaben zur Steuerung und<br />

Regelung der Anlage in den verschiedenen Betriebsfällen erforderlich, um einerseits nachzuweisen,<br />

dass die zeitlichen Anforderungen an die Kontrolle der Längsströmung im Tunnel<br />

eingehalten werden können und um andererseits zu gewährleisten, dass die Überlegungen<br />

des Lüftungsplaners für die spätere Umsetzung ausreichend dokumentiert sind.<br />

Den baulichen Randbedingungen wurde Rechnung getragen. Allerdings wurde auf Grund<br />

der eingestellten Nischen ein sehr konservativer Reibungsbeiwert für den Tunnel verwendet.<br />

Dies führt bei der Bemessung der Portalabluftabsaugung zu einer geringeren Abluftmenge.<br />

Die meteorologischen Gegebenheiten wurden, soweit diese bekannt sind, bei der Auslegung<br />

berücksichtigt. Zur Absicherung dieser wichtigen Randbedingung sind vor der Detailplanung<br />

Messungen im Bereich der Portale durchzuführen (vgl. Maßnahme Nr. 19 in Kapitel 5.2 der<br />

Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau).<br />

Stellungnahme Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

In der UVE sowie in Kapitel 4 des TGA wurden nachvollziehbar die Auswirkungen der Luftschadstoffe<br />

aus dem Lüftungssystem (Schacht- und Portalemissionen) des Tunnels Lobau<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 319


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

auf die Konzentration und Deposition von Luftschadstoffen beschrieben. Zur Bewertung sei<br />

auf Frage 2.4.3, 2.4.9 und 2.4.10 sowie die detaillierte Darstellung in Kapitel 4 des TGA verwiesen.<br />

Die Auswirkungen auf andere Schutzgüter als Luft werden von den jeweiligen Sachverständigen<br />

behandelt.<br />

Frage 2.18.7 (STSG & UVP)<br />

Ist in den Einreichunterlagen ein Beleuchtungskonzept für Tunnel, Fluchtwege, Notausgänge<br />

und Vorportalbereiche vorhanden? Entspricht dieses Konzept den einschlägigen<br />

Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Ergeben sich<br />

aus dem ausgewählten Beleuchtungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die erforderlichen Beleuchtungskonzepte sind in den Einreichunterlagen vorhanden.<br />

Die Planung der Tunnelbeleuchtung basiert allerdings nicht auf der letztgültigen RVS<br />

09.02.41 (vgl. Maßnahme Nr. 14 in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-<br />

Lobau).<br />

Im Vorportalbereich Süd ist zusätzlich zur Hauptfahrbahn der S1 auch die Rampe 1004 zu<br />

beleuchten. Für den Rettungsplatz im Bereich des Südportals ist ebenfalls eine Beleuchtung<br />

vorzusehen. Bei der Ausfahrt der HASt Essling ist die Beleuchtung bis in den Bereich der<br />

Vorportal-Haltebucht zu verlängern.<br />

Mit besonderen Auswirkungen auf die Umwelt ist auf Grund des Einsatzes von Natriumdampf-Hochdrucklampen<br />

nicht zu rechnen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Der Wirkfaktor Licht wird im UVP-TGA Nr. 9 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Kapitel<br />

4.8 Auswirkungen durch Scheuchwirkungen und Kollisionen beurteilt. Es wird eine zusätzlich<br />

erforderliche Maßnahme formuliert: „Baustellen- und Straßenbeleuchtungen in der Bau- und<br />

Betriebsphase sind mit UV-armen Leuchtmitteln nach dem Stand der Technik auszustatten,<br />

um Insekten anziehende Wirkungen zu vermeiden.“<br />

Stellungnahme Fachgebiet Wald<br />

Aus dem ausgewählten Beleuchtungssystem ergeben sich keine Auswirkungen auf den<br />

Wald.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Jagd und Wildökologie<br />

In der Bauphase können durch die Baustellenbeleuchtung und die Scheinwerferkegel der<br />

Baufahrzeuge Blendwirkungen entstehen. Durch die Errichtung von provisorischen Wildschutzzäunen<br />

im Bereich Knoten Schwechat und beim Autokino in Essling können jedoch<br />

zusätzliche Gefahrenpotenziale durch Lichteinflüsse weitgehend verhindert werden. Die<br />

nachteiligen Auswirkungen werden als geringfügig eingestuft.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Aufgrund der Errichtung von Lärmschutzwällen bzw. –wänden gekoppelt mit Wildschutzzäunen<br />

wird die gesamte Freilandstrecke der S 1 eingezäunt; Unfälle mit Wildtieren sind daher<br />

im Bereich der eigentlichen Trasse unwahrscheinlich.<br />

Im Bereich der Portale und Grünbrücken sind Blendschutzeinrichtungen für Wildtiere vorgesehen.<br />

Insgesamt sind die in den Einreichunterlagen sowie im Kapitel Maßnahmen des Fachgutachtens<br />

„Jagd und Wildökologie“ zusätzlich genannten Maßnahmen geeignet, die Auswirkungen<br />

des Bauvorhabens in Bezug auf Lichteinflüsse auch während der Betriebsphase geringfügig<br />

zu halten.<br />

Frage 2.18.8 (STSG)<br />

Entsprechen die Überwachungssysteme generell und die Überwachungssysteme zur<br />

automatischen Erkennung von Verkehrsstörungen, Bränden, etc. den einschlägigen<br />

Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die geplanten Überwachungssysteme entsprechen den einschlägigen Gesetzen, Normen,<br />

Richtlinien und dem Stand der Technik.<br />

Frage 2.18.9 (STSG)<br />

Entspricht die Situierung und Ausstattung der Notrufeinrichtungen, der Löschwasserversorgungssysteme<br />

und der Querschläge den einschlägigen Gesetzen, Normen,<br />

Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die Abstände zwischen den Notruf- und Feuerlöschnischen sowie zwischen den Querschlägen<br />

entsprechen den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der<br />

Technik. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sind im bergmännischen Teil „eingestellte“<br />

Nischen vorgesehen, was nicht den Vorgaben der RVS entspricht. Die Feuerlöschnischen<br />

werden in diesem Bereich ebenfalls entgegen den Vorgaben der RVS auf der außenliegenden<br />

Seite, unmittelbar anschließend an die eingestellten Notrufnischen, angeordnet.<br />

Bezüglich Anprallsicherung sind für die eingestellten Nischen besondere Maßnahmen umzusetzen<br />

und nachzuweisen (vgl. Maßnahme Nr. (9) in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung<br />

Tunnel Donau-Lobau).<br />

Die vorgesehene Ausstattung der Nischen und Querschläge entspricht den einschlägigen<br />

Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik.<br />

Frage 2.18.10 (STSG)<br />

Sind die Rettungskonzepte und die Fluchtwegkennzeichnung ausreichend und dem<br />

Stand der Technik entsprechend?<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die Rettungskonzepte entsprechend dem Stand der Technik. Die Zufahrtsmöglichkeiten,<br />

Verkehrsleitmaßnahmen, Sperrungen sind im Zuge der Erarbeitung des Alarm- und Einsatzplanes<br />

noch weiter zu detaillieren (s. Maßnahme Nr. (63) in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung<br />

Tunnel Donau-Lobau).<br />

Die vorgesehene Fluchtwegkennzeichnung entspricht dem Stand der Technik.<br />

Frage 2.18.11 (STSG)<br />

Ist das System der Energieversorgung ausreichend dargestellt und entspricht es den<br />

einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Das vorgesehene System der Energieversorgung ist für einen Tunnel-Vorentwurf in ausreichendem<br />

Masse dokumentiert und es entspricht im Grundsatz den einschlägigen Gesetzen,<br />

Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme sind<br />

detailliertere Angaben und Schemata, insbesondere auch zur Niederspannungsverteilung,<br />

erforderlich.<br />

Frage 2.18.12 (STSG)<br />

Sind die im Tunnel-Vorentwurf definierten Maßnahmen für den Tunnelbetrieb für die<br />

Projektsphase des § 7 STSG Verfahrens über die Genehmigung des Tunnel-<br />

Vorentwurfs ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Im Hinblick auf den späteren Betrieb sind schon im Zuge des §7 STSG Verfahrens Angaben<br />

zum Verkehrskonzept des Tunnels bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich.<br />

Diese Angaben fehlen noch (vgl. Maßnahme Nr. (60) in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung<br />

Tunnel Donau-Lobau).<br />

Ebenfalls nicht dokumentiert sind Überlegungen zum Betrieb des Tunnels beim Ausfall von<br />

sicherheitsrelevanten Komponenten und die daraus gegebenenfalls resultierenden Redundanzanforderungen<br />

(vgl. Maßnahme Nr. (44) in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung Tunnel<br />

Donau-Lobau).<br />

Weitere Unterlagen (Tunnel-Betriebsanweisung, Wartungs- und Instandhaltungskonzept)<br />

sind im Hinblick auf das §8 STSG Verfahren vorzulegen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 322


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Frage 2.18.13 (STSG)<br />

Sind die im Tunnel-Vorentwurf vorgesehenen Maßnahmen für das Ereignis- und Störfallmanagement<br />

gemäß Punkt 3.4 STSG Anlage Sicherheitsmaßnahmen für die Projektsphase<br />

des § 7 STSG-Verfahrens über die Genehmigung des Tunnel-Vorentwurfs<br />

ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich? Kann der gesamte Verkehr<br />

mit den im Tunnel-Vorentwurf definierten Maßnahmen innerhalb wie außerhalb<br />

des Tunnels so schnell wie möglich angehalten werden? Zielen die Verkehrslenkungsmaßnahmen<br />

unter Bedachtnahme der Verkehrslichtsignalsteuerung im untergeordneten<br />

Netz darauf ab, dass die nicht betroffenen Fahrzeuge den Tunnel rasch verlassen<br />

können?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen sind für einen Tunnel-Vorentwurfs ausreichend, um den<br />

Verkehr im Tunnel bzw. außerhalb des Tunnels schnell anzuhalten. In den weiteren Projektphasen<br />

sind noch Abstimmungen erforderlich, um zu gewährleisten, dass auch über die Ausfahrtsrampe<br />

der HASt Essling ein ungehinderter Abfluss des Verkehrs möglich ist.<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Im Falle von Ereignissen und Störfällen im Tunnel ist sichergestellt, dass die nicht betroffenen<br />

Fahrzeuge den Tunnel rasch verlassen können. Die detaillierte Lösung (Steuerung der<br />

Signalanlagen) ist im Rahmen des Detailprojektes zu erarbeiten (insbesondere Knoten Essling<br />

– Anbindung an die B3 sowie Knoten Groß-Enzersdorf – Kreisverkehre im untergeordneten<br />

Straßennetz). Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser Knoten wurden Maßnahmen<br />

vorgeschrieben (siehe Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen in Kap. 5.2 der Sicherheitsbeurteilung<br />

Tunnel Donau-Lobau).<br />

Frage 2.18.14 (STSG)<br />

Entspricht die Linienführung des Tunnels einschließlich der Rampen dem STSG bzw.<br />

der RVS 09.01.21 oder sind diesbezüglich Änderungen erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die Linienführung weicht auf den Rampen der HASt Essling von den Vorgaben der RVS<br />

09.01.21 teilweise ab. Die Neigung der Rampen liegt deutlich über dem Soll-Wert von 3%<br />

(vgl. Maßnahme Nr. (68) in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau). Die<br />

Bogenradien entsprechen den Vorgaben der RVS.<br />

Durch die Querung der Donau ergeben sich Neigungsbrüche im Tunnel.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 323


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die Unterlagen des Einreichprojektes zur Linienführung der Tunnel und Rampen wurden<br />

geprüft und analysiert. Sie entsprechen den Vorgaben des STSG und der RVS.<br />

Frage 2.18.15 (UVP)<br />

Sind Maßnahmen aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit erforderlich, damit<br />

schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens während des<br />

Betriebes und des Baues auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />

und im Tunnel-Vorentwurf definierten Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Die Bauphase und die Teilverkehrsfreigabe werden durch den Fachbereich Tunnelsicherheit<br />

nicht beurteilt.<br />

In der Betriebsphase ergeben sich aus Sicht der Tunnelsicherheit keine besonderen Auswirkungen<br />

des Vorhabens. Zusätzliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Frage 2.18.16 (STSG & UVP)<br />

Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle hinsichtlich<br />

Tunnelsicherheit während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich? Sind die<br />

dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen unbedingt erforderlich?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit sind während der Bauphase einzelne Grundlagen<br />

für die Planung (Meteomessungen, Messungen der Einfahrtsleuchtdichte) zu verfeinern<br />

bzw. zu überprüfen (vgl. Maßnahmen Nr. 14 und 19 in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung<br />

Tunnel Donau-Lobau).<br />

Während der Bau- und der Betriebsphase (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrsfreigabe)<br />

sind aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit keine zusätzlichen Maßnahmen zur<br />

Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle erforderlich.<br />

Frage 2.18.17 (STSG)<br />

Liegt dem Antrag eine Stellungnahme des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten gemäß<br />

STSG bei? Ergeben sich aus der Stellungnahme des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten<br />

zusätzliche Maßnahmen?<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 324


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tunnelsicherheit<br />

Dem Antrag liegt eine Stellungnahme des Sicherheitsbeauftragten bei. Die sich aus der Stellungnahme<br />

des Sicherheitsbeauftragten ergebenden, zusätzlichen Maßnahmen finden sich<br />

in Kapitel 5.2 der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau.<br />

5.3 Fragenbereich 3 - Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes<br />

Frage 3.1<br />

Wie sind die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des<br />

Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne für das Fachgebiet<br />

Verkehr zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Es gibt sowohl positive als auch negative Auswirkungen des Projektes, wobei die positiven<br />

unter den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen deutlich stärker wirken. Es gibt eine<br />

Reihe von Gegenmaßnahmen, mit welchen die negativen Auswirkungen vermieden werden<br />

könnten. Diese sind aber nicht in der Kompetenz der Projektwerberin.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Das Projekt der S 1 wird in den relevanten Konzepten und Plänen zum Teil bereits explizit<br />

als Maßnahme angeführt, den übrigen Konzepten und Plänen entspricht es sinngemäß. Widersprüche<br />

zu öffentlichen Konzepten und Plänen für das Fachgebiet Verkehr bestehen<br />

nicht.<br />

Um der durch das Vorhaben aller Voraussicht nach verursachten Verschiebung des Modal<br />

Split hin zum motorisierten Individualverkehr entgegentreten zu können, wird die Entwicklung<br />

von verstärkten Maßnahmen zur Förderung des Öffentlichen Verkehrs angeregt.<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem Gutachter<br />

für Verkehr nachgeordneter Fachbereich, dem Befund der genannten Gutachter an.<br />

Frage 3.2<br />

Wie sind die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des<br />

Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne für das Fachgebiet<br />

Raumplanung zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Die Projektwerberin hat alle wesentlichen öffentlichen Konzepte und Pläne für das Fachgebiet<br />

Raumplanung auf europäischer, gesamtstaatlicher und landesweiter Ebene sowie auf<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 325


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

regionaler und örtlicher Ebene untersucht. Das Vorhaben widerspricht keinen raumordnungsrechtlichen<br />

Zielsetzungen oder Festlegungen auf regionaler, Landes-, Staats- oder europäischer<br />

Ebene. In der Bau- und Betriebsphase sind keine verbleibenden Auswirkungen auf<br />

Örtliche Entwicklungsziele zu erwarten.<br />

Bezüglich der Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes ist festzustellen, dass das<br />

Vorhaben Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes<br />

hat, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt werden können. Eine<br />

hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit kann zu einer vermehrten Nutzung<br />

der Standortpotenziale führen.<br />

Der Gutachter „Raumplanung / nicht landschaftsgebundene Erholung / Ortsbild / Sachgut“<br />

empfiehlt als Maßnahmen, den zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes frühzeitig zu begegnen bzw. diese Nachfrage an Wohn- und<br />

Betriebsbauland auf örtlicher und überörtlicher Ebene in geordnete Bahnen zu lenken. Um<br />

die durch den Bau der S 1 ausgelöste Entwicklungsdynamik in der Region zu steuern und<br />

auf überörtlicher Ebene koordinieren zu können, ist die Erstellung regionaler Konzepte zur<br />

Wirtschaftsentwicklung entlang der S 1 und ihres Einzugsbereiches empfehlenswert um eine<br />

ungeordnete, nicht zwischen den einzelnen Gemeinden koordinierte Entwicklung zu verhindern.<br />

Schon während der Bauphase wird deshalb eine Abstimmung bzw. Anpassung der<br />

Planungsinstrumente auf örtlicher und regionaler Ebene empfohlen.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Nicht Gegenstand des ggst. Teilgutachtens Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung.<br />

Die zu erwartenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene<br />

Erholung sind insg. als vertretbar zu bewerten.<br />

Frage 3.3<br />

Wie sind die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des<br />

Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne für das Fachgebiet<br />

Wald zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Wald<br />

Durch die vorgesehenen Ersatzaufforstungen kommt es zu unter Berücksichtigung der Zielsetzungen<br />

der forstlichen Raumordnung mittelfristig zu einem Ausgleich der nachteiligen<br />

Auswirkungen des Flächenverlustes.<br />

Frage 3.4<br />

Wie sind die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des<br />

Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne für die Fachgebiete<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 326


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Oberflächen- u. Grundwasser bzw. Siedlungswasserwirtschaft und im Hinblick auf<br />

eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen für die genannten Fachgebiete zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet Oberflächenwasser, Straßenwässer und Tunnelwässer<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes durch die Errichtung des Vorhabens sind<br />

nicht zu erwarten, so ist sowohl in der Bau- als auch Betriebsphase die Einhaltung aller Qualitätskriterien<br />

die berührten Oberflächengewässer betreffend gewährleistet. Eine Verschlechterung<br />

dieser Gewässer ist nicht zu erwarten. Die Entsorgung der Straßenwässer entspricht<br />

dem Stand der Technik.<br />

Das Vorhaben steht auch den Zielen, welche der Betrieb des Machfeldkanal-<br />

Russbachsystems verfolgt nicht entgegen. So besteht weiterhin die Möglichkeit Wasser aus<br />

diesen Gerinnen dem Grundwasser zuzuführen. Durch die Einhaltung der Qualitätsziele für<br />

Oberflächengewässer sind bei Versickerung dieser Wässer keine qualitativen Beeinträchtigungen<br />

des Grundwassers zu erwarten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die vom gegenständlichen Vorhaben ausgehenden bleibenden Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserkörper sind bei Verwirklichung der unbedingt erforderlichen Maßnahmen fachlich<br />

als gering zu bewerten. Insofern sind vom Vorhaben keine wesentlichen Einschränkungen<br />

für künftige Entwicklungen und eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen gegeben.<br />

Frage 3.5<br />

Wie sind die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des<br />

Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne für das Fachgebiet<br />

Naturschutz zu bewerten?<br />

Stellungnahme Fachgebiet: Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Öffentliche Pläne und Konzepte für das Fachgebiet Naturschutz sind nicht bekannt. Die<br />

Auswirkungen auf naturschutzrechtlich geschützte Gebiete wurden geprüft (siehe Frage<br />

2.9.11).<br />

Frage 3.6<br />

Wurde die Raumplanung bei der Trassenstudie ausreichend berücksichtigt bzw. inwieweit<br />

lagen Zwangspunkte der Trassenführung vor?<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Fachgebiet: Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Die Trassenführung des vorliegenden Projekts ist unter den vorliegenden Zwangspunkten<br />

und verkehrspolitischen Entscheidungen sowie Rahmenbedingungen aus der Sicht des<br />

Fachbereichs Verkehr und Raumplanung als umweltverträglich zu bewerten.<br />

Stellungnahme Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter, Ortsbilder und nichtlandschaftsgebundene<br />

Erholung<br />

Die Raumordnung wurde bei der Trassenstudie im Sinne einer Projekt-UVP ausreichend<br />

berücksichtigt; dies findet sich im UVE-Fachbeitrag „Projektgeschichte und Alternativen“<br />

(Einlage 1C – 1.1. biS 1.4.) ausreichend und schlüssig dokumentiert.<br />

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6. MASSNAHMENKATALOG<br />

In der Einlage 1.B-2.2 „Maßnahmen“ der UVE sind alle seitens der Projektwerberin vorgesehenen<br />

Maßnahmen gesamthaft aufgelistet und in den Einlagen 1.B-2.3.1 bis 1.B-2.3.3 planlich<br />

dargestellt.<br />

Im Folgenden werden die von den Fachgutachtern im UVP-Verfahren definierten Maßnahmen<br />

dargestellt, die über die in der Umweltverträglichkeitserklärung dargestellten und aufgelisteten<br />

Maßnahmen hinausgehen bzw. Änderungen zu diesen darstellen.<br />

0. Allgemeines<br />

0.1. Eine Umweltbaubegleitung (ökologische Bauaufsicht inkl. Sonderbauaufsichten<br />

betreffend die Fachgebiete Verkehr, Lärm, Erschütterung, Luft, Landwirtschaft<br />

und Wald, Abfallwirtschaft) ist nach dem Stand der Technik (RVS 04.05.11) einzurichten.<br />

Sie hat die Umsetzung der im Einreichprojekt enthaltenen und zusätzlich<br />

vorgeschriebenen Maßnahmen zu veranlassen bzw. zu kontrollieren.<br />

0.2. Während der Bauphase hat die Projektwerberin jeweils bis zum 15. Februar, 15.<br />

Mai, 15. August und 15. November eines Kalenderjahres einen Bericht über die<br />

Durchführung der im Einreichprojekt enthaltenen und zusätzlich vorgeschriebenen<br />

Maßnahmen im vorangegangenen Kalenderquartal an die UVP-Behörde sowie<br />

an die mitwirkenden Genehmigungsbehörden zu erstatten (Statusberichte).<br />

0.3. Es ist mit Baubeginn eine geeignete Anlaufstelle für Beschwerden der von Belastungen<br />

durch Bautätigkeiten betroffenen Anrainer einzurichten (z.B. Ombudsmann).<br />

Auf diese Anlaufstelle ist in geeigneter Weise hinzuweisen (z.B. auf Baustellentafeln)<br />

und deren Adresse, E-Mailadresse und telefonische Erreichbarkeit<br />

bekannt zu geben.<br />

0.4. Einlangende Beschwerden sind der örtlichen Bauaufsicht und den verantwortlichen<br />

Organen der Umweltbaubegleitung nachweislich mitzuteilen, die daraufhin<br />

die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen verstärkt zu überwachen haben.<br />

Lärm und erschütterungsintensive Bauphasen sind der betroffenen Bevölkerung<br />

rechtzeitig anzukündigen. Die vom Baugeschehen betroffenen Menschen sind<br />

insbesondere über Art und Dauer der gerade in ihrer unmittelbaren Nähe erfolgenden<br />

Tiefbau- und Spezialtiefbaumaßnahmen permanent zu informieren.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 329


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

01. Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

1.1 Die Einhaltung der aus Gründen der Lärm- und Luftschadstoffgrenzwerte definierten<br />

maximal zulässigen Lkw-Belastungen ist durch ein Monitoring mit Verkehrszählungen<br />

zu kontrollieren. Die erforderlichen Zählstellen und Zählzeiten sind in Kap. 6. des<br />

Teilgutachtens 01 Verkehr und Verkehrssicherheit festgelegt.<br />

1.2 Um während der gesamten Bauzeit Behinderungen bezüglich der Erreichbarkeit zu<br />

vermeiden, sind alle bestehenden Straßen-, Rad- und Gehwegverbindungen sowie<br />

landwirtschaftlichen Güterwegverbindungen durch entsprechende organisatorische<br />

oder bauliche Maßnahmen aufrecht zu erhalten (z.B. provisorische Ausweichverbindungen).<br />

