Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp
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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 92<br />
• die „Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern“<br />
gemäß § 25 SGB VIII.<br />
Die vorgenannten Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsangebote dienen jedoch<br />
auch der Prävention von Kindeswohlgefährdung. In einzelnen Fällen kann<br />
bereits während eines ursprünglich nur als vorübergehend eingeschätzten<br />
Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsbedarfs eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
oder Gefährdung des Kindeswohls erkennbar werden. In diesen Fällen besteht<br />
u. U. eine gute Möglichkeit, bereits während der laufenden Unterstützungsleistung<br />
die AdressatInnen rechtzeitig <strong>und</strong> f<strong>und</strong>iert auf den Übergang<br />
zu der letztlich geeigneten erzieherischen Hilfe ohne den oft üblichen Zeit-<br />
<strong>und</strong> Handlungsdruck vorbereiten zu können. Voraussetzung ist jedoch,<br />
dass die vorausgehende Unterstützungsform nicht nur einer Komm-<br />
Struktur verpflichtet ist <strong>und</strong> zu<strong>dem</strong> auch eine Ausweitung des Zeitkontingents<br />
zur Gestaltung eines entsprechenden Übergangs zulässt 45 <strong>und</strong> da<strong>bei</strong><br />
die Vorgaben des Sozialdatenschutzes beachtet werden.<br />
Weiterhin kann ein vorausgehendes Unterstützungsangebot auch dann von<br />
Bedeutung für den weiteren Hilfeprozess sein, wenn hier erworbene Erkenntnisse,<br />
Ressourcen <strong>und</strong> Bezüge mit zur Minderung oder Aufar<strong>bei</strong>tung<br />
der erkannten Beeinträchtigung oder Gefährdung <strong>bei</strong>tragen können. So<br />
kann z. B. die Zugehörigkeit eines/einer gefährdeten Jugendlichen zu einer<br />
Sport- oder Jugendgruppe eine ebenso stabilisierende Ressource 46 darstellen<br />
wie z. B. das be<strong>stehen</strong>de Vertrauensverhältnis der Mutter zu einer Beratungskraft<br />
oder die gute Beziehung eines/einer Minderjährigen zu einer<br />
Tagespflegeperson, einer sozialpädagogischen Fachkraft im Kindergarten<br />
oder zu einer Bezugsperson aus <strong>dem</strong> schulischen Bereich.<br />
Ambulante <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />
Im Bereich der ambulanten erzieherischen <strong>Hilfen</strong> gemäß §§ 27 ff. SGB VI-<br />
II verfügen die Kommunen 47 in der Regel über folgende Hilfeformen:<br />
Erziehungsberatung<br />
Neben den allgemein zugänglichen Beratungsangeboten gibt es jene Form<br />
der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII, die Minderjährigen <strong>und</strong> de-<br />
45<br />
Z.B. seitens der zuständigen Erziehungsberatungsstelle, bis zu einer Umstellung der Hilfe auf eine<br />
SPFH auch eine Beratung im Wohnbereich der AdressatInnen möglich ist.<br />
46<br />
Im Sinne eines Schutzfaktors.<br />
47<br />
Wenn auch nicht immer in der erforderlichen Qualität <strong>und</strong> Anzahl.