Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp
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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 59<br />
zu männlichen Minderjährigen. Sexuelle Grenzverletzungen <strong>und</strong> Sexualdelikte<br />
durch Mädchen müssen jedoch genau so ernst genommen werden<br />
(Gruber, 2004).<br />
Definitionen<br />
Jede sexuelle Handlung an einem anderen Menschen, die gegen den Willen<br />
dieses Menschen vorgenommen wird kann als sexuell delinquentes Verhalten<br />
beschrieben werden. Somit gehören sowohl Vergewaltigung als auch<br />
von anderen als störend erlebte Selbstbefriedigung zu den symptomatischen<br />
Verhaltensweisen.<br />
Im Unterschied zu Sexualdelikten unter Erwachsenen bzw. unter gleichaltrigen<br />
Jugendlichen spielt Einwilligung keine Rolle für die Beurteilung der<br />
Delinquenz von sexuellen Handlungen an oder vor Kindern durch einen<br />
Jugendlichen. Dazu zählen sexuelle Handlungen mit Körperkontakt, Zeigen<br />
bzw. Herstellen pornografischer Fotos <strong>und</strong> Filme sowie Exhibitionismus.<br />
Diese Handlungen stellen delinquentes Verhalten dar, da Kindern die<br />
geistige Reife zu ihrer Einordnung fehlt, da sie das Selbstbestimmungsrecht<br />
des Kindes verletzen <strong>und</strong> es einem erheblichen Risiko aussetzen (z.<br />
B. nachhaltige Störungen der psychosexuellen Entwicklung, Traumatisierung,<br />
weitere psychische Störungen).<br />
Es kommt vor, dass Kinder behaupten, dass sie die sexuellen Handlungen<br />
gewollt hätten. Sie versuchen damit, ihre Machtlosigkeit <strong>und</strong> das Verhalten<br />
des Täters umzudeuten. Um sich <strong>bei</strong> innerfamiliärem Missbrauch z. B. das<br />
Vertrauen in Bruder <strong>und</strong> Eltern, die dies nicht verhindert haben, zu bewahren<br />
wird eine Erklärung gef<strong>und</strong>en, die Bruder <strong>und</strong> Eltern von jeder Schuld<br />
freispricht. Der Täter trägt jedoch die Schuld, nicht ein verführerisch erscheinendes<br />
Kind.<br />
Bei sexuellen Handlungen, die gesetzlich zulässig sind <strong>und</strong> mit Einverständnis<br />
der an den sexuellen Handlungen beteiligten Person(en) stattfinden,<br />
handelt es sich nicht um sexuell delinquentes Verhalten. Ebenfalls<br />
liegt kein sexuell delinquentes Verhalten vor <strong>bei</strong> gleichrangigen Beziehungen<br />
unter Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen mit <strong>bei</strong>dseitigem Einverständnis <strong>und</strong><br />
sexuellen Handlungen, die gesetzlich zulässig sind.