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Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 91<br />

Hintergr<strong>und</strong> f<strong>und</strong>ierter Kenntnisse des örtlichen <strong>und</strong> regionalen sozialen<br />

Netzes auf vorhandene Ressourcen im sozialen Umfeld der Hilfesuchenden<br />

verweisen können. So z.B. auf die Möglichkeiten be<strong>stehen</strong>der örtlicher Beratungsstellen,<br />

die sowohl allgemein zugängliche Beratungsangebote 42 gemäß<br />

§§ 16, 17, 18 SGB VIII wie auch beratende <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung gemäß<br />

§ 28 SGB VIII oder Beratung im Fall einer Überschuldung zur Verfügung<br />

stellen. Um in dieser Hinsicht immer auf <strong>dem</strong> aktuellen Stand zu<br />

bleiben <strong>und</strong> auch steuernd in die Entwicklung der örtlichen Beratungsangebote<br />

einwirken zu können, ist eine enge Anbindung der ASD-Fachkraft<br />

an das bezirkliche <strong>Hilfen</strong>etz oder an ein Sozialraum-Management von Nutzen.<br />

Familienfördernde <strong>und</strong> -unterstützende <strong>Angebote</strong><br />

Während eines zeitlich begrenzten Ausfalls von Erziehungspersonen 43 kann<br />

auch in Familien ohne erkennbar dringenden erzieherischen Hilfebedarf<br />

ein vorübergehender Unterstützungs- <strong>und</strong> Hilfebedarf ent<strong>stehen</strong>. So kann<br />

es u. a. zur Verhinderung von zu erwartenden Beeinträchtigungen einzelner<br />

Minderjähriger erforderlich sein, der Familie im Rahmen der offenen<br />

Betreuungsangebote im Sinne des § 20 SGB VIII (Betreuung <strong>und</strong> Versorgung<br />

des Kindes in Notsituationen) <strong>und</strong> ähnlicher Regelungen 44 eine „Familien<br />

unterstützende Hilfe“ z.B. in Form einer Haushaltshilfe, der Übernahme<br />

anfallender Kinderbetreuungskosten oder von Kosten zur Weiterführung<br />

des Haushalts zu gewähren.<br />

<strong>Angebote</strong> zur Förderung der Gruppenbetreuung<br />

Die Jugendhilfe bietet neben der allgemeinen Förderung nach §§ 11 ff.<br />

SGB VIII der Jugendar<strong>bei</strong>t, Jugendverbandsar<strong>bei</strong>t, Jugendsozialar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong><br />

des erzieherischen Kinder- <strong>und</strong> Jugendschutzes folgende Unterstützungsangebote<br />

im Rahmen von Gruppenbetreuungen an:<br />

• Die „Unterstützung <strong>bei</strong> notwendiger Unterbringung zur Erfüllung<br />

der Schulpflicht“ gemäß § 21 SGB VIII,<br />

• die „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ gemäß §§ 22<br />

ff. SGB VIII – wie auch<br />

42<br />

Mütter- bzw. Elternberatung, Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungsberatung, Beratung über gemeinsame<br />

Wohnformen für Mutter <strong>und</strong> Kind usw.<br />

43<br />

Z.B. <strong>bei</strong> Krankheit, Kur, Krankenhausaufenthalt, Ableistung einer Kurzzeitstrafe, Lebens- <strong>und</strong><br />

Partnerschaftskrisen. Die Alternative hierzu stellt vielerorts die „Kurzzeitpflege“ in einer entsprechend<br />

geeigneten Pflegefamilie dar.<br />

44<br />

Vgl. dazu die Regelungen der § 38 SGB V, § 54 SGB IX, § 20 SGB VIII.

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