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Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 87<br />

angetroffenen gefährdeten Minderjährigen vorzunehmen, soweit<br />

nicht die Familie oder Personen aus der engeren Verwandtschaft<br />

des/der Minderjährigen für eine Sofortaufnahme geeignet sind.<br />

• Möglichst bereits vor einer Notunterbringung bzw. <strong>dem</strong> (auferlegten)<br />

Einsatz einer geeigneten ambulanten Hilfe sind <strong>dem</strong>/der Minderjährigen<br />

<strong>und</strong> dessen/deren Bezugspersonen in verständlicher<br />

Form 26 die für die Intervention handlungsleitenden Ergebnisse der<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Gefährdungseinschätzung zu vermitteln (§ 42 Abs.<br />

2 <strong>und</strong> 3 SGB VIII).<br />

• Sie sind weiterhin über die im Einzelfall infrage kommenden erzieherischen<br />

<strong>und</strong> materiellen <strong>Hilfen</strong> aufzuklären (§ 8 a Abs. 1 Satz 3, §<br />

42 Abs. 3 Satz 5 SGB VIII). Da<strong>bei</strong> ist auf die örtliche Verfügbarkeit<br />

<strong>und</strong> die Besonderheiten 27 der einzelnen <strong>Hilfen</strong> <strong>und</strong> <strong>Angebote</strong><br />

hinzuweisen <strong>und</strong> sie sind über die Rechte, Pflichten <strong>und</strong> Rollen der<br />

am Interventions- <strong>und</strong> Hilfeprozess Beteiligten zu informieren.<br />

• Unter Hinweis auf die hohe Bedeutung, die ihrer aktiven Mitar<strong>bei</strong>t<br />

am gemeinsamen Entscheidungs- <strong>und</strong> Hilfeprozess zukommt, soll<br />

nachdrücklich um die aktive Mitwirkung der betroffenen Minderjährigen<br />

<strong>und</strong> deren Bezugspersonen geworben werden.<br />

Übergeordnete Merkpunkte zur Hilfevermittlung <strong>und</strong> -gewährung<br />

durch den ASD<br />

Vor <strong>dem</strong> Hintergr<strong>und</strong> von Wächterauftrag, den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit<br />

28 <strong>und</strong> des Nachranges 29 sowie des Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechts 30<br />

muss die zuständige ASD-Fachkraft versuchen, selbst nach einem erfolgten<br />

Eingriff in das Familiengefüge <strong>und</strong> in die Biografie des/der Minderjäh-<br />

26<br />

Vgl. Wiesner 1995, § 36 SGB VIII Rd.-Nr. 19 a.<br />

27<br />

So z.B., was es für die Beziehung zwischen Eltern <strong>und</strong> Kind bedeuten kann, wenn es längerfristig<br />

in einer Pflegestelle oder in einem Heim untergebracht wird, oder auch, inwieweit <strong>und</strong> in welchem<br />

Umfang eine finanzielle Heranziehung zur Kostendeckung erfolgen kann.<br />

28<br />

Vgl. Heilmann 2001b, S. 8: „… der Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit heißt: Hilfe hat Vorrang<br />

vor staatlichen Eingriffen.“<br />

29<br />

Dies bedeutet, die öffentliche Jugendhilfe hat die Leistung nicht zu erbringen, wenn die erforderliche<br />

<strong>und</strong> geeignete Hilfe z.B. von einem freien Jugendhilfeträger erbracht wird.<br />

30<br />

Vgl. zu den Grenzen des Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechts nach §§ 5 <strong>und</strong> 36 Abs. 1 SGB VIII Münder<br />

1995, S. 276.

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