Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp
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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 49<br />
Es kam öfter vor, dass er vor <strong>dem</strong> Betrieb der Fre<strong>und</strong>in bis zu einer St<strong>und</strong>e<br />
wartete, um zu überprüfen, was seine Partnerin tat. B. habe nach eigenen Angaben<br />
eher klassische Vorstellungen über die Geschlechtsrollen <strong>und</strong> erwartete<br />
z.B., dass seine Fre<strong>und</strong>in abwasche oder ihr gemeinsames Zimmer aufräume.<br />
Einmal habe seine Fre<strong>und</strong>in mit einem für ihn Fremden gesprochen <strong>und</strong> daraufhin<br />
habe er angeblich mit einer „scharfen“ Pistole auf den weglaufenden<br />
Mann geschossen, ihn da<strong>bei</strong> aber nicht verletzt. Hierfür wurde B. nicht strafrechtlich<br />
belangt <strong>und</strong> wies auch sonst keine Eintragungen im B<strong>und</strong>eszentralregister<br />
auf. Seine Fre<strong>und</strong>in sei zunehmend „aufmüpfiger“ geworden <strong>und</strong> er habe<br />
die Kontrolle immer mehr über sie verloren. Da er nachts nicht habe einschlafen<br />
können, sei er regelmäßig (ca. 3-4mal pro Woche) über einen Zeitraum<br />
von ca. 12 Monaten zwischen 0.00 <strong>und</strong> 4.00 Uhr mit seinem Wagen<br />
durch die Gegend gefahren, um sich „abzureagieren“. Bei der ersten Straftat<br />
traf er gegen 1.00 Uhr in schwarzer Kleidung, Maske <strong>und</strong> mit einem Messer<br />
bewaffnet an einer Straße auf eine junge Frau. Diese habe auf ihn eingeredet<br />
<strong>und</strong> ihm einen Geldschein in die Hand gedrückt. B. ist daraufhin schweigend<br />
weggegangen. Nach einem gemeinsamen Urlaub mit der Fre<strong>und</strong>in ist B. wieder<br />
nachts mit <strong>dem</strong> Auto herumgefahren. Ebenfalls in Schwarz gekleidet, mit<br />
Maske <strong>und</strong> Messer bewaffnet, ist er hinter einem kleinem Gebüsch auf sein<br />
Opfer zugetreten. Nach<strong>dem</strong> er zu ihr gesagt hatte „Komm mit! Ich bin Dein<br />
Killer“, fing sein Opfer laut zu schreien an <strong>und</strong> B. stach 17mal auf es ein. Anschließend<br />
flüchtete er. Beide Tatorte befanden sich an derselben B<strong>und</strong>esstraße<br />
in einer Kleinstadt. Wenige Tage später geriet B. nachts an derselben Straße<br />
in eine Polizeikontrolle. In seinem Wagen wurden später neben Blutspuren ein<br />
Feuerwehr<strong>bei</strong>l, diverse Messer, Handschellen, ein Slip <strong>und</strong> ein BH gef<strong>und</strong>en.<br />
Weder seine Familie noch seine Fre<strong>und</strong>e wussten, was B. nachts unternommen<br />
hatte. Nach seinen Angaben habe er Macht über Frauen spüren, sie kontrollieren<br />
wollen <strong>und</strong> jeweils ein sehr starkes Bedürfnis verspürt, die Taten zu begehen.<br />
Betrachtet man hingegen den Fall B., so zeigen sich hier noch deutlichere<br />
Hinweise auf eine Nebenrealität, welche jedoch in Abgrenzung zu A. nicht<br />
von einer starken „Rehearsal-Fantasie“ begleitet wird. Diese Nebenrealität<br />
ist durch kontrollierende Verhaltensweisen <strong>und</strong> nächtliche Ausflüge bestimmt,<br />
von dessen Intensität sowie Motivationen weder seine Familie<br />
noch seine Bekannten oder seine Fre<strong>und</strong>in wussten bzw. etwas ahnten. Aus<br />
der Tatdurchführung, der Täter-Opfer Interaktionen <strong>und</strong> den Angaben von<br />
B. während der Begutachtung lässt sich dagegen schließen, dass die Fantasien<br />
von B. noch nicht konkret ausgestaltet <strong>und</strong> entwickelt waren. Primär<br />
scheint es ihm um Macht <strong>und</strong> Degradierung sowie Ängstigung des Opfers<br />
gegangen zu sein. Auch wenn sich einige Hinweise auf obzessive Anteile<br />
in den Tatbegehungsmerkmalen ergeben, scheint der Täter B. aber noch<br />
keine bewusstseinsdominanten Tötungsfantasien entwickelt zu haben. Das