Bei landwirtschaftlichen Güterwegverbindungen ist ein bestmögliches Einvernehmen<br />

mit den Betroffenen herzustellen und zu dokumentieren. Notwendige und<br />

zumutbare Sperren sind durch eine langfristige vorausschauende Informationsarbeit<br />

anzukündigen.<br />

1.3 Eine Verschmutzung der Fahrbahn durch Baustellenfahrzeuge und Staub der Baustelle<br />

im umliegenden Straßennetz ist aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort zu<br />

beseitigen und laufend zu kontrollieren.<br />

1.4 Die Sperre der derzeitigen Zufahrt zum Autokino in Groß-Enzersdorf über die Autokinostraße<br />

darf erst dann erfolgen, wenn die geplante Ersatzverbindung realisiert ist.<br />

Damit soll eine Befahrung der angrenzenden Wohngebietsstraßen durch Gäste des<br />

Autokinos vermieden werden.<br />

1.5 Erarbeitung eines Routenkonzeptes des Baustellenverkehrs inklusive eines Konzeptes<br />

zur Beweissicherung für das öffentliche Straßennetz:<br />

Durch den Bauwerber ist zur Sicherstellung, dass es durch den Baustellenverkehr zu<br />

keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt ein Konzept der Routenbindung<br />

und zur Beweissicherung für den Lkw-Baustellenverkehr zu erarbeiten. Dieses Konzept<br />

ist für alle Bauabschnitte innerhalb eines Monats nach Zuschlag des Bauabschnittes<br />

im Zuge des folgenden Statusberichtes, aber spätestenS 1 Monat vor Beginn<br />

der Massenverführung mit Lkw der UVP-Behörde vorzulegen.<br />

Das Routenkonzept hat einen quantitativ ausgewiesenen Routenplan (Anzahl der<br />

maximal pro Tag vorgesehen Lkw-Fahrten pro Streckenabschnitt des Straßennetzes<br />

in der näheren Umgebung der Baustelle (bis zu einer Entfernung von ca. 10 km für alle<br />

Lkw-Fahrten) unter Einhaltung der maximal zulässigen Lkw-Fahrten laut UVE zu<br />

enthalten. Diese Routen dürfen im verbauten Bereich nur Landesstraßen enthalten,<br />

keine bebauten Gemeinde- oder sonstigen Nebenstraßen, ausgenommen als Zu- und<br />

Abfahrtsverbindung für konzessionierte Deponiestandorte und Schottergruben bzw.<br />

Baustofflager. Die zu benutzenden Deponiestandorte, Schottergruben und Baustofflager<br />

etc. sind mit der genauen Adresse anzugeben. Grundsätzlich sind die Routen<br />

so zu konzipieren, dass Wohn- und andere schützenwerte Gebiete möglichst gering<br />

betroffen sind. Es wird empfohlen, das Routenkonzept mit der jeweils zuständigen<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 330


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

STVO-Behörde und Vertretern der betroffenen Gemeinden abzusprechen und ein<br />

Einvernehmen herzustellen.<br />

Das Monitoringkonzept muss konkrete Vorschläge für die Überprüfung des Routenkonzeptes<br />

beinhalten und insbesondere die Art und Weise der Routendokumentation<br />

für alle Lkw-Fahrten und Routen umfassen, sowie einen inhaltlich definierten Vorschlag<br />

für einen Monitoringbericht (siehe Kap.6.1.1 des TG 01).<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit gemäß Einlage 1C-4 des Einreichprojektes:<br />

1.6 Knoten Schwechat – Verflechtung Mannswörth: Realisierung der in Einlage 1C-4 aufgezeigten<br />

Maßnahme: Für den Rampenfahrstreifen der Rampe 1006 erfolgt keine wie<br />

im Einreichprojekt in die Hauptfahrbahn der S 1 vorgesehen Fahrstreifenreduktion in<br />

Form einer Verflechtungsstrecke, sondern er bleibt über die Verflechtungsstrecke<br />

Mannswörth hinaus ohne Fahrstreifenreduktion durchgehend erhalten. Damit erfolgt<br />

die Einfahrt der Rampe 1001 der A4 vom Zentrum kommend zur S 1 Richtung Süden<br />

mit einer drei-streifigen Richtungsfahrbahn, wodurch sich die Auslastung der Einfahrt<br />

reduziert.<br />

1.7 Knoten Schwechat, Einfahrt Rampe 1007: Realisierung der in Einlage 1C-4 aufgezeigten<br />

Maßnahme: Vorsehen einer zweistreifigen Einfahrt der Rampe 1007 mit entsprechender<br />

Verlängerung der Einfahrtstrecke an der A4 Hauptfahrbahn.<br />

1.8 Halbanschlussstelle Essling – VLSA-Anbindung der S 1-Rampen an die B3: Die Leistungsfähigkeit<br />

der Kreuzung ist zur Vermeidung von Stau durch die Realisierung einer<br />

optimierten VLSA-Regelung zu erhöhen; zumindest ist die in der Einlage 1C-4<br />

vorgesehenen zusätzlichen Freigabe der Relation R1R umzusetzen. Die ASFINAG ist<br />

verpflichtet, sich bei den zuständigen Landesstraßenbehörden dafür einzusetzen, eine<br />

verkehrsabhängige Steuerung der VLSA an der Kreuzung und/oder die Anlage<br />

von Busfahrstreifen vorzusehen, um langfristig Behinderungen des öffentlichen Verkehrs<br />

bzw. der Linienbusse auf der B3 zu verhindern. Inwieweit die Realisierung eines<br />

Busfahrstreifens zum Zeitpunkt der Teilinbetriebnahme oder der Gesamtinbetriebnahme<br />

durchzuführen ist, ist im Zuge der Detailplanung zu klären und im Rahmen<br />

der Berichterstattung über die Durchführung der im Einreichprojekt enthaltenen<br />

und zusätzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im vorangegangenen Kalenderquartal<br />

an die UVP-Behörde sowie an die mitwirkenden Genehmigungsbehörden zu berichten<br />

(Statusberichte).<br />

1.9 Anschlussstelle Groß-Enzersdorf, Kreisverkehr Ost mit Bypass: Zur Verbesserung<br />

der Leistungsfähigkeit der Einfahrt von der S 1 kommend in den östlichen Kreisverkehr<br />

wird für diese Zufahrt zur Stauvermeidung ein Bypass zur Realisierung zum<br />

Zeitpunkt der Vollinbetriebnahme entsprechend den Vorschlägen in Einlage 1C-4<br />

vorgeschrieben (Bypass am östlichen Kreisverkehr von der Zufahrt von der S 1 von<br />

Süden zur östlichen Verbindungsstraße). Insbesondere ist nachzuweisen, dass die<br />

Leistungsfähigkeit bei Teilinbetriebnahme der S 1 auch ohne Umfahrung von Groß­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Enzersdorf ausreicht, da die Leistungsfähigkeitsprüfung für die Teilinbetriebnahme<br />

nur für die Varianten mit Umfahrungen nachgewiesen wurde.<br />

Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit:<br />

1.10 Die Empfehlungen des vorliegenden Verkehrssicherheitsaudits gemäß Tabelle in<br />

Kap. 6.2 der Einlage 1C-3 des Einreichprojektes (Seite 9 bis Seite 18) werden als<br />

notwendige Maßnahmen vorgeschrieben, ausgenommen Maßnahme Nr. 27 des Verkehrsaudits<br />

– HAST Essling, VLSA B3 (diese im Audit empfohlene Maßnahme wird<br />

ausdrücklich nicht empfohlen). Bei jenen Punkten, bei denen eine „Überprüfung“ bzw.<br />

„Überprüfung im Bauprojekt“ vorgesehen ist, sind das Ergebnis dieser Überprüfung<br />

und die Notwendigkeit der Umsetzung der als Ergebnis der Überprüfung erforderlichen<br />

Maßnahmen der UVP-Behörde im Rahmen des Statusberichts vorzulegen.<br />

1.11 Geh- und Radweg sowie Gehweg entlang der B3: Der (bereits bestehende) Geh- und<br />

Radweg entlang der B3 (nördlich der Fahrbahn) ist zwischen der Stadtgrenze und<br />

Groß-Enzersdorf aufrecht zu erhalten. Dies ist im Detailprojekt zu ergänzen bzw. klar<br />

darzustellen.<br />

1.12 Im Bereich der HAST Essling führt die Ausfahrtsrampe aus dem Tunnel zu einer<br />

VLSA-geregelten Kreuzung mit der B3. Im Rahmen der VLSA-Planung ist im Rahmen<br />

der Detailplanung sicherzustellen, dass bei Bedarf ein störungsfreier Abfluss aus dem<br />

Tunnel gewährleistet wird. Das kann z.B. mit einer auf Vorrang verkehrsabhängig geschalteten<br />

Grünphase für die Tunnelausfahrt und zeitweisen Sperre der Rampenausfahrt<br />

durch eine VLSA bzw. einer verkehrsabhängigen Steuerung ermöglicht werden.<br />

1.13 Die Einfahrt von der B3 zur S 1 im Bereich der HAST Essling ist so zu steuern, dass<br />

bei auftretendem Stau im Tunnel bzw. in der Einfahrtsrampe die Einfahrt mit VLSA<br />

Regelung gesperrt wird.<br />

1.14 Im Bereich der AST Groß-Enzersdorf ist bei der Tunnelausfahrt (Ausfahrtsrampe vom<br />

Tunnel in Fahrtrichtung nach Norden zur Umfahrung Groß-Enzersdorf) durch eine im<br />

Bedarfsfall einzuschaltende VLSA-Regelung des Kreisverkehrs ein störungsfreier Abfluss<br />

aus dem Tunnel zu gewährleisten (z.B. durch eine VLSA-Regelung des Kreisverkehr<br />

für diese Fälle, mit Ausnahme der Tunnelausfahrt werden die anderen Zufahrten<br />

zum Kreisverkehr durch VLSA gesperrt).<br />

Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Entlastung des untergeordneten<br />

Straßennetzes:<br />

1.15 Während des Betriebes sind Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der in der UVE<br />

dargestellten Entlastungen des untergeordneten Straßennetzes dann notwendig,<br />

wenn die prognostizierte Verkehrsnachfrage im entlasteten Straßennetz überschritten<br />

wird (siehe Kap. 6.1.2 des Teilgutachtens 01). Die ASFINAG ist verpflichtet, sich bei<br />

den zuständigen Landesstraßenbehörden und den dafür zuständigen<br />

Straßenerhaltern für geeignete Maßnahmen einzusetzen. Sie hat darüber im Rahmen<br />

der Berichterstattung über die Durchführung der im Einreichprojekt enthaltenen und<br />

zusätzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im vorangegangenen Kalenderquartal an<br />

die UVP-Behörde sowie an die mitwirkenden Genehmigungsbehörden Bericht zu erstatten<br />

(Statusberichte).<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 332


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wenn die Teilinbetriebnahme<br />

ohne Inbetriebnahme der Umfahrungen Groß-Enzersdorf und Raasdorf erfolgt:<br />

1.16 Bei den Planfällen M1-HR* ohne Umfahrungen Groß-Enzersdorf und Raasdorf<br />

kommt es in einzelnen Bereichen von Raasdorf und Groß-Enzersdorf zu starken Zunahmen<br />

der KFZ-Verkehrsbelastung gegenüber dem Referenzplanfall. Dies betrifft<br />

insbesondere den Hans Kudlich Ring und die Raasdorfer Straße nördlich der Kreuzung<br />

mit dem Hans Kudlich Ring in Groß-Enzersdorf sowie Teile der L2 (Markgrafneusiedler<br />

Straße) und L3019 (Groß-Enzersdorfer Straße) in Raasdorf. Es sind geeignete<br />

Maßnahmen (z.B. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Tempo-30, Lkw-<br />

Durchfahrtsverbot usw.) zur Vermeidung eines Anstiegs der Verkehrsunfälle bzw. der<br />

Personenschäden trotz der zu erwartenden Zunahme der KFZ-Verkehrsnachfrage für<br />

diesen Bereich mit der zuständigen fachlichen Behörde und den betroffenen Gemeinden<br />

bis zur Erlassung des UVP-Bescheides abzuklären, wenn die Teilinbetriebnahme<br />

der S 1 ohne die beiden Landesstraßen-Umfahrungen erfolgt.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

1.17 Die im zu erstellenden Routen- und Monitoring-Konzept (siehe Maßnahme 1.5) zur<br />

umweltfreundlichen Abwicklung des Baustellenverkehrs) festgelegten maximalen zusätzlichen<br />

Lkw-Belastungen, sind durch Verkehrszählungen auf den betroffenen<br />

Straßenabschnitten zu kontrollieren und mit der Routendokumentation zu vergleichen.<br />

Folgende Monitoring-Zählstellen sind während der Teil- und Vollinbetriebnahme<br />

vorzusehen, wobei eine Adaptierung nach Vorlage der zu erstellenden Routen- und<br />

Monitoring-Konzepte durch den Projektwerber für die einzelnen Bauabschnitte sinnvoll<br />

und notwendig ist:<br />

Automatische Querschnittszählstellen an den Ein- und Ausfahrten der Baustellen<br />

Die Zählstellen an den Ein- und Ausfahrten sind während des Zeitraumes der Nutzung<br />

dieser Ein- und Ausfahrten der Baustellen zu betreiben.<br />

−<br />

−<br />

Querschnittszählung der Ein- und Ausfahrt(en) der Baustelle Tunnel Süd und Knoten<br />

Schwechat zum Knoten Schwechat und zur A4.<br />

Querschnittszählung der Ein- und Ausfahrten der Baustelle Tunnel Nord und<br />

Freifeld Süd zur/von der B3 bzw. zur/von der bestehenden L3019 im Bereich Groß-<br />

Enzersdorf (Eurostraße).<br />

− Querschnittszählung der südlichen Ein- und Ausfahrt der Baustelle zur L2.<br />

− Querschnittszählung der nördlichen Ein- und Ausfahrt der Baustelle zur L2.<br />

−<br />

Querschnittszählung der Ein- und Ausfahrten der Baustelle zur S2/S 1 im Bereich<br />

des geplanten Knotens Süßenbrunn.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Falls eine Änderung in der Anordnung der Baustellenaus- und einfahrten erfolgt, gilt<br />

grundsätzlich, dass jede Ein- und Ausfahrt auf dieselbe Art zu monitoren ist.<br />

Automatische Querschnittszählstellen im öffentlichen Straßennetz<br />

1.18 Zum Monitoring des Baustellenverkehrs im öffentlichen Straßennetz (z.B. durch Seitenradar<br />

oder Schleifen) ist jeweils eine Zählung pro Monat über je eine Woche an<br />

jeder der angegebenen Zählstellen während der gesamten Bauzeit des betrachteten<br />

Bauabschnitts durchzuführen. Vor Baubeginn des jeweiligen Bauabschnittes ist als<br />

Vergleichsbasis je eine Woche an jeder Zählstelle dieselbe Art der Zählung vorzusehen.<br />

Die Zählungen haben, unterschieden nach Lkw und sonstigen Fahrzeugen, getrennt<br />

für beide Richtungen zu erfolgen. Die Zählungen müssen während der gesamten<br />

Bauzeit der für die Ein- und Ausfahrten relevanten Bauabschnitte durchgeführt<br />

und ausgewertet werden und sind der Umweltbaubegleitung und der UVP-Behörde<br />

im Zuge der Statusberichte quartalsweise zu übermitteln. Folgende<br />

Querschnittszählstellen sind vorläufig festgelegt und in Abhängigkeit des vorliegenden<br />

Routen- und Monitoring-Konzeptes im Einvernehmen mit der UVP-Behörde anzupassen,<br />

wobei auf eine Abstimmung mit den Messstellen der parallel durchzuführenden<br />

Schadstoffemissionen durchzuführen ist:<br />

− Querschnittszählung an der B3 im Bereich der Wiener Stadtgrenze (ca. Km 30,1<br />

nach NÖGIS);<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Querschnittszählung an der B3 im Bereich des Km 29,8 (nach NÖGIS);<br />

Querschnittszählung an der B3 im Zentrum von Groß-Enzersdorf);<br />

Querschnittszählung an der L11 im Bereich des Km 1,3 (nach NÖGIS);<br />

− Querschnittszählung an der L2 im Bereich der Wiener Stadtgrenze bei Km. 0,1<br />

(nach NÖGIS);<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Querschnittszählung an der L2 im Bereich des Km. 1,2 (nach NÖGIS);<br />

Querschnittszählung an der L2 im Bereich des Ortszentrums von Raasdorf;<br />

Querschnittszählung an der L3019 im Bereich der Ortsgrenze von Raasdorf;<br />

Querschnittszählung an der B8 im Bereich bei Km. 13,5 (nach NÖGIS), nahe der<br />

Wiener Stadtgrenze;<br />

Querschnittszählung an der B8 im Bereich des Km 14,3 (nach NÖGIS);<br />

Querschnittszählung an der L2064a im Bereich der Brücke über die Schwechat.<br />

Betriebsphase<br />

Folgende Beweissicherung ist in der Teil- und Vollbetriebsphase notwendig:<br />

(1) Streckenabschnitte der S1:<br />

1.19 Um eine Beweissicherung der tatsächlichen gegenüber der prognostizierten<br />

verkehrlichen Nachfrageentwicklung zu gewährleisten, wird vorgeschrieben, auf folgenden<br />

Streckenabschnitten permanente automatische Zählstellen einzurichten:<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 334


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Auf der S 1 auf der Strecke zwischen Knoten Schwechat und HASt Essling während<br />

des Vollbetriebs der S1;<br />

Auf der S 1 zwischen AST Groß-Enzersdorf und HAST Raasdorf während des<br />

Teil- und Vollbetriebs der S1;<br />

Auf der S 1 zwischen HAST Raasdorf und zukünftigem Knoten S1/S8 während<br />

des Teil- und Vollbetriebs der S1;<br />

− Auf der S 1 zwischen dem zukünftigem Knoten S1/S8 und dem Knoten der<br />

S 1/S 2 während des Teil- und Vollbetriebs der S 1 nach Inbetriebnahme der S8.<br />

− Auf der S 1 südlich des Knotens S 1/A4 nach Vollinbetriebnahme der S1.<br />

Diese Zählstellen sind ab Betriebsbeginn des betreffenden Abschnitts der S 1 jährlich<br />

auszuwerten und mit den prognostizierten Verkehrsbelastungen des relevanten Planfalles<br />

2018, 2025 und in Fortsetzung bis 2030 zu vergleichen. Hierbei ist zu beachten,<br />

welcher relevante Netzausbau zum Zeitpunkt der Zählung der Realität entspricht (abhängig<br />

von den realisierten ergänzenden Maßnahmen wie z.B. S8 etc.). Falls die<br />

prognostizierten Verkehrsbelastungen, getrennt betrachtet für Personen und Lkw-<br />

Verkehr, überschritten werden, ist zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen und zulässigen<br />

Immissionswerte an relevanten Stellen überschritten werden. Gegebenenfalls<br />

sind kompensatorische Maßnahmen einzuleiten, um die Einhaltung der Grenzwerte<br />

sicherzustellen. Nach Durchführung der Messungen und Auswertungen sind die Jahresergebnisse<br />

binnen 4 Monaten gesammelt, ausgewertet und interpretiert der<br />

UVP-Behörde zu übermitteln.<br />

(2) Streckenabschnitte des untergeordneten Straßennetzes:<br />

1.20 Auf den Straßenabschnitten<br />

− der L2 zwischen S 1 und Wiener Stadtgrenze sowie im Ortszentrum von Raasdorf<br />

während des Teil- und Vollbetriebs der S1,<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

der L11 und der L3019 zwischen der Höhe der HAST Raasdorf und der AST<br />

Groß-Enzersdorf während des Teil- und Vollbetriebs der S1;,<br />

der B3 zwischen S 1 und Wiener Stadtgrenze sowie im Ortszentrum von Groß-<br />

Enzersdorf während des Teil- und Vollbetriebs der S1,<br />

am Biberhaufenweg im Bereich der Brücke über das untere Mühlwasser im Stadtgebiet<br />

von Wien während des Teil- und Vollbetriebs der S1;<br />

an der L2064a im Bereich der Brücke der Schwechat während des Vollbetriebnahme<br />

der S1<br />

sind mit Hilfe von Stichproben Querschnittszählungen<br />

- beginnend im Jahr vor der Teil- und Gesamtinbetriebnahme und<br />

- ein Jahr nach der Teilinbetriebnahme<br />

- sowie alle 5 Jahre (2020, 2025, 2030)<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 335


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

- 4 mal pro Jahr einen Monat lang über das Jahr verteilt im Februar, Mai, August, November<br />

durchzuführen und der Entlastungseffekt der Landesstraßen, Ortsdurchfahrten und<br />

Nebenstrassen zu erheben, auszuwerten sowie zu kontrollieren. Nach Durchführung<br />

der Messungen sind die Jahresergebnisse binnen 4 Monaten gesammelt, ausgewertet<br />

und interpretiert der UVP-Behörde zu übermitteln. Falls Überschreitungen der prognostizieren<br />

Entlastungswirkungen der Verkehrsbelastungen des relevanten Planfalles<br />

2018, 2025 und 2030 festgestellt werden (Zwischenjahre sind zu interpolieren), ist zu<br />

überprüfen, ob die vorgeschriebenen und zulässigen Immissionswerte für Lärm und<br />

Luft an den relevanten Stellen überschritten werden. Um den erwünschten und prognostizierten<br />

Entlastungseffekt durch die S 1 nachhaltig sicherzustellen, sind im Falle<br />

von Überschreitungen im betroffenen untergeordneten Straßennetz vom Projektwerber<br />

gemeinsam mit dem zuständigen Straßenerhalter geeignete Maßnahmen zur<br />

nachhaltigen Sicherung der prognostizierten Entlastungswirkung zu konzipieren. Dazu<br />

zählen z.B. niedrigere Tempolimits als derzeit, im Ortsbereich Tempo 30, im Freiland<br />

Tempo 70, Lkw-Durchfahrtsverbote für Lkw > 7,5t; die Überwachung von straßenverkehrsordnungsmäßigen<br />

Ge- und Verboten sind als zugehöriger Teil der verordneten<br />

Maßnahmen einzubeziehen. Diese konzipierten Maßnahmen sind den Ländern Niederösterreich<br />

und Wien, den betroffenen Gemeinden sowie den laut StVO zuständigen<br />

Behörden für das Planungsgebiet zur Entscheidung und Realisierung zu übergeben.<br />

Dies ist der UVP-Behörde anzuzeigen und nachzuweisen.<br />

(3) Teilinbetriebnahme ohne Landesstraßenumfahrungen:<br />

1.21 Erfolgt die Teilinbetriebnahme der S 1 (ohne Tunnel Donau-Lobau) ohne die Landesstraßen-Umfahrungen<br />

Raasdorf und Groß-Enzersdorf, so sind im Bereich<br />

−<br />

−<br />

des Hans Kudlich Rings in Groß-Enzersdorf und in der Raasdorfer Straße nördlich<br />

der Kreuzung mit dem Hans Kudlich Ring,<br />

der Groß-Enzersdorfer Straße L 3019 in Raasdorf (zwischen „Altes Dorf“ und<br />

Kleiner Feldgasse)<br />

mit Hilfe der im Punkt (2) beschriebenen zeitlichen Verteilung der Stichprobenzählungen,<br />

beginnend im Jahr vor der Inbetriebnahme (Teil- und Vollinbetriebnahme der S1)<br />

4-mal pro Jahr einen Monat lang über das Jahr verteilt der Entlastungseffekt der<br />

Ortsdurchfahrten und Nebenstrassen zu erheben, auszuwerten sowie zu kontrollieren.<br />

Nach Durchführung der Messungen sind die Jahresergebnisse binnen 4 Monaten<br />

gesammelt der UVP-Behörde zu übermitteln. Falls Überschreitungen der prognostizieren<br />

