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Familienbewusste Schichtarbeit - Beruf & Familie gGmbH

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sollte ein Schichtplan übersichtlich und vorhersehbar sein, was<br />

folgende Formulierung klar vorgibt.<br />

„Der Schichtplanrhythmus der einzelnen Mitarbeiter soll nicht<br />

verändert werden.“ (Verlags- und Druckgewerbe)<br />

g) Beteiligung von Beschäftigten<br />

Bei der Gestaltung von Schichtsystemen sollten von Beginn an<br />

neben Arbeitgeber und Interessenvertretung auch Beschäftigte der<br />

betroffenen Abteilungen einbezogen werden. Die Beteiligung sollte<br />

zumindest eine innerbetrieblich transparente Information über die<br />

Ziele und den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess sowie eine<br />

Wahlmöglichkeit aus verschiedenen Vorschlägen zuvor entwickelter<br />

Schichtmodelle umfassen. Vor allem die Lage der Freischichten<br />

ist für das Sozialleben, die <strong>Familie</strong> und die Freizeitplanung der<br />

Beschäftigten von Bedeutung. In Absprache mit den Vorgesetzten<br />

können sowohl der Personalbedarf als auch (familienbedingte)<br />

Beschäftigtenwünsche berücksichtigt werden, wie die folgende<br />

Vereinbarung vorsieht.<br />

„Bei der Erstellung der monatlichen Arbeitszeitpläne sind – soweit<br />

nicht betriebliche Interessen dem entgegenstehen – die persönlichen<br />

Wünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen (z. B. ungeplante<br />

Urlaubstage oder Freizeitausgleich).“ (Metall erzeugung und<br />

-bearbeitung)<br />

Eine Flexibilisierung von Schichtsystemen wird z. B. durch Gleitzeit,<br />

evtl. mit Kernarbeitszeiten geregelt. Dabei können die Beschäftigten<br />

oft Arbeitsbeginn und Arbeitsende selbst bestimmen, solange<br />

die Grenzen für Gleit- und Kernzeit eingehalten werden.<br />

„Die Mitarbeiter […] können den Beginn und das Ende der<br />

täglichen Arbeitszeit innerhalb des jeweiligen Gleitzeitrahmens […]<br />

selbst gestalten.“( Maschinenbau)<br />

In der <strong>Schichtarbeit</strong> muss dieser zeitliche Spielraum meist mit<br />

Kollegen und Vorgesetzten abgestimmt werden.<br />

55<br />

h) Ankündigungsfristen beim Wechsel von Schichtsystemen<br />

Bei fl exiblen Schichtsystemen mit bedarfsgesteuerten Wechseln ist<br />

die Vorhersehbarkeit und Planbarkeit der Arbeitszeiten besonders<br />

heikel. Angemessene Ankündigungsfristen im Sinne der arbeitswissenschaftlichen<br />

Empfehlungen zu Nacht- und <strong>Schichtarbeit</strong> (§ 6<br />

ArbZG) sind zu berücksichtigen. Dies gilt besonders in Bezug auf<br />

die Vereinbarkeit von <strong>Beruf</strong> und <strong>Familie</strong>, damit hier gute Arrangements<br />

und Lösungen gefunden werden können.<br />

„Die Mitteilungsfrist bei erstmaliger Einführung von <strong>Schichtarbeit</strong><br />

oder einem Wechsel in ein anderes Schichtmodell gegenüber den<br />

Mitarbeitern beträgt zwei Wochen.“ (Informationstechnikhersteller)<br />

Insgesamt lässt sich feststellen, dass in Schichtsystemen die<br />

betrieblichen Arbeitszeitschwankungen reduziert werden können,<br />

Planbarkeit und Vorhersehbarkeit steigen und größere Spielräume<br />

für die Beschäftigten eingefügt werden können. In vielen Betriebs-/<br />

Dienstvereinbarungen werden diese Ziele und Begriffl ichkeiten<br />

jedoch nicht präzise geregelt. Diese können in nachfolgenden<br />

Regelungen/Ergänzungen genauer aufgeschlüsselt und auch in<br />

Bezug auf die Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> und <strong>Beruf</strong> konkretisiert<br />

werden.

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