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Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 96<br />

Es wird in je<strong>dem</strong> Einzelfall der zuständigen ASD-Fachkraft die Entscheidung<br />

auferlegt, ob z.B. eine Hilfe nach §§ 27 ff. SGB VIII oder nach § 35 a<br />

SGB VIII gewährt werden soll. Da<strong>bei</strong> ist vor allem im Hinblick auf die<br />

Anwendung des § 35 a SGB VIII zu prüfen, ob ein ausschließlicher oder<br />

zumindest ein deutlich im Vordergr<strong>und</strong> <strong>stehen</strong>der behinderungsbezogener<br />

Bedarf besteht. 60 Nach Harnach-Beck (2004) genügt es nicht, dass die zuständige<br />

ASD-Fachkraft als Gr<strong>und</strong>lage einer Hilfegewährung nach § 35 a<br />

SGB VIII nur z.B. eine psychiatrische Diagnose einholt; „… das <strong>Jugendamt</strong><br />

muss den gesamten für die Leistung relevanten Sachverhalt aufklären<br />

<strong>und</strong> dieser umfasst wesentlich mehr als die (ärztlich diagnostizierte) psychische<br />

Störung.“ 61 Unter Bezug auf Fegert (2000 <strong>und</strong> 2002) werden die<br />

vom <strong>Jugendamt</strong> zu beantwortenden Gr<strong>und</strong>fragen, die Bestandteil des zu<br />

erstellenden Hilfeplans sind, folgendermaßen aufgelistet:<br />

• „Besteht eine (tatsächlich oder voraussichtlich) länger als sechs<br />

Monate andauernde Abweichung der seelischen Ges<strong>und</strong>heit vom<br />

alterstypischen Zustand?<br />

• Kann eine geistige <strong>und</strong> / oder körperliche Behinderung, auf der der<br />

Hilfebedarf beruht, ausgeschlossen werden?<br />

• Besteht eine Teilhabestörung, die ganz oder zumindest überwiegend<br />

aus der psychischen Störung resultiert, oder ist sie mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit zu erwarten?<br />

• <strong>Welche</strong> Kombination möglicher Leistungen erscheint Erfolg versprechend<br />

<strong>und</strong> kann vom Antragsteller <strong>und</strong> seinen Eltern (Sorgeberechtigten)<br />

akzeptiert werden?“ 62<br />

Um den Anforderungen des § 35 a SGB VIII jedoch gerecht werden zu<br />

können, wird der fallzuständigen ASD-Fachkraft ein Hintergr<strong>und</strong>wissen<br />

abverlangt, das sie befähigt, die unterschiedlichen Fachdiagnosen bewerten<br />

<strong>und</strong> deren Ergebnisse in nachvollziehbarer Form 63 auch in die Hilfeplanung<br />

einbringen zu können. 64 Fegert (2002) spricht sich im Zusammenhang mit<br />

den Anforderungen des § 35 a SGB VIII für die Anwendung einer „multi-<br />

60<br />

Wiesner et al. 2002, § 35 a SGB VIII Rd.-Nr. 71.<br />

61<br />

Harnach-Beck 2004, S. 111.<br />

62<br />

Vgl. a.a.O., S. 115–116.<br />

63<br />

Das heißt, ohne da<strong>bei</strong> die Betroffenen zu stigmatisieren <strong>und</strong> ohne die einzelnen Sachverhalte überzubewerten<br />

bzw. einseitig zu verkürzen.<br />

64<br />

Vgl. a.a.O., S. 119.

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