Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp
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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 90<br />
Einsatz einer ambulanten Hilfe, wie z.B. einer SPFH, eher die Ausnahme<br />
dar. 36<br />
Ambulante Hilfeformen können jedoch begleitend während <strong>und</strong> nach Beendigung<br />
einer erfolgten Fremdunterbringung sinnvoll sein: etwa in Form<br />
einer begleitenden Förderung der Sorgeberechtigten u.a. <strong>bei</strong> deren Kontakt<br />
zum/zur Minderjährigen wie auch zur Stabilisierung der Versorgungs- <strong>und</strong><br />
Erziehungsbedingungen zum Schutz der in der Familie verbliebenen Kinder<br />
oder zur Vorbereitung der Rückführung eines/einer Minderjährigen in<br />
seine/ ihre Familie.<br />
Beratungsangebote 37<br />
Die Beratung von Minderjährigen <strong>und</strong> deren Bezugspersonen durch den<br />
ASD 38 sollte in einem <strong>dem</strong> jeweiligen Beratungsanlass <strong>und</strong> <strong>dem</strong> Aufgabenzuschnitt<br />
des ASD angemessenen Umfang unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips<br />
39 <strong>und</strong> der im Einzelfall herauszuar<strong>bei</strong>tenden Selbst- <strong>und</strong><br />
Fremdhilferessourcen erfolgen.<br />
Demzufolge kann es weder Aufgabe der ASD-Fachkraft sein, spezifische<br />
Beratungs- oder Therapiebedürfnisse 40 von Minderjährigen, Erwachsenen<br />
oder ganzen Familiensystemen abzudecken, noch stellvertretend für die<br />
Hilfeempfänger Aufgaben zu erledigen 41 , die diese eigentlich gut selbst<br />
bewältigen könnten oder deren Erfüllung in die Zuständigkeit anderer<br />
Dienste oder Institutionen fällt. Die ASD-Fachkraft sollte jedoch vor <strong>dem</strong><br />
36 Der Einsatz einer SPFH ist dann möglich, wenn die vereinbarten Kontaktintervalle <strong>und</strong> vor allem<br />
die Qualität der SPFH mit Sicherheit eine weitere Gefährdung des / der Minderjährigen ausschließen<br />
kann.<br />
37 Nach Angaben des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes (2003) wurden im Jahre 2001 von der öffentlichen<br />
<strong>und</strong> freien Jugendhilfe insgesamt r<strong>und</strong> 282 000 institutionelle Beratungen abgeschlossen. Die Beratungsschwerpunkte<br />
lagen vor allem in Problemen mit Beziehungen, der Schule <strong>und</strong> der Ausbildung<br />
<strong>und</strong> in Entwicklungsauffälligkeiten.<br />
38 Dazu gehören Beratung von Minderjährigen gemäß § 8, benachteiligten jungen Menschen gemäß<br />
§ 13, zu Erziehungsfragen gemäß § 16 <strong>und</strong> zu Fragen in Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />
gemäß §§ 16, 17 SGB VIII. Die Beratung kann da<strong>bei</strong> sowohl durch die ASD-Fachkraft oder unter<br />
der Mitwirkung einer für bestimmte Fragestellungen spezialisierten ASD-Kraft (z.B. sexueller<br />
Missbrauch, Gewalt in Familien, Trennungssituationen) erfolgen.<br />
39 Dies bedeutet, dass seitens des ASD eine entsprechende Hilfe nur dann zu erbringen ist, wenn eine<br />
entsprechend geeignete Hilfe nicht bereits durch andere erbracht wird.<br />
40 Z.B. therapeutische Unterstützung, Beratung <strong>bei</strong> Partnerschaftskonflikten, tiefer liegenden Erziehungsproblemen,<br />
komplexen finanziellen Problemlagen.<br />
41 So kann es z.B. nicht Aufgabe der ASD-Fachkraft sein, längerfristig Erziehungs-, Lebens- oder<br />
Partnerschaftsberatung zu leisten oder stellvertretend für die Betroffenen be<strong>stehen</strong>de Wohnraum-,<br />
Betreuungs- oder Überschuldungsprobleme zu lösen. Diese Belastungen können entweder im unmittelbaren<br />
sozialen Netz oder unter Einbezug von speziellen Beratungsstellen aufgear<strong>bei</strong>tet bzw. gemindert<br />
werden.