Entlastungswirkungen der Verkehrsbelastungen der relevanten Planfälle<br />

2018 und 2025 festgestellt werden, ist zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen und<br />

zulässigen Immissionswerte für Luft und Lärm an relevanten Stellen überschritten<br />

werden. Zu diesem Zweck ist ein Konzept, soweit die Maßnahmen noch nicht durch<br />

vorhandene Verkehrsberuhigung vollständig realisiert sind, durch den Projektwerber<br />

zu erarbeiten und dem Land Niederösterreich und den betroffenen Gemeinden sowie<br />

den laut StVO zuständigen Behörden für das Planungsgebiet zur Entscheidung und<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Realisierung zu übergeben. Dies ist der UVP-Behörde anzuzeigen und nachzuweisen.<br />

Erfolgt eine Realisierung der Landesstraßen-Umfahrungen Raasdorf und Groß-<br />

Enzersdorf, können die Kontrollzählungen am Hans Kudlich Ring und auf der Groß-<br />

Enzersdorfer Straße L 3019 in Raasdorf zwischen Altes Dorf und Kleiner Feldgasse entfallen.<br />

02. Lärm<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Während der Bauphase können Belästigungen durch Baulärm auftreten, die allerdings zeitlich<br />

begrenzt sind, während die Auswirkungen der Betriebsphase Dauerbelastungen darstellen.<br />

Um die Belästigungen durch Baulärm auf ein verträgliches Ausmaß zu reduzieren, wurden<br />

vom Fachgebiet „Humanmedizin“ in Abstimmung mit dem Fachgebiet „Lärm“ die unter<br />

Pkt. 3.4.6 beschriebenen Richtwerte festgelegt. Zu deren Einhaltung sind neben den in der<br />

UVE vorgesehenen Maßnahmen (siehe Pkt. 5.1.1) folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich:<br />

2.1 Entsprechend der EU-Richtlinie 2000/14/EG ist der Einsatz von lärmarmen Geräten<br />

und Maschinen im Bauvertrag verpflichtend vorzuschreiben und umzusetzen.<br />

2.2 Für die Bauphase ist eine Sonderfachperson gemäß RVS 04.05.11 „Umweltschutz,<br />

Bau, Umweltbaubegleitung“ aus dem Fachbereich Lärm zu bestellen und öffentlich<br />

bekannt zu machen. Diese hat auch die unter Pkt. 6.1 des TGA Lärm beschriebenen<br />

Kontrollmessungen durchzuführen, um die Einhaltung der Richtwerte zu überprüfen.<br />

2.3 Werden bei schalltechnischen Kontrollmessungen Überschreitungen vorgegebener<br />

Richtwerte festgestellt, sind die dafür verantwortlichen Ursachen zu lokalisieren und<br />

durch Schutzmaßnahmen zu kompensieren (z. B. Schalldämpfer, Abschirmeinrichtungen,<br />

Reduzierung oder Veränderung des Einsatzes von Geräten, Geschwindigkeitsbeschränkung).<br />

Nach Umsetzung der Maßnahmen sind an den zutreffenden<br />

Messpunkten neuerlich schalltechnische Kontrollmessungen durchzuführen. Die<br />

Maßnahmen sind solange zu verbessern, bis keine Überschreitung der Richtwerte<br />

mehr festgestellt wird.<br />

2.4 Auf Siedlungsstraßen des öffentlichen Straßennetzes sind in bewohnten Gebieten<br />

Massentransporte zu vermeiden.<br />

2.5 Durch den Bauverkehr darf die Pegelanhebung im öffentlichen Straßennetz max. 3<br />

dB betragen.<br />

2.6 Die Verkehrsverbindungen im untergeordneten Straßennetz sind in Wohngebieten<br />

während der Bauarbeiten soweit aufrecht zu erhalten, dass kein Ausweichen auf das<br />

umliegende Straßennetz stattfindet.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

Vom Fachgebiet „Humanmedizin“ wurden in Abstimmung mit dem Fachgebiet „Lärm“ die<br />

unter Pkt. 3.4.3 – 3.4.5 beschriebenen Richtwerte festgelegt. Zu deren Einhaltung sind neben<br />

den in der UVE vorgesehenen Maßnahmen (siehe Pkt. 5.1.2) folgende zusätzliche<br />

Maßnahmen erforderlich:<br />

2.7 Bei transparenten Lärmschutzwänden (z. B. bei Acrylglas) ist ein Vogelanprall durch<br />

geeignete Maßnahmen zu vermeiden.<br />

2.8 Werden im Zuge der Beweissicherung Überschreitungen der Referenzdaten festgestellt,<br />

sind die dafür verantwortlichen Ursachen zu lokalisieren und mit geeigneten<br />

Maßnahmen zu kompensieren. Nach Herstellung der Zusatzmaßnahmen sind an den<br />

zutreffenden Messpunkten neuerlich schalltechnische Kontrollmessungen durchzuführen.<br />

Die Zusatzmaßnahmen sind solange zu verbessern, bis keine Überschreitung<br />

der Referenzdaten mehr festgestellt wird.<br />

Die erforderlichen zusätzlichen objektseitigen (passiven) Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster<br />

und Schalldämmlüfter) sind im TGA „Humanmedizin“ aufgelistet.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

Im EP wurden für die Bauphase ungünstige Kombinationen des Geräteeinsatzes und für<br />

maßgebende Geräte sogar ein Dauereinsatz (Worst Case Szenario) angenommen und an<br />

ausgewählten Punkten die Immissionspegel modellhaft berechnet. Schallpegelmessungen<br />

zur Beweissicherung bzw. zur begleitenden Kontrolle wurden im EP noch nicht festgelegt.<br />

2.9 Schalltechnische Kontrollmessungen sind in den Bauabschnitten „Knoten Schwechat“,<br />

„freie Strecke Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn“, „Knoten Süßenbrunn“, „Nordbzw<br />

Südseite des Tunnels Donau-Lobau“ (hier auch während der Arbeiten für den<br />

Tunnel Donau-Lobau) durch eine Sonderfachperson gemäß RVS 04.05.11 aus dem<br />

Fachbereich Lärm entsprechend der ÖNORM S 5004 mittels einer normgerechten,<br />

geeichten und kalibrierten Messausrüstung im Freiraum (Mikrofonhöhe 4,0 m über<br />

Gelände) oder vor geöffnetem Fenster am Gebäude durchzuführen:<br />

- Halbjährlich während repräsentativem Baubetrieb im Tageszeitraum, Messdauer<br />

mind. 3 Stunden im Bereich der jeweils nächstgelegenen Anrainer<br />

- Wenn von Seite der Anrainer Beschwerden an die Sonderfachperson bzw. den Ombudsmann<br />

herangetragen werden und von dieser die Notwendigkeit von Messungen<br />

festgestellt wird. Messzeitpunkte und Dauer sind von der Sonderfachperson festzulegen.<br />

2.10 Sollten Anlagen zur Nachtzeit betrieben werden, sind entweder schalltechnische<br />

Messungen im Nahfeld der Quellen durchzuführen oder entsprechende Prüfzeugnisse<br />

autorisierter Prüfstellen bzw. Sachverständiger vorzulegen. Die Prüfzeugnisse<br />

müssen Angaben zu den Schallleistungen bzw. Schalldruckpegeln im interessierenden<br />

Betriebszustand (z. B. Regelbetrieb, Volllastbetrieb, Teillastbetrieb, u. dgl.) enthalten.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 338


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

2.11 Ein(e) Sachverständige(r) für Humanmedizin hat alle erhobenen Schallsituationen<br />

gemäß den Vorgaben im TGA Humanmedizin zu beurteilen und bei Überschreitung<br />

der Ziel- und Richtwerte Vorgaben für lärmärmere Baugeräte und/oder für organisatorische<br />

Maßnahmen zu machen.<br />

Betriebsphase<br />

Siehe zu den nachfolgenden Messbereichsfestlegungen auch die Messpunktübersicht der<br />

Abbildungen 20 und 21 in Projekteinlage 06_02-01-01 „Lärmbericht Betriebsphase“.<br />

2.12 Alle schalltechnischen Kontrollmessungen und Berechnungen erfordern folgenden<br />

Bearbeitungsumfang:<br />

o schalltechnische Kontrollmessungen gemäß ÖNORM S 5004<br />

o Verkehrserhebungen nach RVS 04.02.11, Kap. 6<br />

o Erhebung meteorologischer Grunddaten (Windrichtung, Windgeschwindigkeit,<br />

Luftdruck, Temperatur u. dgl.) durch eine Wetterstation während der Messdurchführung<br />

o Nachrechnung der Messergebnisse mit dem, der Schallprognose zugrunde gelegten<br />

Rechenmodell<br />

o Ermittlung der Referenzwerte auf Basis der Emissionsdaten des Projektes<br />

o Vergleich der messtechnisch ermittelten Daten mit den Referenzwerten aus der<br />

Nachrechnung<br />

o individuelle schalltechnische und lärmmedizinische Beurteilung, wie in ÖAL-<br />

Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 beschrieben<br />

2.13 Innerhalb von 6 Monaten nach Verkehrsfreigabe des jeweiligen Abschnittes sind<br />

schalltechnische Kontrollmessungen an repräsentativen Messpunkten gemäß RVS<br />

04.02.11, Kap. 6 und ÖNORM S 5004 im Straßennahbereich (bis etwa 25 m Entfernung<br />

zum nächstgelegenen Fahrbahnrand über eine ausreichende Messzeit durchzuführen<br />

und zwar für folgende Messbereiche im untergeordneten Straßennetz sowie<br />

im Nahbereich der S1:<br />

- Essling, B3<br />

- Guntherstraße<br />

- Groß-Enzersdorf, Raasdorfer Straße<br />

- Groß-Enzersdorf, B 3<br />

- Raasdorf, Eichenweg<br />

- Raasdorf, Markgrafneusiedlerstraße (im Bereich von IP 124)<br />

- Breitenleerstraße<br />

2.14 Innerhalb von 6 Monaten nach Freigabe der Abschnitte „freie Strecke Groß-<br />

Enzersdorf – Süßenbrunn“ und „Knoten Süßenbrunn“ sind schalltechnische Kontrollmessungen<br />

an repräsentativen Messpunkten gemäß RVS 04.02.11, Kap. 6 und<br />

ÖNORM S 5004 im Straßennahbereich (bis etwa 25 m Entfernung zum nächstgelegenen<br />

Fahrbahnrand) über eine ausreichende Messzeit durchzuführen und zwar für<br />

folgende Messbereiche im Nahbereich der S1:<br />

- Ambrosigasse<br />

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- Invalidensiedlung<br />

- Ast Süßenbrunn<br />

2.15 Innerhalb von 6 Monaten nach Gesamtfreigabe sind schalltechnische Kontrollmessungen<br />

an repräsentativen Messpunkten gemäß RVS 04.02.11, Kap. 6 und ÖNORM<br />

S 5004 im Straßennahbereich (bis etwa 25 m Entfernung zum nächstgelegenen<br />

Fahrbahnrand) über eine ausreichende Messzeit durchzuführen und zwar für folgende<br />

Messbereiche im Nahbereich der S1:<br />

- südlich der Ast Mannswörth (z. B. Eisteichstraße)<br />

- Schwechat, Spannweide<br />

- Hast. Essling<br />

- zwischen nördlichem Tunnelportal und Ast Groß-Enzersdorf<br />

- Ambrosigasse<br />

- Invalidensiedlung<br />

- Ast Süßenbrunn<br />

2.16 Zusätzlich sind innerhalb von 6 Monaten nach Gesamtverkehrsfreigabe im Anrainerbereich<br />

Schallimmissionsmessungen an Mess- bzw. Immissionspunkten des EP<br />

durchzuführen, wobei auf die meteorologischen Einflüsse sowie auf eine eindeutige<br />

Immissionszuordnung zu achten ist (Eintrag der S1-Nord):<br />

- IP 1 (Schwechat, Mannswörtherstraße) – Messung bei „Volllast“ der Tunnellüftung<br />

Süd (unter „Volllast“ ist die gleichzeitige Schaltung der Absaugung der Tunnelluft<br />

über die Längslüftung, die Absaugung der Tunnelluft und Frischluftzufuhr über die<br />

Querlüftung und die Frischluftzufuhr über die Längslüftung zu verstehen.)<br />

- MP 1 (Wien, Invalidensiedlung)<br />

- MP 2 (Wien, Schöpfleithnersiedlung)<br />

- MP 1 (Schwechat, Spannweide)<br />

- MP 2 (Schwechat, Sendnergasse)<br />

03. Erschütterungen und Sekundärschall, Kriegsmittel<br />

In den Fachbeiträgen zur UVE [1,2,3] sind alle seitens der Projektwerberin vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen aufgelistet und ggf. planlich dargestellt.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

3.1. In Tabelle 20 in Erschütterungen und Sekundärschall, P. Steinhauser, Zl.<br />

1434_A/0825, Sept. 2009, Einlage 6-3.1 werden Unbedenklichkeitsbereiche für verschiedene<br />

Bauarbeiten aus der Sicht des Erschütterungsschutzes bezogen auf die<br />

Gebäudeklassen nach ÖNORM S 9020 angegeben. Bei Annäherung an ein Gebäude<br />

ist dann Vorsicht geboten, wenn die in Tabelle 20 angegebenen Entfernungen unterschritten<br />

werden. Erst ab diesen Entfernungen besteht zunehmend die Gefahr einer<br />

Grenzwertüberschreitung. Bei Unterschreitungen der in Tabelle 20 angegebenen Distanzen<br />

zu den Schutzobjekten sind Erschütterungsmessungen durchzuführen, um die<br />

Einhaltung der Schwinggeschwindigkeitsgrenzwerte von Tabelle 18 zu sichern.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

3.2. Die geplanten Untersuchungsbereiche für die Kriegsmittelerkundung sind aus dem<br />

Plan Geplanter Untersuchungsbereich Kriegsmittelerkundung, P. Steinhauser, Sept.<br />

2009, Einlage 6-3.4. ersichtlich. Um ein erschütterungsbedingtes Detonationsrisiko<br />

bei Bauarbeiten zu vermeiden, sind die in Tabelle 3 in Erschütterungsschutz vor<br />

Blindgängerdetonationen, P. Steinhauser, Zl. 1523_A/0927, Dez. 2009, Einlage 6-3.3<br />

angeführten Sicherheitsabstände einzuhalten. Dies bedeutet, dass Erkundungsarbeiten<br />

zur Blindgängerortung bis zu diesen Entfernungen über den tatsächlichen Bereich<br />

der Bauarbeiten hinaus auszudehnen sind.<br />

3.3. Vor Beginn der Bauarbeiten für die freie Strecke Nord bzw. den Tunnel Donau-Lobau<br />

ist der Zustand der Straßen für die Massentransporte im Nahbereich von Wohnbauten<br />

zu überprüfen. Eine schlechte Qualität der Fahrbahnoberfläche (Schlaglöcher,<br />

Belagsunebenheiten, Niveauunterschiede zwischen Fahrbahn und Schachtdeckeln,<br />

Splitt, massive Verunreinigugen etc) ist zu vemeiden. Ggf. ist die Fahrbahn in Abstimmung<br />

mit dem Straßenerhalter zu sanieren.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

3.4. Vor Beginn der Bauarbeiten sind alle Gebäude in einem ausreichend breiten Streifen<br />

(etwa 70 m beidseits der Trasse) von einem Fachmann hinsichtlich Gebäudezustand<br />

und bestehenden Bauschäden genau aufzunehmen (Risskartierung). Im Falle besonderer<br />

Gründe (Bauzustand, Denkmalschutz, aber auch berechtigter Anrainerwünsche,<br />

etc.) wird diese Risskartierung auch bei Gebäuden innerhalb von 140m beidseits<br />

der Trasse empfohlen.<br />

Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase können Schäden an Bauwerken sowie Beeinträchtigungen der Anrainer<br />

ausgeschlossen werden. Es sind somit keine Beweissicherungen und Kontrollen erforderlich.<br />

04. Luftschadstoffe und Klima<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Die im Folgenden angeführten Maßnahmen sind größtenteils bereits im Einreichprojekt enthalten<br />

und somit fester Projektbestandsteil.<br />

In der UVE angeführte Maßnahmen:<br />

4.1. Die zum Einsatz gelangenden Baumaschinen mit Verbrennungsmotor müssen der<br />

Emissionsstufe IIIa gemäß BGBl.II Nr. 136/2005 entsprechen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

4.2. Befestigung der intensiv genutzten Bereiche der Baustelleneinrichtungen und der<br />

Zufahrtsstraßen mit Asphalt sowie Einsatz von Kehrmaschinen (Nasskehren erforderlich!).<br />

4.3. Staubfreie Befestigung der fertigen gestellten Fahrbahnen bei den beiden Bauphasen<br />

Tunnel OBW Süd und Nord und Reinhaltung derselben.<br />

4.4. Berieselung und Feuchthaltung unbefestigter Flächen, auf denen interne Fahrbewegungen<br />

erfolgen. Diese Maßnahme ist ganzjährig durchzuführen. Eine Konkretisierung<br />

dieser UVE-Maßnahme findet sich unter Maßnahme 4.23<br />

4.5. Reifenwaschanlagen am Übergang von unbefestigtem zu befestigtem Bereich sowie<br />

regelmäßiges Reinigen der Anlage inklusive Austauschen des Waschwassers.<br />

Maßnahmen betreffend Materialaufbereitung und –umschlag sowie Materiallager:<br />

4.6. Die Errichtung und der Betrieb von Material-, Erdaushub- oder Humuszwischenlagern,<br />

Baulager, Materialaufbereitungen, Asphaltmischanlagen und dergleichen sind<br />

nur in einem Mindestabstand von 500m von Wohnanrainern zulässig, sofern sie nicht<br />

bereits in den Ausbreitungsberechnungen der Bauphase berücksichtigt sind.<br />

4.7. Bei Materialaufbereitungen und -umschlag hat eine Staubbindung durch Feuchthalten<br />

des Materials mittels gesteuerter Wasserbedüsung zu erfolgen.<br />

4.8. Ev. Feinzerkleinerungsanlagen sind mit Entstaubungsanlagen nach dem Stand der<br />

Technik zu bestücken. Es dürfen nur Zerkleinerungsmaschinen verwendet werden,<br />

die das Aufgabegut durch Druck zerkleinern. Förderbänder im Freien sind abzudecken<br />

und alle Übergabestellen sind zu kapseln.<br />

4.9. Spritzbetonanwendungen sind im Nassspritzverfahren mit alkalifreien Zusatzmitteln<br />

auszuführen.<br />

4.10. Die Füll- und Abzugsaggregate von Silos für staubhaltige oder feinkörnige Güter sind<br />

geeignet abzukapseln und allfällige Verdrängungsluft zu entstauben.<br />

4.11. Lagerstätten mit Schüttgütern sind durch ausreichende Befeuchtung staubfrei zu halten.<br />

4.12. Der Transport von Erdmaterial darf nur in erdfeuchtem Zustand erfolgen.<br />

4.13. Zwischenlager von Erdaushubmaterial sind - soweit vegetationstechnisch möglich mit<br />

einer Zwischensaat zu begrünen, ansonsten ständig feucht halten.<br />

Maßnahmen betreffend Baustellenverkehr:<br />

4.14. Die Zu- und Abfahrten zur Baustelle haben ausschließlich auf staubfrei befestigten<br />

Wegen zu erfolgen, die ständig von Erdmaterial rein zu halten sind.<br />

4.15. Nicht staubfrei befestigte Wege, Lagerflächen etc. innerhalb der Baustelle sind ständig<br />

feucht zu halten.<br />

4.16. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Baustelle ist mit 30 km/h zu begrenzen.<br />

Die Einhaltung dieser Vorschreibung ist durch die ökologische Bauaufsicht<br />

zu kontrollieren.<br />

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4.17. Die für die Transportfahrten eingesetzte Fahrzeugflotte muss dem österreichischen<br />

Flottendurchschnitt im jeweiligen Baujahr entsprechen. Dies ist durch die einzurichtende<br />

ökologische Bauaufsicht stichprobenweise zu überprüfen und zu dokumentieren.<br />

Anforderungen an Maschinen und Geräte:<br />

4.18. Baumaschinen und Geräte mit Dieselmotoren mit mehr als 18 kW dürfen auf der<br />

Baustelle nur eingesetzt werden, wenn sie mit Partikelfiltersystemen ausgestattet<br />

sind. Die Partikelfilter müssen einen Abscheidegrad „Anzahlkonzentration“ im Partikel-Größenbereich<br />

20-300nm von mehr als 95% und einen Abscheidegrad „EC Massenkonzentration“<br />

von mehr als 90% aufweisen.<br />

Sonstige Maßnahmen:<br />

4.19. Geschüttete Flächen und Böschungen sind zum vegetationstechnisch nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt zu bepflanzen; bis dahin sind sie ständig feucht zu halten.<br />

4.20. Materialverfuhren innerhalb der Baustelle dürfen nur entlang der Trasse durchgeführt<br />

werden. Der An- und Abtransport von Material hat so weit wie möglich über das hochrangige<br />

Verkehrsnetz und unter Vermeidung von Ortsdurchfahrten zu erfolgen. Ein<br />

Materialtransportkonzept ist im Hinblick auf eine möglichst geringe Zusatzbelastung<br />

der Wohnbevölkerung zu erarbeiten und mit der ökologischen Bauaufsicht abzustimmen.<br />

4.21. Die Baustellen sind während der Bauphase von einer fachlich einschlägig qualifizierten<br />

ökologischen Bauaufsicht (Umweltbaubegleitung) laufend zu überprüfen. Die ökologische<br />

Bauaufsicht hat die Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen zu veranlassen.<br />

4.22. Es ist eine geeignete Anlaufstelle für Beschwerden der von Staubbelastungen durch<br />

Bautätigkeiten betroffenen Anrainer einzurichten (z.B. Ombudsmann). Diese Anlaufstelle<br />

ist in geeigneter Weise kundzumachen (z.B. auf Baustellentafeln). Einlangende<br />

Beschwerden sind der ökologischen Bauaufsicht nachweislich mitzuteilen, die daraufhin<br />

die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen verstärkt zu überwachen hat.<br />

4.23. Alle nicht staubfrei befestigten Baustraßen und Manipulationsflächen sind, sobald sie<br />

im Zeitraum 1. März bis 1. Dezember benutzt werden, bei Trockenheit (= kein Niederschlag<br />

innerhalb der letzten 12 Stunden in den Monaten Mai, Juni, Juli und August,<br />

ansonsten kein Niederschlag innerhalb der letzten 24 Stunden) feucht zu halten. Die<br />

Befeuchtung ist bei Betriebsbeginn zu beginnen und im Falle der Verwendung eines<br />

manuellen Verfahrens zumindest alle 4 Stunden bis zum Betriebsende zu wiederholen.<br />

Bei manueller Berieselung (z.B. Tankfahrzeug, Vakuumfass) sind als Richtwert<br />

3 l Wasser pro m² anzusehen.<br />

4.24. Im Zeitraum 1. Dezember bis 1. März bzw. wenn aufgrund zu tiefer Lufttemperaturen<br />

eine Staubbindung mittels Beregnung nicht möglich ist sind bei Trockenheit (= kein<br />

Niederschlag innerhalb der letzten 24 Stunden) alle benutzten Fahr- und Manipulationsflächen<br />

zur Staubbindung mit Calzium-Magnesium-Acetat zu besprühen. Dabei ist<br />

100 g CMA/m² in 25%-iger Lösung an jedem zweiten Betriebstag flächendeckend<br />

aufzubringen. Bei stabiler Schneedecke kann auf die Behandlung verzichtet werden.<br />

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4.25. Die Umsetzung sämtlicher beauflagten Maßnahmen ist während der gesamten Bauphase<br />

durchgehend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das der Behörde auf<br />

Anfrage vorzulegen ist. Diese Aufzeichnung hat für jede einzelne Maßnahme und jeden<br />

Teilabschnitt zu enthalten: Maßnahme, Ort/Teilabschnitt, Beginn und Ende (Tag,<br />

