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Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 97<br />

achsialen Diagnostik“ 65 aus <strong>und</strong> empfiehlt insbesondere <strong>bei</strong> stationär behandelten<br />

Minderjährigen nachdrücklich den Einbezug des diagnostizierenden<br />

Facharztes in das Hilfeplanverfahren in einer ersten Stufe, noch ohne<br />

den/die Minderjährige(n) <strong>und</strong> die Sorgeberechtigten. 66<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)<br />

Liegt <strong>dem</strong> Hilfebedarf einer Familie neben verschiedenen Alltagsproblemen<br />

eine erzieherische Notlage oder eine gravierende Beeinträchtigung des<br />

Kindeswohls zugr<strong>und</strong>e, so <strong>stehen</strong> in allen Kommunen inzwischen <strong>Angebote</strong><br />

unter <strong>dem</strong> Sammelbegriff der „Sozialpädagogischen Familienhilfe<br />

(SPFH)“ 67 gemäß § 31 SGB VIII zur Verfügung. Die SPFH entstand ursprünglich<br />

aus der Forderung des Reformdiskurses der 60er-Jahre nach einer<br />

Reduzierung der Fremdunterbringungen. Bedingt durch ihre Intensität<br />

stellt die SPFH unter den ambulanten <strong>Hilfen</strong> den stärksten Eingriff in die<br />

Autonomie der Familie dar. Die Bandbreite der in der Jugendhilfe anzutreffenden<br />

Formen der SPFH reicht von Ansätzen, die einer „aufsuchenden<br />

Familientherapie“ 68 nahe <strong>stehen</strong>, bis hin zur begleitenden Betreuung von<br />

Familien durch studentische Honorarkräfte oder durch Betreuungspersonen<br />

berufsfremder Herkunft. 69<br />

Als Voraussetzungen für eine qualifizierte SPFH werden in den meisten<br />

Kommentaren zum SGB VIII ebenso wie in den entsprechenden Empfehlungen<br />

in der Fachliteratur recht hohe Anforderungen gestellt: Gefordert<br />

werden z.B. eine psychosoziale Basiskompetenz über ein abgeschlossenes<br />

Studium der Sozialar<strong>bei</strong>t oder Sozialpädagogik, adäquate Zusatzausbildungen,<br />

Kontinuität sichernde Ar<strong>bei</strong>tsverträge (z.B. keine ABM- oder Honorarverträge),<br />

der Aufbau von SPFH-Teams, begleitende Supervision <strong>und</strong><br />

Fortbildung, eine angemessene räumlich-sachliche Ausstattung 70 sowie eine<br />

Pauschalfinanzierung, soweit diese Hilfe durch einen freien Jugendhilfeträger<br />

angeboten wird.<br />

65<br />

Fegert 2002, S. 131. Im Rahmen dieser Diagnostik soll vor allem die Ebene der psychosozialen<br />

Belastungen beachtet werden (psychische Störungen, abweichendes Verhalten <strong>und</strong> Behinderungen<br />

in der Familie, Suchtmittelabhängigkeiten, Vernachlässigung, Misshandlungen <strong>und</strong> Missbrauch ebenso<br />

wie ‚overprotection’).<br />

66<br />

Fegert 2002, S. 134.<br />

67<br />

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe bestand nach Angaben des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes<br />

(2003) zu Ende 2001 für r<strong>und</strong> 20 000 Familien.<br />

68<br />

Vgl. Conen 1996 b, S. 149–156.<br />

69<br />

Vgl. Helming / Schattner / Blüml 1999, S. 14.<br />

70<br />

Vgl. Münder 2003, § 31 SGB VIII Rd.-Nr. 9, sowie Wiesner 1995, § 31 SGB VIII Rd.-Nr. 19 <strong>und</strong><br />

20.

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