Bewertung des neuen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses der ...

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29.12.2013 Aufrufe

Bewertung des neuen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses der Bundeswehr durch das Gremium externer sachverständiger Rüstungsexperten Anlage 1 Kurzfassung des Prozesses Analysephase Die Bedarfsermittlung erfolgt im Rahmen des Fähigkeitsmanagements im Planungsamt der Bundeswehr (PlgABw). Kommt eine materielle Lösung zur Schließung einer Fähigkeitslücke in Frage (Planungskategorie Rüstung und ggf. Betrieb) werden Integrierte Projektteams (IPT) unter Leitung des PlgABw eingerichtet. Dem IPT gehören bevollmächtigte Vertreter des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sowie der potenziellen Nutzer/Betreiber und, soweit (vergabe-)rechtlich möglich, Vertreter der Industrie an. Die Arbeiten in der Analysephase finden im nachgeordneten Bereich statt (Abschichtung). Analysephase Teil 1 In der Analysephase Teil 1 erarbeitet das IPT unter Leitung des PlgABw das CPM- Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ (FFF). Der bevollmächtigte Vertreter des BAAINBw bringt die technisch-wirtschaftliche Expertise einschließlich Erkenntnisse aus wehrtechnischer Forschung und Technologie (F&T) ein und achtet u.a. darauf, dass die FFF so formuliert wird, dass hieraus im Teil 2 der Analysephase mehrere sinnvolle Lösungsvorschläge ableitbar sind. Der Leiter des IPT ist allein verantwortlich und legt die FFF über die Abteilung Planung dem GenInsp zur Billigung vor. Eine Mitzeichnung der FFF durch andere OrgBereiche ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Zeit für die Erstellung und der Inhalt einer FFF allein durch den GenInsp verantwortet wird. Analysephase Teil 2 Die Billigung der FFF initiiert nun den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess. Mit ihr liegt nun von der Erstellung von Lösungsvorschlägen bis zur Verwertung des eingeführten Produkts die Verantwortung durchgehend im Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN). Vor diesem Hintergrund wechselt auch die Leitung des IPT im nun 2. Teil der Analysephase einmalig vom Vertreter des PlgABw zum Vertreter des BAAINBw. Der bisherige Verantwortungswechsel sowohl nach Abschluss der Analysephase als auch nach Abschluss der Realisierungsphase findet nicht mehr statt: Durchgängige Verantwortung ohne Verlust von „Know-how“ über den gesamten Lebensweg des Produktes. Der Abteilungsleiter AIN beauftragt hierzu im nachgeordneten Bereich den Präsidenten des BAAINBw mit der Erarbeitung mehrerer Lösungsvorschläge (grundsätzlich mindestens drei Lösungsvorschläge). Diese erstrecken sich abgestuft von der vollständigen Erfüllung der Forderungen bis zum Kauf handelsüblicher Produkte. Entsprechend variieren die Kosten (einschließlich Life-Cycle-Costs), die Risiken und die Zeit bis zur Bereitstellung der Fähigkeit. Es ist immer auch die Möglichkeit von bi- und multinationalen Rüstungskooperationen zu untersuchen. Alle Lösungsvorschläge werden in Bezug auf Leistung, Zeit, Kosten und Risiken unter Beachtung 12

Bewertung des neuen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses der Bundeswehr durch das Gremium externer sachverständiger Rüstungsexperten des Vergaberechts (z.B. Produkt- und Herstellerneutralität) analysiert und bewertet. Ergänzend können F&T-Aufträge (ggf. zum prototypischen Nachweis der Realisierbarkeit) erteilt werden. Der Leiter des IPT ist dabei allein verantwortlich und legt dem Abteilungsleiter AIN die Lösungsvorschläge vor. Dieser leitet sie mit einer rüstungswirtschaftlichen/ rüstungspolitischen Bewertung dem GenInsp zur Billigung weiter. Eine Mitzeichnung im IPT oder durch andere OrgBereiche ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Der GenInsp wählt nur zwischen den vorgelegten Lösungsvorschlägen aus. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Erstellung abgestufter, sinnvoller Lösungsvorschläge allein durch den OrgBereich AIN verantwortet wird. Durch Vorlage mehrerer abgestufter Lösungsvorschläge hat der GenInsp vor dem Hintergrund seiner Verantwortung für Planung, Einsatz und Führung der Streitkräfte die Möglichkeit abzuwägen, ob er z.B. bei Auswahl der 100%-Lösung ggf. hohe Kosten mit Verdrängung anderer Projekte (Priorisierung) und einen späteren Zulauf in Kauf nimmt, oder ob er aus Einsatzsicht auch eine Lösung geringerer Forderungserfüllung (z.B. eine „70%-Lösung“) akzeptiert, die ggf. mit der Hälfte der ursprünglich veranschlagten Haushaltsmittel realisierbar und zeitlich schneller verfügbar ist. Zudem erhält er hiermit auch die Möglichkeit, bei Wahrnehmung der Einsparpotenziale Realisierungsfreiräume für weniger priorisierte Projekte zu erhalten, so dass er andere, vorhandene Fähigkeitslücken weitaus schneller schließen kann. Mit der dokumentierten Entscheidung des GenInsp wird der ausgewählte Lösungsvorschlag zur „Auswahlentscheidung“ (AWE) erhoben. Diese ist das haushaltsbegründende Dokument für die Realisierung und Nutzung. Realisierungsphase Der Abteilungsleiter AIN beauftragt den Präsidenten BAAINBw, den ausgewählten Lösungsvorschlag unter Beachtung des Vergaberechts auszuschreiben. Die Arbeiten werden im IPT unter Leitung des PL fortgeführt. Dem IPT gehören bevollmächtigte Vertreter künftiger Nutzer/Betreiber und Vertreter des Auftragnehmers (Industrie) an. Ein BV MatV im Bereich des Bedarfsträgers ist nicht mehr erforderlich, da die Materialverantwortung für die Einsatzreife beim Präsidenten BAAINBw liegt. Die erforderlichen Aktivitäten im Bereich des zukünftigen Nutzers werden integrativ durch Mitarbeiter des BAAINBw und Vertreter des zukünftigen Nutzers/ Betreibers im IPT koordiniert. Da dort der Lösungsvorschlag bereits erarbeitet wurde, kann das Vergabeverfahren verzugslos eingeleitet werden. Das Problem „Bedarfsträger fordert, Bedarfsdecker hat umzusetzen“ existiert nicht mehr. 13

