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Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 63<br />

Spezifische Tatbegehungsmerkmale<br />

Durch die gezielte Analyse von spezifischen <strong>und</strong> kriminalpsychologisch<br />

relevanten Tatbegehungsmerkmalen kann zusätzlich ein Rückschluss auf<br />

den Schweregrad gezogen werden. Beispielsweise können eine hohe Tatplanung<br />

(z.B. das Mitführen von Fesselungswerkzeugen, Verkleidung des<br />

Täters, Cruising) oder die Annäherungsstrategie an das Opfer Hinweise auf<br />

eine kognitive Ausgestaltung der Tatbegehung oder zugr<strong>und</strong>e liegende abweichende<br />

Fantasien liefern. Zur systematischen Erfassung von Tatbegehungsmerkmalen<br />

haben Müller et al. (2005) eine standardisierte Checkliste<br />

vorgelegt, die sich auch eignet, eine Schweregradeinteilung der sexuellen<br />

Handlungen vorzunehmen.<br />

Differenzierung von Symptomatik <strong>und</strong> Störung<br />

Die Gruppe jugendlicher Sexualstraftäter ist sehr heterogen <strong>und</strong> Sexualstraftaten<br />

sind vielfältig motiviert (vgl. Fiedler, 2004; Beier, 2003). Das<br />

Ausmaß der Gewalt differiert stark, Häufigkeit <strong>und</strong> Frequenz sind unterschiedlich.<br />

Hinzu kommt, dass viele der Sexualstraftäter auch dissoziale<br />

Auffälligkeiten zeigen, z. B. in Form von Eigentumsdelikten <strong>und</strong>/oder Gewaltdelikten<br />

(Günter, 2001; Straub <strong>und</strong> Witt, 2003).<br />

Hinsichtlich Delinquenzgrad abweichenden Sexualverhaltens können drei<br />

Gruppen unterschieden werden. Die juristische Bedeutung hängt hier vor<br />

allem ab vom Einverständnis des „Objekts“ der sexuellen Handlungen:<br />

1. Sexuelle Devianz als Sexualverhalten, für welches eine juristische,<br />

gesellschaftliche <strong>und</strong> klinische Bedeutung besteht (sexueller Missbrauch<br />

von Kindern, Vergewaltigung, Exhibitionismus, Sexualmord)<br />

2. Atypisches Sexualverhalten, für welches eine primär gesellschaftliche<br />

<strong>und</strong> klinische, oft aber kaum juristische Bedeutung besteht.<br />

Hierzu zählen Voyeurismus, obszöne Telefonanrufe, Wäschefetischismus,<br />

Fesselung <strong>und</strong> Züchtigung, Sadismus, Transvestismus,<br />

Transsexualität. Die juristische Bedeutung hängt hier vor allem ab<br />

vom Einverständnis des Objekts der sexuellen Handlungen.<br />

3. Sexualverhalten, für welches eine gesellschaftliche Bedeutung be<strong>stehen</strong><br />

mag, klinische Relevanz jedoch nur dann vorliegt, wenn der

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