Uhrzeit), eingesetzte Mengen (Wasser, CMA). Alternativ sind in Absprache mit der<br />

Behörde und dem Sachverständigen für Luftschadstoffe und Klima auch andere Dokumentationssysteme<br />

(z.B. Webcams) denkbar, die die nachweisliche Einhaltung der<br />

Auflagen erkennen lassen.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

4.26. Zur Überwachung der Einhaltung der Betriebszeiten der Lüftung gemäß der Projektbeschreibung<br />

ist eine Aufzeichnung der Betriebszeiten , sowie die Angabe der Parameter<br />

Abluftvolumenstrom der Lüfter und Ausblasgeschwindigkeit am Schachtkopf<br />

auf halbjährlicher Basis zum 15. Februar und 15. August der Genehmigungsbehörde<br />

vorzulegen.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

4.27. Die im Rahmen der Beweissicherung und begleitenden Kontrolle durchgeführten<br />

Messungen sind durch hiefür fachlich qualifizierte Institutionen durchzuführen. Die<br />

fachliche Eignung hinsichtlich Luftgütemessungen ist entweder durch entsprechende<br />

Referenzprojekte, oder eine Qualitätssicherung oder eine Akkreditierung nachzuweisen.<br />

Bauphase<br />

4.28. Während der Bauphase sind als Beweissicherung Luftgütemessungen (PM10,<br />

PM2.5, NO2) auf kontinuierlicher Basis mit entsprechender Datenübertragung zu einer<br />

noch zu definierenden Überwachungsstelle (vorzugsweise im Wirkungsbereich<br />

der Stadt Wien oder des Landes NÖ) und online Abfragemöglichkeit und Direktinformation<br />

der ökologischen Bauaufsicht zu installieren. Die Messung der Feinstaubkonzentration<br />

hat kontinuierlich zu erfolgen.<br />

Bei baubedingten Überschreitungen eines PM10-Wertes von 300 µg/m³ als gleitender<br />

3-Stundenmittelwert sind durch die ökologische Bauaufsicht kurzfristig und kurzzeitig<br />

über die bestehenden Maßnahmen hinaus weitere emissionsreduzierende Maßnahmen<br />

anzuordnen und deren Umsetzung zu überwachen. Bei weiterhin steigenden<br />

Konzentrationen sind die Maßnahmen bis hin zum Baustopp in diesem Bereich zu<br />

verschärfen. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind so lange aufrecht zu erhalten, bis<br />

die baubedingten Zusatzbelastungen wieder merklich unter 300 µg/m³ im 3­<br />

Stundenmittel abgesunken sind.<br />

Zusätzlich ist der gleitende 24 Stundenmittelwert zu erheben. Bei Überschreitung eines<br />

gleitenden 24 Stundenmittelwertes von 150 µg/m³ und Gleichzeitigkeit mit einem<br />

mehr als 50 µg/m³ höherer Wert einer Vergleichsmessstelle auftritt ist durch die ökologische<br />

Bauaufsicht eine Ursachenerhebung durchzuführen und sind derartige Zustände<br />

durch Maßnahmenanpassung zu unterbinden. Als Vergleichsmessstellen sind<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

die Messstelle Lobau für die nordseitig gelegenen Bauaktivitäten und Schwechat für<br />

die südseitig gelegenen heranzuziehen.<br />

Die Aufstellungsorte der Messgeräte sind im Bereich der gemäß Ausbreitungsberechnung<br />

am höchsten belasteten Gebiete beim Baufeld Knoten Schwechat (ev.<br />

Mannswörther Straße), OBW Nord (Bereich Guntherstraße/B3 sowie Siedlung östlich<br />

des Autokinos) und Süßenbrunn in Abstimmung mit der Behörde festzulegen. Die Berichtlegung<br />

hat vierteljährlich mit dem mit dem 15. des Folgemonats zu erfolgen.<br />

Während der Zeit der Teilverkehrsfreigabe ist in Raasdorf an der LH2 Markgrafneusiedler<br />

Straße (zwischen Altes Dorf und Lange Feldgasse) eine temporäre Luftgütemessstation<br />

mit den Schadstoffparametern PM10, PM2.5 und NOx (NO2 und NO)<br />

über einen Zeitraum von 8 Wochen im Winter (Dezember – Februar) und im Sommer<br />

(Juni - Oktober) einzurichten. Die Berichtlegung hat zum 15. Februar, 15. Mai, 15.<br />

August und 15. November. Sollte zum Zeitpunkt der Teilfreigabe die Ortsumfahrung<br />

Raasdorf bereits realisiert sein, so kann diese Beweissicherung entfallen.<br />

Bei der Auswahl der Messorte ist auf das Routen- und. Monitoring Konzept im<br />

UVPTeilgutachten Verkehr (siehe ebendort Kapitel 5: Beweissicherung und begleitende<br />

Kontrolle) und die im Teilgutachten Verkehr (siehe ebendort Kapitel 6: Beweissicherung<br />

und begleitende Kontrolle) vorgeschlagenen Orte für die<br />

Querschnittszählungen Bedacht zu nehmen. Die endgültigen Messorte sind nach<br />

Vorlage des Routenkonzeptes im Einvernehmen mit der UVP-Behörde festzulegen.<br />

Betriebsphase<br />

4.29. In der Betriebsphase ist im Bereich der maximalen Zusatzbelastungen durch die Betriebslüftungen<br />

Süd (Bereich Auf der Ried 17 - 21) und Nord (Bereich südlicher Teil<br />

des Waidhagenweges 10 - 18 bzw. südlicher Bereich der Autokinostraße) ein kontinuierliches<br />

Luftgütemonitoring hinsichtlich NO 2 , PM10 und PM2.5 zu betreiben. Nach<br />

einer Laufzeit von 5 Jahren ist die Notwendigkeit dieses Beweissicherungsverfahrens<br />

zu überprüfen und gegebenenfalls das Monitoring zu verlängern. Die Berichtlegung<br />

hat halbjährlich mit dem 15. Februar, und 15. August zu erfolgen.<br />

Die endgültigen Messorte sind vor Gesamtverkehrsfreigabe im Einvernehmen mit der<br />

UVP-Behörde festzulegen.<br />

05. Humanmedizin<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Luftschadstoffe<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Lärm:<br />

5.1. Objektseitige Maßnahmen bei IP8 (sind vor Baubeginn umzusetzen).<br />

5.2. Bei Spundwandrammen mit Gesamtpegel von maximal 75 dB über eine Dauer von ≤4<br />

Wochen sind die Arbeiten werktags Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 durchzuführen.<br />

5.3. Bei Spundwandrammen mit Gesamtpegel von 75 dB bis ≤85 dB über eine Dauer von<br />

≤1 Wochen sind die Arbeiten werktags Montag bis Freitag von 7:00 und 18:00 mit Einhaltung<br />

einer Mittagspause von 2 Stunden durchzuführen.<br />

5.4. Sollte am - entgegen der Planung - Samstag gearbeitet werden, sind lärmintensive<br />

Arbeiten im Bereich von lärmexponierten Anrainern grundsätzlich nicht durchzuführen.<br />

Können diese Arbeiten aus technischen Gründen nicht an einem Werktag durchgeführt<br />

werden, sind die unmittelbar betroffenen Anrainer rechtzeitig zu informieren.<br />

5.5. Gleichbleibende Dauergeräusche (Pumpen, Bewetterung): Der maximaler Eintrag<br />

beim nächstgelegenen Anrainer soll in der Nacht 43 dB und am Tag 53 dB nicht überschreiten.<br />

5.6. Im bestehenden Straßennetz darf die Pegelanhebung durch den Bauverkehr maximal<br />

3 dB betragen.<br />

Erschütterungen<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Lichtimmissionen<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

Luftschadstoffe<br />

Aus medizinischer sind bei keinem Untersuchungsabschnitt - einschließlich Lüftungszenario<br />

20/80 - und bei keiner Zulaufstrecke Maßnahmen erforderlich; ebenso nicht bei einer Stausituation<br />

im Tunnel und bei einer Geschwindigkeitsänderung von 80 km/h auf 100 km/h.<br />

Lärm:<br />

5.7. Aus medizinischer Sicht sind zusätzlich objektseitige Maßnahmen - Lüfter bzw. Lärmschutzfenster<br />

mit Lüfter - bei Wohnanrainern in den folgenden Bereichen unbedingt erforderlich.<br />

Details sind in einem Schallschutzprojekt auszuarbeiten. Dieses Schallschutzprojekt<br />

ist der UVP-Behörde bis spätestens 3 Monate vor den entsprechenden Verkehrsfreigaben<br />

auf Verlangen vorzulegen. Die objektseitigen Maßnahmen sind vor den entsprechenden<br />

Verkehrsfreigaben der S 1 Lobau umzusetzen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Gesamtverkehrsfreigabe 2025<br />

Siedlungsbereich Groß-Enzersdorf - Süßenbrunn:<br />

Anrainer RP1, RP10, RP13, RP14, RP15, RP16, RP18, RP19, RP22, RP25, RP28,<br />

RP70, RP75, RP279, RP280, RP419.<br />

Siedlungsbereiche im untergeordneten Netz (Hausnummer oder Positionsbezeichnung):<br />

- Esslinger Hauptstraße: 63.<br />

- Telefonweg: 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 9, 7, 3, 5.<br />

- Süßenbrunnerplatz: 6, Position 16.2, 7, 8, 9, 5 (laut UVP Teilgutachten Nr. 02).<br />

- Süßenbrunner Hauptstraße: 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 38, 36, 34, 32, 30, 28,<br />

26, 10.<br />

- Wiener Straße: 10, 21, 19, 17, 11, 9, 7, 5, 3, 1.<br />

- Bruck-Hainburger Straße: Position 20.1, 1, 1a, 3, 5, 7, 25, 22, 10, 18, 14.<br />

- L1 Markgrafneusiedl zw. L6 Wagramer Str. Und L2 Altes Dorf: 6 Häuser (Positionen<br />

47.1 bis 47.6).<br />

- Wiener Str./Auweg: Position 41/59.2.<br />

- Wiener Straße: 91, 89, 87, 85, 83, 81, 79, 77, 75, 73, 71, 69, 67, 65, 63, 61, 59, 57,<br />

51, 49, 47, 45, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 55, 58, 60, 62, 64, 66, 68, 70,<br />

72, 74.<br />

- Donau Bundesstraße: 57, 1.<br />

- Probstdorfer Straße, Donau Bundesstr.: 2, 3; Teichweg 7.<br />

Teilverkehrsfreigabe 2025 ohne Einbeziehung der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf<br />

und Raasdorf<br />

Anrainer IP41, IP42, IP43, IP44, IP45, IP46, IP53, IP54, IP57, IP59, IP60, IP61, IP62, IP63,<br />

IP66, IP67, IP68, IP69, IP70, IP71, IP72, IP73, IP123 und IP124 (die IPs entsprechen den<br />

Hausnummern Hans Kudlich Ring Nr. 3, 4, 13, 21 27 und Raasdorferstraße Nr. 2, 3, 7, 8, 12,<br />

13, 15, 18, 22a, 28, 38).<br />

Teilverkehrsfreigabe 2025 mit Einbeziehung der lokalen Umfahrungen Großenzersdorf<br />

und Raasdorf<br />

Anrainer IP43 und IP44.<br />

Erschütterungen<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Aus medizinischer Sicht sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 347


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

06. Wald<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Maßnahmen zur Hintanhaltung nachteiliger Auswirkungen für die umliegenden Wälder:<br />

6.1. Vor Beginn der Bauarbeiten sind alle benachbarten Waldbestände durch eine physische<br />

Absperrung (fixer Bauzaun oder massive Abplankung) von den Baubereichen<br />

abzugrenzen. Die Absperrung ist während der gesamten Bauzeit des jeweiligen Abschnitts<br />

funktionstüchtig zu erhalten.<br />

6.2. Das Befahren von nicht zur Rodung bewilligten Waldbeständen sowie das Ablagern<br />

von Materialien aller Art in nicht zur Rodung bewilligten Waldbeständen ist verboten.<br />

6.3. Nicht staubfrei befestigte Baustraßen sind in einem Umkreis von 50 m von Waldbeständen<br />

ständig feucht zu halten.<br />

6.4. Die Projektwerberin hat den Waldeigentümern gegebenenfalls nachweislich anzubieten,<br />

Schäden, die sich auf Grund der Rodungen oder der Bauarbeiten in den benachbarten<br />

Waldbeständen durch Windwurf oder andere mit der Errichtung des Vorhabens<br />

in direktem Zusammenhang stehende Ereignisse einstellen, auf eigene Kosten<br />

spätestens im Jahr nach dem Schadeintritt durch Rekultivierung in Abstimmung mit<br />

der örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde zu beheben.<br />

6.5. Das bestehende Forst- und Güterwegenetz ist während der gesamten Bauzeit soweit<br />

aufrechtzuerhalten, dass die für die ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung erforderlichen<br />

Tätigkeiten in allen Waldflächen in der Umgebung der Trasse durchgeführt<br />

werden können. Bewirtschaftungserschwernisse und -einschränkungen sind angemessen<br />

zu entschädigen.<br />

6.6. Befristete Rodungen sind in der dem Bauende folgenden vegetationstechnisch<br />

nächstmöglichen Pflanzperiode mit standortgerechten Baumarten der potentiellen natürlichen<br />

Vegetation wiederzubewalden. Entlang neuer süd-, südost- und südwestseitiger<br />

Randlinien im Bereich angrenzender Bestände im Stangenholz-, Baumholz oder<br />

Altholzalter hat die Wiederbewaldung auf einem durchgehenden Streifen von 5 - 10<br />

m Breite mit mindestens 30% raschwüchsigen, standortgerechten Pionierbaumarten<br />

(Silberweide, Weißpappel, Graupappel, Schwarzpappel, Traubenkirsche, Grauerle,<br />

Birke) zu erfolgen.<br />

6.7. Der für die Bauphase vorgesehene Ersatzbrunnen für die OMV (Brunnen C1, D1) ist<br />

so zu betreiben, dass Waldflächen im Sinne der forstrechtlichen Bestimmungen maximal<br />

2 Vegetationsperioden (Monate April – September) von Grundwasserabsenkungen<br />

über 10 cm betroffen sind.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

Maßnahmen zur Hintanhaltung nachteiliger Auswirkungen für die umliegenden Wälder:<br />

6.8. Die Projektwerberin hat den Waldeigentümern gegebenenfalls nachweislich anzubieten,<br />

Schäden, die sich in den benachbarten Waldbeständen durch Windwurf oder an­<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 348


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

dere mit dem Betrieb des Vorhabens in direktem Zusammenhang stehende Ereignisse<br />

einstellen, auf eigene Kosten spätestens im Jahr nach dem Schadeintritt durch<br />

Rekultivierung in Abstimmung mit der örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde zu beheben.<br />

6.9. Das bestehende Forst- und Güterwegenetz ist während der gesamten Betriebszeit<br />

soweit aufrechtzuerhalten, dass die für die ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung<br />

erforderlichen Tätigkeiten in allen Waldflächen in der Umgebung der Trasse<br />

durchgeführt werden können. Bewirtschaftungserschwernisse und -einschränkungen<br />

sind angemessen zu entschädigen.<br />

Maßnahmen zum Ausgleich des Verlustes der Wirkungen des Waldes:<br />

6.10. Zur Wiederherstellung der durch die dauernde Rodung im Gesamtausmaß von<br />

43.193 m² entfallenden Wirkungen des Waldes sind Ersatzaufforstungen im Mindestausmaß<br />

von 43.193 m² vorzunehmen.<br />

6.11. Die Ersatzaufforstungen sind möglichst auf den im Einreichprojekt (UVE-FB. Forstwirtschaft<br />

und Jagdwirtschaft, Einlagen 8-2.1, 8-2.7.1, 8-2.7.2, 8-2.7.3) angeführten<br />

Aufforstungsflächen vorzunehmen. Können die dafür erforderlichen Vereinbarungen<br />

mit den Grundeigentümern nicht erzielt werden, sind die Aufforstungen möglichst im<br />

Nahbereich der Rodeflächen, jedenfalls aber in den Standortgemeinden (Wien,<br />

Schwechat, Groß-Enzersdorf, Raasdorf, Aderklaa) durchzuführen. Die Flächen haben<br />

hinsichtlich Gesamtumfang und Standortqualität jenen zu entsprechen, die im Einreichprojekt<br />

als Ersatzaufforstungen ausgewiesen wurden. Insbesondere haben die<br />

Ersatzaufforstungsflächen einen bewuchsfähigen Oberboden in einer Mindeststärke<br />

von 60 cm aufzuweisen; der durchwurzelbare Bodenhorizont hat eine Stärke von<br />

mindestens 200 cm aufzuweisen.<br />

6.12. Eine planliche Darstellung der genauen Lage der Ersatzaufforstungs- und Waldverbesserungsflächen<br />

und die Zustimmungserklärungen der Grundeigentümer sind der<br />

Behörde bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Rodungen vorzulegen. Die Vorschriften<br />

in Bezug auf die Einhaltung von Abständen zu landwirtschaftlichen Grundflächen<br />

im Bundesland Niederösterreich nach dem NÖ Kulturflächenschutzgesetz<br />

2007 bzw. im Bundesland Wien nach dem Gesetz über die Mindestpflanzabstände<br />

für Kulturpflanzen von Grundstücksgrenzen 1976 einzuhalten.<br />

6.13. Für die Ersatzaufforstungen dürfen nur standortheimische Baum- und Straucharten<br />

verwendet werden, die der jeweiligen potentiellen Waldgesellschaft entsprechen. Der<br />

Laubholzanteil hat dabei 100% zu betragen. Die Mindestpflanzenanzahl hat bei den<br />

Bäumen 2.500 Stück je ha zu betragen, wobei eine Pflanzengröße von 50/70 bis<br />

60/100 zu wählen ist. Für die Rand- und Traufengestaltung sind neben Bäumen auch<br />

heimische, standorttaugliche Sträucher wie Hasel, Gelber und Roter Hartriegel, Pfaffenhütchen,<br />

etc. zu verwenden.<br />

6.14. Die Ersatzaufforstungen sind mittels Zäunung oder Einzelschutz so lange gegen<br />

Wildverbiss zu sichern, bis sie gesichert sind.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 349


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

6.15. Zur Überwachung der Einhaltung der im Einreichprojekt enthaltenen und der im UVP-<br />

Verfahren vorgeschriebenen Maßnahmen ist eine fachkundige ökologische Bauaufsicht<br />

zu bestellen.<br />

Betriebsphase<br />

Es sind keine Maßnahmen für die Beweissicherung und begleitende Kontrolle während der<br />

Betriebsphase vorgesehen.<br />

07. Jagd und Wildökologie<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

7.1. Vor Baubeginn ist die Verfügungsberechtigung über die Grundflächen, auf denen die<br />

im Projekt vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen – insbesondere Gehölzpflanzungen<br />

im Bereich von Wildquerungshilfen - durchgeführt werden sollen, der UVP-Behörde<br />

schriftlich nachzuweisen.<br />

7.2. Wildzäune entlang der S 1 sind mit Zaungitter entsprechend der RVS 04.03.12 Wildschutz<br />

auszuführen. Der Wildzaun muss hasen- und rehwilddicht sein und eine wirksame<br />

Höhe von mindestens 1,8 m aufweisen. Der Wildzaun ist auch schwarzwilddicht<br />

zu errichten, indem am unteren Ende des Gitters mindestens zwei Reihen Stacheldraht<br />

angebracht werden und das Gitter im Boden verankert wird.<br />

7.3. Bei der als Maßnahme 13 (UVE-Einlage 8-2.1 „Forstwirtschaft und Jagdwirtschaft“)<br />

vorgesehenen Anbringung von Wildwarneinrichtungen sind die Beobachtungen und<br />

Erkenntnisse der örtlichen Jägerschaft zu berücksichtigen.<br />

7.4. Im Umkreis von 250 m von den vorgesehenen Grünbrücken bei Projekt-km 26.3,<br />

28.7, 29.9, 31.8 und 33.1 dürfen außerhalb des in der UVE definierten Baufeldes keine<br />

Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen, Maschinenabstellplätze, Materialaufbereitungsanlagen<br />

o. dgl. errichtet werden.<br />

7.5. Bei jeder Wildquerungshilfe bzw. Wildtierpassage sind Anschlussleitpflanzungen<br />

gem. RVS 04.03.12 im Einvernehmen mit der Umweltbaubegleitung vorzunehmen.<br />

Die Höhe der gehölze hat bereits bei der Pflanzung mindestens 2 m zu betragen.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

7.6. Sämtliche Wildzäune, Wildquerungseinrichtungen und Wildleitstrukturen sind auf Bestandsdauer<br />

der S 1 vom Straßenhalter zu betreuen, ordnungsgemäß instand zu halten<br />

bzw. erforderlichenfalls instand zu setzen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 350


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

7.7. Die Funktionalität sämtlicher Wildleitstrukturen ist auf Bestandsdauer der S 1 sicher<br />

zu stellen. Sollte es zu Funktionsbeeinträchtigungen kommen, sind geeignete Maßnahmen<br />

zu setzen, um die Funktionalität wiederherzustellen (Gehölzpflanzungen,<br />

Beseitigung von Querungshindernissen).<br />

Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle<br />

Bauphase<br />

7.8. Vor Baubeginn ist eine Person, die über eine wildökologische und jagdliche Ausbildung<br />

verfügt, als wildökologische Bauaufsicht zu bestellen, welche die Überwachung<br />

der projekt- und bescheidgemäßen Bauausführung, der Errichtung der Wildzäune<br />

und der Wildquerungseinrichtungen sowie die Beweissicherung hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit<br />

der Wildzäune und der Wildquerungseinrichtungen vorzunehmen hat.<br />

Die Wahrnehmungen der wildökologischen Bauaufsicht sind in einem Protokoll festzuhalten<br />

und mindestens einmal jährlich der UVP-Behörde zu übermitteln.<br />

Betriebsphase<br />

7.9. Die Wildzäune sind in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung der S 1 im Zuge der<br />

wildökologischen Bauaufsicht laufend auf ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit zu<br />

kontrollieren. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese zu beseitigen. Die Kontrollergebnisse<br />

und ein Bericht über eventuelle Maßnahmen sind zumindest einmal<br />

jährlich schriftlich an die UVP-Behörde zu übermitteln.<br />

7.10. Die Wildquerungseinrichtungen sind in den ersten fünf Jahren nach Inbetriebnahme<br />

im Zuge der wildökologischen Bauaufsicht hinsichtlich ihrer Annahme durch das Wild<br />

zu kontrollieren. (Fährten, Interviews über Beobachtungen der örtlichen Jägerschaft )<br />

Sollten Mängel wie z.B. Querungshindernisse, Lücken in der Anschlussleitpflanzung<br />

festgestellt werden, sind diese zu beseitigen. Die Kontrollergebnisse und ein Bericht<br />

über eventuelle Maßnahmen sind zumindest einmal jährlich spätestens zu Jahresende<br />

schriftlich an die UVP-Behörde zu übermitteln.<br />

08. Boden und Landwirtschaft<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Boden<br />

8.1. Temporär beanspruchte Baustelleneinrichtungsflächen, Materialzwischenlager, Baulager<br />

und Zufahrten haben sich auf die in den Einreichunterlagen dafür ausgewiesenen<br />

Flächen im vorgesehenen Flächenausmaß zu beschränken.<br />

8.2. Das Befahren von Böden mit natürlichem Bodenaufbau außerhalb der im Grundbedarfsplan<br />

für die Bauphase ausgewiesenen Flächen ist durch geeignete Maßnahmen<br />

(z.B. Schutzeinrichtungen, Bauzaun) zu verhindern.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 351