<strong>Bewertung</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Ausrüstungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsprozesses</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>wehr durch das Gremium externer sachverständiger Rüstungsexperten<br />

Anlage 1<br />

Kurzfassung <strong>des</strong> Prozesses<br />

Analysephase<br />

Die Bedarfsermittlung erfolgt im Rahmen <strong>des</strong> Fähigkeitsmanagements im Planungsamt<br />

<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>wehr (PlgABw). Kommt eine materielle Lösung zur Schließung<br />

einer Fähigkeitslücke in Frage (Planungskategorie Rüstung <strong>und</strong> ggf. Betrieb)<br />

werden Integrierte Projektteams (IPT) unter Leitung <strong>des</strong> PlgABw eingerichtet. Dem<br />

IPT gehören bevollmächtigte Vertreter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für Ausrüstung, Informationstechnik<br />

<strong>und</strong> Nutzung <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>wehr (BAAINBw) sowie <strong>der</strong> potenziellen<br />

Nutzer/Betreiber <strong>und</strong>, soweit (vergabe-)rechtlich möglich, Vertreter <strong>der</strong> Industrie<br />

an. Die Arbeiten in <strong>der</strong> Analysephase finden im nachgeordneten Bereich statt<br />

(Abschichtung).<br />

Analysephase Teil 1<br />

In <strong>der</strong> Analysephase Teil 1 erarbeitet das IPT unter Leitung <strong>des</strong> PlgABw das CPM-<br />

Dokument „Fähigkeitslücke <strong>und</strong> Funktionale For<strong>der</strong>ung“ (FFF). Der bevollmächtigte<br />

Vertreter <strong>des</strong> BAAINBw bringt die technisch-wirtschaftliche Expertise einschließlich<br />

Erkenntnisse aus wehrtechnischer Forschung <strong>und</strong> Technologie (F&T) ein <strong>und</strong> achtet<br />

u.a. darauf, dass die FFF so formuliert wird, dass hieraus im Teil 2 <strong>der</strong> Analysephase<br />

mehrere sinnvolle Lösungsvorschläge ableitbar sind. Der Leiter <strong>des</strong> IPT ist allein<br />

verantwortlich <strong>und</strong> legt die FFF über die Abteilung Planung dem GenInsp zur Billigung<br />

vor.<br />

Eine Mitzeichnung <strong>der</strong> FFF durch an<strong>der</strong>e OrgBereiche ist ausdrücklich nicht vorgesehen.<br />

Dadurch ist sichergestellt, dass die Zeit für die Erstellung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Inhalt<br />

einer FFF allein durch den GenInsp verantwortet wird.<br />

Analysephase Teil 2<br />

Die Billigung <strong>der</strong> FFF initiiert nun den <strong>Ausrüstungs</strong>- <strong>und</strong> Nutzungsprozess. Mit<br />

ihr liegt nun von <strong>der</strong> Erstellung von Lösungsvorschlägen bis zur Verwertung <strong>des</strong><br />

eingeführten Produkts die Verantwortung durchgehend im Bereich Ausrüstung,<br />

Informationstechnik <strong>und</strong> Nutzung (AIN). Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wechselt auch die<br />

Leitung <strong>des</strong> IPT im nun 2. Teil <strong>der</strong> Analysephase einmalig vom Vertreter <strong>des</strong> PlgABw<br />

zum Vertreter <strong>des</strong> BAAINBw. Der bisherige Verantwortungswechsel sowohl nach<br />

Abschluss <strong>der</strong> Analysephase als auch nach Abschluss <strong>der</strong> Realisierungsphase findet<br />

nicht mehr statt: Durchgängige Verantwortung ohne Verlust von „Know-how“<br />

über den gesamten Lebensweg <strong>des</strong> Produktes.<br />

Der Abteilungsleiter AIN beauftragt hierzu im nachgeordneten Bereich den Präsidenten<br />

<strong>des</strong> BAAINBw mit <strong>der</strong> Erarbeitung mehrerer Lösungsvorschläge (gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

min<strong>des</strong>tens drei Lösungsvorschläge). Diese erstrecken sich abgestuft von <strong>der</strong><br />

vollständigen Erfüllung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen bis zum Kauf handelsüblicher Produkte.<br />

Entsprechend variieren die Kosten (einschließlich Life-Cycle-Costs), die Risiken <strong>und</strong><br />

die Zeit bis zur Bereitstellung <strong>der</strong> Fähigkeit. Es ist immer auch die Möglichkeit von<br />

bi- <strong>und</strong> multinationalen Rüstungskooperationen zu untersuchen. Alle Lösungsvorschläge<br />

werden in Bezug auf Leistung, Zeit, Kosten <strong>und</strong> Risiken unter Beachtung<br />

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