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Bewertung des neuen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses der ...

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<strong>Bewertung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Ausrüstungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsprozesses</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>wehr durch das Gremium externer sachverständiger Rüstungsexperten<br />

Anlage 2<br />

Erläuternde Anlage zur Teilnahme <strong>der</strong> Industrie in den IPT<br />

1. Beteiligung <strong>der</strong> Industrie<br />

Eine Teilnahme <strong>der</strong> Industrie an Integrierten Projektteams (IPT) während <strong>der</strong> Analysephase<br />

begegnet keinen vergaberechtlichen Bedenken, sofern die Teilnehmer<br />

nicht an einer endgültigen Entscheidung über das konkret zu beschaffende Produkt<br />

dabei sind. Dabei sind folgende „Sollbruchstellen“ zu beachten, bis zu denen<br />

ein Industrievertreter im IPT gr<strong>und</strong>sätzlich mitwirken kann:<br />

Analysephase Teil 1<br />

Aus den identifizierten Fähigkeitslücken werden rein funktionale For<strong>der</strong>ungen abgeleitet,<br />

in die Erkenntnisse aus <strong>der</strong> wehrtechnischen Forschung <strong>und</strong> Technologie,<br />

aus internationalen Rüstungskooperationen sowie aus <strong>der</strong> Nutzung einfließen. Die<br />

industrielle Expertise ist daher für die Analyse zweckdienlich <strong>und</strong> die Teilnahme von<br />

Unternehmensvertretern in den IPT vergaberechtlich gr<strong>und</strong>sätzlich unbedenklich,<br />

wenn keine den Wettbewerb beeinflussenden Entscheidungen getroffen werden.<br />

Dies ist nicht <strong>der</strong> Fall, weil in Teil 1 <strong>der</strong> Analysephase nur eine „Bestandsaufnahme“<br />

erfolgt <strong>und</strong> keine Vorentscheidung über die Gestaltung <strong>der</strong> Ausschreibung.<br />

Die Vorlage <strong>des</strong> Dokuments FFF („Fähigkeitslücke <strong>und</strong> Funktionale For<strong>der</strong>ung“) zur<br />

Billigung an den Generalinspekteur ist die „Sollbruchstelle“ <strong>der</strong> Analysephase<br />

Teil 1, ab <strong>der</strong> keine Beteiligung <strong>der</strong> Industrie mehr erfolgen sollte. Zwar bestehen<br />

auch hier nicht per se vergaberechtliche Bedenken, weil das Dokument FFF nicht<br />

auf einzelne Bieter o<strong>der</strong> Technologien zugeschnitten ist. Gleichwohl sollte die positive<br />

Billigung einer bestimmten For<strong>der</strong>ung, die durch einzelne IPT-Mitglie<strong>der</strong> (auch)<br />

erfüllt wird, unbeeinflusst von diesen erfolgen. Die Entscheidung über die Billigung<br />

liegt damit allein bei <strong>der</strong> Abteilung Planung <strong>und</strong> beim Generalinspekteur.<br />

Analysephase Teil 2<br />

Hier werden gr<strong>und</strong>sätzlich mehrere Lösungsvorschläge auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> gebilligten<br />

funktionalen For<strong>der</strong>ungen entwickelt. Dazu zählt nach dem ANP die Prüfung<br />

von Produktverbesserungen vorhandener Systeme, das Aufzeigen von Risiken <strong>und</strong><br />

Auswirkungen auf Realisierung <strong>und</strong> Nutzung. Auch hierfür ist eine Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Industrie in den IPT zweckdienlich <strong>und</strong> eventuell sogar notwendig. „Sollbruchstelle“<br />

für die beginnende „Nicht-Teilnahme“ <strong>der</strong> Industrie im IPT in Teil 2 <strong>der</strong><br />

Analysephase ist die konkrete Arbeit am Lastenheft, an <strong>der</strong> keine Industrievertreter<br />

mitwirken sollten, da diese unmittelbar in die Ausschreibung mündet. Diese Sitzungen<br />

<strong>des</strong> IPT sollten daher ohne Unternehmensvertreter stattfinden.<br />

Auch die abschließende Auswahlentscheidung auf Basis <strong>der</strong> erarbeiteten Lösungsvorschläge<br />

sollte ohne Beteiligung <strong>der</strong> Wirtschaft stattfinden.<br />

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