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

8.3. Die Rekultivierung temporär beanspruchter Flächen ist ausschließlich mit – zuvor<br />

getrennt gelagertem - Oberboden / Humus aus dem Projektgebiet durchzuführen. Bei<br />

der Wiederherstellung dieser Böden ist neben der Eignung als Pflanzenstandort insbesondere<br />

auf die Puffer- und Filterfunktion der Böden besonderer Wert zu legen.<br />

Der genaue Bodenaufbau hat gemäß den Angaben der Umweltbaubegleitung zu erfolgen.<br />

Landwirtschaft<br />

8.4. Temporär beanspruchte Baustelleneinrichtungsflächen, Materialzwischenlager, Baulager<br />

und Zufahrten haben sich auf die in den Einreichunterlagen dafür ausgewiesenen<br />

Flächen im vorgesehenen Flächenausmaß zu beschränken.<br />

8.5. Das Befahren von landwirtschaftlich genutzten Böden außerhalb der im Grundbedarfsplan<br />

für die Bauphase ausgewiesenen Flächen ist durch geeignete Maßnahmen<br />

(z.B. Schutzeinrichtungen, Bauzaun) zu verhindern.<br />

8.6. Im Zuge des Baugeschehens sind Bauprovisorien zur Aufrechterhaltung der Verkehrsverbindungen<br />

für eine möglichst störungsfreie Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen<br />

zu errichten.<br />

8.7. Auffang- bzw. Versitzbecken, sowie Sickermulden sind derart zu dimensionieren,<br />

dass auch Starkregenereignisse schadlos abgeführt werden können und kein Austritt<br />

auf landwirtschaftliche Böden erfolgen kann. Die Anlagen sind daher mindestens für<br />

ein 5-jährliches Ereignis zu dimensionieren.<br />

8.8. Im Zusammenhang mit den geplanten Aufforstungsmaßnahmen sowie den geplanten<br />

Gehölzpflanzungen entlang der Trasse sind die Vorschriften in Bezug auf die Einhaltung<br />

von Abständen zu landwirtschaftlichen Grundflächen im Bundesland Niederösterreich<br />

nach dem NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 bzw. im Bundesland Wien<br />

nach dem Gesetz über die Mindestpflanzabstände für Kulturpflanzen von Grundstücksgrenzen<br />

1976 einzuhalten.<br />

8.9. Für die Rekultivierung temporär beanspruchter landwirtschaftlicher Nutzflächen ist<br />

ausschließlich – zuvor getrennt gelagerter - Oberboden / Humus aus dem Projektgebiet<br />

zu verwenden. Dieser ist im Interesse der Multifunktionalität und insbesondere<br />

der Produktionsfunktion der Böden in seiner ursprünglichen Mächtigkeit aufzubringen,<br />

wobei die effektive Durchwurzelungstiefe des Bodens entsprechend dem Ausgangszustand<br />

sicherzustellen ist.<br />

8.10. Die Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Arbeitsgruppe<br />

Bodenrekultivierung, sind anzuwenden.<br />

8.11. Bestehende Nutzwasserbrunnen und Beregnungsanlagen sind über die gesamte<br />

Bauzeit funktionsfähig zu erhalten, so dass eine Wassernutzung für landwirtschaftliche<br />

Zwecke in bisherigem Umfang bzw. im Rahmen des bestehenden wasserrechtlichen<br />

Konsenses möglich ist. Sollte die Nutzung der Nutzwasserbrunnen infolge des<br />

Vorhabens nicht mehr in diesem Ausmaß möglich sein, so ist den Nutzungsberechtigten<br />

ein Ersatzbrunnen oder ausreichend Ersatzwasser zur Verfügung zu stellen.<br />

8.12. Der für die Bauphase vorgesehene Ersatzbrunnen für die OMV (Brunnen C1, D1) ist<br />

so zu betreiben, dass landwirtschaftlich genutzte Bereiche und Feldbrunnen maximal<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 352


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km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

2 Vegetationsperioden (Monate April – September) von Grundwasserabsenkungen<br />

über 10 cm betroffen sind.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

Boden<br />

Für das Schutzgut Boden sind in der Betriebsphase keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Landwirtschaft<br />

8.13. Das bestehende landwirtschaftliche Wegenetz ist spätestens bis zur Verkehrsfreigabe<br />

so wiederherzustellen, dass die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen<br />

Tätigkeiten in allen Bereichen in der Umgebung der Trasse durchgeführt<br />

werden können.<br />

8.14. Die Entwässerungsanlagen sind derart zu dimensionieren, dass auch Starkregenereignisse<br />

schadlos abgeführt werden können und kein Austritt auf landwirtschaftliche<br />

Böden erfolgen kann. Anlagen im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen sind daher<br />

mindestens für ein 5-jährliches Ereignis zu dimensionieren.<br />

8.15. Eine Versickerung von salzhaltigen Straßenwässern ist projektgemäß nicht zulässig.<br />

8.16. Bestehende Nutzwasserbrunnen und Beregnungsanlagen sind über die gesamte Betriebszeit<br />

funktionsfähig zu erhalten, so dass eine Wassernutzung für landwirtschaftliche<br />

Zwecke in bisherigem Umfang bzw. im Rahmen des bestehenden wasserrechtlichen<br />

Konsenses möglich ist. Sollte die Nutzung der Nutzwasserbrunnen infolge des<br />

Vorhabens nicht mehr in diesem Ausmaß möglich sein, so ist den Nutzungsberechtigten<br />

ein Ersatzbrunnen oder ausreichend Ersatzwasser zur Verfügung zu stellen.<br />

Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle<br />

Bauphase<br />

Es sind keine Maßnahmen für die Beweissicherung und begleitende Kontrolle während der<br />

Bauphase vorgesehen.<br />

Betriebsphase<br />

Es sind keine Maßnahmen für die Beweissicherung und begleitende Kontrolle während der<br />

Betriebsphase vorgesehen.<br />

09. Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 353


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

9.1. Um das Eindringen von Amphibien und anderen Kleintieren in den Baustellenbereich<br />

zu verhindern, ist die Einrichtung von temporären Amphibienleiteinrichtungen in Abstimmung<br />

mit der ökologischen Bauaufsicht vorzusehen. Bedeutende Bereiche sind<br />

die Tunnelportale und Bereiche nahe an Gewässern. Sollten dennoch Laich, Gelege<br />

und/oder Adulte in der Baustelle angetroffen werden, müssen diese in geeignete Lebensräume<br />

umgesiedelt werden.<br />

9.2. Baustellen- und Straßenbeleuchtungen außerhalb des Tunnels sind in der Bau- und<br />

Betriebsphase mit UV-armen Leuchtmitteln nach dem Stand der Technik auszustatten,<br />

um Insekten anziehende Wirkungen zu vermeiden.<br />

9.3. Sollten im Zuge des Screenings vor Baubeginn Großmuscheln in der Schwechat<br />

festgestellt werden, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um (erhebliche) Beeinträchtigungen<br />

durch Gewässertrübe ausschließen zu können. Detailplanungen sind<br />

der Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen.<br />

9.4. Neuanlage und Optimierung von Lebensraumstrukturen (Uferstreifen mit 200 m Länge,<br />

3-4 m Tiefe) speziell für den Drosselrohrsänger und die Zwergdommel in einem<br />

Bereich mit einer Lärmbelastung unter 52 dB(A) tags (z.B. Schilfflächen/Verlandungszonen/Uferstreifen<br />

im BA-CA Fischteich). Detailplanungen sind der<br />

Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen.<br />

9.5. Im Bereich von Fledermaus-Flugstraßen und wichtigen Fledermaus-Habitaten sind<br />

während der Wochenstubenzeit (April bis September) problematische Bauarbeiten<br />

(Lärm, Licht) in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung nach Einbruch der Dämmerung<br />

weitestgehend zu reduzieren.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

9.6. Lärmschutzwände sind wegen des Vogelschlagrisikos in erster Linie mit nicht transparenten<br />

bzw. reflektierenden Materialien zu gestalten. Sollten transparente Wände<br />

notwendig sein, ist Vogelschutzglas gemäß ONR 191040 einzusetzen.<br />

9.7. Die Querungsmöglichkeiten für Kleintiere in Nord-Südrichtung im Bereich der HASt.<br />

Raasdorf sind so zu optimieren, sodass eine Querung der S 1 auch für Reptilien, Amphibien<br />

und lichtliebende Käferarten möglich ist (z.B. geänderte Lage und größere<br />

Dimensionierung der Kleintierdurchlässe, weitere Grünbrücke,…). Ein Monitoring zur<br />

Überprüfung der Funktionalität des Biotopverbundes ist vorzusehen. Detailplanungen<br />

sind der Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen.<br />

9.8. Im Bereich des Schotterteichkomplexes südlich von Raasdorf ist in der Betriebsphase<br />

ab dem Jahr der Verkehrsfreigabe des donauquerenden Abschnitts allenfalls durch<br />

ergänzende Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Aufsetzen von LS-Wänden auf der Wanne,<br />

Auskleidung des Wannenbauwerks, lärmmindernder Straßenbelag,…) sicherzustellen,<br />

dass der kritische Schallpegel von 52 dB(A) tags) für den Drosselrohrsänger und<br />

die Zwergdommel nicht überschritten wird. Die Lärmsituation ist in den Jahren 2025<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 354


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

und 2030 auf Basis der tatsächlich auftretenden Verkehrsstärken zu ermitteln. Monitoringmaßnahmen<br />

hinsichtlich des Vogelbestandes im Bereich der Schotterteiche<br />

sind vorzusehen. Detailplanungen sind der Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen.<br />

9.9. Sollte es im Bereich des Feldgehölzes Hausfeld und im Bereich des Feldgehölzes bei<br />

der Kienastsiedlung für das Rebhuhn zu einer Überschreitung des kritischen Schallpegels<br />

von 55 dB(A) tags kommen, sind Lebensraumaufwertungen auf einer Fläche<br />

von ca. 2 ha im Umfeld der Feldgehölze in einem Bereich < 55 dB(A) tags und in ausreichendem<br />

Abstand zur Trasse vorzunehmen. Wichtige Vegetationsstrukturen von<br />

Rebhuhnhabitaten sind lückige, nicht zu hochwüchsige Vegetationspartien für die<br />

Nahrungssuche am Boden und ein Mindestmaß an deckungsbietenden Altgras- oder<br />

(bevorzugt dornigen) Gehölzstrukturen in der Landschaft. Die Lärmsituation ist in den<br />

Jahren 2025 und 2030 auf Basis der tatsächlich auftretenden Verkehrsstärken zu ermitteln.<br />

Monitoringmaßnahmen hinsichtlich des Vogelbestandes im Bereich der<br />

Schotterteiche sind vorzusehen. Detailplanungen sind der Naturschutzbehörde zur<br />

Prüfung vorzulegen.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

9.10. Amphibien- und Reptilienmonitoring: Neben der Kontrolle temporärer Amphibienleiteinrichtungen<br />

auf ihre Funktionstüchtigkeit sind auch im Bereich geplanter Ausgleichsflächen<br />

eventuell auftretende Bodenverdichtungen auf ihre Eignung als temporäres<br />

Amphibienhabitat zu untersuchen und gegebenenfalls zu markieren. Nach Beendigung<br />

der Bauarbeiten sind diese nicht zu verfüllen, sondern in die Ausgleichsflächen<br />

als Kleingewässer zu integrieren.<br />

Betriebsphase<br />

9.11. Um eine zielgerechte Entwicklung der Bepflanzungs- und Ausgleichsflächen und deren<br />

dauerhaften Erhalt sicherzustellen, ist ein entsprechendes Pflegekonzept inklusive<br />

Monitoringkonzept noch vor Baubeginn der Naturschutzbehörde vorzulegen.<br />

Grünbrücken, Durchlässe, Leiteinrichtungen und Wildschutzzäune sind während der<br />

gesamten Bestandsdauer regelmäßig auf ihren funktionellen Erhaltungszustand hin<br />

zu überprüfen und bei Bedarf in Stand zu setzen. Bei Feststellung von Defiziten sind<br />

der Naturschutzbehörde Lösungsvorschläge zur Prüfung und Beurteilung vorzulegen.<br />

Die Defizite sind daraufhin zu beheben, um die Maßnahmenwirksamkeit entsprechend<br />

sicherzustellen.<br />

10. Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

10.1 In der Bauphase sind Maßnahmen (z.B. in Form von Hinweisschildern) zu treffen, die<br />

eine sichere Benutzung von Rad- und Fußwegen in jenen Abschnitten gewährleisten,<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 355


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

in denen Baustraßen entweder Wege kreuzen oder aber gemeinsam mit ihnen geführt<br />

werden.<br />

10.2 Temporäre Unterbrechungen des Wegenetzes in der Bauphase, welches zur landschaftsgebundenen<br />

Erholung genutzt wird, sind so kurz wie möglich zu halten und<br />

der Bevölkerung in geeigneter Form bekannt zu geben. Während der Bauarbeiten unterbrochene<br />

Wegeverbindungen sind nach Beendigung der Bauarbeiten in einem<br />

mindestens gleichwertigen Zustand wieder herzustellen und mittels Gestaltungs- und<br />

Bepflanzungsmaßnahmen einzubinden. Verlegungen des Wegenetzes sind nach<br />

Möglichkeit bereits vor Baubeginn durchzuführen.<br />

10.3 Sollte entlang der Breitenleer Straße (L2) ein Radweg errichtet werden, ist im konkreten<br />

Bedarfsfall im Bauprojekt die Brücke der L2 über die S 1 mit einem Radweg auszustatten.<br />

10.4 Die ökologischen Ausgleichsflächen, geschüttete Flächen und Böschungen sind zum<br />

vegetationstechnisch nächstmöglichen Zeitpunkt, sofern dies im Rahmen des Baufortschrittes<br />

durchführbar ist, zu bepflanzen, um deren Pufferfunktionen so früh als<br />

möglich zur Wirkung bringen zu können (Staub- und Sichtschutz).<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

10.5 Die Farbgebung der zu errichtenden Lärmschutzwände muss in ihrer Farbgebung<br />

unauffällig und der Landschaft angepasst ausgeführt werden.<br />

10.6 Anschüttungen und Geländemodellierungen sind an die Landschaftsformen bzw. an<br />

das umgebende Gelände angepasst vorzunehmen.<br />

10.7 Jene Lärmschutzwände entlang der Breitenleer Straße, wo keine Sichtschutzmaßnahmen<br />

durch den Projektwerber vorgesehen sind, sind durchgehend durch Gehölzpflanzungen<br />

oder Begrünungen mit Kletterpflanzen Sicht zu verschatten.<br />

10.8 Die Lärmschutzwand unmittelbar nördlich der Querung der Breitenleer Straße auf der<br />

westlichen Straßenseite ist in geeigneter Form durch Gehölzpflanzungen oder Begrünungen<br />

mit Kletterpflanzen Sicht zu verschatten.<br />

10.9 Die Außenrampen und Lärmschutzwände des Knotens Süßenbrunn sind durchgehend<br />

mit einer Sichtschutzpflanzung zu umhüllen.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Betriebsphase<br />

10.10 Um eine zielgerechte Entwicklung der Bepflanzungs- und Ausgleichsflächen und deren<br />

dauerhaften Erhalt sicherzustellen, ist ein entsprechendes Pflegekonzept inklusive<br />

Monitoringkonzept noch vor Baubeginn der Naturschutzbehörde vorzulegen.<br />

Grünbrücken, Durchlässe, Leiteinrichtungen und Wildschutzzäune sind während der<br />

gesamten Bestandsdauer regelmäßig auf ihren funktionellen Erhaltungszustand hin<br />

zu überprüfen und bei Bedarf in Stand zu setzen. Bei Feststellung von Defiziten sind<br />

der Naturschutzbehörde Lösungsvorschläge zur Prüfung und Beurteilung vorzulegen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 356


S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn<br />

km 16,2+17.00 – km 35,0+78.21<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Die Defizite sind daraufhin zu beheben, um die Maßnahmenwirksamkeit entsprechend<br />

sicherzustellen.<br />

11. Gewässerökologie<br />

Die nachfolgend angeführten Maßnahmen sind erforderlich, um die Beeinträchtigungen auf<br />

das Fachgebiet Gewässerökologie und Fischerei möglichst gering zu halten.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

11.1. Uferbewuchs: Der Uferbewuchs an den betroffenen Gewässern muss so weit als<br />

möglich erhalten bleiben bzw. ist dieser im Bereich der Maßnahmen durch Ersatzpflanzungen<br />

mit standortgerechten Gehölzen wiederherzustellen. Die natürlichen<br />

Gewässerbereiche sind zu erhalten, sofern nicht anlagenbedingte Änderungen vorzunehmen<br />

sind. Eine Zerstörung des Gewässerbereiches im Interesse einer kostengünstigeren<br />

Bauabwicklung ist unzulässig.<br />

11.2. Arbeitsunterbrechungen: Am Ende des Arbeitstages bzw. bei Arbeitsunterbrechungen<br />

sind sämtliche Maschinen und Baugeräte außerhalb des Gewässerbettes abzustellen.<br />

11.3. Materialzwischenlagerung: Aushubmaterial, Baustoffe und Baumaterial sind derart zu<br />

lagern, dass keine Abschwemmungen durch Hochwässer erfolgen. Weiters dürfen<br />

diese Materialien nicht im Hochwasserabflussgebiet gelagert werden. Während der<br />

Bauzeit ist im Hochwasserfall eine ständige Beobachtung des Abflusses durchzuführen.<br />

11.4. Bauarbeiten unmittelbar in der fließenden Welle von Fließgewässern sind auf die Monate<br />

(Juli, August, September und Oktober) zu beschränken.<br />

11.5. Gewässerverunreinigung: Im Zuge der Errichtung der Einleitungsbauwerke und Brückenpfeiler<br />

ist darauf zu achten, dass Maßnahmen gesetzt werden, um die Beeinträchtigung<br />

der Gewässer möglichst gering zu halten. Die Maßnahmen sind mit der<br />

gewässerökologischen und der wasserrechtlichen Bauaufsicht abzuklären.<br />

11.6. Oberflächenwässer: Es ist sicherzustellen, dass auch in der Bauphase alle anfallenden,<br />

verschmutzten Oberflächenwässer erst nach Passage einer Gewässerschutzanlage<br />

in den Vorfluter eingeleitet werden bzw. zur Verrieselung gebracht werden.<br />

11.7. Bei Arbeiten am bzw. im Gewässer sind 14 Tage im Voraus die Fischereiberechtigten<br />

nachweislich zu verständigen.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

11.8. Die Einschränkungen für die Fischerei in der Bauphase und in der Betriebsphase sind<br />

durch geeignete Maßnahmen im Einvernehmen mit den betroffenen Fischereiberech­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

tigten auszugleichen (strukturelle Aufwertung im Nahbereich der Einleitungen in<br />

Rußbach und Schwechat).<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

11.9. Wasserrechtliche Bauaufsicht: Für die wasserbaulichen Maßnahmen ist im Wasserrechtsverfahren<br />

die Bestellung einer wasserrechtlichen Bauaufsicht aus dem Fachbereich<br />

Gewässerökologie zu erwirken. Der wasserrechtlichen Bauaufsicht hat unangemeldet<br />

die Einhaltung der Auflagen vor Ort zu überprüfen.<br />

Betriebsphase<br />

11.10. Es ist eine begleitende Evaluierung der Chloridbelastung in den Vorflutern Schwechat<br />

und Rußbach (Messung der tatsächlich auftretenden Chloridkonzentrationen zu mindestens<br />

5 Terminen im Winterhalbjahr und parallel dazu eine Daueraufzeichnung der<br />

Leitfähigkeit) durchzuführen. Diese Messungen sind im 1., 3. und 5. Jahr und in der<br />

1., 3. und 5. Winterperiode nach Teilverkehrsfreigabe im Russbach und nach Gesamtverkehrsfreigabe<br />

im Rußbach und der Schwechat durchzuführen. Korrespondierend<br />

dazu sind auch die Qualitätszielelemente Makrozoobenthos und Phytobenthos<br />

und Fische 5 Jahre nach Verkehrsfreigabe zu überprüfen. In der Schwechat ist ein<br />

Monitoring der Bitterlingpopulation und ein Screening nach Großmuscheln vor Baubeginn<br />

und im 1. und 5 Jahr nach Verkehrsfreigabe durchzuführen. Die Berichte über<br />

das Monitoring sind für das jeweilige Beobachtungsjahr bzw. die Beobachtungsperiode<br />

der Wasserrechtsbehörde und der Gewässeraufsicht vorzulegen. Sollte eine Verfehlung<br />

der Qualitätsziele erkannt werden, so sind in Abstimmung mit der Wasserrechtsbehörde<br />

Maßnahmen am Entwässerungssystem vorzunehmen.<br />

12. Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Erforderliche Maßnahmen<br />

Die folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen sind zu ergänzen bzw. anzupassen.<br />

12.1. Zum Schutz des Grundwassers sind die von der Projektwerberin vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen M1 bis M23 (EP, Einlage 9-1.1) unbedingt erforderlich; sie sind für die<br />

nachfolgenden materienrechtlichen Verfahren soweit zu präzisieren, dass sie bewilligt<br />

und umgesetzt und überwacht werden können.<br />

12.2. Ein Aufbohren der mit Maßnahme M7 (EP, Einlage 9-1.1) erfassten Dichtwände ist<br />

alle 100 m mit überschnittenen Bohrpfählen auf eine Breite von 4 m notwendig.<br />

Ebenso ist ein wartbares Verbindungssystem (Schächte und Verbindungsrohrleitungen)<br />

herzustellen, um eine dauerhafte Grundwasserkommunikation ohne wesentliche<br />

Auswirkungen sicherzustellen. Zwischen den Überleitungen sind, wie im Bereich Offene<br />

Bauweise Portal Süd Maßnahme M22 (EP, Einlage 9-1.1) Beweissicherungspegelpaare<br />

im Abstand von 100 m anzuordnen. Die Wasserspiegeldifferenzen zwischen<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

den beiden Messstellen dürfen 40 cm nicht überschreiten. Bei größeren Differenzen<br />

ist die Überleitung gezielt durch Pumpen zu forcieren.<br />

12.3. Analog zu Maßnahme M7 ist ein Aufbohren der mit Maßnahmen M15, M21 und M22<br />

(EP, Einlage 9-1.1) erfassten Dichtwände alle 100 m mit überschnittenen Bohrpfählen<br />

auf eine Breite von 4 m notwendig, um eine dauerhafte Grundwasserkommunikation<br />

ohne wesentliche Auswirkungen sicherzustellen. Die Herstellung eines wartbaren<br />

Verbindungssystems (Schächte und Verbindungsrohrleitungen oder Entnahme- und<br />

Schluckbrunnen) ist hier nur dann erforderlich, wenn wider Erwarten trotz der vorgesehenen<br />

Hinterfüllung des Tunnels mit gut durchlässigem Material Anstau- und Absenkwirkungen<br />

über 10 cm verbleiben. Zwischen den Stellen der Dichtwandaufbohrungen<br />

werden projektsgemäß (M22) ebenfalls im Abstand von 100 m Beweissicherungspegelpaare<br />

angeordnet. Die Wasserspiegeldifferenzen zwischen den beiden<br />

Messstellen dürfen 40 cm nicht überschreiten.<br />

12.4. Von S1 km 21,1 bis 22,7 ist ein Ausgleichssystem und ein Überwachungssystem vorzusehen,<br />

das bereits in der Bauphase im Bereich der Querschläge herzustellen und<br />

zu betreiben ist. Die Maßnahme M23 (EP Einlage 9-1.1) ist dem entsprechend anzupassen.<br />

Dieses Ausgleichssystem ist im Bereich der Querschläge GQ 06 21,6+07,<br />

EQ-EN 06 22.1+07 und GQ 07 22,6+07 durch die Errichtung von auf Bestandsdauer<br />

wartbaren Grundwasserkommunikationsanlagen mit Durchleitungen und beidseitigen<br />

