Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp
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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 91<br />
Hintergr<strong>und</strong> f<strong>und</strong>ierter Kenntnisse des örtlichen <strong>und</strong> regionalen sozialen<br />
Netzes auf vorhandene Ressourcen im sozialen Umfeld der Hilfesuchenden<br />
verweisen können. So z.B. auf die Möglichkeiten be<strong>stehen</strong>der örtlicher Beratungsstellen,<br />
die sowohl allgemein zugängliche Beratungsangebote 42 gemäß<br />
§§ 16, 17, 18 SGB VIII wie auch beratende <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung gemäß<br />
§ 28 SGB VIII oder Beratung im Fall einer Überschuldung zur Verfügung<br />
stellen. Um in dieser Hinsicht immer auf <strong>dem</strong> aktuellen Stand zu<br />
bleiben <strong>und</strong> auch steuernd in die Entwicklung der örtlichen Beratungsangebote<br />
einwirken zu können, ist eine enge Anbindung der ASD-Fachkraft<br />
an das bezirkliche <strong>Hilfen</strong>etz oder an ein Sozialraum-Management von Nutzen.<br />
Familienfördernde <strong>und</strong> -unterstützende <strong>Angebote</strong><br />
Während eines zeitlich begrenzten Ausfalls von Erziehungspersonen 43 kann<br />
auch in Familien ohne erkennbar dringenden erzieherischen Hilfebedarf<br />
ein vorübergehender Unterstützungs- <strong>und</strong> Hilfebedarf ent<strong>stehen</strong>. So kann<br />
es u. a. zur Verhinderung von zu erwartenden Beeinträchtigungen einzelner<br />
Minderjähriger erforderlich sein, der Familie im Rahmen der offenen<br />
Betreuungsangebote im Sinne des § 20 SGB VIII (Betreuung <strong>und</strong> Versorgung<br />
des Kindes in Notsituationen) <strong>und</strong> ähnlicher Regelungen 44 eine „Familien<br />
unterstützende Hilfe“ z.B. in Form einer Haushaltshilfe, der Übernahme<br />
anfallender Kinderbetreuungskosten oder von Kosten zur Weiterführung<br />
des Haushalts zu gewähren.<br />
<strong>Angebote</strong> zur Förderung der Gruppenbetreuung<br />
Die Jugendhilfe bietet neben der allgemeinen Förderung nach §§ 11 ff.<br />
SGB VIII der Jugendar<strong>bei</strong>t, Jugendverbandsar<strong>bei</strong>t, Jugendsozialar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong><br />
des erzieherischen Kinder- <strong>und</strong> Jugendschutzes folgende Unterstützungsangebote<br />
im Rahmen von Gruppenbetreuungen an:<br />
• Die „Unterstützung <strong>bei</strong> notwendiger Unterbringung zur Erfüllung<br />
der Schulpflicht“ gemäß § 21 SGB VIII,<br />
• die „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ gemäß §§ 22<br />
ff. SGB VIII – wie auch<br />
42<br />
Mütter- bzw. Elternberatung, Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungsberatung, Beratung über gemeinsame<br />
Wohnformen für Mutter <strong>und</strong> Kind usw.<br />
43<br />
Z.B. <strong>bei</strong> Krankheit, Kur, Krankenhausaufenthalt, Ableistung einer Kurzzeitstrafe, Lebens- <strong>und</strong><br />
Partnerschaftskrisen. Die Alternative hierzu stellt vielerorts die „Kurzzeitpflege“ in einer entsprechend<br />
geeigneten Pflegefamilie dar.<br />
44<br />
Vgl. dazu die Regelungen der § 38 SGB V, § 54 SGB IX, § 20 SGB VIII.