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Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 64<br />

Klient selbst darüber besorgt ist. Hierzu zählen Homosexualität <strong>und</strong><br />

sexuelle Dysfunktionen.<br />

Die strafrechtliche Klassifikation der Sexualdelikte findet sich im 13. Abschnitt<br />

des ‚Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs’ (StGB). Unter der Bezeichnung<br />

„Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ wird in § 174<br />

bis § 184c StGB eine Vielzahl divergierender Handlungsweisen aufgeführt,<br />

denen auf der Täter- wie auf der Opferseite sehr unterschiedliche<br />

Fallgruppen <strong>und</strong> Konstellationen entsprechen. Sexualmord als Mord im<br />

Zusammenhang mit sexuellen Handlungen ist nicht im 13. Abschnitt des<br />

StGB, sondern <strong>bei</strong> den Tötungsdelikten (§ 211 StGB) enthalten.<br />

Aus kriminologischer Sicht wird der Kernbereich der sexuell motivierten<br />

kriminellen Handlungen in drei Hauptgruppen unterteilt:<br />

1. Sexuelle Gewaltdelikte: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§§<br />

177), sexuelle Nötigung <strong>und</strong> Vergewaltigung mit Todesfolge (§<br />

178 StGB) sowie Sexualmord (§ 211 StGB)<br />

2. Sexuelle Missbrauchsdelikte: Sexueller Missbrauch von Kindern<br />

(§§ 176, 176 a <strong>und</strong> b StGB), von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB);<br />

von Gefangenen, Verwahrten oder Kranken in Anstalten (§ 174a<br />

StGB), unter Ausnutzung einer Amtsstellung bzw. eines Beratungs-<br />

, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§§ 174b, c StGB),<br />

sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (§ 179 StGB)<br />

3. Sexuelle Belästigungsdelikte: Exhibitionistische Handlungen <strong>und</strong><br />

Erregung öffentlichen Ärgernisses (§§ 183, 183a StGB). Die sexuelle<br />

Belästigung von Kindern wird strafrechtlich als sexueller Kindesmissbrauch<br />

gemäß § 176 Abs. 4 Ziff. 1 StGB verfolgt.<br />

Hinsichtlich Vorbelastungen <strong>und</strong> Rückfällen können 5 Verlaufstypen unterschieden<br />

werden:<br />

1. Einmaltäter<br />

2. Gelegenheitstäter begehen zwar vor <strong>und</strong>/oder nach einer Verurteilung<br />

wegen einer Sexualstraftat weitere sexuelle Übergriffe; es<br />

bleibt aber <strong>bei</strong> einer einzigen sanktionierten Sexualstraftat<br />

3. Aus- oder Umsteiger sind schon mindestens zweimal wegen eines<br />

Sexualdeliktes verurteilt worden; danach kommt es aber zu keiner<br />

weiteren einschlägigen sanktionierten Tat.<br />

4. Einsteiger sind Täter, die kein früheres ersichtliches Sexualdelikt<br />

begangen haben, aber einschlägig rückfällig werden<br />

5. Serientäter werden mehrfach wegen der Begehung von Sexualdelikten<br />

verurteilt (mindestens drei einschlägige Verurteilungen)

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