Horizontalfilterbrunnen herzustellen. Im Minimum sind je Querschlag 2 Leitungen und<br />

jeweils 2 Horizontalfilterbrunnen DN 200 für den An- sowie den Abströmbereich auszuführen.<br />

Zur Überwachung der Wirksamkeit des Ausgleichsystems sind zwischen<br />

den obengenannten Querschlägen in den Drittelpunkten zwei Messstellenpaare (insgesamt<br />

4 Paare), wobei immer eine im Zuström- und eine im Abströmbereich situiert<br />

ist, vorzusehen. Die Wasserspiegeldifferenzen zwischen den beiden Messstellen dürfen<br />

40 cm nicht überschreiten. Bei größeren Differenzen ist die Überleitung gezielt<br />

durch Pumpen zu forcieren.<br />

12.5. Die Sohl- und Leckagewässer aus dem Tunnel Donau-Lobau sind wie geplant am<br />

Tiefpunkt jeder Tunnelröhre zu sammeln und beim Querschlag GQ 06 21,6+07 über<br />

das zur Maßnahme M23 (EP, Einlage 9-1.1) ergänzend geforderte Grundwasserausgleichssystem<br />

(Maßnahme 3) wieder in den neogenen Aquifer einzubringen.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

12.6. Sämtliche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrollen sind für<br />

die nachfolgenden materienrechtlichen Verfahren zu präzisieren, sodass sie bewilligt<br />

und umgesetzt werden können. Sie sind unbedingt lückenlos vorzunehmen; durch<br />

Aufzeichnungen und Auswertungen ist nachzuweisen und zu dokumentieren, dass es<br />

durch das Vorhaben weder zu quantitativen (Verfügbarkeit) Einschränkungen noch<br />

zu qualitativen Beeinträchtigungen kommt.<br />

Für die Bauphase ist noch eine Ergänzung hinsichtlich der Durchörterung der Dichtwand der<br />

Altlastensicherung Lager Lobau erforderlich:<br />

12.7. Vor der Durchörterung der Dichtwand der Altlastensicherung Lager Lobau ist für jede<br />

Tunnelröhre ein Sondenpaar (jeweils eine Sonde vor und eine Sonde nach der<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Dichtwand in ausreichender Entfernung (>10m) vom Injektionsbereich abzuteufen)<br />

und mind. 4 Monate lang vor dem Durchfahren der Dichtwand mittels Schildvortrieb<br />

und mind. 6 Monate nach dem Abschluss der Injektionsarbeiten wöchentlich zu messen<br />

und die Druckhöhe bzw. die Wasserspiegeldifferenz grafisch auszuwerten. Die<br />

Sonden dürfen nach der Herstellung der beiden Injektionsschirme keine kleineren<br />

Druckdifferenzen wie vor dem Durchfahren der Dichtwand aufzeigen.<br />

Für die Betriebsphase ist noch eine Ergänzung hinsichtlich der Beweissicherung der Sickerbecken<br />

F1 bis F8 erforderlich:<br />

12.8. Zur Überwachung der möglichen Beeinflussung des Grundwassers durch die Versickerung<br />

der Straßenwässer sind bei jedem Versickerungsbecken je ein Messstellenpaar<br />

in einer Entfernung von max. 100 m zum Becken zu errichten, wobei eine Messstelle<br />

im Zuströmbereich des jeweiligen Beckens und eine im Abströmbereich liegen<br />

muss. Die Beprobung hat mindestens vierteljährlich auf die Parameter Chlorid,<br />

„Summe Kohlenwasserstoffe“ und Cadmium zu erfolgen.<br />

12.9. Liegen Brunnen im Abströmbereich < 100 m eines Sickerbeckens muss auch dort<br />

überprüft werden, ob eine lokale Belastung eintritt. Diese Brunnen sind gemäß der<br />

Maßnahme M4 (EP, Einlage 9-1.1) qualitativ zu beproben und hinsichtlich möglicher<br />

Veränderungen der Grundwasserqualität auszuwerten. Zeigt sich eine Beeinträchtigung<br />

ist im Sinne der Maßnahme M5 (EP, Einlage 9-1.1) Ersatz zu schaffen.<br />

12.10. Der Bau sowie die Umsetzung der Maßnahmen ist durch eine unabhängige fachkundige<br />

Person zu überwachen; von Ihr sind auch die durchzuführenden Kontrollen und<br />

deren Auswertung zu prüfen und sind gegebenenfalls Anordnungen zum Schutz des<br />

Grundwassers zu treffen.<br />

13. Oberflächenwasser, Straßen- und Tunnelwässer<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Gewässerschutzanlagen<br />

13.1. Sämtlich im Zuge der Portalbereichs- und Tunnelherstellung und der Herstellung der<br />

Unterflurtrassen anfallende Abwässer sind über Gewässerschutzanlagen entsprechende<br />

den Vorgaben der allgemeinen Abwasseremissionsverordnung zu reinigen.<br />

Neben Leckagewässern betrifft dies v.a. Brauchwässer aus dem Vortrieb, Abwässer<br />

der Baustelleinrichtungsflächen und Reifenwaschanlagen.<br />

Niederschlagswässer aus den Baubereichen sind zu sammeln und zumindest über<br />

Absetzbecken zu reinigen und Vorflutern oder Versickerungen zuzuführen. Erfolgt deren<br />

Ausleitung in Vorfluter so hat ihre Qualität ebenso den Vorgaben der allgemeinen<br />

Abwasseremissionsverordnung zu entsprechen.<br />

13.2. Eine Wiederverwendung der gereinigten Bauwässer aus den Gewässerschutzanlagen<br />

ist anzustreben.<br />

Freie Strecke Nord<br />

13.3. Baustellenabwässer die mit der Errichtung der Freien Strecke Nord, sowie der Tunnelstrecke<br />

nördlich des Nordportals Tunnel Donau-Lobau anfallen und die aus quali­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

tativen Gründen keiner Versickerung zugeführt werden können sind extern zu entsorgen.<br />

Entsprechende Nachweise darüber sind für die wasserrechtliche Bauaufsicht jederzeit<br />

einsehbar auf der Baustelle abzulegen.<br />

Maßnahmen an Oberflächengewässern:<br />

13.4. Im Rahmen der Wasserrechtlichen Einreichung ist für die einzelnen Bauphasen zur<br />

Errichtung der neu zu errichtenden Brückenbauwerke über die Schwechat (Rampen<br />

1006 und 1007), sowie zur Verbreiterung der bestehenden A4 Querung nachzuweisen,<br />

dass eine schadlose Abfuhr von Hochwässern jederzeit möglich ist.<br />

13.5. Alle Auslaufobjekte in Vorfluter sind standsicher auszubauen, wobei auf eine kolkbzw.<br />

erosionssichere Einbindung in den Altbestand zu achten ist. Erforderlichenfalls<br />

ist auch das Gegenufer entsprechend zu sichern. Durch die Sicherungsmaßnahmen<br />

in Gerinnen darf das Abflussprofil nicht eingeengt werden.<br />

13.6. Im Zuge der Errichtung der Brückenbauwerke, sowie bei Arbeiten entlang von Gewässern<br />

sind in Abstimmung mit den Organen der Wasserfachlichen und Ökologischen<br />

Bauaufsicht Maßnahmen zu setzten, die einen Eintrag von Gewässerverunreinigungen<br />

minimieren, bzw. ausschließen.<br />

13.7. Die Aufstellung von Baustelleneinrichtungen hat außerhalb von Hochwasserabflussbereichen<br />

(HQ 30) bzw. außerhalb von Mulden zu erfolgen, weiters ist die Lagerung<br />

von Treib- und Schmierstoffen sowie anderer wassergefährdender Stoffe im<br />

Abflussbereich HQ 30 untersagt. So ist die Lagerung von bzw. Manipulationen mit<br />

Treibstoffen, Ölen, Schmierstoffen etc. im Nahbereich der Gewässer unzulässig. Für<br />

die Lagerung von derartigen Stoffen sind entsprechende Lagereinrichtungen sowie<br />

Manipulationseinrichtungen (Tankanlagen, Betankungsflächen etc.) herzustellen.<br />

Service- und Reparaturarbeiten, bei denen mit wassergefährdenden Stoffen manipuliert<br />

wird, dürfen auf der Baustelle nicht durchgeführt werden.<br />

13.8. Während des Baues sind mindestens 500 l eines geeigneten Ölbindemittels im Baustellenbereich<br />

bereitzuhalten. Gebrauchtes Ölbindemittel ist nachweislich gemäß Abfallwirtschaftsgesetz<br />

von einem hiezu befugten Unternehmen entsorgen zu lassen.<br />

13.9. Die Ablagerung, bzw. Zwischenlagerung von Aushubmaterial, Baustoffresten und<br />

dergleichen im Gewässer- bzw. Gerinnebereich, im Hochwasserabflussbereich und in<br />

abschwemmungsgefährdeten Bereichen ist unzulässig.<br />

Generelle Maßnahmen zum Gewässerschutz<br />

13.10. Die Entsorgung der Fäkal- und allenfalls anfallender häuslicher Abwässer aus den<br />

Baustelleneinrichtungen hat nachweislich (Belege) ordnungsgemäß zu erfolgen.<br />

13.11. Die Ableitung von über die Geringfügigkeit hinausgehenden Mengen an Hang- und<br />

Böschungswässern auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ist nicht gestattet.<br />

13.12. Wenn im aus den Baubereichen abzuleitenden Wasser außer der baustellentypischen<br />

Trübung, weitere Verunreinigungen festgestellt werden, welche nicht durch die<br />

Gewässerschutzanlagen entfernt werden können, ist das Wasser solange mittels<br />

Saugtankwagen oder Vergleichbarem abzupumpen und einer ordnungsgemäßen ex­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

ternen Entsorgung zuzuführen, bis die über eine geringe Trübung hinausgehenden<br />

Verunreinigungen beseitigt sind.<br />

13.13. Allfällige Störfälle, die eine externe Entsorgung des Wassers aus den Baubereichen<br />

gemäß vorgenannter Maßnahme erforderlich machen, sind schriftlich zu dokumentieren.<br />

Insbesondere sind die Art der Verunreinigung und die Menge des extern entsorgten<br />

Wassers festzuhalten. Weiters ist diesen Aufzeichnungen ein Nachweis über die<br />

ordnungsgemäße Entsorgung beizufügen. Die Aufzeichnungen sind der Wasserfachlichen<br />

Bauaufsicht vorzulegen.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

13.14. Alle Uferschutzbauten sind laufend zu pflegen, in einem ordnungsgemäßen baulichen<br />

Zustand zu erhalten und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktionsfähigkeit hin zu<br />

überprüfen.<br />

13.15. Die Entwässerungs- und Gewässerschutzanlagen sind laufend zu pflegen, in einem<br />

ordnungsgemäßen baulichen Zustand zu erhalten und regelmäßig auf ihre einwandfreie<br />

Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.<br />

13.16. Die Behandlung (v.a. Neutralisation) der aus den Tunneln anfallenden Berg-, bzw.<br />

Drainagewässer ist nach Baufertigstellung so lange fortzuführen, bis diese Wässer<br />

den Bestimmungen der allgemeinen Abwasseremissionsverordnung entsprechen.<br />

13.17. Die Ableitung von über die Geringfügigkeit hinausgehenden Mengen an Hang- und<br />

Böschungswässern auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ist nicht gestattet.<br />

Gewässerschutzanlagen:<br />

13.18. Für die geplante Straßenentwässerung und die Gewässerschutzanlagen ist im dem<br />

UVP Verfahren nachfolgenden Wasserrechtsverfahren der Nachweis zu erbringen,<br />

dass im Fall des Bemessungsereignisses die Sicherheit der Anlage gewährleistest ist<br />

und dass dabei keine Fremden Rechte beeinträchtigt werden. In Entwässerungsbereichen<br />

ohne freie Vorflut ist das gesamte Entwässerungssystem auf die schadlose<br />

Abfuhr von 50 jährlichen Niederschlagsereignissen zu dimensionieren. Mit dem Einreichprojekt<br />

zur wasserrechtlichen Genehmigung sind entsprechende prüffähige Unterlagen<br />

vorzulegen.<br />

13.19. Die Bemessung und Detailplanung der Gewässerschutzanlagen hat gemäß RVS<br />

04.04.11, Gewässerschutz an Straßen zu erfolgen. Darüber hinausgehend sind jene<br />

Anlagen, über welche Straßenbereiche entwässert werden, welchen 50 jährliche Niederschlagsereignisse<br />

zur Bemessung des Entwässerungssystems zugrunde gelegt<br />

werden, auch auf die schadlose Abfuhr und Vorflut derartiger Ereignisse auszulegen.<br />

13.20. Werden Hebewerke auf ein 50 jährliches Ereignis dimensioniert, so sind auch die<br />

Zuleitungen und die Vorflut zu bzw. von diesen Hebewerken dieser Jährlichkeit entsprechend<br />

zu dimensionieren.<br />

13.21. Es ist durch bauliche Maßnahmen (Schieber etc.) zu gewährleisten, dass im Fall eines<br />

Unfalls mit Austritt von gewässerschädlichen Stoffen keine Schadstoffe in die<br />

Bodenfilterbecken gelangen können.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 362


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Freie Strecke Nord:<br />

13.22. In den Berechnungen zu den Rückhaltebecken entlang der S1, nördlich des Lobautunnels<br />

wird das Bemessungsereignis mit 25,90 mm angegeben. Diese Menge (25,90<br />

mm = 288 l/s.ha) entspricht nicht der angegebenen Bemessungsregenspende (n=0,2)<br />

von 307,80 l/s.ha. Eine entsprechende Richtigstellung ist im WR Verfahren vorzunehmen.<br />

Ggf. sind die erforderlichen Beckengrößen der Gewässerschutzanlagen<br />

diesbezüglich zu adaptieren.<br />

13.23. Es ist im WR Verfahren nachzuweisen, dass das Volumen der beiden Rückhaltebecken<br />

im Bereich der HASt. Essling der Abfuhr eines 50 jährlichen Bemessungsregens<br />

entspricht, bzw. dass die Hebewerke eine Abfuhr der im Fall diese Ereignisses ankommenden<br />

Wassermengen abführen können.<br />

13.24. Zur Dimensionierung des AbsetzbeckenS 1 sind die Zulaufmengen aus den Hebewerken<br />

4 und 5 zu berücksichtigen. Eine entsprechende Korrektur ist mit der WR Einreichung<br />

vorzunehmen.<br />

13.25. Es ist zu gewährleisten, dass jene Hebewerke, welche der Entleerung von Filterbecken<br />

dienen derart dimensioniert werden, dass die Becken innerhalb von 48 Stunden<br />

entleert werden können.<br />

13.26. Die schadlose Abfuhr der entlang der Richtungsfahrbahn Süßenbrunn zwischen km<br />

27,42 und km 27,82 anfallenden Böschungswässer ist vorzusehen.<br />

13.27. Bei der Bemessung des Winterreinigungsbeckens bei km 29,7 ist darauf Rücksicht zu<br />

nehmen, dass der Bodenfilter nicht länger als 48 Stunden eingestaut ist.<br />

13.28. Sollte aus dem Tunnelbereich der Rampen 208 und 209 der HASt. Essling Waschwasser<br />

oder Schadstoffe aufgrund eines Unfalls im Fahrbahnbereich anfallen, so ist<br />

zu gewährleisten, dass diese belasteten Wässer nicht über die nachgeschalteten Hebewerke<br />

in das Absetzbecken der GSA 1 gepumpt werden. Es ist entweder ein eigenes<br />

Schadstoffbecken vorzusehen oder es ist eine Ableitung in das Schadstoffbecken<br />

am Nordportal vorzusehen.<br />

Knoten Schwechat<br />

13.29. Mit der Bemessung der Gewässerschutzanlagen im Knoten Schwechat ist mit der<br />

WR Einreichung nachzuweisen, dass die Anlagen die im jeweiligen Einzugsgebiet anfallenden<br />

Straßen- und Böschungswässer eines 50 jährliches Starkregenereignisses<br />

(Bemessungsereignis) schadlos aufnehmen, bzw. Richtung nachgeschaltetes Hebewerk<br />

schadlos abführen können. Sollte dabei eine Retentionswirkung der Gewässerschutzanlagen<br />

berücksichtigt werden, sind dem Nachweis entsprechende Dauerregenereignisse<br />

n=0,02 zugrunde zu legen. Die Hebewerke, sowie die zuleitenden<br />

Rohrleitungen sind den abfließenden Mengen entsprechend zu dimensionieren.<br />

13.30. Es ist zu gewährleisten, dass alle im Knoten Schwechat neu errichteten bzw. umgebauten<br />

Fahrbahnflächen über Gewässerschutzmaßnahmen gemäß RVS 04.04.11<br />

(Gewässerschutz an Straßen) entwässert werden.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

13.31. Im Ablauf aller Gewässerschutzanlagen Bau ist vor Einleitung der gereinigten Bauwässer<br />

in die Schwechat ein Probennahmegerät für die Ablaufmessung zwecks Ermittlung<br />

von mengenproportionalen Tagesmischproben [m³/d] zu installieren.<br />

Zusätzlich zu den Werten der Eigenüberwachung (aus Tagesmischproben) sind monatlich<br />

Abwasserproben aus dem Ablauf aller GSA-Bau untersuchen zu lassen. Die<br />

Untersuchung hat durch unbefangene, fachkundige und hiezu befugte Fachleute oder<br />

Anstalten zu erfolgen. Die Mindestanzahl der Probennahmen pro Untersuchungsjahr<br />

beträgt 12. Die Analysen sind an 24-Stunden-Mischproben durchzuführen. Die Prüfergebnisse<br />

sind in analoger Form (Befund auf Papier) und digital (auf Datenträger<br />

oder per e-mail) der wasserrechtlichen Bauaufsicht vorzulegen:<br />

Betriebsphase<br />

13.32. Aus den Bodenfilterbecken der Gewässerschutzanlagen sind in fünfjährlichen Abständen<br />

Bodenproben zu entnehmen und auf Natrium, Kalium, Chlorid, Kalzium, Eisen,<br />

Zink, Kupfer, Nitrat, Ammonium, Sulfat hin untersuchen zu lassen. Die Bodenproben<br />

sind jeweils von der Sohle des Beckenbodens bzw. Muldenbodens zu entnehmen.<br />

Vor Inbetriebnahme der Schnellstraße ist eine Nullbeprobung zur Feststellung<br />

des Ist-Zustandes vorzunehmen. Nach Inbetriebnahme der Schnellstraße sind<br />

fünfjährliche Untersuchungen, jeweils von einer autorisierten Untersuchungsanstalt,<br />

durchzuführen. Beprobungsstellen sind nach der Untersuchung wieder mit Humusmaterial<br />

zu verfüllen.<br />

13.33. Es sind in den ersten fünf Streuperioden nach Teilverkehrsfreigabe (Abschnitt Nord)<br />

bzw. nach Gesamtverkehrsfreigabe (gesamte S 1 vom Knoten Schwechat bis zum<br />

Knoten Süssenbrunn) folgende Daten zu erfassen<br />

• Anzahl der Streutage pro Jahr<br />

• Anzahl der Streudurchgänge pro Tag<br />

• Anzahl der Streumenge je Streudurchgang (Angabe des Streumittels)<br />

Anhand der Ergebnisse des aus dem Fachgebiet Gewässerökologie geforderten Monitorings<br />

zum Rußbach und zur Schwechat und der hiermit geforderten Datensammlung<br />

ist die Wirkung aller, im gegenständlich Abschnitt der S 1 errichteten Gewässerschutzanlagen<br />

auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die Beschränkung der Chloridbelastung<br />

in den Vorflutern zu beurteilen. Entsprechende Auswertungen sind mit den<br />

aus dem Fachgebiet Gewässerökologie geforderten Berichten vorzulegen.<br />

Sollten die Ergebnisse der Beweissicherung Überschreitungen der zulässigen Chloridfrachten<br />

aufzeigen, so sind in Abstimmung mit der Wasserrechtsbehörde ergänzende<br />

Maßnahmen, wie beispielsweise eine Optimierung der Beckenbewirtschaftung<br />

vorzunehmen. Dabei sind auch Einflüsse weiterer Einleitungen von Straßenwässern<br />

aus Autobahnen und Schnellstraßen in das Marchfeldkanal- /Rußbachsystem zu berücksichtigen.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 364


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

14. Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Abfall<br />

14.1. Vor Beginn der Bauarbeiten des jeweiligen Verwirklichungsabschnittes (1. Abschnitt<br />

Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn und 2. Abschnitt Schwechat – Groß-Enzersdorf) ist<br />

ein Baustellenabfallkonzept zu erstellen. Dazu ist das Handbuch für die Erstellung<br />

von Baustellenabfallwirtschaftskonzepten auf Großbaustellen (BMLuF 2004) heranzuziehen.<br />

Das Baustellenabfallkonzept ist unter den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen<br />

Abfallwirtschaft nach den Prioritäten Vermeidung – Verwertung – Entsorgung<br />

zu erstellen. Das Baustellenabfallkonzept ist entsprechend dem Baufortschritt anzupassen<br />

und fortzuschreiben. Mit der Erstellung des Baustellenabfallkonzeptes ist eine<br />

unabhängige, fachkundige Person oder Unternehmen zu betrauen.<br />

14.2. Für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung für das Bauvorhaben<br />

ist ein Abfallbeauftragter zu bestellen, der während der gesamten Bauphase<br />

für alle abfallwirtschaftlichen Belange verantwortlich ist und auch mit entsprechenden<br />

Befugnissen ausgestattet wird.<br />

14.3. Darüber hinaus ist eine chemisch - abfallwirtschaftliche Bauaufsicht vor Baubeginn zu<br />

installieren. Die chemisch- abfallwirtschaftliche Bauaufsicht hat Kenntnis über die Art,<br />

die Qualität und das Gefährdungspotenzial der im Rahmen des Vorhabens anfallenden<br />

Abfälle sowie über die bodenchemische Erkundung aufzuweisen. Die chemisch ­<br />

abfallwirtschaftliche Bauaufsicht hat während der Bauphase projektbegleitend eine<br />

lückenlose Nachverfolgung der ordnungsgemäßen Analyse, Bewertung, Verwertung<br />

oder Deponierung der anfallenden Abfälle zu gewährleisten. Weiters ist die Überwachung<br />

und Kontrolle sowie begleitende Überwachung und Dokumentation der Erreichung<br />

der Sanierungsziele bei der Verfüllung der Baugruben, sowie die qualitative<br />

Grundwasserbeweissicherung durchzuführen.<br />

14.4. Für den Fall, dass im Bereich der Altstandorte und Altablagerungen Grundwasser<br />

angetroffen wird und/oder Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung oder Hangwasserdrainage<br />

erforderlich sind, sind diese Wässer entsprechend ÖN 2088 zu analysieren<br />

und die weiter Vorgangsweise umgehend mit der zuständigen Wasserrechtsbehörde<br />

abzustimmen.<br />

14.5. Bei Feststellung von kontaminierten Bereichen während der Bauphase (insbesondere<br />

durch die chemisch-abfallwirtschaftliche Bauaufsicht), welche durch die Bauarbeiten<br />

eine Gefährdung für die Boden- und Grundwasserqualität erwarten lassen, sind die<br />

Bauarbeiten einzustellen. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu verständigen<br />

und ein entsprechendes Sicherungs- und Entsorgungskonzept vorzulegen.<br />

14.6. Sollten im Zuge der Bauarbeiten Zweifel an der Qualität des anfallenden Bodenaushubes<br />

bzw. Tunnelausbruches auftreten und eine Verwertung des Bodenaushubes<br />

nach den Vorgaben des Bundesabfallwirtschaftsplanes 2011 nicht zulässig sein, so<br />

ist die ordnungsgemäße und nachweisliche Entsorgung der betroffenen Aushubmas­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

sen durch ein befugtes Entsorgungsunternehmen aufgrund der Materialanalysen<br />

durchführen zu lassen.<br />

14.7. Tiefbaurestmassen die auf den Vorhabensflächen einer Verwertung zugeführt werden<br />

haben den „Anforderungen an die Qualität von Baurestmassen zur Verwertung"<br />

des zum Zeitpunkt der Verwertung gültigen Bundes-Abfallwirtschaftsplans zu entsprechen.<br />

