26.10.2012 Aufrufe

Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 98<br />

Inwieweit eine SPFH nur <strong>bei</strong> freiwilliger Annahme <strong>und</strong> aktiver Mitwirkung<br />

der Bezugspersonen <strong>und</strong> des/der Minderjährigen zulässig ist oder<br />

auch im Zwangskontext sinnvoll ihre Wirkung entfalten kann, dürfte im<br />

Einzelfall zu entscheiden sein. Wo<strong>bei</strong> es auch im Zusammenhang mit dieser<br />

Hilfeform immer wieder sinnvoll ist, be<strong>stehen</strong>de Positionierungen zu<br />

den Begriffen „Freiwilligkeit“ <strong>und</strong> „Zwangskontext“ ebenso zu entmystifizieren<br />

wie auch zu den Termini „Partnerschaft“, „K<strong>und</strong>enorientierung“,<br />

usw..<br />

Formen der Vollzeitunterbringung von Minderjährigen<br />

Eine vorübergehende oder auf Dauer erfolgte außerhäusliche Unterbringung<br />

von Minderjährigen kann sowohl im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

wie auch <strong>bei</strong> einer Gefährdung des Kindeswohls die geeignete<br />

Hilfe darstellen. Dennoch wird man im Rahmen des Hilfeplanverfahrens in<br />

aller Regel nur dann diese Hilfe- bzw. Interventionsform wählen, wenn<br />

von ambulanten <strong>Hilfen</strong> allein nicht das Erreichen der Veränderungsziele zu<br />

erwarten ist oder ambulante Hilfeansätze sich während der Fallbetreuung<br />

bereits als unzureichend erwiesen haben.<br />

Formen von Vollzeitpflege<br />

Die Auswahl der im Einzelfall geeigneten Form der Vollzeitpflege 71 gemäß<br />

§ 33 SGB VIII soll vor allem an Alter <strong>und</strong> Entwicklungsstand der Minderjährigen,<br />

an ihren sozialen Bindungen <strong>und</strong> den Möglichkeiten der Verbesserung<br />

der Erziehungsbedingungen in ihrer Familie ausgerichtet sein.<br />

Nach der vorausgehenden Prüfung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII<br />

stellt sich die Frage, ob eine Adoption des/der Minderjährigen in Betracht<br />

kommt <strong>und</strong> <strong>dem</strong>zufolge evtl. vorausgehend eine Adoptionspflege gemäß §<br />

1744 BGB gewählt werden soll. Im Verneinungsfall ist weiter zu entscheiden,<br />

ob eine familiäre oder eine institutionelle Unterbringung angemessen<br />

ist. Bei Entscheidung für Vollzeitpflege ist dann abzuklären, ob eine<br />

„Kurzzeitpflege“, 72 eine „zeitlich begrenzte“ oder eine „auf Dauer“ ange-<br />

71 Ende 2001 befanden sich nach Angaben des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes (2003) r<strong>und</strong> 49 000 Minderjährige<br />

in Vollzeitpflege, mehrheitlich in der Altersgruppe zwischen neun <strong>und</strong> 15 Jahren.<br />

72 Diese Form setzt keinen erzieherischen Bedarf voraus <strong>und</strong> dient überwiegend dazu, den vorübergehenden<br />

Ausfall der Eltern z.B. im Fall von Kuren, Entbindungen, Krankenhausaufenthalten,<br />

Kurzzeitaufenthalten in Strafanstalten usw. zu überbrücken. Mitunter werden Kurzzeitpflegen leider<br />

auch immer noch mit Notunterbringungsfällen belastet, wenn z.B. Bereitschaftsbetreuungsstellen<br />

<strong>und</strong> Notaufnahmegruppen überbelegt sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!