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Familienbewusste Schichtarbeit - Beruf & Familie gGmbH

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Akteure in der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

– Arbeitgeber bzw. vom Arbeitgeber beauftragte Person<br />

– Betriebsrat/Personalrat<br />

– Schwerbehindertenvertretung nach § 95.4 SGB IX<br />

– Betriebsarzt/-ärztin<br />

– Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

– Sicherheitsbeauftragte/r nach § 22 SGB VII<br />

– Beschäftigte<br />

– andere betriebsinterne Beauftragte<br />

– Suchtbeauftragte/r<br />

– Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte<br />

– Männerbeauftragter<br />

– Mobbing- oder Konfl iktbeauftragte/r<br />

– staatliche Arbeitsschutzbehörden<br />

– Krankenkassen<br />

– <strong>Beruf</strong>sgenossenschaften<br />

– Unfallversicherungsträger<br />

– Gewerkschaften<br />

– weitere externe Berater/innen<br />

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Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss<br />

(§ 11 ASiG)<br />

Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe<br />

bzw. in einem Gesundheitszirkel<br />

Vereinbarkeit<br />

von <strong>Familie</strong> und <strong>Beruf</strong><br />

gestalten<br />

Quelle: DGB, 2008<br />

Handlungsfelder<br />

Ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit zielt sowohl auf die<br />

arbeitende Person wie auf das betriebliche Umfeld. Schon bevor<br />

Krankheiten entstehen und ausbrechen können, ist es notwendig,<br />

Gesundheitsrisiken zu erkennen und möglichst zu beseitigen.<br />

Damit Gesundheit erhalten werden kann, müssen Fähigkeiten und<br />

Bedingungen, die das Wohlbefi nden unterstützen, erkannt und<br />

gefördert werden. Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb<br />

haben einen gemeinsamen Leitgedanken: Eine Gesundheitsbeeinträchtigung,<br />

die nicht eintritt, vermindert nicht nur menschliches<br />

Leid, sondern ist auch einzel- und gesamtwirtschaftlich von<br />

Nutzen (vgl. Huber u. a. 2006a).<br />

Bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

wird meist unterschieden zwischen Maßnahmen der Verhaltensprävention<br />

und Maßnahmen der Verhältnisprävention. Das Ziel<br />

betrieblicher Gesundheitsförderung sollte darin bestehen, durch<br />

einen ganzheitlichen Ansatz die Gesundheitspotenziale der<br />

Beschäftigten zu fördern. Dies kann zum einen durch Verhältnisprävention<br />

erreicht werden, also durch die Gestaltung gesundheitsförderlicher<br />

Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Ziel<br />

der Herstellung „gesunder Verhältnisse“ ist es, Gesundheitsrisiken<br />

in den Umwelt- und Lebensbedingungen von vornherein zu<br />

vermeiden bzw. zu kontrollieren, zu reduzieren oder zu beseitigen.<br />

Parallel und verknüpft mit dem Bemühen, Gesundheit als Organisationsprinzip<br />

im Betrieb zu fördern, sollte betriebliche Gesundheitsförderung<br />

zum anderen auf eine Verhaltensprävention zielen. Diese<br />

setzt am persönlichen Verhalten des Menschen an, konzentriert sich<br />

auf die Stärkung der persönlichen Handlungsfähigkeit der Beschäftigten<br />

und will zu gesundheitsgerechtem Verhalten motivieren und<br />

befähigen. Durch die Kombination dieser beiden Ansätze können<br />

sowohl Rahmenbedingungen für die Förderung der Gesundheit<br />

gestaltet werden, als auch Beschäftigte in die Lage versetzt<br />

werden, sich gesundheitsförderlich zu verhalten.<br />

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