Allfällige Hochbaurestmassen die auf der Vorhabensfläche einer Verwertung zugeführt<br />

werden haben den Anforderungen gemäß der „Richtlinie für Recycling-<br />

Baustoffe" des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, 8. Auflage, September<br />

2009, oder einer später geltenden Auflage, zu entsprechen.<br />

Bodenaushub der auf der Vorhabensflache einer Verwertung zugeführt wird hat den<br />

„Qualitätsanforderungen für Rekultivierungs- und Verfüllungsmaßnahmen einschließlich<br />

Geländeanpassungen" des zum Zeitpunkt der Verwertung gültigen Bundes-<br />

Abfallwirtschaftsplans zu entsprechen.<br />

14.8. Werden im Baustellenbereich Betankungsanlagen für Baustellenfahrzeuge oder<br />

Baumaschinen errichtet, so sind diese Betankungsstellen mit flüssigkeitsdichten<br />

Wannen zum Schutz vor einer Kontamination des Erdreichs zu versehen. Oberflächenwasser<br />

aus dem Bereich der Betankungsstellen ist zu sammeln, über einen Ölabscheider<br />

ausreichender Größe zu führen und extern zu entsorgen.<br />

14.9. Zur Verhinderung einer Kontamination von Erdreich sowie Grund- und Oberflächenwässer<br />

mit Mineralölprodukten ist im Falle eines Austrittes von Ölen, Treibstoffen<br />

oder sonstigen Betriebsflüssigkeiten geeignetes Bindemittel im Ausmaß von zumindest<br />

200 kg bereitzuhalten. Verunreinigtes Erdreich ist umgehend ordnungsgemäß zu<br />

entfernen.<br />

14.10. Sofern Chemikalien oder andere Schadstoffe in den Boden eindringen ist dieser umgehend<br />

abzutragen und entsprechend der Art der Kontamination und der jeweiligen<br />

Schlüsselnummer durch ein konzessioniertes Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.<br />

14.11. Zur Zwischenlagerung von gefährlichen Stoffen im Projektsgebiet sind an geeigneten<br />

Stellen, mindestens jedoch bei jeder Baustelleneinrichtung Abfallsammelstellen einzurichten.<br />

Dies gilt sowohl für zwischengelagerte gefährliche Abfälle aus dem Bereich<br />

des eigentlichen Baubetriebs als auch für möglicherweise anfallende gefährliche Abfälle<br />

aus dem Bereich der Räumung von Altstandorten (sofern dieses Material nicht<br />

umgehend abtransportiert wird). Gefährliche Abfälle sind bis zur Entsorgung in einem<br />

eigenen flüssigkeitsdichten Lager und in geeigneten chemikalienbeständigen geschlossenen<br />

Gebinden unter Dach und geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung<br />

zwischenzulagern. Der Zutritt zum Bereich des Zwischenlagers für gefährliche Abfälle<br />

durch Unbefugte ist durch Absperren dieses Bereiches zu verhindern. Im Bereich des<br />

Zugangs zum Gefahrgutlager ist ein Schild mit der Aufschrift „Lager für gefährliche<br />

Abfälle“ sowie Schilder mit den Hinweisen „Betreten durch Unbefugte verboten“,<br />

„Rauchen und hantieren mit offenem Feuer verboten“ anzubringen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Altablagerungen bzw. Altstandorte:<br />

14.12. Zu sämtlichen Altstandorten und Verdachtsflächen ist festzustellen, dass im Fall eines<br />

Antreffens derartiger Ablagerungen diese im vorgesehenen Trassenbereich inkl,<br />

des Böschungsbereichs fachgerecht zu räumen sind.<br />

14.13. Bei Feststellung von kontaminierten Bereichen während der Bauphase (insbesondere<br />

durch die chemisch-abfallwirtschaftliche Bauaufsicht), welche durch die Bauarbeiten<br />

eine Gefährdung für die Boden- und Grundwasserqualität erwarten lassen, sind die<br />

Bauarbeiten einzustellen. Bei Antreffen von solchen, kontaminierten Bereichen oder<br />

nicht bekannten Altablagerungen ist umgehend die zuständige Wasserrechtsbehörde<br />

zu informieren. Das Material ist sofort einer grundlegenden Beurteilung zu unterziehen<br />

und der auszuhebende Bereich abzugrenzen, Der zuständigen Behörde ist unverzüglich<br />

ein entsprechendes Sicherungs- und Entsorgungskonzept vorzulegen.<br />

Dies hat durch eine chemisch - abfallwirtschaftlichen Bauaufsicht zu erfolgen.<br />

Das dabei ausgehobene oder abgebrochene Material ist nachweislich einem befugten<br />

Entsorger zur weiteren Behandlung zu übergeben. Nach dem Aushub kontaminierter<br />

Materialien dürfen diese, sofern eine Zwischenlagerung nicht vermieden werden<br />

kann, nur auf entsprechend gesicherten und von der chemisch abfallrechtlichen<br />

Bauaufsicht abgenommenen Flächen (Basisabdichtung, Oberflächen. bzw. Sickerwassersammlung<br />

und nachweisliche Entsorgung durch geeignete Entsorger, die<br />

auch über eine entsprechende Bewilligung zur Fremdübernahme von mit Abfallinhaltsstoffen<br />

kontaminierten Sickerwässern verfügen) im Baubereich zwischengelagert<br />

werden. Eine solche Zwischenlagerung darf nur zum Zweck der Vorsortierung und<br />

Umfüllung in Transportcontainer erfolgen. Das Material ist danach sofort auf geeignete<br />

Deponien zu verführen, bzw. einer fachgerechten Behandlung oder Entsorgung<br />

zuzuführen.<br />

14.14. Sofern bei der Räumung von Altstandorten oder Altablagerungen Geruchsemissionen<br />

festgestellt werden, sind umgehend in Abstimmung mit der chemisch abfalltechnischen<br />

Bauaufsicht geeignete Maßnahmen zur Vermeidung zu treffen (z.B. Vorbelüftung,<br />

Absaugung der Abbaufront und Abluftwäsche bzw. Abluftfiltrierung).<br />

14.15. Sofern beim Abtransport von Material aus der Räumung von Altlasten Geruchsbelästigungen<br />

nicht ausgeschlossen werden können, ist das Material so zu transportieren,<br />

dass diese vermieden werden.<br />

14.16. Vor Beginn der Aushubarbeiten im Bereich Altstandort 23 „Benzinwolke Spannweide“<br />

hat eine Gefährdungsabschätzung gemäß ÖNORM S 2088-1 zu erfolgen. Erst nach<br />

Vorliegen der Analyseergebnisse darf das anfallende Aushubmaterial gemäß deren<br />

Ergebnisse entsorgt werden bzw. bei Vorliegen keiner Kontaminationen kann es für<br />

den Wiedereinbau verwendet werden.<br />

14.17. Sollten im Bereich der Verdachtsfläche 26 im Zuge des Baus von Rampe 1006 Aushubarbeiten<br />

vorgenommen werden, so hat vor Beginn der Aushubarbeiten eine Gefährdungsabschätzung<br />

gemäß ÖNORM S 2088-1 zu erfolgen. Erst nach Vorliegen<br />

der Analyseergebnisse darf das anfallende Aushubmaterial gemäß deren Ergebnissen<br />

entsorgt werden bzw. bei Vorliegen keiner Kontaminationen kann es für den<br />

Wiedereinbau verwendet werden.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

14.18. Zur Unterquerung der Altablagerung M20 „altes Schwechatbett“ hat mittels Aufschlüssen<br />

eine Gefährdungsabschätzung gemäß ÖNORM S 2088-1 zu erfolgen. Sollten<br />

dabei relevante Kontaminationen festgestellt werden, so ist das aus diesen Vortriebsabschnitten<br />

anfallende Material entsprechend zu entsorgen. Erst nach Vorliegen<br />

der Analyseergebnisse darf das anfallende Ausbruchmaterial gemäß deren Ergebnissen<br />

entsorgt werden bzw. bei Vorliegen keiner Kontaminationen kann es für den<br />

Wiedereinbau verwendet werden.<br />

14.19. Sollten im Bereich der ehemalige Verdachtsfläche Gerencser Aushubarbeiten vorgenommen<br />

werden, so hat vor Beginn der Aushubarbeiten eine Gefährdungsabschätzung<br />

gemäß ÖNORM S 2088-1 zu erfolgen. Erst nach Vorliegen der Analyseergebnisse<br />

darf das anfallende Aushubmaterial gemäß deren Ergebnisse entsorgt werden<br />

bzw. bei Vorliegen keiner Kontaminationen kann es für den Wiedereinbau verwendet<br />

werden.<br />

Massentransporte:<br />

14.20. Die maximale Anzahl an täglichen externen LKW- Fahrten ist wie folgt je Baubereich<br />

zu begrenzen:<br />

o Knoten Schwechat<br />

32 LKW / Tag<br />

o Baubereich Süd<br />

892 LKW / Tag<br />

o Offene Bauweise Nord<br />

250 LKW / Tag<br />

o Freilandabschnitt Nord (inklusive Knoten Süssenbrunn) 300 LKW / Tag<br />

o Nordportal – ASt. Groß-Enzersdorf<br />

64 LKW / Tag<br />

Diese Zahlen beinhalten sämtliche An- und Abtransporte, sowie dadurch bedingte<br />

Leerfahrten. Für Transporte von Aushubmassen wurde die Verwendung von 3 Achs­<br />

LKW’s zu Grunde gelegt. Sollten dem entgegen größere Fahrzeuge Verwendung finden,<br />

sind die Zahlen entsprechend abzumindern.<br />

Die Einhaltung dieser Anzahl ist mittels geeigneter Maßnahmen (z.B. Lieferscheinkontrolle,<br />

Seitenradar, automatische Zählstelle) durch die Umweltbaubegleitung zu<br />

überwachen. Die Projektwerberin hat dafür Sorge zu tragen, dass der Umweltbaubegleitung<br />

die dazu erforderlichen Geräte zur Kontrolle dieser Auflage zur Verfügung<br />

stehen.<br />

14.21. Gleichzeitig mit Errichtung der Baustelleneinrichtungsfläche Süd ist ein leistungsfähiger<br />

Anschluss der Baustelle an den Knoten Schwechat herzustellen. Es sind damit alle<br />

Relationen auf die A4 Fahrtrichtung Wien und Fischamend, sowie auf die S 1 Richtung<br />

Süden zu gewährleisten. Die Erreichbarkeit all dieser Relationen ist über die gesamte<br />

Baudauer zur offenen Bauweise Süd, zum Knoten Schwechat und zum Schildvortrieb<br />

zu gewährleisten.<br />

14.22. Der LKW Baustellenverkehr hat ausschließlich über folgende Anschlüsse der Baustelleneinrichtungsflächen<br />

bzw. Bauflächen an das öffentliche Straßennetz zu erfolgen:<br />

o Baubereich Knoten Schwechat A4 und S 1 Süd über Knoten Schwechat<br />

o Baubereich Süd<br />

A4 und S 1 Süd über Knoten Schwechat<br />

o Offene Bauweise Nord B3 und S 1<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

o Freilandabschnitt Nord<br />

o Knoten Süssenbrunn<br />

B3, B8, S 2 und L2<br />

B8 und S2<br />

Für die Zufahrten zur B8 sind vor Baubeginn Zustimmungen der Grundeigentümer<br />

und der betroffenen Gemeinde vorzulegen.<br />

Vor allen Eintrittspunkten von LKW Routen in das öffentliche Straßennetz sind ausreichende<br />

Reifenreinigungsmaßnahmen wie Reifenwaschanlagen, Abrollstrecken<br />

oder ähnliches vorzusehen.<br />

14.23. Zur Errichtung der Objekte in den Bauphasen 2-4 zur Freien Strecke Nord ist die<br />

Baustraße im Trassenbereich bereits derart fertig zu stellen, dass sämtliche Materialtransporte<br />

ausnahmslos über deren vorgesehene Anbindungen an das öffentliche<br />

Straßennetz (S2, B8, L2 und B3) erfolgt<br />

14.24. LKW Transporte zum Innenausbau der in Schildbauweise hergestellten Tunnelröhren<br />

dürfen ausschließlich über die Baustellenerschließung im Knoten Schwechat von Süden<br />

aus vorgenommen werden.<br />

Staubfreihaltung der Baustellen<br />

14.25. Bei staubenden Abbrucharbeiten ist zur Reduktion von Staubemissionen das Abbruchmaterial<br />

beim Bearbeiten (zerkleinern, abbrechen, rückbauen, transportieren)<br />

durch Besprühung/Bewässerung feucht zu halten.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

Aus fachlicher Sicht sind sämtliche Vorgaben für die Beweissicherung und begleitende Kontrolle<br />

im AWG 2002 und in den anzuwendenden Verordnungen oder Regelwerken wie z.B.<br />

dem Bundesabfallwirtschaftsplan 2011 angeführt.<br />

Eine weitere Beweissicherung und begleitende Kontrolle ist für die Bauphase nicht erforderlich.<br />

Betriebsphase<br />

Aus fachlicher Sicht sind die Vorgaben für die Abfallbewirtschaftung im AWG 2002 und in<br />

den anzuwendenden Verordnungen oder Regelwerken wie z.B. dem Bundesabfallwirtschaftsplan<br />

2011 angeführt. Eine darüber hinausgehende Beweissicherung und begleitende<br />

Kontrolle ist für den Betrieb nicht erforderlich.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 369


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

15. Raumplanung, Sachgüter, Ortsbild und nicht-landschaftsgebundene Erholung<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Raumplanung<br />

Sämtliche von der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Verlegung der vom<br />

Vorhaben beanspruchten Flächen des Reit- und Therapiezentrums. Weiters sind die aktiven<br />

und passiven Schutzmaßnahmen gemäß Fachbeitrag Lärm zu nennen.<br />

Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.<br />

Nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

Sämtliche von der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen wie Schutzdämme und<br />

Rekultivierung der Tunnelbaustellen. Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus nicht<br />

erforderlich.<br />

Ortsbild<br />

Sämtliche von der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen wie Schutzdämme und<br />

Rekultivierung der Tunnelbaustellen.<br />

Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.<br />

Sachgüter<br />

Sämtliche von der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen wie<br />

Einbautenverhandlungen und Ablöse betroffener baulicher Objekte (z.B. das Vereinshaus<br />

der Hundeschule WHC) vor Baubeginn, Maßnahmen für den störungsfreien Betrieb des<br />

Autokinos und Maßnahmen zur Erschütterungsminderung und Beweissicherung.<br />

Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

Raumplanung<br />

Sämtliche von der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Umsetzung der<br />

Ziele und Maßnahmen der (klein)regionalen Rahmen- und Entwicklungskonzepte und die<br />

Abstimmung der Siedlungsentwicklung auf das Vorhaben im Rahmen der Örtlichen<br />

Raumplanung.<br />

Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.<br />

Nicht Landschaftsgebundene Erholung<br />

Sämtliche von der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen wie die dauerhafte Verlegung<br />

der Pferdekoppeln des Reittherapiezentrums sowie Ersatz- und Wiederaufforstungen,<br />

Böschungsgestaltungen, Gestaltungsmaßnahmen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen,<br />

Vernetzungselemente und Begrünungen von Filterbecken und Lärmschutzwänden.<br />

Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Ortsbild<br />

Sämtliche von der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen wie Ersatz- und<br />

Wiederaufforstungen, Böschungsgestaltungen, Gestaltungsmaßnahmen, ökologische<br />

Ausgleichsmaßnahmen, Vernetzungselemente und Begrünungen von Filterbecken und<br />

Lärmschutzwänden.<br />

Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.<br />

Sachgüter<br />

Seitens der Projektwerberin werden keine Maßnahmen vorgeschlagen.<br />

Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

Im UVE-Beitrag „Maßnahmenplanung“ (Einlage 1B – 2.2.) wird die Einrichtung einer<br />

Umweltbaubegleitung, die die Einhaltung der Maßnahmen gewährleistet, angeführt. Die<br />

Umweltbaubegleitung besteht beispielsweise aus wildökologischer, forstlicher und<br />

bodenkundlicher Bauaufsicht.<br />

Aus Sicht des Fachgebiets Raumplanung sollen folgende Maßnahmen zur Beweissicherung<br />

und zur begleitenden Kontrolle vorgesehen werden:<br />

Raumplanung<br />

- Keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

- Keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Ortsbild<br />

- Keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Sachgüter<br />

15.1 Bestandsaufnahme des Zustandes des landwirtschaftlichen Wegenetzes, das für den<br />

Baustellenverkehr herangezogen werden soll vor Beginn und nach Ende der Bauführung.<br />

Etwaige Beschädigungen durch eine für die Wege unübliche Beanspruchung<br />

müssen durch die Projektwerberin ausgeglichen werden.<br />

Betriebsphase<br />

Raumplanung<br />

- Keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Nicht landschaftsgebundene Erholung<br />

- Keine Maßnahmen erforderlich.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Ortsbild<br />

- Keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Sachgüter<br />

- Keine Maßnahmen erforderlich.<br />

16. Kulturgüter<br />

In den Fachbeiträgen zur UVE sind alle seitens der Projektwerberin vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

aufgelistet und ggf. planlich dargestellt. Für das Fachgebiet Kulturgüter werden in<br />

Kapitel 5.2 dieses Teilgutachtens noch zusätzlich erforderliche Maßnahmen formuliert.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

16.1 Alle archäologischen Fundstellen im Projektgebiet sind durch entsprechend aussagekräftige<br />

Sondagen derart zu erkunden, dass der Behörde (Bundesdenkmalamt) eine<br />

Beurteilung der Fundstelle möglich ist. Auf Basis dieses Ergebnisses ist eine archäologische<br />

Ausgrabung durchzuführen, deren Ziel die vollständige Erfassung der Fundstelle<br />

im gefährdeten Gebiet durch Grabung und Dokumentation ist. Vorerkundungen<br />

und folgende Ausgrabungen haben nach den Richtlinien für archäologische Maßnahmen<br />

des Bundesdenkmalamtes zu erfolgen.<br />

16.2 Durch Baumaßnahmen können zusätzlich zu den bekannt gegebenen archäologischen<br />

Fundstellen bislang unbekannte, archäologische Fundstellen angefahren werden.<br />

Gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz (DMSG) unterliegen Zufallsfunde den Bestimmungen<br />

dieses Bundesgesetzes und gem. § 9 DMSG hat das Bundesdenkmalamt<br />

innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe der Fundmeldung zu entscheiden, ob die<br />

Erhaltung weiterhin im öffentlichen Interesse liegt. Diesem Umstand ist durch entsprechende<br />

Vorsorge durch die Kooperation mit den im Projektgebiet zu beauftragenden<br />

ArchäologInnen Vorsorge zu tragen und weitere Prospektion durchzuführen.<br />

Der Einsatz einer/s geeigneten Archäologin/Archäologen soll möglichen Verzögerungen<br />

im Bauablauf vorbeugen, indem ggf. notwendige archäologische Maßnahmen mit<br />

Behörde und Projektwerberin abgestimmt und zeitnah eingeleitet werden<br />

16.3 In Baubesprechungen, in denen für Kulturgüter relevante Themen behandelt werden,<br />

sind der/die beauftragten archäologischen DienstleisterInnen/RestauratorInnen und<br />

das Bundesdenkmalamt einzubinden.<br />

16.4 Ein den archäologischen Maßnahmen entsprechendes Zeitfenster vor Baubeginn ist<br />

zu gewährleisten.<br />

16.5 Alle notwendigen archäologischen Grabungen sind nach den Richtlinien für archäologische<br />

Maßnahmen des Bundesdenkmalamtes durchzuführen;<br />

http://www.bda.at/publikationen/1042/17658/Richtlinien-fuer-archaeologische-<br />

Massnahmen<br />

16.6 Die Nachforschungen nach Bodendenkmalen erfordern gem. § 11 DMSG eine Bewilligung<br />

durch das Bundesdenkmalamt.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 372


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

16.7 Das durch die Grabungen anfallende archäologische Fundgut ist vor dem endgültigen<br />

Verpacken zu reinigen und unter Einbeziehung eines Restaurators auf die Lagerfähigkeit<br />

zu überprüfen, ggf. sind Maßnahmen zur Stabilisierung und Konservierung<br />

durchzuführen. Die Restaurierprotokolle sind der Grabungsdokumentation anzufügen<br />

und der Institution, die die Funde verwahrt, in Kopie zu übergeben. Diese Maßnahmen<br />

werden vom Bundesdenkmalamt überprüft.<br />

16.8 Eigentümer der archäologischen Funde ist zu gleichen Teilen der Grundeigentümer<br />

und der Auftraggeber der archäologischen Maßnahmen. Es sind Möglichkeiten zur<br />

dauerhaften Verwahrung der Funde zu erarbeiten. Der Zugang der Behörde zur<br />

Überprüfung der konservatorischen und wissenschaftlichen Betreuung der Funde<br />

muss sicher gestellt sein.<br />

16.9 Zum Jakobskreuz bei der ÖBB-Haltestelle Raasdorf: Vor Baubeginn sind am Objekt<br />

notwendige Maßnahmen mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in des Bundesdenkmalamtes<br />

festzulegen und in Folge umzusetzen.<br />

16.10 Zu Bildstock an der B3 in der OG Großenzersdorf: Vor Baubeginn sind am Objekt<br />

notwendige Maßnahmen mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in des Bundesdenkmalamtes<br />

festzulegen und in Folge umzusetzen.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

Bildstock an der B3 in der OG Großenzersdorf<br />

16.11 Pflege: regelmäßige Pflege des Bildstockes und der umliegenden Gehölze und Rasenbereiche<br />

um denselben von Verbuschung freizuhalten.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

Die Qualität der denkmalpflegerischen Maßnahme wird vom Bundesdenkmalamt kontrolliert.<br />

Betriebsphase<br />

Die Qualität der denkmalpflegerischen Maßnahme wird vom Bundesdenkmalamt kontrolliert.<br />

17. Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Erforderliche Maßnahmen, Bauphase<br />

Allgemeines<br />

17.1 Für sämtliche konstruktiven Bauteile wie Brücken-, Wannen-, Schacht- und Tunnelbauwerke<br />

ist für das Detailprojekt mittels erdstatischen Berechnungen der Nachweis<br />

einer ausreichenden Standsicherheit sowohl für alle Bauzustände als auch für den<br />

Endzustand zu erbringen. Diese Berechnungen sind von einem von der Projektwerberin<br />

zu bestellenden Prüfstatiker zu überprüfen und freizugeben.<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 373


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

17.2 Für die definitive Festlegung der Fundierung der Kunstbauten in den Bereichen Knoten<br />

Schwechat und Freilandstrecke sind vorlaufend unter Beiziehung von geotechnischen<br />

Sachverständigen die Erstellungen von detaillierten geotechnischen Gründungsgutachten<br />

unumgänglich.<br />

17.3 Betreffend der hohen Einschnittsböschungen im Bereich der OBW-Nord ist von einem<br />

geotechnischen Sachverständigen ein detailliertes Gutachten mit Vorschlägen<br />

für die sichere Ausbildung der Böschungen und den entsprechenden erdstatischen<br />

Stabilitätsnachweisen zu erstellen. Erforderlichenfalls sind zusätzliche (gegenüber<br />

dem Einreichprojekt) Böschungssicherungsmaßnahmen einzuplanen. Die Berechnungen<br />

sind von einem von der Projektwerberin zu bestellenden Prüfstatiker zu überprüfen<br />

und freizugeben.<br />

17.4 Die Herstellung sämtlicher Spezialtiefbaumaßnahmen (Bohrpfähle, Schlitzwände,<br />

Spundwände, Schmalwände, Dichtschlitzwände, Unterwasserbetonsohlen, Verankerungen,<br />

