Bewertung des neuen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses der ...
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<strong>Bewertung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Ausrüstungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsprozesses</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>wehr durch das Gremium externer sachverständiger Rüstungsexperten<br />
Realisierungs- <strong>und</strong><br />
Nutzungsphase<br />
Sofern IPT an <strong>der</strong> Durchführung eines Vergabeverfahrens in <strong>der</strong> Realisierungsphase<br />
beteiligt sein sollten, sind hieran keine Unternehmen außerhalb <strong>der</strong> vergaberechtichen<br />
Vorgaben (Verhandlungsverfahren) zu beteiligen. Nach <strong>der</strong> Zuschlagsentscheidung<br />
bestehen gegen eine Industriebeteiligung keine vergaberechtlichen Bedenken,<br />
weil <strong>der</strong> Wettbewerb mit <strong>der</strong> Entscheidung für einen Bieter entschieden ist.<br />
2. Rechtlich ist die Beteiligung von Industrievertretern in IPT unter folgenden<br />
Rahmenbedingungen zulässig:<br />
a) Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>des</strong> Europäischen Gerichtshofs (Fabricom-<br />
Entscheidung) ist es unverhältnismäßig <strong>und</strong> europarechtswidrig, ein an <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
eines Vergabeverfahrens beteiligtes Unternehmen pauschal vom späteren<br />
Vergabeverfahren auszuschließen. Allein aus <strong>der</strong> Beteiligung von Industrievertretern<br />
an einem IPT kann also gr<strong>und</strong>sätzlich nicht geschlossen werden, dass <strong>der</strong><br />
Wettbewerb verzerrt wurde.<br />
b) Auch <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> <strong>neuen</strong> Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung<br />
<strong>und</strong> Sicherheit (VSVgV) stellt in § 10 Abs. 2 zur sog. „Projektantenproblematik“<br />
klar, dass Bieter den Auftraggeber bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> Ausschreibung beraten<br />
o<strong>der</strong> unterstützen dürfen, wenn dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt.<br />
Der dabei notwendige Schutz vor eventuellen Verfälschungen <strong>des</strong> Wettbewerbs<br />
durch frühzeitig beteiligte Unternehmen ist primär Aufgabe <strong>des</strong> Auftraggebers.<br />
c) Der Projektleiter <strong>des</strong> IPT („PL“) hat insofern eine Fürsorgepflicht für die in den<br />
IPT beteiligten Unternehmen, als er im Einzelfall darauf hinzuwirken hat, dass<br />
mögliche Wettbewerbsvorteile ausgeglichen werden. Die Gewährleistung eines<br />
unverfälschten Wettbewerbs im späteren Vergabeverfahren muss also nicht durch<br />
vollständigen Verzicht auf die Industriebeteiligung in den IPT erfolgen, son<strong>der</strong>n auf<br />
eine sachgerechte Ausgestaltung <strong>der</strong>selben durch den PL.<br />
Diese Vorgabe sollte in <strong>der</strong> Beauftragung <strong>des</strong> PL durch den Präsidenten <strong>des</strong> BAAIN-<br />
Bw ausdrücklich aufgenommen werden. Zudem sollte sich das BMVg bzw. das<br />
BAAINBw gegenüber den an den IPT beteiligten Unternehmen verpflichten, alles<br />
Erfor<strong>der</strong>liche zu tun, um eine Wettbewerbsverzerrung <strong>und</strong> damit eine Gefährdung<br />
<strong>der</strong> späteren Teilnahme am Wettbewerb zu vermeiden.<br />
Konkret kann eine Sicherstellung <strong>des</strong> unverfälschten Wettbewerbs z.B. durch den<br />
Ausgleich <strong>des</strong> Informationsvorsprungs geschehen, indem die sachlich relevanten<br />
Informationen <strong>der</strong> Auftraggeber an die IPT-Mitglie<strong>der</strong> möglichen an<strong>der</strong>en Bietern<br />
zur Verfügung gestellt werden o<strong>der</strong> diese die Möglichkeit zur Einsichtnahme in bestimmte<br />
IPT-Akten erhalten. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass keine geschützten<br />
Geschäftsgeheimnisse <strong>der</strong> IPT-Mitglie<strong>der</strong> offengelegt werden. Zudem kann im<br />
Rahmen <strong>des</strong> Vergabeverfahrens ein möglicher Zeitvorsprung <strong>der</strong> IPT-Teilnehmer<br />
durch angemessene Verfahrensdauer zugunsten an<strong>der</strong>er Bieter berücksichtigt<br />
werden.<br />
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