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Welche Angebote und Hilfen stehen dem Jugendamt bei ... - Bkjpp

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Forum der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie 3 – 2006 103<br />

Merkmale abgebrochener <strong>Hilfen</strong><br />

Zusammenfassend stellt Schneider (2002) im Hinblick auf abgebrochene<br />

<strong>Hilfen</strong> zur Erziehung fest: Die Ausgangslage ist für Abbrüche nicht entscheidend,<br />

da weder Belastungen, hohe Problematik noch niedrige Ressourcen<br />

in diesem Zusammenhang gehäuft anfallen.<br />

Für die Gesamtheit der Abbrüche stellt eine schlechte Kooperation mit den<br />

Eltern den bedeutsamsten Unterschied zu den Fällen nicht abgebrochener<br />

<strong>Hilfen</strong> dar. Bei frühen Abbrüchen zeigt sich die Kooperation mit den Eltern<br />

überwiegend als schlecht, während sich die Beteiligung der Minderjährigen<br />

als hoch erweist. Die Abbrüche werden in diesen Fällen eher Prozess<br />

orientiert entschieden. Bei späteren Abbrüchen ist <strong>dem</strong>gegenüber<br />

nicht die Kooperation mit den Eltern entscheidend für den Abbruch, sondern<br />

die Qualität der Zusammenar<strong>bei</strong>t mit <strong>dem</strong>/der Minderjährigen. Die<br />

Abbruchentscheidungen fallen hier überwiegend auf der Gr<strong>und</strong>lage von<br />

mangelnden Effekten der <strong>Hilfen</strong> im sozialen Umfeld. 84<br />

Zusatzhilfen <strong>bei</strong> bereits be<strong>stehen</strong>den <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

Die Frühförderung ist eine Sammelbezeichnung für pädagogische <strong>und</strong> therapeutische<br />

Maßnahmen, die sich vor allem an Kinder im Säuglings-,<br />

Kleinkind- <strong>und</strong> Kindergartenalter richten, die behindert, von Behinderung<br />

bedroht oder in ihrer Entwicklung gefährdet sind. Eine Frühförderung erfolgt<br />

vielfach begleitend zu einer SPFH oder nach einer erfolgten Fremdunterbringung.<br />

Die Rechtsansprüche auf Finanzierung der Frühförderung<br />

sind in SGB V, SGB VIII, SGB IX <strong>und</strong> SGB XII festgeschrieben. Nach<strong>dem</strong><br />

die Leistungen zur Früherkennung <strong>und</strong> Frühförderung behinderter oder<br />

von Behinderung bedrohter Kinder in der Regel durch fachübergreifende<br />

Dienste erbracht werden, sind sie der medizinischen Rehabilitation<br />

zugeordnet. Die Vorgaben des § 30 SGB IX sollen durch die Hervorhebung<br />

eines ganzheitlichen, interdisziplinären <strong>und</strong> familienorientierten Hilfeansatzes<br />

dazu <strong>bei</strong>tragen, dass die medizinisch-therapeutischen Leistungen<br />

<strong>und</strong> heilpädagogische <strong>Hilfen</strong> stärker verzahnt <strong>und</strong> finanziell abgesichert<br />

erbracht werden.<br />

Auch eine ergänzende Tagesbetreuung in Familientagespflege oder in einer<br />

Einrichtung kann erheblich zur Sicherung des Kindeswohls <strong>bei</strong>tragen.<br />

Die Möglichkeit, den/die Minderjährigen für einen Teil des Tages oder<br />

84 Schneider 2002, S. 434–435.

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