Injektionen, Baugrundvereisungen, ergänzende Baugrunderkundungen, etc.),<br />

die Maßnahmen zur Grundwasserhaltung (Herstellung von Brunnen- und Grundwasserpegel,<br />

GW-Absenkung, GW-Entspannung, Versickerungen, Drainagierungen,<br />

Grundwasserausgleich, etc.) die Erdbau- und Gründungsarbeiten (offene Abträge,<br />

Baugrubenaushub, Einschnittsherstellungen, Böschungssicherungen, Hinterfüllungen,<br />

Überschüttungen, Bodenauswechslungen, Gründungssohlen, Entsorgung und<br />

Wiederverwendung der Aushubmaterialien, etc.) sind - auf Grundlage des Einreichprojektes,<br />

der einschlägigen EN und Ö-Normen sowie der RVS und ÖVBB-Richtlinien<br />

- in allen Gestehungsphasen (Bauphase) genauest zu überwachen und zu protokollieren.<br />

17.5 Die bei offenen Abträgen, bei Baugrubenaushüben, bei Gründungsarbeiten oder<br />

Spezialtiefbaumaßnahmen etc. angetroffenen bzw. durchörterten Untergrundverhältnisse<br />

sind normgemäß zu dokumentieren und mit den Projektierungsannahmen zu<br />

vergleichen. Die in den Berechnungen angesetzten Bodenkennwerte sind letztlich<br />

vom Planer, Prüfer und vom geotechnischen Sachverständigen während der Ausführung<br />

auf deren Richtigkeit zu überprüfen<br />

17.6 Die geotechnischen Messungen (Verformungsmessungen, Kraft- und Spannungsmessungen,<br />

Schwingungsmessungen, Temperaturmessungen, Grundwasserpegelmessungen<br />

etc,) sind den wesentlichen Gestehungsphasen entsprechend zu dokumentieren.<br />

Die Messergebnisse sind von Planer und Prüfer in Korrelation zu den<br />

Baumaßnahmen zu setzen und auf Verträglichkeit mit den Projektierungsannahmen<br />

zu überprüfen.<br />

17.7 Sämtliche Herstellungs- und Überprüfungs- und Messprotokolle sowie die Bodendokumentationen<br />

sind auf der Baustelle auch zur jederzeitigen Einsichtnahme durch<br />

Behördenorgane evident zu halten.<br />

17.8 Mit Ende der Bauphase einzelner Projektabschnitte sind von den genannten Spezialtiefbaumaßnahmen,<br />

Maßnahmen zur Grundwasserhaltung, Erdbau- und Gründungsarbeiten<br />

und den geotechnischen Messungen Technische Abschlußberichte – denen<br />

die wesentlichen dazugehörigen Herstellungs- Überwachungs- und Messprotokolle,<br />

sowie die abschließenden Bodendokumentationen, Bestandsprofile, Darlegung sämtlicher<br />

Rückbaumaßnahmen etc. beizuschließen sind – zu erstellen, vom behördlich<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 374


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

(BMVIT) bestellten „Geo-Technischen Aufsichtsorgan“ zu bestätigen und an die Behörde<br />

zu übermitteln.<br />

17.9 Nach Fertigstellung der Tunnelvortriebe sind getrennt nach Schildvortrieben (Haupttunnel)<br />

und NÖT-Vortrieben (Querschläge) „Technische Abschlußberichte“ zu erstellen,<br />

denen die wesentlichen Herstellungs- Überwachungs- und Messprotokolle, die<br />

Bodendokumentationen (geotechnische Längenschnitte bzw. Tunnelbänder), für die<br />

Schildvortriebe die Dokumentationen der wichtigsten vortriebsbezogenen, maschinentechnischen,<br />

geometrischen und geotechnischen Parameter etc. beizufügen sind.<br />

Diese Abschlußberichte sind vom behördlich (BMVIT) bestellten „Geo-Technischen<br />

Aufsichtsorgan“ zu bestätigen und an die Behörde zu übermitteln.<br />

ad: Bohrungen Bereich Nationalpark<br />

17.10 Für ein qualitativ hochwertiges Grundwassermonitoring sind Pegelbohrungen von der<br />

Geländeoberfläche aus abzuteufen. Für die Detailplanung von Spezialtiefbaumaßnahmen<br />

wie ZB der Bugrundvereisung für die Herstellung der Querschläge aber auch<br />

für die zu gewährleistende Arbeitssicherheit der dort arbeitenden Menschen werden<br />

für jeden Querschlag-Standort ebenfalls noch ergänzende Bohrungen erforderlich<br />

werden. Diesbezüglich wurde seitens der Projektwerberin zugesagt, dass „Bohrungen<br />

im Regelfall von „untertage“ erfolgen werden. (Einlage 5-1.2) und ergänzend notwendige<br />

Bohrungen von „obertage“ nur in speziell begründeten Sonderfällen von der Geländeoberfläche<br />

aus abgeteuft werden.“ Die erforderliche Begründung für jede einzelne<br />

Bohrung von „obertage“ hat jedenfalls vom behördlich (BMVIT) bestellten „Geo-<br />

Technischen Aufsichtsorgan“ bestätigt zu werden und ist - mit Vortriebsende der<br />

Schildtunnel - in einem von ihm unterfertigten „Schlussbericht zu den Bohrungen im<br />

Nationalpark“ der Nationalparkverwaltung und der Stadt Wien zu übergeben.<br />

ad: Rückbau - Brunnen und Pegel, ergänzender Baugrundaufschluss<br />

17.11 Mit Ende von Grundwasserhaltungen sind alle nicht für den bleibenden Bestand vorgesehenen<br />

Brunnen und Pegel fachgerecht rückzubauen. Es dürfen jedenfalls auf<br />

Dauer keine unzulässigen Verbindungen von unterschiedlichen Grundwasserstockwerken<br />

zurückbleiben. Für alle rück zu bauenden Brunnen und Pegel sind Bestandsprofile<br />

mit Darlegung der Rückbaumaßnahmen zu erstellen. Gleiches gilt sinngemäß<br />

für alle ergänzenden Aufschlussbohrungen. Ein vom behördlich (BMVIT) bestellten<br />

„Geo-Technischen Aufsichtsorgan“ unterfertigter Schlussbericht (mit allen Ergebnisunterlagen<br />

der Aufschluss-, Pegel- und Brunnenbohrungen) ist auch der Stadt Wien<br />

zu übergeben.<br />

ad: Grundwasserkommunikation OBW – Aufbohren Dichtwände<br />

17.12 Für die erforderliche Grundwasserkommunikation in der Betriebsphase aber bereits<br />

auch in der Bauphase ist in der OBW Süd und Nord das abschnittsweise Überbohren<br />

der Dichtwände mit einem Pfahlbohrgerät und Verfüllen dieser Bohrungen mit Kies<br />

vorgesehen. In Anbetracht der Modellberechnungen und den rechn. zu gewährleiste­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

ten Mindestlücken von 2 m pro 100 m, der üblichen Ansatz- und Bohrtoleranzen und<br />

der Tatsache dass das gezielte Aufbohren sowohl der Bohrpfähle als auch der Dichtwände<br />

einer sehr qualitätsvollen Spezialarbeit bedarf sind aus geotechnischer Sicht<br />

die Dichtwände alle 100 m im Mindesten auf eine Länge von 4 m mit überschnittenen<br />

Kiespfählen (Dmin =90 cm) aufzubohren.<br />

ad: Schildtunnel:<br />

ad: Schildtunnel - Vortriebe<br />

17.13 Die Ortsbrust ist während des Tunnelvortriebs kontinuierlich durch eine geeignete<br />

Stützsuspension oder Erdbrei zu stützen. Die Druckluftstützung der Ortsbrust ist nur<br />

temporär in Sonderfällen wie bspw. zum Abbau von Hindernissen oder für Wartungszwecke<br />

- bei nachgewiesener Stabilität und Ausbläsersicherheit - zulässig.<br />

17.14 Die eigentlichen Tunnelvortriebsarbeiten dürfen erst dann begonnen werden, wenn<br />

die Standsicherheit der gestützten Ortsbrust für alle Querschnittsbereiche rechnerisch<br />

nachgewiesen ist. Die Stützdruckberechnung ist dabei in Abhängigkeit von den im<br />

Einreichprojekt dargelegten Bodenverhältnissen und Berechnungswasserständen,<br />

sowie der Bebauung und den Verkehrslasten durchzuführen. Für jeden Tunnelbereich<br />

ist so vorweg der erforderliche Stützdruck, die erforderlichen Eigenschaften des<br />

Stützmediums sowie der erforderliche Luftdruck festzulegen.<br />

17.15 Während der Tunnelvortriebsarbeiten sind der Druck und die Eigenschaften des<br />

Stützmediums stets an die örtlichen Erfordernisse anzupassen. Die Volumenkontrolle<br />

(Massenbilanz) der Materialabförderung hat regelmäßig durch zwei unabhängige<br />

Messsysteme zu erfolgen.<br />

17.16 Im Zuge des Tunnelvortriebs sind kontinuierlich die Lage der Schildmaschine in<br />

Grund- und Aufriss in Bezug zur Tunnelachse, die wesentlichen Vortriebsparameter<br />

(wie Vortriebsgeschwindigkeit, Ringbauzeiten, Unterbrechungen und Stillstände), wesentliche<br />

maschinentechnische Daten (wie Pressenkräfte, Drehzahl, Drehrichtung<br />

und Drehmoment, Hydraulikdruck, Verpressdruck, etc.,) die Massenbilanz, sämtliche<br />

wesentlichen Stützparameter (wie Stützdruck, Kennparameter des Stützmediums<br />

etc.,) besondere Vorkommnisse sowie die angetroffenen Baugrundverhältnisse festzustellen<br />

und zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind zur jederzeitigen Einsichtnahme<br />

auf der Baustelle bereitzuhalten. Jeweils nach einer Vortriebswoche sind<br />

diese Daten auf geeignete Weise auch grafisch (in geotechnischen Längenschnitten<br />

etc.,) darzustellen und auch an das behördlich (BMVIT) bestellte „Geo-Technische<br />

Aufsichtsorgan“ zu übermitteln.<br />

ad: Schildtunnel - Wasserdichtheit der Ringfugen im Erdbebenlastfall<br />

17.17 Um für den Lastfall Erdbeben auch für die Ringfugen eine hinreichende Sicherheit<br />

betreffend der erforderlichen Wasserdichtheit gewährleisten zu können, wird vorgeschrieben<br />

die Ringfugen nicht nur im Bereich der Querschläge sondern auch im Streckenbereich<br />

dazwischen mit einer verbleibenden Längsverschraubung auszustatten.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

Von dieser Vorschreibung kann nur dann Abstand genommen werden, wenn in der<br />

Phase der Detailplanung schlüssig und nachvollziehbar der Nachweise erbracht wird,<br />

dass eine maßgebliche Kulmination der durch den Lastfall Erdbeben zu erwartenden<br />

Längsverschiebungen an einzelnen Ringfugen ausgeschlossen werden kann und zudem<br />

die mitverantwortliche Zustimmung vom behördlich (UVP-Behörde) bestellten<br />

„Geo-Technischen Aufsichtsorgan“ vorliegt.<br />

ad: Schildtunnel - Durchörterung Dichtschlitzwand ZTL-Lobau:<br />

17.18 Um die Dichtfunktion der Dichtschlitzwand ZTL-Lobau wieder gesichert herzustellen<br />

sieht das Projekt für die Durchörterung derselben vor nach der Schilddurchfahrt den<br />

Ringspalt zu verpressen und aus den Tunnelröhren heraus radiale Injektionen beidseitig<br />

der Dichtschlitzwand auszuführen. Ergänzend dazu ist zu fordern, dass diesbezüglich<br />

vorweg ein techn. Projekt erstellt wird und dieses im Detail mit dem Objektverwalter<br />

der Stadt Wien und seinem geotechnischen Sachverständigen einvernehmlich<br />

abgesprochen wird. Zum Nachweis der Funktion der geplanten Abdichtung der<br />

Tunnelwand gegenüber der Dichtwand ist ebenfalls in Abstimmung mit der Stadt<br />

Wien eine diesbezügliche Beweissicherung zeitgerecht vor Vortriebsbeginn einzuleiten.<br />

Die Durchführung der Maßnahmen selbst sind dann seitens der ÖBA genauest<br />

zu überwachen und zu dokumentieren, Ein vom behördlich (BMVIT) bestellten „Geo-<br />

Technischen Aufsichtsorgan“ unterfertigter Schlussbericht (mit allen Bohr- und Injektionsprotokollen,<br />

dem Grundwassermonitorig vor und nach Durchfahrt, etc.) der den<br />

Erfolg der Maßnahmen nachvollziehbar und vollständig darlegt, ist der Stadt Wien zu<br />

übergeben.<br />

ad: Schildtunnel - Grundwasserkommunikation im Bereich neogener Sande<br />

17.19 Im Bereich S 1 km 21,1 bis 22,7 durchtrennen die Tunnelröhren ein schichtmächtiges<br />

wasserführendes neogenes Sandpaket. Zum Zwecke der Grundwasserkommunikation<br />

sowie um a priori eine Beeinträchtigung der tertiären Tiefengrundwässer als Wasserversorgungsreserve<br />

durch das Bauwerk auszuschließen, sind bereits im Zuge der<br />

Bauphase zumindest bei drei der im Projekt vorgesehenen relevanten Querschläge<br />

auf Bestandsdauer wartbare Grundwasserkommunikationsanlagen mit Durchleitungen<br />

und beidseitigen Horizontalfilterbrunnen herzustellen. im Minimum sind je Querschlag<br />

2 Leitungen und jeweils 2 Horizontalfilterbrunnen D 200 mm für den An- wie<br />

Abströmbereich auszuführen.<br />

ad: Querschläge:<br />

ad: Querschläge, NÖT-Vortrieb im Schutz von Vereisungskörpern<br />

17.20 Die Detailplanung für die NÖT-Vortriebe, insbesondere die Planung der Vereisungskörper,<br />

hat auf jeden einzelnen Querschlag speziell abgestimmt zu sein. Die Unter­<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

grundverhältnisse sind daher im Bereich jedes einzelnen Querschlags in der Detailplanungsphase<br />

noch hinreichend aufzuschließen. Entsprechend dem Gutachten des<br />

Einreichprojektes sind - aufbauend auf den Untersuchungen der Einreichphase und<br />

den ergänzenden Aufschlüssen der Detailplanungsphase – auch noch weiterführende<br />

Vereisungsversuche im Labor durchzuführen. Für das letztendliche Ausführungsprojekt<br />

ist bezüglich der Vereisungsmaßnahmen jedenfalls ein „Erweitertes Geotechnisches<br />

Gutachten mit detailliertem Bezug zu jedem einzelnen Querschlag“ zu erstellen.<br />

ad: Querschläge „GQ“, - Innenschalendicke – Wasserdichtheit im Brandfall<br />

17.21 Aufgrund der gegebenen Druckwasserhöhen besitzen die Querschläge vom Typ GQ<br />

ein doppeltes Abdichtungssystem und zwar außen liegende Fugenbänder und eine<br />

zusätzliche Rundumabdichtung zwischen Spritzbeton und WDI. Um nun für den Lastfall<br />

Brand - entsprechend dem erforderlichen Schutzniveau SN3 - auch für den „GQ“<br />

eine hinreichende Sicherheit betreffend der erforderlichen Wasserdichtheit gewährleisten<br />

zu können, wird vorgeschrieben die Faserbeton-Innenschale des GQ mit einer<br />

mindesten Innenschalendicke von 40 cm (anstatt von 30 cm) auszuführen. Für diesen<br />

Mindestabstand lässt sich mit dem Einreichprojekt die funktionale Beständigkeit der<br />

Abdichtung im Brandfall ableiten.<br />

Von dieser Vorschreibung kann nur dann Abstand genommen werden, wenn in der<br />

Phase der Detailplanung schlüssig und nachvollziehbar der Nachweise erbracht wird,<br />

dass auch ein geringerer Mindestabstand alle Anforderungen erfüllt und zudem die<br />

Zustimmung vom behördlich (BMVIT) bestellten „Geo-Technischen Aufsichtsorgan“<br />

vorliegt.<br />

Erforderliche Maßnahmen, Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

Beweissicherung und Kontrolle<br />

Bauphase<br />

Für Beweissicherung und begleitende Kontrolle in der Bauphase gilt aus Sicht des Fachgebietes<br />

Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz:<br />

17.22 Die Spezialtiefbaumaßnahmen, die Maßnahmen zur Grundwasserhaltung, die Erdbau-<br />

und Gründungsarbeiten, sämtliche Tunnelvortriebe, die Baugrunddokumentation,<br />

die geotechnischen Messungen und sonstigen Maßnahmen des geotechnischen<br />

Sicherheitsmanagements sind im Zuge der Bauphase von einem behördlich (BMVIT)<br />

bestellten „Geo-Technischen Aufsichtorgan“ auf projekts- und bescheidgemäße sowie<br />

norm- und fachgerechte Durchführung bzw. Erstellung zu überprüfen. Darüber<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

hinaus hat sich diese Überprüfung auch auf die Sicherung der Bestandsbebauung<br />

und wichtiger Einbauten zu erstrecken.<br />

17.23 Das im Geomechanischen Bericht des Einreichprojektes (Einlage 4-2.2.1) sowohl für<br />

die Schildvortriebe der Haupttunnel wie auch für die NÖT-Vortriebe der Querschläge<br />

beschriebene „Geotechnische Sicherheitsmanagement“ ist im Detailprojekt umzusetzen.<br />

Darüber hinaus gilt für das „Geotechnischen Sicherheitsmanagement“ ergänzend:<br />

17.24 Im Zuge der Detailplanung sind – zeitgerecht vor Baubeginn - alle im Einflussbereich<br />

der Baumaßnahmen und Tunnelvortriebe liegenden Objekte und wichtige Einbauten<br />

einer detaillierten Zustandsfeststellung und Beweissicherung zu unterziehen.<br />

Im Zuge dieser vorlaufenden Beweissicherungen sind vom Sachverständigen auch<br />

die für die Objekte verträglichen Richtwerte betreffend max. zulässiger Verformungen<br />

(maximale Setzungswerte, horizont. Verschiebungen, Tangentenneigungen) und Erschütterungen<br />

- in Kenntnis seiner detaillierten objektbezogenen Erhebungen und<br />

Feststellungen - zu präzisieren und die erforderliche Messmethodik festzulegen.<br />

17.25 Im Zuge des Baugeschehens sind die im Einflussbereich der Baumaßnahmen liegenden<br />

Objekte und wichtigen Einbauten einer entsprechenden messtechnischen<br />

Überwachung zu unterziehen. (grundsätzlich gilt: Nullmessung vor Beginn der Baumaßnahmen,<br />

Folgemessung entsprechend dem Baufortschritt, Abschlussmessung 6<br />

Monate nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen.) Die Festlegung der Messpunkte<br />

und des Messprogramms hat auch in Absprache mit dem behördlich (BMVIT) bestellten<br />

„Geo-Technischen Aufsichtsorgan“ zu erfolgen.<br />

17.26 Für alle bautechnisch wesentlichen Projektabschnitte ist für mögliche maßgebliche<br />

Abweichungen von den Projektierungsannahmen, Störfälle, Überschreitungen der<br />

Alarm- bzw. max. zulässigen Richtwerte (zB für Verformungen, Spannungen, Erschütterungen,<br />

Temperaturen, Wasserstände; Baugrundschichtabfolgen, etc.)<br />

und/oder Gefährdungssituationen seitens des AN vor Beginn der Arbeiten ein „Geotechnischer<br />

Sicherheitsmanagementplan“ (Alarmplan) zu erstellen. Diese Geotechnische<br />

Sicherheitsmanagementpläne haben auch eine hinreichende Störfallanalyse zu<br />

beinhalten und umfassend den erforderlichen Handlungsbedarf für die entsprechenden<br />

Gegenmaßnahmen zu beschreiben. Über diese Geotechnischen Sicherheitsmanagementpläne<br />

ist spätestens vier Wochen vor Begin der jeweiligen Projektabschnitte<br />

auch mit dem behördlich (BMVIT) bestellten „Geo-Technischen Aufsichtsorgan“ das<br />

Einvernehmen herzustellen.<br />

Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Beweissicherung und Kontrolle<br />

erforderlich<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

18. Tunnelsicherheit<br />

Es wird auf die Maßnahmen der Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau verwiesen.<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

7. BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT DURCH DIE<br />

FACHGUTACHTER<br />

Aus der durchgeführten fachlichen Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen gem. § 24c<br />

Abs. 5 lit. 2 UVP-G 2000 ergeben sich keine Gründe, die – bei Berücksichtigung der von den<br />

Sachverständigen zusätzlich für erforderlich erachteten Maßnahmen – einer Realisierung<br />

des in der UVE dargestellten bzw. geplanten Straßenbauvorhabens entgegenstehen. Aus<br />

den obigen Schlussfolgerungen kann resümierend festgehalten werden:<br />

Das vorliegende <strong>Umweltverträglichkeitsgutachten</strong> zum Vorhaben S 1 Wiener Aussenring<br />

Schnellstraße Schwechat - Süßenbrunn km 16,2+17.00 - km 35,0+78.21 (Teilverkehrsfreigabe<br />

und Gesamtverkehrsfreigabe) wurde auf Basis der Teilgutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

erstellt.<br />

Unter der Voraussetzung, dass die in der Umweltverträglichkeitserklärung und im Einreichprojekt<br />

enthaltenen und die von den unterfertigten Sachverständigen, als zusätzlich erforderlich<br />

erachteten Maßnahmen in den der Umweltverträglichkeitsprüfung nachfolgenden Genehmigungsverfahren<br />

berücksichtigt bzw. bei der Detailplanung, Errichtung und Erhaltung<br />

des Vorhabens durchgeführt werden, ist – im Sinne einer umfassenden und integrativen Gesamtschau<br />

– die Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Projektes gegeben.<br />

Wien, am 28. September 2012<br />

o. Univ. Prof. DI Dr. Gerd Sammer<br />

01 Verkehr und Verkehrssicherheit<br />

Prof. DI Heinrich Fritzer<br />

02 Lärm<br />

Univ. Prof. DI Dr. Rainer Flesch<br />

03 Erschütterungen, Sekundärschall und Kriegsmittel<br />

ao. Univ. Prof. Dr. Peter Sturm<br />

04 Luftschadstoffe und Klima<br />

Univ. Prof. Dr. Christian Vutuc<br />

05 Humanmedizin<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

DI Martin Kühnert<br />

06 Wald<br />

07 Jagd, Wildökologie<br />

08 Boden und Landwirtschaft<br />

DI Thomas Knoll<br />

09 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

10 Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholung<br />

DI Dr. Gerald Zauner<br />

11 Gewässerökologie und Fischerei<br />

DI Raimund Taschke<br />

12 Grundwasser und Hydrogeologie<br />

DI Wolfgang Stundner<br />

13 Oberflächenwasser, Straßen- und Tunnelwässer<br />

14 Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik<br />

DI Hans Emrich<br />

15 Raumplanung, Sachgüter, Ortsbild und nicht<br />

landschaftsgebundene Erholung<br />

Mag. Christoph Blesl<br />

16 Kulturgüter<br />

OSR DI Gerhard Sochatzy<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz<br />

Dr. Rudolf Bopp<br />

18 Tunnelsicherheit<br />

Zotter/Rehling/Stundner Wien, September 2012 Seite 382


Impressum:<br />

Im Auftrag des<br />

<strong>Bundesministerium</strong>s für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Gruppe Straße<br />

Betreuung:<br />

Druck:<br />

MR DI Friedrich Zotter, DI Christof Rehling<br />

HALTMEYER G<strong>MB</strong>H,1180 Wien

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