Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp
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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 97<br />
achsialen Diagnostik“ 65 aus <strong>und</strong> empfiehlt insbesondere <strong>bei</strong> stationär behandelten<br />
Minderjährigen nachdrücklich den Einbezug des diagnostizierenden<br />
Facharztes in das Hilfeplanverfahren in einer ersten Stufe, noch ohne<br />
den/die Minderjährige(n) <strong>und</strong> die Sorgeberechtigten. 66<br />
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)<br />
Liegt <strong>dem</strong> Hilfebedarf einer Familie neben verschiedenen Alltagsproblemen<br />
eine erzieherische Notlage oder eine gravierende Beeinträchtigung des<br />
Kindeswohls zugr<strong>und</strong>e, so <strong>stehen</strong> in allen Kommunen inzwischen <strong>Angebote</strong><br />
unter <strong>dem</strong> Sammelbegriff der „Sozialpädagogischen Familienhilfe<br />
(SPFH)“ 67 gemäß § 31 SGB VIII zur Verfügung. Die SPFH entstand ursprünglich<br />
aus der Forderung des Reformdiskurses der 60er-Jahre nach einer<br />
Reduzierung der Fremdunterbringungen. Bedingt durch ihre Intensität<br />
stellt die SPFH unter den ambulanten <strong>Hilfen</strong> den stärksten Eingriff in die<br />
Autonomie der Familie dar. Die Bandbreite der in der Jugendhilfe anzutreffenden<br />
Formen der SPFH reicht von Ansätzen, die einer „aufsuchenden<br />
Familientherapie“ 68 nahe <strong>stehen</strong>, bis hin zur begleitenden Betreuung von<br />
Familien durch studentische Honorarkräfte oder durch Betreuungspersonen<br />
berufsfremder Herkunft. 69<br />
Als Voraussetzungen für eine qualifizierte SPFH werden in den meisten<br />
Kommentaren zum SGB VIII ebenso wie in den entsprechenden Empfehlungen<br />
in der Fachliteratur recht hohe Anforderungen gestellt: Gefordert<br />
werden z.B. eine psychosoziale Basiskompetenz über ein abgeschlossenes<br />
Studium der Sozialar<strong>bei</strong>t oder Sozialpädagogik, adäquate Zusatzausbildungen,<br />
Kontinuität sichernde Ar<strong>bei</strong>tsverträge (z.B. keine ABM- oder Honorarverträge),<br />
der Aufbau von SPFH-Teams, begleitende Supervision <strong>und</strong><br />
Fortbildung, eine angemessene räumlich-sachliche Ausstattung 70 sowie eine<br />
Pauschalfinanzierung, soweit diese Hilfe durch einen freien Jugendhilfeträger<br />
angeboten wird.<br />
65<br />
Fegert 2002, S. 131. Im Rahmen dieser Diagnostik soll vor allem die Ebene der psychosozialen<br />
Belastungen beachtet werden (psychische Störungen, abweichendes Verhalten <strong>und</strong> Behinderungen<br />
in der Familie, Suchtmittelabhängigkeiten, Vernachlässigung, Misshandlungen <strong>und</strong> Missbrauch ebenso<br />
wie ‚overprotection’).<br />
66<br />
Fegert 2002, S. 134.<br />
67<br />
Eine Sozialpädagogische Familienhilfe bestand nach Angaben des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes<br />
(2003) zu Ende 2001 für r<strong>und</strong> 20 000 Familien.<br />
68<br />
Vgl. Conen 1996 b, S. 149–156.<br />
69<br />
Vgl. Helming / Schattner / Blüml 1999, S. 14.<br />
70<br />
Vgl. Münder 2003, § 31 SGB VIII Rd.-Nr. 9, sowie Wiesner 1995, § 31 SGB VIII Rd.-Nr. 19 <strong>und</strong><br />
20.