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Familienbewusste Schichtarbeit - Beruf & Familie gGmbH

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14. Recht<br />

Dem Betriebs- oder Personalrat steht eine Reihe von Gesetzen zur<br />

Verfügung, um den Betrieb/ die Dienststelle familienfreundlicher<br />

zu gestalten. Diese Gesetze legen verpfl ichtende Ziele fest, die die<br />

Geschäftsleitung berücksichtigen muss und über deren Einhaltung<br />

der Betriebs-/Personalrat wacht.<br />

Die folgende Übersicht gibt einen guten Überblick über die bestehenden<br />

Rechtsgrundlagen, die Anknüpfungspunkte für familienfreundliche<br />

Maßnahmen bieten.<br />

Themen Rechtsgrundlage Bemerkungen<br />

Vereinbarkeit<br />

von<br />

<strong>Familie</strong> und <strong>Beruf</strong><br />

Grundgesetz (GG)<br />

Betriebsverfassungsgesetz<br />

(BetrVG)<br />

Bundesgleichstellungsgesetz<br />

(BGleiG)<br />

Allgemeines<br />

Gleichbehandlungsgesetz<br />

(AGG)<br />

Tarifverträge zur<br />

<strong>Familie</strong>nfreundlichkeit<br />

„Ehe und <strong>Familie</strong> stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“<br />

(Art. 6 Abs. 1)<br />

„Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben […] die Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong><br />

und Erwerbstätigkeit zu fördern […].“ (§ 80 Abs. 1 Nr. 2b)<br />

für Beschäftigte im öffentlichen Dienst<br />

• Ziel des Gesetzes: u. a. „die Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> und Erwerbstätigkeit für<br />

Frauen und Männer zu verbessern.“ (§ 1 Abs. 1)<br />

Besonders Abschnitt 3 Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> und Erwerbstätigkeit für Frauen und<br />

Männer<br />

• <strong>Familie</strong>ngerechte Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen (§ 12)<br />

• Förderung von Teilzeit, Telearbeit und familienbedingter Beurlaubung (§ 13 und 15)<br />

Wechsel von Teilzeit nach Vollzeit, berufl icher Wiedereinstieg (§ 14)<br />

Ziel: Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter<br />

oder Geschlecht zu verhindern.<br />

• dazu gehört die Benachteiligung wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft<br />

• Freistellung von der Arbeit wegen Betreuung von Kindern und Angehörigen<br />

• Arbeitszeitfl exibilisierung<br />

• Teilzeit<br />

• Telearbeit<br />

• Elternförderung<br />

• Ausgestaltung der Elternzeit<br />

• Weiterbildungsangebote während der Elternzeit<br />

• Vertretungseinsätze/Projektbeteiligungen während der Elternzeit<br />

• Kinderbetreuung<br />

• Sozialzulagen/<strong>Familie</strong>nzulagen<br />

(vgl. Flüter-Hoffmann 2005 und Bispinck 2005)<br />

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