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Familienbewusste Schichtarbeit - Beruf & Familie gGmbH

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Themen Rechtsgrundlage Bemerkungen<br />

Arbeitszeit<br />

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />

Betriebsverfassungsgesetz<br />

(BetrVG)<br />

Bundespersonalvertretungsgesetz<br />

(BPersVG)<br />

Teilzeit- und<br />

Befristungsgesetz (TzBfG)<br />

Altersteilzeitgesetz (AltTZG)<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

(ArbSchG)<br />

Bürgerliches Gesetzbuch<br />

(BGB)<br />

fi xiert den rechtlichen Rahmen von Arbeitszeitfl exibilisierung:<br />

• Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen<br />

• Verbesserung der Rahmenbedingungen für fl exible Arbeitszeiten<br />

• Schutz von Sonn- und Feiertagen<br />

• Beschränkung von Mehr-, Schicht- und Nachtarbeit<br />

• Defi nitionen von Arbeitszeit, Nachtarbeit, Arbeitsbereitschaft usw.<br />

• Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

• Öffnungsklauseln bei Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft<br />

Initiativrecht<br />

„Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifl iche Regelung nicht besteht, in<br />

folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: […]<br />

2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie<br />

Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;<br />

3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit<br />

[…].“ (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3)<br />

• Betriebsvereinbarung (§ 77 BetrVG) und Möglichkeit einer Einigungsstelle (§ 76<br />

BetrVG)<br />

„Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifl iche Regelung nicht besteht,<br />

gegebenenfalls durch Abschluss von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über<br />

1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der<br />

Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage […]<br />

3. Aufstellung des Urlaubsplanes, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs<br />

für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen Dienststellenleiter und den beteiligten<br />

Beschäftigten kein Einvernehmen erzielt wird […].“ (§ 75 Abs. 3)<br />

• Ablehnung von Teilzeitanträgen (§ 76 Abs. Abs. 1 Nr. 8)<br />

• Personalvereinbarung (§§ 73, 74) und die Möglichkeit einer Einigungsstelle (§ 71)<br />

Anspruch auf Verkürzung der Wochen-, Monats-, Saison- und/oder Jahresarbeitszeit<br />

(§ 8), soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen<br />

• auch befristete Teilzeit oder Teilzeit auf Probe sind möglich (allerdings ohne<br />

Rechtsanspruch)<br />

• Mindestankündigungsfrist 4 Tage (§ 12)<br />

möglich für alle Beschäftigten, die vor dem 1.1.2010 das 55. Lebensjahr vollendet haben<br />

• Bedingung: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder schriftliche Vereinbarung<br />

zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung als Bestandteil eines dynamischen,<br />

ganzheitlichen und präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes.<br />

Ziele des Gesetzes:<br />

• menschengerechte Gestaltung der Arbeit<br />

• kontinuierliche Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

• Beseitigung von arbeitsbedingten Erkrankungen<br />

• Grundsatz der präventiven Gefahrenbekämpfung an der Quelle<br />

• Pfl icht zur Gefährdungsbeurteilung<br />

• Anspruch auf Anpassung der Arbeitszeit: (§ 611)<br />

• Anspruch auf Arbeitszeitänderung: (§ 315)<br />

Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) • Insolvenzschutz für Zeitkonten (§ 7d)<br />

Flexigesetz I und II<br />

Tarifvereinbarungen<br />

Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung fl exibler Arbeitszeitregelungen sowie<br />

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung fl exibler<br />

Arbeitszeitregelungen:<br />

• Sicherung und Übertragbarkeit von (Zeit-)Wertguthaben<br />

• v. a. Anpassungen in SGB III-VI sowie X-XI<br />

zu <strong>Schichtarbeit</strong>:<br />

• Zeitbegrenzungen, Zeitkorridore, Ausgleichszeiträume<br />

• Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft<br />

• Zuschläge für Nacht- und <strong>Schichtarbeit</strong><br />

• Sonderleistungen<br />

• Ausnahmeregelungen für Beschäftigtengruppen (z. B. Eltern, ältere Beschäftigte)<br />

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