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Dezember 2013 - Sächsischer Bergsteigerbund

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Die Nationalparkverwaltung informiert<br />

Eisklettern in der Sächsischen Schweiz – zulässig oder verboten?<br />

An haltende Minusgrade lassen jedes Jahr im Winter an den Elbsandstein-Felsen bizarre<br />

Eisgebilde entstehen. Nur wenige davon erreichen jedoch eine Dimension und Qualität, die<br />

ein Beklettern mit Spezialausrüstung möglich machen und das Herz der Eiskletterer höher<br />

schlagen lassen.<br />

Vorhandensein von Eiskaskaden, deren Qualität und technische Möglichkeiten sind dabei<br />

die eine Seite – wie steht es aber mit der generellen Zulässigkeit des Eiskletterns in der Nationalparkregion<br />

Sächsische Schweiz?<br />

Gleich vorab: Eisklettern ist in der Nationalparkregion nicht explizit verboten. Die Zulässigkeit<br />

beurteilt sich nach dem konkreten Einzelfall und insbesondere, ob dabei zum einen offene<br />

Felsbildungen als gesetzlich geschützte Biotope laut Bundesnaturschutzgesetz erheblich beeinträchtigt<br />

werden können und ob zum anderen die Eisformationen unter Einhaltung des<br />

Wegegebotes im Nationalpark erreichbar sind.<br />

Bei vereisten Felsen kommt es also letztlich darauf an, dass das Beklettern des Eises zu keiner<br />

Verletzung oder Beeinträchtigung der eigentlichen Felsoberfläche führen oder sonstige<br />

negative Auswirkungen auf das Biotop „offene Felsbildung“ haben darf. Beeinträchtigungen<br />

sind in der Regel nicht zu befürchten, wenn die Dicke der Eisschicht ausreichend ist (gilt auch<br />

für das Setzen von Eisschrauben) und sich die Frequentierung insgesamt „in Grenzen“ hält.<br />

Unerheblich ist, ob unter der Eisschicht ein zugelassener Klettergipfel oder eine Massivwand<br />

steckt oder es sich um einen gefrorenen Wasserfall handelt.<br />

Nicht zulässig ist das mixed klettern oder Dry-Tooling unter Verwendung spezieller Eisgeräte<br />

– darauf sei ausdrücklich hingewiesen.<br />

Die zweite Komponente (Einhaltung des Wegegebotes) trifft nur für den Nationalpark zu. In<br />

der Nationalpark-Kernzone ist das Verlassen gekennzeichneter Wege grundsätzlich verboten,<br />

demzufolge ist auch das Eisklettern abseits dieser Wege nicht zulässig.<br />

Maßhalten ist heute leider nicht mehr allzu modern – wenn etwas freigegeben ist, dann ist<br />

es vor exzessiver Nutzung oft nicht mehr sicher.<br />

Hoffen wir, dass das alte Sprichwort vom Krug, der so lange zu Wasser geht, bis er bricht, in<br />

dem Fall (mal) nicht zutrifft …<br />

Waldumbauarbeiten im Nationalpark<br />

In den Pflegebereichen des Nationalparks ist in<br />

den Wintermonaten in folgenden Bereichen mit<br />

Beeinträchtigungen durch Holzschlag zu rechnen:<br />

Waitzdorfer Berg, Hockstein, Brückwaldweg,<br />

Lilienstein, Steinbruchweg in Ostrau, Altes<br />

Zeughaus – Queenwiesen und Buschmüllers<br />

Räumicht.<br />

Wir bitten um Verständnis und verweisen auf die<br />

Ausschilderungen vor Ort .<br />

Malerweg bleibt Malerweg<br />

Derartige Ergänzungen der Wanderwegebeschilderung<br />

sind nicht sehr hilfreich.<br />

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